Rede von Carl-Philipp Sassenrath (CDU/CSU) – Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein
Teil von Protokoll der 40. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 15a und 15b: Erste Beratung des von den Abgeordneten Luke Hoß, Clara Bünger, Violetta Bock, weiteren Abgeordneten und der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurfs eines Ges.
Das Protokoll 21/40 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 18.11.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Carl-Philipp Sassenrath (CDU/CSU) – Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Statt uns gegenseitig mit moralischer Überheblichkeit zu überziehen, könnten wir versuchen, einfach bei den eigenen persönlichen Prinzipien zu bleiben und aus denen heraus zu debattieren. Deswegen zu Beginn, meine Damen und Herren, ein Geständnis: Auch ich habe schon gegen diesen Straftatbestand verstoßen
– in grauer Vorzeit natürlich –,
den wir alle „Schwarzfahren“ nennen. Ich vermute, dem einen oder anderen in diesem Hohen Hause oder auf den Zuschauerrängen könnte es einmal ähnlich gegangen sein; denn wir hier unten sind schließlich nicht die besseren oder schlechteren Menschen. Aber gerade weil ich um mein eigenes Verhalten weiß, gerade weil in der Hektik des Alltags eben allzu schnell mal kein Fahrschein gelöst wird, dies vergessen wird, gerade weil diese Straftat häufig, ja zu häufig passiert, sollte der Grundsatz gelten: Wer ohne Fahrschein fährt, macht sich strafbar. „Generalprävention“ nennt man das.
Es geht hier um etwas Grundsätzliches. Es geht um das Verhältnis zwischen dem Staat, also der Allgemeinheit, und seinen Bürgerinnen und Bürgern. Es geht um die Frage von Vertrauen, Kontrolle und Konsequenzen.
Wenn der öffentliche Verkehr ein Gut der Allgemeinheit ist – ein Gut, in das wir übrigens gerade massiv investieren – und der öffentliche Verkehr mittelfristig nur erhalten und gestärkt werden kann, wenn die Nutzerinnen und Nutzer ihn stärker finanzieren, also durch den täglichen Gebrauch, wenn es beim öffentlichen Verkehr um einen Bereich des Lebens geht, der nun wirklich alltäglich ist und in dem die grundsätzliche Frage des Verhältnisses von Staat und Bürger gelebter Alltag ist, dann darf die Allgemeinheit die begründete Erwartung gegenüber jedem Einzelnen haben: Wer mitfährt, der zahlt. – Echte Solidarität bedeutet, dass jeder seinen Teil beiträgt, auch im Nahverkehr. Daher muss gelten: Wer Steuern nicht zahlt, wer öffentliches Eigentum beschädigt und wer eben – –
Relationen
- part_of → Protokoll der 40. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren
- part_of_vorgang → Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein
- spoke_in ← Carl-Philipp Sassenrath (Rede)