Rede von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft …
Teil von Protokoll der 48. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 29: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Recht.
Text
Rede von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft …
Vielen Dank, Herr Kollege Fiedler, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Zu Ihren Ausführungen zur Abschaffung des Pflichtanwalts in Abschiebehaftsachen: Es ist seit Jahren bekannt – und das ist jüngst durch Erhebungen noch mal bestätigt worden –, dass wir in Abschiebehaftsachen – und nur darum geht es ja: um Abschiebehaft – nach wissenschaftlichen Erhebungen eine Rechtswidrigkeitsquote zwischen 50 und 60 Prozent der Fälle haben. Das heißt: Rund die Hälfte – vielleicht mehr – aller Entscheidungen ist falsch. Das bedeutet: Menschen sind in diesem Rechtsstaat zu Unrecht in Haft genommen worden. Und in einer solchen Lage wollen Sie die Möglichkeit der Menschen, sich mit Unterstützung eines Anwaltes gegen rechtswidrige Entscheidungen dieses Staates zur Wehr zu setzen, streichen. Wie, Herr Kollege Fiedler, verträgt sich das mit Ihrem gerade vorgetragenen Bekenntnis zum Rechtsstaat?
Ein Rechtsstaat, Herr Fiedler, muss Gerechtigkeit gegenüber jedermann, auch gegenüber ausreisepflichtigen Migrantinnen und Migranten, üben und ihnen in solch extremen Situationen wie Haft natürlich einen Anwalt beiseitestellen.