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Frage von Maik Brückner (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483)

dip / rede 10.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 20. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Maik Brückner (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/483) Welche Konsequenzen zum Schutz der Betroffenen zieht die Bundesregierung daraus, dass aus Pakistan nach Afghanistan abgeschobenen queeren Menschen nach Auffassung von Richard Bennett, dem UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtssituation in Afghanistan, grausame staatliche Hinrichtungen wie öffentliche Steinigung droht (Punkt 12 in: http://www.ohchr.org/sites/default/files/2025-07/a-hrc-59-25-annex-1-en.pdf) und queere Menschen auf keine Netzwerke zum Versteck und Überleben zurückgreifen können, da ihnen ebenso eine Verfolgung durch die eigenen Familien droht (Punkt 14 in http://www.ohchr.org/sites/default/files/2025-07/a-hrc-59-25-annex-1-en.pdf)? Antwort des Staatsministers Gunther Krichbaum: Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Austausch mit dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Situation der Menschenrechte in Afghanistan, Richard Bennett. Die Bundesregierung macht selbst regelmäßig darauf aufmerksam, dass sich die Menschenrechtslage in Afghanistan seit der faktischen Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 kontinuierlich verschlechtert. Sie setzt sich deshalb – insbesondere in ihren technischen Kontakten mit der De-facto-Regierung – weiterhin für die Achtung der internationalen Verpflichtungen Afghanistans, auch mit Bezug auf die von Afghanistan gezeichneten und für die De-facto-Regierung bindenden Menschenrechtskonventionen, ein.

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