Protokoll der 971. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 971. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 971
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
971. Sitzung
Berlin, Freitag, den 19. Oktober 2018
I n h a l t :
Begrüßung von Parlamentspräsidenten und
Ministerpräsidenten aus Belgien sowie des
Präsidenten des Ausschusses der Regionen und
ihrer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
Begrüßung von Teilnehmern des zweiten
Studienprogramms des Bundesrates für
Beschäftigte zweiter Parlamentskammern . . . 345
Begrüßung von Teilnehmern des
Mitarbeiteraustauschprogramms des Deutschen
Bundestages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
Rückblick des Präsidenten . . . . . . . . . . . . . . . 346
1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52
Absatz 1 GG i.V.m. § 5 Absatz 1 GO BR –. . 348
Beschluss: Der Ministerpräsident des Landes
Schleswig-Holstein, Daniel G ü n t h e r ,
wird zum Präsidenten des Bundesrates
gewählt.
Der Regierende Bürgermeister des Landes
Berlin, Michael M ü l l e r , und der
Ministerpräsident des Landes Brandenburg,
Dr. Dietmar W o i d k e , werden zu
Vizepräsidenten gewählt . . . . . . . . . . . . . . . 348
2. Wahl der Vorsitzenden und der
stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer
– gemäß § 45c GO BR – . . . . . . . . . . . . . . . 348
Beschluss: Es werden gewählt: Ministerin
Dr. Sabine S ü t t e r l i n - W a a c k
(Schleswig-Holstein) zur Vorsitzenden,
Bürgermeister Dr. Klaus L e d e r e r
(Berlin) und Minister Stefan L u d w i g
(Brandenburg) zu stellvertretenden
Vorsitzenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349
3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
– gemäß § 12 Absatz 1 GO BR –
(Drucksache 452/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349
Beschluss: Die Vorsitzenden der Ausschüsse
werden gemäß dem Antrag des Präsidenten
in Drucksache 452/18 gewählt . . . . . . . . 349
4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10
Absatz 1 GO BR – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349
Beschluss: Staatsminister Prof. Dr. Winfried
B a u s b a c k (Bayern) und Staatsrätin
Ulrike H i l l e r (Bremen) werden
wiedergewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349
5. Gesetz zur Änderung des
Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Drucksache
475/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 353
Jan Philipp Albrecht (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 72
Absatz 3 Satz 2 und Artikel 80 Absatz 2
GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
6. Gesetz zur Änderung des
Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes
sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(Drucksache 476/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391*
7. Bundesbesoldungs- und -
versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG
2018/2019/2020) (Drucksache 477/18) . . . . 354
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391*
8. Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der
Gesichtsverhüllung während der
Gerichtsverhandlung – Antrag der Länder
Nordrhein-Westfalen, Bayern – (Drucksache
408/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 354
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 355
Guido Wolf (Baden-Württemberg) . . . . 355
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag in der festgelegten
Fassung – Bestellung von Minister Peter
Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
9. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) – Antrag der
Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz – (Drucksache 420/18) . . . . 354
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag – Bestellung von
Staatsminister Tarek Al-Wazir (Hessen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO
BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391*
10. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
planerischen Steuerung der
Windenergienutzung und zur Wiederbelebung der
Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von
Mindestabständen zwischen
Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 484/18)
in Verbindung mit
59. Entschließung des Bundesrates zur
Entprivilegierung der Windenergienutzung –
Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 509/18) . . . 349
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . . 349
Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) 350
Mitteilung zu 10 und 59: Überweisung an die
zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 351
11. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der
Baunutzungsverordnung (Flächensparende
Errichtung von Stellplätzen und Garagen)
– Antrag des Freistaates Bayern –
(Drucksache 462/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
Beschluss: Die Vorlage wird nach Maßgabe
der beschlossenen Änderung gemäß
Artikel 80 Absatz 3 GG der Bundesregierung
zugeleitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
12. Entschließung des Bundesrates
„Tierschutzgerechte Umsetzung des Verbots der
betäubungslosen Ferkelkastration“ – Antrag des
Landes Mecklenburg-Vorpommern –
(Drucksache 466/18)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
13. Entschließung des Bundesrates zur
Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch
Verfolgter durch Novellierung der SED-
Unrechtsbereinigungsgesetze – Antrag der
Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen –
(Drucksache 316/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 357
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 358
14. Entschließung des Bundesrates zur
Verbesserung der Rehabilitierung, Entschädigung
und Versorgung der nach 1945 in beiden
deutschen Staaten von §§ 175, 175a Nr. 3 und
4 des Strafgesetzbuches und § 151 des
Strafgesetzbuches der DDR Betroffenen – Antrag
der Länder Berlin und Bremen – (Drucksache
343/18, Drucksache 343/1/18)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
15. Entschließung des Bundesrates zur
Anpassung des Gewerbemietrechts – Antrag des
Landes Berlin – (Drucksache 414/18) . . . . . 358
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 358
Beschluss: Annahme der Entschließung in
der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 359
16. Entschließung des Bundesrates
„Verbesserung der Information der Öffentlichkeit und
zur Vermeidung nachteiliger
Auswirkungen bei Kerosin-Ablässen (Fuel-Dumping)“
– Antrag des Landes Rheinland-Pfalz –
(Drucksache 447/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 359
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 359
17. Entschließung des Bundesrates – Hardware-
Nachrüstungen statt Fahrverbote – Antrag
der Länder Hessen und Berlin, Brandenburg –
(Drucksache 448/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 359
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 359
Andreas Geisel (Berlin) . . . . . . . . . . 360
Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . . 393*
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 393*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 361
18. Entschließung des Bundesrates –
Einbeziehung der urbanen Zentren in die
Energiewende – Antrag der Länder Berlin,
Thüringen – (Drucksache 402/18) . . . . . . . . . . . . . 362
Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) 393*
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 362
19. Entschließung des Bundesrates – Scharfes
Schwert gegen lahmes Internet – Antrag des
Landes Hessen – (Drucksache 440/18) . . . . 362
Beschluss: Annahme der Entschließung nach
Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 362
20. Entwurf eines Gesetzes über
Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der
gesetzlichen Rentenversicherung (RV-
Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz)
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 425/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 351
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 351
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353
21. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung
von Verordnungen der Europäischen Union
zur Bereitstellung von Produkten auf dem
Markt und zur Änderung des Neunten und
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(Drucksache 426/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 391*
22. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Chancen für Qualifizierung und für mehr
Schutz in der Arbeitslosenversicherung
(Qualifizierungschancengesetz) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache
467/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368
Petra Grimm-Benne (Sachsen-Anhalt) . 369
Susanna Karawanskij (Brandenburg) . . 369
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371
23. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des
Tierzuchtrechts – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 468/18) . . . 354
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392*
24. Entwurf eines Gesetzes für den
Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten
Königreichs Großbritannien und Nordirland
aus der Europäischen Union (Brexit-
Übergangsgesetz – BrexitÜG) (Drucksache
424/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 391*
25. Entwurf eines Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 469/18) . 371
Petra Grimm-Benne (Sachsen-Anhalt) . 371
Stefanie Drese (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372
Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373
Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . 394*
Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 394*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375
26. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Dezember
2016 über die Tätigkeiten und die
Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen
Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 428/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 376
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376
27. Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen
Förderung des Mietwohnungsneubaus
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 470/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 376
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 395*
Andreas Geisel (Berlin) . . . . . . . . . . 396*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376
28. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in
das Geburtenregister einzutragenden
Angaben – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 429/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 376
Anne Spiegel (Rheinland-Pfalz) . . . . . 376
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 377
29. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Anpassung des Datenschutzrechts an die
Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites
Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz
EU – 2. DSAnpUG-EU) – gemäß Artikel 76
Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 430/18) . 377
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377
30. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der
Regelungen über die zulässige Miethöhe bei
Mietbeginn und zur Anpassung der
Regelungen über die Modernisierung der Mietsache
(Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG)
– gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG –
(Drucksache 431/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 377
Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . . 377
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei
der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 379
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 397*
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 397*
Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-
Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380
31. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des
Gesetzes zur Einführung des Rechts auf
Eheschließung für Personen gleichen
Geschlechts – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4
GG – (Drucksache 432/18) . . . . . . . . . . . . . 380
Christian Görke (Brandenburg) . . . . . . 399*
Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . . 399*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
32. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren
sowie zur Anpassung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung
(EU) 2016/679 – gemäß Artikel 76 Absatz 2
Satz 4 GG – (Drucksache 433/18) . . . . . . . . 381
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381
33. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
(Drucksache 434/18 [neu]) . . . . . . . . . . . . . 354
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 391*
34. Entwurf eines Gesetzes zur ergänzenden
Regelung der statistischen Verwendung von
Verwaltungsdaten und zur Regelung der
Übermittlung von Einzelangaben zu
multinationalen Unternehmensgruppen an
statistische Stellen (Drucksache 435/18) . . . . . . . 354
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 391*
35. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds
COM(2018) 476 final; Ratsdok. 10084/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 292/18, zu Drucksache 292/18) 381
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 381
36. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Aufstellung des Reformhilfeprogramms
COM(2018) 391 final; Ratsdok. 9606/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 240/18, zu Drucksache 240/18) 381
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 381
37. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung einer Europäischen
Investitionsstabilisierungsfunktion
COM(2018) 387 final; Ratsdok. 9615/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 241/18, zu Drucksache 241/18) 381
Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 381
38. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates mit
gemeinsamen Bestimmungen für den
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den
Europäischen Sozialfonds Plus, den
Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und
Fischereifonds sowie mit
Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und
Migrationsfonds, den Fonds für die innere
Sicherheit und das Instrument für
Grenzmanagement und Visa
COM(2018) 375 final; Ratsdok. 9511/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 227/18, zu Drucksache 227/18) 382
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 383
39. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über den
Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung und den Kohäsionsfonds
COM(2018) 372 final; Ratsdok. 9522/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 228/18, zu Drucksache 228/18) 383
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 383
40. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Aufstellung des Programms „Rechte und Werte“
COM(2018) 383 final; Ratsdok. 9605/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 231/18, zu Drucksache 231/18,
zu Drucksache 231/18 [2]) . . . . . . . . . . . . . 383
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 384
41. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Aufstellung des Weltraumprogramms der Union
und der Agentur der Europäischen Union für
das Weltraumprogramm und zur Aufhebung
der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU)
Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie
des Beschlusses Nr. 541/2014/EU
COM(2018) 447 final; Ratsdok. 9898/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 272/18, zu Drucksache 272/18) 354
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 392*
42. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Aufstellung des Programms für die Umwelt und
Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der
Verordnung (EU) Nr. 1293/2013
COM(2018) 385 final; Ratsdok. 9651/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 242/18, zu Drucksache 242/18) 354
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 392*
43. a) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates mit
Vorschriften für die Unterstützung der
von den Mitgliedstaaten im Rahmen der
Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden
und durch den Europäischen Garantiefonds
für die Landwirtschaft (EGFL) und den
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) zu finanzierenden Strategiepläne
(GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung
der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des
Europäischen Parlaments und des Rates
sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
COM(2018) 392 final; Ratsdok. 9645/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 246/18, zu Drucksache
246/18)
b) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Finanzierung, Verwaltung und
Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik
und zur Aufhebung der Verordnung (EU)
Nr. 1306/2013
COM(2018) 393 final; Ratsdok. 9634/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 247/18, zu Drucksache
247/18)
c) Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) Nr.
1308/2013 über eine gemeinsame
Marktorganisation für landwirtschaftliche
Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über
Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und
Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die
Begriffsbestimmung, Beschreibung,
Aufmachung und Etikettierung von
aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz
geografischer Angaben für aromatisierte
Weinerzeugnisse, (EU) Nr. 228/2013 über
Sondermaßnahmen im Bereich der
Landwirtschaft zugunsten der Regionen in
äußerster Randlage der Union und (EU) Nr.
229/2013 über Sondermaßnahmen im
Bereich der Landwirtschaft zugunsten der
kleineren Inseln des Ägäischen Meeres
COM(2018) 394 final/2; Ratsdok.
9556/1/18
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 248/18, zu Drucksache
248/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 400*
Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 401*
Beschluss zu a) bis c): Stellungnahme . . . . 385
44. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament und den Europäischen Rat:
Ein Europa, das schützt – eine Initiative zur
Ausweitung der Zuständigkeiten der
Europäischen Staatsanwaltschaft auf
grenzüberschreitende terroristische Straftaten
COM(2018) 641 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 444/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 385
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 385
45. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einrichtung des Europäischen
Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie,
Technologie und Forschung und des Netzes
nationaler Koordinierungszentren
COM(2018) 630 final; Ratsdok. 12104/18
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 442/18, zu Drucksache 442/18) 354
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392*
46. Verordnung zur Ermittlung des
Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft
für das Jahr 2019
(Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2019 – AELV
2019) (Drucksache 421/18) . . . . . . . . . . . . . 354
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392*
47. Zehnte Verordnung zur Änderung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung
(Drucksache 436/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392*
48. Verordnung zur Bestimmung des für die
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach
§ 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur
Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch für das Jahr 2019
(Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung
2019 – RBSFV 2019) (Drucksache 471/18) . 354
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392*
49. Verordnung über das Inverkehrbringen von
Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und
Zierpflanzenarten (Anbaumaterialverordnung –
AGOZV) (Drucksache 412/18) . . . . . . . . . . 354
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392*
50. Erste Verordnung zur Änderung der
Personenstandsverordnung (Drucksache 417/18) 385
Ulrike Hiller (Bremen) . . . . . . . . . . . 402*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386
51. Verordnung zur weiteren Modernisierung
des Strahlenschutzrechts (Drucksache
423/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 402*
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl.
Staatssekretärin bei der Bundesministerin für
Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386
52. Dritte Verordnung zur Änderung der
Frequenzverordnung (Drucksache 399/18) 354
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392*
53. Elfte Verordnung über Änderungen der
Anlage des Internationalen Übereinkommens von
1978 über Normen für die Ausbildung, die
Erteilung von Befähigungszeugnissen und
den Wachdienst von Seeleuten (Drucksache
437/18, zu Drucksache 437/18) . . . . . . . . . 354
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392*
54. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen Union
für die Arbeitsgruppe der Kommission „EU-
Expertennetzwerk zur Werdegang-
Nachverfolgung“ – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 459/18) . . . . . 354
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 459/1/18 . . . . . . . . . . . . . 393*
55. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 449/18) . . . . . . . . . . . . . 354
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 393*
56. Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung
der Einkommensgrenze für Minijobs und
für Verbesserungen für Arbeitnehmer in
der Gleitzone – gemäß Artikel 76 Absatz 1
GG – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen – Geschäftsordnungsantrag des
Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache
419/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
Beschluss: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
57. Entschließung des Bundesrates zum Umgang
mit dem Wolf – Antrag der Länder
Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 481/18). . . . 362
Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 362
Thomas Schmidt (Sachsen) . . . . . . . . 365
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 366
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl.
Staatssekretärin bei der Bundesministerin für
Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368
58. Entschließung des Bundesrates zur
Reduktion des von grenznahen Kernkraftwerken
ausgehenden Risikos für die Bevölkerung
in Deutschland – Antrag des Landes Baden-
Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 512/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 386
Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . . 386
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388
60. Verordnung zur Neuregelung der
zahnärztlichen Ausbildung – gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Geschäftsordnungsantrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 592/17, zu
Drucksache 592/17)
Mitteilung: Absetzung von der
Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
61. Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds
des Verwaltungsrates der Bundesagentur für
Arbeit – gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1
Nummer 3 sowie § 375 Absatz 3, § 377 Absatz 2
und § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III –
Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 510/18) . . . 354
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 510/18 . . . . . . . . . . . . . . . . 393*
62. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung
des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
– gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag
des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 518/18) . . . . . . . . . . . . . 388
Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 404*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388
63. Entschließung des Bundesrates zu
Transparenz und klaren Regeln auf digitalen
Märkten – Antrag des Landes Hessen gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 519/18) 388
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388
64. Benennung eines Mitglieds für den Beirat der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag des
Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 515/18) . . . . . . . . . . 354
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 515/18 . . . . . . . . . . . . . . . . 393*
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388
Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 389
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident M i c h a e l M ü l l e r , Regierender
Bürgermeister des Landes Berlin
Amtierender Präsident B o d o R a m e l o w ,
Ministerpräsident des Freistaats Thüringen
– zeitweise –
Amtierender Präsident D r . R e i n e r H a s e l o f f ,
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
– zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des
Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise –
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r i n :
Ulrike Hiller (Bremen)
S c h r i f t f ü h r e r :
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Guido Wolf, Minister der Justiz und für Europa
Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und
Bürgerbeteiligung
B a y e r n :
Prof. Dr. Winfried Bausback, Staatsminister der
Justiz
B e r l i n :
Andreas Geisel, Senator für Inneres und Sport
Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz,
Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Christian Görke, Minister der Finanzen
Susanna Karawanskij, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
B r e m e n :
Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin für
Finanzen
Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit,
Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen
beim Bund, für Europa und
Entwicklungszusammenarbeit
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Präses der
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für
Umwelt und Energie
H e s s e n :
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und
Gesundheit
Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und
Umwelt
Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Integration
und Gleichstellung
N i e d e r s a c h s e n :
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und
Klimaschutz
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Armin Laschet, Ministerpräsident
Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung
Peter Biesenbach, Minister der Justiz
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten
Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen,
Jugend, Integration und Verbraucherschutz
S a a r l a n d :
Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der
Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim
Bund
Jürgen Barke, Staatssekretär im Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei
Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstellung
und Integration
Thomas Schmidt, Staatsminister für Umwelt und
Landwirtschaft
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt,
Landwirtschaft und Energie
Rainer Robra, Staatsminister und Chef der
Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister
Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales
und Integration
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz,
Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt, Natur und
Digitalisierung
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Heike Taubert, Finanzministerin
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin
Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz
Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der
Bundesministerin für Ernährung und
Landwirtschaft
Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit
Dr. Helmut Teichmann, Staatssekretär im
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat
971. Sitzung
Berlin, den 19. Oktober 2018
Beginn: 9.31 Uhr
Präsident Michael Müller: Meine Damen und
Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen schönen
guten Morgen! Ich eröffne die 971. Sitzung des Bundesrates
und möchte Ihre Aufmerksamkeit gleich zu Beginn auf
unsere Ehrentribüne lenken. Dort haben zwei
Delegationen Platz genommen.
Zunächst begrüße ich eine hochrangige Delegation aus
Belgien. Parlamentspräsidenten und
Ministerpräsidenten – aus der Wallonie und von der
Deutschsprachigen Gemeinschaft – sowie der Präsident des
Ausschusses der Regionen besuchen uns und werden heute
Gespräche mit mehreren Mitgliedern unseres Hauses führen.
Liebe Gäste, unsere Länder verbindet das
jahrzehntelange Engagement beim Aufbau und der Vertiefung der
Europäischen Union. Wir pflegen unsere Beziehungen
durch regelmäßige gegenseitige Besuche auf höchster
politischer Ebene und verfügen als unmittelbare
Nachbarn zudem über enge und intensive wirtschaftliche
sowie kulturelle Kontakte.
Wir freuen uns sehr, dass Sie heute bei uns sind, und
wünschen Ihnen eine interessante Plenarsitzung und
fruchtbare Gespräche. Seien Sie herzlich willkommen!
(Beifall)
Meine Damen und Herren, ebenfalls auf der
Ehrentribüne Platz genommen haben Teilnehmerinnen und
Teilnehmer am zweiten Studienprogramm des
Bundesrates für Beschäftigte zweiter Parlamentskammern.
Unsere Gäste kommen in diesem Jahr aus acht
verschiedenen Ländern der gesamten Welt. Eine Woche lang
fanden vielfältige Informationsgespräche und
Diskussionsrunden statt. Diese gemeinsame Zeit ermöglicht uns
wertvolle Einblicke in die unterschiedlichen
Arbeitsabläufe unserer Parlamente.
Wir begrüßen also auch unsere Gäste des
Studienprogramms sehr herzlich in unserem Haus. Verehrte Damen
und Herren, wir wünschen Ihnen noch eine gute
verbleibende Zeit in Berlin!
(Beifall)
Und schließlich freuen wir uns über die Anwesenheit
von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des
Mitarbeiteraustauschprogramms des Deutschen Bundestages
auf unserer Pressetribüne.
Nun möchte ich entsprechend § 23 unserer
Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft
bekanntgeben:
Aus der Landesregierung von Brandenburg und
damit aus dem Bundesrat ausgeschieden sind Frau Diana
G o l z e am 28. August 2018 und Herr Albrecht
G e r b e r am 19. September 2018.
Am 16. Oktober 2018 wurden Frau Ministerin
Susanna K a r a w a n s k i j zum Mitglied des Bundesrates
sowie Herr Minister Professor Dr. Jörg S t e i n b a c h
zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen
Mitgliedern und wünschen den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die Zukunft alles Gute.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur
Tagesordnung. Sie liegt Ihnen mit 64 Punkten vor.
Die Punkte 12, 14 und 60 werden abgesetzt.
Zur Reihenfolge: Nach Tagesordnungspunkt 4 werden
die verbundenen Punkte 10 und 59 aufgerufen.
Anschließend wird Tagesordnungspunkt 20 behandelt. Nach
Tagesordnungspunkt 8 wird Punkt 56 aufgerufen. Nach
Tagesordnungspunkt 19 wird Punkt 57 erörtert. Im
Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und
Kollegen, dies ist für mich eine besondere Sitzung; denn
heute stehe ich dem Bundesrat zum letzten Mal als
Präsident vor. Erlauben Sie mir deshalb, wie es hier am Ende
einer Amtszeit üblich ist, zu Beginn unserer heutigen
Sitzung einen Blick auf das vergangene Jahr
zurückzuwerfen!
Gemeinsam haben wir im Bundesrat ein arbeitsreiches
Jahr durchlaufen mit vielen Sitzungen und Terminen. Ich
möchte deswegen mit einem Dank beginnen: Die
zusätzliche Aufgabe wäre ohne die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bundesratsverwaltung kaum zu bewältigen
gewesen. Ich danke Ihnen, liebe Frau D r . R e t t l e r ,
lieber Herr D r . K l e e m a n n , sowie Ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für die gute
Begleitung im vergangenen Jahr und Ihre tatkräftige
Unterstützung. Mein Dank gilt natürlich auch den
Vizepräsidenten Malu D r e y e r und Daniel G ü n t h e r ,
der in den kommenden zwölf Monaten dem Bundesrat
vorsitzen wird. Vielen Dank für die kollegiale,
verlässliche und gute Zusammenarbeit!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war auch ein Jahr
mit vielen bewegenden Momenten, neuen Erkenntnissen
und Eindrücken, ein Jahr, das seinen Höhepunkt in
unserer gemeinsamen Berliner Einheitsfeier vor gut zwei
Wochen fand. Es war mir eine große Freude, viele von
Ihnen zum Tag der Deutschen Einheit begrüßen zu
können, um gemeinsam mit den vielen Menschen aus Berlin,
Deutschland und vielen anderen Ländern unsere Einheit
zu feiern. Dabei haben sich alle unsere Bundesländer auf
vielfältige, interessante und unterhaltsame Art präsentiert
und so unserem – nicht immer hinreichend beachteten –
Föderalismus ein lebendiges Gesicht gegeben.
Dieser Föderalismus aber, den wir in diesem Haus
leben und prägen, ist Ausdruck einer starken Demokratie
und ein wichtiger Baustein für die Stabilität unseres
Landes. Hier ist der Ort, an dem wir um das Gleichgewicht
zwischen den Interessen des Bundes und der Länder
ringen, wobei wir natürlich nie die Interessen der
Menschen aus den Augen verlieren dürfen, die wir in unseren
Ländern vertreten. Im föderalen Ringen mit dem Bund
sind wir es, die dafür Sorge tragen, dass die Belange aller
Regionen beachtet werden. Dafür stehen wir – über
Parteigrenzen hinweg.
Das ist gerade in diesen Zeiten, wie ich glaube, sehr
wichtig; denn es sind unruhige Zeiten. Unsere
Demokratie verändert sich schon alleine dadurch, dass in unseren
Parlamenten immer mehr Parteien sitzen und als
Konsequenz die gewohnten Zweierkoalitionen der alten
Bundesrepublik seltener werden. Hier im Bundesrat bilden
sich 13 verschiedene Koalitionsmodelle ab.
Das verändert auch unsere Arbeit. Es erhöht die
Anzahl der Entscheidungen, bei denen es zu Enthaltungen
kommen kann, weil sich drei Koalitionspartner nun
einmal schwerer einig werden als zwei. Wir müssen mit
unserer Rolle verantwortungsvoll umgehen. Das bedeutet
für mich auch, dass Koalitionen die Tätigkeit des
Bundesrates als wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft
ansehen und dem politischen Kompromiss zum Wohle des
Landes eine große Rolle zugestehen müssen; denn die
Menschen werden es nicht verstehen, wenn wir in
wichtigen Fragen wegen der Koalitionsräson nicht
entscheiden. Vielleicht ist es ja tatsächlich eine Chance, öfter zu
zeigen: Politik ist auch immer die Kunst des
Kompromisses. Und: Einen Kompromiss zu suchen zwischen zwei
widerstrebenden Meinungen und nicht sofort dem
Lauteren oder Stärkeren nachzugeben tut unserer Demokratie
sehr gut.
Meine Damen und Herren, mit jeder
Bundesratspräsidentschaft ist natürlich ein eigener Blickwinkel
verbunden, ein besonderer Akzent, der sich aus der Perspektive
des Bundeslandes und aus den aktuellen Themen der
Bundesratspräsidentschaft ergibt.
Ich habe die Zeit meiner Bundesratspräsidentschaft
auch als Auftrag sowie als Chance verstanden, Themen
und Debatten aufzugreifen, die den Menschen in unserer
Gesellschaft wichtig sind: Zusammenhalt und
Gemeinsinn. Ein klares Bekenntnis zu unserer Demokratie ist mir
dabei besonders wichtig. Gleichzeitig sehe ich
Globalisierung und Digitalisierung als Chance für unseren
Wohlstand, aber natürlich auch als Herausforderung.
Der digitale Umbruch hat auch viel mit dem Motto
unserer Einheitsfeier zu tun; denn es ist unser aller
Anspruch, den Alltag und besonders Veränderung
gemeinsam mit den Menschen zu gestalten. „Nur mit Euch“, das
Motto des Tages der Deutschen Einheit, ist ein Anspruch,
den wir täglich leben müssen, um Vertrauen zu bewahren
und vor allem neues zu gewinnen.
Wir leben in Zeiten, in denen die Menschen nicht
mehr zuschauen, einmal alle vier oder fünf Jahre wählen
und sich dann wieder zurücklehnen. Ja, es ist manchmal
kompliziert. Es ist auch langwierig. Aber es ist der
einzige Weg, schwierige Zeiten und grundlegende
Veränderungen so zu gestalten, dass möglichst alle mitkommen
und das Gefühl haben, Zukunft wirklich gemeinsam zu
gestalten.
Wir sprechen häufig davon, dass Demokratie vom
Mitmachen lebe. Wir müssen aber auch die
Möglichkeiten schaffen, das in die Tat umzusetzen. Und wir müssen
dafür werben. Wir müssen deutlich machen, dass dieses
Mitmachen wirklich erwünscht ist: in der Politik, aber
auch an vielen anderen Stellen, in Gewerkschaften,
Kirchen, Verbänden, Vereinen und Initiativen oder auch,
vollkommen ungebunden, im Umgang mit dem
Nächsten. Denn die Stärke unserer Gesellschaft lebt vom
Mitmachen, vom Interesse am anderen und von der
Bereitschaft, sich einzubringen. Nicht im Rückzug ins Private
oder im engen Korsett alter Nationalismen, sondern in
der Öffnung für den anderen, im Wir, eben nicht in der
Ab- und Ausgrenzung der Populisten liegt die Stärke
unserer demokratischen und weltoffenen Gesellschaft.
Wir müssen alles dafür tun, um die Menschen weiter
oder auch wieder für unsere Demokratie zu begeistern
und für eine aktive Gestaltung zurückzugewinnen.
Demokratie braucht Demokratinnen und Demokraten, und
zwar nicht nur als Demokratiekonsumenten, sondern in
allen Institutionen, ja besonders in Kommunal- und
Landesparlamenten oder auch auf der Straße.
Eines sollte dabei klar sein: Man kann Politik, Parteien
und Entscheidungen kritisieren. Man kann andere
Vorstellungen haben. Man kann dafür demonstrieren, sich in
Parteien, Gewerkschaften, Kirchen oder Bürgerinitiativen
engagieren. Aber niemand muss Seite an Seite mit
Rechtsextremen und Feinden unserer Demokratie
marschieren, weil er glaubt, sonst nicht gehört zu werden.
Am vergangenen Samstag haben rund 240 000 Menschen
allein in Berlin klargemacht: Das ist unser Land, und in
diesem Land ist kein Platz für Hass, Ausgrenzung
Anderslebender, Rassismus und Antisemitismus.
Meine Damen und Herren, ich weiß: In diesem Haus
sind wir aus gutem Grund zurückhaltend. Aber wir leben
in Zeiten, in denen alle, auch wir im Bundesrat, für
unsere Demokratie und für unsere Werte deutlich machen
müssen: Populisten, Rassisten und Nationalisten stellen
wir alle uns entschieden entgegen!
Es ist wichtig, dass wir Ängste ernst nehmen. Ja, wir
leben in atemlosen Zeiten der Digitalisierung und
Globalisierung. Wir müssen die enormen Chancen sehen, die
sich damit verbinden, und gleichermaßen unserer
Verpflichtung zur Gestaltung nachkommen. Im Mittelpunkt
meiner Bundesratspräsidentschaft stand der Anspruch,
dass wir unsere Zukunft digital und sozial gestalten. Das
heißt, dass wir uns inmitten des großen Umbruchs der
Digitalisierung beiden Dimensionen dieser Entwicklung
widmen müssen: den wirtschaftlichen und
technologischen Chancen und den sozialen Herausforderungen.
Wir stehen mit Globalisierung und Digitalisierung vor
einer neuen sozialen Frage: Wie kann es uns gelingen,
dass alle Menschen an der Entwicklung teilhaben
können, dass sie die Möglichkeit erhalten, davon zu
profitieren? Oder – anders formuliert –: Wie verhindern wir,
dass Menschen abgehängt und zu Verlierern der
Digitalisierung werden?
Es geht dabei um die Frage der Gerechtigkeit und um
den Erhalt des sozialen Friedens. Wir alle erleben, dass
das digitale Zeitalter auch mit Entfremdung einhergeht,
dass Menschen sich zurückziehen, wenn sie sich nicht
mehr verstanden fühlen, und sich andere Wege suchen,
um ihren Unmut zu artikulieren. Die Beantwortung der
sozialen Frage ist für die Akzeptanz der vor uns
liegenden Veränderungen entscheidend. Es liegt in unserer
Verantwortung, dafür eine Sensibilität zu entwickeln und
Antworten darauf zu finden: durch soziale Sicherung
aller, auch derer, die in Zeiten des Plattformkapitalismus
scheinbar selbstständig arbeiten, durch lebensbegleitende
Qualifizierung, aber auch durch sichere Renten, die auf
verschiedene Lebensphasen reagieren, und durch gute
Arbeit für alle, um Teilhabe und gesellschaftliche
Anerkennung zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, wir haben den 3. Oktober
dieses Jahr in Berlin gefeiert, in unserer Hauptstadt, der
großen, deutschen Metropole mitten in Ostdeutschland.
Es war mir als Regierendem Bürgermeister und
ostdeutschem Ministerpräsidenten wichtig, gerade an diesem
Tag deutlich zu machen, dass wir es auch 28 Jahre nach
der Einheit noch nicht erreicht haben, überall in
Deutschland für gleichwertige Verhältnisse zu sorgen. Rente,
Löhne, die Sicherung guter industrieller Arbeitsplätze,
Zukunftsperspektiven für alle Generationen – in all
diesen Fragen können Ostdeutsche darauf verweisen, dass es
noch nicht gerecht zugeht. Das müssen wir ändern. Dafür
tragen wir alle Verantwortung: die Politik, indem sie
Gerechtigkeit durch Gleichheit, zum Beispiel bei der
Rente, schaffen muss, die Wirtschaft, indem sie ihren
Teil dazu beiträgt, dass in Ostdeutschland gute Arbeit
gesichert und vor allen Dingen auch in der Industrie
ausgebaut wird.
Doch bei allen Herausforderungen, die die Einheit
immer noch mit sich bringt, sollten wir nie vergessen,
wie großartig es ist, dass die Menschen im Osten unseres
Landes das in einer friedlichen Revolution erkämpft
haben, was uns die brutale Teilung durch Mauer und
Schießbefehl vorenthalten hat: mit unseren Nachbarn, in
unseren Familien und als Deutsche friedlich, gemeinsam
in einem Land zu leben. Ich danke den Menschen, die
dafür in Leipzig, Ost-Berlin und vielen anderen Städten
der ehemaligen DDR auf die Straße gegangen sind.
Wir wissen: Viele mussten dafür nach der Wende
oftmals auch persönliche Opfer durch Arbeitslosigkeit und
mangelnde Wertschätzung auf sich nehmen. Deswegen
bleibt Respekt vor der Leistung und den Biografien
unserer ostdeutschen Mitbürgerinnen und Mitbürger auch 28
Jahre nach der Einheit wichtig. Ich glaube, unser Festakt
am 3. Oktober hat deutlich gemacht, wie viel in den
vergangenen 28 Jahren gelungen ist und dass wir stolz sein
können auf unseren gemeinsamen Weg in ein geeintes
und friedliches Deutschland.
Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam weitergehen –
für ein weltoffenes, tolerantes Land, das Solidarität auch
zurückgibt an all jene, die Hilfe brauchen und auf der
Flucht sind. Für eine gute, sichere und gerechte Zukunft
unserer Bundesländer und damit aller Menschen, die in
Deutschland leben, ganz gleich welcher Herkunft,
Religion, Lebensweise oder Überzeugung.
Lassen Sie uns gemeinsam streiten dafür, dass wir
weiter auf der Grundlage der Werte unseres
Grundgesetzes zusammenleben! Wer Pressefreiheit,
Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung, Religionsfreiheit nicht
akzeptieren kann oder bekämpft, der kann und wird nie Teil
unserer Gemeinschaft sein.
Meine Damen und Herren, es war mir eine Ehre und
große Freude, mit Ihnen gemeinsam dieses Jahr der
Berliner Bundesratspräsidentschaft zu gestalten. Es war ein
spannendes Jahr mit vielen Aufgaben und Eindrücken.
Ich nehme viele gute Erfahrungen mit in das kommende
Jahr unter der neuen Bundesratspräsidentschaft von
Daniel Günther. Ich freue mich darauf und bin mir sicher:
Der von uns allen mit Überzeugung getragene
Föderalismus wird auch im kommenden Jahr gute und wichtige
Arbeit für unser Land leisten. Wir haben es in der Hand,
liebe Kolleginnen und Kollegen, unseren Beitrag zu
leisten für Demokratie, Wohlstand und Zusammenhalt. Wir
tragen weiter unsere Verantwortung für eine gute Zukunft
Deutschlands und Europas. Lassen Sie uns in diesem
Sinne in die heutige Sitzung starten! – Vielen Dank.
(Beifall)
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu
unserer Tagesordnung.
Ich rufe Punkt 1 auf:
TOP 1
Wahl des Präsidiums
Nach dem vereinbarten Turnus schlage ich Ihnen für
das am 1. November 2018 beginnende neue
Geschäftsjahr vor, den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-
Holstein, Herrn Daniel Günther, zum Präsidenten des
Bundesrates zu wählen.
Über die Wahl des Präsidenten wird nach unserer
Praxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte nun,
die Länder einzeln aufzurufen.
Ulrike Hiller (Bremen), Schriftführerin:
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Ja
Brandenburg Ja
Bremen Ja
Hamburg Ja
Hessen Ja
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland Ja
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Ja
Schleswig-Holstein Ja
Thüringen Ja
Präsident Michael Müller: Damit kann ich
feststellen, dass Herr Ministerpräsident Daniel G ü n t h e r für
das Geschäftsjahr 2018/2019 einstimmig zum
Präsidenten des Bundesrates gewählt ist.
Herr Ministerpräsident, ich darf Sie fragen: Nehmen
Sie die Wahl an?
Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Ich nehme
die Wahl an und bedanke mich herzlich für das
Vertrauen.
Präsident Michael Müller: Dann darf ich Ihnen die
Glückwünsche des Hauses aussprechen, sehr geehrter
Herr Ministerpräsident.
(Beifall – Gratulation im Halbrund)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur
Wahl der Vizepräsidenten.
Nach dem verabredeten Turnus schlage ich Ihnen zur
Wahl vor: zum Ersten Vizepräsidenten den Präsidenten
des laufenden Geschäftsjahres, zum Zweiten
Vizepräsidenten den Ministerpräsidenten des Landes
Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar W o i d k e .
Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über diese
Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer zustimmen möchte,
den bitte ich um das Handzeichen.
Die Vorschläge sind einstimmig angenommen.
Herr Kollege Woidke – sicherlich – und ich nehmen
die Wahl an und danken für das Vertrauen.
(Dr. Dietmar Woidke [Brandenburg]: So ist es,
Herr Präsident!)
Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 2:
TOP 2
Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden
Vorsitzenden der Europakammer
Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des
Bundesrates bilden, stellen in gleicher Reihenfolge die
Vorsitzende der Europakammer und ihre zwei
Stellvertreter.
Dementsprechend schlage ich Ihnen vor, Frau
Ministerin Dr. Sabine S ü t t e r l i n - W a a c k (Schleswig-
Holstein) zur Vorsitzenden, Herrn Bürgermeister
Dr. Klaus L e d e r e r (Berlin) zum ersten
stellvertretenden Vorsitzenden und Herrn Minister Stefan
L u d w i g (Brandenburg) zum zweiten
stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für das
Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen.
Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den
bitte ich um das Handzeichen.
Damit sind die Vorsitzende der Europakammer und
ihre zwei Stellvertreter einstimmig gewählt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3:
TOP 3
Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse
(Drucksache 452/18)
Für diese Wahl liegt Ihnen der Antrag des
Präsidenten vor.
Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte
ich um das Handzeichen.
Auch das ist einstimmig beschlossen.
Tagesordnungspunkt 4:
TOP 4
Wahl der Schriftführer
Ich schlage vor, für das Geschäftsjahr 2018/2019
Herrn Staatsminister Professor Dr. Winfried B a u s -
b a c k (Bayern) und Frau Staatsrätin Ulrike H i l l e r
(Bremen) als Schriftführer wiederzuwählen.
Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich
um das Handzeichen. – Auch das ist einstimmig.
Damit sind beide Schriftführer wiedergewählt.
Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 10
und 59 auf:
TOP 10
10. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
planerischen Steuerung der Windenergienutzung
und zur Wiederbelebung der
Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen
zwischen Windenergieanlagen und zulässigen
Nutzungen – Antrag des Landes Nordrhein-
Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 484/18)
in Verbindung mit
59. TOP 59
59. Entschließung des Bundesrates zur
Entprivilegierung der Windenergienutzung – Antrag des
Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 509/18)
Wortmeldungen liegen vor. Es beginnt der
Ministerpräsident des Landes Brandenburg. Herr Dr. Woidke, Sie
haben das Wort.
Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wir haben uns an dieser Stelle oft und kontrovers über
die Energiewende, den Ausbau erneuerbarer Energien,
die Energieversorgung in Deutschland mit ihren vielen
Facetten unterhalten.
Brandenburg und, wie ich glaube, die meisten, die hier
im Saal versammelt sind, wollen eine erfolgreiche
Energiewende. Das muss für uns ein zentrales Anliegen
bleiben. Ein Erfolg kann die Energiewende aber nur dann
werden, wenn sie bei den Bürgerinnen und Bürgern vor
Ort weitgehend akzeptiert wird und wenn die konkret
betroffenen Menschen ausreichend einbezogen werden.
Es sollte nicht über die Köpfe derer hinweg entschieden
werden, was sich über diese Köpfe anschließend drehen
soll.
Der Entschließungsantrag, den Brandenburg heute in
den Bundestag einbringt, verfolgt genau dieses Ziel: Mit
der Abschaffung des Windkraftprivilegs im
Baugesetzbuch wollen wir die Mitwirkungsrechte der Kommunen
und die unmittelbare Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger an den Planungsprozessen verbessern.
Wie Sie wissen, werden seit 1997 Windräder im
Außenbereich der Kommunen, also dort, wo es keine
Bebauungspläne gibt, privilegiert zugelassen. Das war zu
der damaligen Zeit – es sind immerhin 21 Jahre
vergangen – durchaus nachvollziehbar und allgemein akzeptiert.
So sollte der zügige Ausbau der Windkraft ermöglicht
werden. Aber heute haben sich die erneuerbaren Energien
längst fest im Markt etabliert. Ganze Landstriche,
insbesondere in Ostdeutschland und im Norden Deutschlands,
sind optisch mittlerweile von Windkraftanlagen geprägt.
Es bedarf keiner Privilegierung der Windkraft mehr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mittlerweile
stehen allein in Brandenburg rund 3 750
Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von etwa 6 900
Megawatt. Bezogen auf die installierte Gesamtleistung ist
Brandenburg damit auf Platz 2. Auf die Anzahl der
Einwohner bezogen belegt Brandenburg sogar die
Spitzenposition, auch was die Produktion erneuerbarer Energien
pro Flächeneinheit betrifft. Brandenburg ist ein
Energieland. Tausende Menschen verdienen ihr Geld in der
Windkraftbranche.
Sie sehen, dass kaum ein anderes Bundesland den
Ausbau der Erneuerbaren so vorangetrieben hat – das
will ich hier noch einmal hervorheben – wie mein
Bundesland Brandenburg. Wir haben also unsere
Hausaufgaben gemacht.
Um den fortschrittlichen energiepolitischen Weg aber
weitergehen zu können, ist es mir besonders wichtig, für
einen fairen Ausgleich zwischen den klimapolitischen
Zielen und den berechtigten Interessen der betroffenen
Gemeinden und Bürger zu sorgen. Wir sollten bei allem
Bemühen um den Ausbau der Windenergie
beziehungsweise der erneuerbaren Energien insgesamt Folgendes
nicht übersehen: Viele betroffene Anwohnerinnen und
Anwohner sind durch Lärm, Schattenwurf, ein
verändertes Landschaftsbild und nächtliche Blinkfeuer von
Windrädern belastet und sorgen sich in Teilen auch um ihre
Gesundheit. All das – und das ist nicht verwunderlich –
verringert deutlich die Akzeptanz der Windenergie bei
den Betroffenen.
Um nicht falsch verstanden zu werden, möchte ich
eines noch einmal klarstellen: Wir beabsichtigen mit
unserem Antrag keineswegs eine Schwächung der
Windenergie oder gar der Energiewende in Deutschland.
Genau das Gegenteil ist richtig. Die Energiewende kann nur
gelingen, wenn sie von breiten Teilen der Bevölkerung
unterstützt, mitgetragen wird und wenn Vorbehalte – vor
allem gegen die Windenergie – verringert werden.
Deshalb machen wir in Brandenburg uns dafür stark, den
Zuspruch für die Windkraft in der Bevölkerung durch
stärkere Mitwirkungsrechte der kommunalen Ebene
wieder zu erhöhen. Die Kommunen müssen das Recht
zurückbekommen, selbst zu entscheiden, ob und wo sie
Windkraftanlagen planerisch ermöglichen wollen.
Deshalb ist diese Bundesratsinitiative Teil eines
umfangreichen Maßnahmenpakets, das wir bei uns im Land auf den
Weg gebracht haben, um ein faires Miteinander von
erneuerbaren Energien und Bürgerinteressen zu
ermöglichen. Es geht nur mit den Menschen, nicht gegen sie.
Wir verstehen unseren Entschließungsantrag als
Initialzündung zur Stärkung der kommunalen Planungshoheit.
Windkraftanlagen wären im Außenbereich nur dann
zulässig, wenn die Kommune entsprechende Flächen in
einem Bebauungsplan ausweist. Erforschung und
Entwicklung der Windenergie wären weiterhin privilegiert
zulässig.
Wir hoffen, dass Sie unser Anliegen zur Stärkung der
kommunalen Mitwirkungsrechte teilen, und bitten um
Unterstützung in den anstehenden Beratungen. Meine
sehr verehrten Damen und Herren, es geht hier schlicht
um eine Demokratisierung von Entscheidungen. –
Herzlichen Dank.
Präsident Michael Müller: Vielen Dank, Herr
Ministerpräsident!
Als Nächstes hat Frau Ministerin Scharrenbach aus
Nordrhein-Westfalen das Wort.
Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Das Land Nordrhein-Westfalen hat den
Gesetzesantrag zur Stärkung der planerischen Steuerung der
Windenergienutzung und zur Wiederbelebung der
Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen
zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
in den Bundesrat eingebracht als eine von mehreren
Maßnahmen, mit denen wir – wie das Land
Brandenburg – die Akzeptanz für die Nutzung der
Windenergieanlagen in der Bevölkerung erhalten wollen.
Wir haben auch die Erfahrung gemacht, dass der
massive Ausbau der Windenergie in weiten Teilen unseres
Landes auf zunehmende Vorbehalte in der Bevölkerung
stößt, wenn Windenergieanlagen in der Nähe zu
Wohnbebauung geplant werden. Es geht dabei um empfundene
Störungen, die von Windkraftanlagen ausgehen können,
es geht um Schattenwurf, um Geräuschentwicklung, um
die Optik der Landschaft und am Ende um das Gefühl
einer eingeschränkten Lebensqualität in den betroffenen
Regionen.
Wir möchten die Akzeptanz der Bevölkerung für die
Windkraftnutzung erhalten, da diese weiterhin im
Energiemix der Gegenwart und Zukunft wesentlicher
Bestandteil sein wird. Daher ist es wichtig, für die
Entscheidungsträger vor Ort, für die Länder und Kommunen,
Spielräume zu schaffen, Windenergieanlagen an solchen
Standorten zu planen, die die Bevölkerung weniger
beeinträchtigen.
Wie diese Spielräume auszugestalten sind und wie
eine rechtssichere Lösung aussehen kann, sollte der
jeweilige Landesgesetzgeber entscheiden. Gegenwärtig ist
dies wegen des starren Privilegierungstatbestandes in
§ 35 Absatz 1 Nummer 5 des Baugesetzbuches nicht
möglich; Herr Ministerpräsident Dr. Woidke hat darauf
hingewiesen. Vorhaben, die der Erforschung, aber auch
der Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen,
sind hiernach im Außenbereich privilegiert.
Mit unserer Bundesratsinitiative möchten wir wieder
mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Länder erreichen,
indem die Länderöffnungsklausel, die bis Ende 2015 in
§ 249 Absatz 3 Baugesetzbuch bestanden hat, wieder
aufgelegt wird. Dies würde den Ländern die –
zugegebenermaßen zeitlich befristete – Möglichkeit geben, eine
Gesetzesregelung zu schaffen, nach der
Windenergieanlagen grundsätzlich nur dann privilegiert zulässig sind,
wenn sie bestimmte Abstände zu anderen baulichen
Nutzungen, insbesondere Wohnbebauung, einhalten. Dies
würde den weiteren Ausbau in geordnete und akzeptable
Bahnen lenken, und der Fokus könnte auf das
Repowering bestehender Anlagen gelegt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die
nordrhein-westfälische Initiative greift darüber hinaus einen
weiteren Punkt auf, mit dem die planerische Steuerung
der Kommunen erweitert werden soll. Durch Neufassung
des § 15 Absatz 3 Baugesetzbuch soll zur Sicherung der
kommunalen Konzentrationszonenplanung die
Zurückstellungsmöglichkeit von Genehmigungsanträgen bei
besonderen Umständen um ein weiteres Jahr verlängert
werden. Die Kommunen könnten so ihre Planungen unter
geringerem Zeitdruck und mit größerer Sorgfalt
durchführen. Dadurch soll die Steuerungsfähigkeit der
Planungsträger gestärkt, eine höhere Absicherung der
Planungen erzielt und insgesamt mehr Akzeptanz in der
Bevölkerung erreicht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bitten um
Unterstützung der nordrhein-westfälischen Initiative und
freuen uns auf die weiteren Austausche. – Herzlichen
Dank.
Präsident Michael Müller: Vielen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir haben die Punkte 10 und 59 zur gemeinsamen
Beratung aufgerufen. Ich komme zunächst zu Punkt 10:
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung – federführend – sowie dem Ausschuss
für Innere Angelegenheiten, dem Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Zu Punkt 59:
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem
Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung – federführend – sowie dem Ausschuss
für Innere Angelegenheiten, dem Ausschuss für
Kulturfragen, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit und dem
Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 20:
TOP 20
Entwurf eines Gesetzes über
Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen
Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und
-Stabilisierungsgesetz) (Drucksache 425/18)
Es liegt eine Wortmeldung von Frau
Ministerpräsidentin Dreyer vor.
Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, liebe
Kollegen und liebe Kolleginnen! Mit dem Gesetz über
Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der
gesetzlichen Rentenversicherung setzen wir den ersten
Meilenstein in der Rentenpolitik und der
Alterssicherungspolitik in dieser Legislaturperiode: Wir verbessern
die Situation vieler Rentner und Rentnerinnen. Wir
schaffen mittelfristig Sicherheit für die Bezieher und
Bezieherinnen von Leistungen und andererseits für die
Beitragszahler und Beitragszahlerinnen.
Das Vorhaben geht jetzt sozusagen auf die Zielgerade.
Es setzt den Koalitionsvertrag um und ist Ergebnis sehr
solider Regierungsarbeit zum Wohle der Bürger und der
Bürgerinnen. Ich danke allen, die in zügiger, beherzter
und unaufgeregter Sacharbeit zum Gelingen des
vorliegenden Gesetzentwurfs beigetragen haben – insbesondere
dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus
H e i l , der das Vorhaben federführend und sehr schnell
vorangebracht hat.
Worum geht es im Einzelnen?
Ich nenne zunächst die doppelte Haltelinie für das
Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung und
für den Beitragssatz. Beide Haltelinien reichen bis zum
Jahr 2025 und decken somit eine mittlere Frist ab. Die
Bürger und Bürgerinnen können sich also darauf
verlassen, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 bei
mindestens 48 Prozent liegt. Das entspricht in etwa dem
heutigen Leistungsniveau.
Ich glaube, dass dies ein wichtiger Schritt ist; denn
ganz offensichtlich leben wir in einer Zeit großer
Verunsicherung, und Bürger und Bürgerinnen, die ein Leben
lang gearbeitet haben, haben aus meiner Sicht ein Recht
darauf, dass am Ende ihres Arbeitslebens ein
Rentenniveau steht, von dem sie tatsächlich ausgehen können.
Das Verhältnis zwischen Renten und Löhnen wird also
in etwa gleichbleiben. Die Rentner und Rentnerinnen
werden weiterhin am Anstieg der Löhne und Gehälter
partizipieren.
Außerdem können die Versicherten sicher sein, dass
der Beitragssatz bis 2025 nicht über 20 Prozent steigt. Er
liegt heute bei 18,6 Prozent.
Das Gesetz unterbindet gleichzeitig etwas, worüber in
der Vergangenheit immer debattiert worden ist, nämlich
die weitere Senkung des Beitragssatzes, auch wenn das in
einem Jahr rechnerisch möglich wäre. Wir alle wissen,
dass wir perspektivisch tatsächlich mehr Geld in der
Rentenversicherung brauchen. Insofern ist das ein sehr
vernünftiges Vorgehen.
Ich nenne darüber hinaus die Mütterrente II, die für
alle Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, zu einer
Ausweitung der Kindererziehungszeiten um einen halben
Entgeltpunkt pro Kind führt. Das Gleiche gilt im Übrigen
für Väter. Damals waren es nicht besonders viele. Die
wenigen, die davon betroffen sind, profitieren natürlich
auch von dieser Regelung.
Leider ist für die Mütterrente keine Steuerfinanzierung
vorgesehen, wie es ordnungspolitisch richtig gewesen
wäre. Die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse des
Bundesrates greifen diesen Punkt deshalb auf.
Eine weitere Verbesserung, die mir persönlich sehr am
Herzen liegt, bezieht sich auf die Bezieher und
Bezieherinnen der Erwerbsminderungsrenten. Ihre Rente
berechnet sich zukünftig so, als hätten sie nach Eintritt der
Erwerbsminderung bis zum Erreichen der Altersgrenze
versicherungspflichtig gearbeitet. Das führt ganz definitiv
zu höheren Erwerbsminderungsrenten. Wir alle wissen,
dass viele Bezieher und Bezieherinnen der
Erwerbsminderungsrenten von Altersarmut gefährdet sind. Ich freue
mich deshalb, dass wir – nach bereits erfolgten
Verbesserungen – hier nochmals nachlegen können. Auch das ist
nötig gewesen.
Mir ist dabei sehr bewusst, dass der Abstand zwischen
einer Erwerbsminderungsrente und der Rente eines
gesunden Versicherten, der tatsächlich bis zur Altersgrenze
gearbeitet hat, abgebaut wird. Ich bin davon überzeugt
– das möchte ich hier noch einmal dezidiert sagen –, dass
das richtig ist. Erwerbsminderung ist nicht selbst gewählt,
es ist meist ein unfreiwilliges Schicksal. Die meisten
Betroffenen würden tausendmal lieber gesund sein und
bis zum Ende ihres Arbeitslebens arbeiten können, als auf
Erwerbsminderungsleistungen angewiesen zu sein. Es ist
Aufgabe einer Sozialversicherung, genau solche
Lebensrisiken abzudämpfen. Deshalb finde ich es richtig und
konsequent, wenn wir ein Sicherungsniveau anstreben,
das das Erwerbsminderungsrisiko so gut wie möglich
abdeckt.
Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir alle wünschen
uns ein System der Alterssicherung, das ein
auskömmliches und angemessenes Einkommen im Alter, im
Hinterbliebenenfall und bei Invalidität gewährleistet. Wir alle
wissen aber auch, dass dies allein mit Mitteln der
Rentenversicherung nicht möglich ist. Denn die Finanzierung
unserer Renten erfolgt immer noch durch Beiträge und
durch Steuermittel. Diese müssen erwirtschaftet werden.
Die Höhe der Renten hängt maßgeblich von der Höhe des
versicherten Einkommens während des Erwerbslebens
ab. Insofern ist klar, welche Bedeutung aktiver
Erwerbsarbeit und guter Arbeit auch für die Alterssicherung
beigemessen werden muss. Man kann im Nachhinein nicht
reparieren, was unterwegs falsch gelaufen ist.
Es geht also darum, diejenigen zur Arbeit zu
befähigen, die es schwerer haben.
Es geht um gute Bildung, um frühkindliche Erziehung.
Es geht um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Weil es hier einen unmittelbaren Zusammenhang
zwischen Jüngeren und Älteren gibt, dürfen wir heute im
Bundesrat konstatieren, dass gestern im Bundestag
wichtige Gesetze verabschiedet worden sind, die genau diese
Punkte aufgreifen: Mit dem Gute-Kita-Gesetz oder auch
mit dem Weiterbildungsgesetz werden Chancen
ermöglicht, dass das Erwerbsleben so ist, dass es gelingt, am
Ende eine gute Rente zu haben.
Und natürlich geht es um faire Löhne. Nur aus guten
und fairen Löhnen können Rentenanwartschaften
erwachsen, die eine auskömmliche Rente im Alter
ermöglichen. Deshalb bleibt es eine Daueraufgabe, alles dafür zu
tun, dass die Menschen angemessen und gut verdienen.
Neben der Rentenpolitik sind also viele Maßnahmen
nötig, die dem Prinzip der vorausschauenden
Sozialpolitik folgen. Nur wenn wir auch zukünftig die
Erwerbsbiografien stärken, werden wir sicher wissen, dass die
Menschen im Alter eine gute Rente haben.
Meine lieben Kollegen und Kolleginnen, wie ich
eingangs erwähnt habe, ist dies der erste rentenpolitische
Meilenstein in dieser Legislaturperiode. Weitere Schritte
müssen folgen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass alle
Verantwortlichen mit der gleichen Konzentration,
Sachlichkeit und Beharrlichkeit weitermachen, welche die
Arbeit an dem vorliegenden Gesetzentwurf geprägt
haben. Damit wird das Alterssicherungssystem mittelfristig
stabilisiert. Deshalb finde ich, dass heute ein guter Tag
für Junge und für Alte ist.
Mein letzter Satz: Wer behauptet, die Rente hat nur
etwas mit älteren Menschen zu tun, liegt völlig falsch. Ich
persönlich bin inzwischen zwar auch schon etwas älter,
kann aber sagen: Mir war es immer, auch als junger Frau,
ein großes Anliegen, dass meine Eltern oder meine
Großeltern im Alter anständig leben können und dass es einen
Gegenwert dafür gibt, dass sie ein ganzes Leben lang
gearbeitet haben. Deshalb ist das eine
generationenübergreifende Frage. Wir sind bereit, diese wichtige Frage
langfristig – nicht nur mittelfristig – auf ein festes
Fundament zu stellen.
Ich bin sehr froh, dass dieser Schritt heute vollzogen
wird und die Menschen draußen wissen: Das
Versicherungsniveau von 48 Prozent wird auch in Zukunft stabil
bleiben. – Herzlichen Dank.
Präsident Michael Müller: Vielen Dank, Frau
Ministerpräsidentin!
Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich zur Einzelabstimmung auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf
entsprechend Stellung genommen.
(MD Dr. Rolf-Dieter Jungk [Bayern]: Bitte
Ziffer 10 wiederholen!)
Wir wiederholen die Abstimmung zu Ziffer 10. Ich
bitte um ein deutliches Handzeichen, damit wir gut
auszählen können. – Das ist die Mehrheit.
Damit wird das erste Auszählen bestätigt.
(MD Dr. Rolf-Dieter Jungk [Bayern]: Ich
entschuldige mich!)
Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes,
des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes (Drucksache 475/18)
Uns liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister Dr.
Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern vor. Sie haben
das Wort.
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Die Änderung des
Tiergesundheitsgesetzes und anderer Gesetze ist ein wichtiges Anliegen.
Denn wenn wir uns die Lage in Europa und anderen
Staaten dieser Erde anschauen, stellen wir fest, dass die
Afrikanische Schweinepest eine reale Bedrohung
darstellt. Sie alle haben es wahrscheinlich wahrgenommen:
Sie ist nicht nur bei unseren Nachbarn in Polen
ausgebrochen, sondern jetzt auch in Belgien.
Das hat uns dazu veranlasst, den Bund dringend zu
bitten, eine Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen, um
zu einheitlichen Handlungsmaximen zu kommen und
damit auch ein Eingreifen zu ermöglichen.
Ich will einige Zahlen nennen, die deutlich machen,
dass es auch uns morgen treffen kann. Das wäre aus
meiner Sicht und aus Sicht der Landwirtschaft, im
Übrigen auch der Ernährungswirtschaft, einem
strukturbestimmenden Zweig der deutschen Wirtschaft, eine
Katastrophe.
Wir produzieren in Deutschland etwa 30 Millionen
Schweine. 25 bis 30 Prozent davon werden exportiert.
Wir sind nach wie vor Marktführer in Europa, was den
Export dieser Produkte angeht. Wenn man bedenkt, dass
Belgien aufgrund der aktuellen Situation für den
gesamten Export gesperrt ist, mag ich mir nicht ausmalen,
wohin die Reise geht, wenn es uns in Deutschland trifft.
Deswegen ist es dringend notwendig, dass
seuchenhygienische Maßnahmen, aber auch andere Aktivitäten
vorangebracht werden.
In Litauen hat es in diesem Jahr 1 200 Fälle gegeben.
In Polen – wir sind nur noch 350 Kilometer vom
dortigen Seuchenherd entfernt – sind allein in diesem Jahr
bis zum 7. Oktober 1 970 Fälle bekannt geworden.
Das nehme ich mit allergrößter Sorge zur Kenntnis.
Ich bitte uns alle, Bund und Länder, zusammenzurücken
und alles dafür zu tun, dass dieser Ausbruch in
Deutschland möglichst nicht passiert.
Es ist sehr wichtig, dass mit diesem Gesetz
Maßnahmen verschärft werden: Beschränkung des Personen- und
Fahrzeugverkehrs in und zu den Betrieben, Absperrung
betroffener Gebiete, Beschränkung und Verbot der
Nutzung landwirtschaftlicher Flächen – ein harter Schritt,
aber dann notwendig –, Anordnung einer vermehrten
Fallwildsuche und schließlich Verstärkung der Bejagung.
Ich selber habe in Mecklenburg-Vorpommern seit
2009 ein Maßnahmenpaket entwickelt und dieses straff
durchgezogen. Wir haben auch ein Sofortprogramm
aufgelegt. Wenn ich eine Zahl nennen darf: Wir hatten im
letzten Jahr die höchste Wildschweinstrecke, die es
jemals in Mecklenburg-Vorpommern gegeben hat: 86 000
Stück. Das macht deutlich: Wir sind vorbereitet. Aber es
würde auch uns schwer treffen, wenn es zu einem
Ausbruch käme. Insofern bin ich dankbar, dass der Bund
dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat.
Ich glaube, dass wir alle gehalten sind, die
Öffentlichkeitsarbeit weiter zu intensivieren, unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen, nicht zuletzt
länderübergreifend. Wir haben schon länderübergreifende und
nationenübergreifende Übungen zum
Schweinepestgeschehen durchgeführt.
Und wir haben die landesrechtlichen Strategiepläne
auf Vordermann gebracht. Ich gehe davon aus, dass auch
alle anderen Bundesländer dies getan haben.
( V o r s i t z : Amtierender Präsident
Bodo Ramelow)
Insofern will ich mich ausdrücklich für die
Zusammenarbeit mit dem Bund bedanken.
Auf der anderen Seite ist eine Forderung, eine
dringende Bitte von mir noch einmal anzusprechen, nämlich
einen Impfstoff zu entwickeln und so schnell wie
möglich auf den Weg zu bringen. Ich bitte die
Bundesregierung dringend, hier mehr Forschungsmittel zur
Verfügung zu stellen, damit wir endlich die Möglichkeit
erhalten, wie bei der Europäischen Schweinepest – dort ist es
uns ja gelungen, einen Impfstoff zu entwickeln –
prophylaktisch zu handeln oder in diese Strategie einzutreten.
Ich erwarte da deutlich mehr Anstrengungen.
In diesem Sinne hoffe ich, dass wir nicht von einem
Seuchenzug betroffen werden. Aber er steht kurz bevor. –
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
herzlichen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Albrecht
(Schleswig-Holstein) abgegeben.
Wir können zur Abstimmung kommen. Ihnen liegen
die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor.
Der Ausschuss für Agrarpolitik und
Verbraucherschutz empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dieser
Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das
Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben noch über den Landesantrag für eine
Entschließung abzustimmen. Wer für die Entschließung ist,
den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine
Minderheit.
Damit ist die Entschließung n i c h t beschlossen.
Ich darf die grüne Liste verlesen. Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 8/20182
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
6, 7, 9, 21, 23, 24, 33, 34, 41, 42, 45 bis 49, 52
bis 55, 61 und 64.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die
Mehrheit.
Damit ist so beschlossen.
Zu Tagesordnungspunkt 9 sind die Länder
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz der Vorlage
beigetreten.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:
TOP 8
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der
Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung
– Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern –
(Drucksache 408/18)
Es liegen Wortmeldungen vor. Ich darf zuerst Herrn
Minister Biesenbach aus Nordrhein-Westfalen das Wort
erteilen.
Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen): Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das
geltende Recht beantwortet die Frage der Zulässigkeit
einer Verhüllung des Gesichts während der Gerichtsver-
1 Anlage 1
2 Anlage 2
handlung nicht generell. Richterliche Anordnungen, die
Verhüllung zu entfernen, werden bislang auf eine
Generalklausel im Gerichtsverfassungsgesetz gestützt. Die
Vorschrift ermöglicht dem Vorsitzenden das Ergreifen
von Maßnahmen, die erforderlich sind, um den
ungestörten Ablauf von Sitzungen zu gewährleisten.
Eine einheitliche und verlässliche Handhabung dieser
Norm hat sich in Bezug auf die Gesichtsverhüllung in der
Rechtsprechung allerdings bisher nicht herausbilden
können. Im Gegenteil! Wie eine Umfrage unter den
bayerischen und nordrhein-westfälischen Gerichten und
Staatsanwaltschaften zutage gebracht hat, fallen
Entscheidungen im Rahmen der sogenannten Sitzungspolizei
bei gleich oder ähnlich gelagerten Sachverhalten sehr
unterschiedlich aus. Einzelheiten hierzu habe ich Ihnen
an dieser Stelle bereits vor vier Wochen dargestellt.
Die Schaffung einer rechtssicheren Regelung ist vor
diesem Hintergrund dringend geboten. Ich freue mich
deshalb sehr, dass der von Nordrhein-Westfalen und
Bayern in den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf
zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der
Gerichtsverhandlung sowohl im Rechtsausschuss als auch
im Innenausschuss des Bundesrates eine breite Mehrheit
gefunden hat.
Die Diskussion um die Ausrichtung des
Gesetzentwurfs habe ich sowohl auf der Konferenz der
Justizministerinnen und Justizminister im Frühjahr als auch zuletzt
in den Beratungen der Ausschüsse als sehr intensiv und
konstruktiv empfunden. Hierfür gilt Ihnen allen mein
herzlicher Dank.
Zu der inhaltlichen Notwendigkeit der
Verbotsvorschrift habe ich bereits bei der Vorstellung des
Gesetzentwurfs am 21. September 2018 einiges gesagt. An
dieser Stelle daher die Kurzfassung:
Die offene Kommunikation im Gerichtssaal zählt zu
den tragenden Elementen einer rechtsstaatlichen
Verhandlungsführung. Frau Kollegin Honé aus
Niedersachsen hat auf diesen Gesichtspunkt in ihrer
Protokollerklärung vor vier Wochen zutreffend hingewiesen.
Zu einer rechtsstaatlichen Verhandlungsführung
gehört aber auch, dass die bei der Verhandlung beteiligten
Personen ihr Gesicht zeigen. Das Gericht muss sämtliche
Erkenntnismittel einschließlich der Mimik der
Verfahrensbeteiligten ausschöpfen können, um den Sachverhalt
bestmöglich aufzuklären. Die Beurteilung der
Glaubwürdigkeit einer Person oder der Glaubhaftigkeit einer
Tatsachenbehauptung ist, wenn eine Person ihr Gesicht
verschleiert, nicht zuverlässig möglich. Wenn ein Zeuge
plötzlich blass wird, zu schwitzen beginnt oder unsicher
in eine andere Richtung blickt, müssen Richter das bei
der Bewertung einer Aussage berücksichtigen können.
Ohne Mimik und Gestik ist eine Aussage wenig bis gar
nichts wert.
Meine Damen und Herren, bei der nachfolgenden
Abstimmung über die Einbringung des Gesetzentwurfs beim
Deutschen Bundestag bitte ich um Ihre Unterstützung.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Herr Minister Biesenbach!
Ich darf Herrn Staatsminister Professor Dr. Bausback
das Wort erteilen.
Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern): Herr
Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Vor gut zwei Jahren
hat Bayern bereits das Thema, das heute behandelt wird,
auf das Tableau dieses Hauses gebracht.
Vor gut zwei Jahren habe ich an dieser Stelle um
Unterstützung geworben – um Unterstützung für unseren
Rechtsstaat, für unsere Richterinnen und Richter und für
eine klare gesetzliche Regelung für ein
Gesichtsverhüllungsverbot im Gericht. Damals konnte sich diese
Einsicht noch nicht gegen Bedenken durchsetzen.
Kolleginnen und Kollegen, gut Ding will Weile haben.
Es ist mir wichtig, heute wieder zu diesem Thema zu
sprechen. Denn es geht um unseren Rechtsstaat. Und es
hat sich in der Zwischenzeit viel getan:
2017 hat der Bundesgesetzgeber ein Gesetz zu
bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung
vorgelegt. Danach ist es unter anderen bestimmten
staatlichen Funktionsträgern untersagt, bei Ausübung ihres
Dienstes ihr Gesicht durch Kleidung oder Ähnliches zu
verhüllen. Dabei ist der Bundesgesetzgeber aber auf
halbem Wege stehen geblieben; denn es gibt immer noch
keine Regelung für die offene Kommunikation im
Gerichtsverfahren.
Später, im Koalitionsvertrag 2018, ist eine Einigung
dahin gehend erzielt worden, dass eine ausdrückliche
gesetzliche Regelung, dass Verfahrensbeteiligte in
Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder ganz noch
teilweise verdecken dürfen, zu schaffen ist.
Und schließlich gab es auf der Justizministerkonferenz
im Juni dieses Jahres eine Mehrheit für eine
entsprechende Regelung; Kollege Biesenbach hat es schon erwähnt.
Dafür möchte auch ich danken.
Es liegt doch ganz klar auf der Hand: Es besteht
breiter Konsens, dass eine Regelung zum
Gesichtsverdeckungsverbot im Gericht nottut. Aber was macht das für
das Gerichtsverfassungsgesetz zuständige
Bundesjustizministerium, die zuständige Bundesjustizministerin? Es
und sie ignorieren die Zeichen der Zeit und lassen Richter
und Richterinnen sowie Bürger und Bürgerinnen alleine.
Das ist fatal, falsch und fahrlässig.
Aber wir, meine verehrten Damen und Herren, können
heute hier das Richtige tun und eine ausdrückliche
Regelung im Gerichtsverfassungsgesetz auf den Weg bringen:
Verfahrensbeteiligte sollen ihr Gesicht vor Gericht nicht
verdecken dürfen. Richterinnen und Richter sollen
Zeugen bei ihrer Aussage ins offene Gesicht schauen können,
um sie angemessen würdigen zu können. Kollege
Biesenbach hat das auch schon gesagt. Das ist – worüber
wir alle uns einig sein dürften – der Sache nach sinnvoll,
es ist notwendig und muss eindeutig geregelt werden.
Ein konkreter Formulierungsvorschlag liegt jetzt auf
dem Tisch. Der Gesetzgeber darf nicht schweigen,
sondern muss ein klares Gesichtsverdeckungsverbot
kodifizieren. Der deutsche Richterverein hat dies heute in einer
Pressemitteilung ebenso gesehen. Der Gesetzgeber kann
sich damit klar und rechtssicher zur
Wahrheitserforschungspflicht bekennen. Für alle Bürgerinnen und
Bürger wird mit einem Blick ins Gesetz abzulesen sein, dass
sie ihr Gesicht vor Gericht nicht verdecken dürfen. Und
für die Richterinnen und Richter draußen in den
Gerichtsverhandlungen ist schwarz auf weiß geschrieben,
was gilt, nämlich der Blick ins offene Gesicht.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns endlich die
gesetzliche Lücke schließen, indem wir den
Gesetzentwurf heute mit großer Mehrheit beschließen! Ich bitte Sie
herzlich um Ihre Zustimmung.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Herr Dr. Bausback!
Ich darf nun Herrn Minister Wolf aus Baden-
Württemberg das Wort erteilen.
Guido Wolf (Baden-Württemberg): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerichtssäle sind Orte
der Wahrheitsfindung und in ganz besonderer Weise Orte
der staatlichen Neutralität.
Zur Wahrheitsfindung ist das Gericht auf eine offene
Kommunikation angewiesen. Zugespitzt könnte man
auch sagen: ohne offenes Gesicht kein rechtsstaatliches
Verfahren. Die Frage der Gesichtsverhüllung ist
deswegen keine Frage der Höflichkeit, die Frage der
Gesichtsverhüllung ist vielmehr eine Frage des rechtsstaatlichen
Verfahrens. Deshalb begrüße ich den Gesetzentwurf der
Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen, über den wir
gleich abstimmen werden, ausdrücklich und möchte auch
meinerseits dafür werben.
Der Gesetzentwurf sieht ein ausdrückliches Verbot für
Beschuldigte, Parteien, Zeugen, Sachverständige und
Rechtsanwälte vor, ihr Gesicht ganz oder teilweise zu
verhüllen. Bislang konnten Anordnungen zur Entfernung
einer Gesichtsverhüllung lediglich auf die Befugnis des
Richters zur sitzungspolizeilichen Leitung gestützt
werden. Das hat in der Praxis zu Unsicherheit geführt. Diese
Unsicherheit wollen wir beenden; denn gerade
Strafprozesse brauchen ein hohes Maß an prozessualer Sicherheit.
Hinzu kommt: Verfahren mit vollverschleierten
Verfahrensbeteiligten aus anderen Kulturkreisen werden
zunehmen. Das Gesetz zum Verbot der
Gesichtsverhüllung schafft hier Rechtssicherheit und sorgt für
bundesweit klare Spielregeln.
Trotzdem – das ist auch besonders wichtig – schafft
der Entwurf die Balance zwischen dem Schutz der
Rechtsstaatlichkeit einerseits und dem Respekt vor
möglichen religiösen Bezügen andererseits. Auch die
schutzwürdigen Belange gefährdeter Zeugen und verdeckter
Ermittler werden gewahrt.
Darüber hinaus sollte das Gericht aus Sicht Baden-
Württembergs eine Ausnahme vom Verbot der
Gesichtsverhüllung im Einzelfall erlauben können, wenn weder
die Feststellung der Identität noch die Beweiswürdigung
ein Verbot erforderlich machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch
auf ein Letztes hinweisen:
In meinen Augen schließt der heute vorliegende
Gesetzentwurf eine Lücke. Zwar besteht in Deutschland
im öffentlichen Raum im Gegensatz zu zahlreichen
anderen europäischen Ländern kein generelles Verbot der
Gesichtsverhüllung – und dies obwohl der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte solche Regelungen
ausdrücklich gebilligt hat. Aber auch wir haben inzwischen
auf die zunehmenden Probleme in Sachen Kopftuch,
Vollverschleierung und Burka reagiert. So hat der
Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zu bereichsspezifischen
Regelungen der Gesichtsverhüllung im Jahr 2017 den
Umgang mit diesen unter anderem für die Bereiche des
Dienstrechts, des Wahlrechts und des Ausländerrechts
geregelt.
Wir in Baden-Württemberg haben im selben Jahr mit
dem Neutralitätsgesetz das Kopftuch und andere religiöse
oder weltanschauliche Symbole bei der Wahrnehmung
richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Aufgaben
verboten.
Heute geht es darum, auch bei den übrigen
Verfahrensbeteiligten Offenheit und Transparenz zu
gewährleisten und Rechtssicherheit herzustellen, damit im
Gerichtssaal unbeeinträchtigt von kulturellen oder religiösen
Verhüllungsgeboten ganz offen Recht gesprochen werden
kann. Deshalb unterstützen auch wir den Gesetzentwurf
und die hierzu ergangenen Ausschussempfehlungen. Ich
hoffe, dass auch Sie dem folgen können. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Herr Minister Wolf!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Ziffer 2! – Mehrheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Wer den Gesetzentwurf in der soeben festgelegten
Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen
wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind übereingekommen, Minister Biesenbach
(Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten zu bestellen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 56 auf:
TOP 56
Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der
Einkommensgrenze für Minijobs und für
Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone –
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 419/18)
Herr Minister Laumann (Nordrhein-Westfalen) hat
sich zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.
Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Aktuell üben mehr als 7 Millionen Menschen in
Deutschland eine geringfügige Beschäftigung aus.
Seit dem 1. Januar 2013 gilt hierfür eine starre
Entgeltgrenze in Höhe von 450 Euro. Damit haben wir seit
Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahre 2015
faktisch wieder eine Zeitgrenze im Minijob. Konnten
geringfügig Beschäftigte im Januar 2015 noch knapp 53
Stunden im Monat zum damals geltenden Mindestlohn
von 8,50 Euro arbeiten, sind es seit 2017 nur noch 51
Stunden. Weitere Anpassungen des gesetzlichen
Mindestlohns werden die mögliche Arbeitsleistung weiter
reduzieren.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, will
Nordrhein-Westfalen sicherstellen, dass die
Einkommensgrenzen für Mini- und Midijobs angepasst und dynamisiert
werden. Damit erfinden wir das Rad nicht neu. Bereits
bei der Einführung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
galt eine dynamische Entgeltgrenze. Damals wurde noch
auf die Bezugsgröße abgestellt. Mit der Einführung des
gesetzlichen Mindestlohns ist es nur folgerichtig, diesen
Wert als Grundlage für eine Dynamisierung zu nehmen.
Schließlich bestimmt der Mindestlohn die Untergrenze
der Vergütung.
Der Gesetzentwurf sieht im Vierten Buch
Sozialgesetzbuch für geringfügig Beschäftigte die Abschaffung
der starren Entgeltgrenze vor. Stattdessen wird die
Entgeltgrenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt
und beträgt zukünftig das 53-Fache des gesetzlichen
Mindestlohns. Damit wird die Grenze, die mit der
Einführung des gesetzlichen Mindestlohns festgelegt wurde,
festgeschrieben. Bei dem aktuell geltenden Mindestlohn
in Höhe von 8,84 Euro beträgt die Entgeltgrenze damit
zukünftig 468,52 Euro.
Folgt die Bundesregierung der Empfehlung der
Mindestlohnkommission, steigt der Mindestlohn zum 1.
Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf
9,35 Euro. Die dynamische Entgeltgrenze würde somit
ebenfalls steigen: zum 1. Januar 2019 auf 487,07 Euro
und zum 1. Januar 2020 auf 495,55 Euro.
Gleichzeitig soll die im Rentenpaket der
Bundesregierung vorgesehene Anhebung der Gleitzone auf 1 300
Euro umgesetzt werden. Damit werden Geringverdiener
mit einem Bruttoeinkommen bis zu 1 300 Euro entlastet.
Erst bei Überschreiten der Grenze setzt die paritätische
Beitragsfinanzierung ein.
Im Gegensatz zur Bundesregierung hält NRW es
jedoch für erforderlich, auch diese Grenze zu dynamisieren
und auf das 148-Fache des gesetzlichen Mindestlohns
festzuschreiben. Entsprechend dem Ansatz im
Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Beschäftigte in der
dann dynamisierten Gleitzone Rentenansprüche nach
dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt erwerben.
Dies ist zumindest ein kleiner Baustein zur
Bekämpfung der Altersarmut, auch wenn klar sein sollte, dass
letztlich nur anständig bezahlte Arbeit in regulären
Arbeitsverhältnissen wirksam vor Armut im Alter schützen
kann.
Ich würde mich freuen, wenn in den
Ausschussberatungen viele Länder unseren vernünftigen Vorschlag
unterstützen würden. – Schönen Dank.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Herr Minister Laumann!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik
– federführend – sowie – mitberatend – dem
Finanzausschuss und dem Wirtschaftsausschuss.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:
TOP 11
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der
Baunutzungsverordnung (Flächensparende
Errichtung von Stellplätzen und Garagen) – Antrag des
Freistaates Bayern – (Drucksache 462/18)
Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich lasse über die Ausschussempfehlungen abstimmen.
Ich rufe auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Wer stimmt nun dafür, den Verordnungsentwurf
nach Maßgabe der soeben beschlossenen Änderung
der Bundesregierung zuzuleiten? – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:
TOP 13
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der
sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch
Novellierung der SED-
Unrechtsbereinigungsgesetze – Antrag der Länder Brandenburg, Berlin,
Thüringen – (Drucksache 316/18)
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatsminister Schenk
aus Sachsen. Sie haben das Wort.
Oliver Schenk (Sachsen): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Vor etwas mehr als zwei Wochen
konnten wir den 28. Jahrestag der deutschen Einheit
feiern – überall im Land und insbesondere hier in Berlin,
das in diesem Jahr Gastgeber war; Herr Müller hat es zu
Beginn unserer Sitzung schon angesprochen.
Der 3. Oktober ist, glaube ich, nicht nur für mich
immer wieder Anlass zu großer Freude. Wir haben seit der
Wiedervereinigung sehr viel und sehr viel Gutes erreicht.
Neben dem wirtschaftlichen Aufbau der ostdeutschen
Bundesländer ging es aber auch darum, Gerechtigkeit zu
schaffen. Das ist nicht leicht. So müssen wir
selbstkritisch sagen: Manche Ziele haben wir eben nicht erreicht.
Wir müssen feststellen, dass nicht alle Menschen
mitgenommen wurden. Und wir müssen feststellen, dass die
Folgen des SED-Regimes länger wirken als gedacht.
Dabei sind die Aufarbeitung und auch die
Wiedergutmachung des staatlich verübten Unrechts durch den
Unrechtsstaat DDR für die Gestaltung der „inneren
Einheit“ unseres Landes von erheblicher Bedeutung. Zur
inneren Einheit gehört es, in besonderer Weise an
diejenigen zu denken, die unter dem SED-Regime gelitten
haben, verfolgt wurden oder Zersetzungsmaßnahmen
erleiden mussten. Das ist ebenso eine Verpflichtung, die
uns aus der Wiedervereinigung erwächst, wie die
Verkehrsprojekte Deutsche Einheit.
Mit den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und deren
Nachbesserungen wurde in der Vergangenheit erlittenes
Unrecht anerkannt und teilweise finanziell ausgeglichen.
Aber auch hier gilt: Nach 28 Jahren sind noch nicht alle
Fragen geklärt. Wer sich mit den Opferverbänden
unterhält, merkt schnell, welche Langzeitwirkungen bestehen.
Betroffene konnten oft viele Jahre nicht über das reden,
was sie erlebt haben. Sie leiden zum Teil massiv unter
den Folgen. Sie finden bis heute zu wenig Anerkennung.
Vom SED-Regime wurde vermittelt, dass, wer
verfolgt oder beobachtet wurde, auch irgendwie schuldig
sein musste. Das war schon damals falsch und darf nicht
stehen gelassen werden. Oft brauchen die betroffenen
Opfer Zeit, viel Zeit, um überhaupt reden zu können.
Roland J a h n meinte deshalb: „Aufarbeitung von
Unrecht darf kein Verfallsdatum haben.“ Oft sind es kleine
Dinge, die Verfolgte wieder mit dem erlittenen Unrecht
konfrontieren und sie dann nach Rehabilitierung fragen
lassen. Deshalb darf auch Wiedergutmachung kein
Verfallsdatum haben, solange DDR-Opfer leben.
Die Landesbeauftragten weisen immer wieder darauf
hin, dass es Gerechtigkeitslücken gibt.
Die Länder Brandenburg, Berlin und Thüringen haben
eine Initiative eingebracht, diese Lücken zu schließen.
Auch in Sachsen ist das Thema aktuell. Deshalb haben
wir uns in den Ausschussberatungen für einen Vorschlag
eingesetzt, der ein klares Signal an die Betroffenen
sendet:
Mit der vorliegenden Drucksache richtet der Bundesrat
eine klar formulierte Prüfbitte an die Bundesregierung,
den gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzuzeigen, um
bestehende Gerechtigkeitslücken zu schließen. Dabei
sollen die Belange und die soziale Lage folgender
Gruppen berücksichtigt werden: Opfer von
Zersetzungsmaßnahmen, verfolgte Schüler, Opfer von
Zwangsaussiedlungen sowie Haftopfer, die weniger als 180 Tage in Haft
waren.
Mit dem Entschließungsantrag soll die
Bundesregierung zudem prüfen, wie die Mindestdauer der Verfolgung
für die Ausgleichsleistungen in den
Rehabilitierungsgesetzen einander angeglichen werden können, wie auf eine
Minderung der Ausgleichsleistung bei Bezug einer Rente
aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener
Versicherung verzichtet werden kann, wie eine
Dynamisierung der Ausgleichsleistungen möglich ist und wie die
„komplexen Traumafolgestörungen“ aufgrund politischer
Verfolgung angemessener berücksichtigt werden können.
Ich denke, uns allen ist bewusst, dass es ein kaum zu
leistendes Unterfangen ist, allen Opfern des SED-
Regimes das notwendige Maß an individueller
Anerkennung und Hilfe zukommen zu lassen. Was auch immer
getan wird – es wird immer Betroffene geben, die es als
unzureichend empfinden. Dennoch bleibt es unser
Auftrag, immer neu zu prüfen, ob wir alles getan haben, um
Gerechtigkeitslücken zu schließen. Die Anerkennung und
Entschädigung von „Zersetzung“ als individuelle
Schädigung ist ein Beispiel dafür. Sie ist eine Frage des
Respekts vor den Opfern.
In diesem Sinne bitte ich um Ihre breite Unterstützung
der Entschließung in der vorgelegten neuen Fassung. Die
ostdeutschen Bundesländer haben sich intensiv mit der
Frage beschäftigt, was wir gemeinsam tun können. Meine
Damen und Herren, ich bitte Sie: Lassen Sie uns alle ein
Zeichen setzen, dass wir uns gemeinsam der
Aufarbeitung der Vergangenheit und der Anerkennung der
Verfolgten verpflichtet fühlen. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
herzlichen Dank!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen. Wer dafür ist, die Entschließung in der
von den Ausschüssen empfohlenen Fassung
anzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen.
Das ist einstimmig beschlossen.
Dafür darf ich recht herzlich danken. Alleine die
euphemistischen Begriffe „Aktion Kornblume“ und
„Aktion Ungeziefer“ sind es, um die es hier geht, um die
Menschen, die das alles aushalten mussten und bis heute
ertragen und erdulden müssen. Ich danke für das
einstimmige Votum des Bundesrates zu dieser klaren Auffassung
der Länder. Vielen herzlichen Dank!
Ich eröffne Tagesordnungspunkt 15:
TOP 15
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des
Gewerbemietrechts – Antrag des Landes Berlin –
(Drucksache 414/18)
Herr Senator Dr. Behrendt (Berlin) hat das Wort.
Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Vor vier Wochen hat an
dieser Stelle der Regierende Bürgermeister Müller
unseren Entschließungsantrag zur Anpassung des
Gewerbemietrechts vorgestellt. Wir bedanken uns bei Ihnen, dass
wir die Initiative in unseren Ausschüssen zügig beraten
konnten, so dass wir heute bereits in der Sache
abstimmen können.
Worum geht es?
Funktionierende städtische Quartiere erfüllen die
vielfältigen Bedürfnisse ihrer Bewohnerinnen und Bewohner.
Zu ihnen gehören Einzelhandel, Kleingewerbe und
Handwerk genauso wie Kindertagesstätten oder
Jugendeinrichtungen. Wenn Sie heute Mittag ein bisschen Zeit
haben, durch Berliner Kieze zu laufen, dann werden Sie
diese Mischung finden. Sie ist allerdings in Gefahr.
Wir erleben vielerorts – nicht nur in Berlin, auch in
anderen sehr beliebten innerstädtischen Lagen –, wie
schwierig es für kleine inhabergeführte
Gewerbetreibende genauso wie für soziale Einrichtungen wie Kitas und
Jugendfreizeitstätten, die bisher Ladenlokale nutzen,
wird, diese zu bezahlbaren Preisen weiter zu nutzen und
für die Zukunft Planungssicherheit zu haben. Wir haben
es in diesem Bereich mit zum Teil extremen
Mietsprüngen zu tun. Sie wissen, es gibt keinerlei Begrenzung.
Wir haben es in diesem Feld auch mit immer kürzeren
Vertragsdauern zu tun. In der Regel werden
zwischenzeitlich Verträge von einem Jahr oder von zwei Jahren
geschlossen, um nach Auslaufen wieder an der
Mietschraube drehen zu können. Wir haben deshalb in der
Debatte vorgeschlagen, für die vielen Gewerbemieter
längere Vertragsdauern einzuführen, wie es in Frankreich
seit vielen Jahren Praxis ist.
Vor diesem Hintergrund halten wir es für richtig und
wichtig, die Bundesregierung zu bitten, Maßnahmen zu
prüfen, die geeignet sind, im Dreiklang aus
Gewerbemietrecht, Wirtschaftsförderung und Städtebaurecht einer
Verdrängung von kleinen und mittleren Unternehmen,
Einzelhandels- und Handwerksbetrieben und gerade
sozialen Einrichtungen aus innerstädtischen Lagen
entgegenzuwirken, damit wir auch in den nächsten Jahren und
Jahrzehnten noch lebhafte Innenstadtquartiere haben, die
die Bedürfnisse der ortsansässigen Bevölkerung
befriedigen können und die kleinen und mittleren Handwerks-
und Gewerbebetrieben das Leben ermöglichen.
Stimmen Sie deshalb bitte für unseren Antrag in der
geänderten Fassung! – Ich danke Ihnen.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Herr Dr. Behrendt!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen und ein Antrag Berlins vor.
Wir beginnen mit dem Landesantrag. Wer dem Antrag
Berlins, die Entschließung in einer neuen Fassung
anzunehmen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. –
Das ist die Mehrheit.
Nun zur Schlussabstimmung: Wer dafür ist, die
Entschließung in der soeben festgelegten Fassung
anzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch das
ist die Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:
TOP 16
Entschließung des Bundesrates „Verbesserung der
Information der Öffentlichkeit und zur Vermeidung
nachteiliger Auswirkungen bei Kerosin-Ablässen
(Fuel-Dumping)“ – Antrag des Landes Rheinland-
Pfalz – (Drucksache 447/18)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die
Entschließung zu fassen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:
TOP 17
Entschließung des Bundesrates – Hardware-
Nachrüstungen statt Fahrverbote – Antrag der
Länder Hessen und Berlin, Brandenburg –
(Drucksache 448/18)
Zuallererst hat sich Frau Staatsministerin Puttrich
(Hessen) zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.
Lucia Puttrich (Hessen): Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Die Initiative „Nachrüstung statt
Fahrverbote“, die Hessen am 21. September in den
Bundesrat eingebracht hat, ist durch die Ausschüsse
gegangen. Alle beteiligten Ausschüsse haben empfohlen, die
Entschließung anzunehmen.
Die Dieselfrage ist anscheinend eines der meist
diskutierten Themen in Deutschland. Es bewegt die Menschen,
ob sie ihren Diesel-Pkw weiter fahren können. Sie fragen:
Kann ich mit meinem Auto, das ich im Vertrauen auf
eine von der Autoindustrie als sauber angepriesene
Technik gekauft habe, künftig noch überall fahren? Die
Antwort darf am Ende nur eindeutig Ja lauten.
Wir wollen Fahrverbote in den Städten verhindern.
Das ist unser oberstes Ziel. Deshalb hat die Hessische
Landesregierung die Bundesratsinitiative auf den Weg
gebracht, über die wir heute beraten. Wir wollen den
Menschen eine positive Antwort auf die Frage geben, die
ich gerade angeführt habe. Aus unserer Sicht ist die
technische Nachrüstung von Pkw das wichtigste Instrument,
um Fahrverbote zu vermeiden.
Wir sehen ganz klar die Autoindustrie in der Pflicht,
entsprechende Hardware-Nachrüstungen bereitzustellen.
Das haben wir im Hessischen Landtag auch einstimmig
beschlossen. Der Hessische Landtag unterstützt hier
einstimmig die Position der Hessischen Landesregierung,
an der Spitze Ministerpräsident Volker Bouffier.
Wir sagen außerdem ganz klar: Die Kosten für diese
Nachrüstung muss die Autoindustrie tragen. Sie können
keinesfalls am Kunden hängen bleiben.
Die Bundesregierung wird durch unsere Initiative
aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Hardware-
Nachrüstung zu schaffen, die Zulassungsvoraussetzungen
für technisch umgerüstete Fahrzeuge vorzugeben und zu
erreichen, dass die Fahrzeughersteller die Kosten für die
Nachrüstung übernehmen, wie ich es schon erwähnt
habe.
Die Initiative der Hessischen Landesregierung vom
21. September dieses Jahres hat dazu geführt, dass
gehandelt wurde. Das erkennen wir ausdrücklich an. Sie ist
nicht ohne Wirkung geblieben: Der Bund hat gehandelt.
Am 1. Oktober hat der Koalitionsausschuss ein Konzept
beschlossen, das erstmals auch Hardware-Nachrüstungen
für Pkw vorsieht, und zwar auf Kosten der Hersteller, wie
wir es gefordert haben. Zusätzlich bieten die Hersteller
Umtauschprämien an oder auch andere Modelle, zum
Beispiel „alt gegen alt“.
Wir erkennen die vielfältigen Maßnahmen an, sind
aber der Meinung, dass sie nicht ausreichen.
Ich sage auch ganz klar: Unser Ziel ist saubere Luft in
den Städten. Aber das kann – zumindest bei weniger
stark betroffenen Kommunen wie Frankfurt – auch ohne
Fahrverbote erreicht werden. Das wichtigste Instrument,
um Fahrverbote zu vermeiden, ist die technische
Nachrüstung von Pkw. Damit sind Emissionsreduktionen von
90 Prozent möglich.
Wir erkennen an, dass im Koalitionsausschuss
vereinbart wurde, allen von Grenzwertüberschreitungen
betroffenen Kommunen ein Nachrüstprogramm für
Handwerker und Lieferdienste anzubieten. Zusätzlich sollen
kommunale Nutzfahrzeuge, zum Beispiel zur
Müllentsorgung oder Busse des öffentlichen Nahverkehrs,
nachgerüstet werden. In den 14 besonders schwer betroffenen
Kommunen, in denen der Wert von 50 Mikrogramm pro
Kubikmeter Luft überschritten wird, sollen die Hersteller
zusätzlich auch Pkw auf ihre Kosten umrüsten. Das gilt
auch für die an die betroffenen Kommunen angrenzenden
Landkreise.
Aber, wie gesagt: Das reicht aus unserer Sicht noch
nicht aus.
Frankfurt unterschreitet den Grenzwert von 50
Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nur knapp. Es gibt
aber die klare Zusicherung durch den Bund, dass
Hardware-Nachrüstungen auch für Frankfurt gewährt werden,
wenn die anderen Maßnahmen – die Nachrüstung von
Bussen, Lkw, wie erwähnt – nicht ausreichen, um die
Grenzwerte einzuhalten.
Diese Botschaft ist aus hessischer Sicht äußerst
wichtig. Ministerpräsident Volker Bouffier hat sich hierfür in
den vergangenen Wochen erfolgreich eingesetzt. Es
wurde also durch den Druck aus Hessen – von der
Landesregierung: Ministerpräsident und Verkehrsminister Al-
Wazir – die maßgebliche Entscheidung getroffen.
Ja, wir stehen dazu, dass die Hersteller in der
Verantwortung sind. Wichtiger noch ist, dass die
Dieselfahrerinnen und -fahrer am Ende nicht die Dummen sind. Wir
sagen klar, dass die Autoindustrie ihre Bereitschaft zur
Kooperation bei der Nachrüstung erklären muss.
Dass es geht, zeigt gerade ein Langzeittest in Baden-
Württemberg, der durch den ADAC durchgeführt wird.
Und viele der Euro-5-Modelle sind seinerzeit sogar schon
mit der Option eines SCR-Systems angeboten worden.
Man konnte als Verbraucher gegen Aufpreis also schon
vor Jahren das erhalten, was jetzt nachgerüstet werden
soll. Und das soll jetzt nicht gehen, wie dieselben
Hersteller sagen? Das ist mehr als fragwürdig. Deswegen
sind die Hersteller jetzt auch in der Verantwortung
nachzurüsten.
Der Bundesrat kann heute noch einmal ein starkes
Zeichen setzen, dass die Hersteller in der Verantwortung
sind, ihre Kunden nicht im Regen stehen zu lassen; das
sollte auch in ihrem Interesse sein. Die Hardware-
Nachrüstung ist möglich, und sie ist effektiv. Die
Alternative wären hohe Wertverluste und Fahrverbote. Gerade
sie wollen wir nicht. Wir wollen Fahrverbote verhindern
und werben darum, unsere Initiative zu unterstützen. –
Besten Dank.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Frau Staatsministerin Puttrich!
Das Wort hat Senator Geisel aus Berlin.
Andreas Geisel (Berlin): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Seit ziemlich genau drei
Jahren wissen wir um die Manipulationen, die die
Automobilindustrie zur Verschleierung der
Feinstaubemissionen vorgenommen hat. Seit fast genauso langer Zeit
debattieren wir im Bundesrat und mit der
Bundesregierung über die notwendigen Konsequenzen. Ich bin sehr
froh, dass wir heute für die Länder ein Ergebnis
präsentieren können.
Ich möchte daran erinnern, worum es in erster Linie
geht: Es geht um die Gesundheit unserer Bürgerinnen
und Bürger. Die Einhaltung der Richtlinien zur
Luftreinheit ist kein Selbstzweck, sondern es geht um die
Lebensqualität in unseren Städten. Allein in Berlin leiden
250 000 Menschen unter Asthma und anderen
Erkrankungen der Atemwege. Es geht um den Schutz von
Menschen, insbesondere von Kindern und älteren Menschen.
Zugleich ist der Dieselskandal aber ein Gradmesser für
die Durchsetzungsfähigkeit unseres Staates. Das Brechen
von Regeln, die zum Schutz der Menschen geschaffen
wurden, darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Die
Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht von uns, dass
ihre Gesundheit und ihre Rechte als Verbraucher vom
Staat geschützt werden.
Die heute zur Debatte stehende Entschließung
adressiert sehr klar die Verantwortung der Hersteller von
defekten und manipulierten Pkw. Das beinhaltet auch die
Verantwortung für die in gutem Glauben gekauften
Fahrzeuge, deren Wertverlust viele Bürgerinnen und Bürger
jetzt hilflos mitansehen müssen.
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket
vorgestellt, wie die Luftreinheit in unseren Städten verbessert
werden kann und Fahrverbote möglichst vermieden
werden können. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung
damit anerkennt, dass die Einhaltung der
Luftreinheitsgebote nicht allein in und von den betroffenen Städten
gelöst werden kann, sondern dass dies eine bundesweite
Herausforderung ist.
Allerdings hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes
Berlin deutlich gemacht, dass die von der
Bundesregierung gesetzte Grenze von 50 Mikrogramm für besonders
betroffene Städte nicht ausreicht. Obwohl der Senat von
Berlin zahlreiche Maßnahmen zur Luftreinheit
beschlossen hat – angefangen von Flottenumstellungen der
landeseigenen Betriebe über Tempo-30-Zonen bis hin zur
Umrüstung auf Elektromobilität –, genügt dies nicht, um
streckenbezogene Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge
zu verhindern. Damit ist klar, dass die vorgeschlagenen
Maßnahmen für alle Städte gelten müssen, die heute noch
Grenzwertüberschreitungen feststellen müssen.
Die effizienteste Methode zur Verhinderung von
Fahrverboten ist die flächendeckende Nachrüstung der
manipulierten Pkw. Diese Forderung erhebt die heute zur
Diskussion stehende Entschließung.
Das ist auch eine Frage des Vertrauens in die
Automobilindustrie und letztlich in die Marke „Made in
Germany“: Wir halten, was wir versprechen. Den
Verbraucherinnen und Verbrauchern ist bei Verkauf des
Fahrzeuges ein Versprechen gegeben worden: Saubere Luft und
– relativ – wenig Ausstoß von klimaschädlichem CO2.
Dieses Versprechen hat die Automobilindustrie
gebrochen. Es ist deswegen ihre Verantwortung, alles zu tun,
um dieses Versprechen wenigstens nachträglich
einzulösen und damit ihren Teil der Verantwortung zu
übernehmen. Es wäre im eigenen Interesse der entsprechenden
Unternehmen, verlorengegangenes Vertrauen
wiederherzustellen.
Es ist aber im Zweifel eben auch staatliche Aufgabe,
die berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und
Verbraucher und der in ihrer Gesundheit gefährdeten
Menschen durchzusetzen.
Meine Damen und Herren, Berlin wird weiterhin alles
tun, um flächendeckende Fahrverbote für
Dieselfahrzeuge zu verhindern. Das Verwaltungsgericht hat
Ausnahmen vom Fahrverbot zugelassen. Wir werden diese
nutzen, damit Handwerker zu ihren Kundinnen und Kunden,
damit Pflegedienstleister zu ihren Patientinnen und
Patienten kommen. Wir brauchen auch Ausnahmen für
Menschen, die im Alltag auf ihren Pkw angewiesen sind.
Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung für diese
Gruppen Angebote schafft, um Nachrüstungen zu
ermöglichen und den Umstieg auf Elektromobilität zu forcieren.
Diese Angebote müssen allen betroffenen Städten zur
Verfügung stehen. In Berlin werden wir prüfen, welche
landeseigenen Mittel wir zur Kombination einsetzen
können.
Das alles zeigt aber auch: Wir brauchen Mittel und
Wege, um die nachgerüsteten Dieselfahrzeuge von
manipulierten Fahrzeugen unterscheiden zu können. Es ist
unverständlich, warum die Bundesregierung die blaue
Plakette zur Kennzeichnung von sauberen Dieseln nicht
einführen will. Eine solche Kennzeichnung wäre unseres
Erachtens dringend erforderlich, wenn Fahrverbote für
alle Diesel vermieden werden sollen. Wir brauchen eine
bundeseinheitliche Regelung, andernfalls droht ein
Flickenteppich von Regelungen. Das wäre weder im
Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher noch im
Interesse der Automobilindustrie in Deutschland.
Meine Damen und Herren, die Gesundheit unserer
Bürgerinnen und Bürger ist unsere Verpflichtung. Neben
den angesprochenen Maßnahmen gilt es weitere Schritte
zu unternehmen – Umstieg auf Elektromobilität und
Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs beispielsweise.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher, vor allem die
in ihrer Gesundheit gefährdeten Menschen, erwarten von
uns, dass wir sie nicht im Stich lassen. Ich möchte
deshalb noch einmal für die Ihnen vorliegende
Entschließung werben: Der Bundesrat bittet damit die
Bundesregierung, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen,
um die Nachrüstung manipulierter Dieselfahrzeuge in die
Wege zu leiten. Das ist der beste, der einzige Weg, um
verlorengegangenes Vertrauen in den Industriestandort
Deutschland zurückzugewinnen. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Herr Senator Geisel!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eine
Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Frau
Staatsrätin Erler (Baden-Württemberg) und Herr Minister
Dr. Buchholz (Schleswig-Holstein).
Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen, ein Antrag Schleswig-Holsteins
sowie zwei Anträge von Rheinland-Pfalz vor.
Ich beginne mit Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen.
Wer dafür ist, den bitte ich, das anzuzeigen. – Mehrheit.
Dann bitte ich um das Handzeichen für den Antrag
von Schleswig-Holstein. – Minderheit.
Ich bitte um das Handzeichen für den Antrag von
Rheinland-Pfalz in der Drucksache 448/3/18. –
Minderheit.
Nun der Antrag von Rheinland-Pfalz in Drucksache
448/4/18! Wer stimmt zu? – Minderheit.
Dann frage ich, wer für die Annahme der
Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen
Abstimmungen ist. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
1 Anlagen 3 und 4
Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:
TOP 18
Entschließung des Bundesrates – Einbeziehung der
urbanen Zentren in die Energiewende – Antrag
der Länder Berlin, Thüringen – (Drucksache 402/18)
Eine Wortmeldung liegt mir nicht vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Ministerin Scharrenbach
(Nordrhein-Westfalen) abgegeben.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Minderheit.
Dann rufe ich Ziffer 4 auf, zunächst ohne Satz 3. –
Minderheit.
Bitte Ihr Handzeichen für Satz 3! – Minderheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 9! – Minderheit.
Ziffer 10! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen zu den noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Dann frage ich, wer für die Annahme der
Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen
Abstimmungen ist. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:
TOP 19
Entschließung des Bundesrates – Scharfes Schwert
gegen lahmes Internet – Antrag des Landes
Hessen – (Drucksache 440/18)
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen
die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 1! – Mehrheit.
Wir kommen zu Ziffer 2, und zwar zunächst nur
Buchstabe b. Wer stimmt zu? – Mehrheit.
1 Anlage 5
Damit entfällt Ziffer 3.
Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2 Buchstabe c! –
Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 4.
Dann frage ich, wer für die Annahme der
Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen
Abstimmungen ist. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 57 auf:
TOP 57
Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit
dem Wolf – Antrag der Länder Niedersachsen,
Brandenburg, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 481/18)
Es gibt vielfältige Wortmeldungen. Ich darf zuerst
Herrn Minister Lies aus Niedersachsen bitten, uns zum
Wolf vorzutragen.
Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Es ist selten, dass ein
Thema von eigentlich überschaubarer Dimension so sehr
in zwei Lager teilt, wie wir es gerade erleben – in die
extremen Befürworter auf der einen Seite, die den Schutz
in den Vordergrund stellen, und in die betroffenen Bürger
und Nutztierhalter auf der anderen Seite, die sich
deswegen große Sorgen um ihre Existenz machen.
Für viele von Ihnen mag das noch keine so große
Bedeutung haben, wie es in wenigen Jahren
möglicherweise der Fall sein wird. Aber wir in den betroffenen
Ländern erleben es jeden Tag, dass mehrere Tiere
gerissen werden. Es gibt jeden Tag Meldungen. Es gibt eine
weiter steigende Zahl der Wölfe. Das heißt, wir müssen
uns mit diesem Thema auseinandersetzen. Abwarten geht
an dieser Stelle nicht. Wir brauchen einen klaren
Umgang.
Ich bin persönlich davon überzeugt, dass wir
Akzeptanz für Artenschutz brauchen. Das setzt klares Handeln
voraus. Dort, wo es Probleme gibt, muss der Staat
handlungsfähig sein und reagieren. Im Mittelpunkt stehen
müssen die Gewährleistung und die Unterstützung des
Artenschutzes durch konsequentes Handeln.
Das tun Bund und Länder gemeinsam. Wir arbeiten an
vielfältigen Stellen gut zusammen. Es findet ein guter
Dialog statt. Trotzdem ist es notwendig und richtig, dass
die Länder – vor allem die betroffenen – ihre Position
über diese Bundesratsinitiative deutlich machen.
Meine Damen und Herren, der Wolf ist ein
faszinierendes, mit Sicherheit auch ein seltenes Tier, das unseres
Schutzes bedarf. Dies steht vornean. Andererseits dürfen
wir die Menschen gerade in den ländlichen Regionen
angesichts dieser großen Herausforderung mit ihren
Sorgen nicht alleinlassen. Damit nicht der falsche Eindruck
entsteht: Wir haben natürlich die Möglichkeit, durch
Herdenschutzmaßnahmen Lösungen herbeizuführen.
Flächendeckend wird das in unserem Land aber nicht
gehen. Das ist nicht möglich. Ich will offen sagen: Es ist
auch gar nicht bezahlbar. Auch insofern brauchen wir
alternative Lösungen.
Effektiver Herdenschutz ja! Aber wir müssen als Staat
handlungsfähig bleiben und Lösungen aufzeigen, wenn
Herdenschutz nicht praktikabel eingesetzt werden kann,
weil das in den Regionen nicht möglich ist. Bei
Überhandnehmen von Übergriffen auf geschützte Weidetiere
muss es rechtssicher möglich sein – das ist die
Voraussetzung –, die Tötung der Wölfe durchzuführen. Ich will
das offen so benennen. Wir reden gerne von „Entnahme“,
und viele gucken dann mit großen Augen, was wir damit
meinen. Wir müssen den Begriff benennen, um den es
geht. Er ist auch nicht ungewöhnlich, wir tun uns nur
manchmal scheinbar sehr schwer damit.
Wir wollen den Erhaltungszustand des Wolfes nicht
gefährden oder gar den Weg verlassen, einen günstigen
Erhaltungszustand zu erreichen. Wir wollen im
Gegenteil, dass gutes Management beides erreicht: den
günstigen Erhaltungszustand und die Akzeptanz der
Gesellschaft für den Wolf gerade in den ländlichen Gebieten.
Wir werden es immer wieder erleben, dass in den großen
Städten mit Begeisterung berichtet wird, wie toll das ist.
Aber wenn die Menschen direkten Kontakt befürchten
müssen, sieht die Situation in Deutschland völlig anders
aus.
Auch wenn der Bestand noch nicht dem günstigen
Erhaltungszustand entspricht, müssen wir doch heute eine
Debatte darüber führen, wie wir zukünftig mit dem Wolf
umgehen. Denn was heißt es eigentlich, wenn der
Erhaltungszustand erreicht ist? Wir müssen heute Antworten
geben. Wir dürfen nicht warten, sondern müssen im
Vorfeld der Situation Lösungswege aufzeigen, wie wir
vorgehen, wenn der Zustand erreicht ist. Wir müssen
langfristig Lösungen finden, aber auch wissen, wie wir den
Bestand eventuell schon in wenigen Jahren regulieren.
Das sollte sachlich und unaufgeregt geschehen. Davon
sind wir im Moment leider ein Stückchen entfernt. Viele
andere Tierarten, die ebenfalls hohen Schutzes bedürfen,
werden ähnlich in ihrer Ausbreitung begrenzt, also zum
Beispiel bejagt. Wir Antragsteller wünschen uns eine
bundesweite inhaltliche Diskussion, die eine bundesweit
einheitliche Lösung mit sich bringt. Es kann am Ende
nicht sein, dass in Niedersachsen anders gehandelt wird
als in Sachsen oder in Brandenburg. Damit machen wir
uns angreifbar. Wir brauchen klare und darüber
hinausgehende Lösungen. Wir sind mit dem Bund dabei, weiter
daran zu arbeiten. Aber es liegt noch ein langer Weg vor
uns.
Die Bundesratsinitiative zum Wolf hat zum Ziel, die
Zunahme der Wolfspopulation mit einem gut
durchdachten Management positiv zu begleiten. Ziel ist es, bei
Bedarf konsequent staatlich zu handeln. Selbst wenn
dieses Thema für viele ein überschaubares sein mag – ich
glaube, dass ein handlungsfähiger Staat an dieser Stelle
von großer Bedeutung ist. Die Menschen in unserem
Land – Bürger und Nutztierhalter – müssen sich darauf
verlassen können. Das gilt für den strengen Schutz, aber
auch für die damit verbundenen Belastungen in den
einzelnen schon angesprochenen Bereichen.
Es wird die Frage zu beantworten sein, was wir in
Regionen tun, in denen die Herausforderungen in Bezug
auf Schutz besonders groß sind. Ich will das Thema
„Küstenschutz“ kurz beschreiben: Die Deiche an der
Küste haben für Millionen von Menschen eine
existenzsichernde Funktion. Ohne Beweidung lässt sich die
Widerstandsfähigkeit der Deiche nicht sicherstellen. Die
Auswirkungen können wir alle uns nicht vorstellen. Wir
werden überlegen müssen, wie pragmatische Lösungen in
solchen Bereichen, aber auch in anderen einzigartigen
Kulturlandschaften aussehen können. Sie müssen beides
ermöglichen: die Bewirtschaftung der Deiche, den Erhalt
der Kulturlandschaft, und den Umgang mit dem Wolf.
Aus Gründen der Artenvielfalt und der touristischen
Nutzung können wir Bereiche wie Almen und die Heide
nicht flächendeckend mit Herdenschutzmaßnahmen in
Hochsicherheitszonen verwandeln. Das wird nicht
funktionieren, und das kann nicht unser erklärtes Ziel sein.
Wir brauchen an diesen Stellen die schonende und die
Kulturlandschaft erhaltende Beweidung.
Für ein erfolgreiches Management ist ein in allen
Bundesländern abgestimmtes Vorgehen gemeinsam mit
dem Bund essenziell, das Rechtssicherheit schafft.
Rechtssicherheit über die Landesgrenzen hinweg – daran
arbeiten wir intensiv. Viele Kolleginnen und Kollegen
der anderen Länder können sich gar nicht vorstellen, wie
intensiv wir uns mit der Frage beschäftigen, wann
Rechtssicherheit gegeben ist, dass wir konsequentes
Handeln durch eine Ausnahme nach
Bundesnaturschutzgesetz umsetzen können. Wer ist bereit, eine
entsprechende Entscheidung zu treffen, und wer ist bereit, zum
Beispiel die Entnahme beziehungsweise Tötung
vorzunehmen? Er wird sich einer öffentlichen Diskussion und
öffentlichen Angriffen aussetzen, die sich viele nicht
vorstellen können.
In Niedersachsen befindet sich derzeit einer der
Verbreitungsschwerpunkte des Wolfs. Die dynamische
Entwicklung der Population und die große Mobilität machen
die bundesweite Betrachtung des Umgangs mit dem Wolf
notwendig.
Wir wissen, dass Wölfe innerhalb kürzester Zeit
enorme Distanzen zurücklegen können. Insbesondere im
Zusammenhang mit der Tierhaltung im Freiland
entstehen mit dem zunehmenden Wolfsbestand Konflikte, die
wir auflösen müssen. Wir brauchen gemeinsame
Lösungen, um die Weidetierhaltung aufrechtzuerhalten.
Wir müssen aus den Erfahrungspotenzialen anderer
europäischer Länder lernen. Es gibt Lösungsansätze, die
wir uns ansehen müssen. Sie können uns helfen, unser
nationales Wolfsmanagement weiterzuentwickeln oder
Projekte und Modelle zu übertragen. Etwa der in
Frankreich eingeschlagene Weg kann als Beispiel dienen. Dort
kann die Population kontrolliert in Richtung eines
günstigen Erhaltungszustands entwickelt werden. Man entfernt
sich nicht vom Ziel des günstigen Erhaltungszustands,
sondern man wählt ein Anwachsen der Population, das
gesellschaftsverträglich, vermittelbar und umsetzbar ist.
Ich glaube, dass wir damit für alle Beteiligten mit Blick
auf die Akzeptanz eine Menge erreichen können.
Lassen Sie mich auf einzelne Punkte eingehen!
Im Vordergrund steht für uns die Erstellung eines
nationalen Konzepts zum Umgang mit dem Wolf. Dabei
müssen die Belange der Sicherheit der Menschen, aber
auch der Nutztier- und Weidetierhalterinnen und -
tierhalter in Abhängigkeit von naturräumlichen
Gegebenheiten und Haltungsformen besonders berücksichtigt
werden. Man kann einen Schäfer in der Lüneburger Heide
nicht dazu bringen, seine Herde einzuzäunen. Gerade die
flächendeckende und kontinuierliche Beweidung erhält
die Kulturlandschaft, die wir dort haben.
Die Regelungen der FFH-Richtlinie sollen vollständig
in Bundesrecht umgesetzt werden, um die Palette der
Ausnahmetatbestände zu erweitern, die Entnahme von
Tieren mit problematischem Verhalten zu vereinfachen.
Ich nenne ein Beispiel, das dies verdeutlicht: In das
Bundesnaturschutzgesetz ist Punkt e) des Artikels 16 der
FFH-Richtlinie nicht übernommen worden. Dort steht:
„unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem
Ausmaß die Entnahme … einer begrenzten und von den
… Behörden spezifizierten Anzahl von … Tier- und
Pflanzenarten zu erlauben“. Der Rahmen, den wir
eigentlich brauchen, fehlt uns also bei der Umsetzung der FFH-
Richtlinie in das Bundesnaturschutzgesetz. Man muss
darüber reden, welche Möglichkeiten wir haben, um das
zu lösen.
Ich habe die Vorgehensweise des Nachbarlandes
Frankreich im Umgang mit dem Wolf beschrieben. Sie
soll eingehend geprüft und auf Umsetzungsmöglichkeiten
sowie Aspekte, die wir in Deutschland nutzen können,
untersucht werden.
Wir brauchen eine Definition der Grenzen der
Toleranz für die Annäherung an menschliche Einrichtungen.
Wir haben schon Rahmen vorgegeben, ich glaube aber,
dass das in Zukunft nicht funktioniert. Wir müssen auch
definieren, ob es Bereiche gibt, in denen das
Vorhandensein des Wolfs und der Umgang mit ihm nicht händelbar
sind. Auch das muss geprüft werden. Ich will den Begriff
„wolfsfreie Zone“ nicht überstrapazieren; er ist vielleicht
unglücklich gewählt. Aber dahinter steht der Gedanke zu
definieren, ob es solche Bereiche gibt und wie man zum
Beispiel für eine rechtssichere Regelung für das Umfeld
von Deichen sorgen kann.
Wir sind der Überzeugung, dass der Erhaltungszustand
des Wolfs jährlich, nicht alle sechs Jahre überprüft
werden soll, wie es im Moment auf europäischer Ebene
erfolgt.
Wir brauchen ein Monitoring, das im Verbund mit
Polen für die westpolnisch-zentraleuropäische
Wolfspopulation stattfindet. Ich bin dem Bund sehr dankbar
dafür, dass er da auf einem guten Weg ist. Das ist ein
wichtiges Signal. Denn dann können wir auch die Frage
beantworten, was wir tun, wenn die Population erreicht ist.
Wir wollen auch den Schutz fördern. Wir sind davon
überzeugt: Wenn es uns gelingt, Präventionsmaßnahmen
mit 100 statt 80 Prozent zu fördern, bekommen wir mehr
Akzeptanz.
Wir müssen wissen, welche Arbeits- und
Haltungskosten dadurch entstehen.
Genauso ist das Thema Herdenschutzhunde zu
berücksichtigen.
Viele Details müssen geklärt werden, die entscheidend
dafür sind, dass man für Prävention und Herdenschutz
weiter Akzeptanz in unserem Land schafft. Auch
diesbezüglich werden mit der EU-Kommission gute
Verhandlungen geführt. Es gibt sicherlich nicht immer breite
Zustimmung; aber am Ende müssen wir sicherstellen,
dass wir es umsetzen können.
Die Weidetierhaltung ist in einem sehr schwierigen
wirtschaftlichen Umfeld, und dieses Thema kommt jetzt
noch hinzu. Wir brauchen definitiv Prämien, die
sicherstellen, dass Weidetierhaltung im Offenland weiter
möglich ist. Ich denke, es zeichnet unsere Gesellschaft aus,
dass wir das haben. Wir wollen nicht, dass nur
Aufstallung betrieben wird, wir wollen auch die
Weidetierhaltung.
Ein nationales Herdenschutzzentrum, in dem diese
Erfahrungen gesammelt und gebündelt werden, macht Sinn.
Wir brauchen nicht 16-mal eigene Erfahrungen –
irgendwann sind möglicherweise alle betroffen; die Stadtstaaten
weniger. Wir brauchen generelle Lösungen, die wir
gemeinsam angehen.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung
nach der Beratung des Antrags in den Ausschüssen. Ich
möchte besonders die Bundesländer ansprechen, die
aktuell von dieser Problematik nicht berührt sind, und
daran erinnern, dass die Ausbreitung der Wölfe ein sehr
dynamischer Prozess ist, der Sie morgen genauso
erreichen kann wie uns in den betroffenen Ländern heute.
Glauben Sie mir: Sie sind froh, wenn Sie dann die
Lösungen haben, nach denen wir heute noch suchen,
wenn Sie von Anfang an besser, organisierter,
verlässlicher und handlungssicherer mit dem Thema umgehen
können, das für uns in den ersten Monaten und Jahren so
problematisch war. Ich finde, das ist ein sehr wichtiges
Argument.
Ich will es wiederholen: Die Sorgen der Menschen
wachsen. Die Diskussion in den Ländern nimmt weiter
zu. Wir dürfen nicht warten, bis sie noch lauter wird. Ich
kann nur sagen: Sie ist inzwischen laut genug. Der Punkt
muss sein: auf Akzeptanz setzen, die auf konsequentem
staatlichen Handeln gründet. Das muss die Botschaft
sein.
Staatliches Handeln muss rechtlich abgesichert sein.
Das ist unsere Forderung. Das wollen wir gemeinsam mit
dem Bund erreichen. Wenn es uns gelingt, das
voranzubringen und fortzusetzen, bin ich mir sicher, dass aus
einer sehr emotionalen und gespaltenen Diskussion in
unserem Land eine sehr sachliche wird. Zu einer
sachlichen Debatte gehört eine klare Haltung. Das deutlich zu
machen ist wichtig. – Vielen Dank.
Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen
Dank, Herr Minister Lies!
Ich darf nun Herrn Staatsminister Schmidt aus
Sachsen das Wort erteilen.
Thomas Schmidt (Sachsen): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Die Länder Niedersachsen,
Brandenburg und Sachsen stellen einen gemeinsamen
Antrag, weil in diesen Ländern zwischen 80 und 90
Prozent aller Wolfsrudel, die es zurzeit in Deutschland gibt,
beheimatet sind und sie die größten Erfahrungen damit
haben. Aber es geht in dem Antrag nicht um den Wolf an
sich. Es geht darum, Ängste in den Regionen ernst zu
nehmen, damit nicht zuletzt die Akzeptanz des
Artenschutzes nicht verlorengeht.
Sachsen war das erste deutsche Bundesland, in dem
sich der Wolf wieder ansiedelte. Das war 1996. Zuerst
geschah das auf bis heute gesperrten
Truppenübungsplätzen mit extrem hohen Wilddichten. Sechs Jahre später,
2002, fielen die ersten Schafe den Wölfen zum Opfer,
und die Diskussion wurde verständlicherweise kritischer.
Mittlerweile ist die Hälfte der sächsischen
Landesfläche dauerhaft mit Wolfsrudeln besiedelt. Es gibt täglich
Meldungen von Sichtungen von Wölfen nicht etwa nur in
der Nacht – das ist ja ein nachtaktives Tier –, sondern
auch am Tag. Auch wir in Sachsen haben fast täglich
Meldungen von gerissenen Schafen; Kollege Lies sprach
schon davon. Erst in der letzten Woche fielen dem Wolf
45 Tiere einer gut geschützten Schafherde zum Opfer, 10
wurden verletzt, 20 Schafe werden noch vermisst. Sie
können sich vorstellen, wie es in diesen Regionen
brodelt. Die Menschen dort, und zwar nicht nur die
Tierhalter, haben einfach Angst vor der Tatsache. Ob die Angst
in jedem Fall begründet ist, mag dahingestellt sein. Aber
sie ist vorhanden, und das müssen wir ernst nehmen.
Der Antrag soll nicht etwa ein Problem, das wir in den
Bundesländern haben, auf den Bund abwälzen. Das
möchte ich klar sagen. Wir in den Ländern müssen
natürlich selbst unsere Hausaufgaben beim Artenschutz
machen, hier speziell beim Umgang mit dem Wolf. Wir
Bundesländer stimmen uns eng ab. Ich habe gerade mit
Kollegen Lies gesprochen: Wir werden das noch
intensivieren, um mit gleichen Maßnahmen zu agieren.
Sachsen war 2009 das erste Bundesland mit einem
eigenen Managementplan. Dieser wird kontinuierlich
angepasst.
Wir haben unsere Tierhalter beim Herdenschutz
angeleitet und finanziell unterstützt.
Wir haben die S i e l m a n n - Stiftung eingebunden,
die den Weidetierhaltern dankenswerterweise über zwei
Jahre die präventiven Maßnahmen so bezuschusst hat,
dass über die staatlichen Zuschüsse hinaus eine
hundertprozentige Entschädigung möglich war.
Wir haben das Personal in den Landratsämtern bei
unserem Staatsbetrieb Sachsenforst und bei den
Naturschützern sowie den Jägern schulen lassen.
Wir haben 2004 das Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“
für die Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet.
Wir lassen die Population der Wölfe wissenschaftlich
begleiten durch das S e n c k e n b e r g -
Naturkundemuseum Görlitz und seinen Subauftragnehmer LUPUS.
Und natürlich haben wir uns in Brüssel über die
Maßen dafür eingesetzt, dass der Schadensausgleich auch
über die De-Minimis-Grenze von 15 000 Euro hinaus in
voller Höhe aus staatlichen Mitteln möglich ist.
( V o r s i t z : Amtierender Präsident
Dr. Reiner Haseloff)
Ich habe mich mit den Kollegen in Warschau und Prag
getroffen, damit es ein länderübergreifendes Monitoring
geben kann.
Wir sind in der UMK gemeinsam mit anderen Ländern
mit verschiedensten Initiativen aktiv geworden.
Wir in Sachsen sind gerade dabei, eine neue
Wolfsverordnung auf den Weg zu bringen. Sie ist im Grunde
fertig. Sie ist in der Anhörung und wird in Kürze
beschlossen werden.
Meine Damen und Herren, wir sind allerdings an
einem Punkt angekommen, wo wir die Unterstützung des
Bundes mehr denn je brauchen. Wir müssen den
Menschen in den Regionen einfach zeigen, dass in
Deutschland in Bezug auf die Wolfspopulation einheitliches
Handeln möglich ist und dass die Ängste der Menschen
in den betroffenen Regionen ernst genommen werden.
Bei allem Artenschutz: Der Mensch muss weiterhin an
erster Stelle stehen.
Wir fordern daher vom Bund, dort, wo das wiederholte
Auftauchen von Wölfen in Ortschaften Gefahren
hervorrufen kann, Rechtssicherheit für notwendige Entnahmen
zu schaffen. Fachliche und rechtliche Zweifel dürfen
nicht zulasten der Menschen gehen, von denen wir im
Interesse des Artenschutzes erwarten, dass sie den wieder
zurückkehrenden Wolf in ihrem Lebensumfeld
akzeptieren. Daher muss der Bund die vorhandenen Spielräume
des europäischen Rechts bei der Umsetzung in das
nationale Recht vollständig nutzen und die notwendigen
Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz auf den Weg
bringen.
Kollege Lies hat es schon gesagt: Andere Länder
setzen den Artenschutz anders um; Frankreich wurde
genannt, ähnlich ist es in Schweden oder in der Slowakei.
Diese Länder haben Quotenabschüsse. Wir wollen
wissen: Wie läuft es in diesen Ländern, und was ist
notwendig, um dies auch in Deutschland umzusetzen? Dort ist es
möglich, dass in bestimmten, besonders belasteten
Regionen bis zu 10 Prozent der Wölfe abgeschossen werden,
ohne dass die Populationsentwicklung dadurch gefährdet
ist. Also weg von der Einzelfallentscheidung, hin zu
flexibleren Lösungen! Das ist auch unser Ziel.
Wir fordern ebenso ein gemeinsames
Wolfsmonitoring; das habe ich schon angesprochen. Darum ging es
speziell in meinen Gesprächen mit Polen. Denn die
mitteleuropäische Flachlandpopulation macht nicht an einer
Staatsgrenze Halt, sondern muss grenzüberschreitend
betrachtet werden.
Wir brauchen ein nationales Herdenschutzzentrum, um
auch insoweit einheitliches Handeln in den
Bundesländern zu ermöglichen.
Präventions- und Herdenschutzmaßnahmen sollen bis
zu 100 Prozent gefördert werden können. Dies gilt
natürlich auch für wiederkehrende Unterhaltungskosten; das
wurde in Frage gestellt.
Die Weidetierhalter selber sollen durch eine
Weidetierprämie beziehungsweise Landschaftspflegeprämie
ihre strukturellen Nachteile ausgeglichen bekommen. Ich
denke, das ist selbstverständlich.
Es ist höchste Zeit, dass wir das angehen, beginnend in
den Ländern, wo die Betroffenheit am größten ist. Von
unseren Erfahrungen werden sicherlich auch die Länder,
wo sich der Wolf noch viel stärker als bisher ansiedeln
wird, profitieren können.
Meine Damen und Herren, wir müssen die Ängste der
Menschen und die Probleme der Tierhalter ernst nehmen,
nicht nur in den bereits betroffenen Regionen, sondern
auch dort, wo befürchtet wird, dass sich der Wolf
ansiedelt. Diese Furcht muss genommen werden. Der Staat
muss zeigen, dass er handlungsfähig bleibt, dass er, wenn
es ein Problem gibt, rechtssicher handeln kann. Deshalb
bitte ich Sie um Unterstützung dieses Antrags. – Vielen
Dank.
Amtierender Präsident Dr. Reiner Haseloff:
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Schmidt!
Als Nächster spricht zu uns Herr Minister Dr.
Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern.
Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Wenn man sich vor Augen hält, dass
wir in Deutschland mittlerweile gut 60 Wolfsrudel haben
und dass zu einem Wolfsrudel um die 10 Wölfe gehören,
dann kann man leicht ausrechnen: Es handelt sich um
etwa 600 Wölfe. Bei einer Reproduktionsrate von
30 Prozent sind es nach meiner Rechnung 180 Tiere, die
pro Jahr dazukommen.
Wenn wir das nicht ernst nehmen, dann machen wir
etwas verkehrt; das ist bei meinen Vorrednern schon
deutlich geworden. Ich nehme täglich Meldungen zur
Kenntnis, dass Wölfe bei geschützten Tierbeständen
zugreifen, und möchte uns Folgendes zu bedenken geben:
Stellen Sie sich vor, Sie sind Schäfer – denen geht es
übrigens wirtschaftlich nicht besonders gut –, und in
einer Nacht werden von einer Herde von 250 Tieren
10 Prozent getötet. Sie können sich vielleicht vorstellen,
wie diesen Menschen dann zumute ist. Oder – Herr Lies
und Herr Schmidt haben darauf hingewiesen –: Wenn
sich Wölfe den Dörfern nähern und Eltern Angst haben,
ihre Kinder noch im Sandkasten spielen zu lassen, dann
nehme ich persönlich das sehr, sehr ernst. Mittlerweile
sind die Veranstaltungen zu Wölfen, die wir im Lande
durchführen, wieder mit Menschen gefüllt wie zur
Wendezeit. Das heißt, die Angst, die Sorge geht um. Der
Staat muss hier wirklich handeln.
Ich bin dem Bundesumweltministerium ausgesprochen
dankbar für das, was wir in kleinen Arbeitsgruppen
zurzeit erarbeiten; ich darf das ausdrücklich sagen.
Auch die UMK und die AMK haben sich der Themen,
die Herr Lies angesprochen hat, angenommen.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die Gespräche, die wir
in Brüssel mit dem BMU und dem BMEL in kleinen
Arbeitsgruppen geführt haben, Früchte tragen.
Der Deutsch-Polnische Umweltrat hat gerade getagt.
Auf Initiative unserer Länder werden wir gemeinsam mit
dem Bund zu einem länderübergreifenden Deutschland-
Polen-Monitoring kommen. Auch dafür bin ich sehr
dankbar.
Absolut im Vordergrund steht für mich die Sicherheit
der Menschen, zum Zweiten die Sicherheit der
Weidetierhaltung. Es muss uns gelingen, hier klare
Rechtsgrundlagen zu schaffen; diese haben wir zurzeit nicht. Ich
will ausdrücklich sagen: § 45 Absatz 7
Bundesnaturschutzgesetz ist zu überprüfen und dann anzupassen. Das
muss unser Ziel sein. Ich weiß, dass an diesem Thema
intensiv gearbeitet wird, und wünsche mir sehr, dass wir
möglichst zügig zu einem Ergebnis kommen.
Ich will abschließend die Diskussion zusammenfassen:
Die Monitoring- und die Management-Pläne in
Deutschland sind auf dem Weg, angepasst zu werden. Zumindest
in den Wolfs-Bundesländern – zurzeit neun – wird dies
aktiv betrieben. Ich kann den anderen Bundesändern nur
empfehlen, sich mit diesem Thema intensiv
auseinanderzusetzen. Denn auch sie werden demnächst vom Wolf
besiedelt werden. Davon können Sie alle ausgehen.
Wir brauchen zum anderen einen klaren,
rechtssicheren Handlungsrahmen. Das betrifft das Entnehmen von
Wölfen, die auf Siedlungen zugreifen wollen. Das heißt,
das Töten von Wölfen muss eindeutig geregelt sein. Wir
sind insoweit auf einem sehr guten Weg. Zum Zweiten
muss eine Regelung gefunden werden, dass auch bei
Angriffen auf geschützte Weidetiere gegebenenfalls die
Tötung vorgenommen werden kann.
Nur im Dialog, mit Prävention und Aufklärung, letzten
Endes mit Maßnahmen kann die Akzeptanz des Wolfes
erreicht werden. Das heißt ausdrücklich, dass Wolf und
Mensch – der Wolf ist ein hochintelligentes Tier – wieder
in Symbiose zusammengebracht werden müssen.
Es ist wichtig, dass wir die Akzeptanz der Tierhalter
fördern, indem die Entschädigungsleistung auf 100
Prozent erhöht wird – auch da sind wir ziemlich weit –, und
dass wir zu einer Aufwandsentschädigung für die
Weidetierhalter kommen. Denn die Bevölkerung in Deutschland
möchte Tiere auf der Weide sehen, und dann müssen wir
zusätzliche Aufwendungen entschädigen. Insofern
plädiere ich ausdrücklich dafür, dass sich das BMEL mit
anstrengt, zu einer Lösung zu kommen. Wir sollten die
Weideprämie oder die Aufwandsentschädigung
insbesondere für das Mutterschaf beziehungsweise die
Mutterkuh auf den Weg bringen, um auch damit die Akzeptanz
des Wolfes in der Landwirtschaft zu erhöhen.
In diesem Sinne wünsche ich uns gute Beratungen in
den Ausschüssen. – Herzlichen Dank.
Amtierender Präsident Dr. Reiner Haseloff:
Herzlichen Dank!
Über diese Anstrengungen können wir uns gleich
informieren lassen durch Frau Parlamentarische
Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter vom Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin
bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren! Als der Wolf vor gut einem Jahrzehnt nach
Deutschland zurückgekehrt ist, war das eine
Besonderheit. Erstmals ist ein Tier, das vom Menschen ausgerottet
wurde, zurückgekehrt. Teilweise war die Freude groß.
Das Interesse an diesem Wildtier, das sich so oft durch
die Sagen- und Märchenwelt gezogen hat, war da. Bis
dahin waren die Wolfskritiker und die Wolfsgegner rar.
Nach der Ansiedlung zuerst in Sachsen – das wurde
gesagt – hat sich der Wolf vor allem in Ost- und in
Norddeutschland deutlich ausgebreitet. Er hat sich auf den
Vormarsch begeben, sogar im Süden ist er mittlerweile
unterwegs. Wir haben es gehört: Es sind 60 Wolfsrudel,
13 Wolfspaare und 3 residente Wölfe. In den nächsten
Wochen werden wir die mit Ihnen abgestimmten
Wolfszahlen für 2017 und 2018 vorliegen haben.
Mit der Ausbreitung des Wolfs haben auch die
Konflikte zugenommen. Wie sollte es anders sein, wenn man
über 100 Jahre nicht mehr mit dem Wolf, einem Wildtier,
zusammengelebt hat und es nicht mehr gewohnt ist,
damit umzugehen! Mit dieser Entwicklung steigt die Zahl
derer, die große Sorgen, Ängste haben, die
wirtschaftliche Nachteile nicht nur befürchten, sondern auch erleben.
Es steigt die Sorge vor Übergriffen. Das bestätigt oftmals
gerade diejenigen, die große Vorurteile haben.
Wir vom Bundesumweltministerium nehmen die
Sorgen der Menschen, auch der Weidetierhalter, sehr ernst.
Wir haben gesehen, dass die Ausbreitung des Wolfs
einerseits ein Gewinn für die heimische Natur ist, dass
dies aber eine Herausforderung mit sich bringt, mit der
man vernünftig umgehen muss.
Obschon Naturschutz Länderaufgabe ist, haben wir
bereits seit 2006 – das zeigt, dass wir es von Anfang an
sehr ernst genommen haben – das Fachkonzept „Leben
mit Wölfen – Leitfaden für den Umgang mit einer
konfliktträchtigen Tierart in Deutschland“ erarbeiten lassen,
in dem Grundanforderungen an Managementpläne im
Umgang mit dem Wolf formuliert wurden.
2009 haben wir Standards für das Monitoring von
Großraubtieren abgestimmt. Auf dieser Grundlage
werden seither die Populationen von Wolf und Luchs erfasst.
Die Bestände werden jährlich in einem von Bund und
Ländern gemeinsam erstellten Bericht zusammengefasst.
Ich habe es eingangs gesagt: Wir erwarten in den
nächsten Wochen die Zahlen für 2017/2018.
Das Bundesumweltministerium unterstützt die Länder
auch bei der genetischen Analyse. Das ist wichtig, um
möglichst viele Informationen über die Ausbreitung und
Wanderungsbewegungen zu erhalten, insbesondere dann,
wenn es um Totfunde und Risse geht, um den
Verursacher eindeutig zuordnen zu können.
Auf Bitten der Länder in der
Umweltministerkonferenz hat das BMU im Jahr 2016 die Dokumentations- und
Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf – DBBW –
in Kooperation mit dem renommierten Forschungsinstitut
Senckenberg und weiteren Partnern gegründet. Die
DBBW unterstützt die Länder und die örtlichen Behörden
bei Fragen, die sich um die Ausbreitung, aber auch um
die Entnahme – sprich: die Tötung – des Wolfes ranken.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Mittelpunkt der
Debatte stehen zwei Themen: Das erste Thema ist die
Sicherheit des Menschen. Das zweite Thema sind die
Schwierigkeiten, die für die Weidetierhaltung entstehen.
Bei der Sicherheit von Menschen gibt es überhaupt
keinen Zweifel: Safety first! Zum Glück sind gefährliche
Zusammentreffen von Wolf und Mensch bisher äußerst
selten. In Zusammenarbeit mit den Ländern haben das
Bundesumweltministerium, die DBBW und das
Bundesamt für Naturschutz Leitlinien für den Umgang mit
gegenüber dem Menschen auffälligen Wölfen erstellt.
Damit haben die Länder und die örtlichen Behörden eine
Anleitung, in welchen Fällen das Verhalten der Wölfe
genau beobachtet werden muss. Es fängt an mit
Vergrämung und geht bis hin zur Entnahme; das ist die
unmittelbare Konsequenz, wenn ein Wolf zu nahe kommt oder
mehrfach auffällig und aggressiv war. Ich glaube, wir
haben das schon ziemlich gut definiert. Alle brauchen
Rechtssicherheit. Mit diesen Leitlinien haben wir die
Grundlage dafür gelegt.
Während Wolf-Mensch-Konflikte äußerst selten sind,
ist das Konfliktverhältnis zur Weidewirtschaft sofort dort
relevant, wo der Wolf auftaucht. Auf diesem
Konfliktverhältnis liegt derzeit der Schwerpunkt unserer
Aufmerksamkeit im Bundesumweltministerium. Wir wollen
die Weidewirtschaft erhalten. Wir wollen sie fördern. Wir
wollen aber nicht, dass ihr zusätzliche finanzielle Lasten
auferlegt werden. Denn die Schäfer gehören wirklich
nicht zu den Gutverdienern, erfüllen jedoch viele
insbesondere öffentliche Aufgaben.
Die wichtigste Maßnahme zur Konfliktminderung ist
nun einmal die Prävention. Schafe in Wolfsgebieten
müssen geschützt werden, indem sie eingezäunt werden,
gegebenenfalls mit zusätzlicher Unterstützung durch
Herdenschutzhunde. Diese Maßnahmen werden von den
Ländern richtigerweise finanziell gefördert. Die EU-
Regelungen sehen bislang eine Förderung von bis zu
80 Prozent – oder: nur 80 Prozent – vor. Wir sind uns
einig: Um Konflikte zu verringern, müssen
größtmögliche Unterstützung der Weidetierhalter für
Präventionsmaßnahmen und Entschädigungen im Schadensfall
gegeben sein. Die Unterstützung der Weidetierhalter im
Hinblick auf die Mehraufwendungen durch die
Wolfsrückkehr muss verbessert werden. Ich glaube, da sind wir uns
alle einig.
Gemeinsam mit Ländern konnte in Gesprächen
erreicht werden – ich bin sehr dankbar, dass die Länder in
Brüssel dabei waren –, dass wir die Beihilferegelungen
zugunsten der Weidetierhalter verändern können. Eine
Entscheidung wird in Kürze erwartet.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und
Herrn, das Bundesumweltministerium engagiert sich mit
Nachdruck für die Lösung dieser Konflikte. Die enge
Zusammenarbeit mit den Ländern ist dabei
unumgänglich. Sie ist essenziell. Sie ist erforderlich. Wir haben
vielfach Unterstützung für die Länder bei der Erledigung
ihrer Vollzugsaufgaben geleistet und werden das
weiterhin tun.
Wir haben seit der Rückkehr des Wolfes nach
Deutschland 2006, also von Anfang an, konsequent
gehandelt; ich habe es gerade aufgezählt. Die in dem
Antrag angesprochenen Punkte sind bereits in dem von der
Umweltministerkonferenz zusammen mit diesen Ländern
beschlossenen Arbeits- und Prüfaufträgen enthalten. Sie
werden von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe auf
Staatssekretärsebene behandelt.
Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz
befasst sich zusätzlich mit den Themen, auch mit der
Frage, wie wir damit umgehen, wenn der gute
Erhaltungszustand erreicht ist. Natürlich müssen wir uns damit
schon heute beschäftigen.
Das Bundesumweltministerium wird weiterhin mit
großem Engagement alle gemeinsamen Aktivitäten von
Bund und Ländern vorantreiben. Wir wollen für Mensch
und Natur ganz konkrete Fortschritte erreichen. Dafür
brauchen wir eine konstruktive, eine zielgerichtete
Zusammenarbeit, das Mitwirken aller Länder.
Lassen Sie es nicht dazu kommen, dass die Angst uns
treibt! Wir haben von Anfang an gut, sachlich
zusammengearbeitet. Es geht darum, die Sicherheit der
Menschen zu gewährleisten und die wirtschaftliche Situation
der Weidetierhalter im Fokus zu haben und diese zu
unterstützen. – Herzlichen Dank.
Amtierender Präsident Dr. Reiner Haseloff:
Herzlichen Dank!
Nach dem Motto „Fürchtet euch nicht!“ weise ich die
Vorlage den Ausschüssen zu, und zwar dem Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
– federführend – und dem Ausschuss für Agrarpolitik
und Verbraucherschutz sowie dem Ausschuss für
Innere Angelegenheiten – mitberatend.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 22:
TOP 22
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für
Qualifizierung und für mehr Schutz in der
Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)
(Drucksache 467/18)
Als Erste spricht Frau Ministerin Grimm-Benne aus
dem schönen Sachsen-Anhalt.
Petra Grimm-Benne (Sachsen-Anhalt): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Wir verhandeln heute über einen Gesetzentwurf der
Bundesregierung, mit dem für den Bereich der
Arbeitsmarktpolitik und der beruflichen Qualifizierung wichtige
und zukunftsgerichtete Weichenstellungen vorgenommen
werden.
Wir wissen aus Studien und Gutachten und wir erleben
es immer öfter in unserem persönlichen Umfeld, dass die
Digitalisierung der Arbeitswelt die bestehenden
Tätigkeits- und Qualifikationsprofile der Beschäftigten
verändert. Fast alle Beschäftigten sind von diesem
tiefgreifenden Wandel betroffen. In der Praxis bedeutet das, den
Umgang mit sich rasant verändernden Technologien zu
lernen, neue Kommunikationswege zu nutzen, immer
schneller immer mehr Informationen zur Verfügung zu
haben und mit ihnen sinnvoll umzugehen. Viele finden
diesen Wandel spannend und aufregend. Viele haben
aber auch Sorge, ob sie in der Lage sein werden
mitzuhalten.
Ohne Unterschied aber gilt: Wir alle werden zukünftig
erheblich größere Qualifizierungsanstrengungen
unternehmen müssen, um unsere Beschäftigungsfähigkeit zu
erhalten und unsere beruflichen Wahlmöglichkeiten auf
dem Arbeitsmarkt zu sichern. Nicht zuletzt wird davon
die weitere Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit
unserer Wirtschaft abhängen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass Politik in einer
solchen Umb
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regional
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsi
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „Rechte und Werte“ KOM(2018) 383 endg.
- spoke_in ← Ina Scharrenbach (Rede)