Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Clara Bünger (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)
Welche genaueren quantitativen Angaben kann die Bundesregierung zum Stand der etwa 2 300 Fälle machen, in denen Menschen aus Afghanistan mit einer Aufnahmezusage seit dem Regierungswechsel auf die Visumserteilung bzw. Einreise nach Deutschland warteten (etwa Zahlen zu: Personen, die infolge einer Gerichtsentscheidung nach Deutschland eingereist sind, aus Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden, in Pakistan auf die Visumerteilung warten, davon: sicherheitsüberprüft/interviewt, Rechtsmittel eingelegt usw.), und was genau hat der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, seit seinem Amtsantritt unternommen bzw. plant er, um noch ausstehende Sicherheitsüberprüfungen in diesen Fällen vorzunehmen, vor dem Hintergrund seiner aktuellen Äußerung, er sei „nicht bereit, auf Sicherheitsüberprüfungen zu verzichten“ (http://www.migazin.de/2025/08/24/dobrindt-pruefung-visa-afghanen-monate/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_source_platform=mailpoet&utm_campaign=migletter-free_2042; bitte so genau wie möglich mit Zeitdaten und Angaben zum hierfür wann und in welcher Zahl eingesetzten Personal darlegen)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries:
Es sind 47 Personen infolge von Gerichtsentscheidungen nach Deutschland eingereist. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Personen, bei denen Gerichtsbeschlüsse die Bundesrepublik Deutschland verpflichten, die Einreise der Personen zu ermöglichen und ihnen dafür die erforderlichen Visa auszustellen. Es sind Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und dem sogenannten Überbrückungsprogramm für weitere besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen. Alle diese Personen haben das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsüberprüfung durchlaufen.
In Pakistan befinden sich gegenwärtig 2008 Personen in den verschiedenen Schritten des Ausreiseverfahrens. Fast alle dieser Personen haben noch nicht alle Schritte im Ausreiseverfahren durchlaufen. 217 Personen wurden aus Pakistan nach Afghanistan abgeschoben (Zahlen jeweils Stand 4. September).
Die Bundesregierung hat eine Detailprüfung zu den bestehenden Aufnahmezusagen aus der letzten Wahlperiode für afghanische Staatsangehörige eingeführt. Die Einzelfallprüfungen dienen einer erneuten Überprüfung für jede Person, ob die Kriterien einer Aufnahme weiterhin erfüllt sind. Wo keine rechtsverbindliche Aufnahmezusage besteht oder die Personen nicht alle Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel Sicherheitsüberprüfungen negativ verlaufen, wird eine Aufnahme nicht stattfinden.
Die Dauer der Verfahren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. An der Umsetzung der Verfahren sind eine Vielzahl von unterschiedlichen Behörden beteiligt, mit einer teilweise schwankenden Anzahl von Mitarbeitenden, die sich mit den Verfahren befassen. Der Einsatz erfolgt bedarfsgerecht, weshalb die Anzahl der Personen, die an den Verfahren beteiligt sind, nicht konkret bezifferbar ist.
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