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Protokoll der 971. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 19.10.2018 · WP 19 · 971 · Original ↗

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Protokoll der 971. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon: (02 21) 97 66 83 40, Telefax: (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 971 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 971. Sitzung Berlin, Freitag, den 19. Oktober 2018 I n h a l t : Begrüßung von Parlamentspräsidenten und Ministerpräsidenten aus Belgien sowie des Präsidenten des Ausschusses der Regionen und ihrer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 Begrüßung von Teilnehmern des zweiten Studienprogramms des Bundesrates für Beschäftigte zweiter Parlamentskammern . . . 345 Begrüßung von Teilnehmern des Mitarbeiteraustauschprogramms des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 Rückblick des Präsidenten . . . . . . . . . . . . . . . 346 1. Wahl des Präsidiums – gemäß Artikel 52 Absatz 1 GG i.V.m. § 5 Absatz 1 GO BR –. . 348 Beschluss: Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Daniel G ü n t h e r , wird zum Präsidenten des Bundesrates gewählt. Der Regierende Bürgermeister des Landes Berlin, Michael M ü l l e r , und der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Dr. Dietmar W o i d k e , werden zu Vizepräsidenten gewählt . . . . . . . . . . . . . . . 348 2. Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer – gemäß § 45c GO BR – . . . . . . . . . . . . . . . 348 Beschluss: Es werden gewählt: Ministerin Dr. Sabine S ü t t e r l i n - W a a c k (Schleswig-Holstein) zur Vorsitzenden, Bürgermeister Dr. Klaus L e d e r e r (Berlin) und Minister Stefan L u d w i g (Brandenburg) zu stellvertretenden Vorsitzenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 3. Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse – gemäß § 12 Absatz 1 GO BR – (Drucksache 452/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 Beschluss: Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden gemäß dem Antrag des Präsidenten in Drucksache 452/18 gewählt . . . . . . . . 349 4. Wahl der Schriftführer – gemäß § 10 Absatz 1 GO BR – . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 Beschluss: Staatsminister Prof. Dr. Winfried B a u s b a c k (Bayern) und Staatsrätin Ulrike H i l l e r (Bremen) werden wiedergewählt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 5. Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (Drucksache 475/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 Dr. Till Backhaus (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 353 Jan Philipp Albrecht (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 72 Absatz 3 Satz 2 und Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 6. Gesetz zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 476/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 74 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391* 7. Bundesbesoldungs- und - versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) (Drucksache 477/18) . . . . 354 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391* 8. Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern – (Drucksache 408/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) 354 Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 355 Guido Wolf (Baden-Württemberg) . . . . 355 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag in der festgelegten Fassung – Bestellung von Minister Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356 9. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) – Antrag der Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz – (Drucksache 420/18) . . . . 354 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag – Bestellung von Staatsminister Tarek Al-Wazir (Hessen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391* 10. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der planerischen Steuerung der Windenergienutzung und zur Wiederbelebung der Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 484/18) in Verbindung mit 59. Entschließung des Bundesrates zur Entprivilegierung der Windenergienutzung – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 509/18) . . . 349 Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg) . . . 349 Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) 350 Mitteilung zu 10 und 59: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . 351 11. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung (Flächensparende Errichtung von Stellplätzen und Garagen) – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 462/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 Beschluss: Die Vorlage wird nach Maßgabe der beschlossenen Änderung gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG der Bundesregierung zugeleitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 12. Entschließung des Bundesrates „Tierschutzgerechte Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration“ – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern – (Drucksache 466/18) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 13. Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED- Unrechtsbereinigungsgesetze – Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen – (Drucksache 316/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 357 Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 358 14. Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rehabilitierung, Entschädigung und Versorgung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten von §§ 175, 175a Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuches und § 151 des Strafgesetzbuches der DDR Betroffenen – Antrag der Länder Berlin und Bremen – (Drucksache 343/18, Drucksache 343/1/18) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 15. Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Gewerbemietrechts – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 414/18) . . . . . 358 Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . 358 Beschluss: Annahme der Entschließung in der festgelegten Fassung . . . . . . . . . . . . 359 16. Entschließung des Bundesrates „Verbesserung der Information der Öffentlichkeit und zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen bei Kerosin-Ablässen (Fuel-Dumping)“ – Antrag des Landes Rheinland-Pfalz – (Drucksache 447/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 359 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 359 17. Entschließung des Bundesrates – Hardware- Nachrüstungen statt Fahrverbote – Antrag der Länder Hessen und Berlin, Brandenburg – (Drucksache 448/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 359 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 359 Andreas Geisel (Berlin) . . . . . . . . . . 360 Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . . 393* Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 393* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . 361 18. Entschließung des Bundesrates – Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende – Antrag der Länder Berlin, Thüringen – (Drucksache 402/18) . . . . . . . . . . . . . 362 Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) 393* Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 362 19. Entschließung des Bundesrates – Scharfes Schwert gegen lahmes Internet – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 440/18) . . . . 362 Beschluss: Annahme der Entschließung nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . 362 20. Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV- Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 425/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 351 Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) . . . . . . 351 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 21. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 426/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 391* 22. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 467/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368 Petra Grimm-Benne (Sachsen-Anhalt) . 369 Susanna Karawanskij (Brandenburg) . . 369 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 371 23. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 468/18) . . . 354 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392* 24. Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit- Übergangsgesetz – BrexitÜG) (Drucksache 424/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 391* 25. Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 469/18) . 371 Petra Grimm-Benne (Sachsen-Anhalt) . 371 Stefanie Drese (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372 Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 373 Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . 394* Oliver Schenk (Sachsen) . . . . . . . . . 394* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375 26. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 428/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 376 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376 27. Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 470/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 376 Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 395* Andreas Geisel (Berlin) . . . . . . . . . . 396* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 376 28. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 429/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 376 Anne Spiegel (Rheinland-Pfalz) . . . . . 376 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 377 29. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 430/18) . 377 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377 30. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 431/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 377 Dr. Dirk Behrendt (Berlin) . . . . . . . . . 377 Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . 379 Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) . 397* Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 397* Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig- Holstein) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 380 31. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 432/18) . . . . . . . . . . . . . 380 Christian Görke (Brandenburg) . . . . . . 399* Ulrike Höfken (Rheinland-Pfalz) . . . . . 399* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 32. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG – (Drucksache 433/18) . . . . . . . . 381 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 381 33. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Drucksache 434/18 [neu]) . . . . . . . . . . . . . 354 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 391* 34. Entwurf eines Gesetzes zur ergänzenden Regelung der statistischen Verwendung von Verwaltungsdaten und zur Regelung der Übermittlung von Einzelangaben zu multinationalen Unternehmensgruppen an statistische Stellen (Drucksache 435/18) . . . . . . . 354 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 391* 35. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds COM(2018) 476 final; Ratsdok. 10084/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 292/18, zu Drucksache 292/18) 381 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 381 36. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Reformhilfeprogramms COM(2018) 391 final; Ratsdok. 9606/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 240/18, zu Drucksache 240/18) 381 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 381 37. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion COM(2018) 387 final; Ratsdok. 9615/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 241/18, zu Drucksache 241/18) 381 Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . . . . . . . 381 38. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa COM(2018) 375 final; Ratsdok. 9511/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 227/18, zu Drucksache 227/18) 382 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 383 39. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds COM(2018) 372 final; Ratsdok. 9522/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 228/18, zu Drucksache 228/18) 383 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 383 40. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms „Rechte und Werte“ COM(2018) 383 final; Ratsdok. 9605/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 231/18, zu Drucksache 231/18, zu Drucksache 231/18 [2]) . . . . . . . . . . . . . 383 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 384 41. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU COM(2018) 447 final; Ratsdok. 9898/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 272/18, zu Drucksache 272/18) 354 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 392* 42. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 COM(2018) 385 final; Ratsdok. 9651/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 242/18, zu Drucksache 242/18) 354 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 392* 43. a) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates COM(2018) 392 final; Ratsdok. 9645/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 246/18, zu Drucksache 246/18) b) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 COM(2018) 393 final; Ratsdok. 9634/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 247/18, zu Drucksache 247/18) c) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, (EU) Nr. 251/2014 über die Begriffsbestimmung, Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen sowie den Schutz geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse, (EU) Nr. 228/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der Regionen in äußerster Randlage der Union und (EU) Nr. 229/2013 über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres COM(2018) 394 final/2; Ratsdok. 9556/1/18 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 248/18, zu Drucksache 248/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384 Dr. Till Backhaus (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 400* Dr. Bernd Buchholz (Schleswig-Holstein) 401* Beschluss zu a) bis c): Stellungnahme . . . . 385 44. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat: Ein Europa, das schützt – eine Initiative zur Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft auf grenzüberschreitende terroristische Straftaten COM(2018) 641 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 444/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 385 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 385 45. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren COM(2018) 630 final; Ratsdok. 12104/18 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 442/18, zu Drucksache 442/18) 354 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392* 46. Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land- und Forstwirtschaft für das Jahr 2019 (Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2019 – AELV 2019) (Drucksache 421/18) . . . . . . . . . . . . . 354 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392* 47. Zehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (Drucksache 436/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392* 48. Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2019 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2019 – RBSFV 2019) (Drucksache 471/18) . 354 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392* 49. Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten (Anbaumaterialverordnung – AGOZV) (Drucksache 412/18) . . . . . . . . . . 354 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392* 50. Erste Verordnung zur Änderung der Personenstandsverordnung (Drucksache 417/18) 385 Ulrike Hiller (Bremen) . . . . . . . . . . . 402* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 51. Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts (Drucksache 423/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 402* Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 52. Dritte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung (Drucksache 399/18) 354 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392* 53. Elfte Verordnung über Änderungen der Anlage des Internationalen Übereinkommens von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (Drucksache 437/18, zu Drucksache 437/18) . . . . . . . . . 354 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392* 54. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe der Kommission „EU- Expertennetzwerk zur Werdegang- Nachverfolgung“ – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 459/18) . . . . . 354 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 459/1/18 . . . . . . . . . . . . . 393* 55. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 449/18) . . . . . . . . . . . . . 354 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 393* 56. Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 419/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356 Karl-Josef Laumann (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356 Beschluss: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 57. Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Wolf – Antrag der Länder Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 481/18). . . . 362 Olaf Lies (Niedersachsen) . . . . . . . . . 362 Thomas Schmidt (Sachsen) . . . . . . . . 365 Dr. Till Backhaus (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 366 Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368 58. Entschließung des Bundesrates zur Reduktion des von grenznahen Kernkraftwerken ausgehenden Risikos für die Bevölkerung in Deutschland – Antrag des Landes Baden- Württemberg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 512/18) . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 Gisela Erler (Baden-Württemberg) . . . . 386 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388 60. Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung – gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Geschäftsordnungsantrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 592/17, zu Drucksache 592/17) Mitteilung: Absetzung von der Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345 61. Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit – gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 sowie § 375 Absatz 3, § 377 Absatz 2 und § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 510/18) . . . 354 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 510/18 . . . . . . . . . . . . . . . . 393* 62. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 518/18) . . . . . . . . . . . . . 388 Lucia Puttrich (Hessen) . . . . . . . . . . 404* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388 63. Entschließung des Bundesrates zu Transparenz und klaren Regeln auf digitalen Märkten – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 519/18) 388 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388 64. Benennung eines Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 515/18) . . . . . . . . . . 354 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 515/18 . . . . . . . . . . . . . . . . 393* Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388 Beschluss im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 389 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident M i c h a e l M ü l l e r , Regierender Bürgermeister des Landes Berlin Amtierender Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Freistaats Thüringen – zeitweise – Amtierender Präsident D r . R e i n e r H a s e l o f f , Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r i n : Ulrike Hiller (Bremen) S c h r i f t f ü h r e r : Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Guido Wolf, Minister der Justiz und für Europa Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung B a y e r n : Prof. Dr. Winfried Bausback, Staatsminister der Justiz B e r l i n : Andreas Geisel, Senator für Inneres und Sport Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Christian Görke, Minister der Finanzen Susanna Karawanskij, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie B r e m e n : Karoline Linnert, Bürgermeisterin, Senatorin für Finanzen Ulrike Hiller, Staatsrätin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Entwicklungszusammenarbeit, Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin, Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Jens Kerstan, Senator, Präses der Behörde für Umwelt und Energie H e s s e n : Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung N i e d e r s a c h s e n : Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Olaf Lies, Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund Dr. Carola Reimann, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Armin Laschet, Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Peter Biesenbach, Minister der Justiz R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz S a a r l a n d : Jürgen Lennartz, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund Jürgen Barke, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Oliver Schenk, Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Thomas Schmidt, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Rainer Robra, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, Kultur- und Europaminister Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Heike Taubert, Finanzministerin Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Hendrik Hoppenstedt, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin Bettina Hagedorn, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Christian Lange, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Steffen Bilger, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Dr. Helmut Teichmann, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 971. Sitzung Berlin, den 19. Oktober 2018 Beginn: 9.31 Uhr Präsident Michael Müller: Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, einen schönen guten Morgen! Ich eröffne die 971. Sitzung des Bundesrates und möchte Ihre Aufmerksamkeit gleich zu Beginn auf unsere Ehrentribüne lenken. Dort haben zwei Delegationen Platz genommen. Zunächst begrüße ich eine hochrangige Delegation aus Belgien. Parlamentspräsidenten und Ministerpräsidenten – aus der Wallonie und von der Deutschsprachigen Gemeinschaft – sowie der Präsident des Ausschusses der Regionen besuchen uns und werden heute Gespräche mit mehreren Mitgliedern unseres Hauses führen. Liebe Gäste, unsere Länder verbindet das jahrzehntelange Engagement beim Aufbau und der Vertiefung der Europäischen Union. Wir pflegen unsere Beziehungen durch regelmäßige gegenseitige Besuche auf höchster politischer Ebene und verfügen als unmittelbare Nachbarn zudem über enge und intensive wirtschaftliche sowie kulturelle Kontakte. Wir freuen uns sehr, dass Sie heute bei uns sind, und wünschen Ihnen eine interessante Plenarsitzung und fruchtbare Gespräche. Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall) Meine Damen und Herren, ebenfalls auf der Ehrentribüne Platz genommen haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer am zweiten Studienprogramm des Bundesrates für Beschäftigte zweiter Parlamentskammern. Unsere Gäste kommen in diesem Jahr aus acht verschiedenen Ländern der gesamten Welt. Eine Woche lang fanden vielfältige Informationsgespräche und Diskussionsrunden statt. Diese gemeinsame Zeit ermöglicht uns wertvolle Einblicke in die unterschiedlichen Arbeitsabläufe unserer Parlamente. Wir begrüßen also auch unsere Gäste des Studienprogramms sehr herzlich in unserem Haus. Verehrte Damen und Herren, wir wünschen Ihnen noch eine gute verbleibende Zeit in Berlin! (Beifall) Und schließlich freuen wir uns über die Anwesenheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Mitarbeiteraustauschprogramms des Deutschen Bundestages auf unserer Pressetribüne. Nun möchte ich entsprechend § 23 unserer Geschäftsordnung Veränderungen in der Mitgliedschaft bekanntgeben: Aus der Landesregierung von Brandenburg und damit aus dem Bundesrat ausgeschieden sind Frau Diana G o l z e am 28. August 2018 und Herr Albrecht G e r b e r am 19. September 2018. Am 16. Oktober 2018 wurden Frau Ministerin Susanna K a r a w a n s k i j zum Mitglied des Bundesrates sowie Herr Minister Professor Dr. Jörg S t e i n b a c h zum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates bestellt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Mitgliedern und wünschen den ausgeschiedenen Mitgliedern für die Zukunft alles Gute. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen mit 64 Punkten vor. Die Punkte 12, 14 und 60 werden abgesetzt. Zur Reihenfolge: Nach Tagesordnungspunkt 4 werden die verbundenen Punkte 10 und 59 aufgerufen. Anschließend wird Tagesordnungspunkt 20 behandelt. Nach Tagesordnungspunkt 8 wird Punkt 56 aufgerufen. Nach Tagesordnungspunkt 19 wird Punkt 57 erörtert. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist für mich eine besondere Sitzung; denn heute stehe ich dem Bundesrat zum letzten Mal als Präsident vor. Erlauben Sie mir deshalb, wie es hier am Ende einer Amtszeit üblich ist, zu Beginn unserer heutigen Sitzung einen Blick auf das vergangene Jahr zurückzuwerfen! Gemeinsam haben wir im Bundesrat ein arbeitsreiches Jahr durchlaufen mit vielen Sitzungen und Terminen. Ich möchte deswegen mit einem Dank beginnen: Die zusätzliche Aufgabe wäre ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesratsverwaltung kaum zu bewältigen gewesen. Ich danke Ihnen, liebe Frau D r . R e t t l e r , lieber Herr D r . K l e e m a n n , sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für die gute Begleitung im vergangenen Jahr und Ihre tatkräftige Unterstützung. Mein Dank gilt natürlich auch den Vizepräsidenten Malu D r e y e r und Daniel G ü n t h e r , der in den kommenden zwölf Monaten dem Bundesrat vorsitzen wird. Vielen Dank für die kollegiale, verlässliche und gute Zusammenarbeit! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war auch ein Jahr mit vielen bewegenden Momenten, neuen Erkenntnissen und Eindrücken, ein Jahr, das seinen Höhepunkt in unserer gemeinsamen Berliner Einheitsfeier vor gut zwei Wochen fand. Es war mir eine große Freude, viele von Ihnen zum Tag der Deutschen Einheit begrüßen zu können, um gemeinsam mit den vielen Menschen aus Berlin, Deutschland und vielen anderen Ländern unsere Einheit zu feiern. Dabei haben sich alle unsere Bundesländer auf vielfältige, interessante und unterhaltsame Art präsentiert und so unserem – nicht immer hinreichend beachteten – Föderalismus ein lebendiges Gesicht gegeben. Dieser Föderalismus aber, den wir in diesem Haus leben und prägen, ist Ausdruck einer starken Demokratie und ein wichtiger Baustein für die Stabilität unseres Landes. Hier ist der Ort, an dem wir um das Gleichgewicht zwischen den Interessen des Bundes und der Länder ringen, wobei wir natürlich nie die Interessen der Menschen aus den Augen verlieren dürfen, die wir in unseren Ländern vertreten. Im föderalen Ringen mit dem Bund sind wir es, die dafür Sorge tragen, dass die Belange aller Regionen beachtet werden. Dafür stehen wir – über Parteigrenzen hinweg. Das ist gerade in diesen Zeiten, wie ich glaube, sehr wichtig; denn es sind unruhige Zeiten. Unsere Demokratie verändert sich schon alleine dadurch, dass in unseren Parlamenten immer mehr Parteien sitzen und als Konsequenz die gewohnten Zweierkoalitionen der alten Bundesrepublik seltener werden. Hier im Bundesrat bilden sich 13 verschiedene Koalitionsmodelle ab. Das verändert auch unsere Arbeit. Es erhöht die Anzahl der Entscheidungen, bei denen es zu Enthaltungen kommen kann, weil sich drei Koalitionspartner nun einmal schwerer einig werden als zwei. Wir müssen mit unserer Rolle verantwortungsvoll umgehen. Das bedeutet für mich auch, dass Koalitionen die Tätigkeit des Bundesrates als wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft ansehen und dem politischen Kompromiss zum Wohle des Landes eine große Rolle zugestehen müssen; denn die Menschen werden es nicht verstehen, wenn wir in wichtigen Fragen wegen der Koalitionsräson nicht entscheiden. Vielleicht ist es ja tatsächlich eine Chance, öfter zu zeigen: Politik ist auch immer die Kunst des Kompromisses. Und: Einen Kompromiss zu suchen zwischen zwei widerstrebenden Meinungen und nicht sofort dem Lauteren oder Stärkeren nachzugeben tut unserer Demokratie sehr gut. Meine Damen und Herren, mit jeder Bundesratspräsidentschaft ist natürlich ein eigener Blickwinkel verbunden, ein besonderer Akzent, der sich aus der Perspektive des Bundeslandes und aus den aktuellen Themen der Bundesratspräsidentschaft ergibt. Ich habe die Zeit meiner Bundesratspräsidentschaft auch als Auftrag sowie als Chance verstanden, Themen und Debatten aufzugreifen, die den Menschen in unserer Gesellschaft wichtig sind: Zusammenhalt und Gemeinsinn. Ein klares Bekenntnis zu unserer Demokratie ist mir dabei besonders wichtig. Gleichzeitig sehe ich Globalisierung und Digitalisierung als Chance für unseren Wohlstand, aber natürlich auch als Herausforderung. Der digitale Umbruch hat auch viel mit dem Motto unserer Einheitsfeier zu tun; denn es ist unser aller Anspruch, den Alltag und besonders Veränderung gemeinsam mit den Menschen zu gestalten. „Nur mit Euch“, das Motto des Tages der Deutschen Einheit, ist ein Anspruch, den wir täglich leben müssen, um Vertrauen zu bewahren und vor allem neues zu gewinnen. Wir leben in Zeiten, in denen die Menschen nicht mehr zuschauen, einmal alle vier oder fünf Jahre wählen und sich dann wieder zurücklehnen. Ja, es ist manchmal kompliziert. Es ist auch langwierig. Aber es ist der einzige Weg, schwierige Zeiten und grundlegende Veränderungen so zu gestalten, dass möglichst alle mitkommen und das Gefühl haben, Zukunft wirklich gemeinsam zu gestalten. Wir sprechen häufig davon, dass Demokratie vom Mitmachen lebe. Wir müssen aber auch die Möglichkeiten schaffen, das in die Tat umzusetzen. Und wir müssen dafür werben. Wir müssen deutlich machen, dass dieses Mitmachen wirklich erwünscht ist: in der Politik, aber auch an vielen anderen Stellen, in Gewerkschaften, Kirchen, Verbänden, Vereinen und Initiativen oder auch, vollkommen ungebunden, im Umgang mit dem Nächsten. Denn die Stärke unserer Gesellschaft lebt vom Mitmachen, vom Interesse am anderen und von der Bereitschaft, sich einzubringen. Nicht im Rückzug ins Private oder im engen Korsett alter Nationalismen, sondern in der Öffnung für den anderen, im Wir, eben nicht in der Ab- und Ausgrenzung der Populisten liegt die Stärke unserer demokratischen und weltoffenen Gesellschaft. Wir müssen alles dafür tun, um die Menschen weiter oder auch wieder für unsere Demokratie zu begeistern und für eine aktive Gestaltung zurückzugewinnen. Demokratie braucht Demokratinnen und Demokraten, und zwar nicht nur als Demokratiekonsumenten, sondern in allen Institutionen, ja besonders in Kommunal- und Landesparlamenten oder auch auf der Straße. Eines sollte dabei klar sein: Man kann Politik, Parteien und Entscheidungen kritisieren. Man kann andere Vorstellungen haben. Man kann dafür demonstrieren, sich in Parteien, Gewerkschaften, Kirchen oder Bürgerinitiativen engagieren. Aber niemand muss Seite an Seite mit Rechtsextremen und Feinden unserer Demokratie marschieren, weil er glaubt, sonst nicht gehört zu werden. Am vergangenen Samstag haben rund 240 000 Menschen allein in Berlin klargemacht: Das ist unser Land, und in diesem Land ist kein Platz für Hass, Ausgrenzung Anderslebender, Rassismus und Antisemitismus. Meine Damen und Herren, ich weiß: In diesem Haus sind wir aus gutem Grund zurückhaltend. Aber wir leben in Zeiten, in denen alle, auch wir im Bundesrat, für unsere Demokratie und für unsere Werte deutlich machen müssen: Populisten, Rassisten und Nationalisten stellen wir alle uns entschieden entgegen! Es ist wichtig, dass wir Ängste ernst nehmen. Ja, wir leben in atemlosen Zeiten der Digitalisierung und Globalisierung. Wir müssen die enormen Chancen sehen, die sich damit verbinden, und gleichermaßen unserer Verpflichtung zur Gestaltung nachkommen. Im Mittelpunkt meiner Bundesratspräsidentschaft stand der Anspruch, dass wir unsere Zukunft digital und sozial gestalten. Das heißt, dass wir uns inmitten des großen Umbruchs der Digitalisierung beiden Dimensionen dieser Entwicklung widmen müssen: den wirtschaftlichen und technologischen Chancen und den sozialen Herausforderungen. Wir stehen mit Globalisierung und Digitalisierung vor einer neuen sozialen Frage: Wie kann es uns gelingen, dass alle Menschen an der Entwicklung teilhaben können, dass sie die Möglichkeit erhalten, davon zu profitieren? Oder – anders formuliert –: Wie verhindern wir, dass Menschen abgehängt und zu Verlierern der Digitalisierung werden? Es geht dabei um die Frage der Gerechtigkeit und um den Erhalt des sozialen Friedens. Wir alle erleben, dass das digitale Zeitalter auch mit Entfremdung einhergeht, dass Menschen sich zurückziehen, wenn sie sich nicht mehr verstanden fühlen, und sich andere Wege suchen, um ihren Unmut zu artikulieren. Die Beantwortung der sozialen Frage ist für die Akzeptanz der vor uns liegenden Veränderungen entscheidend. Es liegt in unserer Verantwortung, dafür eine Sensibilität zu entwickeln und Antworten darauf zu finden: durch soziale Sicherung aller, auch derer, die in Zeiten des Plattformkapitalismus scheinbar selbstständig arbeiten, durch lebensbegleitende Qualifizierung, aber auch durch sichere Renten, die auf verschiedene Lebensphasen reagieren, und durch gute Arbeit für alle, um Teilhabe und gesellschaftliche Anerkennung zu gewährleisten. Meine Damen und Herren, wir haben den 3. Oktober dieses Jahr in Berlin gefeiert, in unserer Hauptstadt, der großen, deutschen Metropole mitten in Ostdeutschland. Es war mir als Regierendem Bürgermeister und ostdeutschem Ministerpräsidenten wichtig, gerade an diesem Tag deutlich zu machen, dass wir es auch 28 Jahre nach der Einheit noch nicht erreicht haben, überall in Deutschland für gleichwertige Verhältnisse zu sorgen. Rente, Löhne, die Sicherung guter industrieller Arbeitsplätze, Zukunftsperspektiven für alle Generationen – in all diesen Fragen können Ostdeutsche darauf verweisen, dass es noch nicht gerecht zugeht. Das müssen wir ändern. Dafür tragen wir alle Verantwortung: die Politik, indem sie Gerechtigkeit durch Gleichheit, zum Beispiel bei der Rente, schaffen muss, die Wirtschaft, indem sie ihren Teil dazu beiträgt, dass in Ostdeutschland gute Arbeit gesichert und vor allen Dingen auch in der Industrie ausgebaut wird. Doch bei allen Herausforderungen, die die Einheit immer noch mit sich bringt, sollten wir nie vergessen, wie großartig es ist, dass die Menschen im Osten unseres Landes das in einer friedlichen Revolution erkämpft haben, was uns die brutale Teilung durch Mauer und Schießbefehl vorenthalten hat: mit unseren Nachbarn, in unseren Familien und als Deutsche friedlich, gemeinsam in einem Land zu leben. Ich danke den Menschen, die dafür in Leipzig, Ost-Berlin und vielen anderen Städten der ehemaligen DDR auf die Straße gegangen sind. Wir wissen: Viele mussten dafür nach der Wende oftmals auch persönliche Opfer durch Arbeitslosigkeit und mangelnde Wertschätzung auf sich nehmen. Deswegen bleibt Respekt vor der Leistung und den Biografien unserer ostdeutschen Mitbürgerinnen und Mitbürger auch 28 Jahre nach der Einheit wichtig. Ich glaube, unser Festakt am 3. Oktober hat deutlich gemacht, wie viel in den vergangenen 28 Jahren gelungen ist und dass wir stolz sein können auf unseren gemeinsamen Weg in ein geeintes und friedliches Deutschland. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam weitergehen – für ein weltoffenes, tolerantes Land, das Solidarität auch zurückgibt an all jene, die Hilfe brauchen und auf der Flucht sind. Für eine gute, sichere und gerechte Zukunft unserer Bundesländer und damit aller Menschen, die in Deutschland leben, ganz gleich welcher Herkunft, Religion, Lebensweise oder Überzeugung. Lassen Sie uns gemeinsam streiten dafür, dass wir weiter auf der Grundlage der Werte unseres Grundgesetzes zusammenleben! Wer Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung, Religionsfreiheit nicht akzeptieren kann oder bekämpft, der kann und wird nie Teil unserer Gemeinschaft sein. Meine Damen und Herren, es war mir eine Ehre und große Freude, mit Ihnen gemeinsam dieses Jahr der Berliner Bundesratspräsidentschaft zu gestalten. Es war ein spannendes Jahr mit vielen Aufgaben und Eindrücken. Ich nehme viele gute Erfahrungen mit in das kommende Jahr unter der neuen Bundesratspräsidentschaft von Daniel Günther. Ich freue mich darauf und bin mir sicher: Der von uns allen mit Überzeugung getragene Föderalismus wird auch im kommenden Jahr gute und wichtige Arbeit für unser Land leisten. Wir haben es in der Hand, liebe Kolleginnen und Kollegen, unseren Beitrag zu leisten für Demokratie, Wohlstand und Zusammenhalt. Wir tragen weiter unsere Verantwortung für eine gute Zukunft Deutschlands und Europas. Lassen Sie uns in diesem Sinne in die heutige Sitzung starten! – Vielen Dank. (Beifall) Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu unserer Tagesordnung. Ich rufe Punkt 1 auf: TOP 1 Wahl des Präsidiums Nach dem vereinbarten Turnus schlage ich Ihnen für das am 1. November 2018 beginnende neue Geschäftsjahr vor, den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig- Holstein, Herrn Daniel Günther, zum Präsidenten des Bundesrates zu wählen. Über die Wahl des Präsidenten wird nach unserer Praxis durch Aufruf der Länder abgestimmt. Ich bitte nun, die Länder einzeln aufzurufen. Ulrike Hiller (Bremen), Schriftführerin: Baden-Württemberg Ja Bayern Ja Berlin Ja Brandenburg Ja Bremen Ja Hamburg Ja Hessen Ja Mecklenburg-Vorpommern Ja Niedersachsen Ja Nordrhein-Westfalen Ja Rheinland-Pfalz Ja Saarland Ja Sachsen Ja Sachsen-Anhalt Ja Schleswig-Holstein Ja Thüringen Ja Präsident Michael Müller: Damit kann ich feststellen, dass Herr Ministerpräsident Daniel G ü n t h e r für das Geschäftsjahr 2018/2019 einstimmig zum Präsidenten des Bundesrates gewählt ist. Herr Ministerpräsident, ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an? Daniel Günther (Schleswig-Holstein): Ich nehme die Wahl an und bedanke mich herzlich für das Vertrauen. Präsident Michael Müller: Dann darf ich Ihnen die Glückwünsche des Hauses aussprechen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident. (Beifall – Gratulation im Halbrund) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur Wahl der Vizepräsidenten. Nach dem verabredeten Turnus schlage ich Ihnen zur Wahl vor: zum Ersten Vizepräsidenten den Präsidenten des laufenden Geschäftsjahres, zum Zweiten Vizepräsidenten den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Herrn Dr. Dietmar W o i d k e . Mit Ihrem Einverständnis lasse ich über diese Vorschläge gemeinsam abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Die Vorschläge sind einstimmig angenommen. Herr Kollege Woidke – sicherlich – und ich nehmen die Wahl an und danken für das Vertrauen. (Dr. Dietmar Woidke [Brandenburg]: So ist es, Herr Präsident!) Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 2: TOP 2 Wahl der Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer Die Länder, deren Regierungschefs das Präsidium des Bundesrates bilden, stellen in gleicher Reihenfolge die Vorsitzende der Europakammer und ihre zwei Stellvertreter. Dementsprechend schlage ich Ihnen vor, Frau Ministerin Dr. Sabine S ü t t e r l i n - W a a c k (Schleswig- Holstein) zur Vorsitzenden, Herrn Bürgermeister Dr. Klaus L e d e r e r (Berlin) zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden und Herrn Minister Stefan L u d w i g (Brandenburg) zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der Europakammer für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen. Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Damit sind die Vorsitzende der Europakammer und ihre zwei Stellvertreter einstimmig gewählt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3: TOP 3 Wahl der Vorsitzenden der Ausschüsse (Drucksache 452/18) Für diese Wahl liegt Ihnen der Antrag des Präsidenten vor. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das ist einstimmig beschlossen. Tagesordnungspunkt 4: TOP 4 Wahl der Schriftführer Ich schlage vor, für das Geschäftsjahr 2018/2019 Herrn Staatsminister Professor Dr. Winfried B a u s - b a c k (Bayern) und Frau Staatsrätin Ulrike H i l l e r (Bremen) als Schriftführer wiederzuwählen. Wer dem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch das ist einstimmig. Damit sind beide Schriftführer wiedergewählt. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 10 und 59 auf: TOP 10 10. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der planerischen Steuerung der Windenergienutzung und zur Wiederbelebung der Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen – Antrag des Landes Nordrhein- Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 484/18) in Verbindung mit 59. TOP 59 59. Entschließung des Bundesrates zur Entprivilegierung der Windenergienutzung – Antrag des Landes Brandenburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 509/18) Wortmeldungen liegen vor. Es beginnt der Ministerpräsident des Landes Brandenburg. Herr Dr. Woidke, Sie haben das Wort. Dr. Dietmar Woidke (Brandenburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns an dieser Stelle oft und kontrovers über die Energiewende, den Ausbau erneuerbarer Energien, die Energieversorgung in Deutschland mit ihren vielen Facetten unterhalten. Brandenburg und, wie ich glaube, die meisten, die hier im Saal versammelt sind, wollen eine erfolgreiche Energiewende. Das muss für uns ein zentrales Anliegen bleiben. Ein Erfolg kann die Energiewende aber nur dann werden, wenn sie bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort weitgehend akzeptiert wird und wenn die konkret betroffenen Menschen ausreichend einbezogen werden. Es sollte nicht über die Köpfe derer hinweg entschieden werden, was sich über diese Köpfe anschließend drehen soll. Der Entschließungsantrag, den Brandenburg heute in den Bundestag einbringt, verfolgt genau dieses Ziel: Mit der Abschaffung des Windkraftprivilegs im Baugesetzbuch wollen wir die Mitwirkungsrechte der Kommunen und die unmittelbare Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Planungsprozessen verbessern. Wie Sie wissen, werden seit 1997 Windräder im Außenbereich der Kommunen, also dort, wo es keine Bebauungspläne gibt, privilegiert zugelassen. Das war zu der damaligen Zeit – es sind immerhin 21 Jahre vergangen – durchaus nachvollziehbar und allgemein akzeptiert. So sollte der zügige Ausbau der Windkraft ermöglicht werden. Aber heute haben sich die erneuerbaren Energien längst fest im Markt etabliert. Ganze Landstriche, insbesondere in Ostdeutschland und im Norden Deutschlands, sind optisch mittlerweile von Windkraftanlagen geprägt. Es bedarf keiner Privilegierung der Windkraft mehr. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mittlerweile stehen allein in Brandenburg rund 3 750 Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von etwa 6 900 Megawatt. Bezogen auf die installierte Gesamtleistung ist Brandenburg damit auf Platz 2. Auf die Anzahl der Einwohner bezogen belegt Brandenburg sogar die Spitzenposition, auch was die Produktion erneuerbarer Energien pro Flächeneinheit betrifft. Brandenburg ist ein Energieland. Tausende Menschen verdienen ihr Geld in der Windkraftbranche. Sie sehen, dass kaum ein anderes Bundesland den Ausbau der Erneuerbaren so vorangetrieben hat – das will ich hier noch einmal hervorheben – wie mein Bundesland Brandenburg. Wir haben also unsere Hausaufgaben gemacht. Um den fortschrittlichen energiepolitischen Weg aber weitergehen zu können, ist es mir besonders wichtig, für einen fairen Ausgleich zwischen den klimapolitischen Zielen und den berechtigten Interessen der betroffenen Gemeinden und Bürger zu sorgen. Wir sollten bei allem Bemühen um den Ausbau der Windenergie beziehungsweise der erneuerbaren Energien insgesamt Folgendes nicht übersehen: Viele betroffene Anwohnerinnen und Anwohner sind durch Lärm, Schattenwurf, ein verändertes Landschaftsbild und nächtliche Blinkfeuer von Windrädern belastet und sorgen sich in Teilen auch um ihre Gesundheit. All das – und das ist nicht verwunderlich – verringert deutlich die Akzeptanz der Windenergie bei den Betroffenen. Um nicht falsch verstanden zu werden, möchte ich eines noch einmal klarstellen: Wir beabsichtigen mit unserem Antrag keineswegs eine Schwächung der Windenergie oder gar der Energiewende in Deutschland. Genau das Gegenteil ist richtig. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie von breiten Teilen der Bevölkerung unterstützt, mitgetragen wird und wenn Vorbehalte – vor allem gegen die Windenergie – verringert werden. Deshalb machen wir in Brandenburg uns dafür stark, den Zuspruch für die Windkraft in der Bevölkerung durch stärkere Mitwirkungsrechte der kommunalen Ebene wieder zu erhöhen. Die Kommunen müssen das Recht zurückbekommen, selbst zu entscheiden, ob und wo sie Windkraftanlagen planerisch ermöglichen wollen. Deshalb ist diese Bundesratsinitiative Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, das wir bei uns im Land auf den Weg gebracht haben, um ein faires Miteinander von erneuerbaren Energien und Bürgerinteressen zu ermöglichen. Es geht nur mit den Menschen, nicht gegen sie. Wir verstehen unseren Entschließungsantrag als Initialzündung zur Stärkung der kommunalen Planungshoheit. Windkraftanlagen wären im Außenbereich nur dann zulässig, wenn die Kommune entsprechende Flächen in einem Bebauungsplan ausweist. Erforschung und Entwicklung der Windenergie wären weiterhin privilegiert zulässig. Wir hoffen, dass Sie unser Anliegen zur Stärkung der kommunalen Mitwirkungsrechte teilen, und bitten um Unterstützung in den anstehenden Beratungen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht hier schlicht um eine Demokratisierung von Entscheidungen. – Herzlichen Dank. Präsident Michael Müller: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident! Als Nächstes hat Frau Ministerin Scharrenbach aus Nordrhein-Westfalen das Wort. Ina Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzesantrag zur Stärkung der planerischen Steuerung der Windenergienutzung und zur Wiederbelebung der Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen in den Bundesrat eingebracht als eine von mehreren Maßnahmen, mit denen wir – wie das Land Brandenburg – die Akzeptanz für die Nutzung der Windenergieanlagen in der Bevölkerung erhalten wollen. Wir haben auch die Erfahrung gemacht, dass der massive Ausbau der Windenergie in weiten Teilen unseres Landes auf zunehmende Vorbehalte in der Bevölkerung stößt, wenn Windenergieanlagen in der Nähe zu Wohnbebauung geplant werden. Es geht dabei um empfundene Störungen, die von Windkraftanlagen ausgehen können, es geht um Schattenwurf, um Geräuschentwicklung, um die Optik der Landschaft und am Ende um das Gefühl einer eingeschränkten Lebensqualität in den betroffenen Regionen. Wir möchten die Akzeptanz der Bevölkerung für die Windkraftnutzung erhalten, da diese weiterhin im Energiemix der Gegenwart und Zukunft wesentlicher Bestandteil sein wird. Daher ist es wichtig, für die Entscheidungsträger vor Ort, für die Länder und Kommunen, Spielräume zu schaffen, Windenergieanlagen an solchen Standorten zu planen, die die Bevölkerung weniger beeinträchtigen. Wie diese Spielräume auszugestalten sind und wie eine rechtssichere Lösung aussehen kann, sollte der jeweilige Landesgesetzgeber entscheiden. Gegenwärtig ist dies wegen des starren Privilegierungstatbestandes in § 35 Absatz 1 Nummer 5 des Baugesetzbuches nicht möglich; Herr Ministerpräsident Dr. Woidke hat darauf hingewiesen. Vorhaben, die der Erforschung, aber auch der Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, sind hiernach im Außenbereich privilegiert. Mit unserer Bundesratsinitiative möchten wir wieder mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Länder erreichen, indem die Länderöffnungsklausel, die bis Ende 2015 in § 249 Absatz 3 Baugesetzbuch bestanden hat, wieder aufgelegt wird. Dies würde den Ländern die – zugegebenermaßen zeitlich befristete – Möglichkeit geben, eine Gesetzesregelung zu schaffen, nach der Windenergieanlagen grundsätzlich nur dann privilegiert zulässig sind, wenn sie bestimmte Abstände zu anderen baulichen Nutzungen, insbesondere Wohnbebauung, einhalten. Dies würde den weiteren Ausbau in geordnete und akzeptable Bahnen lenken, und der Fokus könnte auf das Repowering bestehender Anlagen gelegt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die nordrhein-westfälische Initiative greift darüber hinaus einen weiteren Punkt auf, mit dem die planerische Steuerung der Kommunen erweitert werden soll. Durch Neufassung des § 15 Absatz 3 Baugesetzbuch soll zur Sicherung der kommunalen Konzentrationszonenplanung die Zurückstellungsmöglichkeit von Genehmigungsanträgen bei besonderen Umständen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Kommunen könnten so ihre Planungen unter geringerem Zeitdruck und mit größerer Sorgfalt durchführen. Dadurch soll die Steuerungsfähigkeit der Planungsträger gestärkt, eine höhere Absicherung der Planungen erzielt und insgesamt mehr Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bitten um Unterstützung der nordrhein-westfälischen Initiative und freuen uns auf die weiteren Austausche. – Herzlichen Dank. Präsident Michael Müller: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir haben die Punkte 10 und 59 zur gemeinsamen Beratung aufgerufen. Ich komme zunächst zu Punkt 10: Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – federführend – sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Zu Punkt 59: Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage dem Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung – federführend – sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten, dem Ausschuss für Kulturfragen, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 20: TOP 20 Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) (Drucksache 425/18) Es liegt eine Wortmeldung von Frau Ministerpräsidentin Dreyer vor. Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz): Guten Morgen, liebe Kollegen und liebe Kolleginnen! Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung setzen wir den ersten Meilenstein in der Rentenpolitik und der Alterssicherungspolitik in dieser Legislaturperiode: Wir verbessern die Situation vieler Rentner und Rentnerinnen. Wir schaffen mittelfristig Sicherheit für die Bezieher und Bezieherinnen von Leistungen und andererseits für die Beitragszahler und Beitragszahlerinnen. Das Vorhaben geht jetzt sozusagen auf die Zielgerade. Es setzt den Koalitionsvertrag um und ist Ergebnis sehr solider Regierungsarbeit zum Wohle der Bürger und der Bürgerinnen. Ich danke allen, die in zügiger, beherzter und unaufgeregter Sacharbeit zum Gelingen des vorliegenden Gesetzentwurfs beigetragen haben – insbesondere dem Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus H e i l , der das Vorhaben federführend und sehr schnell vorangebracht hat. Worum geht es im Einzelnen? Ich nenne zunächst die doppelte Haltelinie für das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung und für den Beitragssatz. Beide Haltelinien reichen bis zum Jahr 2025 und decken somit eine mittlere Frist ab. Die Bürger und Bürgerinnen können sich also darauf verlassen, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 bei mindestens 48 Prozent liegt. Das entspricht in etwa dem heutigen Leistungsniveau. Ich glaube, dass dies ein wichtiger Schritt ist; denn ganz offensichtlich leben wir in einer Zeit großer Verunsicherung, und Bürger und Bürgerinnen, die ein Leben lang gearbeitet haben, haben aus meiner Sicht ein Recht darauf, dass am Ende ihres Arbeitslebens ein Rentenniveau steht, von dem sie tatsächlich ausgehen können. Das Verhältnis zwischen Renten und Löhnen wird also in etwa gleichbleiben. Die Rentner und Rentnerinnen werden weiterhin am Anstieg der Löhne und Gehälter partizipieren. Außerdem können die Versicherten sicher sein, dass der Beitragssatz bis 2025 nicht über 20 Prozent steigt. Er liegt heute bei 18,6 Prozent. Das Gesetz unterbindet gleichzeitig etwas, worüber in der Vergangenheit immer debattiert worden ist, nämlich die weitere Senkung des Beitragssatzes, auch wenn das in einem Jahr rechnerisch möglich wäre. Wir alle wissen, dass wir perspektivisch tatsächlich mehr Geld in der Rentenversicherung brauchen. Insofern ist das ein sehr vernünftiges Vorgehen. Ich nenne darüber hinaus die Mütterrente II, die für alle Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, zu einer Ausweitung der Kindererziehungszeiten um einen halben Entgeltpunkt pro Kind führt. Das Gleiche gilt im Übrigen für Väter. Damals waren es nicht besonders viele. Die wenigen, die davon betroffen sind, profitieren natürlich auch von dieser Regelung. Leider ist für die Mütterrente keine Steuerfinanzierung vorgesehen, wie es ordnungspolitisch richtig gewesen wäre. Die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates greifen diesen Punkt deshalb auf. Eine weitere Verbesserung, die mir persönlich sehr am Herzen liegt, bezieht sich auf die Bezieher und Bezieherinnen der Erwerbsminderungsrenten. Ihre Rente berechnet sich zukünftig so, als hätten sie nach Eintritt der Erwerbsminderung bis zum Erreichen der Altersgrenze versicherungspflichtig gearbeitet. Das führt ganz definitiv zu höheren Erwerbsminderungsrenten. Wir alle wissen, dass viele Bezieher und Bezieherinnen der Erwerbsminderungsrenten von Altersarmut gefährdet sind. Ich freue mich deshalb, dass wir – nach bereits erfolgten Verbesserungen – hier nochmals nachlegen können. Auch das ist nötig gewesen. Mir ist dabei sehr bewusst, dass der Abstand zwischen einer Erwerbsminderungsrente und der Rente eines gesunden Versicherten, der tatsächlich bis zur Altersgrenze gearbeitet hat, abgebaut wird. Ich bin davon überzeugt – das möchte ich hier noch einmal dezidiert sagen –, dass das richtig ist. Erwerbsminderung ist nicht selbst gewählt, es ist meist ein unfreiwilliges Schicksal. Die meisten Betroffenen würden tausendmal lieber gesund sein und bis zum Ende ihres Arbeitslebens arbeiten können, als auf Erwerbsminderungsleistungen angewiesen zu sein. Es ist Aufgabe einer Sozialversicherung, genau solche Lebensrisiken abzudämpfen. Deshalb finde ich es richtig und konsequent, wenn wir ein Sicherungsniveau anstreben, das das Erwerbsminderungsrisiko so gut wie möglich abdeckt. Liebe Kollegen und Kolleginnen, wir alle wünschen uns ein System der Alterssicherung, das ein auskömmliches und angemessenes Einkommen im Alter, im Hinterbliebenenfall und bei Invalidität gewährleistet. Wir alle wissen aber auch, dass dies allein mit Mitteln der Rentenversicherung nicht möglich ist. Denn die Finanzierung unserer Renten erfolgt immer noch durch Beiträge und durch Steuermittel. Diese müssen erwirtschaftet werden. Die Höhe der Renten hängt maßgeblich von der Höhe des versicherten Einkommens während des Erwerbslebens ab. Insofern ist klar, welche Bedeutung aktiver Erwerbsarbeit und guter Arbeit auch für die Alterssicherung beigemessen werden muss. Man kann im Nachhinein nicht reparieren, was unterwegs falsch gelaufen ist. Es geht also darum, diejenigen zur Arbeit zu befähigen, die es schwerer haben. Es geht um gute Bildung, um frühkindliche Erziehung. Es geht um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Weil es hier einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Jüngeren und Älteren gibt, dürfen wir heute im Bundesrat konstatieren, dass gestern im Bundestag wichtige Gesetze verabschiedet worden sind, die genau diese Punkte aufgreifen: Mit dem Gute-Kita-Gesetz oder auch mit dem Weiterbildungsgesetz werden Chancen ermöglicht, dass das Erwerbsleben so ist, dass es gelingt, am Ende eine gute Rente zu haben. Und natürlich geht es um faire Löhne. Nur aus guten und fairen Löhnen können Rentenanwartschaften erwachsen, die eine auskömmliche Rente im Alter ermöglichen. Deshalb bleibt es eine Daueraufgabe, alles dafür zu tun, dass die Menschen angemessen und gut verdienen. Neben der Rentenpolitik sind also viele Maßnahmen nötig, die dem Prinzip der vorausschauenden Sozialpolitik folgen. Nur wenn wir auch zukünftig die Erwerbsbiografien stärken, werden wir sicher wissen, dass die Menschen im Alter eine gute Rente haben. Meine lieben Kollegen und Kolleginnen, wie ich eingangs erwähnt habe, ist dies der erste rentenpolitische Meilenstein in dieser Legislaturperiode. Weitere Schritte müssen folgen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass alle Verantwortlichen mit der gleichen Konzentration, Sachlichkeit und Beharrlichkeit weitermachen, welche die Arbeit an dem vorliegenden Gesetzentwurf geprägt haben. Damit wird das Alterssicherungssystem mittelfristig stabilisiert. Deshalb finde ich, dass heute ein guter Tag für Junge und für Alte ist. Mein letzter Satz: Wer behauptet, die Rente hat nur etwas mit älteren Menschen zu tun, liegt völlig falsch. Ich persönlich bin inzwischen zwar auch schon etwas älter, kann aber sagen: Mir war es immer, auch als junger Frau, ein großes Anliegen, dass meine Eltern oder meine Großeltern im Alter anständig leben können und dass es einen Gegenwert dafür gibt, dass sie ein ganzes Leben lang gearbeitet haben. Deshalb ist das eine generationenübergreifende Frage. Wir sind bereit, diese wichtige Frage langfristig – nicht nur mittelfristig – auf ein festes Fundament zu stellen. Ich bin sehr froh, dass dieser Schritt heute vollzogen wird und die Menschen draußen wissen: Das Versicherungsniveau von 48 Prozent wird auch in Zukunft stabil bleiben. – Herzlichen Dank. Präsident Michael Müller: Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich zur Einzelabstimmung auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf entsprechend Stellung genommen. (MD Dr. Rolf-Dieter Jungk [Bayern]: Bitte Ziffer 10 wiederholen!) Wir wiederholen die Abstimmung zu Ziffer 10. Ich bitte um ein deutliches Handzeichen, damit wir gut auszählen können. – Das ist die Mehrheit. Damit wird das erste Auszählen bestätigt. (MD Dr. Rolf-Dieter Jungk [Bayern]: Ich entschuldige mich!) Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (Drucksache 475/18) Uns liegt eine Wortmeldung von Herrn Minister Dr. Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern vor. Sie haben das Wort. Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und anderer Gesetze ist ein wichtiges Anliegen. Denn wenn wir uns die Lage in Europa und anderen Staaten dieser Erde anschauen, stellen wir fest, dass die Afrikanische Schweinepest eine reale Bedrohung darstellt. Sie alle haben es wahrscheinlich wahrgenommen: Sie ist nicht nur bei unseren Nachbarn in Polen ausgebrochen, sondern jetzt auch in Belgien. Das hat uns dazu veranlasst, den Bund dringend zu bitten, eine Gesetzesinitiative auf den Weg zu bringen, um zu einheitlichen Handlungsmaximen zu kommen und damit auch ein Eingreifen zu ermöglichen. Ich will einige Zahlen nennen, die deutlich machen, dass es auch uns morgen treffen kann. Das wäre aus meiner Sicht und aus Sicht der Landwirtschaft, im Übrigen auch der Ernährungswirtschaft, einem strukturbestimmenden Zweig der deutschen Wirtschaft, eine Katastrophe. Wir produzieren in Deutschland etwa 30 Millionen Schweine. 25 bis 30 Prozent davon werden exportiert. Wir sind nach wie vor Marktführer in Europa, was den Export dieser Produkte angeht. Wenn man bedenkt, dass Belgien aufgrund der aktuellen Situation für den gesamten Export gesperrt ist, mag ich mir nicht ausmalen, wohin die Reise geht, wenn es uns in Deutschland trifft. Deswegen ist es dringend notwendig, dass seuchenhygienische Maßnahmen, aber auch andere Aktivitäten vorangebracht werden. In Litauen hat es in diesem Jahr 1 200 Fälle gegeben. In Polen – wir sind nur noch 350 Kilometer vom dortigen Seuchenherd entfernt – sind allein in diesem Jahr bis zum 7. Oktober 1 970 Fälle bekannt geworden. Das nehme ich mit allergrößter Sorge zur Kenntnis. Ich bitte uns alle, Bund und Länder, zusammenzurücken und alles dafür zu tun, dass dieser Ausbruch in Deutschland möglichst nicht passiert. Es ist sehr wichtig, dass mit diesem Gesetz Maßnahmen verschärft werden: Beschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs in und zu den Betrieben, Absperrung betroffener Gebiete, Beschränkung und Verbot der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen – ein harter Schritt, aber dann notwendig –, Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche und schließlich Verstärkung der Bejagung. Ich selber habe in Mecklenburg-Vorpommern seit 2009 ein Maßnahmenpaket entwickelt und dieses straff durchgezogen. Wir haben auch ein Sofortprogramm aufgelegt. Wenn ich eine Zahl nennen darf: Wir hatten im letzten Jahr die höchste Wildschweinstrecke, die es jemals in Mecklenburg-Vorpommern gegeben hat: 86 000 Stück. Das macht deutlich: Wir sind vorbereitet. Aber es würde auch uns schwer treffen, wenn es zu einem Ausbruch käme. Insofern bin ich dankbar, dass der Bund dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat. Ich glaube, dass wir alle gehalten sind, die Öffentlichkeitsarbeit weiter zu intensivieren, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen, nicht zuletzt länderübergreifend. Wir haben schon länderübergreifende und nationenübergreifende Übungen zum Schweinepestgeschehen durchgeführt. Und wir haben die landesrechtlichen Strategiepläne auf Vordermann gebracht. Ich gehe davon aus, dass auch alle anderen Bundesländer dies getan haben. ( V o r s i t z : Amtierender Präsident Bodo Ramelow) Insofern will ich mich ausdrücklich für die Zusammenarbeit mit dem Bund bedanken. Auf der anderen Seite ist eine Forderung, eine dringende Bitte von mir noch einmal anzusprechen, nämlich einen Impfstoff zu entwickeln und so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Ich bitte die Bundesregierung dringend, hier mehr Forschungsmittel zur Verfügung zu stellen, damit wir endlich die Möglichkeit erhalten, wie bei der Europäischen Schweinepest – dort ist es uns ja gelungen, einen Impfstoff zu entwickeln – prophylaktisch zu handeln oder in diese Strategie einzutreten. Ich erwarte da deutlich mehr Anstrengungen. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir nicht von einem Seuchenzug betroffen werden. Aber er steht kurz bevor. – Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Herr Minister Albrecht (Schleswig-Holstein) abgegeben. Wir können zur Abstimmung kommen. Ihnen liegen die Ausschussempfehlungen und ein Landesantrag vor. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben noch über den Landesantrag für eine Entschließung abzustimmen. Wer für die Entschließung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist eine Minderheit. Damit ist die Entschließung n i c h t beschlossen. Ich darf die grüne Liste verlesen. Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 8/20182 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 6, 7, 9, 21, 23, 24, 33, 34, 41, 42, 45 bis 49, 52 bis 55, 61 und 64. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit ist so beschlossen. Zu Tagesordnungspunkt 9 sind die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz der Vorlage beigetreten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: TOP 8 Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern – (Drucksache 408/18) Es liegen Wortmeldungen vor. Ich darf zuerst Herrn Minister Biesenbach aus Nordrhein-Westfalen das Wort erteilen. Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das geltende Recht beantwortet die Frage der Zulässigkeit einer Verhüllung des Gesichts während der Gerichtsver- 1 Anlage 1 2 Anlage 2 handlung nicht generell. Richterliche Anordnungen, die Verhüllung zu entfernen, werden bislang auf eine Generalklausel im Gerichtsverfassungsgesetz gestützt. Die Vorschrift ermöglicht dem Vorsitzenden das Ergreifen von Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ungestörten Ablauf von Sitzungen zu gewährleisten. Eine einheitliche und verlässliche Handhabung dieser Norm hat sich in Bezug auf die Gesichtsverhüllung in der Rechtsprechung allerdings bisher nicht herausbilden können. Im Gegenteil! Wie eine Umfrage unter den bayerischen und nordrhein-westfälischen Gerichten und Staatsanwaltschaften zutage gebracht hat, fallen Entscheidungen im Rahmen der sogenannten Sitzungspolizei bei gleich oder ähnlich gelagerten Sachverhalten sehr unterschiedlich aus. Einzelheiten hierzu habe ich Ihnen an dieser Stelle bereits vor vier Wochen dargestellt. Die Schaffung einer rechtssicheren Regelung ist vor diesem Hintergrund dringend geboten. Ich freue mich deshalb sehr, dass der von Nordrhein-Westfalen und Bayern in den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf zum Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung sowohl im Rechtsausschuss als auch im Innenausschuss des Bundesrates eine breite Mehrheit gefunden hat. Die Diskussion um die Ausrichtung des Gesetzentwurfs habe ich sowohl auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Frühjahr als auch zuletzt in den Beratungen der Ausschüsse als sehr intensiv und konstruktiv empfunden. Hierfür gilt Ihnen allen mein herzlicher Dank. Zu der inhaltlichen Notwendigkeit der Verbotsvorschrift habe ich bereits bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs am 21. September 2018 einiges gesagt. An dieser Stelle daher die Kurzfassung: Die offene Kommunikation im Gerichtssaal zählt zu den tragenden Elementen einer rechtsstaatlichen Verhandlungsführung. Frau Kollegin Honé aus Niedersachsen hat auf diesen Gesichtspunkt in ihrer Protokollerklärung vor vier Wochen zutreffend hingewiesen. Zu einer rechtsstaatlichen Verhandlungsführung gehört aber auch, dass die bei der Verhandlung beteiligten Personen ihr Gesicht zeigen. Das Gericht muss sämtliche Erkenntnismittel einschließlich der Mimik der Verfahrensbeteiligten ausschöpfen können, um den Sachverhalt bestmöglich aufzuklären. Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Person oder der Glaubhaftigkeit einer Tatsachenbehauptung ist, wenn eine Person ihr Gesicht verschleiert, nicht zuverlässig möglich. Wenn ein Zeuge plötzlich blass wird, zu schwitzen beginnt oder unsicher in eine andere Richtung blickt, müssen Richter das bei der Bewertung einer Aussage berücksichtigen können. Ohne Mimik und Gestik ist eine Aussage wenig bis gar nichts wert. Meine Damen und Herren, bei der nachfolgenden Abstimmung über die Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag bitte ich um Ihre Unterstützung. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister Biesenbach! Ich darf Herrn Staatsminister Professor Dr. Bausback das Wort erteilen. Prof. Dr. Winfried Bausback (Bayern): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Vor gut zwei Jahren hat Bayern bereits das Thema, das heute behandelt wird, auf das Tableau dieses Hauses gebracht. Vor gut zwei Jahren habe ich an dieser Stelle um Unterstützung geworben – um Unterstützung für unseren Rechtsstaat, für unsere Richterinnen und Richter und für eine klare gesetzliche Regelung für ein Gesichtsverhüllungsverbot im Gericht. Damals konnte sich diese Einsicht noch nicht gegen Bedenken durchsetzen. Kolleginnen und Kollegen, gut Ding will Weile haben. Es ist mir wichtig, heute wieder zu diesem Thema zu sprechen. Denn es geht um unseren Rechtsstaat. Und es hat sich in der Zwischenzeit viel getan: 2017 hat der Bundesgesetzgeber ein Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung vorgelegt. Danach ist es unter anderen bestimmten staatlichen Funktionsträgern untersagt, bei Ausübung ihres Dienstes ihr Gesicht durch Kleidung oder Ähnliches zu verhüllen. Dabei ist der Bundesgesetzgeber aber auf halbem Wege stehen geblieben; denn es gibt immer noch keine Regelung für die offene Kommunikation im Gerichtsverfahren. Später, im Koalitionsvertrag 2018, ist eine Einigung dahin gehend erzielt worden, dass eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, dass Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen, zu schaffen ist. Und schließlich gab es auf der Justizministerkonferenz im Juni dieses Jahres eine Mehrheit für eine entsprechende Regelung; Kollege Biesenbach hat es schon erwähnt. Dafür möchte auch ich danken. Es liegt doch ganz klar auf der Hand: Es besteht breiter Konsens, dass eine Regelung zum Gesichtsverdeckungsverbot im Gericht nottut. Aber was macht das für das Gerichtsverfassungsgesetz zuständige Bundesjustizministerium, die zuständige Bundesjustizministerin? Es und sie ignorieren die Zeichen der Zeit und lassen Richter und Richterinnen sowie Bürger und Bürgerinnen alleine. Das ist fatal, falsch und fahrlässig. Aber wir, meine verehrten Damen und Herren, können heute hier das Richtige tun und eine ausdrückliche Regelung im Gerichtsverfassungsgesetz auf den Weg bringen: Verfahrensbeteiligte sollen ihr Gesicht vor Gericht nicht verdecken dürfen. Richterinnen und Richter sollen Zeugen bei ihrer Aussage ins offene Gesicht schauen können, um sie angemessen würdigen zu können. Kollege Biesenbach hat das auch schon gesagt. Das ist – worüber wir alle uns einig sein dürften – der Sache nach sinnvoll, es ist notwendig und muss eindeutig geregelt werden. Ein konkreter Formulierungsvorschlag liegt jetzt auf dem Tisch. Der Gesetzgeber darf nicht schweigen, sondern muss ein klares Gesichtsverdeckungsverbot kodifizieren. Der deutsche Richterverein hat dies heute in einer Pressemitteilung ebenso gesehen. Der Gesetzgeber kann sich damit klar und rechtssicher zur Wahrheitserforschungspflicht bekennen. Für alle Bürgerinnen und Bürger wird mit einem Blick ins Gesetz abzulesen sein, dass sie ihr Gesicht vor Gericht nicht verdecken dürfen. Und für die Richterinnen und Richter draußen in den Gerichtsverhandlungen ist schwarz auf weiß geschrieben, was gilt, nämlich der Blick ins offene Gesicht. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns endlich die gesetzliche Lücke schließen, indem wir den Gesetzentwurf heute mit großer Mehrheit beschließen! Ich bitte Sie herzlich um Ihre Zustimmung. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Dr. Bausback! Ich darf nun Herrn Minister Wolf aus Baden- Württemberg das Wort erteilen. Guido Wolf (Baden-Württemberg): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerichtssäle sind Orte der Wahrheitsfindung und in ganz besonderer Weise Orte der staatlichen Neutralität. Zur Wahrheitsfindung ist das Gericht auf eine offene Kommunikation angewiesen. Zugespitzt könnte man auch sagen: ohne offenes Gesicht kein rechtsstaatliches Verfahren. Die Frage der Gesichtsverhüllung ist deswegen keine Frage der Höflichkeit, die Frage der Gesichtsverhüllung ist vielmehr eine Frage des rechtsstaatlichen Verfahrens. Deshalb begrüße ich den Gesetzentwurf der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen, über den wir gleich abstimmen werden, ausdrücklich und möchte auch meinerseits dafür werben. Der Gesetzentwurf sieht ein ausdrückliches Verbot für Beschuldigte, Parteien, Zeugen, Sachverständige und Rechtsanwälte vor, ihr Gesicht ganz oder teilweise zu verhüllen. Bislang konnten Anordnungen zur Entfernung einer Gesichtsverhüllung lediglich auf die Befugnis des Richters zur sitzungspolizeilichen Leitung gestützt werden. Das hat in der Praxis zu Unsicherheit geführt. Diese Unsicherheit wollen wir beenden; denn gerade Strafprozesse brauchen ein hohes Maß an prozessualer Sicherheit. Hinzu kommt: Verfahren mit vollverschleierten Verfahrensbeteiligten aus anderen Kulturkreisen werden zunehmen. Das Gesetz zum Verbot der Gesichtsverhüllung schafft hier Rechtssicherheit und sorgt für bundesweit klare Spielregeln. Trotzdem – das ist auch besonders wichtig – schafft der Entwurf die Balance zwischen dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit einerseits und dem Respekt vor möglichen religiösen Bezügen andererseits. Auch die schutzwürdigen Belange gefährdeter Zeugen und verdeckter Ermittler werden gewahrt. Darüber hinaus sollte das Gericht aus Sicht Baden- Württembergs eine Ausnahme vom Verbot der Gesichtsverhüllung im Einzelfall erlauben können, wenn weder die Feststellung der Identität noch die Beweiswürdigung ein Verbot erforderlich machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch auf ein Letztes hinweisen: In meinen Augen schließt der heute vorliegende Gesetzentwurf eine Lücke. Zwar besteht in Deutschland im öffentlichen Raum im Gegensatz zu zahlreichen anderen europäischen Ländern kein generelles Verbot der Gesichtsverhüllung – und dies obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte solche Regelungen ausdrücklich gebilligt hat. Aber auch wir haben inzwischen auf die zunehmenden Probleme in Sachen Kopftuch, Vollverschleierung und Burka reagiert. So hat der Bundesgesetzgeber mit dem Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung im Jahr 2017 den Umgang mit diesen unter anderem für die Bereiche des Dienstrechts, des Wahlrechts und des Ausländerrechts geregelt. Wir in Baden-Württemberg haben im selben Jahr mit dem Neutralitätsgesetz das Kopftuch und andere religiöse oder weltanschauliche Symbole bei der Wahrnehmung richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Aufgaben verboten. Heute geht es darum, auch bei den übrigen Verfahrensbeteiligten Offenheit und Transparenz zu gewährleisten und Rechtssicherheit herzustellen, damit im Gerichtssaal unbeeinträchtigt von kulturellen oder religiösen Verhüllungsgeboten ganz offen Recht gesprochen werden kann. Deshalb unterstützen auch wir den Gesetzentwurf und die hierzu ergangenen Ausschussempfehlungen. Ich hoffe, dass auch Sie dem folgen können. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister Wolf! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Ziffer 2! – Mehrheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Wer den Gesetzentwurf in der soeben festgelegten Fassung beim Deutschen Bundestag einzubringen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir sind übereingekommen, Minister Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) zum Beauftragten zu bestellen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 56 auf: TOP 56 Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen – Geschäftsordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 419/18) Herr Minister Laumann (Nordrhein-Westfalen) hat sich zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort. Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aktuell üben mehr als 7 Millionen Menschen in Deutschland eine geringfügige Beschäftigung aus. Seit dem 1. Januar 2013 gilt hierfür eine starre Entgeltgrenze in Höhe von 450 Euro. Damit haben wir seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahre 2015 faktisch wieder eine Zeitgrenze im Minijob. Konnten geringfügig Beschäftigte im Januar 2015 noch knapp 53 Stunden im Monat zum damals geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro arbeiten, sind es seit 2017 nur noch 51 Stunden. Weitere Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns werden die mögliche Arbeitsleistung weiter reduzieren. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, will Nordrhein-Westfalen sicherstellen, dass die Einkommensgrenzen für Mini- und Midijobs angepasst und dynamisiert werden. Damit erfinden wir das Rad nicht neu. Bereits bei der Einführung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch galt eine dynamische Entgeltgrenze. Damals wurde noch auf die Bezugsgröße abgestellt. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist es nur folgerichtig, diesen Wert als Grundlage für eine Dynamisierung zu nehmen. Schließlich bestimmt der Mindestlohn die Untergrenze der Vergütung. Der Gesetzentwurf sieht im Vierten Buch Sozialgesetzbuch für geringfügig Beschäftigte die Abschaffung der starren Entgeltgrenze vor. Stattdessen wird die Entgeltgrenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und beträgt zukünftig das 53-Fache des gesetzlichen Mindestlohns. Damit wird die Grenze, die mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns festgelegt wurde, festgeschrieben. Bei dem aktuell geltenden Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro beträgt die Entgeltgrenze damit zukünftig 468,52 Euro. Folgt die Bundesregierung der Empfehlung der Mindestlohnkommission, steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Die dynamische Entgeltgrenze würde somit ebenfalls steigen: zum 1. Januar 2019 auf 487,07 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 495,55 Euro. Gleichzeitig soll die im Rentenpaket der Bundesregierung vorgesehene Anhebung der Gleitzone auf 1 300 Euro umgesetzt werden. Damit werden Geringverdiener mit einem Bruttoeinkommen bis zu 1 300 Euro entlastet. Erst bei Überschreiten der Grenze setzt die paritätische Beitragsfinanzierung ein. Im Gegensatz zur Bundesregierung hält NRW es jedoch für erforderlich, auch diese Grenze zu dynamisieren und auf das 148-Fache des gesetzlichen Mindestlohns festzuschreiben. Entsprechend dem Ansatz im Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Beschäftigte in der dann dynamisierten Gleitzone Rentenansprüche nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt erwerben. Dies ist zumindest ein kleiner Baustein zur Bekämpfung der Altersarmut, auch wenn klar sein sollte, dass letztlich nur anständig bezahlte Arbeit in regulären Arbeitsverhältnissen wirksam vor Armut im Alter schützen kann. Ich würde mich freuen, wenn in den Ausschussberatungen viele Länder unseren vernünftigen Vorschlag unterstützen würden. – Schönen Dank. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister Laumann! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – federführend – sowie – mitberatend – dem Finanzausschuss und dem Wirtschaftsausschuss. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: TOP 11 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung (Flächensparende Errichtung von Stellplätzen und Garagen) – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 462/18) Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich lasse über die Ausschussempfehlungen abstimmen. Ich rufe auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Wer stimmt nun dafür, den Verordnungsentwurf nach Maßgabe der soeben beschlossenen Änderung der Bundesregierung zuzuleiten? – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: TOP 13 Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED- Unrechtsbereinigungsgesetze – Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen – (Drucksache 316/18) Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatsminister Schenk aus Sachsen. Sie haben das Wort. Oliver Schenk (Sachsen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor etwas mehr als zwei Wochen konnten wir den 28. Jahrestag der deutschen Einheit feiern – überall im Land und insbesondere hier in Berlin, das in diesem Jahr Gastgeber war; Herr Müller hat es zu Beginn unserer Sitzung schon angesprochen. Der 3. Oktober ist, glaube ich, nicht nur für mich immer wieder Anlass zu großer Freude. Wir haben seit der Wiedervereinigung sehr viel und sehr viel Gutes erreicht. Neben dem wirtschaftlichen Aufbau der ostdeutschen Bundesländer ging es aber auch darum, Gerechtigkeit zu schaffen. Das ist nicht leicht. So müssen wir selbstkritisch sagen: Manche Ziele haben wir eben nicht erreicht. Wir müssen feststellen, dass nicht alle Menschen mitgenommen wurden. Und wir müssen feststellen, dass die Folgen des SED-Regimes länger wirken als gedacht. Dabei sind die Aufarbeitung und auch die Wiedergutmachung des staatlich verübten Unrechts durch den Unrechtsstaat DDR für die Gestaltung der „inneren Einheit“ unseres Landes von erheblicher Bedeutung. Zur inneren Einheit gehört es, in besonderer Weise an diejenigen zu denken, die unter dem SED-Regime gelitten haben, verfolgt wurden oder Zersetzungsmaßnahmen erleiden mussten. Das ist ebenso eine Verpflichtung, die uns aus der Wiedervereinigung erwächst, wie die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit. Mit den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und deren Nachbesserungen wurde in der Vergangenheit erlittenes Unrecht anerkannt und teilweise finanziell ausgeglichen. Aber auch hier gilt: Nach 28 Jahren sind noch nicht alle Fragen geklärt. Wer sich mit den Opferverbänden unterhält, merkt schnell, welche Langzeitwirkungen bestehen. Betroffene konnten oft viele Jahre nicht über das reden, was sie erlebt haben. Sie leiden zum Teil massiv unter den Folgen. Sie finden bis heute zu wenig Anerkennung. Vom SED-Regime wurde vermittelt, dass, wer verfolgt oder beobachtet wurde, auch irgendwie schuldig sein musste. Das war schon damals falsch und darf nicht stehen gelassen werden. Oft brauchen die betroffenen Opfer Zeit, viel Zeit, um überhaupt reden zu können. Roland J a h n meinte deshalb: „Aufarbeitung von Unrecht darf kein Verfallsdatum haben.“ Oft sind es kleine Dinge, die Verfolgte wieder mit dem erlittenen Unrecht konfrontieren und sie dann nach Rehabilitierung fragen lassen. Deshalb darf auch Wiedergutmachung kein Verfallsdatum haben, solange DDR-Opfer leben. Die Landesbeauftragten weisen immer wieder darauf hin, dass es Gerechtigkeitslücken gibt. Die Länder Brandenburg, Berlin und Thüringen haben eine Initiative eingebracht, diese Lücken zu schließen. Auch in Sachsen ist das Thema aktuell. Deshalb haben wir uns in den Ausschussberatungen für einen Vorschlag eingesetzt, der ein klares Signal an die Betroffenen sendet: Mit der vorliegenden Drucksache richtet der Bundesrat eine klar formulierte Prüfbitte an die Bundesregierung, den gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzuzeigen, um bestehende Gerechtigkeitslücken zu schließen. Dabei sollen die Belange und die soziale Lage folgender Gruppen berücksichtigt werden: Opfer von Zersetzungsmaßnahmen, verfolgte Schüler, Opfer von Zwangsaussiedlungen sowie Haftopfer, die weniger als 180 Tage in Haft waren. Mit dem Entschließungsantrag soll die Bundesregierung zudem prüfen, wie die Mindestdauer der Verfolgung für die Ausgleichsleistungen in den Rehabilitierungsgesetzen einander angeglichen werden können, wie auf eine Minderung der Ausgleichsleistung bei Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung verzichtet werden kann, wie eine Dynamisierung der Ausgleichsleistungen möglich ist und wie die „komplexen Traumafolgestörungen“ aufgrund politischer Verfolgung angemessener berücksichtigt werden können. Ich denke, uns allen ist bewusst, dass es ein kaum zu leistendes Unterfangen ist, allen Opfern des SED- Regimes das notwendige Maß an individueller Anerkennung und Hilfe zukommen zu lassen. Was auch immer getan wird – es wird immer Betroffene geben, die es als unzureichend empfinden. Dennoch bleibt es unser Auftrag, immer neu zu prüfen, ob wir alles getan haben, um Gerechtigkeitslücken zu schließen. Die Anerkennung und Entschädigung von „Zersetzung“ als individuelle Schädigung ist ein Beispiel dafür. Sie ist eine Frage des Respekts vor den Opfern. In diesem Sinne bitte ich um Ihre breite Unterstützung der Entschließung in der vorgelegten neuen Fassung. Die ostdeutschen Bundesländer haben sich intensiv mit der Frage beschäftigt, was wir gemeinsam tun können. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie: Lassen Sie uns alle ein Zeichen setzen, dass wir uns gemeinsam der Aufarbeitung der Vergangenheit und der Anerkennung der Verfolgten verpflichtet fühlen. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen herzlichen Dank! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Wer dafür ist, die Entschließung in der von den Ausschüssen empfohlenen Fassung anzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist einstimmig beschlossen. Dafür darf ich recht herzlich danken. Alleine die euphemistischen Begriffe „Aktion Kornblume“ und „Aktion Ungeziefer“ sind es, um die es hier geht, um die Menschen, die das alles aushalten mussten und bis heute ertragen und erdulden müssen. Ich danke für das einstimmige Votum des Bundesrates zu dieser klaren Auffassung der Länder. Vielen herzlichen Dank! Ich eröffne Tagesordnungspunkt 15: TOP 15 Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Gewerbemietrechts – Antrag des Landes Berlin – (Drucksache 414/18) Herr Senator Dr. Behrendt (Berlin) hat das Wort. Dr. Dirk Behrendt (Berlin): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor vier Wochen hat an dieser Stelle der Regierende Bürgermeister Müller unseren Entschließungsantrag zur Anpassung des Gewerbemietrechts vorgestellt. Wir bedanken uns bei Ihnen, dass wir die Initiative in unseren Ausschüssen zügig beraten konnten, so dass wir heute bereits in der Sache abstimmen können. Worum geht es? Funktionierende städtische Quartiere erfüllen die vielfältigen Bedürfnisse ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Zu ihnen gehören Einzelhandel, Kleingewerbe und Handwerk genauso wie Kindertagesstätten oder Jugendeinrichtungen. Wenn Sie heute Mittag ein bisschen Zeit haben, durch Berliner Kieze zu laufen, dann werden Sie diese Mischung finden. Sie ist allerdings in Gefahr. Wir erleben vielerorts – nicht nur in Berlin, auch in anderen sehr beliebten innerstädtischen Lagen –, wie schwierig es für kleine inhabergeführte Gewerbetreibende genauso wie für soziale Einrichtungen wie Kitas und Jugendfreizeitstätten, die bisher Ladenlokale nutzen, wird, diese zu bezahlbaren Preisen weiter zu nutzen und für die Zukunft Planungssicherheit zu haben. Wir haben es in diesem Bereich mit zum Teil extremen Mietsprüngen zu tun. Sie wissen, es gibt keinerlei Begrenzung. Wir haben es in diesem Feld auch mit immer kürzeren Vertragsdauern zu tun. In der Regel werden zwischenzeitlich Verträge von einem Jahr oder von zwei Jahren geschlossen, um nach Auslaufen wieder an der Mietschraube drehen zu können. Wir haben deshalb in der Debatte vorgeschlagen, für die vielen Gewerbemieter längere Vertragsdauern einzuführen, wie es in Frankreich seit vielen Jahren Praxis ist. Vor diesem Hintergrund halten wir es für richtig und wichtig, die Bundesregierung zu bitten, Maßnahmen zu prüfen, die geeignet sind, im Dreiklang aus Gewerbemietrecht, Wirtschaftsförderung und Städtebaurecht einer Verdrängung von kleinen und mittleren Unternehmen, Einzelhandels- und Handwerksbetrieben und gerade sozialen Einrichtungen aus innerstädtischen Lagen entgegenzuwirken, damit wir auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch lebhafte Innenstadtquartiere haben, die die Bedürfnisse der ortsansässigen Bevölkerung befriedigen können und die kleinen und mittleren Handwerks- und Gewerbebetrieben das Leben ermöglichen. Stimmen Sie deshalb bitte für unseren Antrag in der geänderten Fassung! – Ich danke Ihnen. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Dr. Behrendt! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen und ein Antrag Berlins vor. Wir beginnen mit dem Landesantrag. Wer dem Antrag Berlins, die Entschließung in einer neuen Fassung anzunehmen, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Nun zur Schlussabstimmung: Wer dafür ist, die Entschließung in der soeben festgelegten Fassung anzunehmen, den bitte ich um das Handzeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf: TOP 16 Entschließung des Bundesrates „Verbesserung der Information der Öffentlichkeit und zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen bei Kerosin-Ablässen (Fuel-Dumping)“ – Antrag des Landes Rheinland- Pfalz – (Drucksache 447/18) Wortmeldungen liegen nicht vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, die Entschließung zu fassen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst. Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf: TOP 17 Entschließung des Bundesrates – Hardware- Nachrüstungen statt Fahrverbote – Antrag der Länder Hessen und Berlin, Brandenburg – (Drucksache 448/18) Zuallererst hat sich Frau Staatsministerin Puttrich (Hessen) zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort. Lucia Puttrich (Hessen): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Initiative „Nachrüstung statt Fahrverbote“, die Hessen am 21. September in den Bundesrat eingebracht hat, ist durch die Ausschüsse gegangen. Alle beteiligten Ausschüsse haben empfohlen, die Entschließung anzunehmen. Die Dieselfrage ist anscheinend eines der meist diskutierten Themen in Deutschland. Es bewegt die Menschen, ob sie ihren Diesel-Pkw weiter fahren können. Sie fragen: Kann ich mit meinem Auto, das ich im Vertrauen auf eine von der Autoindustrie als sauber angepriesene Technik gekauft habe, künftig noch überall fahren? Die Antwort darf am Ende nur eindeutig Ja lauten. Wir wollen Fahrverbote in den Städten verhindern. Das ist unser oberstes Ziel. Deshalb hat die Hessische Landesregierung die Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, über die wir heute beraten. Wir wollen den Menschen eine positive Antwort auf die Frage geben, die ich gerade angeführt habe. Aus unserer Sicht ist die technische Nachrüstung von Pkw das wichtigste Instrument, um Fahrverbote zu vermeiden. Wir sehen ganz klar die Autoindustrie in der Pflicht, entsprechende Hardware-Nachrüstungen bereitzustellen. Das haben wir im Hessischen Landtag auch einstimmig beschlossen. Der Hessische Landtag unterstützt hier einstimmig die Position der Hessischen Landesregierung, an der Spitze Ministerpräsident Volker Bouffier. Wir sagen außerdem ganz klar: Die Kosten für diese Nachrüstung muss die Autoindustrie tragen. Sie können keinesfalls am Kunden hängen bleiben. Die Bundesregierung wird durch unsere Initiative aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Hardware- Nachrüstung zu schaffen, die Zulassungsvoraussetzungen für technisch umgerüstete Fahrzeuge vorzugeben und zu erreichen, dass die Fahrzeughersteller die Kosten für die Nachrüstung übernehmen, wie ich es schon erwähnt habe. Die Initiative der Hessischen Landesregierung vom 21. September dieses Jahres hat dazu geführt, dass gehandelt wurde. Das erkennen wir ausdrücklich an. Sie ist nicht ohne Wirkung geblieben: Der Bund hat gehandelt. Am 1. Oktober hat der Koalitionsausschuss ein Konzept beschlossen, das erstmals auch Hardware-Nachrüstungen für Pkw vorsieht, und zwar auf Kosten der Hersteller, wie wir es gefordert haben. Zusätzlich bieten die Hersteller Umtauschprämien an oder auch andere Modelle, zum Beispiel „alt gegen alt“. Wir erkennen die vielfältigen Maßnahmen an, sind aber der Meinung, dass sie nicht ausreichen. Ich sage auch ganz klar: Unser Ziel ist saubere Luft in den Städten. Aber das kann – zumindest bei weniger stark betroffenen Kommunen wie Frankfurt – auch ohne Fahrverbote erreicht werden. Das wichtigste Instrument, um Fahrverbote zu vermeiden, ist die technische Nachrüstung von Pkw. Damit sind Emissionsreduktionen von 90 Prozent möglich. Wir erkennen an, dass im Koalitionsausschuss vereinbart wurde, allen von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen ein Nachrüstprogramm für Handwerker und Lieferdienste anzubieten. Zusätzlich sollen kommunale Nutzfahrzeuge, zum Beispiel zur Müllentsorgung oder Busse des öffentlichen Nahverkehrs, nachgerüstet werden. In den 14 besonders schwer betroffenen Kommunen, in denen der Wert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird, sollen die Hersteller zusätzlich auch Pkw auf ihre Kosten umrüsten. Das gilt auch für die an die betroffenen Kommunen angrenzenden Landkreise. Aber, wie gesagt: Das reicht aus unserer Sicht noch nicht aus. Frankfurt unterschreitet den Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nur knapp. Es gibt aber die klare Zusicherung durch den Bund, dass Hardware-Nachrüstungen auch für Frankfurt gewährt werden, wenn die anderen Maßnahmen – die Nachrüstung von Bussen, Lkw, wie erwähnt – nicht ausreichen, um die Grenzwerte einzuhalten. Diese Botschaft ist aus hessischer Sicht äußerst wichtig. Ministerpräsident Volker Bouffier hat sich hierfür in den vergangenen Wochen erfolgreich eingesetzt. Es wurde also durch den Druck aus Hessen – von der Landesregierung: Ministerpräsident und Verkehrsminister Al- Wazir – die maßgebliche Entscheidung getroffen. Ja, wir stehen dazu, dass die Hersteller in der Verantwortung sind. Wichtiger noch ist, dass die Dieselfahrerinnen und -fahrer am Ende nicht die Dummen sind. Wir sagen klar, dass die Autoindustrie ihre Bereitschaft zur Kooperation bei der Nachrüstung erklären muss. Dass es geht, zeigt gerade ein Langzeittest in Baden- Württemberg, der durch den ADAC durchgeführt wird. Und viele der Euro-5-Modelle sind seinerzeit sogar schon mit der Option eines SCR-Systems angeboten worden. Man konnte als Verbraucher gegen Aufpreis also schon vor Jahren das erhalten, was jetzt nachgerüstet werden soll. Und das soll jetzt nicht gehen, wie dieselben Hersteller sagen? Das ist mehr als fragwürdig. Deswegen sind die Hersteller jetzt auch in der Verantwortung nachzurüsten. Der Bundesrat kann heute noch einmal ein starkes Zeichen setzen, dass die Hersteller in der Verantwortung sind, ihre Kunden nicht im Regen stehen zu lassen; das sollte auch in ihrem Interesse sein. Die Hardware- Nachrüstung ist möglich, und sie ist effektiv. Die Alternative wären hohe Wertverluste und Fahrverbote. Gerade sie wollen wir nicht. Wir wollen Fahrverbote verhindern und werben darum, unsere Initiative zu unterstützen. – Besten Dank. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Staatsministerin Puttrich! Das Wort hat Senator Geisel aus Berlin. Andreas Geisel (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit ziemlich genau drei Jahren wissen wir um die Manipulationen, die die Automobilindustrie zur Verschleierung der Feinstaubemissionen vorgenommen hat. Seit fast genauso langer Zeit debattieren wir im Bundesrat und mit der Bundesregierung über die notwendigen Konsequenzen. Ich bin sehr froh, dass wir heute für die Länder ein Ergebnis präsentieren können. Ich möchte daran erinnern, worum es in erster Linie geht: Es geht um die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Einhaltung der Richtlinien zur Luftreinheit ist kein Selbstzweck, sondern es geht um die Lebensqualität in unseren Städten. Allein in Berlin leiden 250 000 Menschen unter Asthma und anderen Erkrankungen der Atemwege. Es geht um den Schutz von Menschen, insbesondere von Kindern und älteren Menschen. Zugleich ist der Dieselskandal aber ein Gradmesser für die Durchsetzungsfähigkeit unseres Staates. Das Brechen von Regeln, die zum Schutz der Menschen geschaffen wurden, darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht von uns, dass ihre Gesundheit und ihre Rechte als Verbraucher vom Staat geschützt werden. Die heute zur Debatte stehende Entschließung adressiert sehr klar die Verantwortung der Hersteller von defekten und manipulierten Pkw. Das beinhaltet auch die Verantwortung für die in gutem Glauben gekauften Fahrzeuge, deren Wertverlust viele Bürgerinnen und Bürger jetzt hilflos mitansehen müssen. Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket vorgestellt, wie die Luftreinheit in unseren Städten verbessert werden kann und Fahrverbote möglichst vermieden werden können. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung damit anerkennt, dass die Einhaltung der Luftreinheitsgebote nicht allein in und von den betroffenen Städten gelöst werden kann, sondern dass dies eine bundesweite Herausforderung ist. Allerdings hat das Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin deutlich gemacht, dass die von der Bundesregierung gesetzte Grenze von 50 Mikrogramm für besonders betroffene Städte nicht ausreicht. Obwohl der Senat von Berlin zahlreiche Maßnahmen zur Luftreinheit beschlossen hat – angefangen von Flottenumstellungen der landeseigenen Betriebe über Tempo-30-Zonen bis hin zur Umrüstung auf Elektromobilität –, genügt dies nicht, um streckenbezogene Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge zu verhindern. Damit ist klar, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen für alle Städte gelten müssen, die heute noch Grenzwertüberschreitungen feststellen müssen. Die effizienteste Methode zur Verhinderung von Fahrverboten ist die flächendeckende Nachrüstung der manipulierten Pkw. Diese Forderung erhebt die heute zur Diskussion stehende Entschließung. Das ist auch eine Frage des Vertrauens in die Automobilindustrie und letztlich in die Marke „Made in Germany“: Wir halten, was wir versprechen. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern ist bei Verkauf des Fahrzeuges ein Versprechen gegeben worden: Saubere Luft und – relativ – wenig Ausstoß von klimaschädlichem CO2. Dieses Versprechen hat die Automobilindustrie gebrochen. Es ist deswegen ihre Verantwortung, alles zu tun, um dieses Versprechen wenigstens nachträglich einzulösen und damit ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen. Es wäre im eigenen Interesse der entsprechenden Unternehmen, verlorengegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Es ist aber im Zweifel eben auch staatliche Aufgabe, die berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und der in ihrer Gesundheit gefährdeten Menschen durchzusetzen. Meine Damen und Herren, Berlin wird weiterhin alles tun, um flächendeckende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verhindern. Das Verwaltungsgericht hat Ausnahmen vom Fahrverbot zugelassen. Wir werden diese nutzen, damit Handwerker zu ihren Kundinnen und Kunden, damit Pflegedienstleister zu ihren Patientinnen und Patienten kommen. Wir brauchen auch Ausnahmen für Menschen, die im Alltag auf ihren Pkw angewiesen sind. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung für diese Gruppen Angebote schafft, um Nachrüstungen zu ermöglichen und den Umstieg auf Elektromobilität zu forcieren. Diese Angebote müssen allen betroffenen Städten zur Verfügung stehen. In Berlin werden wir prüfen, welche landeseigenen Mittel wir zur Kombination einsetzen können. Das alles zeigt aber auch: Wir brauchen Mittel und Wege, um die nachgerüsteten Dieselfahrzeuge von manipulierten Fahrzeugen unterscheiden zu können. Es ist unverständlich, warum die Bundesregierung die blaue Plakette zur Kennzeichnung von sauberen Dieseln nicht einführen will. Eine solche Kennzeichnung wäre unseres Erachtens dringend erforderlich, wenn Fahrverbote für alle Diesel vermieden werden sollen. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, andernfalls droht ein Flickenteppich von Regelungen. Das wäre weder im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher noch im Interesse der Automobilindustrie in Deutschland. Meine Damen und Herren, die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist unsere Verpflichtung. Neben den angesprochenen Maßnahmen gilt es weitere Schritte zu unternehmen – Umstieg auf Elektromobilität und Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs beispielsweise. Die Verbraucherinnen und Verbraucher, vor allem die in ihrer Gesundheit gefährdeten Menschen, erwarten von uns, dass wir sie nicht im Stich lassen. Ich möchte deshalb noch einmal für die Ihnen vorliegende Entschließung werben: Der Bundesrat bittet damit die Bundesregierung, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um die Nachrüstung manipulierter Dieselfahrzeuge in die Wege zu leiten. Das ist der beste, der einzige Weg, um verlorengegangenes Vertrauen in den Industriestandort Deutschland zurückzugewinnen. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Senator Geisel! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 abgegeben haben Frau Staatsrätin Erler (Baden-Württemberg) und Herr Minister Dr. Buchholz (Schleswig-Holstein). Wir kommen zur Abstimmung. Dazu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen, ein Antrag Schleswig-Holsteins sowie zwei Anträge von Rheinland-Pfalz vor. Ich beginne mit Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen. Wer dafür ist, den bitte ich, das anzuzeigen. – Mehrheit. Dann bitte ich um das Handzeichen für den Antrag von Schleswig-Holstein. – Minderheit. Ich bitte um das Handzeichen für den Antrag von Rheinland-Pfalz in der Drucksache 448/3/18. – Minderheit. Nun der Antrag von Rheinland-Pfalz in Drucksache 448/4/18! Wer stimmt zu? – Minderheit. Dann frage ich, wer für die Annahme der Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen ist. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. 1 Anlagen 3 und 4 Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf: TOP 18 Entschließung des Bundesrates – Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende – Antrag der Länder Berlin, Thüringen – (Drucksache 402/18) Eine Wortmeldung liegt mir nicht vor. – Eine Erklärung zu Protokoll1 hat Frau Ministerin Scharrenbach (Nordrhein-Westfalen) abgegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Minderheit. Dann rufe ich Ziffer 4 auf, zunächst ohne Satz 3. – Minderheit. Bitte Ihr Handzeichen für Satz 3! – Minderheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 9! – Minderheit. Ziffer 10! – Mehrheit. Ziffer 11! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen zu den noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Dann frage ich, wer für die Annahme der Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen ist. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf: TOP 19 Entschließung des Bundesrates – Scharfes Schwert gegen lahmes Internet – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 440/18) Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 1! – Mehrheit. Wir kommen zu Ziffer 2, und zwar zunächst nur Buchstabe b. Wer stimmt zu? – Mehrheit. 1 Anlage 5 Damit entfällt Ziffer 3. Bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 2 Buchstabe c! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 4. Dann frage ich, wer für die Annahme der Entschließung nach Maßgabe der vorangegangenen Abstimmungen ist. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 57 auf: TOP 57 Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Wolf – Antrag der Länder Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 481/18) Es gibt vielfältige Wortmeldungen. Ich darf zuerst Herrn Minister Lies aus Niedersachsen bitten, uns zum Wolf vorzutragen. Olaf Lies (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist selten, dass ein Thema von eigentlich überschaubarer Dimension so sehr in zwei Lager teilt, wie wir es gerade erleben – in die extremen Befürworter auf der einen Seite, die den Schutz in den Vordergrund stellen, und in die betroffenen Bürger und Nutztierhalter auf der anderen Seite, die sich deswegen große Sorgen um ihre Existenz machen. Für viele von Ihnen mag das noch keine so große Bedeutung haben, wie es in wenigen Jahren möglicherweise der Fall sein wird. Aber wir in den betroffenen Ländern erleben es jeden Tag, dass mehrere Tiere gerissen werden. Es gibt jeden Tag Meldungen. Es gibt eine weiter steigende Zahl der Wölfe. Das heißt, wir müssen uns mit diesem Thema auseinandersetzen. Abwarten geht an dieser Stelle nicht. Wir brauchen einen klaren Umgang. Ich bin persönlich davon überzeugt, dass wir Akzeptanz für Artenschutz brauchen. Das setzt klares Handeln voraus. Dort, wo es Probleme gibt, muss der Staat handlungsfähig sein und reagieren. Im Mittelpunkt stehen müssen die Gewährleistung und die Unterstützung des Artenschutzes durch konsequentes Handeln. Das tun Bund und Länder gemeinsam. Wir arbeiten an vielfältigen Stellen gut zusammen. Es findet ein guter Dialog statt. Trotzdem ist es notwendig und richtig, dass die Länder – vor allem die betroffenen – ihre Position über diese Bundesratsinitiative deutlich machen. Meine Damen und Herren, der Wolf ist ein faszinierendes, mit Sicherheit auch ein seltenes Tier, das unseres Schutzes bedarf. Dies steht vornean. Andererseits dürfen wir die Menschen gerade in den ländlichen Regionen angesichts dieser großen Herausforderung mit ihren Sorgen nicht alleinlassen. Damit nicht der falsche Eindruck entsteht: Wir haben natürlich die Möglichkeit, durch Herdenschutzmaßnahmen Lösungen herbeizuführen. Flächendeckend wird das in unserem Land aber nicht gehen. Das ist nicht möglich. Ich will offen sagen: Es ist auch gar nicht bezahlbar. Auch insofern brauchen wir alternative Lösungen. Effektiver Herdenschutz ja! Aber wir müssen als Staat handlungsfähig bleiben und Lösungen aufzeigen, wenn Herdenschutz nicht praktikabel eingesetzt werden kann, weil das in den Regionen nicht möglich ist. Bei Überhandnehmen von Übergriffen auf geschützte Weidetiere muss es rechtssicher möglich sein – das ist die Voraussetzung –, die Tötung der Wölfe durchzuführen. Ich will das offen so benennen. Wir reden gerne von „Entnahme“, und viele gucken dann mit großen Augen, was wir damit meinen. Wir müssen den Begriff benennen, um den es geht. Er ist auch nicht ungewöhnlich, wir tun uns nur manchmal scheinbar sehr schwer damit. Wir wollen den Erhaltungszustand des Wolfes nicht gefährden oder gar den Weg verlassen, einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Wir wollen im Gegenteil, dass gutes Management beides erreicht: den günstigen Erhaltungszustand und die Akzeptanz der Gesellschaft für den Wolf gerade in den ländlichen Gebieten. Wir werden es immer wieder erleben, dass in den großen Städten mit Begeisterung berichtet wird, wie toll das ist. Aber wenn die Menschen direkten Kontakt befürchten müssen, sieht die Situation in Deutschland völlig anders aus. Auch wenn der Bestand noch nicht dem günstigen Erhaltungszustand entspricht, müssen wir doch heute eine Debatte darüber führen, wie wir zukünftig mit dem Wolf umgehen. Denn was heißt es eigentlich, wenn der Erhaltungszustand erreicht ist? Wir müssen heute Antworten geben. Wir dürfen nicht warten, sondern müssen im Vorfeld der Situation Lösungswege aufzeigen, wie wir vorgehen, wenn der Zustand erreicht ist. Wir müssen langfristig Lösungen finden, aber auch wissen, wie wir den Bestand eventuell schon in wenigen Jahren regulieren. Das sollte sachlich und unaufgeregt geschehen. Davon sind wir im Moment leider ein Stückchen entfernt. Viele andere Tierarten, die ebenfalls hohen Schutzes bedürfen, werden ähnlich in ihrer Ausbreitung begrenzt, also zum Beispiel bejagt. Wir Antragsteller wünschen uns eine bundesweite inhaltliche Diskussion, die eine bundesweit einheitliche Lösung mit sich bringt. Es kann am Ende nicht sein, dass in Niedersachsen anders gehandelt wird als in Sachsen oder in Brandenburg. Damit machen wir uns angreifbar. Wir brauchen klare und darüber hinausgehende Lösungen. Wir sind mit dem Bund dabei, weiter daran zu arbeiten. Aber es liegt noch ein langer Weg vor uns. Die Bundesratsinitiative zum Wolf hat zum Ziel, die Zunahme der Wolfspopulation mit einem gut durchdachten Management positiv zu begleiten. Ziel ist es, bei Bedarf konsequent staatlich zu handeln. Selbst wenn dieses Thema für viele ein überschaubares sein mag – ich glaube, dass ein handlungsfähiger Staat an dieser Stelle von großer Bedeutung ist. Die Menschen in unserem Land – Bürger und Nutztierhalter – müssen sich darauf verlassen können. Das gilt für den strengen Schutz, aber auch für die damit verbundenen Belastungen in den einzelnen schon angesprochenen Bereichen. Es wird die Frage zu beantworten sein, was wir in Regionen tun, in denen die Herausforderungen in Bezug auf Schutz besonders groß sind. Ich will das Thema „Küstenschutz“ kurz beschreiben: Die Deiche an der Küste haben für Millionen von Menschen eine existenzsichernde Funktion. Ohne Beweidung lässt sich die Widerstandsfähigkeit der Deiche nicht sicherstellen. Die Auswirkungen können wir alle uns nicht vorstellen. Wir werden überlegen müssen, wie pragmatische Lösungen in solchen Bereichen, aber auch in anderen einzigartigen Kulturlandschaften aussehen können. Sie müssen beides ermöglichen: die Bewirtschaftung der Deiche, den Erhalt der Kulturlandschaft, und den Umgang mit dem Wolf. Aus Gründen der Artenvielfalt und der touristischen Nutzung können wir Bereiche wie Almen und die Heide nicht flächendeckend mit Herdenschutzmaßnahmen in Hochsicherheitszonen verwandeln. Das wird nicht funktionieren, und das kann nicht unser erklärtes Ziel sein. Wir brauchen an diesen Stellen die schonende und die Kulturlandschaft erhaltende Beweidung. Für ein erfolgreiches Management ist ein in allen Bundesländern abgestimmtes Vorgehen gemeinsam mit dem Bund essenziell, das Rechtssicherheit schafft. Rechtssicherheit über die Landesgrenzen hinweg – daran arbeiten wir intensiv. Viele Kolleginnen und Kollegen der anderen Länder können sich gar nicht vorstellen, wie intensiv wir uns mit der Frage beschäftigen, wann Rechtssicherheit gegeben ist, dass wir konsequentes Handeln durch eine Ausnahme nach Bundesnaturschutzgesetz umsetzen können. Wer ist bereit, eine entsprechende Entscheidung zu treffen, und wer ist bereit, zum Beispiel die Entnahme beziehungsweise Tötung vorzunehmen? Er wird sich einer öffentlichen Diskussion und öffentlichen Angriffen aussetzen, die sich viele nicht vorstellen können. In Niedersachsen befindet sich derzeit einer der Verbreitungsschwerpunkte des Wolfs. Die dynamische Entwicklung der Population und die große Mobilität machen die bundesweite Betrachtung des Umgangs mit dem Wolf notwendig. Wir wissen, dass Wölfe innerhalb kürzester Zeit enorme Distanzen zurücklegen können. Insbesondere im Zusammenhang mit der Tierhaltung im Freiland entstehen mit dem zunehmenden Wolfsbestand Konflikte, die wir auflösen müssen. Wir brauchen gemeinsame Lösungen, um die Weidetierhaltung aufrechtzuerhalten. Wir müssen aus den Erfahrungspotenzialen anderer europäischer Länder lernen. Es gibt Lösungsansätze, die wir uns ansehen müssen. Sie können uns helfen, unser nationales Wolfsmanagement weiterzuentwickeln oder Projekte und Modelle zu übertragen. Etwa der in Frankreich eingeschlagene Weg kann als Beispiel dienen. Dort kann die Population kontrolliert in Richtung eines günstigen Erhaltungszustands entwickelt werden. Man entfernt sich nicht vom Ziel des günstigen Erhaltungszustands, sondern man wählt ein Anwachsen der Population, das gesellschaftsverträglich, vermittelbar und umsetzbar ist. Ich glaube, dass wir damit für alle Beteiligten mit Blick auf die Akzeptanz eine Menge erreichen können. Lassen Sie mich auf einzelne Punkte eingehen! Im Vordergrund steht für uns die Erstellung eines nationalen Konzepts zum Umgang mit dem Wolf. Dabei müssen die Belange der Sicherheit der Menschen, aber auch der Nutztier- und Weidetierhalterinnen und - tierhalter in Abhängigkeit von naturräumlichen Gegebenheiten und Haltungsformen besonders berücksichtigt werden. Man kann einen Schäfer in der Lüneburger Heide nicht dazu bringen, seine Herde einzuzäunen. Gerade die flächendeckende und kontinuierliche Beweidung erhält die Kulturlandschaft, die wir dort haben. Die Regelungen der FFH-Richtlinie sollen vollständig in Bundesrecht umgesetzt werden, um die Palette der Ausnahmetatbestände zu erweitern, die Entnahme von Tieren mit problematischem Verhalten zu vereinfachen. Ich nenne ein Beispiel, das dies verdeutlicht: In das Bundesnaturschutzgesetz ist Punkt e) des Artikels 16 der FFH-Richtlinie nicht übernommen worden. Dort steht: „unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme … einer begrenzten und von den … Behörden spezifizierten Anzahl von … Tier- und Pflanzenarten zu erlauben“. Der Rahmen, den wir eigentlich brauchen, fehlt uns also bei der Umsetzung der FFH- Richtlinie in das Bundesnaturschutzgesetz. Man muss darüber reden, welche Möglichkeiten wir haben, um das zu lösen. Ich habe die Vorgehensweise des Nachbarlandes Frankreich im Umgang mit dem Wolf beschrieben. Sie soll eingehend geprüft und auf Umsetzungsmöglichkeiten sowie Aspekte, die wir in Deutschland nutzen können, untersucht werden. Wir brauchen eine Definition der Grenzen der Toleranz für die Annäherung an menschliche Einrichtungen. Wir haben schon Rahmen vorgegeben, ich glaube aber, dass das in Zukunft nicht funktioniert. Wir müssen auch definieren, ob es Bereiche gibt, in denen das Vorhandensein des Wolfs und der Umgang mit ihm nicht händelbar sind. Auch das muss geprüft werden. Ich will den Begriff „wolfsfreie Zone“ nicht überstrapazieren; er ist vielleicht unglücklich gewählt. Aber dahinter steht der Gedanke zu definieren, ob es solche Bereiche gibt und wie man zum Beispiel für eine rechtssichere Regelung für das Umfeld von Deichen sorgen kann. Wir sind der Überzeugung, dass der Erhaltungszustand des Wolfs jährlich, nicht alle sechs Jahre überprüft werden soll, wie es im Moment auf europäischer Ebene erfolgt. Wir brauchen ein Monitoring, das im Verbund mit Polen für die westpolnisch-zentraleuropäische Wolfspopulation stattfindet. Ich bin dem Bund sehr dankbar dafür, dass er da auf einem guten Weg ist. Das ist ein wichtiges Signal. Denn dann können wir auch die Frage beantworten, was wir tun, wenn die Population erreicht ist. Wir wollen auch den Schutz fördern. Wir sind davon überzeugt: Wenn es uns gelingt, Präventionsmaßnahmen mit 100 statt 80 Prozent zu fördern, bekommen wir mehr Akzeptanz. Wir müssen wissen, welche Arbeits- und Haltungskosten dadurch entstehen. Genauso ist das Thema Herdenschutzhunde zu berücksichtigen. Viele Details müssen geklärt werden, die entscheidend dafür sind, dass man für Prävention und Herdenschutz weiter Akzeptanz in unserem Land schafft. Auch diesbezüglich werden mit der EU-Kommission gute Verhandlungen geführt. Es gibt sicherlich nicht immer breite Zustimmung; aber am Ende müssen wir sicherstellen, dass wir es umsetzen können. Die Weidetierhaltung ist in einem sehr schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, und dieses Thema kommt jetzt noch hinzu. Wir brauchen definitiv Prämien, die sicherstellen, dass Weidetierhaltung im Offenland weiter möglich ist. Ich denke, es zeichnet unsere Gesellschaft aus, dass wir das haben. Wir wollen nicht, dass nur Aufstallung betrieben wird, wir wollen auch die Weidetierhaltung. Ein nationales Herdenschutzzentrum, in dem diese Erfahrungen gesammelt und gebündelt werden, macht Sinn. Wir brauchen nicht 16-mal eigene Erfahrungen – irgendwann sind möglicherweise alle betroffen; die Stadtstaaten weniger. Wir brauchen generelle Lösungen, die wir gemeinsam angehen. Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung nach der Beratung des Antrags in den Ausschüssen. Ich möchte besonders die Bundesländer ansprechen, die aktuell von dieser Problematik nicht berührt sind, und daran erinnern, dass die Ausbreitung der Wölfe ein sehr dynamischer Prozess ist, der Sie morgen genauso erreichen kann wie uns in den betroffenen Ländern heute. Glauben Sie mir: Sie sind froh, wenn Sie dann die Lösungen haben, nach denen wir heute noch suchen, wenn Sie von Anfang an besser, organisierter, verlässlicher und handlungssicherer mit dem Thema umgehen können, das für uns in den ersten Monaten und Jahren so problematisch war. Ich finde, das ist ein sehr wichtiges Argument. Ich will es wiederholen: Die Sorgen der Menschen wachsen. Die Diskussion in den Ländern nimmt weiter zu. Wir dürfen nicht warten, bis sie noch lauter wird. Ich kann nur sagen: Sie ist inzwischen laut genug. Der Punkt muss sein: auf Akzeptanz setzen, die auf konsequentem staatlichen Handeln gründet. Das muss die Botschaft sein. Staatliches Handeln muss rechtlich abgesichert sein. Das ist unsere Forderung. Das wollen wir gemeinsam mit dem Bund erreichen. Wenn es uns gelingt, das voranzubringen und fortzusetzen, bin ich mir sicher, dass aus einer sehr emotionalen und gespaltenen Diskussion in unserem Land eine sehr sachliche wird. Zu einer sachlichen Debatte gehört eine klare Haltung. Das deutlich zu machen ist wichtig. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister Lies! Ich darf nun Herrn Staatsminister Schmidt aus Sachsen das Wort erteilen. Thomas Schmidt (Sachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Länder Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen stellen einen gemeinsamen Antrag, weil in diesen Ländern zwischen 80 und 90 Prozent aller Wolfsrudel, die es zurzeit in Deutschland gibt, beheimatet sind und sie die größten Erfahrungen damit haben. Aber es geht in dem Antrag nicht um den Wolf an sich. Es geht darum, Ängste in den Regionen ernst zu nehmen, damit nicht zuletzt die Akzeptanz des Artenschutzes nicht verlorengeht. Sachsen war das erste deutsche Bundesland, in dem sich der Wolf wieder ansiedelte. Das war 1996. Zuerst geschah das auf bis heute gesperrten Truppenübungsplätzen mit extrem hohen Wilddichten. Sechs Jahre später, 2002, fielen die ersten Schafe den Wölfen zum Opfer, und die Diskussion wurde verständlicherweise kritischer. Mittlerweile ist die Hälfte der sächsischen Landesfläche dauerhaft mit Wolfsrudeln besiedelt. Es gibt täglich Meldungen von Sichtungen von Wölfen nicht etwa nur in der Nacht – das ist ja ein nachtaktives Tier –, sondern auch am Tag. Auch wir in Sachsen haben fast täglich Meldungen von gerissenen Schafen; Kollege Lies sprach schon davon. Erst in der letzten Woche fielen dem Wolf 45 Tiere einer gut geschützten Schafherde zum Opfer, 10 wurden verletzt, 20 Schafe werden noch vermisst. Sie können sich vorstellen, wie es in diesen Regionen brodelt. Die Menschen dort, und zwar nicht nur die Tierhalter, haben einfach Angst vor der Tatsache. Ob die Angst in jedem Fall begründet ist, mag dahingestellt sein. Aber sie ist vorhanden, und das müssen wir ernst nehmen. Der Antrag soll nicht etwa ein Problem, das wir in den Bundesländern haben, auf den Bund abwälzen. Das möchte ich klar sagen. Wir in den Ländern müssen natürlich selbst unsere Hausaufgaben beim Artenschutz machen, hier speziell beim Umgang mit dem Wolf. Wir Bundesländer stimmen uns eng ab. Ich habe gerade mit Kollegen Lies gesprochen: Wir werden das noch intensivieren, um mit gleichen Maßnahmen zu agieren. Sachsen war 2009 das erste Bundesland mit einem eigenen Managementplan. Dieser wird kontinuierlich angepasst. Wir haben unsere Tierhalter beim Herdenschutz angeleitet und finanziell unterstützt. Wir haben die S i e l m a n n - Stiftung eingebunden, die den Weidetierhaltern dankenswerterweise über zwei Jahre die präventiven Maßnahmen so bezuschusst hat, dass über die staatlichen Zuschüsse hinaus eine hundertprozentige Entschädigung möglich war. Wir haben das Personal in den Landratsämtern bei unserem Staatsbetrieb Sachsenforst und bei den Naturschützern sowie den Jägern schulen lassen. Wir haben 2004 das Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ für die Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet. Wir lassen die Population der Wölfe wissenschaftlich begleiten durch das S e n c k e n b e r g - Naturkundemuseum Görlitz und seinen Subauftragnehmer LUPUS. Und natürlich haben wir uns in Brüssel über die Maßen dafür eingesetzt, dass der Schadensausgleich auch über die De-Minimis-Grenze von 15 000 Euro hinaus in voller Höhe aus staatlichen Mitteln möglich ist. ( V o r s i t z : Amtierender Präsident Dr. Reiner Haseloff) Ich habe mich mit den Kollegen in Warschau und Prag getroffen, damit es ein länderübergreifendes Monitoring geben kann. Wir sind in der UMK gemeinsam mit anderen Ländern mit verschiedensten Initiativen aktiv geworden. Wir in Sachsen sind gerade dabei, eine neue Wolfsverordnung auf den Weg zu bringen. Sie ist im Grunde fertig. Sie ist in der Anhörung und wird in Kürze beschlossen werden. Meine Damen und Herren, wir sind allerdings an einem Punkt angekommen, wo wir die Unterstützung des Bundes mehr denn je brauchen. Wir müssen den Menschen in den Regionen einfach zeigen, dass in Deutschland in Bezug auf die Wolfspopulation einheitliches Handeln möglich ist und dass die Ängste der Menschen in den betroffenen Regionen ernst genommen werden. Bei allem Artenschutz: Der Mensch muss weiterhin an erster Stelle stehen. Wir fordern daher vom Bund, dort, wo das wiederholte Auftauchen von Wölfen in Ortschaften Gefahren hervorrufen kann, Rechtssicherheit für notwendige Entnahmen zu schaffen. Fachliche und rechtliche Zweifel dürfen nicht zulasten der Menschen gehen, von denen wir im Interesse des Artenschutzes erwarten, dass sie den wieder zurückkehrenden Wolf in ihrem Lebensumfeld akzeptieren. Daher muss der Bund die vorhandenen Spielräume des europäischen Rechts bei der Umsetzung in das nationale Recht vollständig nutzen und die notwendigen Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz auf den Weg bringen. Kollege Lies hat es schon gesagt: Andere Länder setzen den Artenschutz anders um; Frankreich wurde genannt, ähnlich ist es in Schweden oder in der Slowakei. Diese Länder haben Quotenabschüsse. Wir wollen wissen: Wie läuft es in diesen Ländern, und was ist notwendig, um dies auch in Deutschland umzusetzen? Dort ist es möglich, dass in bestimmten, besonders belasteten Regionen bis zu 10 Prozent der Wölfe abgeschossen werden, ohne dass die Populationsentwicklung dadurch gefährdet ist. Also weg von der Einzelfallentscheidung, hin zu flexibleren Lösungen! Das ist auch unser Ziel. Wir fordern ebenso ein gemeinsames Wolfsmonitoring; das habe ich schon angesprochen. Darum ging es speziell in meinen Gesprächen mit Polen. Denn die mitteleuropäische Flachlandpopulation macht nicht an einer Staatsgrenze Halt, sondern muss grenzüberschreitend betrachtet werden. Wir brauchen ein nationales Herdenschutzzentrum, um auch insoweit einheitliches Handeln in den Bundesländern zu ermöglichen. Präventions- und Herdenschutzmaßnahmen sollen bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Dies gilt natürlich auch für wiederkehrende Unterhaltungskosten; das wurde in Frage gestellt. Die Weidetierhalter selber sollen durch eine Weidetierprämie beziehungsweise Landschaftspflegeprämie ihre strukturellen Nachteile ausgeglichen bekommen. Ich denke, das ist selbstverständlich. Es ist höchste Zeit, dass wir das angehen, beginnend in den Ländern, wo die Betroffenheit am größten ist. Von unseren Erfahrungen werden sicherlich auch die Länder, wo sich der Wolf noch viel stärker als bisher ansiedeln wird, profitieren können. Meine Damen und Herren, wir müssen die Ängste der Menschen und die Probleme der Tierhalter ernst nehmen, nicht nur in den bereits betroffenen Regionen, sondern auch dort, wo befürchtet wird, dass sich der Wolf ansiedelt. Diese Furcht muss genommen werden. Der Staat muss zeigen, dass er handlungsfähig bleibt, dass er, wenn es ein Problem gibt, rechtssicher handeln kann. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung dieses Antrags. – Vielen Dank. Amtierender Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank, Herr Staatsminister Schmidt! Als Nächster spricht zu uns Herr Minister Dr. Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern. Dr. Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich vor Augen hält, dass wir in Deutschland mittlerweile gut 60 Wolfsrudel haben und dass zu einem Wolfsrudel um die 10 Wölfe gehören, dann kann man leicht ausrechnen: Es handelt sich um etwa 600 Wölfe. Bei einer Reproduktionsrate von 30 Prozent sind es nach meiner Rechnung 180 Tiere, die pro Jahr dazukommen. Wenn wir das nicht ernst nehmen, dann machen wir etwas verkehrt; das ist bei meinen Vorrednern schon deutlich geworden. Ich nehme täglich Meldungen zur Kenntnis, dass Wölfe bei geschützten Tierbeständen zugreifen, und möchte uns Folgendes zu bedenken geben: Stellen Sie sich vor, Sie sind Schäfer – denen geht es übrigens wirtschaftlich nicht besonders gut –, und in einer Nacht werden von einer Herde von 250 Tieren 10 Prozent getötet. Sie können sich vielleicht vorstellen, wie diesen Menschen dann zumute ist. Oder – Herr Lies und Herr Schmidt haben darauf hingewiesen –: Wenn sich Wölfe den Dörfern nähern und Eltern Angst haben, ihre Kinder noch im Sandkasten spielen zu lassen, dann nehme ich persönlich das sehr, sehr ernst. Mittlerweile sind die Veranstaltungen zu Wölfen, die wir im Lande durchführen, wieder mit Menschen gefüllt wie zur Wendezeit. Das heißt, die Angst, die Sorge geht um. Der Staat muss hier wirklich handeln. Ich bin dem Bundesumweltministerium ausgesprochen dankbar für das, was wir in kleinen Arbeitsgruppen zurzeit erarbeiten; ich darf das ausdrücklich sagen. Auch die UMK und die AMK haben sich der Themen, die Herr Lies angesprochen hat, angenommen. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Gespräche, die wir in Brüssel mit dem BMU und dem BMEL in kleinen Arbeitsgruppen geführt haben, Früchte tragen. Der Deutsch-Polnische Umweltrat hat gerade getagt. Auf Initiative unserer Länder werden wir gemeinsam mit dem Bund zu einem länderübergreifenden Deutschland- Polen-Monitoring kommen. Auch dafür bin ich sehr dankbar. Absolut im Vordergrund steht für mich die Sicherheit der Menschen, zum Zweiten die Sicherheit der Weidetierhaltung. Es muss uns gelingen, hier klare Rechtsgrundlagen zu schaffen; diese haben wir zurzeit nicht. Ich will ausdrücklich sagen: § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz ist zu überprüfen und dann anzupassen. Das muss unser Ziel sein. Ich weiß, dass an diesem Thema intensiv gearbeitet wird, und wünsche mir sehr, dass wir möglichst zügig zu einem Ergebnis kommen. Ich will abschließend die Diskussion zusammenfassen: Die Monitoring- und die Management-Pläne in Deutschland sind auf dem Weg, angepasst zu werden. Zumindest in den Wolfs-Bundesländern – zurzeit neun – wird dies aktiv betrieben. Ich kann den anderen Bundesändern nur empfehlen, sich mit diesem Thema intensiv auseinanderzusetzen. Denn auch sie werden demnächst vom Wolf besiedelt werden. Davon können Sie alle ausgehen. Wir brauchen zum anderen einen klaren, rechtssicheren Handlungsrahmen. Das betrifft das Entnehmen von Wölfen, die auf Siedlungen zugreifen wollen. Das heißt, das Töten von Wölfen muss eindeutig geregelt sein. Wir sind insoweit auf einem sehr guten Weg. Zum Zweiten muss eine Regelung gefunden werden, dass auch bei Angriffen auf geschützte Weidetiere gegebenenfalls die Tötung vorgenommen werden kann. Nur im Dialog, mit Prävention und Aufklärung, letzten Endes mit Maßnahmen kann die Akzeptanz des Wolfes erreicht werden. Das heißt ausdrücklich, dass Wolf und Mensch – der Wolf ist ein hochintelligentes Tier – wieder in Symbiose zusammengebracht werden müssen. Es ist wichtig, dass wir die Akzeptanz der Tierhalter fördern, indem die Entschädigungsleistung auf 100 Prozent erhöht wird – auch da sind wir ziemlich weit –, und dass wir zu einer Aufwandsentschädigung für die Weidetierhalter kommen. Denn die Bevölkerung in Deutschland möchte Tiere auf der Weide sehen, und dann müssen wir zusätzliche Aufwendungen entschädigen. Insofern plädiere ich ausdrücklich dafür, dass sich das BMEL mit anstrengt, zu einer Lösung zu kommen. Wir sollten die Weideprämie oder die Aufwandsentschädigung insbesondere für das Mutterschaf beziehungsweise die Mutterkuh auf den Weg bringen, um auch damit die Akzeptanz des Wolfes in der Landwirtschaft zu erhöhen. In diesem Sinne wünsche ich uns gute Beratungen in den Ausschüssen. – Herzlichen Dank. Amtierender Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank! Über diese Anstrengungen können wir uns gleich informieren lassen durch Frau Parlamentarische Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Als der Wolf vor gut einem Jahrzehnt nach Deutschland zurückgekehrt ist, war das eine Besonderheit. Erstmals ist ein Tier, das vom Menschen ausgerottet wurde, zurückgekehrt. Teilweise war die Freude groß. Das Interesse an diesem Wildtier, das sich so oft durch die Sagen- und Märchenwelt gezogen hat, war da. Bis dahin waren die Wolfskritiker und die Wolfsgegner rar. Nach der Ansiedlung zuerst in Sachsen – das wurde gesagt – hat sich der Wolf vor allem in Ost- und in Norddeutschland deutlich ausgebreitet. Er hat sich auf den Vormarsch begeben, sogar im Süden ist er mittlerweile unterwegs. Wir haben es gehört: Es sind 60 Wolfsrudel, 13 Wolfspaare und 3 residente Wölfe. In den nächsten Wochen werden wir die mit Ihnen abgestimmten Wolfszahlen für 2017 und 2018 vorliegen haben. Mit der Ausbreitung des Wolfs haben auch die Konflikte zugenommen. Wie sollte es anders sein, wenn man über 100 Jahre nicht mehr mit dem Wolf, einem Wildtier, zusammengelebt hat und es nicht mehr gewohnt ist, damit umzugehen! Mit dieser Entwicklung steigt die Zahl derer, die große Sorgen, Ängste haben, die wirtschaftliche Nachteile nicht nur befürchten, sondern auch erleben. Es steigt die Sorge vor Übergriffen. Das bestätigt oftmals gerade diejenigen, die große Vorurteile haben. Wir vom Bundesumweltministerium nehmen die Sorgen der Menschen, auch der Weidetierhalter, sehr ernst. Wir haben gesehen, dass die Ausbreitung des Wolfs einerseits ein Gewinn für die heimische Natur ist, dass dies aber eine Herausforderung mit sich bringt, mit der man vernünftig umgehen muss. Obschon Naturschutz Länderaufgabe ist, haben wir bereits seit 2006 – das zeigt, dass wir es von Anfang an sehr ernst genommen haben – das Fachkonzept „Leben mit Wölfen – Leitfaden für den Umgang mit einer konfliktträchtigen Tierart in Deutschland“ erarbeiten lassen, in dem Grundanforderungen an Managementpläne im Umgang mit dem Wolf formuliert wurden. 2009 haben wir Standards für das Monitoring von Großraubtieren abgestimmt. Auf dieser Grundlage werden seither die Populationen von Wolf und Luchs erfasst. Die Bestände werden jährlich in einem von Bund und Ländern gemeinsam erstellten Bericht zusammengefasst. Ich habe es eingangs gesagt: Wir erwarten in den nächsten Wochen die Zahlen für 2017/2018. Das Bundesumweltministerium unterstützt die Länder auch bei der genetischen Analyse. Das ist wichtig, um möglichst viele Informationen über die Ausbreitung und Wanderungsbewegungen zu erhalten, insbesondere dann, wenn es um Totfunde und Risse geht, um den Verursacher eindeutig zuordnen zu können. Auf Bitten der Länder in der Umweltministerkonferenz hat das BMU im Jahr 2016 die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf – DBBW – in Kooperation mit dem renommierten Forschungsinstitut Senckenberg und weiteren Partnern gegründet. Die DBBW unterstützt die Länder und die örtlichen Behörden bei Fragen, die sich um die Ausbreitung, aber auch um die Entnahme – sprich: die Tötung – des Wolfes ranken. Sehr geehrte Damen und Herren, im Mittelpunkt der Debatte stehen zwei Themen: Das erste Thema ist die Sicherheit des Menschen. Das zweite Thema sind die Schwierigkeiten, die für die Weidetierhaltung entstehen. Bei der Sicherheit von Menschen gibt es überhaupt keinen Zweifel: Safety first! Zum Glück sind gefährliche Zusammentreffen von Wolf und Mensch bisher äußerst selten. In Zusammenarbeit mit den Ländern haben das Bundesumweltministerium, die DBBW und das Bundesamt für Naturschutz Leitlinien für den Umgang mit gegenüber dem Menschen auffälligen Wölfen erstellt. Damit haben die Länder und die örtlichen Behörden eine Anleitung, in welchen Fällen das Verhalten der Wölfe genau beobachtet werden muss. Es fängt an mit Vergrämung und geht bis hin zur Entnahme; das ist die unmittelbare Konsequenz, wenn ein Wolf zu nahe kommt oder mehrfach auffällig und aggressiv war. Ich glaube, wir haben das schon ziemlich gut definiert. Alle brauchen Rechtssicherheit. Mit diesen Leitlinien haben wir die Grundlage dafür gelegt. Während Wolf-Mensch-Konflikte äußerst selten sind, ist das Konfliktverhältnis zur Weidewirtschaft sofort dort relevant, wo der Wolf auftaucht. Auf diesem Konfliktverhältnis liegt derzeit der Schwerpunkt unserer Aufmerksamkeit im Bundesumweltministerium. Wir wollen die Weidewirtschaft erhalten. Wir wollen sie fördern. Wir wollen aber nicht, dass ihr zusätzliche finanzielle Lasten auferlegt werden. Denn die Schäfer gehören wirklich nicht zu den Gutverdienern, erfüllen jedoch viele insbesondere öffentliche Aufgaben. Die wichtigste Maßnahme zur Konfliktminderung ist nun einmal die Prävention. Schafe in Wolfsgebieten müssen geschützt werden, indem sie eingezäunt werden, gegebenenfalls mit zusätzlicher Unterstützung durch Herdenschutzhunde. Diese Maßnahmen werden von den Ländern richtigerweise finanziell gefördert. Die EU- Regelungen sehen bislang eine Förderung von bis zu 80 Prozent – oder: nur 80 Prozent – vor. Wir sind uns einig: Um Konflikte zu verringern, müssen größtmögliche Unterstützung der Weidetierhalter für Präventionsmaßnahmen und Entschädigungen im Schadensfall gegeben sein. Die Unterstützung der Weidetierhalter im Hinblick auf die Mehraufwendungen durch die Wolfsrückkehr muss verbessert werden. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Gemeinsam mit Ländern konnte in Gesprächen erreicht werden – ich bin sehr dankbar, dass die Länder in Brüssel dabei waren –, dass wir die Beihilferegelungen zugunsten der Weidetierhalter verändern können. Eine Entscheidung wird in Kürze erwartet. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herrn, das Bundesumweltministerium engagiert sich mit Nachdruck für die Lösung dieser Konflikte. Die enge Zusammenarbeit mit den Ländern ist dabei unumgänglich. Sie ist essenziell. Sie ist erforderlich. Wir haben vielfach Unterstützung für die Länder bei der Erledigung ihrer Vollzugsaufgaben geleistet und werden das weiterhin tun. Wir haben seit der Rückkehr des Wolfes nach Deutschland 2006, also von Anfang an, konsequent gehandelt; ich habe es gerade aufgezählt. Die in dem Antrag angesprochenen Punkte sind bereits in dem von der Umweltministerkonferenz zusammen mit diesen Ländern beschlossenen Arbeits- und Prüfaufträgen enthalten. Sie werden von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene behandelt. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz befasst sich zusätzlich mit den Themen, auch mit der Frage, wie wir damit umgehen, wenn der gute Erhaltungszustand erreicht ist. Natürlich müssen wir uns damit schon heute beschäftigen. Das Bundesumweltministerium wird weiterhin mit großem Engagement alle gemeinsamen Aktivitäten von Bund und Ländern vorantreiben. Wir wollen für Mensch und Natur ganz konkrete Fortschritte erreichen. Dafür brauchen wir eine konstruktive, eine zielgerichtete Zusammenarbeit, das Mitwirken aller Länder. Lassen Sie es nicht dazu kommen, dass die Angst uns treibt! Wir haben von Anfang an gut, sachlich zusammengearbeitet. Es geht darum, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten und die wirtschaftliche Situation der Weidetierhalter im Fokus zu haben und diese zu unterstützen. – Herzlichen Dank. Amtierender Präsident Dr. Reiner Haseloff: Herzlichen Dank! Nach dem Motto „Fürchtet euch nicht!“ weise ich die Vorlage den Ausschüssen zu, und zwar dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – federführend – und dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten – mitberatend. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 22: TOP 22 Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) (Drucksache 467/18) Als Erste spricht Frau Ministerin Grimm-Benne aus dem schönen Sachsen-Anhalt. Petra Grimm-Benne (Sachsen-Anhalt): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir verhandeln heute über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem für den Bereich der Arbeitsmarktpolitik und der beruflichen Qualifizierung wichtige und zukunftsgerichtete Weichenstellungen vorgenommen werden. Wir wissen aus Studien und Gutachten und wir erleben es immer öfter in unserem persönlichen Umfeld, dass die Digitalisierung der Arbeitswelt die bestehenden Tätigkeits- und Qualifikationsprofile der Beschäftigten verändert. Fast alle Beschäftigten sind von diesem tiefgreifenden Wandel betroffen. In der Praxis bedeutet das, den Umgang mit sich rasant verändernden Technologien zu lernen, neue Kommunikationswege zu nutzen, immer schneller immer mehr Informationen zur Verfügung zu haben und mit ihnen sinnvoll umzugehen. Viele finden diesen Wandel spannend und aufregend. Viele haben aber auch Sorge, ob sie in der Lage sein werden mitzuhalten. Ohne Unterschied aber gilt: Wir alle werden zukünftig erheblich größere Qualifizierungsanstrengungen unternehmen müssen, um unsere Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und unsere beruflichen Wahlmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Nicht zuletzt wird davon die weitere Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft abhängen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Politik in einer solchen Umb

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