Schriftliche Frage 7 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Bei wie vielen zusammen veranlagten Ehepaaren und Lebenspartnerschaften liegt nach Kenntnis der Bundesregierung das gemeinsame zu versteuern…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 7 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Bei wie vielen zusammen veranlagten Ehepaaren und Lebenspartnerschaften liegt nach Kenntnis der Bundesregierung das gemeinsame zu versteuern…
Frage 7 (Doris Achelwilm, Die Linke):
Bei wie vielen zusammen veranlagten Ehepaaren und Lebenspartnerschaften liegt nach Kenntnis der Bundesregierung das gemeinsame zu versteuernde Einkommen unter 12.348 Euro, zwischen 12.348 und 16.800 Euro, zwischen 16.800 und 24.696 Euro, zwischen 24.696 und 33.600 Euro sowie über 33.600 Euro?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. Mai 2026:
Ihre Fragestellung bezieht sich auf den Grundfreibetrag des Einkommensteuertarifs 2026 in Höhe von 12.348 Euro und dem Doppelten des Grundfreibetrags in Höhe von 24.696 Euro. Bis zu diesen zu versteuernden Einkommenshöhen bleiben einzeln bzw. zusammen veranlagte Steuerpflichtige ohne Steuerbelastung, wenn nicht Sondereffekte etwa durch den Progressionsvorbehalt auftreten. Zur Fallzahl der Steuerpflichtigen mit Einkommen bis zum Grundfreibetrag und darüber gibt die Tabelle 2.7.8 der Datensammlung zur Steuerpolitik 2026 (www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffe ntliche_Finanzen/Daten-und-Berichte/daten-und-berichte.html) Auskunft. Die statistische Auswertung bezieht sich auf das Jahr 2021, für das die aktuellsten Ergebnisse der Veranlagungsdaten vorliegen.
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