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Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)

dip / rede 08.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949) Ist der Bundesregierung das Problem bekannt, dass afghanische Staatsangehörige, die ein Visum für Deutschland beantragen möchten, dies teilweise trotz vollständiger Unterlagen und vorhandenen Termins bei der deutschen Botschaft in Islamabad nicht tun können, weil sie kein Visum für Pakistan bekommen, wo sie aber hinreisen müssten, um den Visumantrag zu stellen, weil es in Afghanistan keine diplomatische Vertretung der Bundesrepublik gibt, wie mir Beratungsstellen berichteten, und, falls ja, welche politischen und diplomatischen Lösungen sieht die Bundesregierung für dieses Problem, und wie gestaltet sich der Kontakt der Bundesregierung mit aus Pakistan nach Afghanistan abgeschobenen Personen, die eine Aufnahmezusage für Deutschland haben, nach der weitgehenden Abschaltung des afghanischen Internets (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2736482, www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-internet-abschaltung-100.html)? Antwort des Staatsministers Gunther Krichbaum: Der Bundesregierung ist bekannt, dass es in einigen Fällen zu Problemen bei der Erteilung von Einreisevisa nach Pakistan an afghanische Staatsangehörige durch die pakistanische Botschaft in Kabul gekommen ist. Die Botschaft reagiert in solchen Fällen flexibel und vergibt zeitnah alternative Termine zur Visumbeantragung, sobald das notwendige Einreisevisum für Pakistan vorliegt. Darüber hinaus wurden Regelungen für bevollmächtigte Personen getroffen, um mehrfache Einreisen von Afghanistan nach Pakistan so weit als möglich zu vermeiden. Zu den nach Afghanistan abgeschobenen Personen besteht weiterhin telefonischer Kontakt, und die Bundesregierung bietet diesen Personen durch einen beauftragten Dienstleister Unterstützung an, wo dies möglich und erforderlich ist. Nach Kenntnissen der Bundesregierung stehen Internet- und Mobilfunkdienste seit dem 01.10.2025 wenigstens in Teilen wieder zur Verfügung.

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