Schriftliche Frage 95 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit von Altersverifikationssystemen auf Social-Media-Plattformen zum Schutz von M…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 95 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit von Altersverifikationssystemen auf Social-Media-Plattformen zum Schutz von M…
Frage 95 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit von Altersverifikationssystemen auf Social-Media-Plattformen zum Schutz von Minderjährigen vor, und wie bewertet sie die damit verbundenen Risiken (insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes sowie der Umgehbarkeit solcher Systeme, z. B. durch VPN-Dienste)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 12. Mai 2026:
Für die Nutzung von Social-Media-Plattformen haben viele Anbieter ein Mindestalter festgelegt, das in der Regel bei 13 Jahren liegt. Zur Altersüberprüfung werden verschiedene Methoden angewendet. Häufig erfolgt die Abfrage per Selbstauskunft. Dieser folgt vor Beginn der Nutzung in der Regel keine Überprüfung, so dass Mindestaltersgrenzen in nicht unerheblichem Umfang umgangen werden. So hat die Europäische Kommission im April 2026 im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens gegen die Dienste Instagram und Facebook vorläufig festgestellt, dass Minderjährige unter 13 Jahren dort bei der Erstellung eines Kontos ein falsches Geburtsdatum angeben können, um sich als mindestens 13 Jahre alt auszugeben, und keine wirksamen Kontrollen zur Überprüfung des angegebenen Geburtsdatums bestehen. Eine weitere Methode der Altersüberprüfung ist die Altersschätzung. Häufig erfolgt diese anhand des Nutzungsverhaltens zur Kontrolle der Selbstauskunft oder durch biometrische Verfahren. Altersschätzungen knüpfen an eine Datenerhebung an, bei der je nach Schätzungsmethode erhebliche Datenmengen zusammengetragen werden können. Zudem verbleiben Restunsicherheiten. Insbesondere bei diffizilen Altersabgrenzungen, zum Beispiel, ob eine Person 17 Jahre oder 18 Jahre alt ist, sind auf Grundlage von Biometrie oder Nutzungsverhalten nicht immer treffsichere Einschätzungen möglich. Dies führt in der Regel dazu, dass ein „Sicherheitszuschlag“ einkalkuliert wird. Kehrseite ist daher ein mögliches Over-Blocking, das heißt der Ausschluss bereits volljähriger Personen, die jünger wirken. Eine höhere Zuverlässigkeit bieten Altersverifikationsmethoden, die an Dokumente gebunden sind, etwa auf Basis des Personalausweises mit ergänzendem Abgleich des Nutzers mit der Person, auf die der Ausweis ausgestellt ist. Vorzugswürdig sind dabei sogenannte Zero-Knowledge- Systeme, die auch bei der European Digital Identity Wallet Verwendung finden sollen. Wesensmerkmal ist, dass keine persönlichen Daten an den Social-Media-Anbieter übermittelt werden und nur der Nachweis erfolgt, dass die betroffene Person eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat. Diese Methode zeichnet sich durch Datensparsamkeit und lebensnahe Umsetzbarkeit aus. Die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ wird bis Ende Juni 2026 konkrete Handlungsempfehlungen vorlegen, welche sich unter anderem auch mit der Frage der Altersverifikation befassen werden.
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