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Aufnahmeprogramme Afghanistan (Antwort zu Drs. 21/294)

dip / drucksache 13.06.2025 · WP 21 · 21/492 · Antwort · Original ↗

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Aufnahmeprogramme Afghanistan (Antwort zu Drs. 21/294) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/492 21. Wahlperiode 13.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schahina Gambir, Deborah Düring, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 21/294 – Aufnahmeprogramme Afghanistan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die neue von CDU, CSU und SPD getragene Bundesregierung will bestehende legale Aufnahmeprogramme nicht weiterführen. Dies betrifft auch rund 2 500 afghanische Staatsangehörige mit einer Aufnahmezusage, die bereits seit Monaten in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad auf ihre Ausreise nach Deutschland warten. Gleichzeitig hat der Chef des Bundeskanzleramts, Thorsten Frei, angekündigt, bestehende Aufnahmezusagen überprüfen zu wollen (www.welt.de/politik/deutschland/article256109578/14-koepfige-Afghane n-Familie-Es-gibt-keinen-Anspruch-die-Aufnahme-zu-einem-bestimmten-Zeit punkt-zu-realisieren-sagt-Thorsten-Frei.html). Die letzte Bundesregierung hatte stets betont, dass erteilte Aufnahmezusagen verbindlich seien (Bundesregierung: Aufnahmezusagen für Schutzbedürftige aus Afghanistan verbindlich | STERN.de). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme so weit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.“ Zu den rund 2 500 Afghaninnen und Afghanen zählen unter anderem Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten und Kulturschaffende sowie Journalistinnen und Journalisten, die von den Taliban bedroht wurden, weil sie für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Frauenrechte eingetreten sind. Ebenfalls gehören ehemalige Ortskräfte der deutschen Bundesministerien zu der Gruppe, die bereits eine Aufnahmezusage erhalten haben, sowie Angehörige vulnerabler Gruppen (LGBTIQ, alleinstehende Frauen). Sie warten in Pakistan auf eine Ausreise nach Deutschland. Der letzte Charterflug nach Deutschland fand unter der Vorgängerregierung im April 2025 statt. Da mangels deutscher Vertretung in Afghanistan keine Flüge direkt von dort organisiert werden können, werden die Verfahren in Pakistan abgewickelt. Eingebunden sind dabei nicht nur die Botschaft, sondern zahlreiche Sicherheitsbehörden. Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz nehmen umfangreiche Sicherheitsüberprüfungen vor, inklusive ausführlicher Interviews. Ende Januar 2025 verkündete das pakistanische Innenministerium, dass Afghaninnen und Afghanen ohne gültige Aufenthaltspapiere ebenso wie Inhaberinnen und Inhaber afghanischer Ausweise die Städte Islamabad und Rawalpindi verlassen müssten, da sie andernfalls abgeschoben würden. Afghaninnen und Afghanen mit einem Registrierungsausweis sollen die Städte bis zum Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 30. Juni 2025 verlassen (www.hrw.org/de/news/2025/03/19/pakistan-nach-zw angsrueckfuehrung-droht-afghaninnen-verfolgung-und-elend). Afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage nach Deutschland verfügen, erhielten bisher einen „Schutzbrief“ der Deutschen Botschaft in Islamabad, der darlegt, dass sie für eine Aufnahme in Deutschland vorgesehen sind und der ihre Verhaftung und Abschiebung nach Afghanistan durch die pakistanische Polizei verhindern soll.  1. Wie viele afghanische Staatsangehörige mit einer Aufnahmezusage nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder § 23 Absatz 2 AufenthG befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage in Pakistan (bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?  2. Wie viele afghanische Staatsangehörige mit einer Aufnahmezusage befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage in Guesthouses, die durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) finanziert werden (bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Mit Stand vom 28. Mai 2025 befinden sich insgesamt 2 384 afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage in Pakistan, die von einem von der Bundesregierung beauftragten Dienstleister dort unterstützt werden. Dies umfasst auch die Unterbringung in Guesthouses. Die Verteilung auf die verschiedenen Aufnahmeverfahren stellt sich wie folgt dar: – Ortskräfteverfahren: 297 Personen (davon 50 Hauptpersonen, 247 Familienangehörige) – Menschenrechtsliste: 70 Personen (davon 17 Hauptpersonen, 53 Familienangehörige) – Überbrückungsprogramm: 772 Personen (davon 109 Hauptpersonen, 663 Familienangehörige) – Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan: 1 245 Personen (davon 295 Hauptpersonen, 950 Familienangehörige).  3. Wie viele Widerrufe bzw. Rücknahmen von bereits erteilten Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage (bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)? Mit Stand vom 28. Mai 2025 sind in drei Verfahren Widerrufe von bereits erteilten Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan ergangen. Von den Widerrufen betroffen sind insgesamt drei Hauptpersonen und zehn Begleitpersonen. Bei den übrigen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan erfolgen keine Widerrufe/Rücknahmen im rechtlichen Sinn.  4. Wie viele Klagen bzw. Widersprüche gegen Rücknahmebescheide bzw. Rücknahmeankündigungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage (bitte nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und dem Ausgang der Klagen bzw. Widersprüche auflisten)? In allen, in der in der Antwort zu Frage 3 genannten Fällen wurden Klagen und entsprechende Anträge auf Eilrechtsschutz eingelegt. In zwei dieser drei Verfahren wurde der Antrag auf Eilrechtsschutz durch das Verwaltungsgericht abgelehnt (Stand: 28. Mai 2025). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  5. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Verbleib afghanischer Staatsangehöriger, die aufgrund einer Rücknahme einer Aufnahmezusage das GIZ-Guesthouse nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller innerhalb einer Woche verlassen mussten (Aufnahmeprogramm für Afghan*innen: Im Stich gelassen | taz.de)? Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse über den Verbleib der Personen vor, die aufgrund von erfolgtem Widerruf der Aufnahmezusage im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan das unterstützte Ausreiseverfahren und damit auch die durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) bereitgestellte Unterkunft verlassen mussten.  6. Wie viele Mitarbeitende des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage an die Deutsche Botschaft in Islamabad abgeordnet, und plant die Bundesregierung eine Reduzierung der BAMF-Mitarbeitenden in Islamabad, und wenn ja, warum? Derzeit sind vier Mitarbeitende des BAMF formell an die deutsche Botschaft in Islamabad abgeordnet. Änderungen beim Einsatz der BAMF-Mitarbeitenden zur Unterstützung bei den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan sind abhängig von den Entscheidungen der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag, wonach eine Beendigung der freiwilligen Aufnahmeprogramme soweit wie möglich erfolgen soll.  7. Wie viele Mitarbeitende der Bundespolizei sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage an die Deutsche Botschaft in Islamabad abgeordnet, und plant die Bundesregierung eine Reduzierung der Bundespolizeibeschäftigten in Islamabad, und wenn ja, warum? Zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage sind zwei Dokumenten- und Visumberater an die deutsche Botschaft in Islamabad abgeordnet. Eine Reduzierung des Personals ist derzeit nicht vorgesehen.  8. Wie viele Mitarbeitende weiterer Sicherheitsbehörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage an die Deutsche Botschaft in Islamabad abgeordnet, und wird eine Reduzierung des Kontingents geplant, und wenn ja, warum? Mitarbeitende weiterer Sicherheitsbehörden werden zur Aufgabenwahrnehmung im Zusammenhang mit den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan grundsätzlich nicht an die deutsche Botschaft in Islamabad abgeordnet.  9. Wie viele Beschäftigte arbeiten zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage nach Kenntnis der Bundesregierung in der Konsular- und Visaabteilung der Deutschen Botschaft in Islamabad für die Administrierung der Aufnahmeprogramme afghanischer Staatsangehöriger, und ist eine Reduzierung des Personals geplant, und wenn ja, warum? Grundsätzlich arbeiten in der Konsular- und Visaabteilung der deutschen Botschaft in Islamabad für die Administrierung der Aufnahmeprogramme afghanischer Staatsangehöriger der deutschen Botschaft in Islamabad drei Entsandte (davon eine Stelle zu 50 Prozent) des Auswärtigen Amts, vier Lokalbeschäftigte sowie zwei Dokumenten- und Visumberater der Bundespolizei und drei Mitarbeitende des BAMF. Eine Reduzierung des Personals ist derzeit nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen. 10. Wie viele Beschäftigte der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage in der Logistik und Unterbringung afghanischer Staatsangehöriger in Pakistan, und ist eine Reduzierung des Mitarbeitendenstabes geplant, und wenn ja, warum? Die GIZ beschäftigt in Pakistan aktuell 24 Mitarbeitende im Rahmen der unterstützten Ausreise. Befristete Verträge laufen gemäß ihrer jeweiligen Vertragslaufzeit und werden bei Bedarf verlängert. 11. Wie wird mit denjenigen afghanischen Staatsangehörigen verfahren, die alle Stufen des Visums- und Sicherheitsüberprüfungsverfahrens erfolgreich absolviert haben, und erhalten diese ihre derzeit in der deutschen Botschaft in Islamabad befindlichen Reisepässe und ein Visum für Deutschland, und wenn nein, warum nicht? Vor dem Hintergrund, dass die Einreisen derzeit ausgesetzt sind, werden an die sich im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan in Pakistan befindlichen Personen keine Visa ausgegeben. Zudem ist zu berücksichtigen, dass alle Aufnahmezusagen stets unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen Visumsverfahrens und etwaig sich im weiteren Verfahren ergebender Sicherheitsbedenken oder Erkenntnisse stehen. Grundsätzlich können sich in jedem Stadium des Verfahrens Erkenntnisse ergeben, die zu einer Aufhebung der Aufnahmezusagen führen können. Mit Blick auf die Vorgaben im Koalitionsvertrag, wonach eine Beendigung der freiwilligen Aufnahmeprogramme soweit wie möglich erfolgt, prüft die Bundesregierung derzeit die Umsetzung dieses Vorhabens im Hinblick auf die Aufnahmeverfahren aus Afghanistan. Bis dahin sind die Einreisen ausgesetzt. Personen, deren Pässe zur Durchführung des Visumverfahrens an der deutschen Botschaft in Islamabad aufbewahrt werden, wird auf Verlangen ihr Reisepass herausgegeben. Eine Ausgabe von Visa findet vor dem Hintergrund derzeit ausgesetzter Ausreisen momentan nicht statt. 12. Wann werden wieder Termine für Sicherheitsinterviews an der Deutschen Botschaft Islamabad vergeben und diese Interviews durchgeführt? Mit Blick auf die Vorgaben im Koalitionsvertrag, wonach eine Beendigung der freiwilligen Aufnahmeprogramme soweit wie möglich erfolgt, prüft die Bundesregierung derzeit die Umsetzung dieses Vorhabens. Bis dahin sind die Einreisen ausgesetzt. 13. Wird die Bundesregierung afghanischen Staatsangehörigen, die den Visumsprozess erfolgreich durchlaufen haben und gegen die keine Sicherheitsbedenken vorliegen, die Ausreise mittels Linienflügen von Islamabad nach Deutschland ermöglichen und finanzieren, und wenn nein, warum nicht? Mit Blick auf die Vorgaben im Koalitionsvertrag, wonach eine Beendigung der freiwilligen Aufnahmeprogramme soweit wie möglich erfolgt, prüft die Bundesregierung derzeit die Umsetzung dieses Vorhabens. Bis dahin sind die Einreisen ausgesetzt. Die Einreise nach Deutschland ist nur mit einem gültigen Visum möglich. Angesichts der ausgesetzten Einreisen werden derzeit keine Visa ausgegeben. 14. Welche Behörden sollen wann die angekündigte Überprüfung der bereits erteilten Aufnahmezusagen der in Islamabad befindlichen afghanischen Staatsangehörigen durchführen (www.welt.de/politik/deutschland/article 256109578/14-koepfige-Afghanen-Familie-Es-gibt-keinen-Anspruch-di e-Aufnahme-zu-einem-bestimmten-Zeitpunkt-zu-realisieren-sagt-Thorste n-Frei.html)? Mit Blick auf die Vorgaben im Koalitionsvertrag, wonach eine Beendigung der freiwilligen Aufnahmeprogramme soweit wie möglich erfolgt, prüft die Bundesregierung derzeit die Umsetzung dieses Vorhabens. 15. Werden bei der in Frage 14 genannten Überprüfung auch bei den Fällen des Bundesaufnahmeprogramms die falleinreichenden Meldestellen informiert, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Informationen an die meldeberechtigten Stellen im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan erfolgen anlassbezogen. 16. Wie werden die Bundesländer, in die die afghanischen Staatsangehörigen mit Aufnahmezusage nach der Ankunft in Deutschland verteilt werden, über den weiteren Aufnahmeprozess informiert? Die Länder werden im Rahmen der etablierten Austauschformate informiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 17. Wie wird die Bundesregierung bei der zeitlichen Planung der angekündigten Überprüfungen von bereits erteilten Aufnahmezusagen die Ankündigung der pakistanischen Regierung berücksichtigen, dass bis Ende Juni 2025 alle afghanischen Staatsangehörigen, auch diejenigen mit einem Registrierungsausweis (Proof of Registration, PoR), wohl auch bei einer Aufnahmezusage westlicher Staaten, Pakistan verlassen müssen, anderenfalls droht ihnen die Abschiebung nach Afghanistan (www.hrw.o rg/de/news/2025/03/19/pakistan-nach-zwangsrueckfuehrung-droht-afgha ninnen-verfolgung-und-elend)? 19. Wird sich die Bundesregierung in Gesprächen mit der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage für Deutschland nicht von den Abschiebemaßnahmen betroffen sind, und wird es eine Verlängerung der sogenannten Schutzbriefe der deutschen Botschaft geben, und wenn nein, warum nicht (www.deuts chlandfunk.de/auswaertiges-amt-aeussert-sorge-um-afghanische-fluechtli nge-in-pakistan-100.html)? Die Fragen 17 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Hinsichtlich der Situation von Abschiebungen durch die pakistanischen Behörden wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 20/15087 verwiesen. 18. Wird die Bundesregierung eine Aktualisierung der Homepage Fragen und Antworten zum Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan – Auswärtiges Amt vornehmen, und wenn nein, warum nicht? Über das weitere Vorgehen beim Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan wird die Bundesregierung bedarfsbezogen informieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 20. Wird die Bundesregierung afghanische Staatsangehörige, die aufgrund unverschuldet langer Aufenthaltszeiten in Pakistan im Rahmen des Visums- und Sicherheitsüberprüfungsprozesses bei den Aufnahmeprogrammen und die wegen des Ablaufs ihres pakistanischen Visums Schwierigkeiten bei der Ausreise aus Pakistan zu gewärtigen haben, beim Erhalt und der Finanzierung pakistanischer Exit Permits unterstützen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung kann afghanische Staatsangehörige abhängig von den Umständen im jeweiligen Einzelfall bei der Beschaffung und der Finanzierung pakistanischer Exit Permits unterstützen. 21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheits- und Menschenrechtslage für afghanische Staatsangehörige, die sich für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und für Frauenrechte und Zugang zu Bildung für Mädchen und Frauen eingesetzt haben, bei einer Rückkehr nach Afghanistan? 22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheits- und Menschenrechtslage für afghanische Angehörige der LGBTIQ-Community bei einer Rückkehr nach Afghanistan? 23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheits- und Menschenrechtslage für alleinstehende afghanische Frauen bei einer Rückkehr nach Afghanistan (www.asyl.net/view/eugh-diskriminierende-massnahmen-ge gen-frauen-in-afghanistan-sind-als-verfolgung-zu-bewerten)? Die Fragen 21 bis 23 werden gemeinsam beantwortet. Allgemein ist die Sicherheitslage in Afghanistan schlecht. Die Zahlen ziviler Opfer sind in den vergangenen Jahren zurückgegangen, dennoch kommt es regelmäßig zu terroristischen Anschlägen und bewaffneten Auseinandersetzungen. Die Menschenrechtslage in Afghanistan verschlechtert sich seit der faktischen Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 kontinuierlich und ist von einer systematischen Verletzung der Menschenrechte, insbesondere auch grundlegendster Rechte von Frauen und Mädchen, gekennzeichnet. Berichte zeugen davon, dass Personen, die sich für säkulare Frauen- und Mädchenbildung, Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit einsetzen, regelmäßig und teilweise willkürlich inhaftiert werden. Homosexualität und Transsexualität sind gesellschaftlich geächtet sowie von der De-facto-Regierung verboten und unter Strafe gestellt. Personen, die entsprechender Handlungen beschuldigt werden, sind regelmäßig Opfer von öffentlichen Körperstrafen und Inhaftierungen. Es liegen Berichte über physische und sexuelle Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität von Personen in Haft vor. Die institutionelle und systematische Diskriminierung von Frauen und Mädchen durch die Taliban ist präzedenzlos und bewirkt ihren Ausschluss aus nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens und von jeglicher gesellschaftlicher Teilhabe. Beispielhaft dafür stehen der vollständige Ausschluss von politischer Teilhabe, die Aussetzung der Sekundarbildung für Mädchen, das Universitätsverbot für Frauen, Beschäftigungsverbote für Frauen sowie massive Einschränkungen eigenständiger Bewegungsfreiheit ohne männliche Familienangehörige und weiterer Einschränkungen unter dem sogenannten „Tugendgesetz“, wie das Verbot des öffentlichen Erhebens der eigenen Stimme für Frauen. 24. Sind der Bundesregierung die jüngsten Berichte des UN- Sonderberichterstatters für Afghanistan, Richard Bennett, zur Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen und Körperstrafen bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen (www.ohchr.org/en/press-release s/2025/04/afghanistan-must-immediately-stop-public-executions-and-cor poral-punishment und Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in Afghanistan, Richard Bennett – Situation of human rights in Afghanistan (Human Rights Council, Fifty-eighth session, 24 February – 4. April 2025 – A/HRC/58/80))? Die Berichte sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Austausch mit Richard Bennett. Sie setzt sich weiterhin für die Achtung der internationalen Verpflichtungen Afghanistans, auch mit Bezug auf die von Afghanistan gezeichneten und für die De-facto-Regierung bindenden Menschenrechtskonventionen, ein. 25. Wie viele Personen plant die Bundesregierung zwischen 2025 und 2028 im Rahmen von Resettlement-Programmen und humanitären Aufnahmeprogrammen aufzunehmen (bitte nach Programmen (EU, Bund, Bundesländer) und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Mit Blick auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Beendigung von Bundesaufnahmeprogrammen, soweit wie möglich, sind alle Verfahren und Einreisen nach Deutschland bis zur Entscheidung zum weiteren Vorgehen ausgesetzt. Derzeit prüft die Bundesregierung das weitere Vorgehen, auch im Hinblick auf den deutschen Beitrag zum EU-Resettlement-Programm. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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