Aufnahmeprogramme Afghanistan
Text
Aufnahmeprogramme Afghanistan
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/294
21. Wahlperiode 28.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Schahina Gambir, Deborah Düring, Claudia Roth
(Augsburg), Max Lucks, Lukas Benner, Marcel Emmerich, Lamya Kaddor,
Filiz Polat, Marlene Schönberger, Dr. Konstantin von Notz, Luise
Amtsberg, Dr. Robert Habeck, Omid Nouripour, Robin Wagener, Boris
Mijatović und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aufnahmeprogramme Afghanistan
Die neue von CDU, CSU und SPD getragene Bundesregierung will bestehende
legale Aufnahmeprogramme nicht weiterführen. Dies betrifft auch rund 2 500
afghanische Staatsangehörige mit einer Aufnahmezusage, die bereits seit
Monaten in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad auf ihre Ausreise nach
Deutschland warten. Gleichzeitig hat der Chef des Bundeskanzleramts,
Thorsten Frei, angekündigt, bestehende Aufnahmezusagen überprüfen zu
wollen (www.welt.de/politik/deutschland/article256109578/14-koepfige-Afghane
n-Familie-Es-gibt-keinen-Anspruch-die-Aufnahme-zu-einem-bestimmten-Zeitp
unkt-zu-realisieren-sagt-Thorsten-Frei.html). Die letzte Bundesregierung hatte
stets betont, dass erteilte Aufnahmezusagen verbindlich seien
(Bundesregierung: Aufnahmezusagen für Schutzbedürftige aus Afghanistan verbindlich | ST
ERN.de). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir
werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme so weit wie möglich beenden
(zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.“ Zu den
rund 2 500 Afghaninnen und Afghanen zählen unter anderem
Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten und Kulturschaffende sowie
Journalistinnen und Journalisten, die von den Taliban bedroht wurden, weil sie für
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Frauenrechte eingetreten sind. Ebenfalls
gehören ehemalige Ortskräfte der deutschen Bundesministerien zu der Gruppe,
die bereits eine Aufnahmezusage erhalten haben, sowie Angehörige vulnerabler
Gruppen (LGBTIQ, alleinstehende Frauen). Sie warten in Pakistan auf eine
Ausreise nach Deutschland. Der letzte Charterflug nach Deutschland fand unter
der Vorgängerregierung im April 2025 statt. Da mangels deutscher Vertretung
in Afghanistan keine Flüge direkt von dort organisiert werden können, werden
die Verfahren in Pakistan abgewickelt. Eingebunden sind dabei nicht nur die
Botschaft, sondern zahlreiche Sicherheitsbehörden. Bundespolizei und das
Bundesamt für Verfassungsschutz nehmen umfangreiche
Sicherheitsüberprüfungen vor, inklusive ausführlicher Interviews. Ende Januar 2025 verkündete
das pakistanische Innenministerium, dass Afghaninnen und Afghanen ohne
gültige Aufenthaltspapiere ebenso wie Inhaberinnen und Inhaber afghanischer
Ausweise die Städte Islamabad und Rawalpindi verlassen müssten, da sie
andernfalls abgeschoben würden. Afghaninnen und Afghanen mit einem
Registrierungsausweis sollen die Städte bis zum 30. Juni 2025 verlassen (www.hrw.or
g/de/news/2025/03/19/pakistan-nach-zwangsrueckfuehrung-droht-
afghaninnenverfolgung-und-elend). Afghanische Staatsangehörige, die über eine
Aufnahmezusage nach Deutschland verfügen, erhielten bisher einen „Schutzbrief“ der
Deutschen Botschaft in Islamabad, der darlegt, dass sie für eine Aufnahme in
Deutschland vorgesehen sind und der ihre Verhaftung und Abschiebung nach
Afghanistan durch die pakistanische Polizei verhindern soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele afghanische Staatsangehörige mit einer Aufnahmezusage nach
§ 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder § 23 Absatz 2 AufenthG
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Einreichung der Kleinen Anfrage in Pakistan (bitte nach Hauptpersonen und
Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste,
Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm
Afghanistan auflisten)?
2. Wie viele afghanische Staatsangehörige mit einer Aufnahmezusage
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Einreichung der Kleinen Anfrage in Guesthouses, die durch die Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) finanziert werden (bitte nach
Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach
Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?
3. Wie viele Widerrufe bzw. Rücknahmen von bereits erteilten
Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage (bitte nach
Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach
Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?
4. Wie viele Klagen bzw. Widersprüche gegen Rücknahmebescheide bzw.
Rücknahmeankündigungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage (bitte nach
Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste,
Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm
Afghanistan und dem Ausgang der Klagen bzw. Widersprüche auflisten)?
5. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Verbleib afghanischer
Staatsangehöriger, die aufgrund einer Rücknahme einer Aufnahmezusage das
GIZ-Guesthouse nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller
innerhalb einer Woche verlassen mussten (Aufnahmeprogramm für
Afghan*innen: Im Stich gelassen | taz.de)?
6. Wie viele Mitarbeitende des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Einreichung der Kleinen Anfrage an die Deutsche Botschaft in Islamabad
abgeordnet, und plant die Bundesregierung eine Reduzierung der BAMF-
Mitarbeitenden in Islamabad, und wenn ja, warum?
7. Wie viele Mitarbeitende der Bundespolizei sind nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage an die
Deutsche Botschaft in Islamabad abgeordnet, und plant die
Bundesregierung eine Reduzierung der Bundespolizeibeschäftigten in Islamabad, und
wenn ja, warum?
8. Wie viele Mitarbeitende weiterer Sicherheitsbehörden sind nach Kenntnis
der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage
an die Deutsche Botschaft in Islamabad abgeordnet, und wird eine
Reduzierung des Kontingents geplant, und wenn ja, warum?
9. Wie viele Beschäftigte arbeiten zum Zeitpunkt der Einreichung der
Kleinen Anfrage nach Kenntnis der Bundesregierung in der Konsular- und
Visaabteilung der Deutschen Botschaft in Islamabad für die Administrierung
der Aufnahmeprogramme afghanischer Staatsangehöriger, und ist eine
Reduzierung des Personals geplant, und wenn ja, warum?
10. Wie viele Beschäftigte der Gesellschaft für internationale
Zusammenarbeit (GIZ) arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt
der Einreichung der Kleinen Anfrage in der Logistik und Unterbringung
afghanischer Staatsangehöriger in Pakistan, und ist eine Reduzierung des
Mitarbeitendenstabes geplant, und wenn ja, warum?
11. Wie wird mit denjenigen afghanischen Staatsangehörigen verfahren, die
alle Stufen des Visums- und Sicherheitsüberprüfungsverfahrens
erfolgreich absolviert haben, und erhalten diese ihre derzeit in der deutschen
Botschaft in Islamabad befindlichen Reisepässe und ein Visum für
Deutschland, und wenn nein, warum nicht?
12. Wann werden wieder Termine für Sicherheitsinterviews an der Deutschen
Botschaft Islamabad vergeben und diese Interviews durchgeführt?
13. Wird die Bundesregierung afghanischen Staatsangehörigen, die den
Visumsprozess erfolgreich durchlaufen haben und gegen die keine
Sicherheitsbedenken vorliegen, die Ausreise mittels Linienflügen von Islamabad
nach Deutschland ermöglichen und finanzieren, und wenn nein, warum
nicht?
14. Welche Behörden sollen wann die angekündigte Überprüfung der bereits
erteilten Aufnahmezusagen der in Islamabad befindlichen afghanischen
Staatsangehörigen durchführen (www.welt.de/politik/deutschland/article2
56109578/14-koepfige-Afghanen-Familie-Es-gibt-keinen-Anspruch-die-A
ufnahme-zu-einem-bestimmten-Zeitpunkt-zu-realisieren-sagt-Thorsten-Fr
ei.html)?
15. Werden bei der in Frage 14 genannten Überprüfung auch bei den Fällen
des Bundesaufnahmeprogramms die falleinreichenden Meldestellen
informiert, und wenn nein, warum nicht?
16. Wie werden die Bundesländer, in die die afghanischen Staatsangehörigen
mit Aufnahmezusage nach der Ankunft in Deutschland verteilt werden,
über den weiteren Aufnahmeprozess informiert?
17. Wie wird die Bundesregierung bei der zeitlichen Planung der
angekündigten Überprüfungen von bereits erteilten Aufnahmezusagen die
Ankündigung der pakistanischen Regierung berücksichtigen, dass bis Ende Juni
2025 alle afghanischen Staatsangehörigen, auch diejenigen mit einem
Registrierungsausweis (Proof of Registration, PoR), wohl auch bei einer
Aufnahmezusage westlicher Staaten, Pakistan verlassen müssen,
anderenfalls droht ihnen die Abschiebung nach Afghanistan (www.hrw.org/de/ne
ws/2025/03/19/pakistan-nach-zwangsrueckfuehrung-droht-afghaninnen-v
erfolgung-und-elend)?
18. Wird die Bundesregierung eine Aktualisierung der Homepage Fragen und
Antworten zum Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan –
Auswärtiges Amt vornehmen, und wenn nein, warum nicht?
19. Wird sich die Bundesregierung in Gesprächen mit der pakistanischen
Regierung dafür einsetzen, dass afghanische Staatsangehörige mit
Aufnahmezusage für Deutschland nicht von den Abschiebemaßnahmen betroffen
sind, und wird es eine Verlängerung der sogenannten Schutzbriefe der
deutschen Botschaft geben, und wenn nein, warum nicht (www.deutschla
ndfunk.de/auswaertiges-amt-aeussert-sorge-um-afghanische-fluechtlinge-i
n-pakistan-100.html)?
20. Wird die Bundesregierung afghanische Staatsangehörige, die aufgrund
unverschuldet langer Aufenthaltszeiten in Pakistan im Rahmen des Visums-
und Sicherheitsüberprüfungsprozesses bei den Aufnahmeprogrammen und
die wegen des Ablaufs ihres pakistanischen Visums Schwierigkeiten bei
der Ausreise aus Pakistan zu gewärtigen haben, beim Erhalt und der
Finanzierung pakistanischer Exit Permits unterstützen, und wenn nein,
warum nicht?
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheits- und
Menschenrechtslage für afghanische Staatsangehörige, die sich für Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit und für Frauenrechte und Zugang zu Bildung für Mädchen
und Frauen eingesetzt haben, bei einer Rückkehr nach Afghanistan?
22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheits- und
Menschenrechtslage für afghanische Angehörige der LGBTIQ-Community bei einer
Rückkehr nach Afghanistan?
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheits- und
Menschenrechtslage für alleinstehende afghanische Frauen bei einer Rückkehr nach
Afghanistan (www.asyl.net/view/eugh-diskriminierende-massnahmen-gegen-fra
uen-in-afghanistan-sind-als-verfolgung-zu-bewerten)?
24. Sind der Bundesregierung die jüngsten Berichte des UN-
Sonderberichterstatters für Afghanistan, Richard Bennett, zur Verhängung
und Vollstreckung von Todesurteilen und Körperstrafen bekannt, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen (www.ohchr.org/en/
pressreleases/2025/04/afghanistan-must-immediately-stop-public-executions-a
nd-corporal-punishment und Report of the Special Rapporteur on the
situation of human rights in Afghanistan, Richard Bennett – Situation of
human rights in Afghanistan (Human Rights Council, Fifty-eighth session,
24 February – 4. April 2025 – A/HRC/58/80))?
25. Wie viele Personen plant die Bundesregierung zwischen 2025 und 2028
im Rahmen von Resettlement-Programmen und humanitären
Aufnahmeprogrammen aufzunehmen (bitte nach Programmen (EU, Bund,
Bundesländer) und Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Berlin, den 21. Mai 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Boris Mijatović (Kleine Anfrage)
- asked ← Claudia Roth (Kleine Anfrage)
- asked ← Deborah Düring (Kleine Anfrage)
- asked ← Filiz Polat (Kleine Anfrage)
- asked ← Konstantin von Notz (Kleine Anfrage)
- asked ← Lamya Kaddor (Kleine Anfrage)
- asked ← Luise Amtsberg (Kleine Anfrage)
- asked ← Lukas Benner (Kleine Anfrage)
- asked ← Marcel Emmerich (Kleine Anfrage)
- asked ← Marlene Schönberger (Kleine Anfrage)
- asked ← Max Lucks (Kleine Anfrage)
- asked ← Omid Nouripour (Kleine Anfrage)
- asked ← Robert Habeck (Kleine Anfrage)
- asked ← Robin Wagener (Kleine Anfrage)
- asked ← Schahina Gambir (Kleine Anfrage)
- authored ← Deborah Düring
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Schahina Gambir
- part_of_vorgang → Aufnahmeprogramme Afghanistan (Kleine Anfrage)