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Rede von Daniela Ludwig (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern) – Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft …

dip / rede 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 48. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 29: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Recht.

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Rede von Daniela Ludwig (Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern) – Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft … Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, in der Tat, seit der Regierungsübernahme vollziehen wir, jedenfalls die Union, die von uns versprochene Migrationswende. Wir ziehen dabei – ich glaube, das ist in dieser Debatte extrem wichtig – eine klare Grenze zwischen legaler und illegaler Migration; denn diese Unterscheidung geht in den öffentlichen Debatten oftmals gerne unter. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält mehrere sehr wichtige Schritte auf dem Weg zu noch mehr Migrationswende, wie sie dieses Land auch braucht. Es ist gerade erläutert worden: Ja, wir bestimmen sichere Herkunftsländer künftig per Rechtsverordnung. Warum ist es wichtig, dass wir sichere Herkunftsländer rechtsverbindlich bestimmen? Wenn wir es nicht tun, setzen wir die Überforderung von Ländern und Kommunen bei Fragen der Asylantragsbearbeitung, der Unterbringung und auch der Versorgung ungehemmt weiter fort. Dem müssen wir endlich ein Ende setzen. – Das war Punkt eins. Punkt zwei: Diese Regelung – das geht auch gerne unter – ist zugunsten derer, die wirklich unseren Schutz brauchen. Denn um die muss es uns doch gehen. Natürlich bleiben wir weiterhin ein Land, das Schutzsuchenden offensteht, selbstverständlich. Und diese Schutzsuchenden haben auch Anspruch auf ein ordentliches Verfahren und Kapazitäten vor Ort. Das ist unsere Verpflichtung – deswegen dieser Gesetzentwurf. Natürlich entlasten wir damit unsere Behörden vor Ort; denn was eine Überlastung von Ausländerbehörden bedeutet, haben wir in den letzten Jahren zur Genüge gesehen: viel zu lange Verfahren, viel zu lange Rechtsunsicherheit für die Menschen, die Anträge stellen. Das hat jetzt ein Ende. Deswegen ist es richtig, dass wir Herkunftsstaaten mit sehr geringer Anerkennungsquote im Wege der Rechtsverordnung schneller als bisher verbescheiden. Liebe Frau Polat, das ist auch ein Problem, weil Sie hier über Jahre blockiert haben: Sie haben über Jahre billigend in Kauf genommen, dass unsere Behörden überlastet sind, dass die Bundesländer überlastet sind und dass unsere Kommunen überlastet sind. Das ist für uns definitiv nicht weiter akzeptabel. Wenn wir über die Verfahren sprechen und Sie sich hierhinstellen und sagen: „Wenn wir jetzt den verpflichtenden Rechtsbeistand abschaffen, sind die Menschen schutzlos“, dann haben Sie vielleicht nicht gehört, wie es meine Vorredner aus den Koalitionsfraktionen gesagt haben, dass das Gegenteil richtig ist. Wir nehmen nur von der politischen Fehleinschätzung Abstand, dass es eine verpflichtende Beistellung geben muss. Es gibt diese Beistellung, wenn sie juristisch notwendig ist, aber auch nicht mehr.

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