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Erklärung von Adrian Grasse (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …

dip / rede 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 48. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 6: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentennivea. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Erklärung von Adrian Grasse (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur … Dem heute zur Abstimmung gestellten Rentenpaket der Bundesregierung stimme ich zu, obwohl ich die Kritik der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an wesentlichen Punkten des Gesetzes teile. Meine Entscheidung habe ich mir nicht leichtgemacht. Ich möchte sie vor diesem Hintergrund wie folgt begründen: Schon jetzt wenden wir etwa 25 Prozent des Bundeshaushaltes als Zuschuss für die Rente auf. Diese Mittel werden zusätzlich zu den Mitteln der Beitragszahler für das umlagefinanzierte Rentensystem benötigt. Mit dem Eintritt der geburtenstarken Jahrgänge in die Rente ab 2031 wird der steuerfinanzierte Zuschuss aus dem Bundeshaushalt weiter anwachsen. Die gesetzliche Festschreibung des Rentenniveaus bis 2031 auf 48 Prozent („Haltelinie“) ist eine Maßnahme, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurde und die ich als Kompromiss mittrage. Kritisch sehe ich jedoch, dass mit dem vorliegenden Gesetz eine Vorfestlegung über das Jahr 2031 hinaus verfolgt wird, die mit erheblichen Belastungen für jüngere und kommende Generationen einhergehen würde: Ein dauerhaft festgeschriebenes Rentenniveau über 2031 hinaus würde zwangsläufig höhere Beitragssätze oder zusätzliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt nach sich ziehen. Beides würde die Beitrags- und Steuerzahler zusätzlich belasten. Darüber hinaus sollte der Rentenkommission, deren ausdrückliche Aufgabe es ist, Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Alterssicherung in den kommenden Jahrzehnten zu erarbeiten, nicht vorgegriffen werden. Persönlich hätte ich es bevorzugt, wenn wir vor dem Abschluss der Arbeit der Rentenkommission keine weiteren Vorfestlegungen getroffen hätten. Die von uns getragene Bundesregierung hat sich allerdings für einen anderen Weg entschieden. Mit dem heute zur Abstimmung gestellten Rentenpaket 2025 sichern wir das Rentenniveau für die nächsten Jahre nun zunächst ab und machen es mit der Aktivrente gleichzeitig attraktiver, freiwillig länger zu arbeiten. Das ist ein erster wichtiger Schritt, um den demografischen Herausforderungen zu begegnen. Dem Rentenpaket habe ich trotz ordnungspolitischer und finanzieller Bedenken zugestimmt. Zum einen halte ich dies in der derzeitigen Lage aus staatspolitischer Verantwortung für geboten, um die Handlungs- und Regierungsfähigkeit unseres Landes zu sichern – gerade in Zeiten geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten. Zum anderen lässt die vorgezogene Einsetzung der Rentenkommission erkennen, dass sich die Bundesregierung den strukturellen Herausforderungen nun mit Nachdruck stellen und die notwendigen reformpolitischen Schritte über ein Rentenpaket II noch für 2026 erarbeiten wird. Mit meiner Zustimmung verbinde ich die klare Erwartung, dass die notwendige Rentenreform im Interesse der Handlungsfähigkeit unseres Staates und zukünftiger Generationen entschlossen angegangen wird. Ich werde mich auch persönlich für eine nachhaltige, generationengerechte Rentenpolitik einsetzen, die nicht zulässt, dass erforderliche strukturelle Reformen weiter vertagt werden.

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