Aufnahmeprogramme Afghanistan (Antwort zu Drs. 21/294)
Text
Aufnahmeprogramme Afghanistan (Antwort zu Drs. 21/294)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/492
21. Wahlperiode 13.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schahina Gambir, Deborah Düring,
Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/294 –
Aufnahmeprogramme Afghanistan
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die neue von CDU, CSU und SPD getragene Bundesregierung will
bestehende legale Aufnahmeprogramme nicht weiterführen. Dies betrifft auch rund
2 500 afghanische Staatsangehörige mit einer Aufnahmezusage, die bereits
seit Monaten in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad auf ihre Ausreise
nach Deutschland warten. Gleichzeitig hat der Chef des Bundeskanzleramts,
Thorsten Frei, angekündigt, bestehende Aufnahmezusagen überprüfen zu
wollen (www.welt.de/politik/deutschland/article256109578/14-koepfige-Afghane
n-Familie-Es-gibt-keinen-Anspruch-die-Aufnahme-zu-einem-bestimmten-Zeit
punkt-zu-realisieren-sagt-Thorsten-Frei.html). Die letzte Bundesregierung
hatte stets betont, dass erteilte Aufnahmezusagen verbindlich seien
(Bundesregierung: Aufnahmezusagen für Schutzbedürftige aus Afghanistan
verbindlich | STERN.de). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt
es: „Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme so weit wie möglich
beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.“
Zu den rund 2 500 Afghaninnen und Afghanen zählen unter anderem
Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten und Kulturschaffende
sowie Journalistinnen und Journalisten, die von den Taliban bedroht wurden,
weil sie für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Frauenrechte eingetreten
sind. Ebenfalls gehören ehemalige Ortskräfte der deutschen
Bundesministerien zu der Gruppe, die bereits eine Aufnahmezusage erhalten haben, sowie
Angehörige vulnerabler Gruppen (LGBTIQ, alleinstehende Frauen). Sie
warten in Pakistan auf eine Ausreise nach Deutschland. Der letzte Charterflug
nach Deutschland fand unter der Vorgängerregierung im April 2025 statt. Da
mangels deutscher Vertretung in Afghanistan keine Flüge direkt von dort
organisiert werden können, werden die Verfahren in Pakistan abgewickelt.
Eingebunden sind dabei nicht nur die Botschaft, sondern zahlreiche
Sicherheitsbehörden. Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz nehmen
umfangreiche Sicherheitsüberprüfungen vor, inklusive ausführlicher Interviews.
Ende Januar 2025 verkündete das pakistanische Innenministerium, dass
Afghaninnen und Afghanen ohne gültige Aufenthaltspapiere ebenso wie
Inhaberinnen und Inhaber afghanischer Ausweise die Städte Islamabad und
Rawalpindi verlassen müssten, da sie andernfalls abgeschoben würden. Afghaninnen
und Afghanen mit einem Registrierungsausweis sollen die Städte bis zum
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 13. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
30. Juni 2025 verlassen (www.hrw.org/de/news/2025/03/19/pakistan-nach-zw
angsrueckfuehrung-droht-afghaninnen-verfolgung-und-elend). Afghanische
Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage nach Deutschland verfügen,
erhielten bisher einen „Schutzbrief“ der Deutschen Botschaft in Islamabad,
der darlegt, dass sie für eine Aufnahme in Deutschland vorgesehen sind und
der ihre Verhaftung und Abschiebung nach Afghanistan durch die
pakistanische Polizei verhindern soll.
1. Wie viele afghanische Staatsangehörige mit einer Aufnahmezusage nach
§ 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder § 23 Absatz 2 AufenthG
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Einreichung der Kleinen Anfrage in Pakistan (bitte nach Hauptpersonen
und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste,
Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm
Afghanistan auflisten)?
2. Wie viele afghanische Staatsangehörige mit einer Aufnahmezusage
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Einreichung der Kleinen Anfrage in Guesthouses, die durch die Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) finanziert werden (bitte nach
Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach
Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Mit Stand vom 28. Mai 2025 befinden sich insgesamt 2 384 afghanische
Staatsangehörige mit Aufnahmezusage in Pakistan, die von einem von der
Bundesregierung beauftragten Dienstleister dort unterstützt werden. Dies umfasst auch
die Unterbringung in Guesthouses. Die Verteilung auf die verschiedenen
Aufnahmeverfahren stellt sich wie folgt dar:
– Ortskräfteverfahren: 297 Personen (davon 50 Hauptpersonen, 247
Familienangehörige)
– Menschenrechtsliste: 70 Personen (davon 17 Hauptpersonen, 53
Familienangehörige)
– Überbrückungsprogramm: 772 Personen (davon 109 Hauptpersonen,
663 Familienangehörige)
– Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan: 1 245 Personen (davon
295 Hauptpersonen, 950 Familienangehörige).
3. Wie viele Widerrufe bzw. Rücknahmen von bereits erteilten
Aufnahmezusagen für afghanische Staatsangehörige gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage (bitte
nach Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach
Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)?
Mit Stand vom 28. Mai 2025 sind in drei Verfahren Widerrufe von bereits
erteilten Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms
Afghanistan ergangen. Von den Widerrufen betroffen sind insgesamt drei
Hauptpersonen und zehn Begleitpersonen. Bei den übrigen Aufnahmeverfahren aus
Afghanistan erfolgen keine Widerrufe/Rücknahmen im rechtlichen Sinn.
4. Wie viele Klagen bzw. Widersprüche gegen Rücknahmebescheide bzw.
Rücknahmeankündigungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage (bitte nach
Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste,
Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und dem Ausgang der Klagen bzw. Widersprüche
auflisten)?
In allen, in der in der Antwort zu Frage 3 genannten Fällen wurden Klagen und
entsprechende Anträge auf Eilrechtsschutz eingelegt. In zwei dieser drei
Verfahren wurde der Antrag auf Eilrechtsschutz durch das Verwaltungsgericht
abgelehnt (Stand: 28. Mai 2025).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Verbleib afghanischer
Staatsangehöriger, die aufgrund einer Rücknahme einer Aufnahmezusage das
GIZ-Guesthouse nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller
innerhalb einer Woche verlassen mussten (Aufnahmeprogramm für
Afghan*innen: Im Stich gelassen | taz.de)?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse über den Verbleib der
Personen vor, die aufgrund von erfolgtem Widerruf der Aufnahmezusage im
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan das unterstützte Ausreiseverfahren
und damit auch die durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) bereitgestellte Unterkunft verlassen mussten.
6. Wie viele Mitarbeitende des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Einreichung der Kleinen Anfrage an die Deutsche Botschaft in
Islamabad abgeordnet, und plant die Bundesregierung eine Reduzierung der
BAMF-Mitarbeitenden in Islamabad, und wenn ja, warum?
Derzeit sind vier Mitarbeitende des BAMF formell an die deutsche Botschaft in
Islamabad abgeordnet. Änderungen beim Einsatz der BAMF-Mitarbeitenden
zur Unterstützung bei den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan sind abhängig
von den Entscheidungen der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorgaben aus
dem Koalitionsvertrag, wonach eine Beendigung der freiwilligen
Aufnahmeprogramme soweit wie möglich erfolgen soll.
7. Wie viele Mitarbeitende der Bundespolizei sind nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage an die
Deutsche Botschaft in Islamabad abgeordnet, und plant die
Bundesregierung eine Reduzierung der Bundespolizeibeschäftigten in Islamabad, und
wenn ja, warum?
Zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen Anfrage sind zwei Dokumenten-
und Visumberater an die deutsche Botschaft in Islamabad abgeordnet. Eine
Reduzierung des Personals ist derzeit nicht vorgesehen.
8. Wie viele Mitarbeitende weiterer Sicherheitsbehörden sind nach
Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung der Kleinen
Anfrage an die Deutsche Botschaft in Islamabad abgeordnet, und wird eine
Reduzierung des Kontingents geplant, und wenn ja, warum?
Mitarbeitende weiterer Sicherheitsbehörden werden zur
Aufgabenwahrnehmung im Zusammenhang mit den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan
grundsätzlich nicht an die deutsche Botschaft in Islamabad abgeordnet.
9. Wie viele Beschäftigte arbeiten zum Zeitpunkt der Einreichung der
Kleinen Anfrage nach Kenntnis der Bundesregierung in der Konsular- und
Visaabteilung der Deutschen Botschaft in Islamabad für die
Administrierung der Aufnahmeprogramme afghanischer Staatsangehöriger, und ist
eine Reduzierung des Personals geplant, und wenn ja, warum?
Grundsätzlich arbeiten in der Konsular- und Visaabteilung der deutschen
Botschaft in Islamabad für die Administrierung der Aufnahmeprogramme
afghanischer Staatsangehöriger der deutschen Botschaft in Islamabad drei Entsandte
(davon eine Stelle zu 50 Prozent) des Auswärtigen Amts, vier
Lokalbeschäftigte sowie zwei Dokumenten- und Visumberater der Bundespolizei und drei
Mitarbeitende des BAMF. Eine Reduzierung des Personals ist derzeit nicht
vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.
10. Wie viele Beschäftigte der Gesellschaft für internationale
Zusammenarbeit (GIZ) arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt
der Einreichung der Kleinen Anfrage in der Logistik und Unterbringung
afghanischer Staatsangehöriger in Pakistan, und ist eine Reduzierung des
Mitarbeitendenstabes geplant, und wenn ja, warum?
Die GIZ beschäftigt in Pakistan aktuell 24 Mitarbeitende im Rahmen der
unterstützten Ausreise. Befristete Verträge laufen gemäß ihrer jeweiligen
Vertragslaufzeit und werden bei Bedarf verlängert.
11. Wie wird mit denjenigen afghanischen Staatsangehörigen verfahren, die
alle Stufen des Visums- und Sicherheitsüberprüfungsverfahrens
erfolgreich absolviert haben, und erhalten diese ihre derzeit in der deutschen
Botschaft in Islamabad befindlichen Reisepässe und ein Visum für
Deutschland, und wenn nein, warum nicht?
Vor dem Hintergrund, dass die Einreisen derzeit ausgesetzt sind, werden an die
sich im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan in Pakistan
befindlichen Personen keine Visa ausgegeben. Zudem ist zu berücksichtigen, dass alle
Aufnahmezusagen stets unter dem Vorbehalt eines erfolgreichen
Visumsverfahrens und etwaig sich im weiteren Verfahren ergebender Sicherheitsbedenken
oder Erkenntnisse stehen. Grundsätzlich können sich in jedem Stadium des
Verfahrens Erkenntnisse ergeben, die zu einer Aufhebung der
Aufnahmezusagen führen können. Mit Blick auf die Vorgaben im Koalitionsvertrag, wonach
eine Beendigung der freiwilligen Aufnahmeprogramme soweit wie möglich
erfolgt, prüft die Bundesregierung derzeit die Umsetzung dieses Vorhabens im
Hinblick auf die Aufnahmeverfahren aus Afghanistan. Bis dahin sind die
Einreisen ausgesetzt.
Personen, deren Pässe zur Durchführung des Visumverfahrens an der deutschen
Botschaft in Islamabad aufbewahrt werden, wird auf Verlangen ihr Reisepass
herausgegeben. Eine Ausgabe von Visa findet vor dem Hintergrund derzeit
ausgesetzter Ausreisen momentan nicht statt.
12. Wann werden wieder Termine für Sicherheitsinterviews an der
Deutschen Botschaft Islamabad vergeben und diese Interviews durchgeführt?
Mit Blick auf die Vorgaben im Koalitionsvertrag, wonach eine Beendigung der
freiwilligen Aufnahmeprogramme soweit wie möglich erfolgt, prüft die
Bundesregierung derzeit die Umsetzung dieses Vorhabens. Bis dahin sind die
Einreisen ausgesetzt.
13. Wird die Bundesregierung afghanischen Staatsangehörigen, die den
Visumsprozess erfolgreich durchlaufen haben und gegen die keine
Sicherheitsbedenken vorliegen, die Ausreise mittels Linienflügen von
Islamabad nach Deutschland ermöglichen und finanzieren, und wenn nein,
warum nicht?
Mit Blick auf die Vorgaben im Koalitionsvertrag, wonach eine Beendigung der
freiwilligen Aufnahmeprogramme soweit wie möglich erfolgt, prüft die
Bundesregierung derzeit die Umsetzung dieses Vorhabens. Bis dahin sind die
Einreisen ausgesetzt. Die Einreise nach Deutschland ist nur mit einem gültigen
Visum möglich. Angesichts der ausgesetzten Einreisen werden derzeit keine
Visa ausgegeben.
14. Welche Behörden sollen wann die angekündigte Überprüfung der bereits
erteilten Aufnahmezusagen der in Islamabad befindlichen afghanischen
Staatsangehörigen durchführen (www.welt.de/politik/deutschland/article
256109578/14-koepfige-Afghanen-Familie-Es-gibt-keinen-Anspruch-di
e-Aufnahme-zu-einem-bestimmten-Zeitpunkt-zu-realisieren-sagt-Thorste
n-Frei.html)?
Mit Blick auf die Vorgaben im Koalitionsvertrag, wonach eine Beendigung der
freiwilligen Aufnahmeprogramme soweit wie möglich erfolgt, prüft die
Bundesregierung derzeit die Umsetzung dieses Vorhabens.
15. Werden bei der in Frage 14 genannten Überprüfung auch bei den Fällen
des Bundesaufnahmeprogramms die falleinreichenden Meldestellen
informiert, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Informationen an die
meldeberechtigten Stellen im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan erfolgen
anlassbezogen.
16. Wie werden die Bundesländer, in die die afghanischen Staatsangehörigen
mit Aufnahmezusage nach der Ankunft in Deutschland verteilt werden,
über den weiteren Aufnahmeprozess informiert?
Die Länder werden im Rahmen der etablierten Austauschformate informiert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
17. Wie wird die Bundesregierung bei der zeitlichen Planung der
angekündigten Überprüfungen von bereits erteilten Aufnahmezusagen die
Ankündigung der pakistanischen Regierung berücksichtigen, dass bis Ende
Juni 2025 alle afghanischen Staatsangehörigen, auch diejenigen mit
einem Registrierungsausweis (Proof of Registration, PoR), wohl auch bei
einer Aufnahmezusage westlicher Staaten, Pakistan verlassen müssen,
anderenfalls droht ihnen die Abschiebung nach Afghanistan (www.hrw.o
rg/de/news/2025/03/19/pakistan-nach-zwangsrueckfuehrung-droht-afgha
ninnen-verfolgung-und-elend)?
19. Wird sich die Bundesregierung in Gesprächen mit der pakistanischen
Regierung dafür einsetzen, dass afghanische Staatsangehörige mit
Aufnahmezusage für Deutschland nicht von den Abschiebemaßnahmen
betroffen sind, und wird es eine Verlängerung der sogenannten Schutzbriefe
der deutschen Botschaft geben, und wenn nein, warum nicht (www.deuts
chlandfunk.de/auswaertiges-amt-aeussert-sorge-um-afghanische-fluechtli
nge-in-pakistan-100.html)?
Die Fragen 17 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Hinsichtlich der Situation von
Abschiebungen durch die pakistanischen Behörden wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 der Abgeordneten Clara Bünger
auf Bundestagsdrucksache 20/15087 verwiesen.
18. Wird die Bundesregierung eine Aktualisierung der Homepage Fragen
und Antworten zum Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan –
Auswärtiges Amt vornehmen, und wenn nein, warum nicht?
Über das weitere Vorgehen beim Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan
wird die Bundesregierung bedarfsbezogen informieren. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
20. Wird die Bundesregierung afghanische Staatsangehörige, die aufgrund
unverschuldet langer Aufenthaltszeiten in Pakistan im Rahmen des
Visums- und Sicherheitsüberprüfungsprozesses bei den
Aufnahmeprogrammen und die wegen des Ablaufs ihres pakistanischen Visums
Schwierigkeiten bei der Ausreise aus Pakistan zu gewärtigen haben, beim Erhalt
und der Finanzierung pakistanischer Exit Permits unterstützen, und wenn
nein, warum nicht?
Die Bundesregierung kann afghanische Staatsangehörige abhängig von den
Umständen im jeweiligen Einzelfall bei der Beschaffung und der Finanzierung
pakistanischer Exit Permits unterstützen.
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheits- und
Menschenrechtslage für afghanische Staatsangehörige, die sich für Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit und für Frauenrechte und Zugang zu Bildung für
Mädchen und Frauen eingesetzt haben, bei einer Rückkehr nach
Afghanistan?
22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheits- und
Menschenrechtslage für afghanische Angehörige der LGBTIQ-Community bei einer
Rückkehr nach Afghanistan?
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheits- und
Menschenrechtslage für alleinstehende afghanische Frauen bei einer Rückkehr nach
Afghanistan (www.asyl.net/view/eugh-diskriminierende-massnahmen-ge
gen-frauen-in-afghanistan-sind-als-verfolgung-zu-bewerten)?
Die Fragen 21 bis 23 werden gemeinsam beantwortet.
Allgemein ist die Sicherheitslage in Afghanistan schlecht. Die Zahlen ziviler
Opfer sind in den vergangenen Jahren zurückgegangen, dennoch kommt es
regelmäßig zu terroristischen Anschlägen und bewaffneten
Auseinandersetzungen.
Die Menschenrechtslage in Afghanistan verschlechtert sich seit der faktischen
Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 kontinuierlich und ist von
einer systematischen Verletzung der Menschenrechte, insbesondere auch
grundlegendster Rechte von Frauen und Mädchen, gekennzeichnet. Berichte zeugen
davon, dass Personen, die sich für säkulare Frauen- und Mädchenbildung,
Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit einsetzen, regelmäßig und
teilweise willkürlich inhaftiert werden.
Homosexualität und Transsexualität sind gesellschaftlich geächtet sowie von
der De-facto-Regierung verboten und unter Strafe gestellt. Personen, die
entsprechender Handlungen beschuldigt werden, sind regelmäßig Opfer von
öffentlichen Körperstrafen und Inhaftierungen. Es liegen Berichte über physische
und sexuelle Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung und
Geschlechtsidentität von Personen in Haft vor.
Die institutionelle und systematische Diskriminierung von Frauen und
Mädchen durch die Taliban ist präzedenzlos und bewirkt ihren Ausschluss aus
nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens und von jeglicher gesellschaftlicher
Teilhabe. Beispielhaft dafür stehen der vollständige Ausschluss von politischer
Teilhabe, die Aussetzung der Sekundarbildung für Mädchen, das
Universitätsverbot für Frauen, Beschäftigungsverbote für Frauen sowie massive
Einschränkungen eigenständiger Bewegungsfreiheit ohne männliche Familienangehörige
und weiterer Einschränkungen unter dem sogenannten „Tugendgesetz“, wie das
Verbot des öffentlichen Erhebens der eigenen Stimme für Frauen.
24. Sind der Bundesregierung die jüngsten Berichte des UN-
Sonderberichterstatters für Afghanistan, Richard Bennett, zur Verhängung und
Vollstreckung von Todesurteilen und Körperstrafen bekannt, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus diesen (www.ohchr.org/en/press-release
s/2025/04/afghanistan-must-immediately-stop-public-executions-and-cor
poral-punishment und Report of the Special Rapporteur on the situation
of human rights in Afghanistan, Richard Bennett – Situation of human
rights in Afghanistan (Human Rights Council, Fifty-eighth session,
24 February – 4. April 2025 – A/HRC/58/80))?
Die Berichte sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung steht in
regelmäßigem Austausch mit Richard Bennett. Sie setzt sich weiterhin für die
Achtung der internationalen Verpflichtungen Afghanistans, auch mit Bezug auf
die von Afghanistan gezeichneten und für die De-facto-Regierung bindenden
Menschenrechtskonventionen, ein.
25. Wie viele Personen plant die Bundesregierung zwischen 2025 und 2028
im Rahmen von Resettlement-Programmen und humanitären
Aufnahmeprogrammen aufzunehmen (bitte nach Programmen (EU, Bund,
Bundesländer) und Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Mit Blick auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Beendigung von
Bundesaufnahmeprogrammen, soweit wie möglich, sind alle Verfahren und
Einreisen nach Deutschland bis zur Entscheidung zum weiteren Vorgehen
ausgesetzt. Derzeit prüft die Bundesregierung das weitere Vorgehen, auch im
Hinblick auf den deutschen Beitrag zum EU-Resettlement-Programm.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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