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Frage von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/121)

dip / rede 14.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 3. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/121) Plant die Bundesregierung die Einführung einer bundesweit einheitlichen Regelung zur rechtlichen Gleichstellung von ehrenamtlichen Einsatzkräften der Hilfsorganisationen im Zivil- und Katastrophenschutz (sogenannte Helfergleichstellung)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Länder regeln im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Katastrophenschutz die Ansprüche der ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen. Die Ansprüche auf Lohnfortzahlung, Versicherungsschutz sowie Freistellungsregeln können sich daher von Land zu Land unterscheiden. Eine Bundeszuständigkeit zur rechtsverbindlichen Vereinheitlichung gibt es demgegenüber nicht. Das Bundesministerium des Innern wird jedoch den Prozess der Helfergleichstellung in den entsprechenden interföderalen Gremien und Arbeitskreisen konstruktiv begleiten und sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine Harmonisierung dieser Regelungen auf Länderebene einsetzen.

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