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Erklärung von Carmen Wegge (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines …

dip / rede 27.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 15. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 29a: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des . Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Erklärung von Carmen Wegge (SPD) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines … Heute berät der Bundestag über den Gesetzentwurf zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten und wird darüber auch abstimmen. Die SPD hat dieser Maßnahme im Koalitionsvertrag zugestimmt. Dies war für mich ein sehr schmerzhafter Kompromiss. Ich halte die Aussetzung des Familiennachzugs für integrationshemmend, humanitär problematisch und rechtlich fragwürdig. Denn Familiennachzug fördert Integration. Familienzusammenführung gibt Schutzsuchenden Stabilität, Halt und Unterstützung – das sind entscheidende Voraussetzungen, damit Integration gelingen kann. Die Aussetzung führt zu langjährigen, oft schmerzhaften Trennungen von Familien. Besonders Kinder und Ehepartner/-innen leiden darunter, was schwerwiegende psychische und soziale Folgen haben kann. Das ist aus meiner Sicht nicht mit dem Kindeswohl vereinbar. Rechtlich ist die Maßnahme ebenfalls problematisch. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten ihren Schutz häufig aus sehr ähnlichen Gründen wie anerkannte Flüchtlinge. Sie tragen vergleichbare Risiken – trotzdem werden sie beim Familiennachzug schlechtergestellt. Die Annahme, dass subsidiär Geschützte nur vorübergehend in Deutschland bleiben, ist schlicht nicht haltbar. Viele bleiben dauerhaft, weil sich die Lage in ihren Herkunftsländern oft nicht verbessert. Die dauerhafte Trennung von Familien ist also keine Ausnahme, sondern leider die Regel. Der Schutz von Familien ist ein Grundrecht. Wenn dieses eingeschränkt wird, muss das immer verhältnismäßig und gut begründet sein. Deshalb ist es für mich unverzichtbar, dass mindestens Härtefall- und Ausnahmeregelungen zugelassen und Einzelfallprüfungen ermöglicht werden. Trotz alledem werde ich als Mitglied der die Regierung tragenden SPD-Bundestagsfraktion aus nachfolgenden Gründen mit Ja und damit für den vorliegenden Gesetzentwurf stimmen. Unsere Zustimmung zur Aussetzung des Familiennachzugs erfolgt nicht aus Überzeugung. Ich halte den Familiennachzug generell für ein wichtiges Instrument geordneter Migrationspolitik. Er eröffnet einen sicheren und geprüften Zugang zu einem Aufenthaltstitel. Bereits in den Koalitionsverhandlungen haben wir als SPD durchgesetzt, dass die Aussetzung des Familiennachzugs lediglich befristet auf zwei Jahre durchgeführt wird. Dabei ist die Befristung auf zwei Jahre für uns auch ein wichtiger Punkt, um wenigstens verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben zu genügen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ist vorgesehen, dass in zwei Jahren geprüft wird, ob eine weitere Aussetzung möglich ist. Eine andere Auslegung ist nach der Vereinbarung im Koalitionsvertrag nicht möglich, es kann kein Automatismus der Aussetzung entstehen. Es ist für mich ein wichtiger Punkt, dass explizit Härtefälle von der Aussetzung des Familiennachzugs unberührt bleiben. Hierfür wird auf die §§ 22, 23 des Aufenthaltsgesetzes zurückgegriffen. Ich unterstütze nachdrücklich, dass während der parlamentarischen Beratungen beschlossen wurde, die geltende Härtefallregelung gemäß § 22 Aufenthaltsgesetz transparent zu gestalten. Hierfür müssen insbesondere die Zuständigkeiten und das Antragsformat inklusive des Rechtschutzes gegen ablehnende Entscheidungen klar definiert sein, und vor allem müssen die Informationen zum Verfahren nach § 22 Aufenthaltsgesetz für die Betroffenen gut zugänglich sein. Es gilt auch die Gewährleistung des Artikels 8 EMRK. Hiernach sind bei den im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung zu berücksichtigenden humanitären Gründen bei der Härtefallregelung auch die Dauer der Trennung, das Kindeswohl sowie unüberwindbare Hindernisse, die Familieneinheit im Herkunftsland herzustellen, zu berücksichtigen. Familienangehörige, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits von einer Auslandsvertretung eine Einladung zur Visierung bzw. Visumabholung erhalten haben oder bei denen die Erteilung eines Visums Folge eines zuvor außergerichtlichen oder gerichtlich geschlossenen Vergleiches ist, sind von der Regelung nicht betroffen. Sie dürfen trotz Aussetzung des Familiennachzugs zu ihren Angehörigen nach Deutschland kommen. Die Abstimmung über die Aussetzung des Familiennachzugs ist für mich und für uns alle in der SPD-Fraktion keine einfache Entscheidung. Ich stimme dem Gesetzentwurf zu, weil die Mehrheit der Regierungsfraktionen für eine stabile Regierungsarbeit unerlässlich ist, auch wenn ich inhaltlich Bedenken habe. Obwohl ich nicht inhaltlich überzeugt bin, unterstütze ich den Gesetzentwurf als Teil eines notwendigen Kompromisses innerhalb der Koalition. Ich stimme heute mit Ja. Gleichzeitig werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, dass wir den Schutz von Familien, Integration und Humanität in unserer Asylpolitik stärken.

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