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100-Tage-Bilanz von Bundesministerin Dorothee Bär und Zuschnitt des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Antwort zu Drs. 21/1035)

dip / drucksache 14.08.2025 · WP 21 · 21/1232 · Antwort · Original ↗

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100-Tage-Bilanz von Bundesministerin Dorothee Bär und Zuschnitt des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Antwort zu Drs. 21/1035) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1232 21. Wahlperiode 14.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayşe Asar, Andrea Lübcke, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1035 – 100-Tage-Bilanz von Bundesministerin Dorothee Bär und Zuschnitt des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit der Vorstellung des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD wurde deutlich, dass die neue Regierung einen starken Umbau der Ressortzuständigkeiten in den Bereichen Bildung, Technologiepolitik, Raumfahrt und Innovation plant. Am 15. Mai 2025 betonte die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, „all das zu bündeln, was zusammengehört, die ganze Technologie- und Innovationspolitik in einer Hand“ (Plenarprotokoll 21/4). Inzwischen werden öffentlich Zweifel an der Realisierbarkeit bzw. dem Engagement in der Umsetzung laut (www.jmwiarda.de/blog/ 2025/06/11/dorothee-baers-bewaehrungsprobe). Auch bei der Neuordnung der bildungspolitischen Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung werden mögliche Schnittstellen- und Abstimmungsprobleme befürchtet (www.faz.net/ aktuell/feuilleton/dorothee-baer-und-karin-prien-als-ministerinnen-wahl-ueber zeugt-nur-zur-haelfte-110443836.html). Dies betrifft z. B. den Übergang zwischen Schule und Studium, die Rolle der Hochschulen in der Weiterbildung oder die Verzahnung der akademischen und beruflichen Bildung. Zudem könnten die drohende Aufsplittung der Zuständigkeit für BAföG auf das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eine inkohärente Steuerung und einen bürokratischen Mehraufwand mit sich bringen (table.media/bildung/news/prien-stellt-haushalt-2025-v or-mehr-geld-fuer-familien-und-freiwilligendienste). Aus Sicht der Fragesteller besteht die Gefahr, dass sich die Regierung in Fragen des Ressortzuschnitts und Differenzen um formale Zuständigkeiten verzettelt, während eigentlich dringender Handlungsbedarf bei der Bewältigung aktueller Probleme besteht – von der weltweiten Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit über die Sicherung unserer Innovationskraft bis zu chancengerechten Bildungszugängen für alle. Während die heutige Bundesministerin Dorothee Bär im Jahr 2021 beispielsweise noch die finanzielle Entlastung für Studierende und Schülerinnen und Schüler innerhalb der ersten 100 Tage nach einer etwaigen Regierungsübernahme versprach (www.linkedin.com/posts/dorobaer_was-werden-wir-ga nz-konkret-innerhalb-der-activity-6844251291250647040-1CFL?utm_sourc e=share&utm_medium=member_desktop&rcm=ACoAABbZ8YQB2XHhP0B nPk0ab_SFydS5dV1-TWw), sind solche Maßnahmen jetzt ebenso wie andere, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 14. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. dringende Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zur nachhaltigen Stärkung des Wissenschafts- und Innovationssystems nicht erkennbar. Hier mehr Transparenz zu den prioritären Vorhaben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zu erhalten, ist aus Sicht der Fragesteller auch im Sinne der Verlässlichkeit und Planbarkeit für Wissenschaft und Forschung hierzulande.  1. Welche neuen Programme und Initiativen wurden zum Schutz und zur Stärkung der Wissenschaftsfreiheit seit dem 6. Mai 2025 auf den Weg gebracht, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Reaktion auf internationale politische Angriffe (z. B. in den USA oder Ungarn)? Mit dem 1.000-Köpfe-plus-Programm wird das im Koalitionsvertrag vereinbarte sog. „1.000 Köpfe-Programm“ umgesetzt; Internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ab der Postdoktoranden-Ebene wird im deutschen Wissenschaftssystem eine Perspektive geboten und der deutsche und europäische Forschungsraum wird nachhaltig gestärkt. Zudem wird die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, sich dafür einsetzen, wissenschaftlich relevante Datenbestände, deren Existenz bedroht ist, weltweit zu sichern und zugänglich zu halten. Hierfür plant die Bundesregierung Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen bereitzustellen. Neben der Bereitstellung von Fördermitteln wird zudem kurzfristig die Aufstellung einer Taskforce aller relevanter Akteure der Wissenschaft begleitet, um auf nationaler Ebene zu koordinieren und den Gesamtprozess auf europäischer und internationaler Ebene abzustimmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  2. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Zusammenarbeit mit autoritär regierten Staaten im Forschungsbereich? Nach Maßgabe der Bundesregierung erfolgen internationale Kooperationen auf Grundlage der in der Werteordnung des Grundgesetzes verankerten Prinzipien der Menschenwürde, der Grundrechte einschließlich der Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Demokratie. Zur Sicherung der technologischen Souveränität und der Innovationsfähigkeit Deutschlands stärkt die Bundesregierung die Zusammenarbeit vor allem mit europäischen und internationalen Wertepartnern. Unter bestimmten Bedingungen arbeitet die Bundesregierung mit Staaten zusammen, die diese Prinzipien nicht oder nur eingeschränkt teilen. Das gilt beispielsweise bei globalen Herausforderungen in Bereichen wie Klima und Gesundheit, die nur gemeinsam bewältigt werden können. Auch zur Förderung der wissenschaftlichen Exzellenz und Innovationsfähigkeit Deutschlands und Europas kann es notwendig sein, mit Staaten zu kooperieren, die einem anderen Wertekompass folgen. In solchen Fällen muss der Mehrwert für Deutschland und Europa klar erkennbar sein und die Kooperation transparent, regelkonform und freiheitlich geprägt sein. Die Bundesregierung hat deutsche Hochschulen und Forschungseinrichtungen sensibilisiert, ihre Compliance-Systeme und Risikoanalysen entsprechend zu stärken, damit im Falle von Kooperationen erstens die Wirtschafts- oder Sicherheitsinteressen Deutschlands oder Europas nicht gefährdet werden, zweitens die Freiheit von Wissenschaft, Forschung oder Lehre nicht missachtet wird oder Forschungsergebnisse nicht absehbar zum Zweck von Repression oder Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, drittens Wissen nicht unerwünscht abfließt, und viertens nicht unzulässig Einfluss genommen wird. So bleibt beispielsweise der aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verhängte Kooperationsstopp mit der Russischen Föderation und Belarus weiterhin bestehen.  3. Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre eine Auffassung zu der Frage, ob Hochschullehrende an staatlichen Hochschulen bei öffentlichen Stellungnahmen zu gesellschaftspolitischen Themen „politische und weltanschauliche Neutralität“ wahren müssen (x.com/SaskiaLu dwigCDU/status/1943663094686683539), und wenn ja, wie lautet diese? Die Bundesregierung setzt sich für eine offene und pluralistische Debatten- und Streitkultur ein. Gerade Hochschulen sind Orte, an denen die diskursive Auseinandersetzung gelernt und gepflegt werden soll. Aus Sicht der Bundesregierung ist zu differenzieren, ob es sich bei einer fraglichen Stellungnahme um eine dem Schutzbereich des Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) unterfallende Meinungsäußerung oder um eine auf Forschungsergebnisse rekurrierende, dem Schutzbereich der Wissenschaftsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 3 GG zuzurechnende Äußerung handelt. Grundsätzlich gelten die Verpflichtung zur politischen Loyalität sowie das Mäßigungsgebot als Bestandteile der sogenannten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG) auch für beamtete Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Im Bereich der Wissenschaftsfreiheit, die die Freiheit der Lehre umfasst, stellt Artikel 5 Absatz 3 Satz 2 GG jedoch eine notwendige Privilegierung mit Blick auf Loyalitätspflicht und Mäßigungsgebot dar.  4. Was versteht die Bundesregierung unter „ein bisschen Resilienz“ im Umgang mit öffentlicher Kritik an Äußerungen und Positionen, und gilt dies auch für Fälle, in denen die Grenze zu Delegitimierungen und Drohungen gegenüber Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern überschritten wird (www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/frauke-brosius- gersdorfdrohungen)? Grundsätzlich gilt, dass eine Auseinandersetzung über inhaltliche Positionen und auch ein Meinungsstreit in einer pluralistischen Gesellschaft Raum haben muss. Persönliche Diffamierungen oder sogar Drohungen sind nicht akzeptabel und können wir als Gesellschaft nicht dulden.  5. Ab wann werden erste Ausschreibungen für das angekündigte sogenannte 1000-Köpfe-Programm bzw. 1000-Köpfe-Plus-Programm erfolgen? Das 1000-Köpfe-plus-Programm ist mit der am 28. Juli 2025 veröffentlichten Pressemitteilung gestartet. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat die Voraussetzungen geschaffen, dass die Alexander von Humboldt Stiftung (AvH), die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) mit der Umsetzung des Programms beginnen können. Anträge auf Förderung können bei der AvH und der DFG gestellt werden. Der DAAD wird im Herbst 2025 sein neues Förderangebot ausschreiben.  6. Wie schnell muss aus Sicht der Bundesregierung eine Initiative zur Modernisierung der Infrastrukturen des Wissens vorgelegt werden, um als „Schnellbauinitiative“ gelten zu können, und wie viele Bundesmittel sind hierfür über welche Laufzeit eingeplant? Die Beratungen zum Thema Schnellbauinitiative sind noch nicht abgeschlossen, der Haushalt befindet sich im Parlamentarischen Verfahren. Den Ergebnissen dieser Beratungen kann nicht vorweggegriffen werden.  7. Im Rahmen welcher Termine und Anlässe hat die Bundesregierung Gespräche zur Ausgestaltung und Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „Schnellbauinitiative“ zur Modernisierung der Hochschulinfrastruktur geführt (bitte mit Nennung des Datums, Anlasses und Kreises der teilnehmenden Organisationen, Bundesländer etc. auflisten)? Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen bzw. Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsekretärinnen bzw. Staatssekretäre der Bundesministerien pflegen aufgabenbedingt kontinuierlich Kontakte und führen auch Gespräche und Telefonate mit einer Vielzahl von Akteuren. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Gespräche besteht nicht. Da nicht sämtliche Gespräche (einschließlich Telefonate) erfasst werden, kann die Bundesregierung hierzu mit zumutbarem Aufwand innerhalb der Beantwortungsfrist keine umfassenden und aussagekräftigen Angaben machen.  8. Ist das BMFTR zur Schnellbauinitiative im Austausch mit der Bauwirtschaft und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.  9. Sind die aktuellen Auswahlverfahren der Exzellenzstrategie bereits Gegenstand der „grundlegenden“ Evaluation, und welche Kriterien werden der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Evaluation zugrunde gelegt? Exzellenzuniversitäten werden regelmäßig alle sieben Jahre einer unabhängigen und externen Evaluation mit selektivem Charakter unterzogen, die vom Wissenschaftsrat organisiert und vom Expertengremium, das aus 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die über langjährige Erfahrungen im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügt, besteht, bewertet wird. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Voraussetzungen der Förderung weiterhin gegeben sind. Das Expertengremium legt der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) einen Erfahrungsbericht vor. Über die Auswirkungen des Programms auf das Wissenschaftssystem und sich daraus gegebenenfalls ergebenden Anpassungsbedarf beraten Bund und Länder in der GWK. 10. Mit welchen Landeskonferenzen der Rektorinnen und Rektoren und Präsidentinnen und Präsidenten hat Bundesministerin Dorothee Bär seit dem 6. Mai 2025 bereits Gespräche geführt (bitte die jeweilige Landeskonferenz sowie Datum des jeweiligen Gesprächs nennen)? Gleich zu Beginn ihrer Amtszeit war Bundesministerin Dorothee Bär am 13. Mai 2025 bei der Jahresversammlung der Hochschulrektorenkonferenz in Magdeburg und sie ist auch weiterhin in engem Austausch mit den Universitäten und Hochschulen. 11. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, um die im Rahmen der sog. Mittelbaustrategie vorgesehene Straffung der Projektförderung, grundsätzliche Verlängerung der Projektlaufzeiten, Anreizsetzung für Department und Entwicklung von Stellenprofilen umzusetzen? Das BMFTR plant, die Wirkung der Projektförderung auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase (WiKa) in einem zunächst BMFTR-internen Prozess zu überprüfen. Die Ergebnisse der Überprüfung sollen in eine Handreichung zur WiKa-Förderung einfließen. Dabei werden möglichst auch die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu „Personalstrukturen im Wissenschaftssystem“ in geeigneter Weise berücksichtigt. Mögliche Empfehlungen für durchschnittliche Laufzeiten in der Projektförderung werden anhand der gewonnenen Erkenntnisse ermittelt. 12. Was ist die durchschnittliche, vorgesehene Laufzeit der seit dem 6. Mai 2025 durch das BMFTR ausgeschriebenen Projektförderungen? Die seit dem 6. Mai 2025 veröffentlichten Förderrichtlinien sehen unterschiedliche Laufzeiten für die daraus resultierenden Projekte vor. Dabei werden Laufzeiten von bis zu fünf Jahren in den Förderrichtlinien zugelassen. Die konkrete Laufzeit der aus den Förderrichtlinien resultierenden Projekte hängt jedoch im Einzelfall von den Antragstellenden und der im Einzelfall erfolgenden Bewilligung ab. 13. Was war die durchschnittliche Laufzeit der in der jeweils in der 18., 19. und 20. Wahlperiode durch das Forschungsministerium vergebenen Projektförderungen? Die durchschnittliche Laufzeit der in der 18., 19. und 20. Wahlperiode vergebenen Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung als Vorgänger des BMFTR beträgt jeweils rund drei Jahre. 14. Welche durchschnittliche Laufzeit strebt die Bundesregierung für die aktuelle Wahlperiode in der Projektförderung an, um das in der sog. Mittelbaustrategie gesetzte Ziel zu erreichen? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 15. Welche übergeordneten Ziele verfolgt die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär, nach 100 Tagen im Amt in der Forschungspolitik, und welche ressortübergreifenden Schwerpunkte wurden mit anderen Bundesministerien in den ersten 100 Tagen abgestimmt? Übergeordnet geht es darum, die Wirtschaft, die nationale und europäische Souveränität und schlussendlich das Lebensmodell der Bundesrepublik Deutschland zu sichern. Um die Zukunft zu gestalten, muss sich Deutschland international auf dem Gebiet wichtiger Schlüsseltechnologien behaupten. Vor diesem Hintergrund richtet die Bundesregierung ihre Forschungs- und Technologiepolitik mit der Hightech_Agenda__Deutschland (HTAD) neu aus. Durch verstärkte Investitionen in Technologien soll die Innovations- und Wirtschaftskraft Deutschlands deutlich erhöht werden. Die HTAD steht für Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Souveränität durch Forschung und Technologie. Mit der HTAD, die in einem ersten Schritt auf sechs prioritäre Schlüsseltechnologien (Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung sowie Technologien für die klimaneutrale Mobilität) und strategische Forschungsfelder fokussiert, wurden bereits erste zentrale ressortübergreifende Schwerpunkte mit anderen Bundesministerien abgestimmt. Darüber hinaus betreibt das BMFTR Forschungspolitik für und mit den Menschen und verfolgt daher das Ziel, Forscherinnen und Forschern ein Umfeld zu schaffen, das attraktivste Rahmenbedingungen ermöglicht – sei es mit Blick auf Gleichstellung oder Wissenschaftsfreiheit. Spitzenforschung, die den Menschen unmittelbar dient, benötigt aber auch Ressourcen, Entlastung und Kooperation. Deswegen ist es das Ziel der Bundesregierung bürokratische Hürden in der Forschungsförderung abzubauen und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die interministerielle sowie die internationale Zusammenarbeit zu stärken und sich zur Bedeutung technologischer Stärke zu bekennen. 16. Welche Akteure sind in der Ausarbeitung der Hightech-Agenda eingebunden, und welche Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sollen ab Herbst 2025 eingeladen werden, um den Fahrplan für alle sechs Schlüsseltechnologien der Hightech-Agenda mit dem Bundesministerium auszugestalten und umzusetzen (siehe Gastkommentar Dorothee Bär im Handelsblatt am 3. Juli 2025 www.handelsblatt.com/me inung/gastbeitraege/gastkommentar-so-soll-deutschland-ein-souveraene r-tech-standort-werden/100138933.html)? In den Roadmap-Prozess zur Umsetzung der HTAD entlang der priorisierten Schlüsseltechnologien sollen jeweils relevante Umsetzungspartner aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Länder einbezogen werden. Offizieller Startschuss für die Roadmap-Prozesse ist eine Kick-Off-Veranstaltung im Herbst 2025. Die Vorbereitungen hierzu laufen gerade. 17. Inwiefern greift die Hightech-Agenda Vorarbeiten von der Zukunftsstrategie oder Hightech-Strategie auf? Aus der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der vergangenen Legislaturperiode sowie aus früheren Hightech-Strategien sind wichtige Erfahrungen zu Aufbau, Ausrichtung und Umsetzung der Strategien in die Konzeption der HTAD eingeflossen. Hervorzuheben sind die stärkere Zielpriorisierung und Fokussierung auf prioritäre Maßnahmen in der HTAD sowie die damit verbundenen Roadmap-Prozesse als zentrales Instrument zur Umsetzung. Daneben sollen Vorarbeiten zum Monitoring aus der Umsetzung der Zukunftsstrategie für die HTAD aufgegriffen und weiterentwickelt werden. 18. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) zu gründen, und wann soll diese gegründet werden? Es ist Ziel der Bundesregierung, die anwendungsorientierte Forschung und damit die Innovationsleistung unseres Wissenschaftssystems zu stärken. Die Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) wird dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Derzeit wird ein Konzept für die DAFG erarbeitet. Gespräche mit den Stakeholdern werden vorbereitet. 19. Welche Maßnahmen zur Entbürokratisierung der Forschungsförderung hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 ergriffen? Im Frühjahr 2025 hat die Arbeitsgruppe Haushaltsrecht der obersten Bundesbehörden eine Änderung der Verwaltungsvorschrift (VV) Nummer 14 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) beschlossen, welche in Kürze in Kraft gesetzt wird. Die VV Nummer 14 zu § 44 BHO gestattet für Fälle von geringer finanzieller Bedeutung deutliche Erleichterungen im Zuwendungsrecht durch ein Abweichen von bestimmten Verwaltungsvorschriften zur BHO. Im Rahmen der Änderung hat das BMFTR die Wertgrenze von Fällen mit geringer finanzieller Bedeutung für Zuwendungsbereiche von 50.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, nunmehr „echte“ (Abrechnungs-)Pauschalen zu bewilligen (s. GMBl. 2025, S. 163). Zuvor konnten Mittel lediglich „pauschal“ bewilligt werden, mussten jedoch im Verwendungsnachweis exakt abgerechnet werden. Wurden in der Bewilligung feste Beträge (z. B. Pauschalen) zu Grunde gelegt und hat der Zuwendungsempfänger diese Beträge vollständig für den Zuwendungszweck verwendet, reicht nach der Neuregelung nunmehr eine entsprechende Bestätigung im Verwendungsnachweis aus und eine exakte Abrechnung braucht nicht zu erfolgen. Dies entlastet sowohl die Zuwendungsempfänger bei der Erstellung der Verwendungsnachweise als auch die Zuwendungsgeber bei der Prüfung ebenjener Nachweise erheblich. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der AfD „Bürokratische Belastung und wirtschaftliche Bedrohung kleiner und mittelständischer Unternehmen in Deutschland im Jahr 2025“ auf Bundestagsdrucksache 21/927 verwiesen. 20. Wann kommt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Bereichsausnahme für Forschung im Umsatzsteuerrecht? Zur im Koalitionsvertrag genannten Bereichsausnahme für Forschung im Umsatzsteuerrecht befinden sich das Bundesministerium der Finanzen und das BMFTR im Austausch. 21. Welche in der letzten Legislaturperiode begonnenen Vorhaben werden aktuell noch vom BMFTR weitergeführt und noch zum Abschluss gebracht? Erfolgreiche Forschungspolitik bedeutet in erster Linie, gute und vor allem verlässliche Rahmenbedingungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen. Vor diesem Hintergrund ist es selbstverständlich, dass Maßnahmen, wie z. B. die verschiedenen Bund-Länder-Pakte oder die Förderung rund um Großgeräte naturwissenschaftlicher Grundlagenforschung, über Legislaturperioden hinaus konzipiert und umgesetzt werden, denn Wissenschaft und Forschung benötigen Kontinuität. Zu den konkreten in der letzten Legislaturperiode begonnenen und in dieser Legislaturperiode fortgeführten Vorhaben gehören das Forschungsdatengesetz, die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und die Stärkung des Transfers. 22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Wissenschaftskommunikation als „festen Bestandteil von Wissenschaft und Forschungsförderung“ in Ausschreibungen seit dem 6. Mai 2025 zu verankern? Wissenschaftskommunikation ist seit 2022 grundsätzlich fester Bestandteil der Förderrichtlinien des BMFTR (entsprechende Textbausteine sind z. B. in den Abschnitten „2 Gegenstand der Förderung“ und „7 Verfahren“ anwendbar) und damit grundständig in der Projektförderung verankert. Um die Implementierung der Förderpraxis zur Wissenschaftskommunikation zu unterstützen, fördert das BMFTR zudem seit 2022 die Beratungsunit Wissenschaftskommunikation, die die Fachreferate des BMFTR sowie die verantwortlichen Projektträger hierzu kontinuierlich informiert und berät. Für das vierte Quartal 2025 sind turnusgemäß Informationsveranstaltungen für die Fachreferate des BMFTR sowie dessen Projektträger geplant. Mit der Veröffentlichung der HTAD hat sich das BMFTR weiterhin zu dieser Vorgehensweise bekannt. 23. Gibt es konkrete Vorhaben, das Vertrauen in Wissenschaft in polarisierten gesellschaftlichen Debatten zu stärken? Wie in der HTAD beschrieben, betrachtet das BMFTR Wissenschaftskommunikation als einen der wesentlichen Hebel (Hebel 4) für ein leistungsfähiges Forschungs- und Innovationssystem und als relevant für den Schutz unserer Demokratie und unseres Wertesystems. Im Zuge der Umsetzung der HTAD wird das BMFTR, aufbauend auf der #FactoryWisskomm und den bestehenden Strukturprojekten, die Weiterentwicklung der Wissenschaftskommunikation vorantreiben, um gezielt das Vertrauen in die Forschung zu stärken. Konkret fördert das BMFTR mit der Förderrichtlinie Wissenschaftskommunikationsforschung seit dem vierten Quartal 2023 elf Forschungsvorhaben, die sich mit verschiedenen Aspekten und Einflussfaktoren auf das Vertrauen in Wissenschaft in polarisierten Debatten befassen. Hierzu zählen zum Beispiel politische Voreingenommenheit im Umgang mit wissenschaftlichen Informationen, zielgruppengerechte Kommunikation wissenschaftlicher Unsicherheit in multiplen Krisen, künstliche Intelligenz in der Wissenschaftskommunikation, Informiertheit durch Influencer oder Moralisierung in der Wissenschaftskommunikation. 24. Für welche im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten Gesetzesvorhaben in der Federführung des BMFTR a) wurde bereits die Ressortabstimmung eingeleitet, b) wurde die Beteiligung von Ländern und Verbänden eingeleitet und werden diese Gesetzentwürfe künftig auf der Homepage des BMFTR veröffentlicht (falls nein, bitte ausführen, warum nicht), c) ist seitens bereits eine Anmeldung für die Kabinettssitzungen bis Ende des Jahres erfolgt? Die Fragen 24a bis 24c werden gemeinsam beantwortet. Der Koalitionsvertrag legt in der Ressortzuständigkeit des BMFTR ein Hauptaugenmerk auf zahlreiche wichtige Strategieprozesse und sieht für das BMFTR nur eine geringe Zahl an Rechtssetzungsvorhaben für diese Legislaturperiode vor. 25. Von welchen Organisationen wurden die von der Bundesministerin Dorothee Bär am 25. Juni 2025 im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung erwähnten Stellungnahmen zum Forschungsdatengesetz verfasst, und wurden diese Stellungnahmen vom BMFTR gezielt angefragt oder eigeninitiativ eingereicht? Die von der Bundesministerin Dorothee Bär am 25. Juni 2025 im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung erwähnten Stellungnahmen zum Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Zugang zu und zur Nutzung von Daten für die Forschung (Forschungsdatengesetz) wurden in der 20. Legislaturperiode im Rahmen der seinerzeitigen Ressortabstimmung seitens verschiedener betroffener Ressorts verfasst. 26. Werden die genannten Stellungnahmen zum Forschungsdatengesetz, wie in der letzten Wahlperiode durch das Ministerium gehandhabt, auf der Website des BMFTR veröffentlicht, und welche generelle Praxis sieht das BMFTR für Stellungnahmen zu kommenden Gesetzesentwürfen vor, um Transparenz und öffentliche Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten? Sofern in der 21. Legislaturperiode von Verbänden Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Rahmenfahrt (BMFTR) im Rahmen der Verbändebeteiligung eingehen sollten, wird das BMFTR an der bewährten Veröffentlichungspraxis festhalten. 27. Welche öffentlichen und presseöffentlichen Termine sowie Termine mit Social-Media-Begleitung durch das BMFTR hat Bundesministerin Dorothee Bär seit ihrem Amtsantritt in ihrer Funktion als Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt innerhalb Deutschlands wahrgenommen (bitte das Datum, den Titel bzw. das Thema und Ort bzw. Bundesland angeben)? Auf die Anlage wird verwiesen.* * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1232 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 28. Welche Referate a) der bisherigen Abteilung 1 „Grundsatzfragen und Strategien; Koordinierung“ verbleiben komplett oder teilweise im BMFTR (falls teilweise, bitte übertragene Themenzuständigkeiten angeben), b) der bisherigen Abteilung 2 „Europäische und internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung“ verbleiben komplett oder teilweise im BMFTR (falls teilweise, bitte übertragene Themenzuständigkeiten angeben), c) der bisherigen Abteilung 3 „Allgemeine und berufliche Bildung; Lebenslanges Lernen“ verbleiben im BMFTR und welche werden in das BMBFSFJ übertragen, d) der bisherigen Abteilung 4 „Hochschul- und Wissenschaftssystem; Bildungsfinanzierung“ verbleiben komplett oder teilweise im BMFTR (falls teilweise, bitte übertragene Themenzuständigkeiten angeben)? 29. Welche bisherigen Referate des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) der bisherigen Abteilung VI „Digital und Innovationspolitik“ werden bzw. wurden a) vollständig in das BMFTR übertragen, und inwiefern verändern sich dabei die zum Referat gehörenden Planstellen, b) teilweise in das BMFTR übertragen, und welche Themenbereiche sowie zum Referat gehörenden Planstellen wurden übertragen? 30. Welche bisherigen Referate des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) der bisherigen Abteilung DK „Digitale Konnektivität“ werden bzw. wurden a) vollständig in das BMFTR übertragen, und inwiefern verändern sich dabei die zum Referat gehörenden Planstellen, b) teilweise in das BMFTR übertragen, und welche Themenbereiche sowie zum Referat gehörenden Planstellen wurden übertragen? 31. In welchem Ressort wird zukünftig die Zuständigkeit für a) den Deutschen Wetterdienst liegen, b) die Lehrkräfteausbildung liegen, c) die Anerkennung ausländischer Abschlüsse liegen, d) den Wettbewerb „Jugend forscht“ liegen, e) den Bereich „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM), „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen“ (IGP), „Innovationskompetenz“ (INNO-KOM) und „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) liegen? 32. Wann wird der finale Organisationsplan des BMFTR auf der Website des BMFTR veröffentlicht? Die Fragen 28 bis 32 werden gemeinsam beantwortet. Mit dem BMBFSFJ liegt ein Einigungspaket vor. Einzelheiten werden aktuell noch im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung geregelt: Neben der Abteilung 3 sind auch weitere Organisationseinheiten vom Übergang betroffen. Referat 432 „Aufstiegsförderung“ wird als Ganzes an das BMBFSFJ übergehen. Bei den Referaten 121 „Grundsatzfragen der Digitalisierung; MINT-Bildung; Projektteam Datenlabor“ und 222 „ERASMUS; Internationale Zusammenarbeit in der Berufsbildung“ gehen Teile der Referatszuständigkeiten mit Referatsleitung und dem entsprechenden Personal über. Zudem gehen von den Referaten 113 „Bund-Länder-Zusammenarbeit“, 123 „Nationale und internationale Vergleichsanalysen; Statistik“, 200 „Grundsatzfragen, Digitalisierung und Transfer; Wissenschaftsreferate an deutschen Auslandsvertretungen“ und 221 „Europäische Zusammenarbeit; Bildung in der EU“ einzelne Aufgabenbereiche mit entsprechendem Personal über. Es gibt ferner Einzelthemen der Abteilung 3, die im Rahmen der Einigung besonders geregelt werden; Teile der ESF- Verwaltungsstelle mit entsprechendem Personal bleiben im BMFTR. Auch mit dem BMV sind die Zuständigkeitsübergänge geeint. Aus dem BMV gehen die ehemaligen Organisationseinheiten DK 23 „Satellitennavigation und -kommunikation“ und PRS-B „Deutsche Galileo PRS-Behörde“ in Gänze in das BMFTR über. Im Bereich der Erdbeobachtung übernimmt das BMFTR die Zuständigkeit für das EU-Satellitenprogramm Copernicus, mit entsprechendem Teilübergang des ehemaligen Referats DK 22 „Meteorologie, DWD, Erdbeobachtung“ aus dem BMV. Der Deutsche Wetterdienst verbleibt mit den EUMET- SAT-Wettersatelliten beim BMV. Das BMFTR wird jedoch Teil der deutschen Delegation beim EUMETSAT-Rat und erhält innerhalb der Bundesregierung das Erstvorschlagsrecht für alle nicht-meteorologischen Dossiers. Die Zuständigkeit für die Förderung von U-Spaces und Advanced Air Mobility geht auf das BMFTR über, ebenso wird das Thema Hyperloop künftig im BMFTR verortet. Einzelheiten werden auch hier in der sich noch in Arbeit befindlichen Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Gespräche zum Übergang von Zuständigkeiten aus dem BMWE sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Eine abschließende Klärung wird in Kürze erwartet. 33. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine funktionierende interministerielle Zusammenarbeit im Bereich der ressortübergreifenden Digital-, Innovations- und Bildungspolitik sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund bekannter struktureller Hürden wie Ressortegoismen, mangelnde Koordination, Silodenken und fehlende gemeinsame Zieldefinitionen (www.ghst.de/initiative-fuer-einen-hand lungsfaehigen-staat), und welche verbindlichen Steuerungs- und Koordinationsmechanismen wird das BMFTR in diesem Zusammenhang etablieren? Die Bundesregierung misst einer koordinierten und wirksamen Zusammenarbeit der Ressorts in den Querschnittsfeldern Digitalisierung, Innovation und Bildung zentrale Bedeutung bei. Angesichts der komplexen Herausforderungen in diesen Bereichen ist eine abgestimmte ressortübergreifende Steuerung notwendig, um Zielkonflikte zu vermeiden, Synergien zu nutzen und die Innovationskraft des Standorts Deutschland zu stärken. 34. Befindet sich das BMFTR bereits in der Abstimmung mit anderen Ressorts (insbesondere Auswärtiges Amt (AA) und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)), um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Erhöhung der Mittel für den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) sowie die Max Weber Stiftung ressortübergreifend zu realisieren, und ab wann wird diese Erhöhung umgesetzt? Das BMFTR, Auswärtige Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stehen in den laufenden Haushaltsverfahren im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit zu den Mitteln für den DAAD, die Alexander von Humboldt und die Max Weber Stiftung im Austausch. 35. Aus welchen Einzelplänen werden Haushaltsmittel in den Haushalt des BMFTR übertragen (bitte nach Einzelplänen, Titeln sowie Ist- und Soll- Beträgen aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 28 bis 32 verwiesen. 36. Wie plant das BMFTR den Wegfall der Stelle als Koordinatorin der Bundesregierung für die Deutsche Luft- und Raumfahrt zu kompensieren, und wie werden diese Aufgaben zukünftig wahrgenommen? Mit dem Organisationserlass wird die Zuständigkeit für das Thema Raumfahrt federführend im BMFTR verortet. Damit wird auch die inhaltliche und strategische Koordinierung der Raumfahrtpolitik künftig ressortintern durch das BMFTR wahrgenommen. Zur Bündelung der Aufgaben wird im BMFTR eine neue Struktur aufgebaut, in der die fachliche, administrative und strategische Steuerung der Raumfahrtpolitik zentral zusammengeführt wird. Die Wahrnehmung internationaler Aufgaben wird sichergestellt. 37. Welche Konsequenzen ergeben sich für das BMFTR aus dem Wegfall der Stelle als Beauftragte für Digitale Wirtschaft und Start-ups beim BMWE, und welche Schritte unternimmt das BMFTR, um diesen Wegfall zu kompensieren, und wie werden diese Aufgaben zukünftig wahrgenommen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 28 bis 32 verwiesen. 38. Welche konkreten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sollen im Bereich Forschung, Technologie und Raumfahrt bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen werden? Mit dem am 11. Juli 2025 im Bundesrat beschlossenen Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde bereits die im Koalitionsvertrag angekündigte Ausweitung der Forschungszulage umgesetzt. Mit Kabinettsbeschluss zur HTAD vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung darüber hinaus ein weiteres zentrales Vorhaben im Bereich Forschung, Technologie und Raumfahrt auf den Weg gebracht. Durch den Aufbau des 1000-Köpfe-Plus-Programms auf renommierte Programme der Alexander von Humboldt-Stiftung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie der Angebote des Deutschen Akademischen Austauschdienstes, hat die Bundesregierung die Voraussetzungen geschaffen, dass das Programm bereits in diesem Jahr starten kann. Darüber hinaus ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, das Forschungsdatengesetz noch in diesem Jahr vorzulegen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 21/1035 1 Anlage – Antwort zu Frage 27 Datum Titel/Thema Ort/Bundesland 06.05.2025 Ernennung und Vereidigung Berlin/Berlin 07.05.2025 Amtsübergabe BMFTR/Berlin 13.05.2025 „20 Jahre Pakt für Forschung und Innovation“ Berlin/Berlin 13.05.2025 Besuch Hochschulrektorenkonferenz Magdeburg/ Sachsen- Anhalt 13.05.2025 Rede Wirtschaftsrat Berlin/Berlin 14.05.2025 Eröffnung der MS Wissenschaft Berlin/Berlin 14.05.2025 Deutscher Computerspielepreis Berlin/Berlin 16.05.2025 Bundestagsrede HTAD Berlin/Berlin 20.05.2025 Treffen mit EU-Kommissarin Ekaterina Zaharieva Berlin/Berlin 21.05.2025 Green Tech Award Berlin/Berlin 22.05.2025 Förderentscheidung Exzellenzcluster Bonn/NRW 23.05.2025 Formeller Wettbewerbsfähigkeits-Rat Brüssel, Belgien 01.06.2025 Bundesfinale Jugend forscht Hamburg/Hamburg 02.06.2025 Game-Sommerfest Berlin/Berlin 04.06.2025 Treffen mit Astronautin Dr. Insa Thiele-Eich Berlin/Berlin 04.06.2025 Antrittsbesuch MSC-Vorsitzender Prof. Dr. h.c. Wolfgang Ischinger Berlin/Berlin 05.06.2025 Antrittsbesuch Ministerpräsidenten Berlin/Berlin 16.06.2025 Deutsch-Französisches Forschungsforum Berlin/Berlin 17.06.2025 – 20.06.2025 Reise mit BuPrä Frank-Walter Steinmeier Tokyo + Osaka/ Japan. 23.06.2025 ESO und Max-Planck-Institut für Plasmaphysik Garching/Bayern 24.06.2025 Tag der Industrie (BDI) Berlin/Berlin 24.06.2025 Nationaler MINT-Gipfel Berlin, Berlin 25.06.2025 Mediennacht der freien Presse Berlin/Berlin Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 21/1035 2 26.06.2025 Treffen mit japanischem Forschungsminister Minoru Kiuchi Berlin/Berlin 27.06.2025 Konferenz „GeneNovate Investors Day“ Berlin/Berlin 29.06.2025 Nobelpreisträgertagung Lindau/Bayern 30.06.2025 Einweihung Bund-Länder- Forschungsbaus ICON München/Bayern 03.07.2025 Personalversammlung und Antrittsbesuch ESA Generaldirektor Dr. Josef Aschbacher und Astronaut Prof. h.c. Alexander Gerst Bonn/NRW 04.07.2025 Gemeinsame Wissenschaftskonferenz Berlin/Berlin 08.07.2025 Antrittsbesuch Präsident Fraunhofer Prof. Holger Hanselka Berlin/Berlin 08.07.2025 Pressekonferenz Shortlist FPI Berlin/Berlin 15.07.2025 Besuch Isar Aerospace Ottobrunn/Bayern 15.07.2025 Treffen mit Bundesministerin Nina Warken zu ME/CFS Berlin/Berlin 15.07.2025 Talkshow Maischberger Berlin/Berlin 16.07.2025 Informeller Wettbewerbsfähigkeits- Rat Kopenhagen, Dänemark 18.07.2025 Podcast Frauen 100 Berlin/Berlin 22.07.2025 Treffen mit Astronautinnen Nicola Winter und Dr. Amelie Schoenenwald mit Besuch Leibniz Rechenzentrum und Quantenroundtable Max-Planck- Institut für Quantenoptik Garching/Bayern 30.07.2025 PK zur HTAD Berlin/Berlin 10.08.2025 Besuch der GEOMAR und des Ocean Races Kiel]

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