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Rede von Carl-Philipp Sassenrath (CDU/CSU) – Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein

dip / rede 13.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 40. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 15a und 15b: Erste Beratung des von den Abgeordneten Luke Hoß, Clara Bünger, Violetta Bock, weiteren Abgeordneten und der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurfs eines Ges.

Das Protokoll 21/40 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 18.11.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Carl-Philipp Sassenrath (CDU/CSU) – Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein Vielen Dank für die Frage, Herr Kollege. Ich glaube, es gibt bereits einen ganz praktischen Unterschied: Wenn wir im öffentlichen Bereich ohne Ticket das Auto parken, dann ist das durch Kontrolleure relativ leicht überprüfbar; der Ordnungswidrigkeitentatbestand kann leicht kontrolliert werden. Ich glaube, es geht um ein grundsätzlich unterschiedliches Verständnis. Mein Verständnis ist: Ich will keinen Kontrollstaat errichten. Ich möchte nicht, dass wir überall an den Eingängen zu öffentlichen Verkehrsmitteln die Kontrollen ausweiten müssen, sondern ich möchte, dass wir Vertrauen haben können, dass wir uns darauf verlassen können, dass gezahlt wird. Wenn nicht gezahlt wird, dann hat das eben Konsequenzen. Das ist ein ganz anderes staatliches Verständnis. Wenn vorgetragen wird, es gehe doch nur um ein Bagatelldelikt, das ohnehin häufig begangen werde, dann sage ich: „Weil es sowieso häufig gebrochen wird“ darf nie die Argumentation in einem Rechtsstaat sein. Das wäre eine Kapitulation des Staates vor dem geltenden Recht und vor einem Rechtsbruch. Wenn nun argumentiert wird, eine Strafbarkeit sei nicht gerechtfertigt, weil mit dem Schwarzfahren in der Regel keine Überwindung besonderer Schutzvorrichtungen verbunden sei, so kann ich nur sagen: Das ist rechtspolitisch für mich gerade kein Argument gegen die Strafbarkeit, sondern eines dafür. Wir können hier über die Frage der Strafbarkeit miteinander diskutieren und dabei auch unterschiedliche Meinungen aushalten; aber dann sollten wir ehrlich zueinander sein und sehen, wo der eigentliche Unterschied ist: Wir haben ein ganz unterschiedliches Verständnis des Verhältnisses von Staat und Bürgerinnen und Bürgern –

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