Zur Sicherstellung einer einheitlichen und flächendeckend hochwertigen Notfall- und Rettungsdienstversorgung in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2971)
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Zur Sicherstellung einer einheitlichen und flächendeckend hochwertigen Notfall- und Rettungsdienstversorgung in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2971)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3269
21. Wahlperiode 12.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Weiss, Martin Sichert,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2971 –
Zur Sicherstellung einer einheitlichen und flächendeckend hochwertigen Notfall-
und Rettungsdienstversorgung in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen und von Aachen bis Görlitz zahlen
die Bürger unseres Landes dieselben stetig steigenden Beiträge zur
Krankenversorgung. Es ist daher nur folgerichtig, dass sie im gesamten Bundesgebiet
auch auf einheitliche, qualitativ hochwertige und verlässliche
Rettungsdienststrukturen vertrauen dürfen. Die Realität sieht jedoch anders aus: Je nach
Bundesland und Region unterscheiden sich Ausstattung, Reaktionszeiten und
Versorgungsqualität teils erheblich.
Der ehemalige Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach hat im
Zuge der geplanten Reform der Notfallversorgung selbst eingeräumt, dass der
Bund trotz der formalen Zuständigkeit der Länder den rechtlichen Rahmen
vorgibt und damit maßgeblich Verantwortung für die Sicherstellung einer
flächendeckend gerechten Notfallversorgung trägt. Angesichts fortbestehender
Unterschiede und struktureller Defizite stellt sich den Fragestellern daher die
Frage, ob der Bund dieser Verantwortung tatsächlich gerecht wird.
Vor diesem Hintergrund fragen die Fragesteller die Bundesregierung, wie sie
die bestehenden Ungleichheiten im Rettungsdienst bewertet und welche
Maßnahmen sie ergreifen wird, um bundesweit einheitliche und verlässliche
Standards in der Notfallversorgung sicherzustellen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit dem derzeit in der Ressort-, Länder- und Verbändeanhörung befindlichen
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung legt das
Bundesministerium für Gesundheit einen Vorschlag für weitreichende
Verbesserungen auch im Bereich der medizinischen Notfallrettung vor.
Durch die Aufnahme der typischen Leistungen der medizinischen
Notfallrettung (Notfallmanagement der Leitstellen, Versorgung vor Ort und Transport)
als Leistungssegment im Sozialgesetzbuch wird mehr Kosten- und
Leistungstransparenz und eine bessere digitale Vernetzung des Rettungsdienstes mit den
anderen Akteuren der Notfallversorgung erreicht. Ziel ist eine effizientere, be-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 11. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
darfsgerechte Steuerung von Patientinnen und Patienten und damit auch eine
Entlastung von kostenintensiven Strukturen der Notfallversorgung. Die
Digitalisierung des Rettungsdienstes spielt dabei eine entscheidende Rolle. Zudem
sollen in einem Fachgremium unter Beteiligung aller wichtigen Akteure
Empfehlungen entwickelt werden, um perspektivisch bundeseinheitliche Standards
für die medizinische Notfallrettung zu erreichen.
1. Wie viele Notfallsanitäter (NotSan), Rettungsassistenten (RA) und
Rettungssanitäter (RS) sind mit Stand 17. Oktober 2025 bundesweit
registriert bzw. beschäftigt (bitte getrennt nach Berufsgruppen angeben)?
Im Jahr 2023 waren laut Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen
Bundesamtes deutschlandweit rund 90 000 Personen als Fachkraft im
Rettungsdienst beschäftigt. Darunter fallen nach der Klassifikation der Berufe 2010
insbesondere die Berufe Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter, Rettungsassistentin/
Rettungsassistent, Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter und
Betriebssanitäterin/Betriebssanitäter. Eine Aufschlüsselung hinsichtlich spezifischer
Berufsbilder ist nicht möglich. Daten für das Berichtsjahr 2024 werden voraussichtlich
im Frühjahr 2026 veröffentlicht.
2. Wie verteilen sich die in Frage 1 genannten Fachkräfte regional auf die
einzelnen Bundesländer (bitte getrennt nach Berufsgruppe und
Bundesland ausweisen)?
3. In welchen Einsatz- und Aufgabenbereichen sind NotSan, RA und RS
aktuell überwiegend tätig (bitte differenziert nach
Notarzteinsatzfahrzeug, Rettungstransportwagen, Krankentransportwagen,
Intensivtransport, Leitstellen, Katastrophenschutz, First Responder,
Ausbildungsbzw. Praxisanleitung aufschlüsseln)?
4. Wie viele NotSan, RA und RS sind tatsächlich im Einsatzdienst (d. h. im
aktiven Dienst auf Rettungsmitteln) tätig, und wie viele in anderen
Funktionen (z. B. Leitstelle, Verwaltung, Ausbildung, Praxisanleitung,
Freistellung etc.)?
5. Wie viele Notärzte und Ärzte mit der Zusatzweiterbildung
Notfallmedizin sind derzeit im bodengebundenen Rettungsdienst tätig, und wie
verteilt sich deren Tätigkeit auf die Notarztstandorte (bitte nach
Bundesländern und, sofern verfügbar, nach Vollzeitäquivalenten [VZÄ]
aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen die gewünschten Zahlen nicht vor. Es gibt keine
gesetzliche Grundlage für die Registrierung und Tätigkeit der genannten
Personengruppen.
6. Wie erfolgt die Aufgaben- und Verantwortungsverteilung im
Rettungsdiensteinsatz zwischen NotSan, RA und RS konkret (bitte mit Blick auf
heilkundliche Maßnahmen nach § 4 des Notfallsanitätergesetzes [Not-
SanG], delegierbare Maßnahmen, Medikamentengabe, invasive
Maßnahmen und Entscheidungsbefugnisse je Berufsgruppe angeben)?
Die Regelungen für die konkrete Berufsausübung von Notfallsanitäterinnen
und Notfallsanitätern und den anderen genannten Personengruppen liegt nicht
in der Kompetenz des Bundes. Hierfür sind die Länder bzw. die einzelnen
Rettungsdienstbereiche zuständig.
7. Wie viele Personen befinden sich derzeit in der Ausbildung zum
Notfallsanitäter in Deutschland, und wie viele Absolventen wurden im
vergangenen Jahr erfolgreich geprüft (bitte nach Bundesland,
Ausbildungseinrichtung und Jahrgang gliedern)?
Die Zahl der Auszubildenden zur Notfallsanitäterin und zum Notfallsanitäter
im ersten Ausbildungsjahr hat sich im Schuljahr 2023/2024 im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum (Schuljahr 2022/2023) um 31,8 Prozent erhöht. Befanden
sich im Schuljahr 2022/2023 insgesamt 3 082 Auszubildende im ersten
Ausbildungsjahr, so hat sich diese Zahl im Schuljahr 2023/2024 auf 4 062 erhöht
(Berufsbildungsbericht 2025, S. 74, www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/service/publika
tionen/der-berufsbildungsbericht-2025-273882).
Die Anlage 1* enthält in der Tabelle 1 Daten zu Schülerinnen und Schülern an
beruflichen Schulen im Beruf Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter im Schuljahr
2024/2025, aufgegliedert nach Ländern und Geschlecht. Die Tabelle 2 enthält
Daten zu Absolvierenden an beruflichen Schulen im Beruf Notfallsanitäterin/
Notfallsanitäter im Abgangsjahr 2024, aufgegliedert nach Ländern und
Geschlecht.
Absolvierende an beruflichen Schulen sind definiert als Schülerinnen und
Schüler des Berichtsschuljahres, die einen beruflichen Bildungsgang mit Erfolg
vollständig durchlaufen und damit das jeweilige Ziel des Bildungsganges
erreicht haben. Eingeschlossen werden Schülerinnen und Schüler, die
anschließend in einen anderen beruflichen Bildungsgang gewechselt sind, um einen
zusätzlichen Abschluss zu erwerben. (vgl. hierzu Definitionenkatalog der
Kultusministerkonferenz zur Schulstatistik 2024, S. 55 f.)
Grundlage für die Auswertung ist die Schulstatistik der Statistischen Ämter des
Bundes und der Länder.
8. Wie viele Rettungssanitäter-Ausbildungen werden aktuell bundesweit
durchgeführt, und wie viele Teilnehmer befinden sich derzeit in
Ausbildung bzw. haben diese im vergangenen Jahr abgeschlossen?
Die Qualifizierung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern liegt
nicht in der Kompetenz des Bundes. Zahlen liegen hierzu nicht vor.
9. Wie viele Ärzte befinden sich aktuell in der Zusatzweiterbildung
„Notfallmedizin“, und wie viele Medizinstudierende nehmen an curricularen
Lehrangeboten oder Praktika mit Bezug zur Notfallmedizin teil (bitte
getrennt nach ärztlicher Weiterbildung und Medizinstudium, möglichst
nach Bundesländern differenzieren)?
§ 27 Absatz 1 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) enthält die Fächer
und Querschnittsbereiche, für die im Medizinstudium verpflichtend
Leistungsnachweise zu erbringen sind, um zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen
Prüfung zugelassen zu werden. Dazu zählt auch der Querschnittsbereich
Notfallmedizin (§ 27 Absatz 1 Satz 5 Nummer 8 ÄApprO). Für die konkrete
Ausgestaltung der Curricula und Lehrinhalte auf Basis der ÄApprO sind die Länder
und dort die medizinischen Fakultäten zuständig.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/3269 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Für die ärztliche Fort- und Weiterbildung sind ebenfalls die Länder zuständig,
die ihre Zuständigkeit auf die Ärztekammern übertragen haben. Zahlen zu den
sich aktuell in der Zusatzweiterbildung „Notfallmedizin“ befindlichen
Ärztinnen und Ärzten liegen der Bundesregierung daher nicht vor. Die Anzahl der
Ärztinnen und Ärzte mit abgeschlossener Zusatzweiterbildung
„Notfallmedizin“ und Veränderungen zum jeweiligen Vorjahr können der Ärztestatistik der
Bundesärztekammer (www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BA
EK/Ueber_uns/Statistik/AErztestatistik_2024.pdf) entnommen werden.
10. Wie bewertet die Bundesregierung bzw., nach Kenntnis der
Bundesregierung, bewerten die jeweils zuständigen Landesregierungen die aktuelle
und perspektivische Personalbedarfsdeckung in den genannten
Berufsgruppen bis 2030, und welche Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung,
Fachkräftebindung und Fachkräftequalifizierung werden ggf. aktuell
ergriffen oder geplant (bitte Maßnahmen einzeln und nach Zielrichtung
aufführen)?
Aufgrund der demografischen Entwicklung ist in den kommenden Jahren mit
einer Verschärfung der Personalsituation in der Notfallversorgung zu rechnen.
Im Übrigen wird auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten
Maßnahmen verwiesen.
11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um die
Zuständigkeiten zwischen Rettungsleitstellen (Rufnummer 112) und den
ärztlichen Bereitschaftsdiensten der Kassenärztlichen Vereinigungen
(Rufnummer 116 117) klarer zu definieren und Überschneidungen zu
vermeiden?
12. Wie bewertet die Bundesregierung das Modell gemeinsamer Leitstellen
für den Rettungsdienst und ärztlichen Bereitschaftsdienst, in denen eine
medizinische Ersteinschätzung und fallgerechte Zuweisung zentral
erfolgt (bitte mit Bezug auf Modellprojekte oder Pilotversuche in den
Ländern angeben)?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
13. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil von
Rettungsdiensteinsätzen vor, die nachweislich keine medizinischen Notfälle
darstellen (bitte, soweit verfügbar, nach Bundesländern und Ursachen
differenzieren)?
Der Bundesregierung sind keine Daten über den Anteil von
Rettungsdiensteinsätzen bekannt, die nachweislich keinen medizinischen Notfall darstellen.
14. Welche rechtlichen oder organisatorischen Hürden bestehen derzeit für
Leitstellenmitarbeiter, Patienten bei offensichtlicher Nicht-Notfalllage an
andere Versorgungsstrukturen (z. B. Hausärzte, Pflegedienste, soziale
Einrichtungen) zu verweisen oder alternative Hilfeformen zu vermitteln?
15. Plant die Bundesregierung, die Handlungsspielräume von
Leitstellenpersonal rechtlich zu erweitern, um eine sachgerechte Zuweisung von
Anrufen und Einsätzen zu ermöglichen, ohne Haftungsrisiken befürchten zu
müssen?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um über die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine bundesweite
Informationskampagne zu starten, die der Bevölkerung die Unterschiede
zwischen Rettungsdienst, ärztlichem Bereitschaftsdienst, Notaufnahme
und sozialen Hilfeangeboten erläutert (bitte ggf. geplante Zielgruppen,
Medienkanäle, Inhalte und Zeitrahmen darstellen)?
Die Bundesregierung plant derzeit keine derartige Kampagne.
17. Welche bisherigen Informations- oder Aufklärungskampagnen der
Bundesregierung oder nachgeordneter Behörden haben sich ggf. mit der
Nutzung der Rufnummern 112 und 116 117 befasst, und welche
Evaluationen liegen dazu möglicherweise vor?
Seitens der Bundesregierung oder ihrer nachgeordneten Behörden wurde keine
eigene Informationskampagne durchgeführt. Nach Kenntnis der
Bundesregierung haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen
Vereinigungen, welche die Rufnummer 116 117 zur Terminvermittlung und des
ärztlichen Bereitschaftsdienstes betreiben, im Jahr 2019 gemeinsam eine
bundesweite Informationskampagne durchgeführt, um die Bekanntheit der
bundesweit einheitlichen Rufnummer zum ärztlichen Bereitschaftsdienst zu erhöhen.
Die Kampagne unter dem Slogan „Elf6, Elf7 - Die Nummer mit dem Elfen“,
wurde auf verschiedenen medialen Wegen (TV-Spot, Socialmedia, Plakate im
öffentlichen Raum und in den Praxen) veröffentlicht. Das Bundesministerium
für Gesundheit hat die Kampagne insoweit unterstützt, als es die Beiträge auf
den eigenen Socialmediakanälen geteilt hat. In den Evaluationsberichten zur
Tätigkeit der Terminservicestellen (abrufbar unter: www.kbv.de/infothek/zahle
n-und-fakten/gesundheitsdaten/statistik-terminservicestellen) ist eine positive
Entwicklung der Nutzung der 116 117 zu erkennen, die sich von 572 436
Anrufen im Jahr 2019 auf 3 339 822 Vermittlungswünsche (Anrufe und digitale
Anfragen) im Jahr 2024 gesteigert hat.
In verschiedenen Printprodukten, audiovisuellen Medien sowie auf den
Internetseiten des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) wird auf die
Rufnummern 112 und 116 117 aufmerksam gemacht. Evaluationen finden nicht
spezifisch in Bezug auf die Nennung der Nummern statt, sondern beziehen sich
auf die Produkte im Gesamten. Das BIÖG verweist auch in Pressemitteilungen,
Startseitenmeldungen und Social-Media-Beiträgen auf die Nummern 112 und
116 117; u. a. in Postings in den Sozialen Medien in dem Bereich
„Wiederbelebung“ mit Hinweis auf die 112 oder in dem Bereich „Infektionsschutz“/
COVID-19 mit Hinweis auf die 116 117.
18. Wie wird ggf. seitens der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Schulung und fortlaufende Qualifizierung von Leitstellenmitarbeitern den
aktuellen Anforderungen an medizinische Ersteinschätzung,
Kommunikation und rechtliche Sicherheit entspricht?
Die Schulung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von
Leitstellen liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundes.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle wirtschaftliche Lage
privater Anbieter im Rettungsdienst und im qualifizierten Krankentransport,
und welche Unterstützungsmaßnahmen plant sie ggf. zur Sicherung
dieser Versorgungsstruktur?
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Fahrkosten
lagen im Jahr 2024 bei rund 9,6 Mrd. Euro, davon entfallen rund 6,4 Mrd. Euro
auf den Bereich des Rettungsdienstes und rund 1 Mrd. Euro auf Fahrten mit
Krankentransportwagen. Die Ausgaben der GKV für Fahrkosten steigen in den
letzten Jahren sehr dynamisch. Unterstützungsmaßnahmen für private Anbieter
von Leistungen im Rettungsdienst sind von Seiten der Bundesregierung nicht
geplant.
20. Welche kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen hält die
Bundesregierung ggf. für erforderlich, um die Zahl nicht dringlicher Einsätze im
Rettungsdienst zu reduzieren und gleichzeitig die Versorgungssicherheit
im medizinischen Notfall zu gewährleisten?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Das
Bundesministerium für Gesundheit hat im November 2025 einen Referentenentwurf
zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt, der die angesprochenen
Fragen aufgreift und gesetzliche Änderungen vorsieht.
Anlage zu Frage 7 der Kleinen Anfrage 21/2971 der AfD
zur Sicherstellung einer einheitlichen und flächendeckend hochwertigen Notfall- und
Rettungsdienstversorgung in Deutschland
Tabelle 1: Schüler/-innen an beruflichen Schulen im Beruf Notfallsanitäter/-in im Schuljahr 2024/25
Tabelle 2: Absolvierende an beruflichen Schulen im Beruf Notfallsanitäter/in im Abgangsjahr 2024
Bundesland Insgesamt davon männlich davon weiblich
Baden-Württemberg 432 244 188
Bayern 301 158 143
Berlin 132 102 30
Brandenburg 60 38 22
Bremen 30 15 15
Hamburg 95 68 27
Hessen 269 138 131
Mecklenburg-
Vorpommern 45 26 19
Niedersachsen 297 183 114
Nordrhein-Westfalen 470 345 125
Rheinland-Pfalz 117 71 46
Sachsen 152 87 65
Sachsen-Anhalt 96 60 36
Schleswig-Holstein 203 109 94
Thüringen 76 46 30
Deutschland 2775 1690 1085
Hinweis: Zu Zwecken der Geheimhaltung werden die Daten (Absolutwerte) teilweise gerundet
ausgewiesen. Der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Daten ohne
Saarland.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
Bundesland Insgesamt davon
männlich
davon weiblich Insgesamt im
1.
Schuljahrgang
Baden-
Württemberg 2054 1023 1031 735
Bayern 1607 846 761 643
Berlin 491 387 104 164
Brandenburg 309 160 149 95
Bremen 144 76 68 64
Hamburg 318 205 113 136
Hessen 1479 797 682 624
Mecklenburg-
Vorpommern 274 159 115 106
Niedersachsen 1145 707 438 425
Nordrhein-
Westfalen 1675 1180 500 635
Rheinland-Pfalz 539 276 263 179
Sachsen 834 497 337 298
Sachsen-Anhalt 342 186 156 141
Schleswig-
Holstein 796 470 326 251
Thüringen 288 158 130 107
Deutschland 12295 7127 5173 4603
Hinweis: Zu Zwecken der Geheimhaltung werden die Daten (Absolutwerte) teilweise gerundet
ausgewiesen. Der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Daten ohne
Saarland.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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