Erklärung von Sanae Abdi (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines …
Teil von Protokoll der 15. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 29a: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Sanae Abdi (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines …
Die heute zur Abstimmung stehende Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ist eine Regelung, die als Teil eines größeren und komplexen Kompromisses im Koalitionsvertrag getroffen wurde. Solche Verhandlungen sind schwierig – vor allem, wenn die Koalitionspartner aus so unterschiedlichen Richtungen kommen wie CDU/CSU und SPD.
Auf Verlangen von CDU/CSU soll nun der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt werden. Die ohnehin auf 12 000 Personen pro Jahr begrenzte Zahl soll noch weiter abgesenkt werden, indem man Familien, die vielfach seit Langem getrennt leben, weiter verbietet, eine normale Familie zu sein. Und das entgegen den wissenschaftlichen Belegen, dass die Integration von Geflüchteten besser gelingt, dass sie besser Deutsch lernen und sich mehr in die Gesellschaft einbringen, wenn Familienangehörige zusammenleben, und sie nicht überschattet wird von Sorgen um Leib und Leben von Familienangehörigen im Herkunftsland.
Die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf fällt mir nicht leicht, um genauer zu sein: Sie fällt mir unendlich schwer, und ich schäme mich dafür. Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte war ein Kernanliegen der Unionsparteien und eine Bedingung für die Bildung einer Koalition. Ich halte das grundsätzliche Anliegen, sich aktiv als Gesetzgeber mit den aktuellen Herausforderungen auseinanderzusetzen und zeitnah Lösungsvorschläge zu erarbeiten, für richtig, den politischen Schritt mit diesem Gesetz aber für nicht zielführend und die damit verbundene Symbolik für schädlich.
Es ist gut, dass es den Verhandlerinnen und Verhandlern der SPD-Bundestagsfraktion gelungen ist, dass Härtefälle von der Aussetzung des Familiennachzugs unberührt bleiben. Auch Familienangehörige, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits eine Einladung für die Visumsabholung erhalten haben, sind nicht von diesem Gesetz betroffen.
Für mich bleibt eine Familie, die zusammen in Sicherheit leben kann, ein wesentlicher Grundbaustein für eine gelungene und gelingende Integration von Menschen in unserem Land. Es muss bei einer Aussetzung des Nachzugs auf zwei Jahre bleiben.
Das Gesetz ist ein Ausdruck dessen, was unter den gegebenen politischen Umständen sowie mit den nach der Bundestagswahl 2025 entstandenen Mehrheiten möglich war. Daher werde ich – wie die SPD-Fraktion insgesamt – entgegen meiner Überzeugung diesem Gesetz zustimmen.
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