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Rede von Alexander Throm (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung des …

dip / rede 27.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 15. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 29a und 29b: – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär S.

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Rede von Alexander Throm (CDU/CSU) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung des … Es bleibt festzuhalten, dass der linke Rand – so habe ich es bezeichnet – diese begrenzende Politik der Regierung kritisiert. Ob die Grünen sich zu diesem linken Rand dazuzählen, das überlasse ich jetzt mal Ihrer eigenen Bewertung. Anhand Ihrer Frage muss ich das durchaus annehmen, Frau Kollegin. Ja, Familiennachzug findet statt; er findet statt zu deutschen Staatsbürgern, die ihre angeheirateten Ehepartner oder Kinder nach Deutschland holen, selbstverständlich. Familiennachzug findet statt zu Fachkräften – ja, selbstverständlich; das wollen wir. Und das haben Sie in der Ampelkoalition ja auch noch mal ausgeweitet. Das respektieren wir durchaus und erkennen es an. Familiennachzug findet auch statt zu nach dem Grundgesetz oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannten Asylberechtigten; selbstverständlich findet dieser statt. Ich habe aber bereits deutlich erklärt, dass der subsidiäre Schutz über die Genfer Flüchtlingskonvention und ihre Anforderungen hinausgeht, und zwar weltweit einmalig, und wir in einer Überforderungssituation sind und deswegen diese Möglichkeit, die der nationale Gesetzgeber hat, nutzen, um dieses zu begrenzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im letzten Jahr kamen beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten 90 Prozent aller Zuzüge aus Syrien. – Jetzt habe ich genügend Fragen beantwortet. Frau Kollegin Polat, hören Sie doch auch einfach mal zu! In den letzten Jahren sind über 50 Prozent der syrischen Flüchtlinge in Europa nach Deutschland gekommen. – Genau, es war Krieg in Syrien – wie Sie sagen, Frau Polat. Dieser ursprüngliche Fluchtgrund, gerade auch für die subsidiär Schutzberechtigten, ist seit letztem Jahr weggefallen. Und deswegen müssen wir insgesamt prüfen, wie wir mit syrischen Flüchtlingen – mit neuen Asylanträgen, mit Menschen, die erst seit Kurzem hier im Land oder aber nicht gut integriert sind – in Zukunft umgehen. Das wird auch ganz entscheidend sein bei der möglichen weiteren Aussetzung des Familiennachzugs, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, über die wir dann in zwei Jahren nachdenken müssen. Das kann durchaus auch dazu führen, dass die Familienzusammenführung, die wichtig ist, nicht in Deutschland, sondern im Heimatland stattfindet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eine letzte Bemerkung möchte ich machen: Familiennachzug ist und bleibt möglich, auch für Personen, die ursprünglich einmal subsidiär schutzberechtigt waren. Wenn sie sich gut integriert haben, wenn sie insbesondere arbeiten, wenn sie in einen anderen Aufenthaltstitel – etwa in die Niederlassungserlaubnis – übergehen, wenn sie die Lebensunterhaltssicherung und die Wohnraumversorgung für ihre Familie schaffen, dann kann für diese Personen, die gut integriert sind, auch ein Familiennachzug stattfinden.

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