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Frage von Nicole Gohlke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142)

dip / rede 15.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 33. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Nicole Gohlke (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2142) Welche Mehrausgaben würden der Bundesregierung in den kommenden vier Jahren entstehen, wenn sie die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Eckdaten für eine BAföG-Reform – „Die Wohnkostenpauschale erhöhen wir zum Wintersemester 2026/27 einmalig auf 440 Euro pro Monat und überprüfen diese regelmäßig. Die Freibeträge werden dynamisiert. Den Grundbedarf für Studierende passen wir in zwei Schritten (hälftig zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29) dauerhaft an das Grundsicherungsniveau an. Der Grundbedarf für Schülerinnen und Schüler wird in gleichem prozentualem Umfang erhöht.“ – bereits zum Wintersemester 2025/2026 umgesetzt hätte (falls keine konkrete Planung zur Dynamisierung der Freibeträge vorliegt, diese bitte außen vor lassen)? Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Silke Launert: Für eine hypothetische Umsetzung der genannten Passage aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien bereits zum Wintersemester 2025/2026 liegen der Bundesregierung keine Mehrkostenschätzungen vor. Im Übrigen sind Mehrkosten einer Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auch zu den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Zeitpunkten abhängig von der konkreten Ausgestaltung. Die konkreten Inhalte der geplanten Reform des BAföG werden derzeit im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt erarbeitet und anschließend innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

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