Erklärung von Isabel Mackensen-Geis (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines …
Teil von Protokoll der 15. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 29a: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Isabel Mackensen-Geis (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines …
Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart worden. Für mich persönlich war und ist das ein sehr schwerer und schmerzhafter Kompromiss. Dennoch werde ich als Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion, die die Regierung trägt, aus den nachfolgenden Gründen dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.
Familienzusammenführung ist für mich ein grundlegendes menschliches Bedürfnis und ein zentrales Element einer verantwortungsvollen Migrationspolitik. Familien gehören zusammen – das ist unbestritten. Sie geben Halt, Sicherheit und stärken die Integration in unserer Gesellschaft. Deshalb ist es mir umso schwerer gefallen, dieser Aussetzung zuzustimmen. Die CDU/CSU hatte ursprünglich sogar eine vollständige, unbefristete Aussetzung gefordert. Als SPD ist es uns gelungen, diese Maßnahme auf zwei Jahre zu begrenzen – eine Befristung, die uns wichtig ist, um verfassungs- und völkerrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Zudem ist festgelegt, dass in zwei Jahren geprüft wird, ob die Aussetzung fortgesetzt wird oder nicht. Ein automatischer Verlängerungsmechanismus ist damit ausgeschlossen.
Besonders wichtig ist mir, dass Härtefälle ausdrücklich von der Aussetzung ausgenommen sind. Dafür greifen wir auf bestehende Schutzmechanismen zurück, die wir während der parlamentarischen Beratungen noch klarer und transparenter ausgestaltet haben. Die Zuständigkeiten, das Antragsverfahren und der Rechtsschutz wurden so definiert, dass Betroffene gut informiert sind und ihre Anliegen angemessen prüfen lassen können. Dabei ist uns auch der Schutz des Kindeswohls, die Dauer der familiären Trennung und unüberwindbare Hindernisse im Herkunftsland sehr wichtig – all das fließt in die Entscheidungen mit ein.
Wer bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes eine Einladung zur Visumsbeantragung erhalten hat oder dessen Visum im Rahmen eines Vergleichs vergeben wurde, ist von dieser Aussetzung nicht betroffen und kann seine Familie weiterhin nachholen.
Diese Abstimmung war für mich keine einfache Entscheidung. Aber mit Blick auf die genannten Punkte und die festgelegte Befristung halte ich den Kompromiss für vertretbar.
Deshalb stimme ich schweren Herzens mit Ja.
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