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Erklärung von David Gregosz (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO

dip / rede 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 48. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Erklärung von David Gregosz (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO Den vorliegenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur Stabilisierung des Rentenniveaus, zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge und zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter stimme ich zu. Gleichzeitig halte ich es für unabdingbar, umfassende Reformen unseres Alterssicherungssystems anzustoßen. Die jetzt vorgelegten gesetzgeberischen Initiativen sind ein Schritt auf diesem Weg. Gerade die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge und die steuerliche Förderung von Arbeitsaufnahmen jenseits des gesetzlichen Rentenalters stärken das Fundament unseres Alterssicherungssystems. Beide Elemente erfordern in absehbarer Zeit Ergänzungen, insbesondere was die Kapitaldeckung der Altersvorsorge betrifft. Dies muss Teil der Regierungs- und Parlamentsberatungen in den kommenden Monaten sein. Abgesehen von den genannten Maßnahmen halte ich die Stabilisierung des Rentenniveaus für notwendig, da die bisher geltende Regelung Ende des Jahres ausläuft. Ohne eine entsprechende Folgeregelung würde es durch das Auslaufen der Haltelinie und der ab 2026 verpflichtend anzuwendenden Rentenanpassungsformel zu einem sinkenden Rentenniveau kommen. Diese Entwicklung könnte ich mit Blick auf die Situation von Rentnerinnen und Rentnern in Thüringen nicht verantworten. Angesichts des demografischen Wandels und der erfreulicherweise allgemein steigenden Lebenserwartung führt aber aus meiner Sicht kein Weg an grundsätzlichen Reformen bei der gesetzlichen Rente vorbei. Der vermeintliche Lösungsweg zur Sicherung des Rentenniveaus darf nicht darin bestehen, den bereits heute notwendigen dreistelligen Milliardenbetrag aus Steuermitteln beständig anzuheben oder die Rentenversicherungsbeiträge zu erhöhen. Wir dürfen weder den nachfolgenden Generationen weitere Schulden auferlegen noch darf die Handlungsfähigkeit des Bundes durch eine zunehmende Steuermittelverwendung für die Rentenzahlungen weiter eingeschränkt werden. Wir benötigen Investitionsmittel für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und dürfen nicht den Fehler machen, Finanzmittel allein für konsumtive oder soziale Ausgaben zur Verfügung zu stellen. Meine heutige Zustimmung ist mit der Erwartung verknüpft, dass die von der Bundesregierung angekündigten Veränderungen zeitnah in Maßnahmenvorschlägen zur Gewährleistung eines auskömmlichen Versorgungsniveaus im Alter bei gleichzeitiger Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors münden. Ich setze auf eine Rentenkommission, die noch in dieser Legislatur tragfähige Vorschläge erarbeitet, die zu politischen Entscheidungen führen. Die Renten können angesichts der demografischen Entwicklung zukünftig nicht im Gleichklang mit den Löhnen steigen, wenn wir immer höhere Steuerzuschüsse vermeiden wollen. Die entsprechenden Beschlüsse müssen dabei noch in dieser Legislaturperiode getroffen werden, um finanzielle Handlungsspielräume unseres Staates in der Zukunft zu erhalten.

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