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Erklärung von Stefan Seidler (fraktionslos) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …

dip / rede 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 48. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 6: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentennivea. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Erklärung von Stefan Seidler (fraktionslos) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur … Als Abgeordneter des SSW stehe ich Vorhaben, die eine Sicherung oder Stärkung des Rentenniveaus zum Ziel haben, grundsätzlich offen gegenüber. Zugleich ist offensichtlich, dass ein Weiter-so die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler überlasten und langfristig zu Einschnitten bei den Renten führen würde. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Stabilisierung des Rentenniveaus sind dauerhaft nur durch steigende Beiträge zur Rentenversicherung und erhebliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt finanzierbar. Beides belastet kommende Generationen erheblich. Angesichts der bereits heute angespannten Haushaltslage ist dies zudem langfristig nicht tragfähig. Es braucht strukturelle Reformen. Solange die Rentenkommission hierzu keine Vorschläge vorgelegt hat, fehlt eine sachliche Grundlage für eine vorweggenommene Festschreibung der Haltelinie über das Jahr 2031 hinaus. Für den SSW ist klar: Die gesetzliche Rentenversicherung muss als zentrale Säule der Altersvorsorge wirksam vor Altersarmut schützen. Unser langfristiges Ziel muss es sein, ein solidarisches, umlagefinanziertes Versicherungssystem in Form einer Bürgerversicherung zu schaffen, die alle Erwerbstätigen und Einkommensarten einbezieht und geschlechtergerecht ausgestaltet ist. Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters lehnen wir dabei ab. Zur Bewältigung künftiger Finanzierungslücken und zur Stabilisierung des Rentenniveaus muss die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft werden, damit alle Einkommen gleichermaßen zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme beitragen. Zudem sollte geprüft werden, ob Elemente des schwedischen Modells zur Kombination aus Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung sinnvoll auf Deutschland übertragbar sind. Eine sozial gerechte, nachhaltige und finanzierbare Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung erfordert eine grundlegende Reform. Diese Voraussetzungen erfüllt der vorliegende Gesetzentwurf nicht. Klar ist jedoch auch: Der SSW wird sich nicht gegen Vorhaben sperren, die den Menschen mehr finanziellen Spielraum verschaffen. Aus diesen Gründen werde ich mich enthalten.

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