Rede von Clara Bünger (DIE LINKE) – 22 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu …
Teil von Protokoll der 11. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 9: 22 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberech.
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Rede von Clara Bünger (DIE LINKE) – 22 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu …
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sprechen, geht es nicht um eine abstrakte Verwaltungsvorschrift, sondern um Menschen.
Es geht um Eltern, um Partner, die seit Jahren von ihren Angehörigen getrennt sind, weil Fluchtwege zu gefährlich sind. Es geht um Kinder, die in Kriegsgebieten ausharren, weil der deutsche Staat ihnen den legalen Weg zu ihrer Familie versperrt. Das ist die Realität. Wenn Sie von „Aussetzung“ sprechen, Herr Dobrindt, dann sagen Sie bitte auch, was das bedeutet: Kinder wachsen ohne Eltern auf;
Menschen sterben, weil ihnen der legale Weg versperrt wurde; Familien leben in Angst und Hoffnungslosigkeit. Ihr Gesetzentwurf, Herr Dobrindt, ist daher antichristlich und auch familienfeindlich.
Deshalb gehören die Kirchen auch zu den schärfsten Kritikerinnen dieses Gesetzentwurfes. Aber das scheint Ihnen ja in Ihrem Abschottungswahn komplett egal zu sein, Herr Dobrindt.
Dieses Gesetz zielt ganz bewusst auf eine bestimmte Gruppe ab: Rund 90 Prozent aller Menschen mit subsidiärem Schutzstatus kommen aus Syrien.
Das sind Menschen, die aus einem Land voller Krieg, Folter und Gewalt geflohen sind. Die Lage in Syrien ist weiterhin höchst gefährlich; die Menschen trifft das jetzt mit voller Härte. Sie machen Politik gegen Kinder und ihre Eltern.
Ein Fall, den ich hier ansprechen möchte, zeigt besonders deutlich, worum es geht: 2017 machte sich eine junge Syrerin mit ihren beiden kleinen Kindern auf den Weg über das Mittelmeer. Ihr Mann lebte bereits in Deutschland. Sie hätten zusammen sein können, wenn man sie hätte nachkommen lassen. Aber Deutschland hatte den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigen schon damals ausgesetzt. Also blieb nur der gefährliche Weg. Am 17. März 2017 ertrank die Familie im Mittelmeer, eine Mutter, zwei Kinder.
Relationen
- part_of → Protokoll der 11. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Familiennachzug zu Schutzbedürftigen erleichtern statt aussetzen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
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