Erklärung von Kerstin Griese (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines …
Teil von Protokoll der 15. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 29a: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Kerstin Griese (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines …
Der Bundestag hat schon einmal, am 25.02.2016 im „Asylpaket II“ den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt. Schon damals konnte ich der Regelung nur mit großen Bedenken zustimmen. Ab August 2018 wurde die Aussetzung durch ein jährliches Kontingent von 12 000 Personen, und das nur in Härtefällen, zu subsidiär Schutzberechtigen ersetzt.
Nun soll auf Verlangen unseres Koalitionspartners CDU/CSU der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erneut für zwei Jahre ausgesetzt werden. Die ohnehin auf 12 000 Personen begrenzte Zahl soll noch weiter gesenkt werden. Ich halte diesen Schritt für sehr problematisch. Es ist wissenschaftlich belegt, dass die Integration von Geflüchteten besser gelingt, dass sie besser Deutsch lernen und sich mehr in die Gesellschaft einbringen, wenn Familienangehörige zusammenleben, und sie nicht überschattet wird von Sorgen um Leib und Leben von Familienangehörigen im Herkunftsland.
Wir reduzieren jetzt also eine ohnehin kleine Zahl von Zuzügen um den Preis von gelingender Integration und Humanität. Denn der Familiennachzug ist auch humanitär geboten. Auch die beiden christlichen Kirchen in Deutschland haben in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf mehr Menschlichkeit an dieser Stelle angemahnt.
Vergessen wir nie: Es sind Menschen in Not, die ein Recht darauf haben, mit ihrer Familie zusammen zu sein. Das wünscht sich jeder Mensch, und das ist ein Menschenrecht.
Da die heute zur Abstimmung stehende Regelung im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist und im Zusammenhang einer Politik steht, die an anderer Stelle deutlicher auf Zuwanderung und Integration setzt, stimme ich unter Bedenken zu.
Relationen
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