Erklärung von Dr. Rainer Kraft (AfD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …
Teil von Protokoll der 48. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 27a: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienste. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Dr. Rainer Kraft (AfD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …
Die Frage der Wehrpflicht ist im Kern eine Frage der Staatsbürgerschaft. Seit der Entstehung moderner Republiken gilt: Staatsbürgerschaft und Landesverteidigung sind zwei Seiten derselben Medaille. Wer die politischen Rechte eines Bürgers beansprucht, der muss – im äußersten Fall – auch für deren Verteidigung einstehen können. Dieses Prinzip schließt niemanden aus. Und es darf auch niemanden ausnehmen.
Es gehört zur historischen Wahrheit, dass der Ausschluss von Frauen aus politischen Rechten früher mit ihrer angeblichen Nicht-Waffenfähigkeit begründet wurde. Diese Zeiten sind vorbei. Wenn wir im 21. Jahrhundert von Wehrpflicht reden, dann reden wir selbstverständlich von einer Wehr- und Ersatzdienstpflicht für alle Deutschen, für Männer und Frauen gleichermaßen.
Die Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 war ein sicherheitspolitischer Fehler historischen Ausmaßes. Und er wurde nicht etwa von linken Parteien begangen, sondern von denjenigen, die sich damals „freiheitlich“ oder „konservativ“ nannten. Dieselben Parteien, die sonst gern von „Tradition“ und „Werten“ reden.
Sie haben 2011 mit der Aussetzung der Wehrpflicht nicht etwa Freiheit geschaffen, sie haben unsere Sicherheit dem Kassenstand geopfert.
Eine Demokratie kann nach innen und außen nur bestehen, wenn sie Bürger hervorbringt, die waffenfähig und verteidigungsbereit sind. Wer sich darauf verlässt, dass Berufssoldaten allein die Republik tragen, hat das Prinzip der Bürgersouveränität nicht verstanden.
Die Gutachterkommission des damaligen Ministers zu Guttenberg hat die Bundeswehr 2010 als überdehnt, unterfinanziert und strukturell dysfunktional beschrieben. Der politische Reflex darauf war jedoch nicht Stärkung, sondern Schrumpfung. Man glaubte, Landesverteidigung sei ein Relikt des Kalten Krieges. Heute wissen wir, dass diese Fehleinschätzung uns teuer zu stehen kommt.
Der vorliegende Vorschlag ist unzureichend, aber er ist notwendig.
Er ist unzureichend, weil er die strukturellen Fehler der Vergangenheit nicht wirklich korrigiert. Aber notwendig, weil wir nach den Jahren der sicherheitspolitischen Selbsttäuschung wenigstens einen Einstieg brauchen, um wieder zu erfassen, wer im Ernstfall überhaupt verteidigungsfähig ist, wie es die Regierungsbegründung selbst feststellen muss. Genauso wichtig wäre es zudem, festzustellen, wer unabkömmlich für die Funktion unseres Gemeinwesens ist. Auch hierin ist der Vorschlag unzureichend.
Deutschland hat derzeit keine belastbaren Musterungsdaten, keine personelle Basis, kein funktionsfähiges Ersatzsystem. Die Bundeswehr verfügt, wie selbst die Regierung einräumt, weder über die finanziellen noch die räumlichen noch die personellen Kapazitäten, um eine Wehrpflicht effektiv umzusetzen. Das ist ein Zustand, der eines souveränen Staats unwürdig ist und schnellstens überwunden werden muss.
Der Ersatzdienst ist ebenfalls unzureichend geregelt.
Eine moderne Gesellschaft kann nicht akzeptieren, dass Ersatzdienstleistende, wie es früher vorkam, von kirchlichen oder karitativen Trägern als billige Arbeitskräfte missbraucht werden. Der Ersatzdienst darf nicht dazu dienen, strukturelles Versagen im Gesundheits- und Pflegesystem zu kaschieren.
Wenn der Staat Ersatzdienst verlangt, muss er sein Pflege- und Gesundheitssystem zuvor selbst reformieren und nicht auf junge Menschen abwälzen.
Und selbstverständlich gilt im 21. Jahrhundert: Ersatzdienst bedeutet Dienstpflicht für alle Geschlechter. Ein weiterer Fehler: Seit 1982 hatten Wehrpflichtige massive Rentennachteile, weil pauschale Entgeltpunkte angesetzt wurden, die unterhalb des Durchschnitts lagen. Wer vor dem Dienst ein höheres Einkommen hatte, erhielt diese Leistung nicht angerechnet, ein klarer Verstoß gegen Wehr- und Rentengerechtigkeit. Eine verfassungsrechtliche Prüfung dazu steht bis heute aus, und die Problematik wurde im vorgeblichen Modernisierungsgesetz auch nicht berücksichtigt.
Wenn der Staat Wehrdienst verlangt, dann muss er sicherstellen, dass der Wehrdienst dem Staat dient, aber auch dem Bürger. Eine Wehrpflicht, die den Wehrpflichtigen Nachteile bringt, widerspricht ihrem eigenen Anspruch. Ich trete für eine Wehrpflicht ein, die allgemein, gerecht, zeitgemäß, wirksam und bürgerfreundlich ist. Eine Wehrpflicht, bei der der Staat sicherstellt, dass der Dienst an der Republik nicht zulasten derer geht, die ihn leisten. Eine Wehrpflicht, die wieder deutlich macht: Freiheit ist kein Selbstzweck, sondern eine Verantwortung. Und vor allem: Eine Wehrpflicht, hinter der auch die Regierungsparteien nicht aus Angst, sondern aus Überzeugung stehen.
Relationen
- part_of → Protokoll der 48. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- spoke_in ← Rainer Kraft (Erklärung)