Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Teil von Protokoll der 13. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/513)
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller Debatten über die Situation in den Vereinigten Staaten von Amerika den Grad der Wissenschaftsfreiheit in Deutschland, und welche etwaigen Maßnahmen werden hieraus abgeleitet (vergleiche Manager Magazin –www.manager-magazin.de/politik/harvard-universitaet-forschungsministerin-dorothee-baer-nennt-situation-an-us-uni-hochdramatisch-a-724300d8-899d-4da1-a10f-abc2ca2b5261, abgerufen am 26. Mai 2025)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Silke Launert:
Die Wissenschaftsfreiheit ist in der Bundesrepublik Deutschland durch Artikel 5 Grundgesetz geschützt. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den Akteuren des deutschen Wissenschaftssystems für dieses Grundrecht ein. Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung in den aktuellen Debatten zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit in Europa und der Welt.
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