Schriftliche Frage 29 von Jan Köstering (DIE LINKE): Wie viele ausgebildete und einsatzfähige Helferinnen und Helfer sind nach Kenntnis der Bundesregierung über die anerkannten Hilfsorganisatio…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Text
Schriftliche Frage 29 von Jan Köstering (DIE LINKE): Wie viele ausgebildete und einsatzfähige Helferinnen und Helfer sind nach Kenntnis der Bundesregierung über die anerkannten Hilfsorganisatio…
Frage 29 (Jan Köstering, Die Linke):
Wie viele ausgebildete und einsatzfähige Helferinnen und Helfer sind nach Kenntnis der Bundesregierung über die anerkannten Hilfsorganisationen Technisches Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreuz e. V., Arbeitersammariter-Bund Deutschland e. V., Johanniter, Malteser sowie die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. abrufbar, jedoch zeitgleich in Strukturen des Bundes im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung als Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamte im Dienst des Bundes, seiner Ministerien und Organe eingesetzt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Juli 2025:
Sowohl die Bundeswehr als auch die übrigen Organe des Bundes und die genannten Hilfsorganisationen, wie die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), erfassen derzeit mangels rechtlicher Grundlage keine Doppelmitgliedschaften in anderen Behörden und Organisationen – weder hinsichtlich eines zusätzlichen Ehrenamtes noch einer hauptamtlichen Tätigkeit. Selbst wenn eine Doppelmitgliedschaft vorhanden ist, kann hieraus noch keine belastbare Aussage dazu getroffen werden, inwiefern diese in einem Katastrophenfall unvorhersehbaren Ausmaßes zu einer realen Einschränkung der Verfügbarkeit führen würde. Ehrenamtliche, etwa im THW, sind aktuell nicht verpflichtet, etwaiges Doppelengagement in anderen Behörden, auch nicht als hauptamtlicher Soldat oder als hauptamtliche Soldatin oder mit einem Reservistenstatus bei der Bundeswehr, anzugeben. Etwaige Statuserfassungen würden ausschließlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen. Valide Zahlen zur genauen Einschätzung einer bundesweiten Verfügbarkeit von Ehrenamtlichen in einem Katastrophenfall unvorhersehbaren Ausmaßes lassen sich daher aktuell nicht ermitteln. Es gibt auch keine Datenerfassung darüber, wie viele Helferinnen und Helfer von anerkannten Hilfsorganisationen gleichzeitig in anderen Bereichen als Beamtin oder Beamter bei Feuerwehr, Polizei oder militärischen Diensten tätig sind.
Relationen
- asked ← Jan Krampe (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung