Frage von Cansu Özdemir (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Cansu Özdemir (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Wie hat die Bundesregierung auf das laut einem Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 3. September 2025 (Pakistan stellt Berlin Bedingungen für Rückkehr von Afghanen) erfolgte Angebot der pakistanischen Regierung reagiert oder wie wird sie reagieren, die Rückkehr der 210 nach Afghanistan abgeschobenen afghanischen Personen mit einer Aufnahmezusage nach Pakistan zu ermöglichen, wenn Deutschland diesen Visa ausstellt und die Weiterreise nach Deutschland innerhalb von Tagen erfolgt, und inwiefern kann die Bundesregierung die in dem genannten Zeitungsartikel ebenfalls enthaltene Information bestätigen, dass die mehr als 2 000 afghanischen Personen mit einer Aufnahmezusage Islamabad verlassen und in andere Städte gebracht werden sollen, nachdem Pakistan Deutschland seit Anfang des Jahres mehrere Fristen zur Abwicklung der Aufnahmeprogramme gesetzt habe (bitte ausführlich darstellen)?
Antwort des Staatsministers Gunther Krichbaum:
Die Bundesregierung steht mit der Regierung der Islamischen Republik Pakistan in einem fortlaufend engen, hochrangigen Austausch über die Situation der afghanischen Staatsangehörigen mit Aufnahmezusage.
Zu den Details laufender Verhandlungen mit anderen Staaten äußert sich die Bundesregierung nicht.
Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass formelle Voraussetzungen einer Visa- und Einreiseentscheidung grundsätzlich der ordnungsgemäße Abschluss des Visumverfahrens und insbesondere eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung sind. Im Ausreiseverfahren erfolgt ein mehrstufiger, aufeinander aufbauender Prüfprozess.
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