polradar

Protokoll der 1041. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 02.02.2024 · WP 20 · 1041 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Protokoll der 1041. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1041 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1041. Sitzung Berlin, Freitag, den 2. Februar 2024 I n h a l t : Präsidentin Manuela Schwesig . . . . . . . . . . . . 1 Gedenken an den ehemaligen Bundestagspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble . . . . . . . . . . . 1 Begrüßung des Botschafters der Ukraine, Oleksij Makejew . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 1. Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen sowie außenwirtschaftlicher Vorschriften (Drucksache 1/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 25 i.V.m. Artikel 74 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40* 2. Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes (Drucksache 2/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40* 3. Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Drucksache 3/24) . . . . . . . 19 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 4. Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital- Gesetz – DigiG) (Drucksache 4/24) . . . . . . 19 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40* 5. ... Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes (Drucksache 5/24) . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40* 6. Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) (Drucksache 20/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . 5 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . 7 Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 7. Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) (Drucksache 21/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 9 Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 10 Marion Gentges (Baden-Württemberg) 11 Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 8. Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz – PolBeauftrG) (Drucksache 22/24) . 19 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 19 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 9. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 6/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 21 Beschluss: Keine Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 i.V.m. Artikel 106 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 10. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien (Drucksache 7/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen- Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . . 22 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 11. Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften (Drucksache 23/24) . . . . . . . . . 19 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40* 12. Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2001 über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft (Drucksache 8/24) . . . . . . . 19 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40* 13. Gesetz zu den Änderungen vom 18. Mai 2023 des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Drucksache 9/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40* 14. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 629/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein- Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . 24 15. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 28/24) b) Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 29/24) c) Entschließung des Bundesrates zur Reform des Asylrechts – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 30/24) d) Entschließung des Bundesrates „Zurückweisungen an der Binnengrenze“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 31/24) e) Entschließung des Bundesrates „Zentrale Bundesausreisezentren an den großen Flughäfen“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 32/24) f) Entschließung des Bundesrates zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 33/24) g) Entschließung des Bundesrates „Deutschland braucht eine realistische Integrationsgrenze“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 34/24) in Verbindung mit 22. Entschließung des Bundesrates: Aberkennung der Staatsangehörigkeit für antisemitische Straftäter und Hetzer – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 35/24) . . . . . . . . . . . 24 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 24 Mitteilung zu 15 a) bis g): Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . 25 Mitteilung zu 22: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 25 16. Entschließung des Bundesrates: Tierschutz stärken – Onlinehandel mit Wirbeltieren stärker reglementieren – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – (Drucksache 628/23) . 19 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 40* 17. Entschließung des Bundesrates zum Schutz der bäuerlichen Rinderhaltung – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 638/23) 25 Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 18. Entschließung des Bundesrates zum 2024 vorgesehenen Bericht der Europäischen Kommission über die Bewertung und Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz- Grundverordnung) – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 639/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 26 19. Entschließung des Bundesrates „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“ – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 214/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Clemens Hoch (Rheinland-Pfalz) . . . . . 26 Dr. Ina Czyborra (Berlin) . . . . . . . . . 26 Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . . 42* Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 27 20. Entschließung des Bundesrates „Für eine von Humanität und Rechtsstaatlichkeit geprägte Asyl- und Migrationspolitik“ – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 646/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 40* 21. Entschließung des Bundesrates „Antisemitismus effektiv bekämpfen – Existenzrecht Israels schützen“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – (Drucksache 647/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . 17 Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . 18 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 19 23. Entschließung des Bundesrates zur Vereinfachung und Beschleunigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 648/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Beschluss: Die Entschließung wird nicht gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 24. Entschließung des Bundesrates – „Bürokratielasten für den Mittelstand abbauen“ – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 10/24) 27 Claus Ruhe Madsen (Schleswig-Holstein) 27 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 25. Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG) (Drucksache 670/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40* 26. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes (Drucksache 671/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 40* 27. Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes (Drucksache 672/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 28. Entwurf eines Gesetzes über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 673/23) 19 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 40* 29. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes (Drucksache 674/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 30. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des DWD-Gesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 675/23) . 19 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40* 31. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online- Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 676/23) . . . . . . . . 32 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 43* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 32. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG) (Drucksache 677/23) . . 32 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 33. Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 12. März 2019 zur Gründung des „Square Kilometre Array“- Observatoriums (Drucksache 678/23) . . . . . . . . . 19 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 40* 34. Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2023 – gemäß § 4 Landwirtschaftsgesetz – (Drucksache 586/23) . . . . . . . . . . . . . 33 Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . . 33 Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 34 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 35 35. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Einführung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU COM(2023) 528 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 539/23, zu Drucksache 539/23) b) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Verrechnungspreisgestaltung COM(2023) 529 final; Ratsdok. 12954/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 580/23, zu Drucksache 580/23) c) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Unternehmensbesteuerung in Europa (BEFIT) COM(2023) 532 final; Ratsdok. 12965/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 634/23, zu Drucksache 634/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 41* Beschluss zu c): Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41* 36. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG des Rates im Hinblick auf einen Unterstützungsrahmen für den intermodalen Güterverkehr und der Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Berechnung der Einsparungen bei externen Kosten und die Erhebung aggregierter Daten COM(2023) 702 final; Ratsdok. 15200/23 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 644/23, zu Drucksache 644/23) 35 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 37. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Monitoringrahmen für widerstandsfähige europäische Wälder COM(2023) 728 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 660/23, zu Drucksache 660/23) 36 Clemens Hoch (Rheinland-Pfalz) . . . . 43* Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 38. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionskodexes für Humanarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/83/EG und der Richtlinie 2009/35/EG COM(2023) 192 final; Ratsdok. 8759/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 452/23, zu Drucksache 452/23) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Verfahren der Union für die Zulassung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Festlegung von Vorschriften für die Europäische Arzneimittel-Agentur, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 und der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004, der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 und der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 COM(2023) 193 final; Ratsdok. 8758/23 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 453/23, zu Drucksache 453/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 41* 39. Verordnung zur Änderung der GAP- Ausnahmen-Verordnung und zur Entfristung der Verordnungen über außergewöhnliche Anpassungsbeihilfen für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren (Drucksache 679/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41* 40. Zwölfte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (Drucksache 642/23) . . 36 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 41. Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (Drucksache 626/23) . . . 19 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41* 42. Zweite Verordnung zur Änderung der Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Drucksache 657/23) . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41* 43. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Mindestbesichtigungsquote und zur quotenbegleitenden Datenübermittlung an die Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach § 24 Nummern 1 und 2 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (MBQVwV) (Drucksache 622/23) . . . . . . . 36 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 44. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe „Erwachsenenbildung“ im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (2021–2030) („ET 2030“) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund- Länder-Vereinbarung – (Drucksache 26/23) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Experten- Arbeitsgruppe „Brücken bauen: Stärkung der multiplen Rollen von Bibliotheken als Zugänge zu und Vermittler von kulturellen Werken, Kompetenzen und europäischen Werten“ im Rahmen des Arbeitsplans Kultur (2023–2026) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 584/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 26/1/23 . . . . . . . . . . 41* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 584/1/23 . . . . . . . . . 41* 45. Benennung eines Mitglieds für das Kuratorium der Museumsstiftung Post und Telekommunikation – gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 und 4 sowie Absatz 2 PTStiftG – (Drucksache 665/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 665/1/23 . . . . . . . . . . . . . 41* 46. Vorschlag des Bundesministers der Justiz für die Ernennung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof – gemäß § 149 GVG – (Drucksache 12/24) . . . . . . . . . . . . 36 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 12/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 47. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/24, zu Drucksache 11/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 42* 48. Entschließung des Bundesrates „Änderung des Bürgergeldes“ – Antrag des Freistaates Bayern – Geschäftsordnungsantrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 649/23) . . . . . 28 Ulrike Scharf (Bayern) . . . . . . . . . . 28 Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 49. Entschließung des Bundesrates „Kürzungen des Bundes im Agrarsektor vollständig zurücknehmen und für spürbare Entlastungen sorgen“ – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 42/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 50. Entschließung des Bundesrates „Umsetzung eines Klimageldes zur Entlastung von Privatpersonen von steigenden CO2-Preisen“ – Antrag der Freien Hansestadt Bremen und Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 38/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 12 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 51. Entschließung des Bundesrates „Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Offshore-Sektor als Säule der Energiewende“ – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 39/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 44* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 52. Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Ausbauziele für Windenergie auf See optimieren – Antrag der Länder Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 49/24) . . . . 29 Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 30 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 53. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungsrates der Filmförderungsanstalt – gemäß § 6 Absatz 4 FFG – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 40/24) . . . . . . . . . . . 19 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 40/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41* 54. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat – gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 44/24) . . . . . . . . . . . 19 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 44/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . 41* 55. Entschließung des Bundesrates „Agrarwirtschaft im Dialog nachhaltiger und krisenfester gestalten“ – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 50/24) . . . . . . . . . . . 13 Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . 13 Dr. Till Backhaus (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . 16 Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 16 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 56. Entschließung des Bundesrates zum 2. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine – Antrag aller Länder gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 51/24) 2 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 4 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 5 57. Entschließung des Bundesrates „Entlastung der Pendlerinnen und Pendler von steigenden Fahrtkosten und CO2-Preisen durch eine Erhöhung der steuerlichen Entfernungspauschale“ – Antrag des Landes Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 52/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Simone Oldenburg (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 58. Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung der Gräberpauschalen – Antrag des Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 53/24) . . . . . . . . . . . 37 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 59. Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 – HG 2024) (Drucksache 54/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 60. ... Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 55/24) . . . . . . . . . . . . . 37 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 61. a) Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 15/24) b) Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 16/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Beschluss a): Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 15/24 41* Beschluss zu b): Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 16/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41* Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 38 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g , Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg- Vorpommern Vizepräsidentin A n k e R e h l i n g e r , Ministerpräsidentin des Saarlandes – zeitweise – Amtierende Präsidentin W i e b k e O s i g u s , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration B a y e r n : Ulrike Scharf, Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien B e r l i n : Kai Wegner, Regierender Bürgermeister Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für Finanzen Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa Kathrin Moosdorf, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft H a m b u r g : Karen Pein, Senatorin, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Manfred Pentz, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für Digitalisierung und Innovation Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Christian Heinz, Minister der Justiz und für den Rechtsstaat M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesstätten Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Claus Ruhe Madsen, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus T h ü r i n g e n : Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern und für Heimat Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz Leonie Gebers, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Dr. Antje Draheim, Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit 1041. Sitzung Berlin, den 2. Februar 2024 Beginn: 09.36 Uhr Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist unsere erste Bundesratssitzung in einem ereignisreichen neuen Jahr. Weil es unsere erste Sitzung ist, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen alles Gute für 2024 zu wünschen. Am Mittwoch habe ich wie auch einige von Ihnen an der bewegenden Gedenkstunde des Bundestages für die Opfer des Nationalsozialismus teilgenommen. Dort mahnte die Holocaustüberlebende Eva Szepesi in ihrer Rede – ich zitiere –: „Die Shoah begann nicht mit Auschwitz. Sie begann mit Worten. Sie begann mit dem Schweigen und dem Wegschauen der Gesellschaft.“ Nicht nur angesichts der jüngsten Zunahme von Antisemitismus und Rassismus in Deutschland müssen wir die Erinnerungen an die Verbrechen der Nationalsozialisten wachhalten. Dass so viele Bürgerinnen und Bürger in den letzten Wochen auf zahlreichen Demonstrationen ihre Stimme gegen den Rechtsextremismus erhoben haben, ist von herausragender Bedeutung für unsere Demokratie; denn unsere Gesellschaft darf nie wieder wegschauen, sie darf nie wieder schweigen. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der am 26. Dezember letzten Jahres verstorbene ehemalige Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble war jemand, der nicht schwieg. Schäuble war der dienstälteste Parlamentarier des Bundestages, er war ein streitbarer Föderalist, ein überzeugter Europäer und Antipopulist. Am 22. Januar haben wir mit einem Staatsakt von ihm Abschied genommen. Unsere Gedanken sind bei seinen Angehörigen, wir sprechen ihnen unser tief empfundenes Beileid aus. Ich bitte Sie, sich für einen Moment des Gedenkens zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, möchte ich die Gelegenheit nutzen, einen hochrangigen Gast bei uns im Haus zu begrüßen. Auf der Ehrentribüne hat der ukrainische Botschafter, Seine Exzellenz Herr M a k e j e w , Platz genommen. – Exzellenz, ich begrüße Sie ganz herzlich im Bundesrat! (Beifall) Seit bald zwei Jahren verteidigen sich die Ukrainerinnen und Ukrainer gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Seit bald zwei Jahren kämpfen sie schon für ihr Land, ihre Freiheit und auch für die uns verbindenden, gemeinsamen europäischen Werte. Dieser Krieg ist brutal und grausam. Täglich sterben Menschen oder werden verletzt. Das Ausmaß der Zerstörung ist groß. Herr Botschafter, lieber Herr Makejew, wir nehmen Anteil an dem von Russland verursachten Leid und trauern mit Ihnen um die vielen Toten. Wie auch im letzten Jahr wollen die 16 deutschen Länder ihre Solidarität mit der Ukraine heute hier zum Ausdruck bringen. Wir bewundern Ihren mutigen und entschlossenen Kampf für Ihre Freiheit. Wir stehen – heute wie auch in den letzten zwei Jahren – fest an Ihrer Seite! Der Angriffskrieg gegen Ihr Land wird gleich auch Gegenstand unserer Tagesordnung sein. Herr Botschafter, lieber Herr Makejew – ich bin sicher, dass ich im Namen aller Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten spreche –, wir möchten uns ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Sie als Botschafter haben viel für Ihr Land erreicht durch Ihre Arbeit. Es ist uns eine große Ehre, dass Sie heute Zeit gefunden haben, bei der Debatte dabei zu sein. Wir freuen uns auch sehr, dass die Gattin des ukrainischen Präsidenten, die First Lady, Frau Selenska, hier in Deutschland ist, heute zusammen mit Frau Büdenbender in der Charité. Heute Abend wird es noch einen Empfang im Schloss Bellevue geben. Ich freue mich sehr, für die Länder dabei zu sein. Dort werden wir uns wiedersehen. Aber jetzt erst einmal hier zum Bundesrat und zu unserer Tagesordnung. Schön, dass Sie dabei sind! (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, bevor wir in die Beratung der Vorlagen eintreten, habe ich noch gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben: Aus der Hessischen Landesregierung und damit aus dem Bundesrat sind am 18. Januar 2024 ausgeschieden: Herr Staatsminister Axel W i n t e r m e y e r , Frau Staatsministerin Lucia P u t t r i c h , Herr Staatsminister Peter B e u t h , Herr Staatsminister Michael B o d - d e n b e r g , Herr Staatsminister Tarek A l - W a z i r , Frau Staatsministerin Angela D o r n - R a n c k e , Frau Staatsministerin Priska H i n z und Herr Staatsminister Kai K l o s e . Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die Hessische Landesregierung am selben Tag bestellt: Herrn Ministerpräsidenten Boris R h e i n , dem ich an dieser Stelle herzlich zu seiner Wiederwahl gratuliere, (Beifall) sowie Herrn Staatsminister Manfred P e n t z , Herrn Staatsminister Kaweh M a n s o o r i , Herrn Staatsminister Professor Dr. Alexander L o r z und Herrn Staatsminister Timon G r e m m e l s . Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrates ernannt. Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand. Auf weitere gute Zusammenarbeit! Wir bedanken uns auch bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute. Den neuen Hessischen Bevollmächtigten, Herrn Staatsminister P e n t z , beglückwünschen wir zur Bestellung als Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund. – Herzlichen Glückwunsch! Auf gute Zusammenarbeit! Aus dem Hamburger Senat und damit aus dem Bundesrat ist mit Ablauf des 17. Januar Herr Senator Ties R a b e ausgeschieden. Wir danken Herrn Rabe für die Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. Am 23. Januar hat der Senat als Nachfolgerin Frau Senatorin Ksenija B e k e r i s zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Herzlichen Glückwunsch! Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 61 Punkten vor. Die Änderung des Bundeswahlgesetzes – das ist unser TOP 60 – hat der Deutsche Bundestag gestern beschlossen. Das Gesetz liegt hier im Saal umgedruckt auf Ihren Plätzen aus. Das Haushaltsgesetz 2024 – das ist unser TOP 59 – behandelt der Deutsche Bundestag erst heute Vormittag. Sobald der Bundestag das Gesetz verabschiedet und uns zugestellt hat, wird es umgedruckt und ebenfalls im Saal verteilt. Beide Gesetze rufen wir gemäß ihrer TOP-Nummern am Schluss der Sitzung auf. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass wir die Sitzung gegebenenfalls unterbrechen müssen, sofern das Haushaltsgesetz uns nicht rechtzeitig vor dem Ende unserer Sitzung zur Beratung vorliegt. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 56, 6, 7, 50, 55 und 21 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. TOP 15 wird verbunden mit TOP 22 beraten. Nach TOP 24 werden die Punkte 48, 52 und 57 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Einen schönen guten Morgen, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zu Punkt 56 der Tagesordnung: TOP 56 Entschließung des Bundesrates zum 2. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine – Antrag aller Länder gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 51/24) Es ist als Erstes eine Wortmeldung der Bundesratspräsidentin und Ministerpräsidentin Mecklenburg- Vorpommerns, Manuela Schwesig, eingegangen. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Vielen Dank! – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Ihnen allen, dass wir heute gemeinsam einen Entschließungsantrag des Bundesrates zum 2. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine einbringen. Wir gedenken der Opfer des bald zwei Jahre dauernden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Dieser Jahrestag ist ein trauriges Gedenken, denn er bedeutet: ein Jahr länger Tod und Verletzung, Zerstörung und Vertreibung. Am 24. Februar 2022 hat Putins Russland die Ukraine brutal überfallen. Fast zwei Jahre lang leiden die Menschen in der Ukraine schon unter Bomben, Granaten und Raketen, unter Angst und Not. Mit unseren Gedanken, unserem Mitgefühl und unserer Solidarität sind wir heute bei ihnen. Verantwortlich für diesen Krieg ist Russland unter Putin. Russland hat mit seinem Angriff das Völkerrecht gebrochen. Russland verursacht Leid und Tod in der Ukraine, jeden Tag. Russland hat damit die europäische Friedensordnung zerstört. In unserer Entschließung, die wir gemeinsam heute in den Bundesrat einbringen, verurteilen wir den russischen Angriffskrieg in der Ukraine aufs Schärfste. Wir fordern die Russische Föderation auf, diesen Krieg sofort zu beenden und ihre Truppen aus der Ukraine zurückzuziehen. Es ist an Russland, diesem Krieg ein Ende zu machen – und das sofort. Gleichzeitig sind wir voller Respekt und Anerkennung für den Widerstand der Ukraine. Die Ukrainerinnen und Ukrainer verteidigen mit der Freiheit und Unabhängigkeit ihres Landes auch unsere europäischen Grundwerte. Wir stehen dabei an ihrer Seite, gemeinsam mit unserem Bundeskanzler Olaf Scholz, der Bundesregierung und unseren Partnern in der Europäischen Union. Deutschland leistet vielfältige Hilfe für die Ukraine: humanitäre, militärische und politische Unterstützung. Wir sind das größte Geberland Europas und das zweitgrößte in der Welt nach den Vereinigten Staaten. Die Länder der Bundesrepublik Deutschland unterstützen das und sind daran beteiligt. Außerdem haben mehr als 1 Million Flüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland Schutz gefunden. Gemeinsam engagieren sich Bund, Länder und Kommunen dafür, dass alle Kriegsflüchtlinge gut aufgenommen werden. Allein in unserem Bundesland Mecklenburg- Vorpommern werden 5 500 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine an den Schulen unterrichtet. Unser Ziel ist es, dass Ukrainerinnen und Ukrainer hier Schutz finden, Arbeit und mitten in unserer Gesellschaft leben – immer in dem Bewusstsein, dass sich viele von ihnen wünschen, sobald wie möglich wieder in ein friedliches, in ihr friedliches Heimatland zurückkehren zu können. Wir Länder halten es für erforderlich, dass Deutschland gemeinsam mit der Europäischen Union diese Unterstützung fortsetzt. Deshalb ist es sehr gut, dass der Europäische Rat gestern den Mehrjährigen Finanzrahmen und damit weitere Hilfen für die Ukraine in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen hat. Die Ukraine gehört zur europäischen Familie. Wir begrüßen, dass die Europäische Union Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine eröffnen wird, und ich habe den allergrößten Respekt vor den Reformschritten, die die Ukraine bereits unternommen hat, um sich auf den Weg in die Europäische Union zu machen. Unter den Bedingungen eines Krieges ist das eine ganz besondere Leistung. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Fundament einer engen Verbindung zwischen der Ukraine und Deutschland sind Beziehungen zwischen den Menschen auf allen Ebenen. Partnerschaften zwischen Ländern Deutschlands und Regionen der Ukraine gehören ebenso dazu wie die vielzähligen Städtepartnerschaften. Wir wollen solche Beziehungen ausbauen. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir vor zwei Wochen eine gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit mit der ukrainischen Region Tschernihiw unterschrieben. Wir sehen gemeinsam Perspektiven im Bereich der Wirtschaft und der erneuerbaren Energien, beim Tourismus, in Kultur, Bildung und Wissenschaft. Auch andere deutsche Länder und viele Kommunen haben Regional- und Städtepartnerschaften geschlossen. Ihre Zahl hat sich im vergangenen Jahr verdoppelt. Wir Länder begrüßen das sehr. Regionale Partnerschaften können kurzfristig in der jetzigen Notsituation helfen. Ich weiß aber von unserer Partnerregion, dass sehr wichtig ist, dass die Partnerschaften auf Augenhöhe sind und sich nicht nur auf diese Notsituation beziehen, sondern auch eine langfristige Perspektive des Wiederaufbaus und der Zusammenarbeit bieten. Auf längere Sicht schaffen sie dauerhafte Verbindungen zwischen den Menschen und den Regionen in Europa. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verbindung zwischen Deutschland und der Ukraine hat auch eine historische Dimension. In unserer Partnerregion Tschernihiw liegt das Dorf Korjukiwka, wo die SS im März 1943 nach einem Partisanenüberfall das schlimmste Massaker der Nazis an der nichtjüdischen Bevölkerung in ganz Europa verübt hat. Damals waren es Deutsche, die Krieg, Tod und Unfreiheit in die Ukraine gebracht haben. Heute stehen wir gemeinsam mit den demokratischen Ländern Europas und vielen Ländern auf der ganzen Welt hinter der Ukraine und ihrem Kampf für Freiheit, Unabhängigkeit und Demokratie. Das ist unsere Verantwortung. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie kennen das Motto für das Jahr der Bundesratspräsidentschaft Mecklenburg-Vorpommerns. Wir wollen „Vereint Segel setzen“, was heißt, dass wir gerade in schwierigen Zeiten zusammenhalten, in Deutschland und in Europa. Mit unserer gemeinsamen Entschließung der Länder der Bundesrepublik Deutschland machen wir deutlich, dass ganz Deutschland die Ukraine unterstützt: bei der Verteidigung gegen die russischen Angreifer und auf ihrem Weg in die Europäische Union. Unsere Unterstützung ist dauerhaft und lässt nicht nach, bis die Menschen in der Ukraine wieder in Frieden und Freiheit leben können. – Danke für Ihre Unterstützung unserer gemeinsamen Entschließung! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Kollegin Schwesig. – Als Nächsten darf ich aufrufen: Herrn Minister Liminski, Nordrhein-Westfalen. Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor knapp zwei Jahren hat Russland das Fundament der europäischen Friedensordnung angegriffen. Der russische Angriffskrieg richtet sich gegen Freiheit, Souveränität und Selbstbestimmung der Ukraine. Putins Krieg richtet sich gegen die ukrainische Identität, und Russland will die Ukraine als unabhängigen Staat von der Karte ausmerzen. Das zeigt sich gerade auch am Umgang Russlands mit den Menschen in den besetzten Gebieten: Unterdrückung und Erniedrigung der ukrainischen Bevölkerung bis hin zu Folter und Mord – und das nicht erst seit zwei Jahren, sondern bereits seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim im Jahr 2014. Diese Annexion war die Reaktion Russlands auf den Euromaidan. Es war die Reaktion auf den Wunsch der Menschen in der Ukraine, sich Europa anzunähern. Und das zeigt: Das russische Regime kämpft gegen die Prinzipien, die Europa ausmachen. Deshalb kämpfen die Menschen in der Ukraine auch für uns. Auf Initiative Nordrhein-Westfalens hat der Bundesrat sehr schnell nach dem russischen Überfall und zum 1. Jahrestag der Ukraine seine Solidarität ausgesprochen. Es ist ein gutes und wichtiges Signal, dass wir auch heute ein klares Zeichen setzen vor dem 2. Jahrestag dieser Vollinvasion. Wir sagen: Wir lassen in unserer Unterstützung nicht nach, auch dann nicht, wenn das Leid der Menschen in der Ukraine nicht mehr auf Seite eins der Zeitungen zu sehen ist. Es wäre unverantwortlich, einfach zur Tagesordnung überzugehen und sich mit dem Status quo zu arrangieren. Das würde Putin in die Hände spielen und es ihm ermöglichen, seinen Plan umzusetzen. Deshalb ist es so wichtig, dass die Europäische Union gestern das Finanzhilfspaket in Höhe von 50 Milliarden Euro endlich freigegeben hat. Europa sendet damit ein klares Zeichen der Einigkeit. Putin hingegen hat das Ziel, Europa zu spalten. Deshalb ist es so wichtig, dass wir als Europa Handlungsfähigkeit beweisen und uns klar gegen den russischen Angriffskrieg und an die Seite der Ukraine stellen. Auf der Ebene der Länder und der Kommunen äußert sich diese Unterstützung für die Ukraine ganz konkret im Alltag. Länder und Kommunen unternehmen große Anstrengungen bei der Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge. Sie unternehmen alles, um die Menschen gut unterzubringen, um sie zu versorgen, Plätze in Schulen und Kitas zu schaffen, um Integrationsangebote auch für die Erwachsenen zu organisieren. All das leistet nicht der Staat allein. Es sind vielmehr die vielen ehrenamtlichen Initiativen aus der Mitte unserer Gesellschaft, die unserer Hilfe Tatkraft verleihen. Gerade diese zivilgesellschaftlichen Initiativen möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben. Ihr Wirken ist unverzichtbar. Sie setzen der Brutalität des russischen Angriffskriegs Solidarität und Nächstenliebe entgegen, und dafür gebührt ihnen unser aller Dank. Neben der Anerkennung für das Geleistete sollten wir aber am 2. Jahrestag des russischen Angriffs auch einmal kritisch reflektieren, was in den letzten zwei Jahren passiert ist, was unsere Hilfe angeht. Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung damals von einer Zeitenwende gesprochen – zu Recht, wie ich finde, denn die Erschütterungen, die von diesem eklatanten Bruch des Völkerrechts ausgehen, sind so tiefgreifend, wie es der Begriff „Zeitenwende“ nahelegt. Wir müssen uns aber fragen: Haben wir alle tatsächlich schon verinnerlicht, dass hier eine Zeitenwende stattgefunden hat? Mit dem Sondervermögen für die Bundeswehr wurde ein Instrument geschaffen, unsere eigene Verteidigung zu stärken. Zugesagt hat die Bundesregierung damals auch, von nun an das in der NATO vereinbarte 2-Prozent-Ziel zu erfüllen. Bei der Einrichtung dieses Sondervermögens gab es Vereinbarungen zwischen den Koalitionsfraktionen und der Union als größter Oppositionsfraktion. Das Sondervermögen wurde sowohl im Deutschen Bundestag als auch hier im Bundesrat gemeinsam beschlossen. Wir sollten anlässlich dieses Jahrestags ehrlich darauf schauen, ob die damals gemachten Zusagen eingehalten wurden. Ein anderer Aspekt ist auch wichtig: Der Bundesverteidigungsminister betont immer wieder, dass deutsche Waffen in der Ukraine Leben retten. Das ist richtig. Sie helfen den Ukrainerinnen und Ukrainern, sich zu verteidigen. Die Ukrainer kämpfen von selbst. Wir müssen ihnen nur geben, was sie dazu brauchen. Was bedeutet das im Umkehrschluss? Was ist mit den Waffen, die Deutschland liefern könnte, es aber nicht tut? Und was ist mit den Waffen, die Deutschland erst nach langem Zögern liefert oder geliefert hat? Deutschland leistet in der Ukrainehilfe viel; das ist unbestritten. Am 2. Jahrestag dieses schrecklichen Krieges ist es trotzdem an uns, immer wieder kritisch zu hinterfragen: Tut Deutschland alles, was es könnte, um die Ukraine in ihrem Überlebenskampf zu unterstützen? Der Mut der Ukrainerinnen und Ukrainer sollte uns ein Ansporn sein, selbst mutig zu sein. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Minister Liminski! – Das Wort hat Staatsminister Pentz aus Hessen. Manfred Pentz (Hessen): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Botschafter Makejew! Der Tag des Beginns des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine jährt sich in diesem Monat zum zweiten Mal. Vor genau zwei Jahren lag die russische Bedrohung schon in der Luft. Ich möchte daran erinnern, dass im Januar 2022 über 190 000 russische Soldaten an der Grenze zur Ukraine aufmarschiert waren. Kaum einer konnte sich damals vorstellen, dass es Krieg geben würde. Unser Glaube an den andauernden Frieden in Europa war vielleicht unsere größte Schwäche. Zwei Jahre Krieg, das sind zwei Jahre Leid, menschliche Tragödien, Zerstörung in schlimmstem Ausmaße. Der russische Angriffskrieg ist ein fürchterliches Verbrechen. Hinter diesem Krieg steht der Versuch des Kremls, ein ganzes Land in sowjetischer Manier zu bestrafen, weil sich die Menschen dort mehrheitlich in Richtung Westen orientieren, weil sie wie wir leben wollen und weil sie an Demokratie und Freiheit glauben. Von diesen Werten fühlt sich Wladimir Putin bedroht. Der Angriff auf die Ukraine ist deshalb auch ein Angriff auf unsere Werte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind uns sicher: Russland darf diesen Krieg nicht gewinnen. Doch bei aller Klarheit, die uns darin eint, sind wir als Deutsche und als Europäer auch ein Stück weit selbst schuld daran, dass ein schnelles Ende der Kampfhandlungen noch nicht in Sicht ist. Es reicht eben nicht, gerade so viel Unterstützung zu leisten, damit das Vorrücken der Russen gestoppt werden kann. Wir müssen die Ukraine militärisch dazu befähigen, dass sie ihre volle Souveränität wiedererringen kann. Meine Damen und Herren, die Geschichte hat uns gelehrt, dass den Machthunger von Diktatoren kein Zaudern und Zögern stoppt, sondern nur Geschlossenheit und Entschlossenheit. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass die Europäische Union, dass der Europäische Rat gestern einen Durchbruch erzielt hat und das 50-Milliarden-Euro- Unterstützungspaket beschlossen hat. Als Länder haben wir uns von Beginn an für die Unterstützung der Ukraine eingesetzt und sind auch selbst tätig geworden: bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine oder bei der direkten Unterstützung der Menschen in der Ukraine durch Medizin, durch Schulausstattung, durch Babynahrung und vieles andere. Allein Hessen hat seit Kriegsbeginn Hunderte schwer beladene Lkws im Wert von mehreren Millionen Euro in die Ukraine entsandt. Lassen Sie mich für Hessen sagen: Wir werden diese Unterstützung fortsetzen, und wir wollen sie auch steigern. Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen: Hessen unterstützt ausdrücklich die beschlossene Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine. Auch hier können wir als Länder unterstützen, indem wir unsere Hilfe anbieten und Partnerschaften mit Regionen in der Ukraine eingehen. Hessen strebt deshalb eine Regionalpartnerschaft mit einer Region in der Ukraine an. Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit meiner ersten Rede hier in diesem Hause dazu nutzen, um Danke zu sagen. Ohne die vielen Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Vereine in unserem Land, die ehrenamtlich, mit viel persönlichem Engagement und mit viel persönlichem Einsatz die Menschen in der Ukraine unterstützen, wäre das alles nicht möglich. Wenn der Glaube an den Frieden in Europa vielleicht unsere Schwäche war, so ist dieses gesellschaftliche Engagement ganz sicher unsere große Stärke. Wir zeigen damit, dass wir in Deutschland fest an der Seite der Ukraine stehen, auf der Seite der Freiheit und auf der Seite der Demokratie. Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Herr Staatsminister Pentz! Wir haben keine weiteren Wortmeldungen. Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Dann frage ich, wer dafür ist, die Entschließung zu fassen. – Einstimmig. Damit hat der Bundesrat die Entschließung einstimmig gefasst. Herr Botschafter, vielen Dank, dass Sie heute Zeit hatten! Wir wünschen Ihnen natürlich besonders für diesen Tag mit dem ukrainischen Besuch bei uns in Deutschland noch gute Gespräche, Termine! Wir sehen uns heute Abend. Danke, dass Sie hier waren! Alles Gute! Ich rufe Punkt 6 auf: TOP 6 Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) (Drucksache 20/24) Mir liegen Wortmeldungen vor. Als Erste hat das Wort Ministerpräsidentin Malu Dreyer aus Rheinland- Pfalz. Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, liebe Kollegen und liebe Kolleginnen! Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verabschieden wir heute ein Gesetz, auf das Millionen Menschen in Deutschland sehr lange – viel zu lange – gewartet haben. Es ist eine historische Reform – das ist mir wichtig, hier zu sagen –, die lange überfällig war und deren Bedeutung gerade in diesen Tagen wohl kaum überschätzt werden kann. Wir vollziehen heute im Staatsbürgerschaftsrecht endlich das, was in weiten Teilen der Gesellschaft bereits längst gelebte Realität ist. Damit überwinden wir zunehmend die Grenzen zwischen alteingesessenen und zugewanderten Menschen in unserer Gesellschaft, in unserem Land. Mit der Zulassung von Mehrstaatigkeit erkennen wir endlich die Lebenswirklichkeit von Migranten und Migrantinnen an, die eben nicht nur in einer Kultur zu Hause sind. Wir ebnen den Weg für mehr Integration und Bindung der Menschen an unsere Gesellschaft und unser Gemeinwesen. Endlich erhält die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter und Vertragsarbeiter die Würdigung, die sie verdient. Sie haben mit ihrer Arbeit wesentlich zum Wohlstand und zu der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land beigetragen. Deutschland hat es ihnen viel zu lange schwer gemacht, weil wir so lange zögerten, uns klar und eindeutig als das zu bezeichnen, was wir sind, nämlich ein Einwanderungsland. Diese Menschen haben sich die deutsche Staatsbürgerschaft wirklich hart verdient, und endlich räumen wir ihnen die Hürden aus dem Weg. Aber es geht nicht nur um die sogenannten Gastarbeiter und ihre Nachkommen. Nein, es geht auch um viele andere Menschen, die in den letzten Jahrzehnten zu uns gekommen sind. Gerade der Verzicht auf die Mehrstaatigkeit erschwerte bisher für viele die Einbürgerung. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Integration ist auch, dass nun endlich Kinder mit ausländischen Eltern mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. So bindet das neue Staatsbürgerschaftsrecht Kinder und Enkelkinder von Migranten und Migrantinnen an dieses Land, und es stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Auf eine Gruppe, liebe Kollegen und Kolleginnen, die oft vergessen wird und die eine stärkere Aufmerksamkeit verdient hätte, möchte ich Sie gerne noch hinweisen: die Gruppe der Staatenlosen, die aufgrund ihres Status viele Einschränkungen im Alltag erleben. Ohne wirksame Nationalität fehlt ihnen der Zugang zu wesentlichen Rechten wie Reisefreiheit, Wahlrecht und auch die Möglichkeit zur gesellschaftspolitischen Teilhabe. Durch ihren schwachen Rechtsstatus erfahren sie viele Nachteile bei der Ausbildung, im Berufsleben und im gesellschaftlichen Leben. Die Einbürgerung ist für sie ein wichtiger Weg, um diesen Zustand zu überwinden. Aber auch bei der Einbürgerung haben sie mit ganz besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die rechtlichen Grundlagen zur Einbürgerung sind zwar auch für diese Gruppe klar geregelt, aber es hakt sehr oft im Vollzug. Deshalb widme ich dieser Gruppe hier eine Minute, weil wir letztendlich diejenigen sind, die an dieser Vollzugsarbeit etwas ändern können. Der rheinland-pfälzische Entschließungsantrag aus dem Innenausschuss weist darauf hin, dass wir in der Vollzugspraxis und auch durch eine bessere Information Erleichterungen schaffen können. Dies verstärkt in den Blick zu nehmen, dafür möchte ich hier werben. Zurzeit sind in Deutschland – es ist eine kleine Gruppe – circa 30 000 Menschen als Staatenlose registriert. 16 Prozent dieser Menschen sind hier in Deutschland geboren und haben die Staatenlosigkeit geerbt. Insofern wäre ich sehr dankbar, wenn man im Vollzug dieses Gesetzes auch einen Blick auf diese Gruppe richten würde. Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, die Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts bietet eine große Chance für unsere Gesellschaft und für unsere Demokratie. Die Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft ist aus meiner Sicht ein starkes, wenn nicht vielleicht sogar das stärkste Bekenntnis zu unserem Land, zu unseren Werten und zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das neue Staatsbürgerschaftsrecht lädt die Menschen, die schon bei uns leben und die noch zu uns kommen, zu genau diesem Bekenntnis ein. Was das konkret bedeutet, wird mit dieser Reform ebenfalls deutlich klargestellt: Wer deutscher Staatsbürger wird, der übernimmt auch eine historische Verantwortung und eine besondere Verantwortung für den Schutz jüdischen Lebens. Erstmalig wird bei der Einbürgerung ein positives Bekenntnis dazu abverlangt. Dieses Bekenntnis schließt auch ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel ein. Die neue Formulierung im Gesetz lässt daran keinen Zweifel. Ich bin der Bundesinnenministerin und den Abgeordneten des Deutschen Bundestages dankbar, dass dies Eingang in das Gesetz gefunden hat. Das Bewusstsein für diese historische Verantwortung müssen wir aber nicht nur bei Zugewanderten stärken, sondern auch in die Breite der Gesellschaft tragen und vor allem für die nachfolgenden Generationen klären. Seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 haben antisemitischer Hass und Hetze in erschreckendem Maße zugenommen. Über 2 000 antisemitische Taten sind seitdem verzeichnet worden. Dagegen müssen wir mit allen Mitteln des Rechtsstaates vorgehen. Antisemitismus und jeder Form von Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken, ist vor allem auch eine zentrale Aufgabe für unser Bildungssystem, für das wir alle, die wir gemeinsam hier sitzen, besondere Verantwortung tragen. Das ist der Grund, warum wir im rheinlandpfälzischen Landtag jüngst mit allen demokratischen Fraktionen einen Beschluss zur Thematisierung genau dieser Verantwortung im Bildungssystem gefasst haben. Verehrte Kollegen und Kolleginnen, spätestens seitdem bekannt wurde, dass Rechtsextreme nicht weit von hier an Plänen zur massenweisen Ausweisung von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland gearbeitet haben, sind die Verunsicherung und die Angst groß. Viele Menschen mit Migrationshintergrund, mit und ohne deutsche Staatsbürgerschaft, fragen sich: Sind wir in Deutschland eigentlich sicher? Sind wir in Deutschland willkommen? Selten war es so wichtig wie heute, dass wir Migranten und Migrantinnen, die hier leben, die hier arbeiten und sich dem Land und seinen Werten verbunden fühlen, diese eine unmissverständliche Botschaft senden: Ihr gehört zu uns, ihr seid Freunde und Freundinnen, Nachbarn und Nachbarinnen, ihr seid Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, ihr seid Teil unserer Gesellschaft! Hunderttausende haben diese Botschaft in den letzten Wochen in Deutschland auf die Straßen getragen. Dafür bin ich unendlich dankbar. Diese Demonstrationen sind nicht nur in großen Städten, sondern auch in den ländlichen Räumen zur Normalität geworden. Und sie zeigen: Diese Gesellschaft steht zusammen, für Demokratie und für Vielfalt. Auf den Demonstrationen trifft man Menschen, die zum ersten Mal in ihrem Leben auf die Straße gehen, weil sie die Pläne der Rechtsextremen als Angriff auf ihr eigenes Leben verstehen, weil es auch um ihre Familie, ihre Freunde, ihre Nachbarn, ihre Kollegen geht. Denn das ist die Realität im Einwanderungsland Deutschland, in unserer Einwanderungsgesellschaft im Jahr 2024. Das neue Staatsbürgerschaftsrecht ist ein historischer Schritt hin zu einem modernen Einwanderungsland. Daran führt kein Weg vorbei. Inzwischen hat wirklich jeder verstanden, dass wir unseren wirtschaftlichen Wohlstand und den gesellschaftlichen Zusammenhalt nur durch Zuwanderung erhalten können. Und wir haben gelernt: Es kommen keine Arbeitskräfte. Es kommen Menschen. Das ist auch gut so. Sie sind uns herzlich willkommen. Insofern bin ich froh, dass wir heute diese Reform hier abschließend beraten und entscheiden. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Malu Dreyer! – Das Wort hat Herr Minister Strobl aus Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin Schwesig! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind uns einig, dass wir gut integrierten ausländischen Personen die deutsche Staatsangehörigkeit gerne verleihen möchten. Freilich verkennt die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetz, dass die Einbürgerung ein hohes Gut ist und deshalb erst am Ende einer gelungenen Integration stehen kann. Die Bundesregierung hingegen sieht die Einbürgerung als Schritt zur Förderung von Integration und Teilhabe. Das ist nach meiner Überzeugung die falsche Reihenfolge. Sie muss richtigerweise sein: Zunächst integriert man sich, dann erfolgt die Einbürgerung. Es ist der falsche Weg, die Einbürgerung als Anreiz für Integration setzen zu wollen. Die Absenkung der notwendigen Voraufenthaltsdauer beim Anspruch auf Einbürgerung im Gesetz wird insbesondere damit begründet, dass dadurch ein Anreiz zu einer schnelleren Integration geschaffen werden soll. Das halte ich für einen schweren Fehler. Für eine gelungene Integration in die deutsche Gesellschaft sind etwa neben einem klaren Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung auch Aspekte wie beispielsweise Sprachkenntnisse, berufliche Integration, staatsbürgerliche Kenntnisse unerlässlich. Dafür benötigen die Menschen, die nach Deutschland kommen, erfahrungsgemäß weit mehr als fünf Jahre. Dies zeigen die statistischen Zahlen der Eingebürgerten in den vergangenen fünf Jahren. Bundesweit erhielten Personen die Einbürgerung nach einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 16,3 Jahren. Ob mit diesem Gesetz Einbürgerungen übrigens tatsächlich schneller und einfacher werden, wie die Bundesregierung beabsichtigt, darf füglich bezweifelt werden. Die geplanten Regelungen mit vielen neuen unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessensspielräumen werden in der Praxis nach meiner Auffassung das genaue Gegenteil bewirken. Die Bundesregierung ignoriert – und das ist aus Sicht des Bundesrates wichtig –, dass die Einbürgerungsbehörden in vielen Ländern schon heute die deutlich gestiegene Zahl an Einbürgerungsanträgen nicht in einer angemessenen Zeit bearbeiten können. Die Einbürgerungsverfahren werden durch die vorgesehenen Regelungen nicht schneller zum Abschluss gebracht. Es wird komplizierter und noch aufwendiger. Es werden Beschleunigung und Entbürokratisierung geradezu ad absurdum geführt. Aus der Praxis ist bekannt, dass sich bereits heute die Beschwerden über lange Verfahrensdauern mehren und zunehmend Untätigkeitsklagen erhoben werden. Wie soll das erst werden, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt? Der Vorstoß aus dem Bundesrat, für eine bestimmte Zeit die Frist für die Erhebung einer Untätigkeitsklage von drei auf sechs Monate zu erhöhen, ist seitens des Bundes nicht aufgegriffen worden. Damit bleiben die Einbürgerungsbehörden im Wesentlichen sich selbst überlassen, um Lösungen zu finden. Die Bundesregierung lässt wieder einmal die kommunale Familie allein – ja, es werden erneut zusätzliche Probleme geschaffen. Der Städtetag Baden-Württemberg hat mir geschrieben, dass das neue Staatsangehörigkeitsrecht einiger zusätzlicher Millionen Euro bedarf, weil die Verwaltung entsprechend aufgebaut werden muss. Selbst wenn wir das Geld geben würden, sieht es jedenfalls in meinem Land so aus, dass die Städte und Gemeinden und Landkreise das Personal gar nicht finden würden, das diesen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen in der Lage wäre. Es werden auch die Erwartungen der ausländischen Menschen, die jetzt durch dieses Gesetz geweckt werden, bei Weitem nicht erfüllt werden. Enttäuschung ist vorprogrammiert. Sie werden lange warten müssen, bis über ihren Einbürgerungsantrag entschieden ist. Das wird Unmut auslösen. Das ist kein guter Start in die deutsche Staatsbürgerschaft. Den Unmut werden im Übrigen vor allem die Einbürgerungsbehörden vor Ort in den Kommunen spüren. Ferner möchte ich die völlig missglückte Regelung zur Sicherung des Lebensunterhalts ansprechen. Diese Regelung, die auf der einen Seite durch ihre Verschärfung verhindern soll, dass in die Sozialsysteme eingewandert wird, enthält willkürliche Ausnahmen und diskriminiert im Übrigen Menschen mit Behinderungen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Das ist nicht in Ordnung. Diese Regelung ist verfassungsrechtlich höchst problematisch, und sie wird in der Praxis zu vielen Umsetzungsproblemen führen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gerade in der heutigen Zeit ist das Bekenntnis zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung sehr wichtig. Es sollen nur einbürgerungswillige Menschen den deutschen Pass bekommen, die sich nicht nur vordergründig und formal zu unserem Grundgesetz bekennen. Wir setzen uns dafür ein, dass das Bekenntnis einer inneren Hinwendung zu unserer Verfassungsordnung entspricht. An das Bekenntnis sind deshalb hohe Anforderungen zu stellen, denn wir wollen die Einbürgerung von Verfassungsfeinden verhindern. Umso unverständlicher ist, dass in einigen Fallkonstellationen die Anforderungen an das Sprachniveau abgesenkt werden sollen. Wir wollen mit der Einbürgerung doch gerade, dass die Eingebürgerten mitmischen, mitgestalten, sich für unsere Demokratie einsetzen und sie, wenn nötig, auch engagiert verteidigen. Dafür brauchen die Eingebürgerten aber gute deutsche Sprachkenntnisse. Auch hier ist die deutsche Sprache der entscheidende Schlüssel. Weiterhin bin ich zutiefst überzeugt davon, dass sowohl das Existenzrecht des Staates Israel als auch die Sicherheit jüdischer Menschen in Deutschland zur deutschen Staatsräson gehören. Wer das Existenzrecht Israels leugnet, wendet sich die gegen die Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland und kann daher nach meinem Dafürhalten nicht deutscher Staatsbürger werden. Dafür halte ich es für notwendig, im Staatsangehörigkeitsrecht vorzusehen, dass ein glaubhaftes Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist. Das ist ja auch Gegenstand von Punkt 21 der heutigen Tagesordnung. Mit Blick auf diesen Entschließungsantrag werbe ich eindringlich um Zustimmung. Es ist gut, dass wir jedenfalls bisher bei der Bekämpfung des Antisemitismus einen so breiten Konsens in unserer Republik haben. Was das hier zu behandelnde Gesetz angeht, bin ich aus den genannten Gründen der Auffassung, dass es zumindest noch einmal grundlegend überarbeitet werden sollte. Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Strobl! – Als Nächstes darf ich aufrufen: Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Özdemir aus dem Bundesministerium des Innern. Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat: Schönen guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor zwei Wochen hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Heute nun liegt Ihnen dieses Gesetz vor. Damit steht eines der wichtigsten Fortschrittsprojekte der Bundesregierung unmittelbar vor seinem erfolgreichen Abschluss. Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes ist längst überfällig. Und wenn wir hier über Beginn und Ende von Integration und Integrationsleistungen sprechen, so bitte ich Sie herzlich, zu berücksichtigen, dass wir gemeinsam in der Bundesrepublik – Bundesregierung, Bundesrat, Deutscher Bundestag – ein Chancenaufenthaltsrecht und damit Veränderungen im Aufenthaltsgesetz sowie ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz geschaffen haben, das die gesamte Bandbreite der Integrationsleistungen zeigt. All das wird nunmehr mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz als Schlussstein und der Regelung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit vollendet. Die Kernpunkte des Gesetzesvorhabens sind Ihnen bekannt, aber ich möchte gerne noch mal in Gestalt der parlamentarischen Veränderungen hierzu Stellung nehmen. Wir lassen Mehrstaatigkeit generell zu und verlangen bei der Einbürgerung von niemandem mehr, einen Teil seiner oder ihrer Identität aufzugeben. In vielen Ländern auf dieser Welt ist dies schon gang und gäbe. Wir verkürzen die Voraufenthaltszeit bis zur Einbürgerung von acht auf fünf Jahre. Gute Integrationsleistungen – und gerade diese – belohnen wir. Zeigt jemand in der Schule, im Beruf oder im Ehrenamt ein besonderes Engagement, weist sehr gute Sprachkenntnisse nach und ist wirtschaftlich integriert, dann kann sich diese Voraufenthaltszeit um bis zu zwei weitere Jahre auf drei Jahre verkürzen lassen. Warum sollten wir einen integrationswilligen Menschen, der die Staatsbürgerschaft annehmen möchte, auch länger warten lassen? Wir erleichtern es hier geborenen Kindern ausländischer Eltern, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sie erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit künftig, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren statt bisher acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Dafür sprechen gute Gründe. Kinder, die frühzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, sind erfolgreicher im Bildungssystem. Was wie ein simpler staatsnotarieller Akt anmutet, gibt Kindern Sicherheit, Sicherheit in ihrer Heimat – eine Sicherheit, die sich ein 1987 in Homberg geborenes Kind ausländischer Eltern, das heute vor Ihnen sprechen darf, damals schon gewünscht hätte. Wir würdigen die Lebensleistung der Gast- und Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter und ihrer nachgezogenen Ehegatten, die in der Vergangenheit nur wenige – realistisch: keine – Integrationsangebote erhalten haben. Für sie schaffen wir Erleichterungen beim Sprachnachweis und verzichten auf den Einbürgerungstest. Ich möchte hier noch einmal deutlich hervorheben: Die Anforderungen an die Einbürgerung sind hoch und werden durch dieses Gesetz höher. Ein zentrales Kriterium bleibt der Erwerb der deutschen Sprache. Wir stärken zudem den Aspekt der wirtschaftlichen Integration. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Dennoch ist das Gesetz ausgewogen, da zum Beispiel pflegende Angehörige oder Menschen mit Behinderung eingebürgert werden können. Damit zollen wir ihrer Lebenslage den notwendigen Respekt und achten darauf. Jeder Einbürgerungsbewerber, jede Einbürgerungsbewerberin muss die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen. Hier stellen wir unmissverständlich klar: Antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen, Einstellungen sind mit der Menschenwürdegarantie unseres Grundgesetzes unvereinbar und stehen einer Einbürgerung immer entgegen. Meine Damen und Herren, gerade der 7. Oktober 2023 und dessen Folgen waren ein erschütternder Anlass, in den parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf noch mal anzusetzen und nachzuarbeiten. Wegen der terroristischen Angriffe der Hamas auf Israel, der antisemitischen Kundgebungen und Ausschreitungen in Deutschland – und der ekelhaften Jubelbekundungen, möchte ich hinzufügen –, aber auch im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine schaffen wir ein zusätzliches Bekenntnis. Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber müssen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands aus der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft und ihren Folgen bekennen. Zu dieser Verantwortung gehört insbesondere der aktive Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Dieses Bekenntnis umfasst auch das friedliche Zusammenleben der Völker und das Verbot der Führung eines Angriffskrieges. Damit haben wir die notwendigen Instrumente, um die Einbürgerung von Personen mit antisemitischen Einstellungen zu unterbinden. Und wer nach der Einbürgerung durch antisemitisch motiviertes Verhalten auffällt, dessen Einbürgerung kann auch zurückgenommen werden, nämlich dann, wenn bei der Abgabe der Bekenntnisse über die innere Einstellung zu diesen im Grundgesetz verankerten Werten getäuscht worden ist. Meine Damen und Herren, in dem zum Gesetz vorliegenden Entschließungsantrag wurde hervorgehoben – und das hat auch Frau Ministerpräsidentin Dreyer angesprochen –, dass Staatenlose im Einbürgerungsverfahren mit Erschwernissen konfrontiert sind. Hier wird das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Vollzugspraxis gemeinsam mit den Ländern sensibilisieren, indem es entsprechende Informationen zur Verfügung stellen wird. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Wunsch der Länder nach einem späteren Inkrafttreten des Gesetzes aufgenommen worden ist und auch im parlamentarischen Verfahren gewürdigt worden ist, sodass ich das für einen ausgewogenen Kompromiss halte, der die Länderinteressen und auch die kommunalen Interessen berücksichtigt. Danach wird das Gesetz drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten. Die Behörden vor Ort erhalten damit die Möglichkeit, notwendige organisatorische Vorkehrungen zu treffen. Den Vollzug sehen wir bei den sehr erfahrenen fachkundigen Kolleginnen und Kollegen in den Ländern und den Kommunen in besten Händen. Damit wir nun den letzten Schritt dieses wichtigen Reformvorhabens gehen können, bitte ich Sie herzlich um Unterstützung für das vorliegende Gesetz. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Özdemir! Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Der Bundesrat hat damit den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Der Innenausschuss empfiehlt in Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen, eine Entschließung zu fassen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit ist die Entschließung n i c h t gefasst. Ich darf Tagesordnungspunkt 7 aufrufen: TOP 7 Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) (Drucksache 21/24) Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als ersten Redner darf ich nach vorne bitten: Herrn Ministerpräsidenten Rhein. Boris Rhein (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich gemeinsam mit dem Bundeskanzler im letzten Jahr mehrfach dem Thema Migration gewidmet. Das unterstreicht die herausragende Bedeutung, die das Thema hatte, aber aus meiner Sicht auch weiterhin haben wird. Neben wichtigen Punkten wie der besseren Steuerung und Begrenzung der Migration und der finanziellen Unterstützung der Kommunen haben wir uns auch darauf verständigt, die Rückführung zu verbessern. Meines Erachtens gibt es keinen Zweifel: Nur dann, wenn wir bei den Rückführungen vorankommen, erhalten wir die Kapazitäten, denjenigen zu helfen, die wirklich verfolgt sind. Wer will, dass wir Verfolgten Schutz bieten – und das wollen wir –, der muss Menschen, die nach unseren Gesetzen keinen Schutzstatus erhalten, zurückführen. Das heute vorliegende Gesetz zur Verbesserung der Rückführung hat auf dem Weg hierher bereits erhebliche Diskussionen ausgelöst. Ich möchte sehr klar sagen: Wir teilen die formulierten Ziele des Gesetzes aus dem Hause der Bundesinnenministerin uneingeschränkt. Schnellere Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht entlasten die Behörden, entlasten die Kommunen. Und das Wichtigste ist: Sie erhöhen für alle legal in der Bundesrepublik aufhältigen Personen die Akzeptanz. Auch das darf man dabei meines Erachtens nicht vergessen. Allerdings – das will ich nicht verschweigen – gibt es natürlich auch Kritikpunkte, die hätten vermieden werden können, wenn denn den Vorschlägen der Länder, die diese in den Prozess eingebracht haben, bei der Ausgestaltung des Gesetzes Gehör geschenkt worden wäre. Deswegen liegt jetzt ein Gesetz vor, dass viele wichtige, von den Ländern eingesteuerte Bedarfe und Forderungen nicht beziehungsweise nur unzureichend umsetzt. Gerade bei der Rückführung kann es nur klug sein, auf die Länder zu hören. Bereits der erste Entwurf des Gesetzes hatte zwar einige der zwischen den Ländern und dem Bund in der gemeinsamen Arbeitsstruktur identifizierten Rechtsänderungsbedarfe aufgegriffen, allerdings sind die für die Länder hilfreichen wie auch erforderlichen Anpassungen ausgeblieben. Erst im Nachgang kam es dann auf einer gemeinsamen Erörterung im August 2023 zwischen Bund und Ländern zu Bewegungen, die im Ergebnis zu einem überarbeiteten Entwurf geführt haben. Ich will auch sagen: Die Zeit für die Übermittlung der Stellungnahmen war durchaus kurz und knapp bemessen. Trotzdem – auch das muss hier hinterlegt werden – hat unser Innenministerium, das Hessische Innenministerium, die Aufnahme wichtiger Forderungen der Länder begrüßt. Hier zu nennen ist beispielsweise der grundsätzliche Umstieg von der Einholung des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft bei einer Abschiebung trotz laufenden Strafverfahrens hin zu einer arbeitseffizienteren Widerspruchslösung. Allerdings findet sich dieser Vorschlag im aktuell zu behandelnden Gesetz dann nicht mehr wieder. Man muss sich schon wundern. Die Länder haben mehrfach darauf hingewiesen, dass berechtigte Forderungen nicht Eingang in den aktuellen Entwurf gefunden haben, dass verschiedene der aufgegriffenen Änderungen nicht ausreichend sind, dass viele Punkte wirkungslos sind und – das ist besonders bedauerlich – dass einige Punkte sogar kontraproduktiv sind. Das betrifft Verzögerungen der Rückführungsprozesse, das betrifft aber auch weitere Pull-Effekte. Das heute in der Befassung befindliche Gesetz umfasst auch den zuletzt eingebrachten Änderungsantrag der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag, der unseres Erachtens problematische Punkte enthält, die den Zielen des Gesetzes zuwiderlaufen. Das gilt insbesondere für die Überarbeitung des § 62d des Aufenthaltsgesetzes. Die hiermit eingeführte Bestellung eines anwaltlichen Vertreters zur richterlichen Entscheidung über die Anordnung von Abschiebungshaft wird die Rückführungsprozesse in der Praxis erschweren und die Ausländerbehörden dadurch weiter belasten, und die Vermischung von Asyl und Arbeitsmigration wird weitere Pull- Faktoren auslösen. Trotz fachlicher Vorbehalte und im Bewusstsein, dass die Änderungsvorschläge der Länder nur begrenzt erfolgreich waren, möchte ich aber betonen, dass wir das Gesetzesvorhaben grundsätzlich positiv begleiten. Aber eines muss natürlich klar sein: Wenn sich alle die Themen realisieren, die die Länder deutlich gemacht haben, dann werden wir uns sehr zeitnah wieder mit dem gesamten Regelwerk befassen müssen. Lassen Sie mich abschließend sagen: Der Bund hat im Koalitionsvertrag eine Rückführungsoffensive angekündigt. Jetzt müssen Taten folgen. Das Rückführungsverbesserungsgesetz ist eine Sammlung von bundesrechtlichen Einzelmaßnahmen, die in der Summe nur geringe Auswirkungen auf die Durchführung von Rückführungen haben werden; da darf man sich nichts vormachen. Deswegen ist klar – und dabei werden wir die Bundesinnenministerin nach allen Kräften unterstützen –, dass wir, wenn man die Kommunen nachhaltig entlasten will, eine deutlich ambitioniertere Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten brauchen. Wir brauchen für eine spürbare Verbesserung der Rückführung und für eine ernst gemeinte Rückführungsoffensive strukturelle Änderungen auf europäischer Ebene. Wir brauchen spürbare Bemühungen hinsichtlich der Verbesserung der internationalen Rahmenbedingungen und der Kooperation der Herkunftsländer sowie der EU-Mitgliedstaaten. Die Herkunftsländer, Drittstatten und auch Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen dazu angehalten werden, zu kooperieren und ihrer Verpflichtung nachzukommen, eigene Staatsangehörige oder rechtlich in ihrer Zuständigkeit befindliche Personen zurückzunehmen. Denn wenn das nicht funktioniert, werden Verbesserungen nicht möglich sein, können Rückführungen nicht stattfinden. Insofern bleibt genug Arbeit in diesem Bereich. Auch das will ich sagen: Wir werden uns als Hessen weiter intensiv daran beteiligen und gegenüber dem Bund auf weitere wichtige Änderungen drängen. – Herzlichen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Rhein! – Ich darf aufrufen: Frau Ministerin Behrens aus Niedersachsen. Daniela Behrens (Niedersachsen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist vollkommen klar: Das Thema Migration ist eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft, für die Länder, für den Bund. Insbesondere der enorme Zugang von Menschen in den vergangenen Jahren führt natürlich zu Belastungen. Wenn ich auf Niedersachsen schaue, dann kann ich sagen: Wir haben im vergangenen Jahr über 29 000 Asylerstanträge registriert. Wenn man auf Gesamtdeutschland schaut, sind es über 330 000 Menschen, die neu zu uns gekommen sind. Das zeigt die Dimension. Gerade die Kommunen und ihre Ausländerbehörden sind weiterhin an der Belastungsgrenze, und das wird sicherlich auch für dieses Jahr unser Thema bleiben. Daher war und ist es richtig, dass sich die MPK darauf verständigt hat, Maßnahmen zu ergreifen, um den Rückführungsvollzug effizienter zu gestalten. Insofern ist das am 18. Januar im Bundestag beschlossene Rückführungsverbesserungsgesetz ein wichtiger Schritt. Es löst vor allen Dingen praktische Probleme in der Rückführung von ausreisepflichtigen Personen. Diese werden nun angegangen. Ein paar Beispiele möchte ich nennen. Die Nutzung falscher oder verfälschter Dokumente bei einer illegalen Einreise führt zu einem Einreise- und Aufenthaltsverbot und damit nicht mehr nur zu einer Zurückweisung. Ein Problem stellt zudem das Untertauchen der Menschen vor einer Rückführung dar, zum Beispiel in Gemeinschaftsunterkünften. Nach der neuen Rechtslage können Behörden nun auch weitere Räumlichkeiten einer solchen Unterkunft betreten, um eine Rückführung zu vollziehen. Und mit dem Gesetz wird es leichter, verurteilte Straftäter auszuweisen. Zudem werden die Ausweisungsgründe auch auf Straftaten mit antisemitischem Hintergrund erweitert. Letztendlich haben wir Regelungen im Vollzug der Abschiebung implementiert. So soll verhindert werden, dass es Betroffenen immer wieder gelingt, den Vollzug der Abschiebungshaft zu verhindern. Bei diesem letzten Punkt ist im überarbeiteten Gesetzentwurf eine verpflichtende Beiordnung eines anwaltlichen Vertreters zur richterlichen Entscheidung über die Anordnung von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam ergänzt worden. Das hat zu Kritik mancher Länder geführt, die für die Praxis durch diese Anpassung Probleme befürchten. Aus diesem Grund haben wir als Land Niedersachsen einen Antrag eingebracht. Mit diesem wollen wir die Bundesregierung bitten, die Anwendung des § 62d Aufenthaltsgesetz in der gerichtlichen Praxis, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erlass einstweiliger Anordnungen nach § 427, zu beobachten und, soweit erforderlich, das Verhältnis der beiden Vorschriften auch gesetzlich klarzustellen. Das, meine Damen und Herren, ist die eine Seite, die wir bei diesem Gesetz diskutieren und die natürlich Verschärfungen enthält. Auf der anderen Seite enthält das Rückführungsverbesserungsgesetz aber auch Regelungen, die Menschen mit Bleibeperspektive und Geduldeten neue und schnelle Möglichkeiten zur Integration, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, eröffnen. Dazu zählt, dass die Zeit eines Arbeitsverbotes für Asylsuchende in einer Erstaufnahmeeinrichtung verkürzt wird, nämlich von neun auf sechs Monate, und die Regelungen zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an Geduldete neu gefasst und die Anforderungen dazu herabgesetzt werden. Das gilt gerade – wichtig – für den Bereich der Ausbildungsduldung. Vor dem Hintergrund der bestehenden dramatischen Fachkräftebedarfe unserer Wirtschaft sind diese gesetzlichen Anpassungen sicherlich sehr klug und auch sehr wichtig. Das sollten wir in der öffentlichen Debatte nicht ganz vergessen. Ich komme zum Schluss, geehrte Kolleginnen und Kollegen. Das Rückführungsverbesserungsgesetz gibt dem Staat mehr Mittel an die Hand, um effizienter die Menschen zurückzuführen, die kein Recht haben, sich bei uns aufzuhalten, sowie Menschen, die ihr Recht durch Straftaten verwirkt haben. Die Hürden und Erschwernisse für die mit den Rückführungen befassten Behörden werden erheblich gesenkt, praktische Probleme werden beseitigt. Deswegen unterstützen wir dies als Niedersächsische Landesregierung. Aber eines ist auch klar: Diese gesetzlichen Maßnahmen allein werden in der Praxis nicht dazu führen, die Zahl der Rückführungen erheblich zu erhöhen. Denn der Hauptgrund, warum Rückführungen scheitern, ist weiterhin die fehlende Kooperation der Herkunftsländer. Daher ist es zentral, dass zeitnah entsprechende Rückführungsabkommen geschlossen werden. Daher bin ich der Bundesregierung sehr dankbar, dass sie hierzu intensive Gespräche führt, die hoffentlich auch in Kürze erfolgreich abgeschlossen werden können, damit wir das größte Hindernis bei der Rückführung von Menschen, die kein Aufenthaltsrecht haben, überwinden, also die Kooperation mit den Herkunftsländern hinbekommen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Frau Behrens! – Als Nächste hat das Wort: Frau Ministerin Gentges aus Baden-Württemberg. Marion Gentges (Baden-Württemberg): Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 6. November vergangenen Jahres haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit dem Bundeskanzler ausdrücklich festgestellt, dass abgelehnte Asylsuchende konsequent in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden müssen. Bund und Länder haben sich gemeinsam vorgenommen, bestehende Möglichkeiten zur Verbesserung der praktischen Rückführung zu nutzen und erkannte Hindernisse abzubauen. Das ist richtig und wäre wichtig. Am 18. Januar dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag dann ein Gesetz verabschiedet, das dem Namen nach die Verbesserung der Rückführungen zum Ziel hat. Quasi auf der Zielgeraden hat der Bundestag auf Antrag der Regierungsfraktionen am Gesetzentwurf aber Änderungen vorgenommen, die erheblich daran zweifeln lassen, dass das Gesetz Rückführungen verbessert. Es ist nunmehr zwingend in § 62d des Aufenthaltsgesetzes die Bestellung eines anwaltlichen Vertreters in Verfahren der Abschiebungshaft vorgesehen, die eine gravierende Verschlechterung für den Rückführungsvollzug darstellt. Wird von Amts wegen im Vorfeld einer freiheitsentziehenden Maßnahme ein Rechtsbeistand bestellt, so wird ein Frühwarnsystem geschaffen, das Ausreisepflichtige zu nutzen verstehen werden. Machen wir uns doch nichts vor! Wird ein Anwalt beigeordnet, werden die Ausreisepflichtigen häufig Lunte riechen und Leine ziehen. Dann führt das Gesetz zu weniger Rückführungen und konterkariert den so richtigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, abgelehnte Asylsuchende konsequent in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Die jetzt vorgesehene Bestellung eines Rechtsbeistands ist auch nicht rechtsstaatlich geboten. Deutschland ist der einzige EU- Mitgliedstaat, der für alle Arten der Abschiebungshaft einen konstitutiven Richtervorbehalt vorsieht. Die nunmehr zusätzlich vorgesehene Bestellung von Pflichtbevollmächtigten weist einen deutlich überschießenden Charakter auf. Die Hoffnung, Gerichte würden erst nach Erlass einer vorläufigen Anordnung einen anwaltlichen Beistand beiordnen, vermag ich angesichts des Wortlauts der Vorschrift nicht zu teilen. Deshalb sehe ich insgesamt Klärungs- und Änderungsbedarf und halte die Einberufung des Vermittlungsausschusses für erforderlich. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Staatssekretär Dr. Richter (Bundesministerium des Innern und für Heimat) für Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Özdemir. Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen dazu die Ausschussempfehlungen vor. 1 Anlage 1 In Ziffer 1 wird die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen. Dann bleibt noch über die empfohlene Entschließung abzustimmen. Ich rufe auf: Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Damit ist die Entschließung gefasst. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Ich darf TOP 50 aufrufen: TOP 50 Entschließung des Bundesrates „Umsetzung eines Klimageldes zur Entlastung von Privatpersonen von steigenden CO2-Preisen“ – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 38/24) Dem Antrag sind die Länder Mecklenburg- Vorpommern und Thüringen beigetreten. Es liegt eine Wortmeldung des Bürgermeisters Dr. Bovenschulte aus Bremen vor. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Verpflichtung zur Einhaltung der Pariser Klimaziele – und die damit einhergehende Notwendigkeit der Bekämpfung des Klimawandels – ist ohne Zweifel eine der zentralen Zukunftsaufgaben für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Dies droht, bei all den Krisen der vergangenen Jahre gelegentlich in den Hintergrund zu treten. Schon die letzte Bundesregierung hat wichtige Weichenstellungen zum Schutz des Klimas vorgenommen und unter anderem einen kontinuierlich ansteigenden CO2-Preis beschlossen. Dennoch – da gibt es keine Zweifel – müssen wir im Kampf gegen den Klimawandel schneller werden. Das hat uns nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht vor drei Jahren ins Stammbuch geschrieben. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland um 65 Prozent verringert werden, bis 2045 soll Deutschland sogar treibhausgasneutral werden. Um das zu erreichen, ist mehr Tempo nötig. Die Ampel-Bundesregierung hat in den vergangenen beiden Jahren einiges auf den Weg gebracht. Mit vielen dieser Vorhaben haben wir uns hier im Hause intensiv auseinandergesetzt: mit dem Ausbau von Windkraft und Solarenergie, mit dem Ausbau der Stromnetze und dem Aufbau eines Wasserstoffnetzes, mit dem klimaneutralen Umbau der Industrie, mit der Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes oder auch mit dem Deutschlandticket. Die Länder sind nicht nur Teil all dieser Vorhaben – übrigens auch in finanzieller Hinsicht –, sie ergänzen sie auch durch eigene Initiativen hier im Bundesrat. Beispielhaft verweise ich nur auf die beiden Anträge aus Bremen und Niedersachsen zum Thema Offshore, die heute eingebracht werden. All diese Vorhaben sind für die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft ein echter Kraftakt. Sie ändern die Art, wie wir leben und arbeiten, und das innerhalb kürzester Zeit. Sie sind aber auch eine erhebliche finanzielle Belastung – für die Unternehmen, für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die öffentliche Hand. Der Staat flankiert neue Technologien mit Förderprogrammen in Milliardenhöhe, um sie am Markt zu etablieren, und er federt schon jetzt soziale Härten ab, weil sich nicht alle Menschen die anstehenden Veränderungen leisten können. Meine Damen und Herren, die bisher beschlossenen Maßnahmen zur Gewährleistung eines sozial gerechten Klimaschutzes sind durchaus beachtlich, sie reichen aber nicht aus. Es steht außer Frage, dass Menschen mit geringen Einkommen von den steigenden CO2-Preisen am stärksten betroffen sind. Sie haben kaum Möglichkeiten, die steigenden Kosten durch ein klimabewussteres Konsumverhalten oder eine energiesparendere Technik zu kompensieren. Sie leben schon jetzt in kleineren Wohnungen, sie fahren schon jetzt seltener in den Urlaub, und sie können sich ein Elektroauto auch bei üppiger staatlicher Förderung schlicht nicht leisten. Der steigende CO2- Preis trifft sie doppelt hart, weil sie schon jetzt einen deutlich größeren Anteil ihres Einkommens für Energie ausgeben müssen als Menschen, die finanziell bessergestellt sind. Und mit jedem Jahr wird die Schere weiter auseinandergehen. Sozial gerecht ist das nicht. Insofern war es nur folgerichtig, dass sich die Ampel im Koalitionsvertrag auf einen Ausgleich für den steigenden CO2- Preis verständigt hat, und zwar über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus. Das sogenannte Klimageld ist nicht nur sozial gerecht. Es ist auch ökologisch klug, denn nur so kann eine breite gesellschaftliche Zustimmung zum Klimaschutz dauerhaft gewährleistet werden. Das Klimageld wäre ein klares Signal, dass wir die Sorgen der Menschen ernst nehmen: die Sorge, ob sie die nächste Stromrechnung noch bezahlen können, oder die Sorge, ob sie sich den Weg zur Arbeit in ihrem alten Auto noch leisten können. Das Klimageld kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, verlorengegangenes politisches Vertrauen zurückzugewinnen. Und ja, in diesem Zusammenhang werden wir auch über eine mögliche einkommensabhängige Ausgestaltung diskutieren müssen. Ich persönlich hätte dafür durchaus Sympathien, sofern es eine verwaltungsmäßig praktikable Lösung gibt. Meine Damen und Herren, was derzeit leider noch fehlt, ist ein geeigneter Weg, um ein mögliches Klimageld gezielt an die Empfängerinnen und Empfänger auszuzahlen – ein Problem, das wir in vergleichbarer Form ja auch schon während der Pandemie hatten. Ein Problem, das wir jetzt schnellstmöglich lösen sollten, übrigens ganz unabhängig vom Thema Klimageld. Deshalb fordert Bremen zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen mit der Entschließung erstens, dass das Bundesfinanzministerium nach Zeiten des Hinhaltens und Taktierens – endlich, möchte ich sagen – seine Hausaufgaben macht und noch in diesem Jahr die Voraussetzungen für Direktzahlungen an Bürgerinnen und Bürger schafft. Nachdem der Bundesfinanzminister ja vor einigen Wochen noch versucht hat, das Thema auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben, würde es mich freuen, wenn sich die Signale bewahrheiteten, dass das Ministerium sich jetzt ernsthaft an die Arbeit macht. Zweitens fordern wir, dass ab 2025 mit der Auszahlung des Klimageldes zumindest begonnen wird. Das wird nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sicher kein leichtes Unterfangen werden; das weiß ich. Das ist eine große Herausforderung. Aber angesichts der Erhöhung des CO2-Preises zum 1. Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne brauchen wir dieses Signal unbedingt. Nur so können wir verhindern, dass sich noch mehr Menschen als Verlierer der Energiewende sehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich freuen, wenn unsere Initiative nach konstruktiven Beratungen in den Ausschüssen hier schon bald ein zweites Mal beraten und dann beschlossen werden würde. – Herzlichen Dank! Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank, Herr Kollege Bovenschulte! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Wirtschaftsausschuss zu. Ich rufe Punkt 55 auf: TOP 55 Entschließung des Bundesrates „Agrarwirtschaft im Dialog nachhaltiger und krisenfester gestalten“ – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 50/24) Der Freistaat Thüringen ist dem Antrag beigetreten. Wortmeldungen liegen vor. Als Erstes Herr Dr. Woidke aus Brandenburg! Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage ist nicht, ob es Veränderungen gibt. Die Frage ist, wie man mit den Veränderungen umgeht. Man kann über vieles reden, man kann über vieles diskutieren. Was aber nicht geht, ist, dass über Nacht ein ganzer Berufsstand, noch dazu ein Berufsstand, der äußerst wichtig für unser Land ist, mit massiven Kürzungsplänen konfrontiert wird. Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen Planungssicherheit, wie sie auch alle anderen Bereiche in unserer Gesellschaft für sich erwarten. Die Kürzungen der Bundesregierung beim Agrardiesel haben leider das Gegenteil von Planungssicherheit erreicht. Sie haben Verunsicherung in einer ganzen Branche geschaffen, und sie haben zu erheblichen Protesten der Landwirtinnen und Landwirte geführt – Proteste, für die man Verständnis haben muss, solange sie gewaltfrei sind und eine klare Abgrenzung zu Demokratiefeinden beinhalten. Es ist klar, dass der Bundeshaushalt konsolidiert werden muss. Wenn aber eine Branche einseitig davon betroffen ist, kann das nicht funktionieren. Wesentlich ist ein respektvoller Umgang miteinander. Vorschläge der Politik müssen eben auch die Zukunft dieser gesamten Branche mit im Blick haben. Denn unsere Landwirtschaftsbetriebe sind eben nicht nur Betriebe. Sie sind das Herz und das Rückgrat unseres ländlichen Raumes, bei uns in Brandenburg und in ganz Deutschland. Sie sind das Herz und das Rückgrat, ökonomisch, sozial und auch ökologisch. Unsere Landwirtschaftsbetriebe haben eine extrem wichtige Rolle in unserem Leben. Kurz gesagt: Ohne die Produktion von Lebensmitteln auf unseren Höfen sind die Regale im Supermarkt leer. Schon aus diesen genannten Gründen pflegen wir in Brandenburg einen engen Dialog mit Betrieben und Verbänden, die sich für den ländlichen Raum und für die Landwirtschaft einsetzen. Viele Gespräche gab es erst vor wenigen Tagen auf der Grünen Woche hier in Berlin. Da hat man übrigens sehr gut sehen können, was unsere deutsche Landwirtschaft heute, im Jahr 2024, alles zu bieten hat. Die Landwirtschaft hat die Chance genutzt, sich auf beeindruckende Weise zu präsentieren. Trotz vieler Krisen, trotz großer Probleme habe ich dort viele optimistische Menschen erlebt, Menschen, die ihren Beruf im ländlichen Raum, in der Landwirtschaft lieben, und Menschen, die wirklich etwas beitragen, die beitragen zu unserer Lebensmittelversorgung, zum Naturschutz, zur Kultur und zum öffentlichen Leben im ländlichen Raum. Es gab viele gute Gespräche, und es gab Gespräche, die mir gezeigt haben, dass Bäuerinnen und Bauern eben nicht nur protestieren, sondern vor allen Dingen eines von uns wollen: Dialog. Unsere Landwirtinnen und Landwirte sind Unternehmerinnen und Unternehmer. Unsere Landwirtinnen und Landwirte führen Unternehmen, die Geld verdienen müssen, damit sie wirtschaftlich über die Runden kommen. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, steht im Spannungsfeld mit immer höheren Anforderungen, die an sie gestellt werden aus der Gesellschaft und aus der Politik – Anforderungen, die häufig Zeit und Geld kosten, aber kein Geld zusätzlich einbringen. Deshalb stellt sich für uns alle die Frage, was wir tun können, um sie zu unterstützen. Ich begrüße ganz klar die Chance, dass wir noch einmal genau darüber reden wollen, wie wir gemeinsam weiterkommen, gemeinsam an einem Tisch. Wir in Brandenburg gehen vor Ort konkrete Schritte zur Unterstützung. Wir werden die Ausgleichszulage bei uns im Land verstetigen. 80 Prozent unserer Betriebe werden davon profitieren. Und wir sprechen schon in wenigen Tagen wieder mit dem Landesbauernverband über zusätzliche Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Übrigens wird die bürokratische Belastung nicht nur von Industrie und Wirtschaft, sondern gerade auch von den Landwirtschaftsbetrieben immer wieder beklagt. Aber noch einmal kurz zurück zu den Haushaltsberatungen des Bundes: Die Proteste der vergangenen Wochen haben Gründe. Ihr Ursprung liegt aber nicht im Dezember des Jahres 2023. Ihr Ursprung liegt darin, dass die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland, auch bei uns in Brandenburg, zunehmend das Gefühl haben, dass zu viel auf ihrem Rücken abgeladen wird. Die Pläne der Bundesregierung haben das sprichwörtliche Fass zum Überlaufen gebracht. Es geht also auch um eine Frage des Respekts. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Landwirtinnen und Landwirte können stolz sein auf das, was sie jeden Tag leisten. Ich glaube, einem Dialog mit der Landwirtschaft tut es gut, wenn wir alle mehr Wertschätzung für diese Leistungen zeigen, als es vielleicht bisher der Fall war. Die Arbeit in der Landwirtschaft ist auch heute noch eine sehr schwere Arbeit. Wer einen Hof hat, erst recht einen Hof mit Tierhaltung, arbeitet 365 Tage im Jahr, in Kälte, in Hitze, ohne Pause und an jedem einzelnen Feiertag. Die Landwirtinnen und Landwirte sorgen immer für eine sichere Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln. Dafür können wir alle uns nur bedanken. Umso wichtiger ist, dass wir gemeinsam darüber sprechen, wie es nun weitergehen soll – gerne hier im zuständigen Ausschuss, mit der Bundesregierung, aber eben auch mit den Vertretern und Vertreterinnen der Landwirtschaft ganz direkt. Sprechen wir darüber, wie dies gemeinsam gelingen kann! In diesem Kontext sehe ich die hier vorliegenden Anträge zur Landwirtschaft. Lassen Sie uns mehr mit den Landwirten reden als über sie! – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Ministerpräsident Dr. Woidke! – Das Wort hat Herr Minister Dr. Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern. Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Proteste, die wir in Deutschland in der Landwirtschaft erleben, sind im Wesentlichen hausgemacht. Das ist eben schon deutlich geworden. Ich will mal ein paar Zahlen nennen: Wenn wir uns diesen Volkswirtschaftsbereich in Deutschland anschauen, ist uns dann eigentlich bewusst, dass wir über die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, die Fischerei und eine Größenordnung von 455 000 Betrieben reden? Ist uns eigentlich bewusst, dass in dieser Branche mehr als 2 Millionen Menschen arbeiten? Sie sind die Träger unserer Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln, der Garant für Natur- und Umweltschutz, für Klimaschutz, für Artenschutz, für sauberes Wasser und – was leider immer vergessen wird – auch und insbesondere für eine gesunde und ausreichende Ernährung. Ich bin dem Deutschen Bauernverband dankbar, dass er die Verantwortung für die demokratisch ausgerichteten Demonstrationen trägt. Im Übrigen haben sich die Landwirte unter der Führung des Deutschen Bauernverbandes an die Anordnungen gehalten, und sie haben für ihre berechtigten Sorgen demonstriert. Ich glaube, jedem in Deutschland ist mittlerweile klar geworden, in welcher Situation sich die Landwirtschaft, die Ernährungswirtschaft, die Forstwirtschaft und die Fischerei befinden. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Frankreich, Belgien, in den Niederlanden, in Irland, Polen, Slowenien und Italien ist dieses Feuer, von dem manche geglaubt haben, es sei ein Strohfeuer, mittlerweile zu einem Flächenbrand geworden. Die Proteste sind von der tiefen Sorge getragen, Familienbetriebe für die Zukunft zu verlieren und damit die Wertschöpfung und die ausreichende Produktion von Lebensmitteln in Deutschland, in Europa. Wenn wir sehen, dass wir allein im letzten Jahr 7 Prozent der tierhaltenden Betriebe verloren haben oder 4 Prozent der Betriebe insgesamt aufgegeben haben, dann muss uns das wachrütteln, und wir müssen für die berechtigten Sorgen, Probleme, aber auch für die Forderungen Verständnis haben. Die Proteste in Europa gehen weiter. Ich würde mir sehr wünschen, dass sich die Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich auf einen Weg der Zukunft konzentriert, nämlich darauf, gemeinsam in der Allianz mit Frankreich nach Lösungen zu suchen und diese dann möglichst schnell zum Wohle der ländlichen Räume, der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Fischerei umzusetzen. Im Übrigen ist klar: Die Abschaffung der Kfz- Steuerbefreiung und damit eine deutliche Steuererhöhung ist dankenswerterweise zurückgenommen worden. Das erkennen die Landwirte an. Es ist auch deutlich geworden, dass die Steuerrückerstattung für Agrardiesel nicht das eigentliche Problem darstellt. Das Hauptproblem ist tatsächlich die überbordende Bürokratie, die insbesondere aus Brüssel, aber auch aus Berlin in die Länder hineinströmt. Die höheren Umweltauflagen, die sinkende Wettbewerbsfähigkeit, die zunehmenden Dumpingpreise, unter denen die Landwirtschaft zu leiden hat, keine kostendeckenden Erzeugerpreise mehr zu haben – das kann doch nicht die Zukunft sein. Mit dem Green Deal ist die Europäische Union angetreten, den Wandel hin zu einer klimafreundlichen und ressourcenschonenden, aber auch nachhaltigen Landwirtschaft auf den Weg zu bringen. Ich sage hier auch im Lichte der aktuellen Proteste: Der Weg ist richtig, aber ob das Ziel noch richtig bestimmt ist, wagen wir zu hinterfragen. Im Übrigen ist auch die Frage zu stellen, ob und inwieweit wir mit der Landwirtschaft im Dialog endlich zu Lösungen kommen. Wir haben ja kein Erkenntnisproblem. Wir haben ein Umsetzungsproblem, und das nicht erst seit gestern und auch nicht unter dem Lichte der Ampelkoalition. Das reicht viel weiter zurück. Auch das will ich ausdrücklich sagen. Die Landwirte haben das Gefühl, dass dieser sogenannte Green Deal mehr ein fauler Kuhhandel gewesen ist. Sie erhalten immer weniger Direktzahlungen und sollen stattdessen zunehmend Umweltleistungen erbringen, für die sie nicht adäquat vergütet werden. Sie können daraus keinen Gewinn erzielen. Und wenn kein Gewinn erzielt wird, wird man über kurz oder lang diese Betriebe nicht erhalten können. Natürlich sind auch die Auswirkungen der geopolitischen Entwicklungen, der volatilen Werte, die massiven Preissteigerungen am Bodenmarkt, die Betriebskostensteigerungen und am Ende auch die Übermacht des Lebensmitteleinzelhandels zu konstatieren. Das ist nicht „Farm to Fork“, sondern das ist eher: vom Hof in das Grab. Und das wollen wir, denke ich, alle nicht. Fakt ist: Die europäische Landwirtschaft hängt aktuell auf Gedeih und Verderb an den EU-Zahlungen und der nationalen Kofinanzierung. Da bitte ich nochmal dringend – es gibt ja jetzt auch gute Ansätze –, die Mittel für die GAP wieder ein Stückchen anzuheben. Das akzeptieren wir. Wir müssen aber auch entbürokratisieren, und wir müssen den Landwirten, der Forstwirtschaft und der Fischerei solide Rahmenbedingungen setzen. Rechtssicherheit, Planungssicherheit und Finanzierungssicherheit müssen gewährleistet werden. Deswegen müssen wir alles daransetzen, dass mit öffentlichen Leistungen in der Landwirtschaft Geld zu verdienen ist. Das gilt auch für die Forstwirtschaft. „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“, das ist das Prinzip, das Mecklenburg- Vorpommern mal auf den Weg gebracht hat. Die Landwirte brauchen auskömmliche Erzeugerpreise. Das ist ein besonderes Ziel, das die Landwirtschaft ausmacht. Wenn wir das schaffen, dann sind wir auf einem richtigen Weg. Die Proteste ringen mir Hochachtung vor dem ländlichen Raum und der Landwirtschaft ab, und ich glaube, die Demonstrationen stoßen in ganz weiten Teilen der Bevölkerung auf ein hohes Verständnis. Ich bitte um Verständnis, falls der eine oder andere den Geräuschpegel nicht so richtig verstanden hat oder die Demonstrationen vielleicht als Behinderung angesehen hat. Hier geht es um berechtigte Interessen. Ich betone ausdrücklich noch einmal, dass es sehr wichtig ist, dass die Landwirtschaft nach wie vor der Politik die Hand ausstreckt, um Kompromisse zu erzielen. Meine große Hoffnung ist, dass wir in den nächsten Wochen zu einer Art Masterplan kommen, wie wir zwischen dem Bund und den Ländern mit der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Fischerei gemeinsam zu einem Lösungsansatz kommen, der dann auch akzeptiert wird. Ich will ausdrücklich sagen: Wir müssen die Menschen im ländlichen Raum und den gesamten Volkswirtschaftsbereich mitnehmen. Ich möchte nicht an das Gebäudeenergiegesetz, das Wärmeplanungsgesetz, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz oder auch an das Bundeswaldgesetz erinnern. Wir können uns solche Dinge nicht erlauben. Deswegen sind wir gut beraten, wenn wir bezüglich der Einsparpläne für die Landwirtschaft und die Fischerei einen Gang zurückschalten, mit der Branche gemeinsam im Dialog nach guten Lösungen suchen und diese dann auch anbieten. Natürlich muss auch die Landwirtschaft bereit sein, ihren Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes zu leisten. Dazu ist sie auch bereit. Wenn wir uns überlegen: Der Anteil der Landwirtschaft am Bruttosozialprodukt liegt bei 1 Prozent. Dann wären wir bei den 17 Milliarden Euro Einsparvolumen bei 170 Millionen Euro gewesen. Wir als ländlicher Raum haben jetzt aber über 1 Milliarde Euro an Leistungen zu erbringen, und das empfinden die Landwirte und der ländliche Raum als ungerecht. Natürlich müssen auch die klimaschädlichen Subventionen im Agrarbereich auf den Prüfstand, und dazu ist die Landwirtschaft bereit. Unser Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern – den kennt ja das Bundesministerium ausdrücklich –, ist, ein Anreiz-, Umstiegs- und Investitionsprogramm zu den erneuerbaren Energien auf den Weg zu bringen. Wir sind in einer Vorreiterrolle hinsichtlich der kompletten energetischen Versorgung, ob das nun über ein Windkraftfeld, ein Solarfeld zu machen ist oder im Übrigen auch durch den Einsatz von Biomasse. Der ländliche Raum ist ein Zukunftsraum. Das war er immer, und das wird er auch in der Zukunft sein. Deswegen ist es so wichtig, dass wir alles daransetzen, dass wir zu Wettbewerbsgleichheit kommen. Ich nehme ausdrücklich zur Kenntnis, dass Länder wie unter anderem Frankreich die Kürzungen im Agrarbereich zurückgenommen haben und – ganz im Gegenteil –zusätzliche Hilfen bereitstellen. Ich erwarte, dass wir das in ähnlicher Weise für Deutschland auf den Weg bringen. Bitte noch mal: Wir müssen tatsächlich Marktanreize schaffen. Wir brauchen praxistaugliche, bezahlbare und finanzierbare Brückentechnologien. Die Politik muss endlich die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen schaffen, damit Planungs-, Investitions- und Gesamtsicherheit für diesen so wichtigen Volkswirtschaftsbereich umgesetzt werden. Und ich bitte noch mal: Circa 60 Prozent der deutschen Bevölkerung leben im ländlichen Raum. Wir brauchen eine Anerkennung der Leistungen, die in der Lebensmittelproduktion und auch beim Umstieg auf die erneuerbaren Energien erbracht werden. Ohne den ländlichen Raum und ohne die Landwirtschaft ist die Umstellung auf die Erneuerbaren oder auch auf gesunde Ernährung überhaupt nicht möglich. Insofern ist für mich inhaltlich vollkommen klar: Wir müssen mit den Kommunen über die kommunalen Wertschöpfungsketten reden. Wir müssen über Gemeinschaftsprojekte im Energiebereich, in der Wärmeplanung mittels Biomasse, Geothermie, im Solar- und Windbereich reden. All das ist in unserem Antrag. Mecklenburg- Vorpommern ist hier ja federführend. Ich möchte mich ausdrücklich beim Saarland, bei Niedersachsen und auch bei Brandenburg bedanken und würde mich sehr freuen, wenn wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen – zum Wohle der Landwirtschaft, zum Wohle der ländlichen Räume. Ohne die Landwirtschaft, ohne die ländlichen Räume hat Deutschland keine Zukunft. – Herzlichen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Minister Dr. Backhaus! – Ich rufe auf: Frau Ministerin Karawanskij aus Thüringen. Susanna Karawanskij (Thüringen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben letzte Woche auf der Grünen Woche voller Stolz sowohl die Tradition als auch die Innovationskraft unserer landwirtschaftlichen Betriebe mit ihren regionalen Eigenheiten gefeiert und haben auch nicht selten mit Stolz gesehen, in was für einer Vielfalt sich die landwirtschaftlichen Betriebe und Nahrungsmittelproduzentinnen und -produzenten präsentieren. Und wir haben in den vergangenen Wochen sehr intensiv erleben dürfen, was für eine Kraft von den Protesten und der Solidarität ausgeht, die die Landwirtinnen und Landwirte in der Bevölkerung erfahren haben, und welche Bedeutung, welche Stellung die Landwirtinnen und Landwirte haben. Ich glaube, es ist uns allen bewusst geworden, in welcher Situation unsere Bäuerinnen und Bauern sind. Diese Situation – da schließe ich mich ganz dezidiert meinen Vorrednern an – ist nicht erst seit gestern so. Diese Situation ist nicht erst mit der Hauruckaktion im Dezember und den Haushaltsberatungen entstanden. Vielmehr bestehen der Unmut und der stille Protest schon ganz lange in der Landwirtschaft, und sie brechen sich jetzt Bahn. Wir haben es erlebt, nicht nur in Berlin, nicht nur in Erfurt, sondern in ganz vielen Regionen, ob das nun Proteste waren, Kundgebungen oder eben Auffahrten. Wir haben erlebt, dass tatsächlich das Maß voll ist und dass es unseres Augenmerks und Bewusstseins dafür bedarf, wie wichtig Landwirtschaft für uns alle ist. Denn sie prägt nicht nur unsere ländlichen Räume, unsere Kulturlandschaften, sondern sie ist auch ein prägender Wirtschaftsfaktor in der ländlichen Struktur. Die Landwirtschaft steht vor großen Umbrüchen, das wissen wir, sowohl was die Erwartungen der Gesellschaft an sie betrifft, als auch das, was die veränderten Klimabedingungen bezüglich der Bodenstruktur mit sich bringen beziehungsweise was Wassermanagement, Bodenschutz-, Umweltmaßnahmen, Wasserqualitäten oder auch Tierwohlstandards betrifft. Mit diesen Veränderungen einher geht die Frage, wie wir in Zukunft wirtschaften beziehungsweise anbauen wollen. Uns ist mit den Protesten klar geworden, dass Landwirtschaft, die Daseinsvorsorge ist, einen ganz grundlegenden Dienst an der Gesellschaft leistet. Dabei wird deutlich, dass es den Bäuerinnen und Bauern nicht nur um die Kfz-Steuer geht, nicht nur um den Agrardiesel, sondern vor allen Dingen um eine Perspektive, wie angesichts des gesellschaftlich gewünschten Umbaus und auch des Wettbewerbs, der dort im europäischen Kontext entsteht, die Bewirtschaftung in der Praxis zu realisieren ist. Wie kann Bürokratie abgebaut werden? Unnötige Regelungen müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Vor allen Dingen stellt sich die Frage, wie die Landwirtschaft der Zukunft aussehen soll. Meine Damen und Herren, es ist ein wichtiges Signal, dass wir Agrarministerinnen und Agrarminister am vergangenen Freitag in der Sonderagrarministerkonferenz unter dem Vorsitz Thüringens einen einstimmigen Beschluss gefasst und uns dafür ausgesprochen haben, dass die Bundesregierung die Chance ergreift, mit der Gemeinsamen Agrarpolitik im März ein Gesetz vorzulegen, das eben nicht noch mehr Überforderung für die Landwirtinnen und Landwirte, nicht noch mehr Regelungen bringt, sondern vor allen Dingen verlorenes Vertrauen wieder aufbaut und eine Perspektive aufzeigt. Insofern ist es auch wichtig, dass der Bundesrat mit der Entschließung ein Signal aussendet, wobei es nicht nur um die Wertschätzung der Bäuerinnen und Bauern geht, sondern auch darum, die drastischen Einschnitte, die wir jetzt miteinander diskutiert haben, zurückzunehmen und eine Perspektive für Innovationen zu geben, eine Perspektive für den langfristigen Umbau in der Landwirtschaft. Dazu gehört es natürlich auch, die Konzepte, die vorliegen, wieder aufzunehmen, ob das das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung ist oder die Zukunftskommission Landwirtschaft. Wir dürfen aber nicht im Dialog verharren – das haben wir bereits in der Vergangenheit getan in einem Prozess, der von allen Beteiligten akzeptiert wurde –, sondern müssen das auch mit der Perspektive der Finanzen versehen, um damit zu zeigen, dass man es ernst meint. Das bedeutet für uns, egal ob auf Bundesländerebene, auf kommunaler, auf europäischer Ebene oder auf Bundesebene, einen langen Atem zu beweisen, die Stellung der Landwirtinnen und Landwirte gegenüber dem Handel und den Märkten zu stärken, das genau in diesem Gefüge der Wertschöpfung ganz langfristig und praktisch darzustellen und den Landwirten gegenüber die Wertschätzung zu zeigen, die sie verdienen. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Ministerin Karawanskij! – Das Wort hat die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Nick aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Der Haushalt 2024 hat uns in den vergangenen Wochen alle enorm gefordert, und es ist bereits absehbar, dass auch beim Haushalt 2025 eine Kraftanstrengung notwendig werden wird. Zugleich haben die vergangenen Wochen gezeigt, wie hoch die Wertschätzung unserer Landwirtschaft in der Bevölkerung ist. Bäuerinnen und Bauern sind aus nachvollziehbaren Gründen auf die Straßen gegangen. Die ursprünglichen Vorschläge zur Abschaffung der Kfz-Steuerbefreiung und Agrardieselbeihilfe kamen plötzlich und waren eine unverhältnismäßige Belastung der Branche. Das war ein Fehler, den die Bundesregierung unter den schwierigen Bedingungen des Haushalts mit einem Kompromiss korrigiert hat. Wir wissen natürlich, dass manchen die jetzt beschlossene Lösung nicht weit genug geht. Entscheidend ist, dass dieser Kompromiss jetzt der Anfang einer Debatte um die zukünftige Entwicklung unserer Landwirtschaft ist. Die positive Aufmerksamkeit für unsere Landwirtinnen und Landwirte ist eine Chance, notwendige Veränderungen auf den Weg zu bringen und umzusetzen. Die Menschen im Land wollen, dass Bauernfamilien eine echte und verlässliche Perspektive haben. Sie wollen, dass Bäuerinnen und Bauern mit ihrer wichtigen Arbeit ein auskömmliches Einkommen erzielen können. Und sie wollen, dass wir sicherstellen, dass Jüngere mit Zuversicht eines Tages den Schritt wagen, einen Hof zu übernehmen, in die Zukunft zu führen, und damit auch unser aller Ernährung sichern. Es war in den vergangenen Wochen oft die Rede vom gefüllten Fass, bei dem es nur diesen einen Tropfen brauchte, damit es endgültig überläuft. Wir sind alle gut beraten, uns stets zu vergewissern, wie und wann sich dieses übergelaufene Fass in den letzten Jahren und Jahrzehnten gefüllt hat, gerade auch dann, wenn es um den dringend notwendigen Abbau von Bürokratie geht. Bund und Länder eint das Ziel, die Bürokratielasten für unsere Landwirtinnen und Landwirte zügig zu senken. Ich begrüße daher, dass die Länder demnächst konkrete Themenbereiche benennen wollen, in denen die Bürokratie verringert werden kann. Beim Bürokratieabbau müssen wir eng zusammenarbeiten, damit er gelingt. Wir müssen die Perspektiven und die Planungssicherheit der Landwirte verbessern. Mit dem Bericht der Zukunftskommission Landwirtschaft und den Empfehlungen der Borchert-Kommission liegen Vorschläge auf dem Tisch. Als Bundeslandwirtschaftsministerium haben wir uns auf den Weg gemacht, diese umzusetzen. Es ist wichtig, dass Bundesregierung und Länder hier gemeinsam an einem Strang ziehen. Wir alle tragen Verantwortung für Rahmenbedingungen, die es Landwirtinnen und Landwirten tatsächlich möglich machen, den von Politik und Gesellschaft an sie gerichteten Erwartungen gerecht werden zu können, allen voran der Erwartung, das Nutzen und Schützen von Böden und Wasser, Klima und Artenvielfalt miteinander in Einklang zu bringen. Damit ist ein Aufwand verbunden, der uns als Gesellschaft auch etwas wert sein muss. Deshalb arbeiten wir daran, die Stellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette zu verbessern, damit sie faire Preise erzielen können. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Bundesrat im Entschließungsantrag auf die Borchert-Kommission Bezug nimmt. Wir haben zentrale Elemente für die Weiterentwicklung der Tierhaltung auf den Weg gebracht. Diese Woche hat die EU-Kommission das Bundesprogramm zur Weiterentwicklung der Nutztierhaltung genehmigt. Doch es braucht eine langfristige Finanzierung, denn Landwirtinnen und Landwirte denken nicht in Legislaturperioden, sondern angesichts ihrer hohen Investitionen in Jahrzehnten. Sie brauchen Verlässlichkeit. Und diese können wir schaffen mit einem Tierwohlcent beziehungsweise einer Tierwohlprämie, wie es die Borchert- Kommission gefordert hat. Auch der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ hat gerade erst ein solches Instrument vorgeschlagen. Wir sollten das als Rückenwind begreifen, um Veränderungen im Sinne unserer Landwirtschaft und des Schutzes unserer Lebensgrundlagen konsequent anzugehen. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Frau Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Nick! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann weise ich die Vorlage den Ausschüssen zur Beratung zu, und zwar dem Agrarausschuss – federführend – sowie dem Finanzausschuss und dem Umweltausschuss – mitberatend. Ich rufe TOP 21 auf: TOP 21 Entschließung des Bundesrates „Antisemitismus effektiv bekämpfen – Existenzrecht Israels schützen“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – (Drucksache 647/23) Hier liegen Wortmeldungen vor. Herr Ministerpräsident Wüst aus Nordrhein-Westfalen hat das Wort. Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist Freitag, heute Abend beginnt der Schabbat, und heute Abend sitzen in Israel wieder viele Familien zusammen, bei denen Plätze am Tisch leer bleiben. Sie bleiben leer, weil Jüdinnen und Juden brutal ermordet wurden, auf israelischem Staatsgebiet, in ihrem eigenen Haus und teilweise vor den Augen ihrer eigenen Kinder. Diese Familien werden den 7. Oktober 2023 nie vergessen. Und auch wir dürfen den 7. Oktober 2023 nie vergessen. Seit dem Holocaust wurden nicht mehr so viele Menschen jüdischen Glaubens an einem Tag ermordet wie bei diesem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober. Viele Menschen in Deutschland haben nach dem menschenverachtenden Angriff der Hamas ihre Solidarität mit Israel zum Ausdruck gebracht, auch wir als Bundesrat. Wir haben im Oktober in einem Antrag aller Länder einstimmig gesagt – ich zitiere –: „Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson.“ In dem Antrag, der heute zur Abstimmung steht, geht es darum, was aus diesem Satz folgt. Aus einer klaren Haltung muss eine klare Handlung folgen. Wenn wir es in Deutschland mit unserer historischen Verantwortung ernst meinen, dann müssen Worten auch Taten folgen. Wir sagen deshalb in unserem heutigen Antrag sehr klar: Ein glaubhaftes Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel als Ausprägung deutscher Staatsräson muss Voraussetzung für die Einbürgerung sein. Das muss umgekehrt heißen: Wer dieses Bekenntnis nicht abgibt, der kann nicht deutscher Staatsbürger, deutsche Staatsbürgerin werden. Das Existenzrecht Israels gehört zu den Grundlagen unseres Landes. Wenn es um diese Grundlagen geht, wenn es um unsere Staatsräson geht, dann reichen allgemeine Formulierungen nicht aus. Gerade nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel ist es wichtig, das Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel konkret zu benennen. Denn Jüdinnen und Juden sind besonders erschüttert, weil für sie Israel eigentlich immer der sichere Hafen war. Nach dem Menschheitsverbrechen der Shoah wurde der Staat Israel 1948 gerade deshalb gegründet, um Jüdinnen und Juden einen Ort zu geben, an dem sie auf ihre Sicherheit vertrauen können. Dieses Vertrauen in Sicherheit wurde durch den Angriff der Hamas erschüttert, besonders in Israel, aber auch weltweit. Und deshalb ist es wichtig, dass wir für beides einstehen, für die Sicherheit des jüdischen Lebens und für die Sicherheit des Staates Israel. Dazu gehört auch, im Kampf gegen Antisemitismus bei uns im Land konsequent zu sein. Unser Rechtsstaat muss seine Wehrhaftigkeit gegen diejenigen zeigen, die Hass und Hetze auf unseren Straßen schüren. Nach dem 7. Oktober hat sich in Deutschland eine Welle des Antisemitismus Bahn gebrochen. In Israel waren die Toten und Verletzten noch nicht alle geborgen, da erklangen auf manchen Straßen in Deutschland Parolen, die in einer freiheitlichen Demokratie nichts verloren haben. Es gab Hassdemonstrationen, Demonstrationen, bei denen das Existenzrecht Israels geleugnet wurde. Jüdinnen und Juden hatten wieder Angst um ihre Sicherheit hier bei uns in Deutschland, mitten in Europa, heute. Ich finde das unerträglich, und ich weiß, dass es vielen von Ihnen auch so geht. Ich finde auch unerträglich, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland ihren Glauben nicht offen zeigen können, ohne Sorge vor Anfeindungen und Angriffen zu haben. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, allen entgegenzutreten, die sich bei uns auf die Seite von Hass und Terror stellen. Auch diese Verantwortung muss konkrete Folgen haben. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass der öffentliche Aufruf zur Vernichtung des Staates Israel, die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels strafbar sein sollten. Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie das durch eine Änderung des Straftatbestandes der Volksverhetzung umgesetzt werden kann. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Gegenentwurf zum Totalitarismus des nationalsozialistischen Unrechtsregimes. So hat es das Bundesverfassungsgericht einmal klug formuliert. Die Bundesrepublik ist darauf ausgerichtet, aus den geschichtlichen Erfahrungen zu lernen und eine Wiederholung solchen Unrechts ein für alle Mal auszuschließen. Deshalb gehört der Kampf gegen Antisemitismus zur DNA unseres Landes, und deshalb braucht es in diesem Kampf gegen Antisemitismus Konsequenz und Klarheit. – Vielen Dank! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Ministerpräsident Wüst! – Das Wort hat Ministerpräsident Dr. Woidke aus Brandenburg. Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Sei ein Mensch!“, das, so beschrieb es Marcel Reif am Mittwoch im Bundestag, war die vielleicht wichtigste Lehre, die sein Vater ihm mitgegeben hat – als Mahnung, als Warnung, als Ratschlag. Leon Reif hatte den Holocaust überlebt. Es war tief ergreifend, Marcel Reifs Erinnerungen an seinen Vater zu hören. Gleichzeitig ist es kaum vorstellbar, mit wie viel Würde dieser Vater dem Land der Täter entgegentrat. Seinem Sohn erzählte er nicht, was er zu durchleiden hatte, damit dieser nicht in jedem Postboten, jedem Bäcker oder jedem Straßenbahnfahrer den möglichen Mörder seiner Großeltern sehe. Nicht zu ertragen war es, dass in ebendiesem Land, in dem Land der damaligen Täter, am 7. Oktober 2023 Menschen auf der Straße den gewaltsamen Tod von Jüdinnen und Juden feierten, den Angriff der terroristischen Hamas auf Unschuldige, die jüngsten von ihnen Babys, die ältesten unter ihnen selbst Überlebende des Holocaust – bestialisch ermordet, live gestreamt und in alle Welt übertragen, die seit dem 7. Oktober eine völlig andere ist, in einem kaum fassbaren Maße eine andere ist für Jüdinnen und Juden auch hier bei uns in Deutschland. Es gebe keinen Aspekt in ihrem Leben, den dieser Tag nicht verändert hätte, sagte die jüdische Schriftstellerin Dana Vowinckel kürzlich in Berlin in einem Interview. Sie spreche mittlerweile unter Polizeischutz in Schulen, berichtete die Holocaustüberlebende Eva Szepesi im Bundestag. Mehr als 2 000 Mal sei in Deutschland innerhalb von etwas mehr als 100 Tagen ein Jude angegriffen, bedroht, beleidigt oder in Angst versetzt worden, sei öffentlich antisemitische Hetze verbreitet worden, sagte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Klein vor wenigen Tagen. Diese Zahlen, diese Ausmaße, diese persönlichen Berichte erschüttern mich nicht nur, sondern sie beschämen mich auch zutiefst. Denn natürlich – und das ist bittere Wahrheit – gärt der Antisemitismus bei uns in Deutschland nicht erst seit dem 7. Oktober letzten Jahres wieder. Schon in der Pandemie waren antisemitische Vorurteile und Verschwörungstheorien in Deutschland wieder überpräsent. Und natürlich findet auch die heutige Debatte nicht im luftleeren Raum statt. Wir debattieren wenige Tage, nachdem der Bundestag der Opfer des Nationalsozialismus gedacht hat, wenige Tage nach dem Jahrestag der Befreiung der Überlebenden des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch die Rote Armee am 27. Januar 1945. Und wir debattieren wenige Wochen, nachdem Berichte des Recherchenetzwerks Correctiv rechtsextreme Netzwerke und ihre Bestrebungen zur Deportation von Millionen Menschen öffentlich gemacht haben – Gedanken von herabwürdigender, hasserfüllter Menschenfeindlichkeit. Gedanken, die sich gegen uns alle richten, gegen unsere Gesellschaft, gegen unsere Werte, gegen unser freiheitliches Leben in Demokratie. Wir führen diese Debatte einen Tag, bevor eine Menschenkette um den Bundestag gebildet werden soll. Diese Menschenkette soll die symbolische Brandmauer vor unserem höchsten Haus sein, zum Schutz von Demokratie, zum Schutz von Freiheit, zum Schutz von Rechtsstaat und Weltoffenheit und damit gegen Rechtsextremismus, gegen Hass, Hetze und Demokratiefeindlichkeit. Nach allem, was die Demonstrationen der letzten Wochen zeigen, können wir die berechtigte Hoffnung haben, dass es morgen eine standhafte und starke Brandmauer geben wird, hier in Berlin, aber auch landauf, landab, in großen Städten, aber auch in Gemeinden und in manchen Dörfern, in denen vielleicht noch nie jemand eine Demonstration angemeldet hat. Überall in Deutschland gehen die Menschen zurzeit auf die Straße. Sie gehen auf die Straße für das Gute, um das Böse zu verhindern. Die Politik muss nun Schritt halten. Die Politik muss schützen, wofür die Zivilgesellschaft gerade lautstark einsteht. Die demokratischen Parteien müssen gemeinsam und geschlossen gegen Menschenfeindlichkeit in all ihren Formen vorgehen. „Nie wieder ist jetzt“, damit auch in Zukunft alle Menschen in diesem Land Leon Reifs Aufforderung, Ratschlag, Mahnung und vielleicht auch Wunsch leben können: Sei ein Mensch! Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank, Ministerpräsident Dr. Woidke! Eine Erklärung zu Protokoll2 hat Herr Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Zwei-Länder-Antrag vor. Der Antrag von Rheinland-Pfalz wurde zurückgezogen. Ich komme zur Abstimmung. Bitte das Handzeichen für: Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. 2 Anlage 2 Ziffer 3! – Minderheit. Bitte das Handzeichen für den Zwei-Länder-Antrag! – Einstimmig. Damit entfallen die Ziffern 4 und 7. Weiter mit Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Wer ist dafür, die Entschließung nach Maßgabe der zuvor beschlossenen Änderungen zu fassen? – Einstimmig. Damit ist die Entschließung gefasst. Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 1/20243 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 1, 2, 4, 5, 11 bis 13, 16, 20, 25, 26, 28, 30, 33, 35, 38, 39, 41, 42, 44, 45, 47, 53, 54 und 61. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Damit ist das so beschlossen. Ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt auf. TOP 3: TOP 3 Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Drucksache 3/24) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Ich rufe TOP 8 auf: TOP 8 Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz – PolBeauftrG) (Drucksache 22/24) Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann aus Bayern. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Tagesordnungspunkt ist es mir ein echtes Anliegen, zu 3 Anlage 3 sprechen und die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zu fragen: Was haben Sie eigentlich gegen Polizistinnen und Polizisten? Die Einführung eines Polizeibeauftragten offenbart ein tiefgreifendes Misstrauen gegenüber Tausenden von Polizistinnen und Polizisten, die ihren Dienst bei der Bundespolizei und anderen Bundesbehörden ableisten, und es offenbart – deshalb war es mir ein Anliegen, mich hier zu Wort zu melden – ein vollkommen falsches Verständnis vom Verhältnis von Freiheit und Sicherheit in einer wehrhaften Demokratie, in einem demokratisch verfassten Rechtsstaat. Es ist fast schon symptomatisch, dass sich die Bundesregierung aus Grünen, SPD, FDP über nahezu alle Themen öffentlich streitet, aber ausgerechnet bei diesem Thema vollkommen einig ist, einem Thema, bei dem es letztlich um einen durch nichts gerechtfertigten Generalverdacht und ein geradezu ehrabschneidendes Misstrauen gegenüber Polizistinnen und Polizisten geht. Daher lehnen wir die Einführung dieses Polizeibeauftragten entschieden und vollumfänglich ab. Erstens. Dieses Amt ist tatsächlich völlig überflüssig. Sowohl für Beschäftigte bei der Polizei als auch für Bürgerinnen und Bürger bestehen bereits ausreichende Möglichkeiten, ihre Anliegen gegenüber der Polizei vorzubringen und auch Gehör zu finden. Und am Ende des Tages, wenn es um Vorwürfe gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geht, dann gibt es in Deutschland eine Behörde, die für alle Vorwürfe zuständig ist, die strafrechtlich relevant sind: Das ist die Staatsanwaltschaft. Es braucht keine zusätzlichen Neben- und Sonderbehörden oder Beauftragte oder Ähnliches, das geschaffen werden soll. Zweitens. Wenn man neue Beauftragte schafft, schafft man logischerweise automatisch neue Bürokratie. Ich dachte, auch diese Bundesregierung hätte sich die Entbürokratisierung zum Ziel gesetzt. Dann ist es absolut kontraproduktiv, neue Beauftragte zu schaffen, denn diese entwickeln normalerweise ein Eigenleben und werden Polizeiarbeit dadurch behindern, dass enormer zusätzlicher Aufwand durch Berichte und Ähnliches entsteht. Drittens. Den Beauftragten sollen umfangreiche Akteneinsichts-, Anhörungs- und Betretungsrechte gegenüber den Bundespolizeibehörden eingeräumt werden. Gegenüber den Staatsanwaltschaften, das heißt Landesbehörden, kann der Beauftragte ebenfalls Akteneinsicht verlangen. Auch andere Landesbehörden sind zur Amtshilfe verpflichtet. Er wird parallel zu Disziplinar-, strafrechtlichen und sonstigen Verfahren tätig. Es muss uns wirklich jemand erklären, weshalb es ausgerechnet für die Gruppe der Polizistinnen und Polizisten gewissermaßen ein Sonderdisziplinar-, ein Sonderstraf- und ein sonstiges Sonderverfahrensrecht geben soll. Warum soll das eigentlich notwendig sein? Denn derartige Parallelzuständigkeiten führen in der Regel zur Verzögerung von Verfahren, zu zusätzlichen bürokratischen Schleifen, die gedreht werden müssen, und am Ende übrigens auch zu Wertungswidersprüchen. Ich finde, gerade wenn es um strafrechtliche Vorwürfe geht, sollte man die Zuständigkeit immer dort lassen, wo die Profis sitzen, nämlich bei der Staatsanwaltschaft. Der entscheidende Punkt aber für unsere grundlegende, prinzipielle Ablehnung derartiger Vorhaben ist letztlich, dass eine Art Generalverdacht gegenüber der Polizei ausgesprochen wird. Das wird natürlich von denen, die diese Art von Zusatzbehörden oder Zusatzbeauftragten einfordern, immer vehement bestritten, und dann wird immer argumentiert, dass das ja zur Unterstützung der Polizisten gedacht sei und zur Erleichterung und, um Probleme frühzeitig irgendwie auszuräumen. Tatsache: Es ist das Gegenteil. Es ist ein ideologisch getriebenes und strukturelles Misstrauen der Ampel gegenüber Staat und Polizei. Das ist ein grundlegend falsches Verständnis von Sicherheit und Freiheit. Aus unserer Sicht bedingt die Sicherheit die Freiheit. Die Sicherheit muss gewährleistet werden von entsprechenden Behörden, Sicherheitsbehörden wie der Polizei. Der Staat ist nicht die Bedrohung der Freiheit. Das ist der falsche ideologische Ansatz, der durch solche Beauftragte und das, was da sozusagen intellektuell dahintersteht, noch verstärkt wird. Freiheit braucht Sicherheit. Sicherheit, also ein starker Staat, ist die Voraussetzung für Freiheit und nicht umgekehrt. Deshalb ist aus unserer Sicht die Polizei die tragende Säule unseres Staates und unserer Rechtsstaatlichkeit, auch unserer wehrhaften Demokratie, wie man ja sieht, wenn Demonstrationen gewährleistet werden, wenn Straftaten unterbunden werden, wenn präventiv gearbeitet wird. Und ich finde, wir sollten den Leuten in unserem Land, die von früh bis spät für unsere Sicherheit und Freiheit einstehen, nicht zusätzliche Hürden in den Weg legen, zusätzliche rechtliche Schwierigkeiten machen, sondern sie einfach unterstützen, so wie sie es verdient haben. Sonst leidet die innere Sicherheit in Deutschland, sonst leidet das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden. Unser Ansatz ist: Vertrauen statt Misstrauen. Wir stärken die Polizei. Ich kann die Bundesregierung nur auffordern, derartige Vorhaben nicht weiter zu betreiben, sondern das Gegenteil zu tun und die Polizeibehörden zu stärken, personell und durch Ausstattung. Das nützt uns allen mehr. Wir stehen für Vertrauen statt für Misstrauen gegenüber den Tausenden Polizistinnen und Polizisten in unserem Land. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Dr. Herrmann! Eine Empfehlung oder ein Landesantrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses liegt nicht vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir haben nun noch über die von Bayern beantragte Entschließung zu befinden. Wer für die Entschließung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung n i c h t gefasst. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 6/24) Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister Heinz aus Hessen vor. Christian Heinz (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Derzeit machen sich viele Menschen Sorgen um ihre wirtschaftliche Existenz. Das gilt in ganz besonderem Maße für Handwerker, Landwirte und den Mittelstand in unserem Land. Da sind weitere Belastungen für Bürgerinnen und Bürger und auch für Unternehmen Gift und kratzen am Vertrauen in die Politik. Als Politiker sollten wir diese Sorgen sehr ernst nehmen, denn die wirtschaftliche Lage in unserem Land ist derzeit sehr angespannt, auch im Vergleich mit unseren europäischen Nachbarn und Partnern. Hinzu kommt die in unserem Land um sich greifende Bürokratie, die manchen Unternehmergeist schon im Keim erstickt. Dieser Tagesordnungspunkt zeigt sehr gut: Unser Föderalismus wirkt. Die Länder haben ihr Ohr nah an unseren Handwerks- und Wirtschaftsbetrieben und kennen auch den ländlichen Raum. Für einen zusätzlichen Versicherungszwang gibt es weder europarechtliche noch sachliche Gründe. Die EU-Richtlinie eröffnet dem nationalen Gesetzgeber einen Umsetzungsspielraum: Entweder er führt eine Versicherungspflicht ein, oder er schafft einen Garantiefonds, über den dann die Schadensereignisse mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen reguliert werden können. In Deutschland haben wir schon immer den Weg über den Garantiefonds gewählt, die sogenannte Verkehrsopferhilfe. Es spricht also rechtlich nichts dagegen, das Modell der bestehenden Rechtslage einfach beizubehalten. Und ganz deutlich gegen einen Systemwechsel spricht das fehlende sachliche Bedürfnis nach einem flächendeckenden Versicherungszwang: Nach der Verkehrsopferstatistik ist es mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen im öffentlichen Raum in den vergangenen fünf Jahren insgesamt zu acht Schadensfällen mit einem durchschnittlichen Schaden von rund 3 500 Euro gekommen. In Anbetracht dieser Zahlen sämtliche Halter mit weiteren jährlichen Kosten zu belasten und die Versicherungswirtschaft zur Überprüfung von Millionen von Verträgen zu zwingen, stünde völlig außer Verhältnis. Aus dem Blickwinkel der Justiz kommt hinzu: Jeder Verstoß gegen die Versicherungspflicht würde eine Straftat darstellen und wäre von unseren Staatsanwaltschaften zu verfolgen. Dies wäre eine weitere unnötige Belastung unserer ohnehin schon stark eingespannten Staatsanwaltschaften. Sollte es, wie die Bundesregierung hier anführt, in Zukunft zu einer Überbelastung der Verkehrsopferhilfe kommen, kann der Gesetzgeber jederzeit noch rechtzeitig agieren. Gegenwärtig bestehen hierfür jedoch keine Anhaltspunkte. Darauf weist die Versicherungswirtschaft, die die Verkehrsopferhilfe ausstatten muss, sogar selbst deutlich hin. Gute und bürokratieschonende Gesetzgebung macht grundsätzlich aus: Sie beobachtet sachliche Entwicklungen, hält sich zurück und wird erst bei Bedarf tätig. Sie agiert nicht um ihrer selbst willen. Im letzten Moment, gestern spät am Abend, hat die Bundesregierung eine Protokollerklärung übersendet. Das zeigt: Der Druck aus den Ländern hat hier gewirkt, wenn auch spät. Jedoch wäre es aus unserer Sicht sachlich geboten gewesen, in diesem Gesetzgebungsverfahren besser über das Vermittlungsverfahren – denn der Vermittlungsausschuss tagt ja noch in diesem Monat – eine pragmatische und vernünftige Lösung zu erreichen. Daher wird sich das Land Hessen zu diesem Punkt enthalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus: Herzlichen Dank! Der federführende Rechtsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz n i c h t zugestimmt. Damit ist die Entschließung in Ziffer 3 erledigt – und Tagesordnungspunkt 9 auch. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien (Drucksache 7/24) Wir haben zwei Wortmeldungen. Als Erstes hat sich Herr Minister Professor Dr. Willingmann aus Sachsen- Anhalt zu Wort gemeldet. Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Solarpaket hat die Bundesregierung im vergangenen Sommer ein umfassendes Maßnahmenpaket für den verstärkten und beschleunigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland vorgelegt. Es enthält zahlreiche Neuregelungen, die aus meiner Sicht voll zu unterstützen sind. Dass es zu teilweise weitreichenden Änderungen und längeren Diskussionen im parlamentarischen Verfahren gekommen ist, war abzusehen. Die geplante Verabschiedung der Gesetzesänderung bis Ende 2023 konnte so nicht gehalten werden. Es ist zu begrüßen, dass zeitkritische Änderungen des Solarpakets nun ausgekoppelt wurden und separat beschlossen werden, damit sie rückwirkend zu Jahresbeginn in Kraft treten können. Das gibt den Unternehmen mehr Sicherheit. Es ist zu hoffen, dass in der weiteren Verhandlung zum Solarpaket möglichst viel vom Ursprungsentwurf erhalten bleibt. Einen aus meiner Sicht wichtigen Aspekt greift das Paket indessen nicht auf: die Stärkung der heimischen Solarindustrie. Um die Ausbauziele möglichst gesichert erreichen zu können und wirtschaftliche Entwicklung im Land zu stärken, spricht viel für eine Fertigung von Anlagen in Europa und gerade auch in Deutschland. Im Bereich der Entwicklung der Photovoltaik war unser Land noch vor 15 Jahren Weltmarktführer. Insbesondere im Solar Valley bei Bitterfeld in Sachsen- Anhalt gab es zahlreiche bedeutende und innovative PV- Hersteller. Wir alle wissen, dass die EU dann Anfang des letzten Jahrzehnts viel zu spät reagiert hat, um der Branche zu helfen. Das nahezu vollständige Aus der heimischen Produktion war die Folge. Nachdem es in den letzten Jahren Grund zur Hoffnung gab, dass die Photovoltaik-Industrie wieder bei uns im Lande Fuß fasst, deutet aktuell vieles auf einen erneuten Niedergang dieser Industrie hin. Industriepolitische Eingriffe und Subventionen in den USA und China machen europäischen Produktionsstandorten das Leben schwer. Dies haben die Unternehmen Meyer Burger und Solarwatt kürzlich noch einmal mit Nachdruck deutlich gemacht. Die Kollegen Günther, Dulig, Steinbach und ich haben nun schon wiederholt darauf hingewiesen, dass etwas geschehen muss. Man kann die Dinge nicht einfach laufen lassen. Während seitens der Unternehmen offen über die Schließung von Solarproduktionsstätten in Freiberg und Dresden nachgedacht wird, sollen Standorte in den USA in großem Umfang ausgebaut werden. Hier muss die Bundesregierung zügig handeln. Wir brauchen dringend eine auskömmliche Förderung für Solarindustrie im Land, um die Produktionskapazitäten bei uns zu sichern und den Ausbau anzureizen. Die von der Bundesregierung geplante Halbierung der Mittel bei den Produktionskapazitäten für Transformationstechnologien im Klima- und Transformationsfonds auf 50 Millionen Euro halte ich deshalb für einen Fehler. Unsere Kostennachteile gegenüber China lassen sich inzwischen vor allem auf fehlende Skaleneffekte bei der Produktion zurückführen. Oder um es anders zu sagen: Ohne eine umfassende Erweiterung der Kapazitäten werden die heimischen Unternehmen langfristig keine Chance haben, im Preiskampf mitzuhalten. Flankierend zu einer temporären, direkten Industrieförderung sollte auch die Einführung qualitativer Kriterien bei der Ausschreibung beziehungsweise Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland geprüft werden. Seitens der Branchenverbände werden unter anderem die Einführung von Resilienzboni und Resilienzauktionen gefordert. Über diese Vorschläge müssen wir im politischen Raum offen diskutieren. Entsprechende Regelungen bei der Solarförderung dürfen nicht zu negativen Auswirkungen für die Stromverbraucher oder auf das Ausbautempo führen. Auch muss der bürokratische Aufwand minimiert werden. Daher müssen die Maßnahmen durchaus mit Bedacht geprüft, zugleich aber auch in Erwägung gezogen werden. Die Ankündigung des Bundeswirtschafts

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen