100-Tage-Bilanz von Bundesministerin Dorothee Bär und Zuschnitt des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Antwort zu Drs. 21/1035)
Text
100-Tage-Bilanz von Bundesministerin Dorothee Bär und Zuschnitt des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Antwort zu Drs. 21/1035)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1232
21. Wahlperiode 14.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayşe Asar, Andrea Lübcke, Claudia
Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1035 –
100-Tage-Bilanz von Bundesministerin Dorothee Bär und Zuschnitt des
Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Vorstellung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD
wurde deutlich, dass die neue Regierung einen starken Umbau der
Ressortzuständigkeiten in den Bereichen Bildung, Technologiepolitik, Raumfahrt und
Innovation plant. Am 15. Mai 2025 betonte die Bundesministerin für Forschung,
Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, „all das zu bündeln, was
zusammengehört, die ganze Technologie- und Innovationspolitik in einer Hand“
(Plenarprotokoll 21/4). Inzwischen werden öffentlich Zweifel an der
Realisierbarkeit bzw. dem Engagement in der Umsetzung laut (www.jmwiarda.de/blog/
2025/06/11/dorothee-baers-bewaehrungsprobe). Auch bei der Neuordnung der
bildungspolitischen Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung werden
mögliche Schnittstellen- und Abstimmungsprobleme befürchtet (www.faz.net/
aktuell/feuilleton/dorothee-baer-und-karin-prien-als-ministerinnen-wahl-ueber
zeugt-nur-zur-haelfte-110443836.html). Dies betrifft z. B. den Übergang
zwischen Schule und Studium, die Rolle der Hochschulen in der Weiterbildung
oder die Verzahnung der akademischen und beruflichen Bildung. Zudem
könnten die drohende Aufsplittung der Zuständigkeit für BAföG auf das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) eine inkohärente Steuerung und einen bürokratischen
Mehraufwand mit sich bringen (table.media/bildung/news/prien-stellt-haushalt-2025-v
or-mehr-geld-fuer-familien-und-freiwilligendienste). Aus Sicht der
Fragesteller besteht die Gefahr, dass sich die Regierung in Fragen des Ressortzuschnitts
und Differenzen um formale Zuständigkeiten verzettelt, während eigentlich
dringender Handlungsbedarf bei der Bewältigung aktueller Probleme besteht –
von der weltweiten Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit über die
Sicherung unserer Innovationskraft bis zu chancengerechten Bildungszugängen für
alle. Während die heutige Bundesministerin Dorothee Bär im Jahr 2021
beispielsweise noch die finanzielle Entlastung für Studierende und Schülerinnen
und Schüler innerhalb der ersten 100 Tage nach einer etwaigen
Regierungsübernahme versprach (www.linkedin.com/posts/dorobaer_was-werden-wir-ga
nz-konkret-innerhalb-der-activity-6844251291250647040-1CFL?utm_sourc
e=share&utm_medium=member_desktop&rcm=ACoAABbZ8YQB2XHhP0B
nPk0ab_SFydS5dV1-TWw), sind solche Maßnahmen jetzt ebenso wie andere,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie
und Raumfahrt vom 14. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dringende Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD zur nachhaltigen Stärkung des Wissenschafts- und
Innovationssystems nicht erkennbar. Hier mehr Transparenz zu den prioritären Vorhaben des
Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zu
erhalten, ist aus Sicht der Fragesteller auch im Sinne der Verlässlichkeit und
Planbarkeit für Wissenschaft und Forschung hierzulande.
1. Welche neuen Programme und Initiativen wurden zum Schutz und zur
Stärkung der Wissenschaftsfreiheit seit dem 6. Mai 2025 auf den Weg
gebracht, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in
Reaktion auf internationale politische Angriffe (z. B. in den USA oder
Ungarn)?
Mit dem 1.000-Köpfe-plus-Programm wird das im Koalitionsvertrag
vereinbarte sog. „1.000 Köpfe-Programm“ umgesetzt; Internationalen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ab der Postdoktoranden-Ebene wird im deutschen
Wissenschaftssystem eine Perspektive geboten und der deutsche und
europäische Forschungsraum wird nachhaltig gestärkt. Zudem wird die
Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, sich dafür einsetzen,
wissenschaftlich relevante Datenbestände, deren Existenz bedroht ist, weltweit zu sichern
und zugänglich zu halten. Hierfür plant die Bundesregierung Mittel aus dem
Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen bereitzustellen. Neben der
Bereitstellung von Fördermitteln wird zudem kurzfristig die Aufstellung einer
Taskforce aller relevanter Akteure der Wissenschaft begleitet, um auf nationaler
Ebene zu koordinieren und den Gesamtprozess auf europäischer und
internationaler Ebene abzustimmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
2. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Zusammenarbeit mit
autoritär regierten Staaten im Forschungsbereich?
Nach Maßgabe der Bundesregierung erfolgen internationale Kooperationen auf
Grundlage der in der Werteordnung des Grundgesetzes verankerten Prinzipien
der Menschenwürde, der Grundrechte einschließlich der Forschungs- und
Wissenschaftsfreiheit, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Demokratie.
Zur Sicherung der technologischen Souveränität und der Innovationsfähigkeit
Deutschlands stärkt die Bundesregierung die Zusammenarbeit vor allem mit
europäischen und internationalen Wertepartnern.
Unter bestimmten Bedingungen arbeitet die Bundesregierung mit Staaten
zusammen, die diese Prinzipien nicht oder nur eingeschränkt teilen. Das gilt
beispielsweise bei globalen Herausforderungen in Bereichen wie Klima und
Gesundheit, die nur gemeinsam bewältigt werden können. Auch zur Förderung
der wissenschaftlichen Exzellenz und Innovationsfähigkeit Deutschlands und
Europas kann es notwendig sein, mit Staaten zu kooperieren, die einem anderen
Wertekompass folgen. In solchen Fällen muss der Mehrwert für Deutschland
und Europa klar erkennbar sein und die Kooperation transparent, regelkonform
und freiheitlich geprägt sein. Die Bundesregierung hat deutsche Hochschulen
und Forschungseinrichtungen sensibilisiert, ihre Compliance-Systeme und
Risikoanalysen entsprechend zu stärken, damit im Falle von Kooperationen erstens
die Wirtschafts- oder Sicherheitsinteressen Deutschlands oder Europas nicht
gefährdet werden, zweitens die Freiheit von Wissenschaft, Forschung oder
Lehre nicht missachtet wird oder Forschungsergebnisse nicht absehbar zum Zweck
von Repression oder Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, drittens
Wissen nicht unerwünscht abfließt, und viertens nicht unzulässig Einfluss
genommen wird.
So bleibt beispielsweise der aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs
Russlands gegen die Ukraine verhängte Kooperationsstopp mit der Russischen
Föderation und Belarus weiterhin bestehen.
3. Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der grundgesetzlich
garantierten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre eine
Auffassung zu der Frage, ob Hochschullehrende an staatlichen Hochschulen bei
öffentlichen Stellungnahmen zu gesellschaftspolitischen Themen
„politische und weltanschauliche Neutralität“ wahren müssen (x.com/SaskiaLu
dwigCDU/status/1943663094686683539), und wenn ja, wie lautet diese?
Die Bundesregierung setzt sich für eine offene und pluralistische Debatten- und
Streitkultur ein. Gerade Hochschulen sind Orte, an denen die diskursive
Auseinandersetzung gelernt und gepflegt werden soll. Aus Sicht der
Bundesregierung ist zu differenzieren, ob es sich bei einer fraglichen Stellungnahme um
eine dem Schutzbereich des Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG)
unterfallende Meinungsäußerung oder um eine auf Forschungsergebnisse
rekurrierende, dem Schutzbereich der Wissenschaftsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 3
GG zuzurechnende Äußerung handelt. Grundsätzlich gelten die Verpflichtung
zur politischen Loyalität sowie das Mäßigungsgebot als Bestandteile der
sogenannten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Artikel 33
Absatz 5 GG) auch für beamtete Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Im
Bereich der Wissenschaftsfreiheit, die die Freiheit der Lehre umfasst, stellt
Artikel 5 Absatz 3 Satz 2 GG jedoch eine notwendige Privilegierung mit Blick auf
Loyalitätspflicht und Mäßigungsgebot dar.
4. Was versteht die Bundesregierung unter „ein bisschen Resilienz“ im
Umgang mit öffentlicher Kritik an Äußerungen und Positionen, und gilt dies
auch für Fälle, in denen die Grenze zu Delegitimierungen und
Drohungen gegenüber Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern überschritten
wird (www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/frauke-brosius-
gersdorfdrohungen)?
Grundsätzlich gilt, dass eine Auseinandersetzung über inhaltliche Positionen
und auch ein Meinungsstreit in einer pluralistischen Gesellschaft Raum haben
muss. Persönliche Diffamierungen oder sogar Drohungen sind nicht akzeptabel
und können wir als Gesellschaft nicht dulden.
5. Ab wann werden erste Ausschreibungen für das angekündigte
sogenannte 1000-Köpfe-Programm bzw. 1000-Köpfe-Plus-Programm erfolgen?
Das 1000-Köpfe-plus-Programm ist mit der am 28. Juli 2025 veröffentlichten
Pressemitteilung gestartet. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie
und Raumfahrt (BMFTR) hat die Voraussetzungen geschaffen, dass die
Alexander von Humboldt Stiftung (AvH), die Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) mit der
Umsetzung des Programms beginnen können. Anträge auf Förderung können
bei der AvH und der DFG gestellt werden. Der DAAD wird im Herbst 2025
sein neues Förderangebot ausschreiben.
6. Wie schnell muss aus Sicht der Bundesregierung eine Initiative zur
Modernisierung der Infrastrukturen des Wissens vorgelegt werden, um als
„Schnellbauinitiative“ gelten zu können, und wie viele Bundesmittel sind
hierfür über welche Laufzeit eingeplant?
Die Beratungen zum Thema Schnellbauinitiative sind noch nicht
abgeschlossen, der Haushalt befindet sich im Parlamentarischen Verfahren. Den
Ergebnissen dieser Beratungen kann nicht vorweggegriffen werden.
7. Im Rahmen welcher Termine und Anlässe hat die Bundesregierung
Gespräche zur Ausgestaltung und Umsetzung der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „Schnellbauinitiative“ zur
Modernisierung der Hochschulinfrastruktur geführt (bitte mit Nennung
des Datums, Anlasses und Kreises der teilnehmenden Organisationen,
Bundesländer etc. auflisten)?
Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen bzw.
Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsekretärinnen bzw. Staatssekretäre
der Bundesministerien pflegen aufgabenbedingt kontinuierlich Kontakte und
führen auch Gespräche und Telefonate mit einer Vielzahl von Akteuren. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Gespräche besteht nicht. Da nicht
sämtliche Gespräche (einschließlich Telefonate) erfasst werden, kann die
Bundesregierung hierzu mit zumutbarem Aufwand innerhalb der Beantwortungsfrist
keine umfassenden und aussagekräftigen Angaben machen.
8. Ist das BMFTR zur Schnellbauinitiative im Austausch mit der
Bauwirtschaft und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
9. Sind die aktuellen Auswahlverfahren der Exzellenzstrategie bereits
Gegenstand der „grundlegenden“ Evaluation, und welche Kriterien werden
der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten
Evaluation zugrunde gelegt?
Exzellenzuniversitäten werden regelmäßig alle sieben Jahre einer
unabhängigen und externen Evaluation mit selektivem Charakter unterzogen, die vom
Wissenschaftsrat organisiert und vom Expertengremium, das aus 39 in der
Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen Expertinnen
und Experten, die über langjährige Erfahrungen im Ausland, im
Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügt, besteht, bewertet wird.
Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Voraussetzungen der Förderung
weiterhin gegeben sind. Das Expertengremium legt der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz (GWK) einen Erfahrungsbericht vor. Über die Auswirkungen
des Programms auf das Wissenschaftssystem und sich daraus gegebenenfalls
ergebenden Anpassungsbedarf beraten Bund und Länder in der GWK.
10. Mit welchen Landeskonferenzen der Rektorinnen und Rektoren und
Präsidentinnen und Präsidenten hat Bundesministerin Dorothee Bär seit dem
6. Mai 2025 bereits Gespräche geführt (bitte die jeweilige
Landeskonferenz sowie Datum des jeweiligen Gesprächs nennen)?
Gleich zu Beginn ihrer Amtszeit war Bundesministerin Dorothee Bär am
13. Mai 2025 bei der Jahresversammlung der Hochschulrektorenkonferenz in
Magdeburg und sie ist auch weiterhin in engem Austausch mit den
Universitäten und Hochschulen.
11. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, um die im
Rahmen der sog. Mittelbaustrategie vorgesehene Straffung der
Projektförderung, grundsätzliche Verlängerung der Projektlaufzeiten, Anreizsetzung
für Department und Entwicklung von Stellenprofilen umzusetzen?
Das BMFTR plant, die Wirkung der Projektförderung auf Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase (WiKa) in einem zunächst
BMFTR-internen Prozess zu überprüfen. Die Ergebnisse der Überprüfung
sollen in eine Handreichung zur WiKa-Förderung einfließen. Dabei werden
möglichst auch die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu „Personalstrukturen
im Wissenschaftssystem“ in geeigneter Weise berücksichtigt. Mögliche
Empfehlungen für durchschnittliche Laufzeiten in der Projektförderung werden
anhand der gewonnenen Erkenntnisse ermittelt.
12. Was ist die durchschnittliche, vorgesehene Laufzeit der seit dem 6. Mai
2025 durch das BMFTR ausgeschriebenen Projektförderungen?
Die seit dem 6. Mai 2025 veröffentlichten Förderrichtlinien sehen
unterschiedliche Laufzeiten für die daraus resultierenden Projekte vor. Dabei werden
Laufzeiten von bis zu fünf Jahren in den Förderrichtlinien zugelassen. Die konkrete
Laufzeit der aus den Förderrichtlinien resultierenden Projekte hängt jedoch im
Einzelfall von den Antragstellenden und der im Einzelfall erfolgenden
Bewilligung ab.
13. Was war die durchschnittliche Laufzeit der in der jeweils in der 18.,
19. und 20. Wahlperiode durch das Forschungsministerium vergebenen
Projektförderungen?
Die durchschnittliche Laufzeit der in der 18., 19. und 20. Wahlperiode
vergebenen Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung als
Vorgänger des BMFTR beträgt jeweils rund drei Jahre.
14. Welche durchschnittliche Laufzeit strebt die Bundesregierung für die
aktuelle Wahlperiode in der Projektförderung an, um das in der sog.
Mittelbaustrategie gesetzte Ziel zu erreichen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
15. Welche übergeordneten Ziele verfolgt die Bundesministerin für
Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, nach 100 Tagen im
Amt in der Forschungspolitik, und welche ressortübergreifenden
Schwerpunkte wurden mit anderen Bundesministerien in den ersten 100 Tagen
abgestimmt?
Übergeordnet geht es darum, die Wirtschaft, die nationale und europäische
Souveränität und schlussendlich das Lebensmodell der Bundesrepublik
Deutschland zu sichern. Um die Zukunft zu gestalten, muss sich Deutschland
international auf dem Gebiet wichtiger Schlüsseltechnologien behaupten. Vor
diesem Hintergrund richtet die Bundesregierung ihre Forschungs- und
Technologiepolitik mit der Hightech_Agenda__Deutschland (HTAD) neu aus. Durch
verstärkte Investitionen in Technologien soll die Innovations- und
Wirtschaftskraft Deutschlands deutlich erhöht werden. Die HTAD steht für
Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Souveränität durch Forschung und Technologie.
Mit der HTAD, die in einem ersten Schritt auf sechs prioritäre
Schlüsseltechnologien (Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik,
Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie Technologien
für die klimaneutrale Mobilität) und strategische Forschungsfelder fokussiert,
wurden bereits erste zentrale ressortübergreifende Schwerpunkte mit anderen
Bundesministerien abgestimmt.
Darüber hinaus betreibt das BMFTR Forschungspolitik für und mit den
Menschen und verfolgt daher das Ziel, Forscherinnen und Forschern ein Umfeld zu
schaffen, das attraktivste Rahmenbedingungen ermöglicht – sei es mit Blick auf
Gleichstellung oder Wissenschaftsfreiheit. Spitzenforschung, die den Menschen
unmittelbar dient, benötigt aber auch Ressourcen, Entlastung und Kooperation.
Deswegen ist es das Ziel der Bundesregierung bürokratische Hürden in der
Forschungsförderung abzubauen und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen
zu schaffen, die interministerielle sowie die internationale Zusammenarbeit zu
stärken und sich zur Bedeutung technologischer Stärke zu bekennen.
16. Welche Akteure sind in der Ausarbeitung der Hightech-Agenda
eingebunden, und welche Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und
Gesellschaft sollen ab Herbst 2025 eingeladen werden, um den Fahrplan für
alle sechs Schlüsseltechnologien der Hightech-Agenda mit dem
Bundesministerium auszugestalten und umzusetzen (siehe Gastkommentar
Dorothee Bär im Handelsblatt am 3. Juli 2025 www.handelsblatt.com/me
inung/gastbeitraege/gastkommentar-so-soll-deutschland-ein-souveraene
r-tech-standort-werden/100138933.html)?
In den Roadmap-Prozess zur Umsetzung der HTAD entlang der priorisierten
Schlüsseltechnologien sollen jeweils relevante Umsetzungspartner aus
Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Länder einbezogen werden.
Offizieller Startschuss für die Roadmap-Prozesse ist eine Kick-Off-Veranstaltung
im Herbst 2025. Die Vorbereitungen hierzu laufen gerade.
17. Inwiefern greift die Hightech-Agenda Vorarbeiten von der
Zukunftsstrategie oder Hightech-Strategie auf?
Aus der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der vergangenen
Legislaturperiode sowie aus früheren Hightech-Strategien sind wichtige Erfahrungen
zu Aufbau, Ausrichtung und Umsetzung der Strategien in die Konzeption der
HTAD eingeflossen. Hervorzuheben sind die stärkere Zielpriorisierung und
Fokussierung auf prioritäre Maßnahmen in der HTAD sowie die damit
verbundenen Roadmap-Prozesse als zentrales Instrument zur Umsetzung. Daneben
sollen Vorarbeiten zum Monitoring aus der Umsetzung der Zukunftsstrategie für
die HTAD aufgegriffen und weiterentwickelt werden.
18. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Deutsche
Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) zu gründen, und wann soll diese
gegründet werden?
Es ist Ziel der Bundesregierung, die anwendungsorientierte Forschung und
damit die Innovationsleistung unseres Wissenschaftssystems zu stärken. Die
Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) wird dazu einen
wesentlichen Beitrag leisten. Derzeit wird ein Konzept für die DAFG
erarbeitet. Gespräche mit den Stakeholdern werden vorbereitet.
19. Welche Maßnahmen zur Entbürokratisierung der Forschungsförderung
hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 ergriffen?
Im Frühjahr 2025 hat die Arbeitsgruppe Haushaltsrecht der obersten
Bundesbehörden eine Änderung der Verwaltungsvorschrift (VV) Nummer 14 zu § 44 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) beschlossen, welche in Kürze in Kraft gesetzt
wird. Die VV Nummer 14 zu § 44 BHO gestattet für Fälle von geringer
finanzieller Bedeutung deutliche Erleichterungen im Zuwendungsrecht durch ein
Abweichen von bestimmten Verwaltungsvorschriften zur BHO. Im Rahmen der
Änderung hat das BMFTR die Wertgrenze von Fällen mit geringer finanzieller
Bedeutung für Zuwendungsbereiche von 50.000 Euro auf 90.000 Euro
angehoben.
Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, nunmehr „echte“
(Abrechnungs-)Pauschalen zu bewilligen (s. GMBl. 2025, S. 163). Zuvor konnten
Mittel lediglich „pauschal“ bewilligt werden, mussten jedoch im
Verwendungsnachweis exakt abgerechnet werden. Wurden in der Bewilligung feste Beträge
(z. B. Pauschalen) zu Grunde gelegt und hat der Zuwendungsempfänger diese
Beträge vollständig für den Zuwendungszweck verwendet, reicht nach der
Neuregelung nunmehr eine entsprechende Bestätigung im Verwendungsnachweis
aus und eine exakte Abrechnung braucht nicht zu erfolgen. Dies entlastet
sowohl die Zuwendungsempfänger bei der Erstellung der Verwendungsnachweise
als auch die Zuwendungsgeber bei der Prüfung ebenjener Nachweise erheblich.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen
Anfrage der AfD „Bürokratische Belastung und wirtschaftliche Bedrohung
kleiner und mittelständischer Unternehmen in Deutschland im Jahr 2025“ auf
Bundestagsdrucksache 21/927 verwiesen.
20. Wann kommt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigte Bereichsausnahme für Forschung im Umsatzsteuerrecht?
Zur im Koalitionsvertrag genannten Bereichsausnahme für Forschung im
Umsatzsteuerrecht befinden sich das Bundesministerium der Finanzen und das
BMFTR im Austausch.
21. Welche in der letzten Legislaturperiode begonnenen Vorhaben werden
aktuell noch vom BMFTR weitergeführt und noch zum Abschluss
gebracht?
Erfolgreiche Forschungspolitik bedeutet in erster Linie, gute und vor allem
verlässliche Rahmenbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu
schaffen. Vor diesem Hintergrund ist es selbstverständlich, dass Maßnahmen,
wie z. B. die verschiedenen Bund-Länder-Pakte oder die Förderung rund um
Großgeräte naturwissenschaftlicher Grundlagenforschung, über
Legislaturperioden hinaus konzipiert und umgesetzt werden, denn Wissenschaft und
Forschung benötigen Kontinuität. Zu den konkreten in der letzten
Legislaturperiode begonnenen und in dieser Legislaturperiode fortgeführten Vorhaben
gehören das Forschungsdatengesetz, die Novelle des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und die Stärkung des Transfers.
22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
Wissenschaftskommunikation als „festen Bestandteil von Wissenschaft und
Forschungsförderung“ in Ausschreibungen seit dem 6. Mai 2025 zu
verankern?
Wissenschaftskommunikation ist seit 2022 grundsätzlich fester Bestandteil der
Förderrichtlinien des BMFTR (entsprechende Textbausteine sind z. B. in den
Abschnitten „2 Gegenstand der Förderung“ und „7 Verfahren“ anwendbar) und
damit grundständig in der Projektförderung verankert.
Um die Implementierung der Förderpraxis zur Wissenschaftskommunikation zu
unterstützen, fördert das BMFTR zudem seit 2022 die Beratungsunit
Wissenschaftskommunikation, die die Fachreferate des BMFTR sowie die
verantwortlichen Projektträger hierzu kontinuierlich informiert und berät. Für das
vierte Quartal 2025 sind turnusgemäß Informationsveranstaltungen für die
Fachreferate des BMFTR sowie dessen Projektträger geplant.
Mit der Veröffentlichung der HTAD hat sich das BMFTR weiterhin zu dieser
Vorgehensweise bekannt.
23. Gibt es konkrete Vorhaben, das Vertrauen in Wissenschaft in
polarisierten gesellschaftlichen Debatten zu stärken?
Wie in der HTAD beschrieben, betrachtet das BMFTR
Wissenschaftskommunikation als einen der wesentlichen Hebel (Hebel 4) für ein leistungsfähiges
Forschungs- und Innovationssystem und als relevant für den Schutz unserer
Demokratie und unseres Wertesystems. Im Zuge der Umsetzung der HTAD wird das
BMFTR, aufbauend auf der #FactoryWisskomm und den bestehenden
Strukturprojekten, die Weiterentwicklung der Wissenschaftskommunikation
vorantreiben, um gezielt das Vertrauen in die Forschung zu stärken.
Konkret fördert das BMFTR mit der Förderrichtlinie
Wissenschaftskommunikationsforschung seit dem vierten Quartal 2023 elf Forschungsvorhaben, die
sich mit verschiedenen Aspekten und Einflussfaktoren auf das Vertrauen in
Wissenschaft in polarisierten Debatten befassen. Hierzu zählen zum Beispiel
politische Voreingenommenheit im Umgang mit wissenschaftlichen
Informationen, zielgruppengerechte Kommunikation wissenschaftlicher Unsicherheit in
multiplen Krisen, künstliche Intelligenz in der Wissenschaftskommunikation,
Informiertheit durch Influencer oder Moralisierung in der
Wissenschaftskommunikation.
24. Für welche im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
genannten Gesetzesvorhaben in der Federführung des BMFTR
a) wurde bereits die Ressortabstimmung eingeleitet,
b) wurde die Beteiligung von Ländern und Verbänden eingeleitet und
werden diese Gesetzentwürfe künftig auf der Homepage des BMFTR
veröffentlicht (falls nein, bitte ausführen, warum nicht),
c) ist seitens bereits eine Anmeldung für die Kabinettssitzungen bis
Ende des Jahres erfolgt?
Die Fragen 24a bis 24c werden gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsvertrag legt in der Ressortzuständigkeit des BMFTR ein
Hauptaugenmerk auf zahlreiche wichtige Strategieprozesse und sieht für das BMFTR
nur eine geringe Zahl an Rechtssetzungsvorhaben für diese Legislaturperiode
vor.
25. Von welchen Organisationen wurden die von der Bundesministerin
Dorothee Bär am 25. Juni 2025 im Ausschuss für Forschung,
Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung erwähnten
Stellungnahmen zum Forschungsdatengesetz verfasst, und wurden diese
Stellungnahmen vom BMFTR gezielt angefragt oder eigeninitiativ eingereicht?
Die von der Bundesministerin Dorothee Bär am 25. Juni 2025 im Ausschuss
für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung
erwähnten Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten
Zugang zu und zur Nutzung von Daten für die Forschung
(Forschungsdatengesetz) wurden in der 20. Legislaturperiode im Rahmen der seinerzeitigen
Ressortabstimmung seitens verschiedener betroffener Ressorts verfasst.
26. Werden die genannten Stellungnahmen zum Forschungsdatengesetz, wie
in der letzten Wahlperiode durch das Ministerium gehandhabt, auf der
Website des BMFTR veröffentlicht, und welche generelle Praxis sieht
das BMFTR für Stellungnahmen zu kommenden Gesetzesentwürfen vor,
um Transparenz und öffentliche Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten?
Sofern in der 21. Legislaturperiode von Verbänden Stellungnahmen zu
Gesetzentwürfen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Rahmenfahrt (BMFTR) im Rahmen der Verbändebeteiligung eingehen sollten, wird das
BMFTR an der bewährten Veröffentlichungspraxis festhalten.
27. Welche öffentlichen und presseöffentlichen Termine sowie Termine mit
Social-Media-Begleitung durch das BMFTR hat Bundesministerin
Dorothee Bär seit ihrem Amtsantritt in ihrer Funktion als
Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt innerhalb Deutschlands
wahrgenommen (bitte das Datum, den Titel bzw. das Thema und Ort
bzw. Bundesland angeben)?
Auf die Anlage wird verwiesen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1232 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
28. Welche Referate
a) der bisherigen Abteilung 1 „Grundsatzfragen und Strategien;
Koordinierung“ verbleiben komplett oder teilweise im BMFTR (falls
teilweise, bitte übertragene Themenzuständigkeiten angeben),
b) der bisherigen Abteilung 2 „Europäische und internationale
Zusammenarbeit in Bildung und Forschung“ verbleiben komplett oder
teilweise im BMFTR (falls teilweise, bitte übertragene
Themenzuständigkeiten angeben),
c) der bisherigen Abteilung 3 „Allgemeine und berufliche Bildung;
Lebenslanges Lernen“ verbleiben im BMFTR und welche werden in
das BMBFSFJ übertragen,
d) der bisherigen Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem;
Bildungsfinanzierung“ verbleiben komplett oder teilweise im
BMFTR (falls teilweise, bitte übertragene Themenzuständigkeiten
angeben)?
29. Welche bisherigen Referate des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie (BMWE) der bisherigen Abteilung VI „Digital und
Innovationspolitik“ werden bzw. wurden
a) vollständig in das BMFTR übertragen, und inwiefern verändern sich
dabei die zum Referat gehörenden Planstellen,
b) teilweise in das BMFTR übertragen, und welche Themenbereiche
sowie zum Referat gehörenden Planstellen wurden übertragen?
30. Welche bisherigen Referate des Bundesministeriums für Verkehr (BMV)
der bisherigen Abteilung DK „Digitale Konnektivität“ werden bzw.
wurden
a) vollständig in das BMFTR übertragen, und inwiefern verändern sich
dabei die zum Referat gehörenden Planstellen,
b) teilweise in das BMFTR übertragen, und welche Themenbereiche
sowie zum Referat gehörenden Planstellen wurden übertragen?
31. In welchem Ressort wird zukünftig die Zuständigkeit für
a) den Deutschen Wetterdienst liegen,
b) die Lehrkräfteausbildung liegen,
c) die Anerkennung ausländischer Abschlüsse liegen,
d) den Wettbewerb „Jugend forscht“ liegen,
e) den Bereich „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM),
„Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen“
(IGP), „Innovationskompetenz“ (INNO-KOM) und „Industrielle
Gemeinschaftsforschung“ (IGF) liegen?
32. Wann wird der finale Organisationsplan des BMFTR auf der Website des
BMFTR veröffentlicht?
Die Fragen 28 bis 32 werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem BMBFSFJ liegt ein Einigungspaket vor. Einzelheiten werden aktuell
noch im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung geregelt: Neben der Abteilung
3 sind auch weitere Organisationseinheiten vom Übergang betroffen. Referat
432 „Aufstiegsförderung“ wird als Ganzes an das BMBFSFJ übergehen. Bei
den Referaten 121 „Grundsatzfragen der Digitalisierung; MINT-Bildung;
Projektteam Datenlabor“ und 222 „ERASMUS; Internationale Zusammenarbeit in
der Berufsbildung“ gehen Teile der Referatszuständigkeiten mit Referatsleitung
und dem entsprechenden Personal über. Zudem gehen von den Referaten
113 „Bund-Länder-Zusammenarbeit“, 123 „Nationale und internationale
Vergleichsanalysen; Statistik“, 200 „Grundsatzfragen, Digitalisierung und
Transfer; Wissenschaftsreferate an deutschen Auslandsvertretungen“ und 221
„Europäische Zusammenarbeit; Bildung in der EU“ einzelne Aufgabenbereiche mit
entsprechendem Personal über. Es gibt ferner Einzelthemen der Abteilung 3,
die im Rahmen der Einigung besonders geregelt werden; Teile der ESF-
Verwaltungsstelle mit entsprechendem Personal bleiben im BMFTR.
Auch mit dem BMV sind die Zuständigkeitsübergänge geeint. Aus dem BMV
gehen die ehemaligen Organisationseinheiten DK 23 „Satellitennavigation und
-kommunikation“ und PRS-B „Deutsche Galileo PRS-Behörde“ in Gänze in
das BMFTR über. Im Bereich der Erdbeobachtung übernimmt das BMFTR die
Zuständigkeit für das EU-Satellitenprogramm Copernicus, mit entsprechendem
Teilübergang des ehemaligen Referats DK 22 „Meteorologie, DWD,
Erdbeobachtung“ aus dem BMV. Der Deutsche Wetterdienst verbleibt mit den EUMET-
SAT-Wettersatelliten beim BMV. Das BMFTR wird jedoch Teil der deutschen
Delegation beim EUMETSAT-Rat und erhält innerhalb der Bundesregierung
das Erstvorschlagsrecht für alle nicht-meteorologischen Dossiers. Die
Zuständigkeit für die Förderung von U-Spaces und Advanced Air Mobility geht auf
das BMFTR über, ebenso wird das Thema Hyperloop künftig im BMFTR
verortet. Einzelheiten werden auch hier in der sich noch in Arbeit befindlichen
Verwaltungsvereinbarung geregelt.
Die Gespräche zum Übergang von Zuständigkeiten aus dem BMWE sind noch
nicht vollständig abgeschlossen. Eine abschließende Klärung wird in Kürze
erwartet.
33. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine
funktionierende interministerielle Zusammenarbeit im Bereich der
ressortübergreifenden Digital-, Innovations- und Bildungspolitik
sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund bekannter struktureller Hürden
wie Ressortegoismen, mangelnde Koordination, Silodenken und
fehlende gemeinsame Zieldefinitionen (www.ghst.de/initiative-fuer-einen-hand
lungsfaehigen-staat), und welche verbindlichen Steuerungs- und
Koordinationsmechanismen wird das BMFTR in diesem Zusammenhang
etablieren?
Die Bundesregierung misst einer koordinierten und wirksamen
Zusammenarbeit der Ressorts in den Querschnittsfeldern Digitalisierung, Innovation und
Bildung zentrale Bedeutung bei. Angesichts der komplexen Herausforderungen
in diesen Bereichen ist eine abgestimmte ressortübergreifende Steuerung
notwendig, um Zielkonflikte zu vermeiden, Synergien zu nutzen und die
Innovationskraft des Standorts Deutschland zu stärken.
34. Befindet sich das BMFTR bereits in der Abstimmung mit anderen
Ressorts (insbesondere Auswärtiges Amt (AA) und Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)), um die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Erhöhung
der Mittel für den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD),
die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) sowie die Max Weber
Stiftung ressortübergreifend zu realisieren, und ab wann wird diese
Erhöhung umgesetzt?
Das BMFTR, Auswärtige Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung stehen in den laufenden Haushaltsverfahren im
Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit zu den Mitteln für den DAAD, die
Alexander von Humboldt und die Max Weber Stiftung im Austausch.
35. Aus welchen Einzelplänen werden Haushaltsmittel in den Haushalt des
BMFTR übertragen (bitte nach Einzelplänen, Titeln sowie Ist- und Soll-
Beträgen aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 28 bis 32 verwiesen.
36. Wie plant das BMFTR den Wegfall der Stelle als Koordinatorin der
Bundesregierung für die Deutsche Luft- und Raumfahrt zu kompensieren,
und wie werden diese Aufgaben zukünftig wahrgenommen?
Mit dem Organisationserlass wird die Zuständigkeit für das Thema Raumfahrt
federführend im BMFTR verortet. Damit wird auch die inhaltliche und
strategische Koordinierung der Raumfahrtpolitik künftig ressortintern durch das
BMFTR wahrgenommen. Zur Bündelung der Aufgaben wird im BMFTR eine
neue Struktur aufgebaut, in der die fachliche, administrative und strategische
Steuerung der Raumfahrtpolitik zentral zusammengeführt wird. Die
Wahrnehmung internationaler Aufgaben wird sichergestellt.
37. Welche Konsequenzen ergeben sich für das BMFTR aus dem Wegfall
der Stelle als Beauftragte für Digitale Wirtschaft und Start-ups beim
BMWE, und welche Schritte unternimmt das BMFTR, um diesen
Wegfall zu kompensieren, und wie werden diese Aufgaben zukünftig
wahrgenommen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 28 bis 32 verwiesen.
38. Welche konkreten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD sollen im Bereich Forschung, Technologie und Raumfahrt
bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden?
Mit dem am 11. Juli 2025 im Bundesrat beschlossenen Gesetz für ein
steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts
Deutschland wurde bereits die im Koalitionsvertrag angekündigte Ausweitung
der Forschungszulage umgesetzt. Mit Kabinettsbeschluss zur HTAD vom
30. Juli 2025 hat die Bundesregierung darüber hinaus ein weiteres zentrales
Vorhaben im Bereich Forschung, Technologie und Raumfahrt auf den Weg
gebracht.
Durch den Aufbau des 1000-Köpfe-Plus-Programms auf renommierte
Programme der Alexander von Humboldt-Stiftung und der Deutschen
Forschungsgemeinschaft sowie der Angebote des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes, hat die Bundesregierung die Voraussetzungen geschaffen, dass das
Programm bereits in diesem Jahr starten kann.
Darüber hinaus ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, das
Forschungsdatengesetz noch in diesem Jahr vorzulegen.
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ISSN 0722-8333
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 21/1035
1
Anlage – Antwort zu Frage 27
Datum Titel/Thema Ort/Bundesland
06.05.2025 Ernennung und Vereidigung Berlin/Berlin
07.05.2025 Amtsübergabe BMFTR/Berlin
13.05.2025 „20 Jahre Pakt für Forschung und
Innovation“
Berlin/Berlin
13.05.2025 Besuch Hochschulrektorenkonferenz Magdeburg/ Sachsen-
Anhalt
13.05.2025 Rede Wirtschaftsrat Berlin/Berlin
14.05.2025 Eröffnung der MS Wissenschaft Berlin/Berlin
14.05.2025 Deutscher Computerspielepreis Berlin/Berlin
16.05.2025 Bundestagsrede HTAD Berlin/Berlin
20.05.2025 Treffen mit EU-Kommissarin
Ekaterina Zaharieva
Berlin/Berlin
21.05.2025 Green Tech Award Berlin/Berlin
22.05.2025 Förderentscheidung Exzellenzcluster Bonn/NRW
23.05.2025 Formeller Wettbewerbsfähigkeits-Rat Brüssel, Belgien
01.06.2025 Bundesfinale Jugend forscht Hamburg/Hamburg
02.06.2025 Game-Sommerfest Berlin/Berlin
04.06.2025 Treffen mit Astronautin Dr. Insa
Thiele-Eich
Berlin/Berlin
04.06.2025 Antrittsbesuch MSC-Vorsitzender
Prof. Dr. h.c. Wolfgang Ischinger
Berlin/Berlin
05.06.2025 Antrittsbesuch Ministerpräsidenten Berlin/Berlin
16.06.2025 Deutsch-Französisches
Forschungsforum
Berlin/Berlin
17.06.2025 –
20.06.2025
Reise mit BuPrä Frank-Walter
Steinmeier
Tokyo + Osaka/ Japan.
23.06.2025 ESO und Max-Planck-Institut für
Plasmaphysik
Garching/Bayern
24.06.2025 Tag der Industrie (BDI) Berlin/Berlin
24.06.2025 Nationaler MINT-Gipfel Berlin, Berlin
25.06.2025 Mediennacht der freien Presse Berlin/Berlin
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 21/1035
2
26.06.2025 Treffen mit japanischem
Forschungsminister Minoru Kiuchi
Berlin/Berlin
27.06.2025 Konferenz „GeneNovate Investors
Day“
Berlin/Berlin
29.06.2025 Nobelpreisträgertagung Lindau/Bayern
30.06.2025 Einweihung Bund-Länder-
Forschungsbaus ICON
München/Bayern
03.07.2025 Personalversammlung und
Antrittsbesuch ESA Generaldirektor
Dr. Josef Aschbacher und Astronaut
Prof. h.c. Alexander Gerst
Bonn/NRW
04.07.2025 Gemeinsame Wissenschaftskonferenz Berlin/Berlin
08.07.2025 Antrittsbesuch Präsident Fraunhofer
Prof. Holger Hanselka
Berlin/Berlin
08.07.2025 Pressekonferenz Shortlist FPI Berlin/Berlin
15.07.2025 Besuch Isar Aerospace Ottobrunn/Bayern
15.07.2025 Treffen mit Bundesministerin
Nina Warken zu ME/CFS
Berlin/Berlin
15.07.2025 Talkshow Maischberger Berlin/Berlin
16.07.2025 Informeller Wettbewerbsfähigkeits-
Rat
Kopenhagen, Dänemark
18.07.2025 Podcast Frauen 100 Berlin/Berlin
22.07.2025 Treffen mit Astronautinnen Nicola
Winter und Dr. Amelie Schoenenwald
mit Besuch Leibniz Rechenzentrum
und Quantenroundtable Max-Planck-
Institut für Quantenoptik
Garching/Bayern
30.07.2025 PK zur HTAD Berlin/Berlin
10.08.2025 Besuch der GEOMAR und des Ocean
Races
Kiel]
Relationen
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