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Rede von Frank Schwabe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde

dip / rede 03.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 2: Fragestunde.

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Rede von Frank Schwabe (Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Fragestunde Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Voyeuristische Bildaufnahmen sind eine Erscheinungsform der sogenannten bildbasierten sexualisierten Gewalt. Insoweit prüft das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz derzeit, wie der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schließen und dabei auch Deepfakes und deren Zugänglichmachung gegenüber Dritten zu erfassen, am besten umgesetzt werden kann. Diese Prüfungen stehen im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt, das auch die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internet verbessern soll; wir sprachen schon darüber. Insbesondere sollen die Betroffenen leichter die Identität des Rechtsverletzers ermitteln können, um Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz durchsetzen zu können. Die neuen Regelungen sollen greifen, wenn der Nutzer gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen hat. Zudem wird die Organisation HateAid auch 2026 aus dem Etat des BMJV unterstützt. Mit einem umfangreichen Beratungsangebot berät HateAid seit 2018 Personen, die von digitaler Gewalt betroffen sind. Ziel der Beratung ist es, Betroffene in ihrer Situation ernst zu nehmen, aufzufangen und darin zu bestärken, sich gegen digitale Angriffe zur Wehr zu setzen. Für die Jahre 2026 bis 2028 ist ein überjähriges Projekt mit verschiedenen Schwerpunkten geplant, das unter anderem die Beweissicherung zur Rechtsdurchsetzung bei bildbasierter sexualisierter Gewalt erfasst. Neuregelungen wie die bis 2026 ins nationale Recht zu überführende Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sollen in der Breite bekannt gemacht werden; bei dem Thema waren wir gerade schon. Hierfür sollen etwa die Aufbereitung des Themas für Polizei und Justiz durch Workshops und Vorträge und eine enge Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Partnern, wie zum Beispiel mit Frauenberatungsstellen, erfolgen.

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