Frage von Dr. Rainer Kraft (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Teil von Protokoll der 46. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Rainer Kraft (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2980)
Unterliegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Erzeugung von Dampf mittels Kernspaltung durch das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren einem Verbot?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Carsten Träger:
Die Entscheidung des Gesetzgebers zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erfolgte sowohl zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit der Bevölkerung als auch zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für zukünftige Generationen. Hintergrund für diese Entscheidung war eine Neubewertung der Risiken der Kernenergienutzung aufgrund weltweit gewonnener Erkenntnisse, insbesondere im Hinblick auf das bei einem Unfall mögliche Schadensausmaß.
Das Atomgesetz verfolgt ausdrücklich den Zweck, Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen. Der Grundsatz der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge ist im Atomgesetz daher stets zu beachten. Das gilt auch im Rahmen der Genehmigungserteilung für die Errichtung oder den Betrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen. Die Genehmigung für die Errichtung oder den Betrieb von Leistungsreaktoren zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität ist kraft gesetzlicher Anordnung ausgeschlossen.
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