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Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf …

dip / rede 15.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 53. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 21: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlin.

Das Protokoll 21/53 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 20.01.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Frage von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf … Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem australischen Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige für ihr eigenes Handeln, vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, eine solche Altersbegrenzung unterstützt (www.deutschlandfunk.de/digitalminister-wildberger-offen-fuer-altersgrenze-bei-social-media-100.html), und was wird der Bundesminister Dr. Karsten Wildberger konkret unternehmen für die schnelle und konsequente Anwendung des Digital Services Acts, der die Plattformen verpflichtet, soziale Medien sicherer zu gestalten, indem hohe Privatsphärestandards durchgesetzt und Empfehlungssysteme altersgerecht gestaltet werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Für das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt ein wichtiges Thema. Der Koalitionsvertrag sieht vor, den Kinder- und Jugendschutz zu stärken und sicherzustellen, dass sich Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt sicher bewegen können. Insbesondere wurde eine Expertenkommission eingesetzt, um eine Strategie „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ zu erarbeiten und die Umsetzung zu begleiten und dabei auch die Einführung eines Mindestalters zu prüfen. Die interdisziplinäre Expertenkommission hat im September 2025 ihre Arbeit aufgenommen und soll bis Mitte 2026 konkrete Handlungsempfehlungen vorlegen. Die Bundesregierung schafft mit der EUDI-Wallet ferner eine technische Grundlage für Altersverifikation, mit der sichere und datenschutzfreundliche Altersverifikationen erfolgen können. Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung die internationalen Vorstöße für ein Mindestalter für soziale Netzwerke interessiert und steht insbesondere mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten in einem engen Austausch zu diesem Thema. Wichtig ist, das Thema im Sinne eines einheitlichen Wettbewerbsumfelds für Plattformbetreiber – auch für deutsche Start-ups – europäisch zu denken sowie eine praktikable Umsetzung im Blick zu haben.

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