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Frage von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf die Fragen 42 und 43 der Fragestunde (Drucksache 21/2142)

dip / rede 16.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 34. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Das Protokoll 21/34 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 21.10.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Frage von Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf die Fragen 42 und 43 der Fragestunde (Drucksache 21/2142) Wie hoch ist der Mittelbedarf für die Wasserstraßeninfrastrukturprojekte insgesamt bis 2029 für baureife Vorhaben, und welche Folgen hätte es für die Wasserstraße, wenn diese Bauvorhaben nicht realisiert werden würden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte: Der Investitionsbedarf für die Wasserstraßeninfrastruktur besteht an den Bundeswasserstraßen vor allem für Erhalt und Ersatz der Anlagen. Ersatzinvestitionen und Erhaltungsmaßnahmen, die bereits jetzt Baureife haben oder bei denen in den Jahren 2026 bis 2029 Baurecht vorliegen wird, werden mit dem zur Verfügung stehenden Finanzrahmen umgesetzt. Der Bedarf wird fortlaufend geprüft und regelmäßig in die Haushaltsaufstellung der Bundesregierung eingebracht. Priorität bei den Investitionen in die Wasserstraßeninfrastruktur haben Sicherheit und Ersatzinvestitionen. Danach folgen wir streng dem Prinzip „Erhalt vor Ausbau“, wobei die verkehrswirtschaftliche Relevanz von Baumaßnahmen bei der Prioritätensetzung miteinbezogen wird.

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