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Schriftliche Frage 4 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Um wie viel Euro im Jahr soll eine alleinstehende Person ohne Kinder laut Referentenentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 im Vergleic…

dip / schriftliche_frage 28.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 4 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Um wie viel Euro im Jahr soll eine alleinstehende Person ohne Kinder laut Referentenentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 im Vergleic… Frage 4 (Doris Achelwilm, Die Linke): Um wie viel Euro im Jahr soll eine alleinstehende Person ohne Kinder laut Referentenentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 im Vergleich zum Status Quo ent- bzw. belastet werden, bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von jeweils 13.000 Euro, 17.000 Euro, 25.000 Euro, 60.000 Euro, 100.000 Euro, 250.000 Euro, 280.000 Euro sowie 500.000 Euro? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 26. August 2026: Die tarifliche Steuerbelastung des zu versteuernden Einkommens ergibt sich durch Anwendung der entsprechenden Tarifformel des Einkommensteuertarifs auf das jeweilige zu versteuernde Einkommen. Der aktuell gültige Einkommensteuertarif ist in § 32a des Einkommensteuergesetzes gesetzlich normiert. Die geplanten Änderungen/Formeln zur Berechnung der Einkommensteuer können den Änderungsbefehlen des Referentenentwurfs entnommen werden. Zur Arbeitserleichterung kann die tarifliche Steuerbelastung für Jahre bis 2026 mit dem Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bmf-steuerrec hner.de ermittelt werden.

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