Schriftliche Frage 27 von Maik Brückner (DIE LINKE): Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte von Richard Bennett, dem UN- Sonderberichterstatter zur Situation in Afghanistan (…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 27 von Maik Brückner (DIE LINKE): Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte von Richard Bennett, dem UN- Sonderberichterstatter zur Situation in Afghanistan (…
Frage 27 (Maik Brückner, Die Linke):
Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Berichte von Richard Bennett, dem UN- Sonderberichterstatter zur Situation in Afghanistan (www.ohchr.org/sites/default/files/2025-07/a-hrc- 59-25-annex-1-en.pdf, www.ohchr.org/en/docum ents/country-reports/ahrc5880-report-special-rapp orteur-situation-human-rights-afghanistan), zutreffend, dass queeren Menschen in Afghanistan durch staatliche und nichtstaatliche Verfolgung Folter, Gefängnis und eine massive Gefahr für Leib und Leben drohen, und inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Aussage von Amnesty International für das Jahr 2024 zutreffend, dass „[e]invernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen [verboten] blieben [...] und [...] mit der Todesstrafe geahndet [wurden].“ (www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/afg hanistan-2024)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 11. August 2025:
Die Bundesregierung hat Kenntnis davon, dass das von der afghanischen De-facto-Regierung am 31. Juli 2024 erlassene „Gesetz zur Förderung der Tugend und zur Verhinderung des Lasters“ gleichgeschlechtliche Beziehungen sowie deren „Unterstützung“ explizit verbietet. Als Bestrafung sind verschiedene Körperstrafen vorgesehen. Das Auswärtige Amt greift zur Bewertung der Menschenrechtslage in Afghanistan einschließlich der Verletzungen von Rechten queerer Personen auch auf Kenntnisse aus Berichten von und Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der VN und Nichtregierungsorganisationen zurück. Dazu zählen unter anderem die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) und der VN-Sonderberichterstatter Richard Bennett sowie Amnesty International. Nach Einschätzung der Bundesregierung kann es zutreffend sein, dass einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen in Afghanistan mit der Todesstrafe geahndet werden können. Über konkrete Fälle hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse.
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