Protokoll der 1041. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1041. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1041
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1041. Sitzung
Berlin, Freitag, den 2. Februar 2024
I n h a l t :
Präsidentin Manuela Schwesig . . . . . . . . . . . . 1
Gedenken an den ehemaligen
Bundestagspräsidenten Dr. Wolfgang Schäuble . . . . . . . . . . . 1
Begrüßung des Botschafters der Ukraine,
Oleksij Makejew . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
1. Gesetz zur Änderung des
Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen
sowie außenwirtschaftlicher Vorschriften
(Drucksache 1/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74
Absatz 1 Nummer 25 i.V.m. Artikel 74
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40*
2. Gesetz zur Änderung des Agrar- und
Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und
des Tierarzneimittelgesetzes
(Drucksache 2/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40*
3. Gesetz zur verbesserten Nutzung von
Gesundheitsdaten (Drucksache 3/24) . . . . . . . 19
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
4. Gesetz zur Beschleunigung der
Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-
Gesetz – DigiG) (Drucksache 4/24) . . . . . . 19
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40*
5. ... Gesetz zur Änderung des
Parteiengesetzes (Drucksache 5/24) . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40*
6. Gesetz zur Modernisierung des
Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
(Drucksache 20/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . 5
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . 7
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin des Innern und
für Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
7. Gesetz zur Verbesserung der Rückführung
(Rückführungsverbesserungsgesetz)
(Drucksache 21/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . 9
Daniela Behrens (Niedersachsen) . . . . 10
Marion Gentges (Baden-Württemberg) 11
Dr. Markus Richter, Staatssekretär im
Bundesministerium des Innern und für
Heimat . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
8. Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den
Polizeibeauftragten des Bundes beim
Deutschen Bundestag
(Polizeibeauftragtengesetz – PolBeauftrG) (Drucksache 22/24) . 19
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 19
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
9. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2021/2118 im Hinblick auf die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die
Kontrolle der entsprechenden
Versicherungspflicht und zur Änderung anderer
versicherungsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 6/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Christian Heinz (Hessen) . . . . . . . . . . 21
Beschluss: Keine Zustimmung gemäß Artikel
105 Absatz 3 i.V.m. Artikel 106 Absatz 2
Nummer 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 6
Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
10. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes zur Vermeidung
kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für
den Ausbau der erneuerbaren Energien
(Drucksache 7/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-
Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Wolfram Günther (Sachsen) . . . . . . . . 22
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
11. Gesetz zur Änderung der Vorschriften des
Energiewirtschaftsgesetzes zu
Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur
Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher
Vorschriften (Drucksache 23/24) . . . . . . . . . 19
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40*
12. Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 184 der
Internationalen Arbeitsorganisation vom
21. Juni 2001 über den Arbeitsschutz in der
Landwirtschaft (Drucksache 8/24) . . . . . . . 19
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40*
13. Gesetz zu den Änderungen vom 18. Mai 2023
des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur
Errichtung der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung
(Drucksache 9/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40*
14. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch –
Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
– Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 629/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von Minister
Dr. Benjamin Limbach (Nordrhein-
Westfalen) zum Beauftragten des
Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . 24
15. a) Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung
des Asylbewerberleistungsgesetzes –
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 28/24)
b) Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren
und Asylverfahren – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 29/24)
c) Entschließung des Bundesrates zur Reform
des Asylrechts – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 30/24)
d) Entschließung des Bundesrates
„Zurückweisungen an der Binnengrenze“ –
Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 31/24)
e) Entschließung des Bundesrates „Zentrale
Bundesausreisezentren an den großen
Flughäfen“ – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 32/24)
f) Entschließung des Bundesrates zur
Einstufung weiterer Staaten als sichere
Herkunftsstaaten – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 33/24)
g) Entschließung des Bundesrates
„Deutschland braucht eine realistische
Integrationsgrenze“ – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 34/24)
in Verbindung mit
22. Entschließung des Bundesrates:
Aberkennung der Staatsangehörigkeit für
antisemitische Straftäter und Hetzer – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 35/24) . . . . . . . . . . . 24
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 24
Mitteilung zu 15 a) bis g): Überweisung an
die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . 25
Mitteilung zu 22: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . 25
16. Entschließung des Bundesrates: Tierschutz
stärken – Onlinehandel mit Wirbeltieren
stärker reglementieren – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein – (Drucksache 628/23) . 19
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 40*
17. Entschließung des Bundesrates zum Schutz
der bäuerlichen Rinderhaltung – Antrag
des Freistaates Bayern – (Drucksache 638/23) 25
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
18. Entschließung des Bundesrates zum 2024
vorgesehenen Bericht der Europäischen
Kommission über die Bewertung und
Überprüfung gemäß Artikel 97 der Verordnung
(EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 27. April 2016 zum
Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien
Datenverkehr und zur Aufhebung der
Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-
Grundverordnung) – Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 639/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 26
19. Entschließung des Bundesrates
„Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“ –
Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 214/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Clemens Hoch (Rheinland-Pfalz) . . . . . 26
Dr. Ina Czyborra (Berlin) . . . . . . . . . 26
Ursula Nonnemacher (Brandenburg) . . . 42*
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . . 27
20. Entschließung des Bundesrates „Für eine von
Humanität und Rechtsstaatlichkeit geprägte
Asyl- und Migrationspolitik“ – Antrag des
Landes Mecklenburg-Vorpommern –
(Drucksache 646/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 40*
21. Entschließung des Bundesrates
„Antisemitismus effektiv bekämpfen – Existenzrecht
Israels schützen“ – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein –
(Drucksache 647/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) . . 17
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . 18
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 19
23. Entschließung des Bundesrates zur
Vereinfachung und Beschleunigung des
verwaltungsgerichtlichen Verfahrens – Antrag des
Landes Mecklenburg-Vorpommern –
(Drucksache 648/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Beschluss: Die Entschließung wird nicht
gefasst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
24. Entschließung des Bundesrates –
„Bürokratielasten für den Mittelstand abbauen“ –
Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 10/24) 27
Claus Ruhe Madsen (Schleswig-Holstein) 27
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
25. Entwurf eines Gesetzes über die
Digitalisierung des Finanzmarktes
(Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG)
(Drucksache 670/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40*
26. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur
Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes
(Drucksache 671/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 40*
27. Entwurf eines Gesetzes zur
Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes
(Drucksache 672/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
28. Entwurf eines Gesetzes über die
Lehrverpflichtung des hauptberuflichen
wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des
Bundes und zur Änderung weiterer
dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 673/23) 19
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 40*
29. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Umweltstatistikgesetzes
(Drucksache 674/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
30. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des DWD-Gesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 675/23) . 19
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40*
31. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
Verordnung (EU) 2022/2065 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.
Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für
digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie
2000/31/EG sowie zur Durchführung der
Verordnung (EU) 2019/1150 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni
2019 zur Förderung von Fairness und
Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-
Vermittlungsdiensten und zur Änderung
weiterer Gesetze – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 676/23) . . . . . . . . 32
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 43*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
32. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung
des Postrechts
(Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG) (Drucksache 677/23) . . 32
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
33. Entwurf eines Gesetzes zu dem
Übereinkommen vom 12. März 2019 zur Gründung
des „Square Kilometre Array“-
Observatoriums (Drucksache 678/23) . . . . . . . . . 19
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 40*
34. Agrarpolitischer Bericht der
Bundesregierung 2023 – gemäß § 4
Landwirtschaftsgesetz – (Drucksache 586/23) . . . . . . . . . . . . . 33
Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . . 33
Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) . . . . . . 34
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 35
35. a) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Einführung eines hauptsitzbasierten
Steuersystems für Kleinstunternehmen,
kleine und mittlere Unternehmen sowie zur
Änderung der Richtlinie 2011/16/EU
COM(2023) 528 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 539/23, zu
Drucksache 539/23)
b) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates
über die Verrechnungspreisgestaltung
COM(2023) 529 final; Ratsdok. 12954/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 580/23, zu
Drucksache 580/23)
c) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Schaffung eines Rahmens für die
Unternehmensbesteuerung in Europa (BEFIT)
COM(2023) 532 final; Ratsdok. 12965/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 634/23, zu
Drucksache 634/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 41*
Beschluss zu c): Stellungnahme gemäß §§ 3
und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41*
36. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 92/106/EWG des Rates im
Hinblick auf einen Unterstützungsrahmen
für den intermodalen Güterverkehr und
der Verordnung (EU) 2020/1056 des
Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick
auf die Berechnung der Einsparungen bei
externen Kosten und die Erhebung aggregierter
Daten
COM(2023) 702 final; Ratsdok. 15200/23
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 644/23, zu Drucksache 644/23) 35
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
37. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über einen
Monitoringrahmen für widerstandsfähige
europäische Wälder
COM(2023) 728 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 660/23, zu Drucksache 660/23) 36
Clemens Hoch (Rheinland-Pfalz) . . . . 43*
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
38. a) Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung eines Unionskodexes für
Humanarzneimittel und zur Aufhebung der
Richtlinie 2001/83/EG und der Richtlinie
2009/35/EG
COM(2023) 192 final; Ratsdok. 8759/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 452/23, zu
Drucksache 452/23)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung der Verfahren der Union für die
Zulassung und Überwachung von
Humanarzneimitteln und zur Festlegung von
Vorschriften für die Europäische
Arzneimittel-Agentur, zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 und der
Verordnung (EU) Nr. 536/2014 sowie zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004,
der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 und der
Verordnung (EG) Nr. 1901/2006
COM(2023) 193 final; Ratsdok. 8758/23
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 453/23, zu
Drucksache 453/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 41*
39. Verordnung zur Änderung der GAP-
Ausnahmen-Verordnung und zur
Entfristung der Verordnungen über
außergewöhnliche Anpassungsbeihilfen für Erzeuger in
bestimmten Agrarsektoren
(Drucksache 679/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41*
40. Zwölfte Verordnung zur Änderung der
Abwasserverordnung (Drucksache 642/23) . . 36
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
41. Verordnung zur Änderung
vergaberechtlicher Vorschriften (Drucksache 626/23) . . . 19
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41*
42. Zweite Verordnung zur Änderung der Pkw-
Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Drucksache 657/23) . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41*
43. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Mindestbesichtigungsquote und zur
quotenbegleitenden Datenübermittlung an die
Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit nach § 24 Nummern 1 und 2 des
Gesetzes über die Durchführung von
Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur
Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
(MBQVwV) (Drucksache 622/23) . . . . . . . 36
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
44. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Arbeitsgruppe
„Erwachsenenbildung“ im Rahmen der
Offenen Methode der Koordinierung zu einem
strategischen Rahmen für die europäische
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
allgemeinen und beruflichen Bildung mit
Blick auf den europäischen Bildungsraum
und darüber hinaus (2021–2030)
(„ET 2030“) – gemäß § 6 Absatz 1
EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-
Länder-Vereinbarung – (Drucksache 26/23)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die Experten-
Arbeitsgruppe „Brücken bauen: Stärkung
der multiplen Rollen von Bibliotheken
als Zugänge zu und Vermittler von
kulturellen Werken, Kompetenzen und
europäischen Werten“ im Rahmen des
Arbeitsplans Kultur (2023–2026) – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 584/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 26/1/23 . . . . . . . . . . 41*
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 584/1/23 . . . . . . . . . 41*
45. Benennung eines Mitglieds für das
Kuratorium der Museumsstiftung Post und
Telekommunikation – gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3
und 4 sowie Absatz 2 PTStiftG –
(Drucksache 665/23) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 665/1/23 . . . . . . . . . . . . . 41*
46. Vorschlag des Bundesministers der Justiz für
die Ernennung des Generalbundesanwalts
beim Bundesgerichtshof – gemäß § 149
GVG – (Drucksache 12/24) . . . . . . . . . . . . 36
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 12/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
47. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 11/24, zu
Drucksache 11/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 42*
48. Entschließung des Bundesrates „Änderung
des Bürgergeldes“ – Antrag des Freistaates
Bayern – Geschäftsordnungsantrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 649/23) . . . . . 28
Ulrike Scharf (Bayern) . . . . . . . . . . 28
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
49. Entschließung des Bundesrates „Kürzungen
des Bundes im Agrarsektor vollständig
zurücknehmen und für spürbare Entlastungen
sorgen“ – Antrag des Freistaates Bayern
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 42/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
50. Entschließung des Bundesrates „Umsetzung
eines Klimageldes zur Entlastung von
Privatpersonen von steigenden CO2-Preisen“ –
Antrag der Freien Hansestadt Bremen und
Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 38/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 12
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
51. Entschließung des Bundesrates
„Verbesserung der Rahmenbedingungen für den
Offshore-Sektor als Säule der
Energiewende“ – Antrag der Freien Hansestadt Bremen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 39/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 44*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
52. Entschließung des Bundesrates:
Rahmenbedingungen für die Umsetzung der
Ausbauziele für Windenergie auf See optimieren –
Antrag der Länder Niedersachsen, Bremen
und Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 49/24) . . . . 29
Christian Meyer (Niedersachsen) . . . . . 30
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
53. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
des Verwaltungsrates der
Filmförderungsanstalt – gemäß § 6 Absatz 4 FFG – Antrag
des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 40/24) . . . . . . . . . . . 19
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 40/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41*
54. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Eisenbahninfrastrukturbeirat –
gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG – Antrag des
Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 44/24) . . . . . . . . . . . 19
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 44/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . 41*
55. Entschließung des Bundesrates
„Agrarwirtschaft im Dialog nachhaltiger und
krisenfester gestalten“ – Antrag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Saarland und Thüringen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 50/24) . . . . . . . . . . . 13
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . 13
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Susanna Karawanskij (Thüringen) . . . 16
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Ernährung
und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 16
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
56. Entschließung des Bundesrates zum 2.
Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen
die Ukraine – Antrag aller Länder gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 51/24) 2
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Manfred Pentz (Hessen) . . . . . . . . . . 4
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 5
57. Entschließung des Bundesrates „Entlastung
der Pendlerinnen und Pendler von
steigenden Fahrtkosten und CO2-Preisen durch eine
Erhöhung der steuerlichen
Entfernungspauschale“ – Antrag des Landes Mecklenburg-
Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 52/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Simone Oldenburg (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
58. Entschließung des Bundesrates zur
Erhöhung der Gräberpauschalen – Antrag des
Freistaates Sachsen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 53/24) . . . . . . . . . . . 37
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
59. Gesetz über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024
(Haushaltsgesetz 2024 – HG 2024)
(Drucksache 54/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
60. ... Gesetz zur Änderung des
Bundeswahlgesetzes (Drucksache 55/24) . . . . . . . . . . . . . 37
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
61. a) Neubenennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 15/24)
b) Neubenennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 16/24) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Beschluss a): Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in Drucksache 15/24 41*
Beschluss zu b): Zustimmung zu dem
Vorschlag des Ständigen Beirats in
Drucksache 16/24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41*
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 38
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsidentin M a n u e l a S c h w e s i g ,
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-
Vorpommern
Vizepräsidentin A n k e R e h l i n g e r ,
Ministerpräsidentin des Saarlandes – zeitweise –
Amtierende Präsidentin W i e b k e O s i g u s ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund
– zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für
Migration
B a y e r n :
Ulrike Scharf, Staatsministerin für Familie, Arbeit
und Soziales
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
B e r l i n :
Kai Wegner, Regierender Bürgermeister
Stefan Evers, Bürgermeister und Senator für
Finanzen
Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Ursula Nonnemacher, Ministerin für Soziales,
Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
Björn Fecker, Bürgermeister, Senator für Finanzen
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für
Europa
Kathrin Moosdorf, Senatorin für Umwelt, Klima und
Wissenschaft
H a m b u r g :
Karen Pein, Senatorin, Präses der Behörde für
Stadtentwicklung und Wohnen
Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für
Justiz und Verbraucherschutz
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Manfred Pentz, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales und
Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen
beim Bund
Kaweh Mansoori, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Prof. Dr. Kristina Sinemus, Ministerin für
Digitalisierung und Innovation
Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration,
Jugend und Soziales
Christian Heinz, Minister der Justiz und für den
Rechtsstaat
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und
Kindertagesstätten
Bettina Martin, Ministerin für Wissenschaft, Kultur,
Bundes- und Europaangelegenheiten
Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft,
Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz,
Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Wiebke Osigus, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung und
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport
Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und
Klimaschutz
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie und Mobilität
Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und
Gesundheit
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Wolfram Günther, Staatsminister für Energie,
Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende,
Klimaschutz, Umwelt und Natur
Claus Ruhe Madsen, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
T h ü r i n g e n :
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales
Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur
und Landwirtschaft
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Dr. Markus Richter, Staatssekretär im
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Juliane Seifert, Staatssekretärin im
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im
Bundesministerium der Justiz
Leonie Gebers, Staatssekretärin im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Dr. Antje Draheim, Staatssekretärin im
Bundesministerium für Gesundheit
1041. Sitzung
Berlin, den 2. Februar 2024
Beginn: 09.36 Uhr
Präsidentin Manuela Schwesig: Meine sehr
geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, es ist unsere erste Bundesratssitzung in einem
ereignisreichen neuen Jahr. Weil es unsere erste Sitzung ist,
möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen alles Gute für
2024 zu wünschen.
Am Mittwoch habe ich wie auch einige von Ihnen an
der bewegenden Gedenkstunde des Bundestages für
die Opfer des Nationalsozialismus teilgenommen. Dort
mahnte die Holocaustüberlebende Eva Szepesi in ihrer
Rede – ich zitiere –: „Die Shoah begann nicht mit
Auschwitz. Sie begann mit Worten. Sie begann mit dem
Schweigen und dem Wegschauen der Gesellschaft.“
Nicht nur angesichts der jüngsten Zunahme von
Antisemitismus und Rassismus in Deutschland müssen wir die
Erinnerungen an die Verbrechen der Nationalsozialisten
wachhalten. Dass so viele Bürgerinnen und Bürger in den
letzten Wochen auf zahlreichen Demonstrationen ihre
Stimme gegen den Rechtsextremismus erhoben haben, ist
von herausragender Bedeutung für unsere Demokratie;
denn unsere Gesellschaft darf nie wieder wegschauen, sie
darf nie wieder schweigen.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen, der am 26. Dezember letzten Jahres
verstorbene ehemalige Bundestagspräsident Dr. Wolfgang
Schäuble war jemand, der nicht schwieg. Schäuble war
der dienstälteste Parlamentarier des Bundestages, er war
ein streitbarer Föderalist, ein überzeugter Europäer und
Antipopulist. Am 22. Januar haben wir mit einem
Staatsakt von ihm Abschied genommen. Unsere Gedanken sind
bei seinen Angehörigen, wir sprechen ihnen unser tief
empfundenes Beileid aus.
Ich bitte Sie, sich für einen Moment des Gedenkens zu
erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Ich danke Ihnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe
Kolleginnen und Kollegen, bevor wir uns der Tagesordnung
zuwenden, möchte ich die Gelegenheit nutzen, einen
hochrangigen Gast bei uns im Haus zu begrüßen. Auf der
Ehrentribüne hat der ukrainische Botschafter, Seine
Exzellenz Herr M a k e j e w , Platz genommen. –
Exzellenz, ich begrüße Sie ganz herzlich im Bundesrat!
(Beifall)
Seit bald zwei Jahren verteidigen sich die
Ukrainerinnen und Ukrainer gegen den völkerrechtswidrigen
russischen Angriffskrieg. Seit bald zwei Jahren kämpfen sie
schon für ihr Land, ihre Freiheit und auch für die uns
verbindenden, gemeinsamen europäischen Werte. Dieser
Krieg ist brutal und grausam. Täglich sterben Menschen
oder werden verletzt. Das Ausmaß der Zerstörung ist
groß.
Herr Botschafter, lieber Herr Makejew, wir nehmen
Anteil an dem von Russland verursachten Leid und
trauern mit Ihnen um die vielen Toten. Wie auch im letzten
Jahr wollen die 16 deutschen Länder ihre Solidarität mit
der Ukraine heute hier zum Ausdruck bringen. Wir
bewundern Ihren mutigen und entschlossenen Kampf für
Ihre Freiheit. Wir stehen – heute wie auch in den letzten
zwei Jahren – fest an Ihrer Seite! Der Angriffskrieg
gegen Ihr Land wird gleich auch Gegenstand unserer
Tagesordnung sein. Herr Botschafter, lieber Herr
Makejew – ich bin sicher, dass ich im Namen aller
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten spreche –, wir
möchten uns ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit
mit Ihnen bedanken. Sie als Botschafter haben viel für Ihr
Land erreicht durch Ihre Arbeit. Es ist uns eine große
Ehre, dass Sie heute Zeit gefunden haben, bei der Debatte
dabei zu sein.
Wir freuen uns auch sehr, dass die Gattin des
ukrainischen Präsidenten, die First Lady, Frau Selenska, hier in
Deutschland ist, heute zusammen mit Frau Büdenbender
in der Charité. Heute Abend wird es noch einen Empfang
im Schloss Bellevue geben. Ich freue mich sehr, für die
Länder dabei zu sein. Dort werden wir uns wiedersehen.
Aber jetzt erst einmal hier zum Bundesrat und zu unserer
Tagesordnung. Schön, dass Sie dabei sind!
(Beifall)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen
und Herren, bevor wir in die Beratung der Vorlagen
eintreten, habe ich noch gemäß § 23 unserer
Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft des
Bundesrates bekannt zu geben:
Aus der Hessischen Landesregierung und damit aus
dem Bundesrat sind am 18. Januar 2024 ausgeschieden:
Herr Staatsminister Axel W i n t e r m e y e r , Frau
Staatsministerin Lucia P u t t r i c h , Herr Staatsminister
Peter B e u t h , Herr Staatsminister Michael B o d -
d e n b e r g , Herr Staatsminister Tarek A l - W a z i r ,
Frau Staatsministerin Angela D o r n - R a n c k e , Frau
Staatsministerin Priska H i n z und Herr Staatsminister
Kai K l o s e .
Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die
Hessische Landesregierung am selben Tag bestellt: Herrn
Ministerpräsidenten Boris R h e i n , dem ich an dieser
Stelle herzlich zu seiner Wiederwahl gratuliere,
(Beifall)
sowie Herrn Staatsminister Manfred P e n t z , Herrn
Staatsminister Kaweh M a n s o o r i , Herrn
Staatsminister Professor Dr. Alexander L o r z und Herrn
Staatsminister Timon G r e m m e l s .
Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden
am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des
Bundesrates ernannt.
Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates
gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche
Hand. Auf weitere gute Zusammenarbeit!
Wir bedanken uns auch bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für
die Zukunft alles Gute.
Den neuen Hessischen Bevollmächtigten, Herrn
Staatsminister P e n t z , beglückwünschen wir zur
Bestellung als Bevollmächtigter des Landes Hessen beim
Bund. – Herzlichen Glückwunsch! Auf gute
Zusammenarbeit!
Aus dem Hamburger Senat und damit aus dem
Bundesrat ist mit Ablauf des 17. Januar Herr Senator Ties
R a b e ausgeschieden. Wir danken Herrn Rabe für die
Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles
Gute.
Am 23. Januar hat der Senat als Nachfolgerin Frau
Senatorin Ksenija B e k e r i s zum stellvertretenden
Mitglied des Bundesrates bestellt. Herzlichen Glückwunsch!
Ich komme nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 61 Punkten vor.
Die Änderung des Bundeswahlgesetzes – das ist unser
TOP 60 – hat der Deutsche Bundestag gestern
beschlossen. Das Gesetz liegt hier im Saal umgedruckt auf Ihren
Plätzen aus. Das Haushaltsgesetz 2024 – das ist unser
TOP 59 – behandelt der Deutsche Bundestag erst heute
Vormittag. Sobald der Bundestag das Gesetz
verabschiedet und uns zugestellt hat, wird es umgedruckt und
ebenfalls im Saal verteilt. Beide Gesetze rufen wir gemäß
ihrer TOP-Nummern am Schluss der Sitzung auf. Bitte
richten Sie sich darauf ein, dass wir die Sitzung
gegebenenfalls unterbrechen müssen, sofern das Haushaltsgesetz
uns nicht rechtzeitig vor dem Ende unserer Sitzung zur
Beratung vorliegt.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die
Punkte 56, 6, 7, 50, 55 und 21 – in dieser Reihenfolge –
aufgerufen. TOP 15 wird verbunden mit TOP 22 beraten.
Nach TOP 24 werden die Punkte 48, 52 und 57 – in
dieser Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen bleibt die
Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Einen schönen
guten Morgen, werte Kolleginnen und Kollegen!
Wir kommen zu Punkt 56 der Tagesordnung:
TOP 56
Entschließung des Bundesrates zum 2. Jahrestag des
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine –
Antrag aller Länder gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 51/24)
Es ist als Erstes eine Wortmeldung der
Bundesratspräsidentin und Ministerpräsidentin Mecklenburg-
Vorpommerns, Manuela Schwesig, eingegangen.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Vielen Dank! – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Ich danke Ihnen allen, dass wir heute gemeinsam einen
Entschließungsantrag des Bundesrates zum 2. Jahrestag
des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
einbringen. Wir gedenken der Opfer des bald zwei Jahre
dauernden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Dieser Jahrestag ist ein trauriges Gedenken, denn er
bedeutet: ein Jahr länger Tod und Verletzung, Zerstörung
und Vertreibung.
Am 24. Februar 2022 hat Putins Russland die Ukraine
brutal überfallen. Fast zwei Jahre lang leiden die
Menschen in der Ukraine schon unter Bomben, Granaten und
Raketen, unter Angst und Not. Mit unseren Gedanken,
unserem Mitgefühl und unserer Solidarität sind wir heute
bei ihnen. Verantwortlich für diesen Krieg ist Russland
unter Putin. Russland hat mit seinem Angriff das
Völkerrecht gebrochen. Russland verursacht Leid und Tod in
der Ukraine, jeden Tag. Russland hat damit die
europäische Friedensordnung zerstört. In unserer Entschließung,
die wir gemeinsam heute in den Bundesrat einbringen,
verurteilen wir den russischen Angriffskrieg in der
Ukraine aufs Schärfste. Wir fordern die Russische Föderation
auf, diesen Krieg sofort zu beenden und ihre Truppen aus
der Ukraine zurückzuziehen. Es ist an Russland, diesem
Krieg ein Ende zu machen – und das sofort.
Gleichzeitig sind wir voller Respekt und Anerkennung
für den Widerstand der Ukraine. Die Ukrainerinnen und
Ukrainer verteidigen mit der Freiheit und Unabhängigkeit
ihres Landes auch unsere europäischen Grundwerte. Wir
stehen dabei an ihrer Seite, gemeinsam mit unserem
Bundeskanzler Olaf Scholz, der Bundesregierung und
unseren Partnern in der Europäischen Union.
Deutschland leistet vielfältige Hilfe für die Ukraine: humanitäre,
militärische und politische Unterstützung. Wir sind das
größte Geberland Europas und das zweitgrößte in der
Welt nach den Vereinigten Staaten. Die Länder der
Bundesrepublik Deutschland unterstützen das und sind daran
beteiligt. Außerdem haben mehr als 1 Million Flüchtlinge
aus der Ukraine in Deutschland Schutz gefunden.
Gemeinsam engagieren sich Bund, Länder und Kommunen
dafür, dass alle Kriegsflüchtlinge gut aufgenommen
werden. Allein in unserem Bundesland Mecklenburg-
Vorpommern werden 5 500 Kinder und Jugendliche aus der
Ukraine an den Schulen unterrichtet. Unser Ziel ist es,
dass Ukrainerinnen und Ukrainer hier Schutz finden,
Arbeit und mitten in unserer Gesellschaft leben – immer
in dem Bewusstsein, dass sich viele von ihnen wünschen,
sobald wie möglich wieder in ein friedliches, in ihr
friedliches Heimatland zurückkehren zu können.
Wir Länder halten es für erforderlich, dass
Deutschland gemeinsam mit der Europäischen Union diese
Unterstützung fortsetzt. Deshalb ist es sehr gut, dass der
Europäische Rat gestern den Mehrjährigen Finanzrahmen
und damit weitere Hilfen für die Ukraine in Höhe von
50 Milliarden Euro beschlossen hat. Die Ukraine gehört
zur europäischen Familie. Wir begrüßen, dass die
Europäische Union Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine
eröffnen wird, und ich habe den allergrößten Respekt vor
den Reformschritten, die die Ukraine bereits
unternommen hat, um sich auf den Weg in die Europäische Union
zu machen. Unter den Bedingungen eines Krieges ist das
eine ganz besondere Leistung.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen, das Fundament einer engen Verbindung
zwischen der Ukraine und Deutschland sind Beziehungen
zwischen den Menschen auf allen Ebenen.
Partnerschaften zwischen Ländern Deutschlands und Regionen der
Ukraine gehören ebenso dazu wie die vielzähligen
Städtepartnerschaften. Wir wollen solche Beziehungen
ausbauen. In Mecklenburg-Vorpommern haben wir vor zwei
Wochen eine gemeinsame Erklärung zur
Zusammenarbeit mit der ukrainischen Region Tschernihiw
unterschrieben. Wir sehen gemeinsam Perspektiven im
Bereich der Wirtschaft und der erneuerbaren Energien, beim
Tourismus, in Kultur, Bildung und Wissenschaft. Auch
andere deutsche Länder und viele Kommunen haben
Regional- und Städtepartnerschaften geschlossen. Ihre
Zahl hat sich im vergangenen Jahr verdoppelt. Wir
Länder begrüßen das sehr. Regionale Partnerschaften können
kurzfristig in der jetzigen Notsituation helfen. Ich weiß
aber von unserer Partnerregion, dass sehr wichtig ist, dass
die Partnerschaften auf Augenhöhe sind und sich nicht
nur auf diese Notsituation beziehen, sondern auch eine
langfristige Perspektive des Wiederaufbaus und der
Zusammenarbeit bieten. Auf längere Sicht schaffen sie
dauerhafte Verbindungen zwischen den Menschen und
den Regionen in Europa.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen, die Verbindung zwischen Deutschland und
der Ukraine hat auch eine historische Dimension. In
unserer Partnerregion Tschernihiw liegt das Dorf
Korjukiwka, wo die SS im März 1943 nach einem
Partisanenüberfall das schlimmste Massaker der Nazis an der
nichtjüdischen Bevölkerung in ganz Europa verübt hat.
Damals waren es Deutsche, die Krieg, Tod und Unfreiheit in
die Ukraine gebracht haben. Heute stehen wir gemeinsam
mit den demokratischen Ländern Europas und vielen
Ländern auf der ganzen Welt hinter der Ukraine und
ihrem Kampf für Freiheit, Unabhängigkeit und
Demokratie. Das ist unsere Verantwortung.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen
und Kollegen, Sie kennen das Motto für das Jahr der
Bundesratspräsidentschaft Mecklenburg-Vorpommerns.
Wir wollen „Vereint Segel setzen“, was heißt, dass wir
gerade in schwierigen Zeiten zusammenhalten, in
Deutschland und in Europa. Mit unserer gemeinsamen
Entschließung der Länder der Bundesrepublik
Deutschland machen wir deutlich, dass ganz Deutschland die
Ukraine unterstützt: bei der Verteidigung gegen die
russischen Angreifer und auf ihrem Weg in die Europäische
Union. Unsere Unterstützung ist dauerhaft und lässt nicht
nach, bis die Menschen in der Ukraine wieder in Frieden
und Freiheit leben können. – Danke für Ihre
Unterstützung unserer gemeinsamen Entschließung!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Frau Kollegin Schwesig. – Als Nächsten darf ich
aufrufen: Herrn Minister Liminski, Nordrhein-Westfalen.
Nathanael Liminski (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor knapp
zwei Jahren hat Russland das Fundament der
europäischen Friedensordnung angegriffen. Der russische
Angriffskrieg richtet sich gegen Freiheit, Souveränität und
Selbstbestimmung der Ukraine. Putins Krieg richtet sich
gegen die ukrainische Identität, und Russland will die
Ukraine als unabhängigen Staat von der Karte
ausmerzen. Das zeigt sich gerade auch am Umgang Russlands
mit den Menschen in den besetzten Gebieten:
Unterdrückung und Erniedrigung der ukrainischen Bevölkerung
bis hin zu Folter und Mord – und das nicht erst seit zwei
Jahren, sondern bereits seit der völkerrechtswidrigen
Annexion der Krim im Jahr 2014. Diese Annexion war
die Reaktion Russlands auf den Euromaidan. Es war die
Reaktion auf den Wunsch der Menschen in der Ukraine,
sich Europa anzunähern. Und das zeigt: Das russische
Regime kämpft gegen die Prinzipien, die Europa
ausmachen. Deshalb kämpfen die Menschen in der Ukraine
auch für uns.
Auf Initiative Nordrhein-Westfalens hat der Bundesrat
sehr schnell nach dem russischen Überfall und zum
1. Jahrestag der Ukraine seine Solidarität ausgesprochen.
Es ist ein gutes und wichtiges Signal, dass wir auch heute
ein klares Zeichen setzen vor dem 2. Jahrestag dieser
Vollinvasion. Wir sagen: Wir lassen in unserer
Unterstützung nicht nach, auch dann nicht, wenn das Leid der
Menschen in der Ukraine nicht mehr auf Seite eins der
Zeitungen zu sehen ist. Es wäre unverantwortlich, einfach
zur Tagesordnung überzugehen und sich mit dem Status
quo zu arrangieren. Das würde Putin in die Hände spielen
und es ihm ermöglichen, seinen Plan umzusetzen.
Deshalb ist es so wichtig, dass die Europäische Union gestern
das Finanzhilfspaket in Höhe von 50 Milliarden Euro
endlich freigegeben hat. Europa sendet damit ein klares
Zeichen der Einigkeit. Putin hingegen hat das Ziel,
Europa zu spalten. Deshalb ist es so wichtig, dass wir als
Europa Handlungsfähigkeit beweisen und uns klar gegen
den russischen Angriffskrieg und an die Seite der
Ukraine stellen.
Auf der Ebene der Länder und der Kommunen äußert
sich diese Unterstützung für die Ukraine ganz konkret im
Alltag. Länder und Kommunen unternehmen große
Anstrengungen bei der Aufnahme ukrainischer
Kriegsflüchtlinge. Sie unternehmen alles, um die Menschen gut
unterzubringen, um sie zu versorgen, Plätze in Schulen und
Kitas zu schaffen, um Integrationsangebote auch für die
Erwachsenen zu organisieren. All das leistet nicht der
Staat allein. Es sind vielmehr die vielen ehrenamtlichen
Initiativen aus der Mitte unserer Gesellschaft, die unserer
Hilfe Tatkraft verleihen. Gerade diese
zivilgesellschaftlichen Initiativen möchte ich an dieser Stelle besonders
hervorheben. Ihr Wirken ist unverzichtbar. Sie setzen der
Brutalität des russischen Angriffskriegs Solidarität und
Nächstenliebe entgegen, und dafür gebührt ihnen unser
aller Dank.
Neben der Anerkennung für das Geleistete sollten wir
aber am 2. Jahrestag des russischen Angriffs auch einmal
kritisch reflektieren, was in den letzten zwei Jahren
passiert ist, was unsere Hilfe angeht. Der Bundeskanzler hat
in seiner Regierungserklärung damals von einer
Zeitenwende gesprochen – zu Recht, wie ich finde, denn die
Erschütterungen, die von diesem eklatanten Bruch des
Völkerrechts ausgehen, sind so tiefgreifend, wie es der
Begriff „Zeitenwende“ nahelegt. Wir müssen uns aber
fragen: Haben wir alle tatsächlich schon verinnerlicht,
dass hier eine Zeitenwende stattgefunden hat? Mit dem
Sondervermögen für die Bundeswehr wurde ein
Instrument geschaffen, unsere eigene Verteidigung zu stärken.
Zugesagt hat die Bundesregierung damals auch, von nun
an das in der NATO vereinbarte 2-Prozent-Ziel zu
erfüllen. Bei der Einrichtung dieses Sondervermögens gab es
Vereinbarungen zwischen den Koalitionsfraktionen und
der Union als größter Oppositionsfraktion. Das
Sondervermögen wurde sowohl im Deutschen Bundestag als
auch hier im Bundesrat gemeinsam beschlossen. Wir
sollten anlässlich dieses Jahrestags ehrlich darauf
schauen, ob die damals gemachten Zusagen eingehalten
wurden.
Ein anderer Aspekt ist auch wichtig: Der
Bundesverteidigungsminister betont immer wieder, dass deutsche
Waffen in der Ukraine Leben retten. Das ist richtig. Sie
helfen den Ukrainerinnen und Ukrainern, sich zu
verteidigen. Die Ukrainer kämpfen von selbst. Wir müssen
ihnen nur geben, was sie dazu brauchen. Was bedeutet
das im Umkehrschluss? Was ist mit den Waffen, die
Deutschland liefern könnte, es aber nicht tut? Und was ist
mit den Waffen, die Deutschland erst nach langem
Zögern liefert oder geliefert hat? Deutschland leistet in der
Ukrainehilfe viel; das ist unbestritten. Am 2. Jahrestag
dieses schrecklichen Krieges ist es trotzdem an uns,
immer wieder kritisch zu hinterfragen: Tut Deutschland
alles, was es könnte, um die Ukraine in ihrem
Überlebenskampf zu unterstützen? Der Mut der Ukrainerinnen
und Ukrainer sollte uns ein Ansporn sein, selbst mutig zu
sein. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Minister Liminski! – Das Wort hat Staatsminister
Pentz aus Hessen.
Manfred Pentz (Hessen): Frau Präsidentin! Sehr
geehrter Herr Botschafter Makejew! Der Tag des Beginns
des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine jährt
sich in diesem Monat zum zweiten Mal. Vor genau zwei
Jahren lag die russische Bedrohung schon in der Luft. Ich
möchte daran erinnern, dass im Januar 2022 über
190 000 russische Soldaten an der Grenze zur Ukraine
aufmarschiert waren. Kaum einer konnte sich damals
vorstellen, dass es Krieg geben würde. Unser Glaube an
den andauernden Frieden in Europa war vielleicht unsere
größte Schwäche.
Zwei Jahre Krieg, das sind zwei Jahre Leid,
menschliche Tragödien, Zerstörung in schlimmstem Ausmaße.
Der russische Angriffskrieg ist ein fürchterliches
Verbrechen. Hinter diesem Krieg steht der Versuch des Kremls,
ein ganzes Land in sowjetischer Manier zu bestrafen,
weil sich die Menschen dort mehrheitlich in Richtung
Westen orientieren, weil sie wie wir leben wollen und
weil sie an Demokratie und Freiheit glauben. Von diesen
Werten fühlt sich Wladimir Putin bedroht. Der Angriff
auf die Ukraine ist deshalb auch ein Angriff auf unsere
Werte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind uns
sicher: Russland darf diesen Krieg nicht gewinnen. Doch
bei aller Klarheit, die uns darin eint, sind wir als
Deutsche und als Europäer auch ein Stück weit selbst schuld
daran, dass ein schnelles Ende der Kampfhandlungen
noch nicht in Sicht ist. Es reicht eben nicht, gerade so viel
Unterstützung zu leisten, damit das Vorrücken der
Russen gestoppt werden kann. Wir müssen die Ukraine
militärisch dazu befähigen, dass sie ihre volle Souveränität
wiedererringen kann.
Meine Damen und Herren, die Geschichte hat uns
gelehrt, dass den Machthunger von Diktatoren kein Zaudern
und Zögern stoppt, sondern nur Geschlossenheit und
Entschlossenheit. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass
die Europäische Union, dass der Europäische Rat gestern
einen Durchbruch erzielt hat und das 50-Milliarden-Euro-
Unterstützungspaket beschlossen hat. Als Länder haben
wir uns von Beginn an für die Unterstützung der Ukraine
eingesetzt und sind auch selbst tätig geworden: bei der
Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine oder bei der
direkten Unterstützung der Menschen in der Ukraine
durch Medizin, durch Schulausstattung, durch
Babynahrung und vieles andere. Allein Hessen hat seit
Kriegsbeginn Hunderte schwer beladene Lkws im Wert von
mehreren Millionen Euro in die Ukraine entsandt. Lassen Sie
mich für Hessen sagen: Wir werden diese Unterstützung
fortsetzen, und wir wollen sie auch steigern.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen:
Hessen unterstützt ausdrücklich die beschlossene
Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine.
Auch hier können wir als Länder unterstützen, indem wir
unsere Hilfe anbieten und Partnerschaften mit Regionen
in der Ukraine eingehen. Hessen strebt deshalb eine
Regionalpartnerschaft mit einer Region in der Ukraine an.
Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit
meiner ersten Rede hier in diesem Hause dazu nutzen,
um Danke zu sagen. Ohne die vielen Bürgerinnen und
Bürger, Initiativen, Vereine in unserem Land, die
ehrenamtlich, mit viel persönlichem Engagement und mit viel
persönlichem Einsatz die Menschen in der Ukraine
unterstützen, wäre das alles nicht möglich. Wenn der Glaube
an den Frieden in Europa vielleicht unsere Schwäche
war, so ist dieses gesellschaftliche Engagement ganz
sicher unsere große Stärke. Wir zeigen damit, dass wir in
Deutschland fest an der Seite der Ukraine stehen, auf der
Seite der Freiheit und auf der Seite der Demokratie.
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Herr Staatsminister Pentz!
Wir haben keine weiteren Wortmeldungen.
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Wir
sind übereingekommen, bereits heute in der Sache zu
entscheiden.
Dann frage ich, wer dafür ist, die Entschließung zu
fassen. – Einstimmig.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung
einstimmig gefasst.
Herr Botschafter, vielen Dank, dass Sie heute Zeit
hatten! Wir wünschen Ihnen natürlich besonders für diesen
Tag mit dem ukrainischen Besuch bei uns in Deutschland
noch gute Gespräche, Termine! Wir sehen uns heute
Abend. Danke, dass Sie hier waren! Alles Gute!
Ich rufe Punkt 6 auf:
TOP 6
Gesetz zur Modernisierung des
Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) (Drucksache 20/24)
Mir liegen Wortmeldungen vor. Als Erste hat das
Wort Ministerpräsidentin Malu Dreyer aus Rheinland-
Pfalz.
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, liebe
Kollegen und liebe Kolleginnen! Mit der Reform des
Staatsangehörigkeitsrechts verabschieden wir heute ein
Gesetz, auf das Millionen Menschen in Deutschland sehr
lange – viel zu lange – gewartet haben. Es ist eine
historische Reform – das ist mir wichtig, hier zu sagen –, die
lange überfällig war und deren Bedeutung gerade in
diesen Tagen wohl kaum überschätzt werden kann. Wir
vollziehen heute im Staatsbürgerschaftsrecht endlich das,
was in weiten Teilen der Gesellschaft bereits längst
gelebte Realität ist. Damit überwinden wir zunehmend die
Grenzen zwischen alteingesessenen und zugewanderten
Menschen in unserer Gesellschaft, in unserem Land.
Mit der Zulassung von Mehrstaatigkeit erkennen wir
endlich die Lebenswirklichkeit von Migranten und
Migrantinnen an, die eben nicht nur in einer Kultur zu
Hause sind. Wir ebnen den Weg für mehr Integration und
Bindung der Menschen an unsere Gesellschaft und unser
Gemeinwesen. Endlich erhält die Lebensleistung der
sogenannten Gastarbeiter und Vertragsarbeiter die
Würdigung, die sie verdient. Sie haben mit ihrer Arbeit
wesentlich zum Wohlstand und zu der wirtschaftlichen
Entwicklung in unserem Land beigetragen. Deutschland
hat es ihnen viel zu lange schwer gemacht, weil wir so
lange zögerten, uns klar und eindeutig als das zu
bezeichnen, was wir sind, nämlich ein Einwanderungsland.
Diese Menschen haben sich die deutsche
Staatsbürgerschaft wirklich hart verdient, und endlich räumen wir
ihnen die Hürden aus dem Weg.
Aber es geht nicht nur um die sogenannten
Gastarbeiter und ihre Nachkommen. Nein, es geht auch um viele
andere Menschen, die in den letzten Jahrzehnten zu uns
gekommen sind. Gerade der Verzicht auf die
Mehrstaatigkeit erschwerte bisher für viele die Einbürgerung.
Ein weiterer wichtiger Schritt zur Integration ist auch,
dass nun endlich Kinder mit ausländischen Eltern mit der
Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. So
bindet das neue Staatsbürgerschaftsrecht Kinder und
Enkelkinder von Migranten und Migrantinnen an dieses
Land, und es stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Auf eine Gruppe, liebe Kollegen und Kolleginnen, die
oft vergessen wird und die eine stärkere Aufmerksamkeit
verdient hätte, möchte ich Sie gerne noch hinweisen: die
Gruppe der Staatenlosen, die aufgrund ihres Status viele
Einschränkungen im Alltag erleben. Ohne wirksame
Nationalität fehlt ihnen der Zugang zu wesentlichen
Rechten wie Reisefreiheit, Wahlrecht und auch die
Möglichkeit zur gesellschaftspolitischen Teilhabe. Durch
ihren schwachen Rechtsstatus erfahren sie viele Nachteile
bei der Ausbildung, im Berufsleben und im
gesellschaftlichen Leben. Die Einbürgerung ist für sie ein wichtiger
Weg, um diesen Zustand zu überwinden. Aber auch bei
der Einbürgerung haben sie mit ganz besonderen
Schwierigkeiten zu kämpfen. Die rechtlichen Grundlagen zur
Einbürgerung sind zwar auch für diese Gruppe klar
geregelt, aber es hakt sehr oft im Vollzug. Deshalb widme ich
dieser Gruppe hier eine Minute, weil wir letztendlich
diejenigen sind, die an dieser Vollzugsarbeit etwas
ändern können.
Der rheinland-pfälzische Entschließungsantrag aus
dem Innenausschuss weist darauf hin, dass wir in der
Vollzugspraxis und auch durch eine bessere Information
Erleichterungen schaffen können. Dies verstärkt in den
Blick zu nehmen, dafür möchte ich hier werben. Zurzeit
sind in Deutschland – es ist eine kleine Gruppe – circa
30 000 Menschen als Staatenlose registriert. 16 Prozent
dieser Menschen sind hier in Deutschland geboren und
haben die Staatenlosigkeit geerbt. Insofern wäre ich sehr
dankbar, wenn man im Vollzug dieses Gesetzes auch
einen Blick auf diese Gruppe richten würde.
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, die
Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts bietet eine große
Chance für unsere Gesellschaft und für unsere
Demokratie. Die Entscheidung für die deutsche Staatsbürgerschaft
ist aus meiner Sicht ein starkes, wenn nicht vielleicht
sogar das stärkste Bekenntnis zu unserem Land, zu
unseren Werten und zu unserer freiheitlich-demokratischen
Grundordnung. Das neue Staatsbürgerschaftsrecht lädt
die Menschen, die schon bei uns leben und die noch zu
uns kommen, zu genau diesem Bekenntnis ein. Was das
konkret bedeutet, wird mit dieser Reform ebenfalls
deutlich klargestellt: Wer deutscher Staatsbürger wird, der
übernimmt auch eine historische Verantwortung und eine
besondere Verantwortung für den Schutz jüdischen
Lebens. Erstmalig wird bei der Einbürgerung ein positives
Bekenntnis dazu abverlangt. Dieses Bekenntnis schließt
auch ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel
ein. Die neue Formulierung im Gesetz lässt daran keinen
Zweifel. Ich bin der Bundesinnenministerin und den
Abgeordneten des Deutschen Bundestages dankbar, dass
dies Eingang in das Gesetz gefunden hat.
Das Bewusstsein für diese historische Verantwortung
müssen wir aber nicht nur bei Zugewanderten stärken,
sondern auch in die Breite der Gesellschaft tragen und
vor allem für die nachfolgenden Generationen klären.
Seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7.
Oktober 2023 haben antisemitischer Hass und Hetze in
erschreckendem Maße zugenommen. Über 2 000
antisemitische Taten sind seitdem verzeichnet worden. Dagegen
müssen wir mit allen Mitteln des Rechtsstaates vorgehen.
Antisemitismus und jeder Form von
Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken, ist vor allem auch eine zentrale
Aufgabe für unser Bildungssystem, für das wir alle, die
wir gemeinsam hier sitzen, besondere Verantwortung
tragen. Das ist der Grund, warum wir im
rheinlandpfälzischen Landtag jüngst mit allen demokratischen
Fraktionen einen Beschluss zur Thematisierung genau
dieser Verantwortung im Bildungssystem gefasst haben.
Verehrte Kollegen und Kolleginnen, spätestens
seitdem bekannt wurde, dass Rechtsextreme nicht weit von
hier an Plänen zur massenweisen Ausweisung von
Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland
gearbeitet haben, sind die Verunsicherung und die Angst
groß. Viele Menschen mit Migrationshintergrund, mit
und ohne deutsche Staatsbürgerschaft, fragen sich: Sind
wir in Deutschland eigentlich sicher? Sind wir in
Deutschland willkommen? Selten war es so wichtig wie
heute, dass wir Migranten und Migrantinnen, die hier
leben, die hier arbeiten und sich dem Land und seinen
Werten verbunden fühlen, diese eine unmissverständliche
Botschaft senden: Ihr gehört zu uns, ihr seid Freunde und
Freundinnen, Nachbarn und Nachbarinnen, ihr seid
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, ihr seid Teil unserer
Gesellschaft!
Hunderttausende haben diese Botschaft in den letzten
Wochen in Deutschland auf die Straßen getragen. Dafür
bin ich unendlich dankbar. Diese Demonstrationen sind
nicht nur in großen Städten, sondern auch in den
ländlichen Räumen zur Normalität geworden. Und sie zeigen:
Diese Gesellschaft steht zusammen, für Demokratie und
für Vielfalt. Auf den Demonstrationen trifft man
Menschen, die zum ersten Mal in ihrem Leben auf die Straße
gehen, weil sie die Pläne der Rechtsextremen als Angriff
auf ihr eigenes Leben verstehen, weil es auch um ihre
Familie, ihre Freunde, ihre Nachbarn, ihre Kollegen geht.
Denn das ist die Realität im Einwanderungsland
Deutschland, in unserer Einwanderungsgesellschaft im Jahr 2024.
Das neue Staatsbürgerschaftsrecht ist ein historischer
Schritt hin zu einem modernen Einwanderungsland.
Daran führt kein Weg vorbei. Inzwischen hat wirklich jeder
verstanden, dass wir unseren wirtschaftlichen Wohlstand
und den gesellschaftlichen Zusammenhalt nur durch
Zuwanderung erhalten können. Und wir haben gelernt:
Es kommen keine Arbeitskräfte. Es kommen Menschen.
Das ist auch gut so. Sie sind uns herzlich willkommen.
Insofern bin ich froh, dass wir heute diese Reform hier
abschließend beraten und entscheiden. – Herzlichen
Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Malu Dreyer! – Das Wort hat Herr Minister Strobl aus
Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Frau
Präsidentin Schwesig! Meine sehr verehrten Damen und
Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind uns einig,
dass wir gut integrierten ausländischen Personen die
deutsche Staatsangehörigkeit gerne verleihen möchten.
Freilich verkennt die Bundesregierung mit dem
vorgelegten Gesetz, dass die Einbürgerung ein hohes Gut ist und
deshalb erst am Ende einer gelungenen Integration stehen
kann. Die Bundesregierung hingegen sieht die
Einbürgerung als Schritt zur Förderung von Integration und
Teilhabe. Das ist nach meiner Überzeugung die falsche
Reihenfolge. Sie muss richtigerweise sein: Zunächst
integriert man sich, dann erfolgt die Einbürgerung. Es ist der
falsche Weg, die Einbürgerung als Anreiz für Integration
setzen zu wollen.
Die Absenkung der notwendigen Voraufenthaltsdauer
beim Anspruch auf Einbürgerung im Gesetz wird
insbesondere damit begründet, dass dadurch ein Anreiz zu
einer schnelleren Integration geschaffen werden soll. Das
halte ich für einen schweren Fehler. Für eine gelungene
Integration in die deutsche Gesellschaft sind etwa neben
einem klaren Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung auch Aspekte wie beispielsweise
Sprachkenntnisse, berufliche Integration, staatsbürgerliche
Kenntnisse unerlässlich. Dafür benötigen die Menschen,
die nach Deutschland kommen, erfahrungsgemäß weit
mehr als fünf Jahre. Dies zeigen die statistischen Zahlen
der Eingebürgerten in den vergangenen fünf Jahren.
Bundesweit erhielten Personen die Einbürgerung nach
einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 16,3
Jahren.
Ob mit diesem Gesetz Einbürgerungen übrigens
tatsächlich schneller und einfacher werden, wie die
Bundesregierung beabsichtigt, darf füglich bezweifelt werden.
Die geplanten Regelungen mit vielen neuen
unbestimmten Rechtsbegriffen und Ermessensspielräumen werden
in der Praxis nach meiner Auffassung das genaue
Gegenteil bewirken. Die Bundesregierung ignoriert – und das
ist aus Sicht des Bundesrates wichtig –, dass die
Einbürgerungsbehörden in vielen Ländern schon heute die
deutlich gestiegene Zahl an Einbürgerungsanträgen nicht in
einer angemessenen Zeit bearbeiten können. Die
Einbürgerungsverfahren werden durch die vorgesehenen
Regelungen nicht schneller zum Abschluss gebracht. Es wird
komplizierter und noch aufwendiger. Es werden
Beschleunigung und Entbürokratisierung geradezu ad
absurdum geführt.
Aus der Praxis ist bekannt, dass sich bereits heute die
Beschwerden über lange Verfahrensdauern mehren und
zunehmend Untätigkeitsklagen erhoben werden. Wie soll
das erst werden, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt? Der
Vorstoß aus dem Bundesrat, für eine bestimmte Zeit die
Frist für die Erhebung einer Untätigkeitsklage von drei
auf sechs Monate zu erhöhen, ist seitens des Bundes nicht
aufgegriffen worden. Damit bleiben die
Einbürgerungsbehörden im Wesentlichen sich selbst überlassen, um
Lösungen zu finden. Die Bundesregierung lässt wieder
einmal die kommunale Familie allein – ja, es werden
erneut zusätzliche Probleme geschaffen.
Der Städtetag Baden-Württemberg hat mir
geschrieben, dass das neue Staatsangehörigkeitsrecht einiger
zusätzlicher Millionen Euro bedarf, weil die Verwaltung
entsprechend aufgebaut werden muss. Selbst wenn wir
das Geld geben würden, sieht es jedenfalls in meinem
Land so aus, dass die Städte und Gemeinden und
Landkreise das Personal gar nicht finden würden, das diesen
erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu
bewerkstelligen in der Lage wäre. Es werden auch die
Erwartungen der ausländischen Menschen, die jetzt durch
dieses Gesetz geweckt werden, bei Weitem nicht erfüllt
werden. Enttäuschung ist vorprogrammiert. Sie werden
lange warten müssen, bis über ihren Einbürgerungsantrag
entschieden ist. Das wird Unmut auslösen. Das ist kein
guter Start in die deutsche Staatsbürgerschaft. Den
Unmut werden im Übrigen vor allem die
Einbürgerungsbehörden vor Ort in den Kommunen spüren.
Ferner möchte ich die völlig missglückte Regelung zur
Sicherung des Lebensunterhalts ansprechen. Diese
Regelung, die auf der einen Seite durch ihre Verschärfung
verhindern soll, dass in die Sozialsysteme eingewandert
wird, enthält willkürliche Ausnahmen und diskriminiert
im Übrigen Menschen mit Behinderungen, die
unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Das ist nicht in
Ordnung. Diese Regelung ist verfassungsrechtlich höchst
problematisch, und sie wird in der Praxis zu vielen
Umsetzungsproblemen führen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gerade in der
heutigen Zeit ist das Bekenntnis zur
freiheitlichdemokratischen Grundordnung sehr wichtig. Es sollen
nur einbürgerungswillige Menschen den deutschen Pass
bekommen, die sich nicht nur vordergründig und formal
zu unserem Grundgesetz bekennen. Wir setzen uns dafür
ein, dass das Bekenntnis einer inneren Hinwendung zu
unserer Verfassungsordnung entspricht. An das
Bekenntnis sind deshalb hohe Anforderungen zu stellen, denn wir
wollen die Einbürgerung von Verfassungsfeinden
verhindern. Umso unverständlicher ist, dass in einigen
Fallkonstellationen die Anforderungen an das Sprachniveau
abgesenkt werden sollen. Wir wollen mit der
Einbürgerung doch gerade, dass die Eingebürgerten mitmischen,
mitgestalten, sich für unsere Demokratie einsetzen und
sie, wenn nötig, auch engagiert verteidigen. Dafür
brauchen die Eingebürgerten aber gute deutsche
Sprachkenntnisse. Auch hier ist die deutsche Sprache der
entscheidende Schlüssel.
Weiterhin bin ich zutiefst überzeugt davon, dass
sowohl das Existenzrecht des Staates Israel als auch die
Sicherheit jüdischer Menschen in Deutschland zur
deutschen Staatsräson gehören. Wer das Existenzrecht Israels
leugnet, wendet sich die gegen die Grundlagen der
Bundesrepublik Deutschland und kann daher nach meinem
Dafürhalten nicht deutscher Staatsbürger werden. Dafür
halte ich es für notwendig, im Staatsangehörigkeitsrecht
vorzusehen, dass ein glaubhaftes Bekenntnis zum
Existenzrecht des Staates Israel eine Voraussetzung für die
Einbürgerung ist. Das ist ja auch Gegenstand von
Punkt 21 der heutigen Tagesordnung. Mit Blick auf
diesen Entschließungsantrag werbe ich eindringlich um
Zustimmung. Es ist gut, dass wir jedenfalls bisher bei der
Bekämpfung des Antisemitismus einen so breiten
Konsens in unserer Republik haben. Was das hier zu
behandelnde Gesetz angeht, bin ich aus den genannten Gründen
der Auffassung, dass es zumindest noch einmal
grundlegend überarbeitet werden sollte.
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Herr Strobl! – Als Nächstes darf ich aufrufen: Herrn
Parlamentarischen Staatssekretär Özdemir aus dem
Bundesministerium des Innern.
Mahmut Özdemir, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin des Innern und für Heimat: Schönen guten
Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Damen und Herren! Vor zwei Wochen hat der Deutsche
Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des
Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Heute nun liegt Ihnen
dieses Gesetz vor. Damit steht eines der wichtigsten
Fortschrittsprojekte der Bundesregierung unmittelbar vor
seinem erfolgreichen Abschluss. Die Modernisierung des
Staatsangehörigkeitsrechtes ist längst überfällig. Und
wenn wir hier über Beginn und Ende von Integration und
Integrationsleistungen sprechen, so bitte ich Sie herzlich,
zu berücksichtigen, dass wir gemeinsam in der
Bundesrepublik – Bundesregierung, Bundesrat, Deutscher
Bundestag – ein Chancenaufenthaltsrecht und damit
Veränderungen im Aufenthaltsgesetz sowie ein
Fachkräfteeinwanderungsgesetz geschaffen haben, das die gesamte
Bandbreite der Integrationsleistungen zeigt. All das wird
nunmehr mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz als
Schlussstein und der Regelung des Erwerbs der
Staatsangehörigkeit vollendet.
Die Kernpunkte des Gesetzesvorhabens sind Ihnen
bekannt, aber ich möchte gerne noch mal in Gestalt der
parlamentarischen Veränderungen hierzu Stellung
nehmen.
Wir lassen Mehrstaatigkeit generell zu und verlangen
bei der Einbürgerung von niemandem mehr, einen Teil
seiner oder ihrer Identität aufzugeben. In vielen Ländern
auf dieser Welt ist dies schon gang und gäbe. Wir
verkürzen die Voraufenthaltszeit bis zur Einbürgerung von acht
auf fünf Jahre. Gute Integrationsleistungen – und gerade
diese – belohnen wir. Zeigt jemand in der Schule, im
Beruf oder im Ehrenamt ein besonderes Engagement,
weist sehr gute Sprachkenntnisse nach und ist
wirtschaftlich integriert, dann kann sich diese Voraufenthaltszeit
um bis zu zwei weitere Jahre auf drei Jahre verkürzen
lassen. Warum sollten wir einen integrationswilligen
Menschen, der die Staatsbürgerschaft annehmen möchte,
auch länger warten lassen?
Wir erleichtern es hier geborenen Kindern
ausländischer Eltern, die deutsche Staatsangehörigkeit zu
erwerben. Sie erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit
künftig, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren statt
bisher acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Dafür sprechen
gute Gründe. Kinder, die frühzeitig die deutsche
Staatsangehörigkeit erwerben, sind erfolgreicher im
Bildungssystem. Was wie ein simpler staatsnotarieller Akt
anmutet, gibt Kindern Sicherheit, Sicherheit in ihrer Heimat –
eine Sicherheit, die sich ein 1987 in Homberg geborenes
Kind ausländischer Eltern, das heute vor Ihnen sprechen
darf, damals schon gewünscht hätte.
Wir würdigen die Lebensleistung der Gast- und
Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter und ihrer
nachgezogenen Ehegatten, die in der Vergangenheit nur
wenige – realistisch: keine – Integrationsangebote erhalten
haben. Für sie schaffen wir Erleichterungen beim
Sprachnachweis und verzichten auf den
Einbürgerungstest.
Ich möchte hier noch einmal deutlich hervorheben:
Die Anforderungen an die Einbürgerung sind hoch und
werden durch dieses Gesetz höher. Ein zentrales
Kriterium bleibt der Erwerb der deutschen Sprache. Wir stärken
zudem den Aspekt der wirtschaftlichen Integration. Der
Lebensunterhalt muss gesichert sein. Dennoch ist das
Gesetz ausgewogen, da zum Beispiel pflegende
Angehörige oder Menschen mit Behinderung eingebürgert
werden können. Damit zollen wir ihrer Lebenslage den
notwendigen Respekt und achten darauf. Jeder
Einbürgerungsbewerber, jede Einbürgerungsbewerberin muss die
freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennen.
Hier stellen wir unmissverständlich klar: Antisemitische,
rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte
Handlungen, Einstellungen sind mit der
Menschenwürdegarantie unseres Grundgesetzes unvereinbar und stehen
einer Einbürgerung immer entgegen.
Meine Damen und Herren, gerade der 7. Oktober 2023
und dessen Folgen waren ein erschütternder Anlass, in
den parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf
noch mal anzusetzen und nachzuarbeiten. Wegen der
terroristischen Angriffe der Hamas auf Israel, der
antisemitischen Kundgebungen und Ausschreitungen in
Deutschland – und der ekelhaften Jubelbekundungen,
möchte ich hinzufügen –, aber auch im Zusammenhang
mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine
schaffen wir ein zusätzliches Bekenntnis.
Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber müssen sich zur besonderen
historischen Verantwortung Deutschlands aus der
nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft und ihren Folgen
bekennen. Zu dieser Verantwortung gehört insbesondere
der aktive Schutz jüdischen Lebens in Deutschland.
Dieses Bekenntnis umfasst auch das friedliche
Zusammenleben der Völker und das Verbot der Führung eines
Angriffskrieges. Damit haben wir die notwendigen
Instrumente, um die Einbürgerung von Personen mit
antisemitischen Einstellungen zu unterbinden. Und wer nach der
Einbürgerung durch antisemitisch motiviertes Verhalten
auffällt, dessen Einbürgerung kann auch
zurückgenommen werden, nämlich dann, wenn bei der Abgabe der
Bekenntnisse über die innere Einstellung zu diesen im
Grundgesetz verankerten Werten getäuscht worden ist.
Meine Damen und Herren, in dem zum Gesetz
vorliegenden Entschließungsantrag wurde hervorgehoben –
und das hat auch Frau Ministerpräsidentin Dreyer
angesprochen –, dass Staatenlose im Einbürgerungsverfahren
mit Erschwernissen konfrontiert sind. Hier wird das
Bundesministerium des Innern und für Heimat die
Vollzugspraxis gemeinsam mit den Ländern sensibilisieren, indem
es entsprechende Informationen zur Verfügung stellen
wird.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der
Wunsch der Länder nach einem späteren Inkrafttreten des
Gesetzes aufgenommen worden ist und auch im
parlamentarischen Verfahren gewürdigt worden ist, sodass ich
das für einen ausgewogenen Kompromiss halte, der die
Länderinteressen und auch die kommunalen Interessen
berücksichtigt. Danach wird das Gesetz drei Monate nach
seiner Verkündung in Kraft treten. Die Behörden vor Ort
erhalten damit die Möglichkeit, notwendige
organisatorische Vorkehrungen zu treffen. Den Vollzug sehen wir bei
den sehr erfahrenen fachkundigen Kolleginnen und
Kollegen in den Ländern und den Kommunen in besten
Händen. Damit wir nun den letzten Schritt dieses wichtigen
Reformvorhabens gehen können, bitte ich Sie herzlich
um Unterstützung für das vorliegende Gesetz. –
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Herr Özdemir!
Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen
zur Abstimmung.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen sowie ein Landesantrag zur Anrufung des
Vermittlungsausschusses vor.
Ich beginne mit dem Landesantrag. Wer dafür ist, den
bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit.
Der Bundesrat hat damit den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Der Innenausschuss empfiehlt in Ziffer 2 der
Ausschussempfehlungen, eine Entschließung zu fassen. Wer
dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Minderheit.
Damit ist die Entschließung n i c h t gefasst.
Ich darf Tagesordnungspunkt 7 aufrufen:
TOP 7
Gesetz zur Verbesserung der Rückführung
(Rückführungsverbesserungsgesetz) (Drucksache 21/24)
Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Als ersten Redner
darf ich nach vorne bitten: Herrn Ministerpräsidenten
Rhein.
Boris Rhein (Hessen): Verehrte Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
Ministerpräsidentenkonferenz hat sich gemeinsam mit dem
Bundeskanzler im letzten Jahr mehrfach dem Thema
Migration gewidmet. Das unterstreicht die herausragende
Bedeutung, die das Thema hatte, aber aus meiner Sicht auch
weiterhin haben wird. Neben wichtigen Punkten wie der
besseren Steuerung und Begrenzung der Migration und
der finanziellen Unterstützung der Kommunen haben wir
uns auch darauf verständigt, die Rückführung zu
verbessern. Meines Erachtens gibt es keinen Zweifel: Nur dann,
wenn wir bei den Rückführungen vorankommen, erhalten
wir die Kapazitäten, denjenigen zu helfen, die wirklich
verfolgt sind. Wer will, dass wir Verfolgten Schutz
bieten – und das wollen wir –, der muss Menschen, die nach
unseren Gesetzen keinen Schutzstatus erhalten,
zurückführen.
Das heute vorliegende Gesetz zur Verbesserung der
Rückführung hat auf dem Weg hierher bereits erhebliche
Diskussionen ausgelöst. Ich möchte sehr klar sagen: Wir
teilen die formulierten Ziele des Gesetzes aus dem Hause
der Bundesinnenministerin uneingeschränkt. Schnellere
Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht entlasten
die Behörden, entlasten die Kommunen. Und das
Wichtigste ist: Sie erhöhen für alle legal in der Bundesrepublik
aufhältigen Personen die Akzeptanz. Auch das darf man
dabei meines Erachtens nicht vergessen.
Allerdings – das will ich nicht verschweigen – gibt es
natürlich auch Kritikpunkte, die hätten vermieden werden
können, wenn denn den Vorschlägen der Länder, die
diese in den Prozess eingebracht haben, bei der
Ausgestaltung des Gesetzes Gehör geschenkt worden wäre.
Deswegen liegt jetzt ein Gesetz vor, dass viele wichtige,
von den Ländern eingesteuerte Bedarfe und Forderungen
nicht beziehungsweise nur unzureichend umsetzt. Gerade
bei der Rückführung kann es nur klug sein, auf die
Länder zu hören.
Bereits der erste Entwurf des Gesetzes hatte zwar
einige der zwischen den Ländern und dem Bund in der
gemeinsamen Arbeitsstruktur identifizierten
Rechtsänderungsbedarfe aufgegriffen, allerdings sind die für die
Länder hilfreichen wie auch erforderlichen Anpassungen
ausgeblieben. Erst im Nachgang kam es dann auf einer
gemeinsamen Erörterung im August 2023 zwischen Bund
und Ländern zu Bewegungen, die im Ergebnis zu einem
überarbeiteten Entwurf geführt haben. Ich will auch
sagen: Die Zeit für die Übermittlung der Stellungnahmen
war durchaus kurz und knapp bemessen. Trotzdem –
auch das muss hier hinterlegt werden – hat unser
Innenministerium, das Hessische Innenministerium, die
Aufnahme wichtiger Forderungen der Länder begrüßt. Hier
zu nennen ist beispielsweise der grundsätzliche Umstieg
von der Einholung des Einvernehmens der
Staatsanwaltschaft bei einer Abschiebung trotz laufenden
Strafverfahrens hin zu einer arbeitseffizienteren
Widerspruchslösung. Allerdings findet sich dieser Vorschlag im aktuell
zu behandelnden Gesetz dann nicht mehr wieder. Man
muss sich schon wundern.
Die Länder haben mehrfach darauf hingewiesen, dass
berechtigte Forderungen nicht Eingang in den aktuellen
Entwurf gefunden haben, dass verschiedene der
aufgegriffenen Änderungen nicht ausreichend sind, dass viele
Punkte wirkungslos sind und – das ist besonders
bedauerlich – dass einige Punkte sogar kontraproduktiv sind. Das
betrifft Verzögerungen der Rückführungsprozesse, das
betrifft aber auch weitere Pull-Effekte.
Das heute in der Befassung befindliche Gesetz umfasst
auch den zuletzt eingebrachten Änderungsantrag der
Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag, der
unseres Erachtens problematische Punkte enthält, die den
Zielen des Gesetzes zuwiderlaufen. Das gilt insbesondere
für die Überarbeitung des § 62d des Aufenthaltsgesetzes.
Die hiermit eingeführte Bestellung eines anwaltlichen
Vertreters zur richterlichen Entscheidung über die
Anordnung von Abschiebungshaft wird die
Rückführungsprozesse in der Praxis erschweren und die
Ausländerbehörden dadurch weiter belasten, und die Vermischung
von Asyl und Arbeitsmigration wird weitere Pull-
Faktoren auslösen.
Trotz fachlicher Vorbehalte und im Bewusstsein, dass
die Änderungsvorschläge der Länder nur begrenzt
erfolgreich waren, möchte ich aber betonen, dass wir das
Gesetzesvorhaben grundsätzlich positiv begleiten. Aber
eines muss natürlich klar sein: Wenn sich alle die
Themen realisieren, die die Länder deutlich gemacht haben,
dann werden wir uns sehr zeitnah wieder mit dem
gesamten Regelwerk befassen müssen.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Der Bund hat im
Koalitionsvertrag eine Rückführungsoffensive
angekündigt. Jetzt müssen Taten folgen. Das
Rückführungsverbesserungsgesetz ist eine Sammlung von
bundesrechtlichen Einzelmaßnahmen, die in der Summe nur geringe
Auswirkungen auf die Durchführung von Rückführungen
haben werden; da darf man sich nichts vormachen.
Deswegen ist klar – und dabei werden wir die
Bundesinnenministerin nach allen Kräften unterstützen –, dass wir,
wenn man die Kommunen nachhaltig entlasten will, eine
deutlich ambitioniertere Erweiterung der Liste der
sicheren Herkunftsstaaten brauchen. Wir brauchen für eine
spürbare Verbesserung der Rückführung und für eine
ernst gemeinte Rückführungsoffensive strukturelle
Änderungen auf europäischer Ebene. Wir brauchen spürbare
Bemühungen hinsichtlich der Verbesserung der
internationalen Rahmenbedingungen und der Kooperation der
Herkunftsländer sowie der EU-Mitgliedstaaten. Die
Herkunftsländer, Drittstatten und auch Mitgliedstaaten der
Europäischen Union müssen dazu angehalten werden, zu
kooperieren und ihrer Verpflichtung nachzukommen,
eigene Staatsangehörige oder rechtlich in ihrer
Zuständigkeit befindliche Personen zurückzunehmen. Denn
wenn das nicht funktioniert, werden Verbesserungen
nicht möglich sein, können Rückführungen nicht
stattfinden. Insofern bleibt genug Arbeit in diesem Bereich.
Auch das will ich sagen: Wir werden uns als Hessen
weiter intensiv daran beteiligen und gegenüber dem Bund
auf weitere wichtige Änderungen drängen. – Herzlichen
Dank!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Herr Rhein! – Ich darf aufrufen: Frau Ministerin Behrens
aus Niedersachsen.
Daniela Behrens (Niedersachsen): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist
vollkommen klar: Das Thema Migration ist eine große
Herausforderung für unsere Gesellschaft, für die Länder,
für den Bund. Insbesondere der enorme Zugang von
Menschen in den vergangenen Jahren führt natürlich zu
Belastungen. Wenn ich auf Niedersachsen schaue, dann
kann ich sagen: Wir haben im vergangenen Jahr über
29 000 Asylerstanträge registriert. Wenn man auf
Gesamtdeutschland schaut, sind es über 330 000 Menschen,
die neu zu uns gekommen sind. Das zeigt die Dimension.
Gerade die Kommunen und ihre Ausländerbehörden sind
weiterhin an der Belastungsgrenze, und das wird
sicherlich auch für dieses Jahr unser Thema bleiben.
Daher war und ist es richtig, dass sich die MPK darauf
verständigt hat, Maßnahmen zu ergreifen, um den
Rückführungsvollzug effizienter zu gestalten. Insofern ist das
am 18. Januar im Bundestag beschlossene
Rückführungsverbesserungsgesetz ein wichtiger Schritt. Es löst
vor allen Dingen praktische Probleme in der
Rückführung von ausreisepflichtigen Personen. Diese werden nun
angegangen. Ein paar Beispiele möchte ich nennen.
Die Nutzung falscher oder verfälschter Dokumente bei
einer illegalen Einreise führt zu einem Einreise- und
Aufenthaltsverbot und damit nicht mehr nur zu einer
Zurückweisung. Ein Problem stellt zudem das
Untertauchen der Menschen vor einer Rückführung dar, zum
Beispiel in Gemeinschaftsunterkünften. Nach der neuen
Rechtslage können Behörden nun auch weitere
Räumlichkeiten einer solchen Unterkunft betreten, um eine
Rückführung zu vollziehen. Und mit dem Gesetz wird es
leichter, verurteilte Straftäter auszuweisen. Zudem
werden die Ausweisungsgründe auch auf Straftaten mit
antisemitischem Hintergrund erweitert. Letztendlich haben
wir Regelungen im Vollzug der Abschiebung
implementiert. So soll verhindert werden, dass es Betroffenen
immer wieder gelingt, den Vollzug der Abschiebungshaft zu
verhindern.
Bei diesem letzten Punkt ist im überarbeiteten
Gesetzentwurf eine verpflichtende Beiordnung eines
anwaltlichen Vertreters zur richterlichen Entscheidung über die
Anordnung von Abschiebungshaft und
Ausreisegewahrsam ergänzt worden. Das hat zu Kritik mancher Länder
geführt, die für die Praxis durch diese Anpassung
Probleme befürchten. Aus diesem Grund haben wir als Land
Niedersachsen einen Antrag eingebracht. Mit diesem
wollen wir die Bundesregierung bitten, die Anwendung
des § 62d Aufenthaltsgesetz in der gerichtlichen Praxis,
insbesondere im Zusammenhang mit dem Erlass
einstweiliger Anordnungen nach § 427, zu beobachten und,
soweit erforderlich, das Verhältnis der beiden
Vorschriften auch gesetzlich klarzustellen. Das, meine Damen und
Herren, ist die eine Seite, die wir bei diesem Gesetz
diskutieren und die natürlich Verschärfungen enthält.
Auf der anderen Seite enthält das
Rückführungsverbesserungsgesetz aber auch Regelungen, die Menschen
mit Bleibeperspektive und Geduldeten neue und schnelle
Möglichkeiten zur Integration, insbesondere auf dem
Arbeitsmarkt, eröffnen. Dazu zählt, dass die Zeit eines
Arbeitsverbotes für Asylsuchende in einer
Erstaufnahmeeinrichtung verkürzt wird, nämlich von neun auf sechs
Monate, und die Regelungen zur Erteilung einer
Beschäftigungserlaubnis an Geduldete neu gefasst und die
Anforderungen dazu herabgesetzt werden. Das gilt gerade –
wichtig – für den Bereich der Ausbildungsduldung. Vor
dem Hintergrund der bestehenden dramatischen
Fachkräftebedarfe unserer Wirtschaft sind diese gesetzlichen
Anpassungen sicherlich sehr klug und auch sehr wichtig.
Das sollten wir in der öffentlichen Debatte nicht ganz
vergessen.
Ich komme zum Schluss, geehrte Kolleginnen und
Kollegen. Das Rückführungsverbesserungsgesetz gibt
dem Staat mehr Mittel an die Hand, um effizienter die
Menschen zurückzuführen, die kein Recht haben, sich bei
uns aufzuhalten, sowie Menschen, die ihr Recht durch
Straftaten verwirkt haben. Die Hürden und Erschwernisse
für die mit den Rückführungen befassten Behörden
werden erheblich gesenkt, praktische Probleme werden
beseitigt. Deswegen unterstützen wir dies als
Niedersächsische Landesregierung.
Aber eines ist auch klar: Diese gesetzlichen
Maßnahmen allein werden in der Praxis nicht dazu führen, die
Zahl der Rückführungen erheblich zu erhöhen. Denn der
Hauptgrund, warum Rückführungen scheitern, ist
weiterhin die fehlende Kooperation der Herkunftsländer. Daher
ist es zentral, dass zeitnah entsprechende
Rückführungsabkommen geschlossen werden. Daher bin ich der
Bundesregierung sehr dankbar, dass sie hierzu intensive
Gespräche führt, die hoffentlich auch in Kürze erfolgreich
abgeschlossen werden können, damit wir das größte
Hindernis bei der Rückführung von Menschen, die kein
Aufenthaltsrecht haben, überwinden, also die
Kooperation mit den Herkunftsländern hinbekommen. – Herzlichen
Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Frau Behrens! – Als Nächste hat das Wort: Frau
Ministerin Gentges aus Baden-Württemberg.
Marion Gentges (Baden-Württemberg): Vielen
Dank! – Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und
Kollegen! Am 6. November vergangenen Jahres haben die
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der
Länder mit dem Bundeskanzler ausdrücklich festgestellt, dass
abgelehnte Asylsuchende konsequent in ihre
Herkunftsländer zurückgeführt werden müssen. Bund und Länder
haben sich gemeinsam vorgenommen, bestehende
Möglichkeiten zur Verbesserung der praktischen Rückführung
zu nutzen und erkannte Hindernisse abzubauen. Das ist
richtig und wäre wichtig.
Am 18. Januar dieses Jahres hat der Deutsche
Bundestag dann ein Gesetz verabschiedet, das dem Namen nach
die Verbesserung der Rückführungen zum Ziel hat. Quasi
auf der Zielgeraden hat der Bundestag auf Antrag der
Regierungsfraktionen am Gesetzentwurf aber
Änderungen vorgenommen, die erheblich daran zweifeln lassen,
dass das Gesetz Rückführungen verbessert. Es ist
nunmehr zwingend in § 62d des Aufenthaltsgesetzes die
Bestellung eines anwaltlichen Vertreters in Verfahren der
Abschiebungshaft vorgesehen, die eine gravierende
Verschlechterung für den Rückführungsvollzug darstellt.
Wird von Amts wegen im Vorfeld einer
freiheitsentziehenden Maßnahme ein Rechtsbeistand bestellt, so wird
ein Frühwarnsystem geschaffen, das Ausreisepflichtige
zu nutzen verstehen werden. Machen wir uns doch nichts
vor! Wird ein Anwalt beigeordnet, werden die
Ausreisepflichtigen häufig Lunte riechen und Leine ziehen. Dann
führt das Gesetz zu weniger Rückführungen und
konterkariert den so richtigen Beschluss der
Ministerpräsidentenkonferenz, abgelehnte Asylsuchende konsequent in
ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Die jetzt
vorgesehene Bestellung eines Rechtsbeistands ist auch nicht
rechtsstaatlich geboten. Deutschland ist der einzige EU-
Mitgliedstaat, der für alle Arten der Abschiebungshaft
einen konstitutiven Richtervorbehalt vorsieht. Die
nunmehr zusätzlich vorgesehene Bestellung von
Pflichtbevollmächtigten weist einen deutlich überschießenden
Charakter auf. Die Hoffnung, Gerichte würden erst nach
Erlass einer vorläufigen Anordnung einen anwaltlichen
Beistand beiordnen, vermag ich angesichts des Wortlauts
der Vorschrift nicht zu teilen. Deshalb sehe ich insgesamt
Klärungs- und Änderungsbedarf und halte die
Einberufung des Vermittlungsausschusses für erforderlich. –
Vielen Dank!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Es
gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn
Staatssekretär Dr. Richter (Bundesministerium des Innern und
für Heimat) für Herrn Parlamentarischen Staatssekretär
Özdemir.
Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegen dazu die
Ausschussempfehlungen vor.
1 Anlage 1
In Ziffer 1 wird die Anrufung des
Vermittlungsausschusses empfohlen. Wer dieser Empfehlung folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss
n i c h t angerufen.
Dann bleibt noch über die empfohlene Entschließung
abzustimmen. Ich rufe auf:
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Damit ist die Entschließung gefasst.
Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Ich
darf TOP 50 aufrufen:
TOP 50
Entschließung des Bundesrates „Umsetzung eines
Klimageldes zur Entlastung von Privatpersonen von
steigenden CO2-Preisen“ – Antrag der Freien
Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 38/24)
Dem Antrag sind die Länder Mecklenburg-
Vorpommern und Thüringen beigetreten.
Es liegt eine Wortmeldung des Bürgermeisters
Dr. Bovenschulte aus Bremen vor.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren! Die Verpflichtung zur
Einhaltung der Pariser Klimaziele – und die damit
einhergehende Notwendigkeit der Bekämpfung des Klimawandels –
ist ohne Zweifel eine der zentralen Zukunftsaufgaben für
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Dies droht, bei all
den Krisen der vergangenen Jahre gelegentlich in den
Hintergrund zu treten.
Schon die letzte Bundesregierung hat wichtige
Weichenstellungen zum Schutz des Klimas vorgenommen
und unter anderem einen kontinuierlich ansteigenden
CO2-Preis beschlossen. Dennoch – da gibt es keine
Zweifel – müssen wir im Kampf gegen den Klimawandel
schneller werden. Das hat uns nicht zuletzt das
Bundesverfassungsgericht vor drei Jahren ins Stammbuch
geschrieben. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in
Deutschland um 65 Prozent verringert werden, bis 2045
soll Deutschland sogar treibhausgasneutral werden. Um
das zu erreichen, ist mehr Tempo nötig.
Die Ampel-Bundesregierung hat in den vergangenen
beiden Jahren einiges auf den Weg gebracht. Mit vielen
dieser Vorhaben haben wir uns hier im Hause intensiv
auseinandergesetzt: mit dem Ausbau von Windkraft und
Solarenergie, mit dem Ausbau der Stromnetze und dem
Aufbau eines Wasserstoffnetzes, mit dem klimaneutralen
Umbau der Industrie, mit der Neufassung des
Gebäudeenergiegesetzes oder auch mit dem Deutschlandticket.
Die Länder sind nicht nur Teil all dieser Vorhaben –
übrigens auch in finanzieller Hinsicht –, sie ergänzen sie
auch durch eigene Initiativen hier im Bundesrat.
Beispielhaft verweise ich nur auf die beiden Anträge aus
Bremen und Niedersachsen zum Thema Offshore, die
heute eingebracht werden. All diese Vorhaben sind für
die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft ein echter
Kraftakt. Sie ändern die Art, wie wir leben und arbeiten,
und das innerhalb kürzester Zeit. Sie sind aber auch eine
erhebliche finanzielle Belastung – für die Unternehmen,
für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die
öffentliche Hand. Der Staat flankiert neue Technologien mit
Förderprogrammen in Milliardenhöhe, um sie am Markt
zu etablieren, und er federt schon jetzt soziale Härten ab,
weil sich nicht alle Menschen die anstehenden
Veränderungen leisten können.
Meine Damen und Herren, die bisher beschlossenen
Maßnahmen zur Gewährleistung eines sozial gerechten
Klimaschutzes sind durchaus beachtlich, sie reichen aber
nicht aus. Es steht außer Frage, dass Menschen mit
geringen Einkommen von den steigenden CO2-Preisen am
stärksten betroffen sind. Sie haben kaum Möglichkeiten,
die steigenden Kosten durch ein klimabewussteres
Konsumverhalten oder eine energiesparendere Technik zu
kompensieren. Sie leben schon jetzt in kleineren
Wohnungen, sie fahren schon jetzt seltener in den Urlaub, und
sie können sich ein Elektroauto auch bei üppiger
staatlicher Förderung schlicht nicht leisten. Der steigende CO2-
Preis trifft sie doppelt hart, weil sie schon jetzt einen
deutlich größeren Anteil ihres Einkommens für Energie
ausgeben müssen als Menschen, die finanziell
bessergestellt sind. Und mit jedem Jahr wird die Schere weiter
auseinandergehen. Sozial gerecht ist das nicht. Insofern
war es nur folgerichtig, dass sich die Ampel im
Koalitionsvertrag auf einen Ausgleich für den steigenden CO2-
Preis verständigt hat, und zwar über die Abschaffung der
EEG-Umlage hinaus. Das sogenannte Klimageld ist nicht
nur sozial gerecht. Es ist auch ökologisch klug, denn nur
so kann eine breite gesellschaftliche Zustimmung zum
Klimaschutz dauerhaft gewährleistet werden. Das
Klimageld wäre ein klares Signal, dass wir die Sorgen der
Menschen ernst nehmen: die Sorge, ob sie die nächste
Stromrechnung noch bezahlen können, oder die Sorge, ob sie
sich den Weg zur Arbeit in ihrem alten Auto noch leisten
können. Das Klimageld kann einen wichtigen Beitrag
dazu leisten, verlorengegangenes politisches Vertrauen
zurückzugewinnen. Und ja, in diesem Zusammenhang
werden wir auch über eine mögliche
einkommensabhängige Ausgestaltung diskutieren müssen. Ich persönlich
hätte dafür durchaus Sympathien, sofern es eine
verwaltungsmäßig praktikable Lösung gibt.
Meine Damen und Herren, was derzeit leider noch
fehlt, ist ein geeigneter Weg, um ein mögliches
Klimageld gezielt an die Empfängerinnen und Empfänger
auszuzahlen – ein Problem, das wir in vergleichbarer Form
ja auch schon während der Pandemie hatten. Ein
Problem, das wir jetzt schnellstmöglich lösen sollten, übrigens
ganz unabhängig vom Thema Klimageld. Deshalb fordert
Bremen zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern und
Thüringen mit der Entschließung erstens, dass das
Bundesfinanzministerium nach Zeiten des Hinhaltens und
Taktierens – endlich, möchte ich sagen – seine
Hausaufgaben macht und noch in diesem Jahr die
Voraussetzungen für Direktzahlungen an Bürgerinnen und Bürger
schafft. Nachdem der Bundesfinanzminister ja vor
einigen Wochen noch versucht hat, das Thema auf die
nächste Legislaturperiode zu verschieben, würde es mich
freuen, wenn sich die Signale bewahrheiteten, dass das
Ministerium sich jetzt ernsthaft an die Arbeit macht.
Zweitens fordern wir, dass ab 2025 mit der
Auszahlung des Klimageldes zumindest begonnen wird. Das
wird nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
sicher kein leichtes Unterfangen werden; das weiß ich.
Das ist eine große Herausforderung. Aber angesichts der
Erhöhung des CO2-Preises zum 1. Januar 2025 von
45 auf 55 Euro pro Tonne brauchen wir dieses Signal
unbedingt. Nur so können wir verhindern, dass sich noch
mehr Menschen als Verlierer der Energiewende sehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich
freuen, wenn unsere Initiative nach konstruktiven
Beratungen in den Ausschüssen hier schon bald ein zweites
Mal beraten und dann beschlossen werden würde. –
Herzlichen Dank!
Vizepräsidentin Anke Rehlinger: Vielen Dank,
Herr Kollege Bovenschulte!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage –
federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend –
dem Ausschuss für Arbeit, Integration und
Sozialpolitik, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit sowie dem Wirtschaftsausschuss
zu.
Ich rufe Punkt 55 auf:
TOP 55
Entschließung des Bundesrates „Agrarwirtschaft im
Dialog nachhaltiger und krisenfester gestalten“ –
Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 50/24)
Der Freistaat Thüringen ist dem Antrag beigetreten.
Wortmeldungen liegen vor. Als Erstes Herr
Dr. Woidke aus Brandenburg!
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Die Frage ist nicht, ob es Veränderungen gibt. Die
Frage ist, wie man mit den Veränderungen umgeht. Man
kann über vieles reden, man kann über vieles diskutieren.
Was aber nicht geht, ist, dass über Nacht ein ganzer
Berufsstand, noch dazu ein Berufsstand, der äußerst wichtig
für unser Land ist, mit massiven Kürzungsplänen
konfrontiert wird. Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen
Planungssicherheit, wie sie auch alle anderen Bereiche in
unserer Gesellschaft für sich erwarten. Die Kürzungen
der Bundesregierung beim Agrardiesel haben leider das
Gegenteil von Planungssicherheit erreicht. Sie haben
Verunsicherung in einer ganzen Branche geschaffen, und
sie haben zu erheblichen Protesten der Landwirtinnen
und Landwirte geführt – Proteste, für die man
Verständnis haben muss, solange sie gewaltfrei sind und eine klare
Abgrenzung zu Demokratiefeinden beinhalten.
Es ist klar, dass der Bundeshaushalt konsolidiert
werden muss. Wenn aber eine Branche einseitig davon
betroffen ist, kann das nicht funktionieren. Wesentlich ist
ein respektvoller Umgang miteinander. Vorschläge der
Politik müssen eben auch die Zukunft dieser gesamten
Branche mit im Blick haben. Denn unsere
Landwirtschaftsbetriebe sind eben nicht nur Betriebe. Sie sind das
Herz und das Rückgrat unseres ländlichen Raumes, bei
uns in Brandenburg und in ganz Deutschland. Sie sind
das Herz und das Rückgrat, ökonomisch, sozial und auch
ökologisch. Unsere Landwirtschaftsbetriebe haben eine
extrem wichtige Rolle in unserem Leben. Kurz gesagt:
Ohne die Produktion von Lebensmitteln auf unseren
Höfen sind die Regale im Supermarkt leer. Schon aus
diesen genannten Gründen pflegen wir in Brandenburg
einen engen Dialog mit Betrieben und Verbänden, die
sich für den ländlichen Raum und für die Landwirtschaft
einsetzen.
Viele Gespräche gab es erst vor wenigen Tagen auf
der Grünen Woche hier in Berlin. Da hat man übrigens
sehr gut sehen können, was unsere deutsche
Landwirtschaft heute, im Jahr 2024, alles zu bieten hat. Die
Landwirtschaft hat die Chance genutzt, sich auf
beeindruckende Weise zu präsentieren. Trotz vieler Krisen, trotz
großer Probleme habe ich dort viele optimistische Menschen
erlebt, Menschen, die ihren Beruf im ländlichen Raum, in
der Landwirtschaft lieben, und Menschen, die wirklich
etwas beitragen, die beitragen zu unserer
Lebensmittelversorgung, zum Naturschutz, zur Kultur und zum
öffentlichen Leben im ländlichen Raum. Es gab viele gute
Gespräche, und es gab Gespräche, die mir gezeigt haben,
dass Bäuerinnen und Bauern eben nicht nur protestieren,
sondern vor allen Dingen eines von uns wollen: Dialog.
Unsere Landwirtinnen und Landwirte sind
Unternehmerinnen und Unternehmer. Unsere Landwirtinnen und
Landwirte führen Unternehmen, die Geld verdienen
müssen, damit sie wirtschaftlich über die Runden kommen.
Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, steht
im Spannungsfeld mit immer höheren Anforderungen,
die an sie gestellt werden aus der Gesellschaft und aus
der Politik – Anforderungen, die häufig Zeit und Geld
kosten, aber kein Geld zusätzlich einbringen. Deshalb
stellt sich für uns alle die Frage, was wir tun können, um
sie zu unterstützen. Ich begrüße ganz klar die Chance,
dass wir noch einmal genau darüber reden wollen, wie
wir gemeinsam weiterkommen, gemeinsam an einem
Tisch.
Wir in Brandenburg gehen vor Ort konkrete Schritte
zur Unterstützung. Wir werden die Ausgleichszulage bei
uns im Land verstetigen. 80 Prozent unserer Betriebe
werden davon profitieren. Und wir sprechen schon in
wenigen Tagen wieder mit dem Landesbauernverband
über zusätzliche Maßnahmen zum Bürokratieabbau.
Übrigens wird die bürokratische Belastung nicht nur von
Industrie und Wirtschaft, sondern gerade auch von den
Landwirtschaftsbetrieben immer wieder beklagt.
Aber noch einmal kurz zurück zu den
Haushaltsberatungen des Bundes: Die Proteste der vergangenen
Wochen haben Gründe. Ihr Ursprung liegt aber nicht im
Dezember des Jahres 2023. Ihr Ursprung liegt darin, dass
die Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland, auch
bei uns in Brandenburg, zunehmend das Gefühl haben,
dass zu viel auf ihrem Rücken abgeladen wird. Die Pläne
der Bundesregierung haben das sprichwörtliche Fass zum
Überlaufen gebracht. Es geht also auch um eine Frage
des Respekts. Meine sehr verehrten Damen und Herren,
unsere Landwirtinnen und Landwirte können stolz sein
auf das, was sie jeden Tag leisten. Ich glaube, einem
Dialog mit der Landwirtschaft tut es gut, wenn wir alle
mehr Wertschätzung für diese Leistungen zeigen, als es
vielleicht bisher der Fall war. Die Arbeit in der
Landwirtschaft ist auch heute noch eine sehr schwere Arbeit. Wer
einen Hof hat, erst recht einen Hof mit Tierhaltung,
arbeitet 365 Tage im Jahr, in Kälte, in Hitze, ohne Pause und
an jedem einzelnen Feiertag. Die Landwirtinnen und
Landwirte sorgen immer für eine sichere Versorgung mit
hochwertigen Lebensmitteln. Dafür können wir alle uns
nur bedanken.
Umso wichtiger ist, dass wir gemeinsam darüber
sprechen, wie es nun weitergehen soll – gerne hier im
zuständigen Ausschuss, mit der Bundesregierung, aber eben
auch mit den Vertretern und Vertreterinnen der
Landwirtschaft ganz direkt. Sprechen wir darüber, wie dies
gemeinsam gelingen kann! In diesem Kontext sehe ich die
hier vorliegenden Anträge zur Landwirtschaft. Lassen Sie
uns mehr mit den Landwirten reden als über sie! –
Herzlichen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Ministerpräsident Dr. Woidke! – Das Wort hat Herr
Minister Dr. Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern.
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Die Proteste, die wir in Deutschland in
der Landwirtschaft erleben, sind im Wesentlichen
hausgemacht. Das ist eben schon deutlich geworden.
Ich will mal ein paar Zahlen nennen: Wenn wir uns
diesen Volkswirtschaftsbereich in Deutschland
anschauen, ist uns dann eigentlich bewusst, dass wir über die
Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, die Fischerei und
eine Größenordnung von 455 000 Betrieben reden? Ist
uns eigentlich bewusst, dass in dieser Branche mehr als
2 Millionen Menschen arbeiten? Sie sind die Träger
unserer Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln, der
Garant für Natur- und Umweltschutz, für Klimaschutz,
für Artenschutz, für sauberes Wasser und – was leider
immer vergessen wird – auch und insbesondere für eine
gesunde und ausreichende Ernährung.
Ich bin dem Deutschen Bauernverband dankbar, dass
er die Verantwortung für die demokratisch ausgerichteten
Demonstrationen trägt. Im Übrigen haben sich die
Landwirte unter der Führung des Deutschen Bauernverbandes
an die Anordnungen gehalten, und sie haben für ihre
berechtigten Sorgen demonstriert. Ich glaube, jedem in
Deutschland ist mittlerweile klar geworden, in welcher
Situation sich die Landwirtschaft, die
Ernährungswirtschaft, die Forstwirtschaft und die Fischerei befinden.
Nicht nur in Deutschland, sondern auch in Frankreich,
Belgien, in den Niederlanden, in Irland, Polen, Slowenien
und Italien ist dieses Feuer, von dem manche geglaubt
haben, es sei ein Strohfeuer, mittlerweile zu einem
Flächenbrand geworden. Die Proteste sind von der tiefen
Sorge getragen, Familienbetriebe für die Zukunft zu
verlieren und damit die Wertschöpfung und die
ausreichende Produktion von Lebensmitteln in Deutschland, in
Europa. Wenn wir sehen, dass wir allein im letzten Jahr
7 Prozent der tierhaltenden Betriebe verloren haben oder
4 Prozent der Betriebe insgesamt aufgegeben haben, dann
muss uns das wachrütteln, und wir müssen für die
berechtigten Sorgen, Probleme, aber auch für die
Forderungen Verständnis haben. Die Proteste in Europa gehen
weiter. Ich würde mir sehr wünschen, dass sich die
Bundesregierung gemeinsam mit Frankreich auf einen Weg
der Zukunft konzentriert, nämlich darauf, gemeinsam in
der Allianz mit Frankreich nach Lösungen zu suchen und
diese dann möglichst schnell zum Wohle der ländlichen
Räume, der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der
Fischerei umzusetzen.
Im Übrigen ist klar: Die Abschaffung der Kfz-
Steuerbefreiung und damit eine deutliche Steuererhöhung
ist dankenswerterweise zurückgenommen worden. Das
erkennen die Landwirte an. Es ist auch deutlich
geworden, dass die Steuerrückerstattung für Agrardiesel nicht
das eigentliche Problem darstellt. Das Hauptproblem ist
tatsächlich die überbordende Bürokratie, die
insbesondere aus Brüssel, aber auch aus Berlin in die Länder
hineinströmt. Die höheren Umweltauflagen, die sinkende
Wettbewerbsfähigkeit, die zunehmenden Dumpingpreise,
unter denen die Landwirtschaft zu leiden hat, keine
kostendeckenden Erzeugerpreise mehr zu haben – das kann
doch nicht die Zukunft sein.
Mit dem Green Deal ist die Europäische Union
angetreten, den Wandel hin zu einer klimafreundlichen und
ressourcenschonenden, aber auch nachhaltigen
Landwirtschaft auf den Weg zu bringen. Ich sage hier auch im
Lichte der aktuellen Proteste: Der Weg ist richtig, aber ob
das Ziel noch richtig bestimmt ist, wagen wir zu
hinterfragen. Im Übrigen ist auch die Frage zu stellen, ob und
inwieweit wir mit der Landwirtschaft im Dialog endlich
zu Lösungen kommen. Wir haben ja kein
Erkenntnisproblem. Wir haben ein Umsetzungsproblem, und das
nicht erst seit gestern und auch nicht unter dem Lichte
der Ampelkoalition. Das reicht viel weiter zurück. Auch
das will ich ausdrücklich sagen. Die Landwirte haben das
Gefühl, dass dieser sogenannte Green Deal mehr ein
fauler Kuhhandel gewesen ist. Sie erhalten immer
weniger Direktzahlungen und sollen stattdessen zunehmend
Umweltleistungen erbringen, für die sie nicht adäquat
vergütet werden. Sie können daraus keinen Gewinn
erzielen. Und wenn kein Gewinn erzielt wird, wird man über
kurz oder lang diese Betriebe nicht erhalten können.
Natürlich sind auch die Auswirkungen der geopolitischen
Entwicklungen, der volatilen Werte, die massiven
Preissteigerungen am Bodenmarkt, die
Betriebskostensteigerungen und am Ende auch die Übermacht des
Lebensmitteleinzelhandels zu konstatieren. Das ist nicht „Farm to
Fork“, sondern das ist eher: vom Hof in das Grab. Und
das wollen wir, denke ich, alle nicht.
Fakt ist: Die europäische Landwirtschaft hängt aktuell
auf Gedeih und Verderb an den EU-Zahlungen und der
nationalen Kofinanzierung. Da bitte ich nochmal
dringend – es gibt ja jetzt auch gute Ansätze –, die Mittel für
die GAP wieder ein Stückchen anzuheben. Das
akzeptieren wir. Wir müssen aber auch entbürokratisieren, und
wir müssen den Landwirten, der Forstwirtschaft und der
Fischerei solide Rahmenbedingungen setzen.
Rechtssicherheit, Planungssicherheit und Finanzierungssicherheit
müssen gewährleistet werden. Deswegen müssen wir
alles daransetzen, dass mit öffentlichen Leistungen in der
Landwirtschaft Geld zu verdienen ist. Das gilt auch für
die Forstwirtschaft. „Öffentliches Geld für öffentliche
Leistungen“, das ist das Prinzip, das Mecklenburg-
Vorpommern mal auf den Weg gebracht hat. Die
Landwirte brauchen auskömmliche Erzeugerpreise. Das ist ein
besonderes Ziel, das die Landwirtschaft ausmacht. Wenn
wir das schaffen, dann sind wir auf einem richtigen Weg.
Die Proteste ringen mir Hochachtung vor dem
ländlichen Raum und der Landwirtschaft ab, und ich glaube,
die Demonstrationen stoßen in ganz weiten Teilen der
Bevölkerung auf ein hohes Verständnis. Ich bitte um
Verständnis, falls der eine oder andere den
Geräuschpegel nicht so richtig verstanden hat oder die
Demonstrationen vielleicht als Behinderung angesehen hat. Hier geht
es um berechtigte Interessen.
Ich betone ausdrücklich noch einmal, dass es sehr
wichtig ist, dass die Landwirtschaft nach wie vor der
Politik die Hand ausstreckt, um Kompromisse zu
erzielen. Meine große Hoffnung ist, dass wir in den nächsten
Wochen zu einer Art Masterplan kommen, wie wir
zwischen dem Bund und den Ländern mit der
Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Fischerei gemeinsam
zu einem Lösungsansatz kommen, der dann auch
akzeptiert wird. Ich will ausdrücklich sagen: Wir müssen die
Menschen im ländlichen Raum und den gesamten
Volkswirtschaftsbereich mitnehmen. Ich möchte nicht an
das Gebäudeenergiegesetz, das Wärmeplanungsgesetz,
das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz oder auch an das
Bundeswaldgesetz erinnern. Wir können uns solche
Dinge nicht erlauben. Deswegen sind wir gut beraten, wenn
wir bezüglich der Einsparpläne für die Landwirtschaft
und die Fischerei einen Gang zurückschalten, mit der
Branche gemeinsam im Dialog nach guten Lösungen
suchen und diese dann auch anbieten.
Natürlich muss auch die Landwirtschaft bereit sein,
ihren Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes zu leisten.
Dazu ist sie auch bereit. Wenn wir uns überlegen: Der
Anteil der Landwirtschaft am Bruttosozialprodukt liegt
bei 1 Prozent. Dann wären wir bei den 17 Milliarden
Euro Einsparvolumen bei 170 Millionen Euro gewesen.
Wir als ländlicher Raum haben jetzt aber über 1 Milliarde
Euro an Leistungen zu erbringen, und das empfinden die
Landwirte und der ländliche Raum als ungerecht.
Natürlich müssen auch die klimaschädlichen
Subventionen im Agrarbereich auf den Prüfstand, und dazu ist
die Landwirtschaft bereit. Unser Vorschlag aus
Mecklenburg-Vorpommern – den kennt ja das Bundesministerium
ausdrücklich –, ist, ein Anreiz-, Umstiegs- und
Investitionsprogramm zu den erneuerbaren Energien auf den Weg
zu bringen. Wir sind in einer Vorreiterrolle hinsichtlich
der kompletten energetischen Versorgung, ob das nun
über ein Windkraftfeld, ein Solarfeld zu machen ist oder
im Übrigen auch durch den Einsatz von Biomasse. Der
ländliche Raum ist ein Zukunftsraum. Das war er immer,
und das wird er auch in der Zukunft sein. Deswegen ist es
so wichtig, dass wir alles daransetzen, dass wir zu
Wettbewerbsgleichheit kommen. Ich nehme ausdrücklich zur
Kenntnis, dass Länder wie unter anderem Frankreich die
Kürzungen im Agrarbereich zurückgenommen haben und
– ganz im Gegenteil –zusätzliche Hilfen bereitstellen. Ich
erwarte, dass wir das in ähnlicher Weise für Deutschland
auf den Weg bringen. Bitte noch mal: Wir müssen
tatsächlich Marktanreize schaffen. Wir brauchen
praxistaugliche, bezahlbare und finanzierbare
Brückentechnologien. Die Politik muss endlich die rechtlichen und
finanziellen Rahmenbedingungen schaffen, damit
Planungs-, Investitions- und Gesamtsicherheit für diesen so
wichtigen Volkswirtschaftsbereich umgesetzt werden.
Und ich bitte noch mal: Circa 60 Prozent der
deutschen Bevölkerung leben im ländlichen Raum. Wir
brauchen eine Anerkennung der Leistungen, die in der
Lebensmittelproduktion und auch beim Umstieg auf die
erneuerbaren Energien erbracht werden. Ohne den
ländlichen Raum und ohne die Landwirtschaft ist die
Umstellung auf die Erneuerbaren oder auch auf gesunde
Ernährung überhaupt nicht möglich. Insofern ist für mich
inhaltlich vollkommen klar: Wir müssen mit den
Kommunen über die kommunalen Wertschöpfungsketten reden.
Wir müssen über Gemeinschaftsprojekte im
Energiebereich, in der Wärmeplanung mittels Biomasse,
Geothermie, im Solar- und Windbereich reden.
All das ist in unserem Antrag. Mecklenburg-
Vorpommern ist hier ja federführend. Ich möchte mich
ausdrücklich beim Saarland, bei Niedersachsen und auch
bei Brandenburg bedanken und würde mich sehr freuen,
wenn wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen – zum
Wohle der Landwirtschaft, zum Wohle der ländlichen
Räume. Ohne die Landwirtschaft, ohne die ländlichen
Räume hat Deutschland keine Zukunft. – Herzlichen
Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Minister Dr. Backhaus! – Ich rufe auf: Frau Ministerin
Karawanskij aus Thüringen.
Susanna Karawanskij (Thüringen): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir
haben letzte Woche auf der Grünen Woche voller Stolz
sowohl die Tradition als auch die Innovationskraft
unserer landwirtschaftlichen Betriebe mit ihren regionalen
Eigenheiten gefeiert und haben auch nicht selten mit
Stolz gesehen, in was für einer Vielfalt sich die
landwirtschaftlichen Betriebe und Nahrungsmittelproduzentinnen
und -produzenten präsentieren. Und wir haben in den
vergangenen Wochen sehr intensiv erleben dürfen, was
für eine Kraft von den Protesten und der Solidarität
ausgeht, die die Landwirtinnen und Landwirte in der
Bevölkerung erfahren haben, und welche Bedeutung, welche
Stellung die Landwirtinnen und Landwirte haben.
Ich glaube, es ist uns allen bewusst geworden, in
welcher Situation unsere Bäuerinnen und Bauern sind. Diese
Situation – da schließe ich mich ganz dezidiert meinen
Vorrednern an – ist nicht erst seit gestern so. Diese
Situation ist nicht erst mit der Hauruckaktion im Dezember
und den Haushaltsberatungen entstanden. Vielmehr
bestehen der Unmut und der stille Protest schon ganz lange
in der Landwirtschaft, und sie brechen sich jetzt Bahn.
Wir haben es erlebt, nicht nur in Berlin, nicht nur in
Erfurt, sondern in ganz vielen Regionen, ob das nun
Proteste waren, Kundgebungen oder eben Auffahrten. Wir
haben erlebt, dass tatsächlich das Maß voll ist und dass es
unseres Augenmerks und Bewusstseins dafür bedarf, wie
wichtig Landwirtschaft für uns alle ist. Denn sie prägt
nicht nur unsere ländlichen Räume, unsere
Kulturlandschaften, sondern sie ist auch ein prägender
Wirtschaftsfaktor in der ländlichen Struktur.
Die Landwirtschaft steht vor großen Umbrüchen, das
wissen wir, sowohl was die Erwartungen der Gesellschaft
an sie betrifft, als auch das, was die veränderten
Klimabedingungen bezüglich der Bodenstruktur mit sich
bringen beziehungsweise was Wassermanagement,
Bodenschutz-, Umweltmaßnahmen, Wasserqualitäten oder
auch Tierwohlstandards betrifft. Mit diesen
Veränderungen einher geht die Frage, wie wir in Zukunft
wirtschaften beziehungsweise anbauen wollen. Uns ist mit den
Protesten klar geworden, dass Landwirtschaft, die
Daseinsvorsorge ist, einen ganz grundlegenden Dienst an
der Gesellschaft leistet. Dabei wird deutlich, dass es den
Bäuerinnen und Bauern nicht nur um die Kfz-Steuer geht,
nicht nur um den Agrardiesel, sondern vor allen Dingen
um eine Perspektive, wie angesichts des gesellschaftlich
gewünschten Umbaus und auch des Wettbewerbs, der
dort im europäischen Kontext entsteht, die
Bewirtschaftung in der Praxis zu realisieren ist. Wie kann Bürokratie
abgebaut werden? Unnötige Regelungen müssen auf den
Prüfstand gestellt werden. Vor allen Dingen stellt sich die
Frage, wie die Landwirtschaft der Zukunft aussehen soll.
Meine Damen und Herren, es ist ein wichtiges Signal,
dass wir Agrarministerinnen und Agrarminister am
vergangenen Freitag in der Sonderagrarministerkonferenz
unter dem Vorsitz Thüringens einen einstimmigen
Beschluss gefasst und uns dafür ausgesprochen haben, dass
die Bundesregierung die Chance ergreift, mit der
Gemeinsamen Agrarpolitik im März ein Gesetz vorzulegen,
das eben nicht noch mehr Überforderung für die
Landwirtinnen und Landwirte, nicht noch mehr Regelungen
bringt, sondern vor allen Dingen verlorenes Vertrauen
wieder aufbaut und eine Perspektive aufzeigt. Insofern ist
es auch wichtig, dass der Bundesrat mit der
Entschließung ein Signal aussendet, wobei es nicht nur um die
Wertschätzung der Bäuerinnen und Bauern geht, sondern
auch darum, die drastischen Einschnitte, die wir jetzt
miteinander diskutiert haben, zurückzunehmen und eine
Perspektive für Innovationen zu geben, eine Perspektive
für den langfristigen Umbau in der Landwirtschaft. Dazu
gehört es natürlich auch, die Konzepte, die vorliegen,
wieder aufzunehmen, ob das das Kompetenznetzwerk
Nutztierhaltung ist oder die Zukunftskommission
Landwirtschaft.
Wir dürfen aber nicht im Dialog verharren – das haben
wir bereits in der Vergangenheit getan in einem Prozess,
der von allen Beteiligten akzeptiert wurde –, sondern
müssen das auch mit der Perspektive der Finanzen
versehen, um damit zu zeigen, dass man es ernst meint. Das
bedeutet für uns, egal ob auf Bundesländerebene, auf
kommunaler, auf europäischer Ebene oder auf
Bundesebene, einen langen Atem zu beweisen, die Stellung der
Landwirtinnen und Landwirte gegenüber dem Handel
und den Märkten zu stärken, das genau in diesem Gefüge
der Wertschöpfung ganz langfristig und praktisch
darzustellen und den Landwirten gegenüber die Wertschätzung
zu zeigen, die sie verdienen. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Frau Ministerin Karawanskij! – Das Wort hat die
Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Nick aus dem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des
Bundesrates! Der Haushalt 2024 hat uns in den
vergangenen Wochen alle enorm gefordert, und es ist bereits
absehbar, dass auch beim Haushalt 2025 eine
Kraftanstrengung notwendig werden wird. Zugleich haben die
vergangenen Wochen gezeigt, wie hoch die
Wertschätzung unserer Landwirtschaft in der Bevölkerung ist.
Bäuerinnen und Bauern sind aus nachvollziehbaren
Gründen auf die Straßen gegangen. Die ursprünglichen
Vorschläge zur Abschaffung der Kfz-Steuerbefreiung
und Agrardieselbeihilfe kamen plötzlich und waren eine
unverhältnismäßige Belastung der Branche. Das war ein
Fehler, den die Bundesregierung unter den schwierigen
Bedingungen des Haushalts mit einem Kompromiss
korrigiert hat. Wir wissen natürlich, dass manchen die jetzt
beschlossene Lösung nicht weit genug geht.
Entscheidend ist, dass dieser Kompromiss jetzt der Anfang einer
Debatte um die zukünftige Entwicklung unserer
Landwirtschaft ist.
Die positive Aufmerksamkeit für unsere
Landwirtinnen und Landwirte ist eine Chance, notwendige
Veränderungen auf den Weg zu bringen und umzusetzen. Die
Menschen im Land wollen, dass Bauernfamilien eine
echte und verlässliche Perspektive haben. Sie wollen,
dass Bäuerinnen und Bauern mit ihrer wichtigen Arbeit
ein auskömmliches Einkommen erzielen können. Und sie
wollen, dass wir sicherstellen, dass Jüngere mit
Zuversicht eines Tages den Schritt wagen, einen Hof zu
übernehmen, in die Zukunft zu führen, und damit auch unser
aller Ernährung sichern.
Es war in den vergangenen Wochen oft die Rede vom
gefüllten Fass, bei dem es nur diesen einen Tropfen
brauchte, damit es endgültig überläuft. Wir sind alle gut
beraten, uns stets zu vergewissern, wie und wann sich
dieses übergelaufene Fass in den letzten Jahren und
Jahrzehnten gefüllt hat, gerade auch dann, wenn es um den
dringend notwendigen Abbau von Bürokratie geht. Bund
und Länder eint das Ziel, die Bürokratielasten für unsere
Landwirtinnen und Landwirte zügig zu senken. Ich
begrüße daher, dass die Länder demnächst konkrete
Themenbereiche benennen wollen, in denen die Bürokratie
verringert werden kann. Beim Bürokratieabbau müssen
wir eng zusammenarbeiten, damit er gelingt.
Wir müssen die Perspektiven und die
Planungssicherheit der Landwirte verbessern. Mit dem Bericht der
Zukunftskommission Landwirtschaft und den
Empfehlungen der Borchert-Kommission liegen Vorschläge auf dem
Tisch. Als Bundeslandwirtschaftsministerium haben wir
uns auf den Weg gemacht, diese umzusetzen. Es ist
wichtig, dass Bundesregierung und Länder hier gemeinsam an
einem Strang ziehen. Wir alle tragen Verantwortung für
Rahmenbedingungen, die es Landwirtinnen und
Landwirten tatsächlich möglich machen, den von Politik und
Gesellschaft an sie gerichteten Erwartungen gerecht
werden zu können, allen voran der Erwartung, das Nutzen
und Schützen von Böden und Wasser, Klima und
Artenvielfalt miteinander in Einklang zu bringen. Damit ist ein
Aufwand verbunden, der uns als Gesellschaft auch etwas
wert sein muss. Deshalb arbeiten wir daran, die Stellung
der Landwirte in der Wertschöpfungskette zu verbessern,
damit sie faire Preise erzielen können.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Bundesrat im
Entschließungsantrag auf die Borchert-Kommission
Bezug nimmt. Wir haben zentrale Elemente für die
Weiterentwicklung der Tierhaltung auf den Weg gebracht.
Diese Woche hat die EU-Kommission das Bundesprogramm
zur Weiterentwicklung der Nutztierhaltung genehmigt.
Doch es braucht eine langfristige Finanzierung, denn
Landwirtinnen und Landwirte denken nicht in
Legislaturperioden, sondern angesichts ihrer hohen Investitionen
in Jahrzehnten. Sie brauchen Verlässlichkeit. Und diese
können wir schaffen mit einem Tierwohlcent
beziehungsweise einer Tierwohlprämie, wie es die Borchert-
Kommission gefordert hat. Auch der Bürgerrat
„Ernährung im Wandel“ hat gerade erst ein solches Instrument
vorgeschlagen. Wir sollten das als Rückenwind
begreifen, um Veränderungen im Sinne unserer Landwirtschaft
und des Schutzes unserer Lebensgrundlagen konsequent
anzugehen. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Frau Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Nick!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Dann weise ich die Vorlage den Ausschüssen zur
Beratung zu, und zwar dem Agrarausschuss –
federführend – sowie dem Finanzausschuss und dem
Umweltausschuss – mitberatend.
Ich rufe TOP 21 auf:
TOP 21
Entschließung des Bundesrates „Antisemitismus
effektiv bekämpfen – Existenzrecht Israels
schützen“ – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein – (Drucksache 647/23)
Hier liegen Wortmeldungen vor. Herr
Ministerpräsident Wüst aus Nordrhein-Westfalen hat das Wort.
Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen): Frau
Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist
Freitag, heute Abend beginnt der Schabbat, und heute Abend
sitzen in Israel wieder viele Familien zusammen, bei
denen Plätze am Tisch leer bleiben. Sie bleiben leer, weil
Jüdinnen und Juden brutal ermordet wurden, auf
israelischem Staatsgebiet, in ihrem eigenen Haus und teilweise
vor den Augen ihrer eigenen Kinder. Diese Familien
werden den 7. Oktober 2023 nie vergessen. Und auch wir
dürfen den 7. Oktober 2023 nie vergessen. Seit dem
Holocaust wurden nicht mehr so viele Menschen jüdischen
Glaubens an einem Tag ermordet wie bei diesem
Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober.
Viele Menschen in Deutschland haben nach dem
menschenverachtenden Angriff der Hamas ihre Solidarität
mit Israel zum Ausdruck gebracht, auch wir als
Bundesrat. Wir haben im Oktober in einem Antrag aller Länder
einstimmig gesagt – ich zitiere –: „Die Sicherheit Israels
ist deutsche Staatsräson.“ In dem Antrag, der heute zur
Abstimmung steht, geht es darum, was aus diesem Satz
folgt. Aus einer klaren Haltung muss eine klare Handlung
folgen. Wenn wir es in Deutschland mit unserer
historischen Verantwortung ernst meinen, dann müssen Worten
auch Taten folgen. Wir sagen deshalb in unserem
heutigen Antrag sehr klar: Ein glaubhaftes Bekenntnis zum
Existenzrecht des Staates Israel als Ausprägung deutscher
Staatsräson muss Voraussetzung für die Einbürgerung
sein. Das muss umgekehrt heißen: Wer dieses Bekenntnis
nicht abgibt, der kann nicht deutscher Staatsbürger,
deutsche Staatsbürgerin werden.
Das Existenzrecht Israels gehört zu den Grundlagen
unseres Landes. Wenn es um diese Grundlagen geht,
wenn es um unsere Staatsräson geht, dann reichen
allgemeine Formulierungen nicht aus. Gerade nach dem
Terrorangriff der Hamas auf Israel ist es wichtig, das
Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel konkret zu
benennen. Denn Jüdinnen und Juden sind besonders
erschüttert, weil für sie Israel eigentlich immer der
sichere Hafen war. Nach dem Menschheitsverbrechen der
Shoah wurde der Staat Israel 1948 gerade deshalb
gegründet, um Jüdinnen und Juden einen Ort zu geben, an
dem sie auf ihre Sicherheit vertrauen können. Dieses
Vertrauen in Sicherheit wurde durch den Angriff der
Hamas erschüttert, besonders in Israel, aber auch
weltweit. Und deshalb ist es wichtig, dass wir für beides
einstehen, für die Sicherheit des jüdischen Lebens und für
die Sicherheit des Staates Israel. Dazu gehört auch, im
Kampf gegen Antisemitismus bei uns im Land
konsequent zu sein.
Unser Rechtsstaat muss seine Wehrhaftigkeit gegen
diejenigen zeigen, die Hass und Hetze auf unseren
Straßen schüren. Nach dem 7. Oktober hat sich in
Deutschland eine Welle des Antisemitismus Bahn gebrochen. In
Israel waren die Toten und Verletzten noch nicht alle
geborgen, da erklangen auf manchen Straßen in
Deutschland Parolen, die in einer freiheitlichen Demokratie
nichts verloren haben. Es gab Hassdemonstrationen,
Demonstrationen, bei denen das Existenzrecht Israels
geleugnet wurde. Jüdinnen und Juden hatten wieder
Angst um ihre Sicherheit hier bei uns in Deutschland,
mitten in Europa, heute. Ich finde das unerträglich, und
ich weiß, dass es vielen von Ihnen auch so geht. Ich finde
auch unerträglich, dass Jüdinnen und Juden in
Deutschland ihren Glauben nicht offen zeigen können, ohne
Sorge vor Anfeindungen und Angriffen zu haben. Es ist
unsere gemeinsame Verantwortung, allen
entgegenzutreten, die sich bei uns auf die Seite von Hass und Terror
stellen. Auch diese Verantwortung muss konkrete Folgen
haben. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass der
öffentliche Aufruf zur Vernichtung des Staates Israel, die
öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels strafbar
sein sollten. Wir fordern deshalb die Bundesregierung
auf, zu prüfen, wie das durch eine Änderung des
Straftatbestandes der Volksverhetzung umgesetzt werden kann.
Die Bundesrepublik Deutschland ist der Gegenentwurf
zum Totalitarismus des nationalsozialistischen
Unrechtsregimes. So hat es das Bundesverfassungsgericht einmal
klug formuliert. Die Bundesrepublik ist darauf
ausgerichtet, aus den geschichtlichen Erfahrungen zu lernen und
eine Wiederholung solchen Unrechts ein für alle Mal
auszuschließen. Deshalb gehört der Kampf gegen
Antisemitismus zur DNA unseres Landes, und deshalb
braucht es in diesem Kampf gegen Antisemitismus
Konsequenz und Klarheit. – Vielen Dank!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Ministerpräsident Wüst! – Das Wort hat
Ministerpräsident Dr. Woidke aus Brandenburg.
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrte
Frau Bundesratspräsidentin! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! „Sei ein Mensch!“, das, so beschrieb es
Marcel Reif am Mittwoch im Bundestag, war die
vielleicht wichtigste Lehre, die sein Vater ihm mitgegeben
hat – als Mahnung, als Warnung, als Ratschlag. Leon
Reif hatte den Holocaust überlebt. Es war tief ergreifend,
Marcel Reifs Erinnerungen an seinen Vater zu hören.
Gleichzeitig ist es kaum vorstellbar, mit wie viel Würde
dieser Vater dem Land der Täter entgegentrat. Seinem
Sohn erzählte er nicht, was er zu durchleiden hatte, damit
dieser nicht in jedem Postboten, jedem Bäcker oder
jedem Straßenbahnfahrer den möglichen Mörder seiner
Großeltern sehe.
Nicht zu ertragen war es, dass in ebendiesem Land, in
dem Land der damaligen Täter, am 7. Oktober 2023
Menschen auf der Straße den gewaltsamen Tod von
Jüdinnen und Juden feierten, den Angriff der terroristischen
Hamas auf Unschuldige, die jüngsten von ihnen Babys,
die ältesten unter ihnen selbst Überlebende des
Holocaust – bestialisch ermordet, live gestreamt und in alle
Welt übertragen, die seit dem 7. Oktober eine völlig
andere ist, in einem kaum fassbaren Maße eine andere ist
für Jüdinnen und Juden auch hier bei uns in Deutschland.
Es gebe keinen Aspekt in ihrem Leben, den dieser Tag
nicht verändert hätte, sagte die jüdische Schriftstellerin
Dana Vowinckel kürzlich in Berlin in einem Interview.
Sie spreche mittlerweile unter Polizeischutz in Schulen,
berichtete die Holocaustüberlebende Eva Szepesi im
Bundestag. Mehr als 2 000 Mal sei in Deutschland
innerhalb von etwas mehr als 100 Tagen ein Jude angegriffen,
bedroht, beleidigt oder in Angst versetzt worden, sei
öffentlich antisemitische Hetze verbreitet worden, sagte
der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung
Klein vor wenigen Tagen. Diese Zahlen, diese Ausmaße,
diese persönlichen Berichte erschüttern mich nicht nur,
sondern sie beschämen mich auch zutiefst. Denn
natürlich – und das ist bittere Wahrheit – gärt der
Antisemitismus bei uns in Deutschland nicht erst seit dem
7. Oktober letzten Jahres wieder. Schon in der Pandemie
waren antisemitische Vorurteile und
Verschwörungstheorien in Deutschland wieder überpräsent. Und natürlich
findet auch die heutige Debatte nicht im luftleeren Raum
statt. Wir debattieren wenige Tage, nachdem der
Bundestag der Opfer des Nationalsozialismus gedacht hat,
wenige Tage nach dem Jahrestag der Befreiung der
Überlebenden des Konzentrations- und Vernichtungslagers
Auschwitz durch die Rote Armee am 27. Januar 1945.
Und wir debattieren wenige Wochen, nachdem Berichte
des Recherchenetzwerks Correctiv rechtsextreme
Netzwerke und ihre Bestrebungen zur Deportation von
Millionen Menschen öffentlich gemacht haben – Gedanken
von herabwürdigender, hasserfüllter
Menschenfeindlichkeit. Gedanken, die sich gegen uns alle richten, gegen
unsere Gesellschaft, gegen unsere Werte, gegen unser
freiheitliches Leben in Demokratie.
Wir führen diese Debatte einen Tag, bevor eine
Menschenkette um den Bundestag gebildet werden soll. Diese
Menschenkette soll die symbolische Brandmauer vor
unserem höchsten Haus sein, zum Schutz von
Demokratie, zum Schutz von Freiheit, zum Schutz von Rechtsstaat
und Weltoffenheit und damit gegen Rechtsextremismus,
gegen Hass, Hetze und Demokratiefeindlichkeit. Nach
allem, was die Demonstrationen der letzten Wochen
zeigen, können wir die berechtigte Hoffnung haben, dass
es morgen eine standhafte und starke Brandmauer geben
wird, hier in Berlin, aber auch landauf, landab, in großen
Städten, aber auch in Gemeinden und in manchen
Dörfern, in denen vielleicht noch nie jemand eine
Demonstration angemeldet hat. Überall in Deutschland gehen die
Menschen zurzeit auf die Straße. Sie gehen auf die Straße
für das Gute, um das Böse zu verhindern.
Die Politik muss nun Schritt halten. Die Politik muss
schützen, wofür die Zivilgesellschaft gerade lautstark
einsteht. Die demokratischen Parteien müssen
gemeinsam und geschlossen gegen Menschenfeindlichkeit in all
ihren Formen vorgehen. „Nie wieder ist jetzt“, damit
auch in Zukunft alle Menschen in diesem Land Leon
Reifs Aufforderung, Ratschlag, Mahnung und vielleicht
auch Wunsch leben können: Sei ein Mensch!
Präsidentin Manuela Schwesig: Vielen Dank,
Ministerpräsident Dr. Woidke!
Eine Erklärung zu Protokoll2 hat Herr Minister
Professor Dr. Hoff (Thüringen) abgegeben.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Zwei-Länder-Antrag vor. Der Antrag von
Rheinland-Pfalz wurde zurückgezogen.
Ich komme zur Abstimmung. Bitte das Handzeichen
für:
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
2 Anlage 2
Ziffer 3! – Minderheit.
Bitte das Handzeichen für den Zwei-Länder-Antrag! –
Einstimmig.
Damit entfallen die Ziffern 4 und 7.
Weiter mit Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Wer ist dafür, die Entschließung nach Maßgabe der
zuvor beschlossenen Änderungen zu fassen? –
Einstimmig.
Damit ist die Entschließung gefasst.
Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 1/20243
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
1, 2, 4, 5, 11 bis 13, 16, 20, 25, 26, 28, 30, 33,
35, 38, 39, 41, 42, 44, 45, 47, 53, 54 und 61.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Damit ist das so beschlossen.
Ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt auf.
TOP 3:
TOP 3
Gesetz zur verbesserten Nutzung von
Gesundheitsdaten (Drucksache 3/24)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Ich rufe TOP 8 auf:
TOP 8
Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den
Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag
(Polizeibeauftragtengesetz – PolBeauftrG)
(Drucksache 22/24)
Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister
Dr. Herrmann aus Bayern.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Frau Präsidentin!
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem
Tagesordnungspunkt ist es mir ein echtes Anliegen, zu
3 Anlage 3
sprechen und die Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung zu fragen: Was haben Sie eigentlich gegen
Polizistinnen und Polizisten?
Die Einführung eines Polizeibeauftragten offenbart ein
tiefgreifendes Misstrauen gegenüber Tausenden von
Polizistinnen und Polizisten, die ihren Dienst bei der
Bundespolizei und anderen Bundesbehörden ableisten,
und es offenbart – deshalb war es mir ein Anliegen, mich
hier zu Wort zu melden – ein vollkommen falsches
Verständnis vom Verhältnis von Freiheit und Sicherheit in
einer wehrhaften Demokratie, in einem demokratisch
verfassten Rechtsstaat.
Es ist fast schon symptomatisch, dass sich die
Bundesregierung aus Grünen, SPD, FDP über nahezu alle
Themen öffentlich streitet, aber ausgerechnet bei diesem
Thema vollkommen einig ist, einem Thema, bei dem es
letztlich um einen durch nichts gerechtfertigten
Generalverdacht und ein geradezu ehrabschneidendes Misstrauen
gegenüber Polizistinnen und Polizisten geht. Daher
lehnen wir die Einführung dieses Polizeibeauftragten
entschieden und vollumfänglich ab.
Erstens. Dieses Amt ist tatsächlich völlig überflüssig.
Sowohl für Beschäftigte bei der Polizei als auch für
Bürgerinnen und Bürger bestehen bereits ausreichende
Möglichkeiten, ihre Anliegen gegenüber der Polizei
vorzubringen und auch Gehör zu finden. Und am Ende des
Tages, wenn es um Vorwürfe gegenüber
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geht, dann gibt es in Deutschland
eine Behörde, die für alle Vorwürfe zuständig ist, die
strafrechtlich relevant sind: Das ist die
Staatsanwaltschaft. Es braucht keine zusätzlichen Neben- und
Sonderbehörden oder Beauftragte oder Ähnliches, das
geschaffen werden soll.
Zweitens. Wenn man neue Beauftragte schafft, schafft
man logischerweise automatisch neue Bürokratie. Ich
dachte, auch diese Bundesregierung hätte sich die
Entbürokratisierung zum Ziel gesetzt. Dann ist es absolut
kontraproduktiv, neue Beauftragte zu schaffen, denn diese
entwickeln normalerweise ein Eigenleben und werden
Polizeiarbeit dadurch behindern, dass enormer
zusätzlicher Aufwand durch Berichte und Ähnliches entsteht.
Drittens. Den Beauftragten sollen umfangreiche
Akteneinsichts-, Anhörungs- und Betretungsrechte
gegenüber den Bundespolizeibehörden eingeräumt werden.
Gegenüber den Staatsanwaltschaften, das heißt
Landesbehörden, kann der Beauftragte ebenfalls Akteneinsicht
verlangen. Auch andere Landesbehörden sind zur
Amtshilfe verpflichtet. Er wird parallel zu Disziplinar-,
strafrechtlichen und sonstigen Verfahren tätig. Es muss uns
wirklich jemand erklären, weshalb es ausgerechnet für
die Gruppe der Polizistinnen und Polizisten
gewissermaßen ein Sonderdisziplinar-, ein Sonderstraf- und ein
sonstiges Sonderverfahrensrecht geben soll. Warum soll das
eigentlich notwendig sein? Denn derartige
Parallelzuständigkeiten führen in der Regel zur Verzögerung von
Verfahren, zu zusätzlichen bürokratischen Schleifen, die
gedreht werden müssen, und am Ende übrigens auch zu
Wertungswidersprüchen. Ich finde, gerade wenn es um
strafrechtliche Vorwürfe geht, sollte man die
Zuständigkeit immer dort lassen, wo die Profis sitzen, nämlich bei
der Staatsanwaltschaft.
Der entscheidende Punkt aber für unsere
grundlegende, prinzipielle Ablehnung derartiger Vorhaben ist
letztlich, dass eine Art Generalverdacht gegenüber der Polizei
ausgesprochen wird. Das wird natürlich von denen, die
diese Art von Zusatzbehörden oder Zusatzbeauftragten
einfordern, immer vehement bestritten, und dann wird
immer argumentiert, dass das ja zur Unterstützung der
Polizisten gedacht sei und zur Erleichterung und, um
Probleme frühzeitig irgendwie auszuräumen. Tatsache:
Es ist das Gegenteil. Es ist ein ideologisch getriebenes
und strukturelles Misstrauen der Ampel gegenüber Staat
und Polizei. Das ist ein grundlegend falsches Verständnis
von Sicherheit und Freiheit. Aus unserer Sicht bedingt
die Sicherheit die Freiheit. Die Sicherheit muss
gewährleistet werden von entsprechenden Behörden,
Sicherheitsbehörden wie der Polizei. Der Staat ist nicht die
Bedrohung der Freiheit. Das ist der falsche ideologische
Ansatz, der durch solche Beauftragte und das, was da
sozusagen intellektuell dahintersteht, noch verstärkt wird.
Freiheit braucht Sicherheit. Sicherheit, also ein starker
Staat, ist die Voraussetzung für Freiheit und nicht
umgekehrt. Deshalb ist aus unserer Sicht die Polizei die
tragende Säule unseres Staates und unserer
Rechtsstaatlichkeit, auch unserer wehrhaften Demokratie, wie man ja
sieht, wenn Demonstrationen gewährleistet werden, wenn
Straftaten unterbunden werden, wenn präventiv
gearbeitet wird. Und ich finde, wir sollten den Leuten in
unserem Land, die von früh bis spät für unsere Sicherheit und
Freiheit einstehen, nicht zusätzliche Hürden in den Weg
legen, zusätzliche rechtliche Schwierigkeiten machen,
sondern sie einfach unterstützen, so wie sie es verdient
haben. Sonst leidet die innere Sicherheit in Deutschland,
sonst leidet das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden.
Unser Ansatz ist: Vertrauen statt Misstrauen. Wir
stärken die Polizei. Ich kann die Bundesregierung nur
auffordern, derartige Vorhaben nicht weiter zu betreiben,
sondern das Gegenteil zu tun und die Polizeibehörden zu
stärken, personell und durch Ausstattung. Das nützt uns
allen mehr. Wir stehen für Vertrauen statt für Misstrauen
gegenüber den Tausenden Polizistinnen und Polizisten in
unserem Land. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Dr. Herrmann!
Eine Empfehlung oder ein Landesantrag auf
Einberufung des Vermittlungsausschusses liegt nicht vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir haben nun noch über die von Bayern beantragte
Entschließung zu befinden.
Wer für die Entschließung ist, den bitte ich um das
Handzeichen. – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung n i c h t
gefasst.
Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU)
2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der
entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung
anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 6/24)
Es liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminister
Heinz aus Hessen vor.
Christian Heinz (Hessen): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen
und Kollegen! Derzeit machen sich viele Menschen
Sorgen um ihre wirtschaftliche Existenz. Das gilt in ganz
besonderem Maße für Handwerker, Landwirte und den
Mittelstand in unserem Land. Da sind weitere
Belastungen für Bürgerinnen und Bürger und auch für
Unternehmen Gift und kratzen am Vertrauen in die Politik. Als
Politiker sollten wir diese Sorgen sehr ernst nehmen,
denn die wirtschaftliche Lage in unserem Land ist derzeit
sehr angespannt, auch im Vergleich mit unseren
europäischen Nachbarn und Partnern. Hinzu kommt die in
unserem Land um sich greifende Bürokratie, die manchen
Unternehmergeist schon im Keim erstickt.
Dieser Tagesordnungspunkt zeigt sehr gut: Unser
Föderalismus wirkt. Die Länder haben ihr Ohr nah an
unseren Handwerks- und Wirtschaftsbetrieben und kennen
auch den ländlichen Raum. Für einen zusätzlichen
Versicherungszwang gibt es weder europarechtliche noch
sachliche Gründe.
Die EU-Richtlinie eröffnet dem nationalen
Gesetzgeber einen Umsetzungsspielraum: Entweder er führt eine
Versicherungspflicht ein, oder er schafft einen
Garantiefonds, über den dann die Schadensereignisse mit
selbstfahrenden Arbeitsmaschinen reguliert werden können. In
Deutschland haben wir schon immer den Weg über den
Garantiefonds gewählt, die sogenannte
Verkehrsopferhilfe. Es spricht also rechtlich nichts dagegen, das Modell
der bestehenden Rechtslage einfach beizubehalten.
Und ganz deutlich gegen einen Systemwechsel spricht
das fehlende sachliche Bedürfnis nach einem
flächendeckenden Versicherungszwang: Nach der
Verkehrsopferstatistik ist es mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen im
öffentlichen Raum in den vergangenen fünf Jahren
insgesamt zu acht Schadensfällen mit einem
durchschnittlichen Schaden von rund 3 500 Euro gekommen. In
Anbetracht dieser Zahlen sämtliche Halter mit weiteren
jährlichen Kosten zu belasten und die Versicherungswirtschaft
zur Überprüfung von Millionen von Verträgen zu
zwingen, stünde völlig außer Verhältnis. Aus dem
Blickwinkel der Justiz kommt hinzu: Jeder Verstoß gegen die
Versicherungspflicht würde eine Straftat darstellen und
wäre von unseren Staatsanwaltschaften zu verfolgen.
Dies wäre eine weitere unnötige Belastung unserer
ohnehin schon stark eingespannten Staatsanwaltschaften.
Sollte es, wie die Bundesregierung hier anführt, in
Zukunft zu einer Überbelastung der Verkehrsopferhilfe
kommen, kann der Gesetzgeber jederzeit noch rechtzeitig
agieren. Gegenwärtig bestehen hierfür jedoch keine
Anhaltspunkte. Darauf weist die Versicherungswirtschaft,
die die Verkehrsopferhilfe ausstatten muss, sogar selbst
deutlich hin. Gute und bürokratieschonende
Gesetzgebung macht grundsätzlich aus: Sie beobachtet sachliche
Entwicklungen, hält sich zurück und wird erst bei Bedarf
tätig. Sie agiert nicht um ihrer selbst willen.
Im letzten Moment, gestern spät am Abend, hat die
Bundesregierung eine Protokollerklärung übersendet. Das
zeigt: Der Druck aus den Ländern hat hier gewirkt, wenn
auch spät. Jedoch wäre es aus unserer Sicht sachlich
geboten gewesen, in diesem Gesetzgebungsverfahren
besser über das Vermittlungsverfahren – denn der
Vermittlungsausschuss tagt ja noch in diesem Monat – eine
pragmatische und vernünftige Lösung zu erreichen.
Daher wird sich das Land Hessen zu diesem Punkt
enthalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Wiebke Osigus:
Herzlichen Dank!
Der federführende Rechtsausschuss und der
Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz
zuzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das
Handzeichen. – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz n i c h t
zugestimmt.
Damit ist die Entschließung in Ziffer 3 erledigt – und
Tagesordnungspunkt 9 auch.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender
wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der
erneuerbaren Energien (Drucksache 7/24)
Wir haben zwei Wortmeldungen. Als Erstes hat sich
Herr Minister Professor Dr. Willingmann aus Sachsen-
Anhalt zu Wort gemeldet.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Sachsen-Anhalt):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Solarpaket
hat die Bundesregierung im vergangenen Sommer ein
umfassendes Maßnahmenpaket für den verstärkten und
beschleunigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland
vorgelegt. Es enthält zahlreiche Neuregelungen, die aus
meiner Sicht voll zu unterstützen sind.
Dass es zu teilweise weitreichenden Änderungen und
längeren Diskussionen im parlamentarischen Verfahren
gekommen ist, war abzusehen. Die geplante
Verabschiedung der Gesetzesänderung bis Ende 2023 konnte so
nicht gehalten werden. Es ist zu begrüßen, dass
zeitkritische Änderungen des Solarpakets nun ausgekoppelt
wurden und separat beschlossen werden, damit sie
rückwirkend zu Jahresbeginn in Kraft treten können. Das gibt
den Unternehmen mehr Sicherheit.
Es ist zu hoffen, dass in der weiteren Verhandlung
zum Solarpaket möglichst viel vom Ursprungsentwurf
erhalten bleibt. Einen aus meiner Sicht wichtigen Aspekt
greift das Paket indessen nicht auf: die Stärkung der
heimischen Solarindustrie. Um die Ausbauziele
möglichst gesichert erreichen zu können und wirtschaftliche
Entwicklung im Land zu stärken, spricht viel für eine
Fertigung von Anlagen in Europa und gerade auch in
Deutschland. Im Bereich der Entwicklung der
Photovoltaik war unser Land noch vor 15 Jahren Weltmarktführer.
Insbesondere im Solar Valley bei Bitterfeld in Sachsen-
Anhalt gab es zahlreiche bedeutende und innovative PV-
Hersteller. Wir alle wissen, dass die EU dann Anfang des
letzten Jahrzehnts viel zu spät reagiert hat, um der
Branche zu helfen. Das nahezu vollständige Aus der
heimischen Produktion war die Folge. Nachdem es in den
letzten Jahren Grund zur Hoffnung gab, dass die
Photovoltaik-Industrie wieder bei uns im Lande Fuß fasst,
deutet aktuell vieles auf einen erneuten Niedergang dieser
Industrie hin. Industriepolitische Eingriffe und
Subventionen in den USA und China machen europäischen
Produktionsstandorten das Leben schwer. Dies haben die
Unternehmen Meyer Burger und Solarwatt kürzlich noch
einmal mit Nachdruck deutlich gemacht.
Die Kollegen Günther, Dulig, Steinbach und ich haben
nun schon wiederholt darauf hingewiesen, dass etwas
geschehen muss. Man kann die Dinge nicht einfach
laufen lassen. Während seitens der Unternehmen offen über
die Schließung von Solarproduktionsstätten in Freiberg
und Dresden nachgedacht wird, sollen Standorte in den
USA in großem Umfang ausgebaut werden. Hier muss
die Bundesregierung zügig handeln. Wir brauchen
dringend eine auskömmliche Förderung für Solarindustrie im
Land, um die Produktionskapazitäten bei uns zu sichern
und den Ausbau anzureizen. Die von der
Bundesregierung geplante Halbierung der Mittel bei den
Produktionskapazitäten für Transformationstechnologien im Klima-
und Transformationsfonds auf 50 Millionen Euro halte
ich deshalb für einen Fehler. Unsere Kostennachteile
gegenüber China lassen sich inzwischen vor allem auf
fehlende Skaleneffekte bei der Produktion zurückführen.
Oder um es anders zu sagen: Ohne eine umfassende
Erweiterung der Kapazitäten werden die heimischen
Unternehmen langfristig keine Chance haben, im Preiskampf
mitzuhalten.
Flankierend zu einer temporären, direkten
Industrieförderung sollte auch die Einführung qualitativer
Kriterien bei der Ausschreibung beziehungsweise Förderung
des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland
geprüft werden. Seitens der Branchenverbände werden
unter anderem die Einführung von Resilienzboni und
Resilienzauktionen gefordert. Über diese Vorschläge
müssen wir im politischen Raum offen diskutieren.
Entsprechende Regelungen bei der Solarförderung dürfen
nicht zu negativen Auswirkungen für die
Stromverbraucher oder auf das Ausbautempo führen. Auch muss der
bürokratische Aufwand minimiert werden. Daher müssen
die Maßnahmen durchaus mit Bedacht geprüft, zugleich
aber auch in Erwägung gezogen werden. Die
Ankündigung des Bundeswirtschafts
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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