polradar

Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 28.08.2026 · WP 21 · 21/7745 · Schriftliche Fragen · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7745 21. Wahlperiode 28.08.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40, 41 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 14 Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 60 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 43, 44 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 19 Fahl, Fabian, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 30, 46, 73 Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Abgeordnete Nummer der Frage Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 22 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Jacobi, Fabian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 74, 75 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 36 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 57 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . 47, 63, 64, 65 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 77 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Abgeordnete Nummer der Frage Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 37 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 27, 78, 79, 80 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 35, 54 Abgeordnete Nummer der Frage Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 67, 68 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 69, 70, 71 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 28, 88 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 85, 86, 87 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 51, 52 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Drucksache 21/7745 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 14 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Seite Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 17 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 22 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25, 26 Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Fahl, Fabian, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7745 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Jacobi, Fabian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 39, 40, 41 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Rietenberg, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 42, 46 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 49, 51, 53 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 57, 58 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 62 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Drucksache 21/7745 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/7745 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht der Staatsminister beim Bundeskanzler und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer aus seiner Forderung, TikTok in europäische Hände zu überführen (www.welt.de/politik/ deutschland/plus6a621bcfefccf0c0d5536ed6/wolf ram-weimer-wokismus-und-nationalismus-sind-a usdruck-derselben-entwicklung.html), für die Nutzung sozialer Netzwerke durch den Account „BKM Kultur & Medien“, und nach welchen Kriterien entscheidet er über die Nutzung und Gewichtung einzelner Plattformen – insbesondere X, Bluesky und Mastodon? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 26. August 2026 Die Öffentlichkeitsarbeit des BKM dient der sachgerechten Information über die Kultur- und Medienpolitik des Bundes. Die Auswahl und Gewichtung sozialer Netzwerke erfolgt insbesondere nach Reichweite und Zielgruppen sowie datenschutzrechtlichen Vorgaben. 2. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welcher rechtlichen Grundlage soll TikTok nach den Vorstellungen von Staatsminister Dr. Wolfram Weimer in europäische Hände überführt werden (www.welt.de/politik/deutschland/pl us6a621bcfefccf0c0d5536ed6/wolfram-weimer-w okismus-und-nationalismus-sind-ausdruck-dersel ben-entwicklung.html), und nach welchen rechtlichen, wirtschaftlichen oder politischen Kriterien sollen aus Sicht des Staatsministers mögliche europäische Investoren bzw. Eigentümer ausgewählt werden? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 26. August 2026 Die Äußerungen des Staatsministers und der Vorteil einer europäischen Eigentümerstruktur beziehen sich auf Fragen der digitalen Souveränität, Datensicherheit und des Schutzes vor unzulässiger Einflussnahme. Im Mittelpunkt steht die grundsätzliche Prüfung einer europäischen Eigentümerperspektive nach dem Vorbild vergleichbarer Modelle, ohne Festlegung auf ein konkretes Verfahren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Welche konkreten Reformen möchte die Bundesregierung in dieser Legislatur noch verabschieden, und welche neuen Chancen bzw. Risiken ergeben sich durch die Neubesetzungen des Bundeskabinetts? Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 25. August 2026 Die Bundesregierung hat sich zuletzt mit dem Reformpaket vom 1. Juli 2026 auf eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, zum Rückbau der Bürokratie, zur Senkung von Steuern und zum Erhalt des Sozialstaats im Sinne des Koalitionsvertrages verständigt, die sie auch in der neuen Zusammensetzung des Kabinetts weiter zügig voranbringen wird. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 4. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Um wie viel Euro im Jahr soll eine alleinstehende Person ohne Kinder laut Referentenentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 im Vergleich zum Status Quo ent- bzw. belastet werden, bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von jeweils 13.000 Euro, 17.000 Euro, 25.000 Euro, 60.000 Euro, 100.000 Euro, 250.000 Euro, 280.000 Euro sowie 500.000 Euro? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 26. August 2026 Die tarifliche Steuerbelastung des zu versteuernden Einkommens ergibt sich durch Anwendung der entsprechenden Tarifformel des Einkommensteuertarifs auf das jeweilige zu versteuernde Einkommen. Der aktuell gültige Einkommensteuertarif ist in § 32a des Einkommensteuergesetzes gesetzlich normiert. Die geplanten Änderungen/Formeln zur Berechnung der Einkommensteuer können den Änderungsbefehlen des Referentenentwurfs entnommen werden. Zur Arbeitserleichterung kann die tarifliche Steuerbelastung für Jahre bis 2026 mit dem Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bmf-steuerrec hner.de ermittelt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund des vom Bundesministerium für Finanzen und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 16. Juli 2026 angekündigten gemeinsamen Aktionsplans „Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ (www.bund esfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/S teuern/aktionsplan-gegen-steuer-und-finanzkrimin alitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=6), insbesondere zur Erreichung von Punkt sechs (aggressive Steuergestaltungen, z. B. im Bereich der Dividendengestaltungen), die am 15. August 2025 vom Wissenschaftlichen Beirat (www.bundesfina nzministerium.de/Content/DE/Downloads/Minist erium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/brief- cum-cum-gestaltungen-wirksam-aufgreifen.pdf ?__blob=publicationFile&v=4) geforderte Beendigung der weiterhin bestehenden Steuerarbitrage, also die Ausweitung der Regelungen zur beschränkten Steuerpflicht des § 49 des Einkommensteuergesetzes von Dividenden auf äquivalente Bezüge wie Wertpapierleihgebühren und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder andere Zahlungen, die von einer in Deutschland steuerpflichtigen Dividende bzw. der darauf erstatteten Kapitalertragsteuer abhängen oder von dieser bestimmt werden, umzusetzen (bitte begründen) oder zieht die Bundesregierung andere Maßnahmen zur Vermeidung von Dividendengestaltungen in Erwägung (bitte auflisten und begründen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 24. August 2026 Auf Grundlage der jährlich durchgeführten Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern und den Obersten Finanzbehörden der Länder zum Stand der Aufarbeitung von Cum/Ex- bzw. Cum/Cum-Gestaltungen wurden zum Stichtag 31. Dezember 2025 keine Fälle aufgegriffen, die für Zeiträume nach 2016 die Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer aus einer Cum/Ex- bzw. Cum/Cum-Gestaltung zum Gegenstand haben. Gleichwohl prüft die Bundesregierung im Rahmen des „Aktionsplan: Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des Verwaltungsvollzugs bei Prüfungen und Ermittlungen in Steuer- und Steuerstrafverfahren. Teil des Aktionsplans ist die Errichtung eines Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und Finanzkriminalität. Dort sollen Steuerfahnderinnen und -fahnder aus den Ländern, Finanzermittler des Zolls sowie weitere Strafverfolgungsbehörden wichtige Verfahren eng koordinieren sowie Erkenntnisse und Expertise austauschen. Außerdem sollen Prüfungen durch eine Stärkung des risikoorientierten Prüfungsansatzes verstärkt auf Sachverhalte konzentriert werden, die Steuergestaltungen oder Steuermissbrauch zum Gegenstand haben. Im Rahmen des Aktionsplans wird ein besonderer Fokus auf Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung ge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. richtet. Neben den Maßnahmen zur Stärkung des Verwaltungsvollzugs soll im Rahmen des Aktionsplans durch ein Gutachten untersucht werden, ob und in welchem Umfang weitere gesetzgeberische Maßnahmen gegen Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung sinnvoll erscheinen. 6. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Welche Begründungen liegen der Bundesregierung für die im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 vorgesehene Steigerung der Amtsbezüge des Bundespräsidenten auf rund 292.000 Euro sowie die Steigerung der Ausgaben des Bundespräsidialamtes auf 70,4 Mio. Euro vor, und welche konkreten Gesamtsummen an Rückstellungen, Nachzahlungen und zeitlichen Auszahlungsplänen veranschlagt sie im Gegenzug für die Beamten, Richter und Soldaten des Bundes, deren Bezüge im Nachgang zu den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Unteralimentation angepasst werden müssen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 28. August 2026 Im Bundeshaushalt 2027 (RegE) ist Vorsorge getroffen worden für die besoldungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025 auf die Amtsbezüge des Bundespräsidenten. Die Steigerung der Ausgaben des Bundespräsidialamtes resultieren aus der Anmietung einer Ausweichliegenschaft im Zuge der notwendigen Sanierung des Dienstsitzes in Berlin. Die regierungsinternen Abstimmungen zum Entwurf des Bundesalimentationsgesetzes sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu dessen finanziellen Folgen für den Bundeshaushalt können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der gebotenen Präzision getroffen werden. 7. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Wurde im Rahmen der EU-Taxonomie teilweise oder vollständig Rechtssicherheit für Unternehmen und Zulieferer geschaffen, die aus dem zivilen in den Rüstungsbereich wechseln und zuvor Kredite im Rahmen der Taxonomie Regelungen aufgenommen hatten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 25. August 2026 Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifikationssystem zur Einordnung, wann eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig angesehen werden kann. Eine Beschränkung zur Kreditvergabe oder Finanzierung eines Sektors, einschließlich des Rüstungsbereichs, ist nicht enthalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Abgeordnete Sahra Mirow (Die Linke) Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, gegen den Missbrauch sog. Gewerbesteuer-Oasen vorzugehen, und was konkret plant sie dazu (vgl. https://r atsinfo.erlangen.de/getfile.asp?id=18284172&typ e=do)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 26. August 2026 Die im Koalitionsvertrag vereinbarte und mit dem Neunten Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht (BGBl. 2026 I Nr. 197) erfolgte Anhebung des Mindesthebesatzes für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent wirkt der rein steuermotivierten Nutzung von Niedrighebesatzkommunen und den damit verbundenen haushaltsschädigenden Wirkungen entgegen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 3 und 4 der Abgeordneten Karoline Otte auf Bundestagsdrucksache 21/3685 verwiesen. 9. Abgeordnete Sahra Mirow (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Vorschlag des Erlanger Stadtrates, bundesrechtliche Regelungen einzuführen, um Gewerbesteuer- Oasen zu unterbinden, und wie positioniert sie sich zu diesem Vorschlag (vgl. https://ratsinfo.erlange n.de/getfile.asp?id=18284172&type=do) Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 26. August 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 10. Abgeordnete Birgit Bessin (AfD) Mit welchen Programmen beziehungsweise Förderinstrumenten förderte der Bund im Jahr 2025 die freiwillige Rückkehr ausreisepflichtiger oder ausreisewillliger Ausländer mittels sogenannter Rückkehrprämien beziehungsweise Rückkehrhilfen und welche zehn Programme beziehungsweise Förderinstrumente für die Förderung der freiwilligen Rückkehr ausreisepflichtiger oder ausreisewillliger Ausländer wiesen im Jahr 2025 die höchsten Gesamtsummen ausgezahlter Leistungen auf (bitte jeweils das entsprechende Projekt und den ausgezahlten Gesamtbetrag im Jahr 2025 angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. August 2026 Informationen zu den Programmen der freiwilligen Rückkehr und deren Leistungsumfang sind über ReturningformGermany.de einsehbar. Im Jahr 2025 sind über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted Reparation) 16.578 freiwillige Rückkehrende finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Herkunftsland oder der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat unterstützt worden. Zu den im Jahr 2025 abgeflossenen Bundesmitteln wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4681 und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6712, verwiesen. 11. Abgeordnete Birgit Bessin (AfD) Wie viele Abschiebungen sind in den 16 Bundesländern im Jahr 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils gescheitert (bitte für jedes Bundesland die Gesamtzahl der Personen angeben, bei denen die Abschiebung gescheitert ist), und was waren bundesweit die fünf häufigsten Gründe für das Scheitern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 27. August 2026 Die erfragten Daten sind in der Tabelle aufgeführt. Die zuständigen Länder teilen dem Bund die Gründe für das Scheitern einer Abschiebung nicht mit. Daher liegen der Bundesregierung keine validen Daten zu den gescheiterten Abschiebungen der Länder vor. Anfragen zu den Gründen für das Scheitern sind an die Länder zu richten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Gescheiterte Rückführungen* vor Übergabe an die BPOL 2025 Baden-Württemberg 4.367 Bayern 4.158 Berlin 9.610 Brandenburg   299 Bremen   152 Hamburg   651 Hessen 1.176 Mecklenburg-Vorpommern   354 Niedersachsen 2.085 Nordrhein-Westfalen 5.031 Rheinland-Pfalz   966 Saarland    80 Sachsen 1.358 Sachsen-Anhalt   713 Schleswig-Holstein 1.127 Thüringen   647 * Rückführungen sind Abschiebungen und Zurückschiebungen. 12. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Wie viele sicherheitsrelevante Vorfälle mit unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 an bzw. im unmittelbaren Umfeld deutscher Verkehrsflughäfen registriert (bitte Zahlen nach Standorten aufschlüsseln), und welche konkreten technischen Systeme zur Detektion, Identifizierung und Abwehr von Drohnen standen zum jeweiligen Zeitpunkt insbesondere am Flughafen Leipzig/Halle sowie an den übrigen betroffenen Verkehrsflughäfen tatsächlich einsatzbereit zur Verfügung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. August 2026 Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung ferner zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage 1 zu den sicherheitsrelevanten Vorfällen mit unbemannten Luftfahrtsystemen aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen kann, da potentiell Rückschlüsse zum operativen Vorgehen erfolgen könnten und damit Erfüllung der Aufgaben erschwert würde. Deshalb sind die entsprechenden Informationen gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 der VSA als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden gesondert übermittelt. Soweit nach technischen Systemen zur Detektion, Identifizierung und Abwehr von Drohnen am Flughafen Leipzig/Halle gefragt ist, wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Sören Pellmann auf Bundestagsdrucksache 21/7573, S. 24 verwiesen.1 1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Zur im Übrigen eingesetzten und einsatzbereiten Technik wird aus Gründen des Staatswohls keine Aussage getätigt (BVerfGE 124, 78 [123]). Selbst eine eingestufte Übermittlung wird dem Geheimhaltungsbedürfnis nicht gerecht, da erhebliche Sicherheitsrisiken aus den Rückschlüssen der eingesetzten Technik entstünden, falls diese bekannt werden. Das parlamentarische Informationsinteresse muss hinter dem Geheimhaltungsinteresse zurückstehen. Die gebotene Abwägung ergibt hier, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann, da hoheitliche Aufgaben nachhaltig mindestens stark erschwert, wenn nicht gar vereitelt würden. Der zugrundeliegende Sachverhalt verdeutlicht dies. 13. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen Sicherheits- und Schutzlücken am Flughafen Leipzig/Halle vor, durch die es in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026 möglich war, dass eine mit Sprengstoff und Zünder ausgestattete Drohne auf das Flughafengelände gelangen konnte, und aus welchen Gründen konnte die betreffende Drohne nicht bereits vor Erreichen des sicherheitsrelevanten Flughafenbereichs erkannt und abgewehrt werden (www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Press emitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-06- 08-2026.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. August 2026 Die Ereignisse am Flughafen Leipzig/Halle in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026 sind Gegenstand der Ermittlungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Sören Pellmann auf Bundestagsdrucksache 21/7573, S. 24 verwiesen. 14. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Welche Behörde war beim Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle in der Nacht vom 4. auf den 5. August 2026 konkret für die Detektion, Bewertung und gegebenenfalls aktive Abwehr der Drohne zuständig (bitte hierbei auch angeben, zu welchem Zeitpunkt Bundespolizei, Landespolizei und gegebenenfalls weitere Sicherheitsbehörden über den Vorfall informiert wurden), und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um künftig eine unverzügliche behördenübergreifende Reaktion auf vergleichbare Drohnenbedrohungen an deutschen Verkehrsflughäfen sicherzustellen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. August 2026 Die Zuständigkeiten für Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind gesetzlich klar geregelt. Der Schutz von Flughäfen erfolgt im Rahmen eines Sicherheitsverbunds zwischen Bundespolizei, Polizeien der Länder, Luftsicherheitsbehörden, Deutsche Flugsicherung und Flughafenbetreiber. In Bezug auf den Vorfall am 4. August 2026 am Flughafen Leipzig/Halle waren die Zuständigkeiten der Behörden im Sicherheitsverbund jeweils berührt. Der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, hat entschieden, die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei von derzeit 130 auf künftig 300 Polizistinnen und Polizisten an neun Standorten zu verdoppeln. Darüber hinaus finden derzeit zwischen Bund und Ländern Gespräche mit dem Ziel der Erhöhung der Drohnenabwehrfähigkeit in Deutschland statt. 15. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie viele unerlaubte Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland gab es jährlich seit dem Beginn der aktuellen Legislaturperiode, und welche zehn Staatsangehörigkeiten wurden bei den einreisenden Personen am häufigsten festgestellt (die Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. August 2026 Die aktuelle 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages hat am 25. März 2025 begonnen. Von April bis Dezember 2025 stellte die Bundespolizei insgesamt 48.304 unerlaubte Einreisen in die Bundesrepublik Deutschland fest. Von Januar bis Juli 2026 waren es insgesamt 29.019 unerlaubte Einreisen. Dabei sind die zehn am häufigsten festgestellten Staatsangehörigkeiten der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. April bis Dezember 2025 Januar bis Juli 2026 ukrainisch ukrainisch afghanisch türkisch türkisch afghanisch syrisch syrisch algerisch algerisch indisch indisch marokkanisch marokkanisch albanisch somalisch somalisch chinesisch russisch russisch Die statistischen Daten beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen der Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Was genau ist der Inhalt des Schreibens der Bundespolizei an das Hessische Innenministerium vom 8. Juli 2026, bei dem ich davon ausgehe, dass dieses Schreiben zugleich an alle zuständigen Ministerien der Bundesländer ging und das zumindest Ausführungen zu Vorführungen afghanischer Staatsangehöriger zu ihrer Identifizierung im Kontext von Abschiebungen enthalten muss (vgl. https://fr-hessen.de/wp-content/uploads/202 6/07/2026-07-10_Erlass-Meldungen-AFG.pdf; bitte so detailliert und nachvollziehbar wie möglich darstellen, insbesondere, welche Personengruppen gegebenenfalls – noch – nicht in das Identifizierungsverfahren zur Vorbereitung von Abschiebungen einbezogen werden sollen, z. B. (psychisch) Kranke, Personen mit Bezug zu Terrororganisationen, Personen mit familiären Bindungen in Deutschland und welche Rangfolgen oder Priorisierungen es im Verfahren gegebenenfalls noch gibt usw.), und wie viele Personen wurden der Bundespolizei nach aktuellem Stand durch Rückmeldungen aus den Bundesländern im Kontext der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zu ihrer Identifizierung bzw. zur Vorbereitung von Abschiebungen nach Afghanistan genannt (bitte zum einen nach Personengruppen – z. B.: Straftäter, Gefährder, alleinstehende männliche Erwachsene usw. – und zum anderen nach Bundesländern differenzieren; falls hierzu keine Statistik geführt wird, bitte darlegen, warum eine händische Zählung nicht zumutbar sein soll und jedenfalls ungefähre Schätzwerte hierzu nennen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. August 2026 Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode heißt es: „Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern“ (Zeile 3045 bis 3046). Der Fokus lag dementsprechend zunächst auf der Unterstützung der für aufenthaltsbeendende Maßnahmen zuständigen Länder hinsichtlich der Rückführung von Straftätern, ohne sich hierauf zu beschränken. In Umsetzung des Koalitionsvertrags arbeitet die Bundesregierung fortlaufend daran, die nach der föderalen Kompetenzverteilung zuständigen Länder bei Rückführungen nach Afghanistan zu unterstützen. In diesem Zusammenhang steht der Bund fortlaufend im engen Austausch mit den Ländern, um die Verfahren – wo erforderlich – anzupassen. Zu konkreten Inhalten verwaltungsinterner Kommunikation äußert sich die Bundesregierung nicht, da es sich hierbei um den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung handelt. Bis auf Weiteres werden ausschließlich männliche, erwachsene Personen nach Afghanistan rückgeführt. Dies betrifft Personen, an denen ein gesteigertes Rückführungsinteresse besteht. Hierbei handelt es sich um die Umsetzung geltenden Rechts. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben seit Beginn des Verfahrens für insgesamt 1.201 Personen Amtshilfeersuchen übermittelt (Stand: 21. August 2026). Darunter befinden sich überwiegend Straftäter. Seit Beginn des Verfahrens sind die in der Fragestellung genannten Daten weder systematisch noch umfassend erfasst worden, da diese ausschließlich den Zuständigkeitsbereich der betroffenen Landesbehörden betreffen. Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung kann daher nicht auf einer validen Datengrundlage erfolgen. Hinsichtlich einzelner Angaben zu den angemeldeten Personen wird insofern auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen. 17. Abgeordneter Dr. Gottfried Curio (AfD) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vorgänge in Köln, wo laut Medienberichten die lokale Ausländerbehörde das Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beschaffung von Reisepapieren für 500 Ausreisepflichtige – darunter auch Hochkriminelle – unter Verweis auf ein lokales „Bleiberechtsprogramm“ ausschlug (www.faz.net/aktuell/politik/inland/hat-koeln-abs chiebungen-von-500-migranten-aktiv-verhindert- accg-201114021.html), die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen, um die Ausländerbehörden auf Kommunal- und Länderebene zwingend auf den Vollzug der Ausreisepflicht ohne Spielraum für lokale Abweichungen festzulegen, und hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen aus den letzten fünf Jahren, in denen Länder- oder Kommunalbehörden die angebotene Unterstützung des Bundes (z. B. bei der Beschaffung von Reisepapieren, der Identitätsklärung oder der Organisation der Überführung ins Herkunftsland) beim Vollzug der Ausreisepflicht ausgeschlagen haben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. August 2026 Für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und damit auch für Abschiebungen sind nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung die Länder zuständig. Der Bund unterstützt die Länder im Rahmen des Rückführungsprozesses unter anderem durch die Bundespolizei beispielsweise bei dem Transport oder der Begleitung von rückzuführenden Personen sowie bei der Beschaffung von Passersatzpapieren bzw. Reisedokumenten. Darüber hinaus haben die die Bundesregierung tragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag eine Rückführungsoffensive vereinbart. Im Rahmen eines kontinuierlichen Austauschs mit den für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes zuständigen Behörden identifiziert das Bundesministerium des Innern aktuell diesbezüglich gegebenenfalls erforderliche Rechtsänderungen, die noch im Ressortkreis abgestimmt werden müssen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bund und Länder stehen in einem beständigen Austausch über Unterstützungsmaßnahmen, die dann in jeweiligem Einvernehmen entschieden werden. 18. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Detektion und Abwehr von Drohnen über die Verkehrsflughäfen hinaus auch in den übrigen Sektoren kritischer Infrastruktur (etwa Energie, Wasser, Telekommunikation, Gesundheit sowie Verkehrsträger jenseits des Luftverkehrs) stärken, und wie viele finanzielle Mittel plant die Bundesregierung zur Detektion und Abwehr von Luft-, Überwasser- und Unterwasserdrohnen ein (bitte aufschlüsseln nach Personal-, Sach-, Beschaffungs- und Forschungsmitteln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. August 2026 Mit Drohnen gehen unterschiedliche Gefahrszenarien für kritische Infrastrukturen sowie anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen einher. Diese Fragen sind derzeit Gegenstand von Prüfungen der Bundesregierung und den Ländern. Entsprechend lassen sich derzeit keine belastbaren Aussagen zu haushalterischen Auswirkungen treffen. 19. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie lautet der Zeitplan und der Sachstand für die Erstellung eines nationalen Schutzraumkonzepts (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-10 41812)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 28. August 2026 Im Auftrag der 221. Innenministerkonferenz haben die Fachebenen des Bundesministeriums des Innern und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein Konzept für öffentliche Zufluchtsräume und private schutzbietende Räume („Schutzraumkonzept“) erarbeitet. Dieses wurde im Juli 2026 mit den Ländern in der UAG „Schutzraum“ auf Arbeitsebene abgestimmt. Das Schutzraumkonzept soll über AFKzV („Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“; ein Fachgremium des Arbeitskreises V der deutschen Innenministerkonferenz [IMK] am 15./16. September 2026) und AK V (20./21. Oktober 2026) der Herbst-IMK (2. bis 4. Dezember 2026) zum Beschluss vorgelegt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele afghanische Staatsangehörige, die eine deutsche Aufnahmezusage nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder § 23 Absatz 2 AufenthG erhalten hatten, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Frage in Pakistan und Afghanistan (bitte nach Land, Hauptpersonen und Familienangehörigen sowie nach Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm, Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan auflisten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. August 2026 Der Bundesregierung liegen Informationen zur Anzahl der in Afghanistan und in Pakistan befindlichen Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan vor, soweit sich diese in der Unterstützung der Bundesregierung befinden. Mit Stand 20. August 2026 befanden sich aus dem Ortskräfteverfahren 27 Personen (4 Hauptpersonen und 23 Familienangehörige) in der Unterstützung in Pakistan. Bei allen genannten Personen wurden die Aufnahmeerklärungen in der Vergangenheit aufgehoben. Keine Person aus dem Ortskräfteverfahren befand sich mit Stand 20. August 2026 in der Unterstützung in Afghanistan. Ebenfalls zum Stichtag 20. August 2026 befanden sich 54 Personen (10 Hauptpersonen und 44 Familienangehörige) von der sogenannten Menschenrechtsliste in der Unterstützung in Pakistan. Eine Person von der sogenannten Menschenrechtsliste befand sich zum Stichtag in der Unterstützung in Afghanistan. Bei allen genannten Personen wurden die Aufnahmeerklärungen in der Vergangenheit aufgehoben. Ebenfalls zum Stichtag 20. August 2026 befanden sich 236 Personen (30 Hauptpersonen und 206 Familienangehörige) aus dem sogenannten Überbrückungsprogramm in der Unterstützung in Pakistan. In der Unterstützung in Afghanistan befanden sich zum Stichtag aus dem Überbrückungsprogramm 75 Personen (11 Hauptpersonen und 64 Familienangehörige). Von den genannten Personen hielten sich 56 Personen (8 Hauptpersonen und 48 Familienangehörige) in Afghanistan in der Unterstützung auf, nachdem sie das Unterstützungsangebot zur Rückkehr nach Afghanistan wahrgenommen haben und sich derzeit in der von der Bundesregierung angebotenen bis zu dreimonatigen Unterstützung in Afghanistan befinden. Bei allen genannten Personen wurden die Aufnahmeerklärungen in der Vergangenheit aufgehoben. Aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan befinden sich mit Stichtag 20. August 2026 195 Personen (37 Hauptpersonen und 158 Familienangehörige) in der Unterstützung in Pakistan. Von den genannten Personen wurden bei 166 Personen die Aufnahmezusagen aufgehoben. In der Unterstützung in Afghanistan befanden sich zum Stichtag aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan 14 Personen (2 Hauptpersonen und 12 Familienangehörige). Bei diesen genannten Personen wurden die Aufnahmezusagen in der Vergangenheit aufgehoben. Bei den oben genannten Angaben von Hauptpersonen und Familienangehörigen ist zu berücksichtigen, dass sich in Einzelfällen einzelne Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Personen eines Familienverbundes teilweise getrennt in Afghanistan und teilweise in Pakistan in der Unterstützung befinden. Soweit die Unterstützung bei Personen mit aufgehobener Aufnahmeerklärung bzw. Aufnahmezusage derzeit fortgesetzt wird, erfolgt dies im Wesentlichen aufgrund laufender Rechtsmittelfristen bzw. laufender gerichtlicher Verfahren. 21. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Wie vielen Personen, die sich trotz Ermangelung eines rechtmäßigen Aufenthaltsstatus rechtswidrig weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, deren Ausreisepflicht somit zu vollziehen ist, wurde in den Jahren 2025, 2026 aufgrund dieses Umstandes die Gewährung von Sozialleistungen, Geld- bzw. Sachleistungen aberkannt, und gegen wie viele dieser Personen wurde bzw. wird in den Jahren 2025 und 2026 das Verfahren zur Abschiebung seitens der Bundesrepublik Deutschland, mittels Erlass eines Haftbefehls gemäß Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zur Abschiebungs- bzw. Sicherungshaft, aktiv betrieben (bitte die Zahl der erlassenen Haftbefehle in den Verfahren im Sinne der Fragestellung nach in Vollzug befindlichen aber noch nicht vollstreckten, vom Vollzug ausgesetzten, durch Haftunterbringung vollstreckten, bzw. durch tatsächliche Ausreise zur Erledigung gebrachten Haftbefehle gliedern)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. August 2026 Der Bundesregierung liegen zu dieser Fragestellung keine statistischen Zahlen vor. Für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und damit auch für Abschiebungen sind nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung die Länder zuständig. 22. Abgeordneter Udo Theodor Hemmelgarn (AfD) Wurde seit 2017 russischen Journalisten die Einreise verweigert, und wenn ja, wie vielen und welchen (bitte die letzten 20 Fälle die Namen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. August 2026 Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor. Die Bundespolizei erfasst keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 23. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie viele Personen mit deutsch-israelischer oder israelischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils jährlich von 2008 bis heute nach Israel ausgewandert (bitte als eine zusammengefasste Gruppe ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. August 2026 Innerhalb der Wanderungsstatistik erfasst das Statische Bundesamt Fortzüge aus Deutschland in entsprechende Zielländer (Anlage). In dieser Fachstatistik gelten alle Personen als Ausländer, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind. Deutsche, die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung, sondern als Deutsche. Daten zu Personen mit sowohl deutscher als auch israelischer Staatsangehörigkeit liegen demnach in der Wanderungsstatistik nicht vor. Daten zu Fortzügen von Personen mit israelischer Staatsangehörigkeit nach Zielstaaten liegen ab dem Berichtsjahr 2011 vor.2 24. Abgeordnete Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern prüft das Bundeskriminalamt derzeit die Epstein-Files auf in Deutschland verfolgbare Straftaten, und welche Ergebnisse hat die im Februar 2026 von der Bundesregierung genannte andauernde Prüfung bislang ergeben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 21/4186)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. August 2026 Dem Bundeskriminalamt liegen im Zusammenhang mit den sogenannten „Epstein-Files“ aktuell keine Erkenntnisse zu strafrechtlich relevanten Bezügen nach Deutschland vor. Die deutschen und US-amerikanischen Sicherheitsbehörden arbeiten auch und gerade im operativen Bereich eng und vertrauensvoll zusammen. Deshalb werden die US-Partnerbehörden sowohl die Polizei- als auch die Nachrichtendienste im Rahmen der bestehenden intensiven Arbeitsbeziehungen informieren, sobald sich aus den sogenannten „Epstein Files“ Hinweise auf deutsche Täter oder Opfer ergeben. Gleichwohl haben sich die Bundessicherheitsbehörden in diesem Sinne schon vor geraumer Zeit vorsorglich an die US-Partnerbehörden gewandt. So wurde das Federal Bureau of Investigation (FBI) durch das Bundeskriminalamt (BKA) gebeten, hiesige Behörden bei entsprechenden Deutschlandbezügen einzubinden. 2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7745 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 25. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Personen wurden in diesem Jahr bis zum 31. Juli 2026 (oder aktueller vorhandener Stichtag) nach Kenntnis der Bundesregierung nach Afghanistan oder Syrien abgeschoben (bitte für Afghanistan und Syrien getrennt und nach einzelnen Monaten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. August 2026 Die erfragten Daten sind in der Tabelle aufgeführt. Abschiebungen Januar bis Juli 2026 Afghanistan Syrien Januar   2 3 Februar  20 0 März   5 0 April  28 0 Mai   0 0 Juni  32 0 Juli  34 0 Gesamt 121 3 26. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund anhaltender und weiter zunehmender, durchaus schwerwiegender Angriffe auf Länder und Kommunen, eine Grundgesetzänderung zur Stärkung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorzulegen, die das BSI zur Zentralstelle macht und somit u. a. auch eine erleichterte Unterstützung bei der Abwehr schwerwiegender IT-Angriffe durch die Bundesbehörde ermöglicht, und falls ja, bis wann wird sie einen entsprechenden Vorschlag vorlegen und hiermit auf die anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag zugehen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. August 2026 Zur Beantwortung der Frage wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5842 verwiesen. Darüber hinaus gilt Folgendes: Die Bundesregierung wird den bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen ausschöpfen, um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu vertiefen. Mit den aktuell 14 bestehenden Kooperationsvereinbarungen im Bereich der Cyber- und Informationssicherheit arbeitet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits heute bilateral mit den Ländern unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Rahmens zusammen. Insbesondere wird auf die bereits durch das Gesetz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung erfolgte und durch den Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit angestrebte Erweiterung der Befugnisse des BSI gerade zur Detektion und Prävention von Cyberangriffen hingewiesen. Darüber hinaus wird das BSI auch weiterhin personell und finanziell deutlich gestärkt. 27. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Asylagentur der Europäischen Union der Bundesregierung die nach Artikel 23 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2055 zu erstellende konsolidierte Liste mit Blick auf für Überstellungen relevante Flughäfen zugänglich gemacht (bitte Datum und Form angeben, andernfalls den Sachstand darlegen), und wenn ja, welchen Flughafen sowie welche Empfangsbehörde haben Italien und Griechenland darin jeweils nach Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 3 der genannten Verordnung für den Fall der Untätigkeit des Zielmitgliedstaates benannt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. August 2026 Die konsolidierten Informationen zu den Überstellungsmodalitäten der einzelnen Mitgliedstaaten stehen den Mitgliedstaaten über einen für die Asylbehörden zugänglichen Bereich auf der Homepage der Europäischen Asylagentur (EUAA) zur Verfügung. Allerdings sind diese Informationen als „EU Confidential“ klassifiziert und daher nicht öffentlich zugänglich. Für nähere Auskünfte zu den betreffenden Meldungen wird auf die EUAA verwiesen. 28. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung nach dem Anschlag auf dem Christopher Street Day in Berlin, und wurden konkrete Vorschläge für Maßnahmen aus den Reihen der Opposition übernommen, und wenn ja, welche (https://taz.de/ Anschlag-auf-den-Berliner-CSD/!6200692/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. August 2026 Die Bundesregierung prüft aktuell, welche Konsequenzen aus dem Anschlag zu ziehen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 29. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wie positioniert sich die Bundesregierung verfassungsrechtlich zu der Forderung des Thüringer Innenministers Georg Maier, im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD in einem Bundesland einem demokratisch gewählten Ministerpräsidenten bzw. Mitgliedern der betreffenden Landesregierung den Zugang zu bestimmten Informationen des Verfassungsschutzverbundes, insbesondere aus den Bereichen Spionageabwehr und Rechtsextremismus, durch sogenannte Chinese Walls zu verwehren, und auf welche konkreten verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Rechtsgrundlagen könnte ein solcher Ausschluss nach Auffassung der Bundesregierung gestützt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. August 2026 Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Sachverhalten. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 30. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der humanitären und sicherheitspolitischen Lage im Sudan in El Obeid und Nord-Kordofan, und ergreift sie gemeinsam mit ihren internationalen Partnern Maßnahmen, um angesichts der zunehmenden Einkesselung der Stadt, der Angriffe auf Versorgungswege und der Behinderung humanitärer Hilfe eine Wiederholung der Belagerung und der anschließenden Massengewalt gegen die Zivilbevölkerung ähnlich wie in El Fasher zu verhindern, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 27. August 2026 Die Bundesregierung verfolgt die humanitäre und sicherheitspolitische Lage in und um El Obeid in Sudan aufmerksam. Die Rapid Support Forces (RSF) greifen weiterhin El Obeid an, wo sich eine halbe Million Menschen aufhalten. Die sudanesische Armee (SAF) hat zuletzt eine wichtige Verbindungsstraße zwischen Omdurman und El Obeid zurückerobert. Bei den andauernden Kampfhandlungen zwischen RSF und SAF um El Obeid und die Verbindungsstraße werden häufig auch zivile Ziele angegriffen und Zivilisten getötet. Drohnenangriffe sind seit Jahresbeginn, unter anderem in Nord-Kordofan, für einen Großteil der Opfer unter der Zivilbevölkerung verantwortlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, die Lage in El Obeid und Nord-Kordofan in Sudan zu deeskalieren, den Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten und humanitären Helferinnen und Helfern zu gewährleisten sowie humanitäres Völkerrecht einzuhalten. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit Partnern im Rahmen der EU, der G7 und der Coalition for Atrocity Prevention mehrfach die RSF aufgefordert, ihre Angriffe auf El Obeid unverzüglich einzustellen. Alle Konfliktparteien sind verpflichtet sicheren und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe zu gewährleisten. Zivilistinnen und Zivilisten müssen die Möglichkeit haben, das Gebiet sicher zu verlassen. Die Bundesregierung hat außerdem bereits am 3. Juli 2026 eine Dringlichkeitsdebatte des Menschenrechtsrates in Genf mit einberufen, um präventiv die drohende weitere Gewalteskalation in El Obeid auf die Agenda zu setzen. 31. Abgeordnete Maren Kaminski (Die Linke) Wird die Bundesregierung angesichts der sich rasant ausbreitenden Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo über die in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 21/6457 genannten Mittel hinaus zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, insbesondere vor dem Hintergrund der von der WHO ausgewiesenen Finanzierungslücke in Höhe von 400 Mio. Dollar (www.afro.who.int/me dia-centre/statements-commentaries/virus-will-no t-wait-neither-can-we-two-months-ebola-emergen cy?utm_source=chatgpt.com), und wenn ja, in welcher Höhe, und anhand welcher konkreten epidemiologischen oder sonstigen Kriterien entscheidet die Bundesregierung über eine weitere finanzielle und personelle Aufstockung? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 25. August 2026 Die Bundesregierung entscheidet fortlaufend auf Grundlage der von humanitären Organisationen und Fachinstitutionen formulierten Bedarfe über die weitere Aufstockung der laufenden Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs. Zusätzlich zu den in der Bezugsfrage genannten Mitteln hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bereits kurz nach Bekanntwerden des Ausbruchs im Juni 2026 ein Unterstützungsmaßnahmen-Paket in Höhe von 9,2 Mio. Euro auf den Weg gebracht. Inzwischen hat das BMZ weitere 11,8 Mio. Euro für die Bekämpfung des Ausbruchs bereitgestellt. Weitere Finanzzusagen im Rahmen der humanitären Hilfe sind derzeit in Prüfung. Die Bekämpfung des laufenden Ebola-Ausbruchs ist vor allem eine Herausforderung des humanitären Zugangs und der Organisation der Präventionsmaßnahmen. Die Bundesregierung unterstützt Hilfsorganisationen und Partner im Rahmen der humanitären Diplomatie bei der Bewältigung dieser Herausforderungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 32. Abgeordneter Stefan Keuter (AfD) Werden bei der Einreise nach Deutschland bzw. bei der Visa-Antragsstellung die Online-Konten der Einreisenden bzw. Visa-Antragssteller aus Drittstaaten in sozialen Netzwerken geprüft, und wenn nein, möchte die Bundesregierung dies ändern (bitte begründen; vgl. www.n-tv.de/politik/U SA-wollen-verschaerfte-Regeln-fuer-Visa-Antrag steller-ausweiten-id31168217.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 24. August 2026 Konten in sozialen Medien und Netzwerken werden bei Einreise durch die Bundespolizei nicht geprüft. Visumanträge werden entlang der rechtlichen Erteilungsvoraussetzungen anhand der gemachten Angaben und eingereichten Nachweise geprüft. Antragstellende sind nicht verpflichtet, ihre Konten und Aktivitäten in sozialen Netzwerken offenzulegen. Nach dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung sollen künftig im Einzelfall öffentlich zugängliche personenbezogene Daten aus dem Internet mit entscheidungserheblichen Angaben aus dem Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels mittels einer automatisierten Anwendung zur Datenverarbeitung abgeglichen werden können, soweit bei diesen einzelnen entscheidungserheblichen Angaben aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und der Abgleich zur Aufklärung dieser Zweifel erforderlich ist (§ 90e Absatz 1 AufenthG-E). Der Abgleich dient allein dazu, die Richtigkeit von bestimmten, im Einzelfall angezweifelten, entscheidungserheblichen Angaben im Antragsverfahren zu überprüfen und enthält keine Vorfestlegung in Bezug auf das Ergebnis der Antragsprüfung (vgl. Bundestagdrucksache 452/26, S. 28 ff.). 33. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den durch die USA gegen die Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Tomoko Akane und den ranghohen dortigen Juristen Abdoulaye Seye verhängten Sanktionen, und welche Schritte unternimmt sie generell und gegenüber den USA im Besonderen, um die Angriffe auf die Unabhängigkeit des IStGH zu unterbinden und dem Völkerstrafrecht zur Geltung zu verhelfen (www.lto.de/recht/nachrichten/n/usa-sankti onen-praesidentin-internationaler-strafgerichtsho f-istgh-praesidentin-tomoko-akane-vermoegenssp erre?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_ LEG_NSL_LTO-Daily_DesignEditor_2025_EM &utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13. 05.2019&utm_econtactid=CWOLT00003683099 7&utm_medium=email_newsletter&ut-m_cr mid=)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 28. August 2026 Die Bundesregierung ist einer der stärksten Unterstützer des Internationalen Strafgerichtshofs und des Völkerstrafrechts. Dies ist eine Lehre der deutschen Geschichte. Um den IStGH finanziell zu stärken, hat die Bundesregierung den Jahresbeitrag für 2026 früh vollständig gezahlt. Mit Blick auf Sanktionen der USA wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 27. Februar 2025 auf die Schriftliche Frage 33 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 20/15078 verwiesen. Die Bundesregierung hat ihre Überzeugung deutlich gemacht, dass der Internationale Strafgerichtshof die Welt sicherer und gerechter macht und wird den IStGH und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam mit Partnern als unabhängige Einrichtung verteidigen und schützen. 34. Abgeordneter Boris Mijatović (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, um eine Unterbringung des UN-Archivs des ehemaligen Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Deutschland zu ermöglichen (www.zdfheute.de/p olitik/ausland/jugoslawien-tribunal-den-haag-10 0.html und www.spiegel.de/geschichte/kriegsverb recher-tribunal-in-den-haag-wohin-mit-den-bewei sen-fuer-ein-jahrhundertverbrechen-a-5e6e5035-c d70-485a-bc54-21eb4ee13c25 vom 24. Juni 2026), und wenn ja, inwiefern hat die Bundesregierung dabei den Standort Nürnberg, wo historische Bezüge, anerkannte Expertise und aussichtsreiche Kapazitäten bestehen, im Blick? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 26. August 2026 Die Bundesregierung hat die Frage der Unterbringung des UN-Archivs des ehemaligen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien und die damit zusammenhängenden Aspekte inklusive der Standortfrage geprüft und sich im Lichte der eingeholten Informationen entschieden, keine Anstrengungen im Sinne der Fragestellung zu unternehmen. 35. Abgeordnete Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In wie vielen Visumverfahren nach §§ 18b und 20a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurde eine Entscheidung des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) maßgeblich auf eine Nichtbewertbarkeit durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) gestützt (z. B. wegen Fristablaufs ohne Zeugnisbewertung oder aufgrund der Schließung des Verfahrens), und welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass ZAB-Verfahren im Visumkontext innerhalb der in § 20a AufenthG und den einschlägigen Verwaltungsvorschriften vorgesehenen Fristen abgeschlossen werden? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 27. August 2026 Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Der Ablehnungsgrund wird bei der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung eines Visums nach §§ 18b und 20a des Aufenthaltsgesetzes statistisch nicht erfasst. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist eine Einrichtung der Bundesländer und liegt in der Verantwortung der Kultusministerkonferenz (KMK). Im Übrigen sieht § 20a des Aufenthaltsgesetzes keinerlei Fristenregelung vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 36. Abgeordneter Dr. Malte Kaufmann (AfD) Sind technische Probleme tatsächlich der Grund für den Aufenthalt des Luftwaffenflugzeugs, das unter anderem für Dienstreisen des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers und der Bundestagspräsidentin vorgesehen ist, auf den Seychellen seit dem 11. August 2026, und falls ja, welche technischen Probleme sind bei der Maschine der Bundeswehr genau aufgetreten (bitte unter Angabe des Zeitpunkts der Notfallmeldung ausführen), und welche Maßnahmen genau werden derzeit ergriffen, um die technischen Probleme zu beheben (BILD.de vom 16. August 2026: „Seit Tagen im Urlaubsparadies: Was macht dieser Regierungsflieger auf den Seychellen?“)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 24. August 2026 Die Notfallmeldung erfolgte am 11. August 2026 um 14:50 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit. Im Übrigen wird auf das Protokoll der Regierungspressekonferenz vom 17. August 2026 verwiesen. 37. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchen Bereichen haben sich bislang nicht ausreichend Soldat:innen freiwillig für die Brigade Litauen gemeldet, um alle vorgesehenen Dienstposten zu füllen (bitte zum einen nach Dienstgradgruppen und zum anderen nach Spezialisierungen aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 28. August 2026 Derzeit sind rund 92 Prozent der Dienstposten (DP) in der Brigade Litauen besetzt. Die derzeitigen Vakanzen haben keine operativen Auswirkungen. Der gesamte Personalstand der Brigade, unter Berücksichtigung der in Deutschland aufzustellenden Verbände, liegt bereits jetzt bei rund 60 Prozent. Der personelle Aufwuchs für die Brig LTU verläuft weiterhin positiv. Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Die Frage nach den konkreten Spezialisierungen und den Dienstgradgruppen, aus denen sich nicht ausreichend Soldatinnen und Soldaten freiwillig für die Brigade Litauen gemeldet haben, kann aus Gründen des Staatswohls nicht beantwortet werden. Die Veröffentlichung solch detaillierter Informationen würde potenziellen Angreifern wertvolle Einblicke in die Ressourcen und Fähigkeiten der Brigade Litauen sowie ihre Einsatzbereitschaft gewähren. Dies könnte erheblichen Einfluss auf die Verteidigungsfähigkeit der Brigade Litauen und damit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Partner haben. Die Brigade Litauen ist ein Teil der NATO-Verteidigungsstruktur in Osteuropa. Die erfragten Angaben könnten von potenziellen Gegnern ausgewertet werden, um Schwachstellen zu identifizieren. Die Offenlegung würde es Angreifern ermöglichen, sich auf auch in der personellen Ausstattung zum Ausdruck kommende Verteidigungsszenarien einzurichten, auf die sich die Bundesrepublik Deutschland und ihre Partner vorbereiten, und ihre Angriffe effektiver zu planen. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art insbesondere vor der aktuellen Sicherheitslage und Bedrohungslage für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der Verteidigungsfähigkeit nicht ausreichend Rechnung tragen. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 38. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie definiert die Bundesregierung „Smart Meter Light“, die laut dem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kostengünstig für die Kunden eingeführt werden sollen, die nicht dem verpflichtenden Rollout intelligenter Messsysteme (Smart Meter) unterfallen (www.bundesregierung.de/reso urce/blob/2196306/2445592/bc8e5e160d879f0bd d593121a96a45d2/2026-07-02-koaausschuss-dat a.pdf?download=1; bitte nach konkreten technischen Komponenten, vorgesehenen Funktionen, Kommunikationsstandards, Beitrag zur Netzstabilität, Sicherheitsanforderungen, wer ein solches System betreiben und einbauen darf [ grundzuständige und/oder wettbewerbliche Messstellenbetreiber] sowie technischen und funktionalen Unterschieden zu einem regulären Smart Meter aufschlüsseln), und welchen Zeitraum hält die Bundesregierung für die Etablierung sowie die praktische Verfügbarkeit dieser „Smart Meter Light“ für realistisch? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. August 2026 In der Energiewirtschaft besteht nach Eindruck der Bundesregierung bislang kein einheitliches Verständnis darüber, wie Smart Meter Light ausgestaltet werden sollten. Daher werden derzeit verschiedene Optionen geprüft. 39. Abgeordneter Marc Bernhard (AfD) Auf welcher konkreten Datengrundlage wurden die verbindlichen Einsparziele für 2030 (1.867 TWh) und 2045 (1.400 TWh) festgelegt, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7281 einräumt, keine vollständigen Informationen über ungenutzte Energiesparpotenziale zu besitzen, und liegt dieser Zielfestlegung eine eigenständige, aktuelle Folgenabschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zugrunde. Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. August 2026 Im Rahmen der laufenden Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) soll, entsprechend einer 1:1-Umsetzung der EED, das indikative Ziel für das Jahr 2030 die derzeitige Ziel-Regelung ersetzen. Das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ziel für 2045 ist bereits im bestehenden EnEfG indikativ und soll in dem vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf entfallen. Die indikativen nationalen Energieeffizienzbeiträge der Mitgliedstaaten ergeben sich aus den Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie EED. Konkret hat die Europäische Kommission ausführliche Hinweise zur Berechnung der indikativen nationalen Effizienzbeiträge entsprechend Artikel 4 und Anhang I EED veröffentlicht (Detailed calculations for the Member States' indicative national contributions to the Union's energy efficiency targets, in accordance with Article 4 of the Directive (EU) 2023/1791 on energy efficiency (EED recast)). Grundlage für die Berechnung des deutschen indikativen Energieeffizienzbeitrags waren die Auswertungstabellen der AG Energiebilanzen zur Energiebilanz (https:// ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/auswertungstabellen/). 40. Abgeordneter Marc Bernhard (AfD) Welche konkreten Studien oder Gutachten liegen den Einschätzungen der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7281, in der sie lediglich pauschal erklärt, Deutschland sei bei den Energieverbrauchszielen „auf Kurs“, und in ihrer Antwort zu Frage 20 (ebd.), in der sie ohne Beleg davon ausgeht, dass keine negativen Standorteffekte durch Abwanderung energieintensiver Industrie entstehen, zugrunde, und ist die Bundesregierung bereit, diese Studien oder Gutachten dem Deutschen Bundestag bis zu einer von ihr zu benennenden Frist vorzulegen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. August 2026 In der Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Marc Bernhard, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7281 hat sich die Bundesregierung auf Berechnungen von Gutachtern im Auftrag der Bundesstelle für Energieeffizienz bezogen. Die Informationen können bei der Bundesstelle für Energieeffizienz erfragt werden. Die Antwort zu Frage 20 der Kleinen Anfrage lautet: „Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass es aufgrund der Vorgaben der EED zu negativen Effekten für den Standort Deutschland kommt“ Es existieren verschiedene, öffentliche Gutachten und Forschungsberichte, die belegen, dass Energieeffizienzmaßnahmen, die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) sowie deren nationale Umsetzungen wirtschaftliche Vorteile bringen. Hierzu gehören insbesondere: • EU Commission Impact Assessment (abrufbar unter: https://ec.europ a.eu/transparency/documents-register/detail?ref=SWD(2021)623&lan g=en). • International Energy Agency (iea) – Multiple Benefits of Energy Efficiency (abrufbar unter: www.iea.org/reports/multiple-benefits-of-en ergy-efficiency-for-business); Multiple Benefits of Energy Efficiency Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. (abrufbar unter: www.iea.org/reports/multiple-benefits-of-energy-effi ciency). • www.hs-niederrhein.de/swk-e2/detailansicht-nachrichten/deutsche-in dustrie-kann-40-prozent-endenergie-und-29-milliarden-euro-pro- jahreinsparen-neue-studie-zeigt-potenzial-von-effizienzmassnahmen/. 41. Abgeordneter Marc Bernhard (AfD) Auf welchen konkreten Speicherzielwert für Deutschland soll vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung angesichts zum 10. August 2026 lediglich zu 59 Prozent gefüllter europäischer Gasspeicher eine Absenkung der Füllstandsvorgaben erwägt und zugleich zur Finanzierung der Gasreserve unter anderem eine neue Gasumlage prüft, die Vorgabe abgesenkt werden, und wie will sie die Versorgungssicherheit bei einem strengen Winter ohne eine erneute unmittelbare Belastung der Gaskunden gewährleisten? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. August 2026 Die Bundesregierung beobachtet und analysiert zusammen mit der Bundesnetzagentur die Lage kontinuierlich. Dazu findet auch ein intensiver Austausch mit den Marktakteuren statt. Die Versorgungssicherheit ist derzeit gewährleistet. Es sind ausreichende Gasmengen verfügbar. Die Gasspeicher in Europa werden kontinuierlich gefüllt. Auch in Hinblick auf den kommenden Winter werden kontinuierlich alle Umstände betrachtet und beurteilt, ob die Versorgung gewährleistet werden kann. Eine Änderung der Gasspeicherfüllstandsverordnung zur Absenkung der Füllstandsvorgaben ist derzeit nicht geplant. 42. Abgeordnete Janina Böttger (Die Linke) Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass beim Kohleausstieg an Standorten im mitteldeutschen Revier die Voraussetzungen für ältere Beschäftigte für den Bezug von Anpassungsgeld nach § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) erfüllt werden, wenn Arbeitsplätze bei der MIBRAG früher als im gesetzlichen Ausstiegspfad vorgesehen aus wirtschaftlichen Erwägungen wegfallen, (www.mdr.de/nachrichte n/deutschland/wirtschaft/mibrag- kohlekraftwerkegedrosselt-eher-abschalten-unwirtschaftlich-10 0.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger vom 25. August 2026 § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) sehen Anpassungsgeld (APG) nur für ältere Beschäftigte vor, deren Arbeitsplätze aus den im KVBG genannten Gründen wegfallen. Änderungen an dieser zentralen rechtlichen Voraussetzung für APG sind nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 43. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Ergebnisse hat die bereits im Mai 2026 angekündigte Prüfung der Bundesregierung zum US-Gesetzentwurf „Connected Vehicle Security Act“ geliefert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 72 der Abgeordneten Anne Zerr auf Bundestagsdrucksache 21/6098), und wer sind aus Sicht der Bundesregierung die „relevanten Stellen“, mit denen sie laut ihrer Antwort auf die o. g. Frage in engem Austausch steht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 25. August 2026 Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen um den Entwurf für einen „Connected Vehicles Security Act 2026“ über die deutsche Botschaft in Washington fortlaufend. Der Wirtschaftsausschuss des Senats (U.S. Senate Committee on Commerce, Science and Transportation) hat am 22. Juli 2026 dem Vorschlag zugestimmt. Der weitere Gesetzgebungsprozess bleibt abzuwarten. Laut Entwurf des US-Senats geht es um ein geplantes Verbot für chinesische Automobilhersteller, Personenkraftwagen mit in China entwickelter Konnektivitätssoftware in den USA zu verkaufen. Das Gesetz betrifft den Verkauf von Fahrzeugen aus Staaten, die laut den US-Berichten als „ausländische Gegner“ eingestuft sind. Dazu gehören laut US-Entwurf neben China auch Russland, Nordkorea und Iran. Die Bundesregierung steht mit relevanten Akteuren aus der Branche im kontinuierlichen Austausch. 44. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützt die Bundesregierung Bemühungen der Europäischen Kommission, Anforderungen für Investitionsprüfungen aus Drittstaaten zu verschärfen, beispielsweise im Rahmen der Verhandlungen zum Industrial Accelerator Act (IAA), auch um Nachteile für deutsche Unternehmen auf Drittmärkten zu vermeiden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger vom 21. August 2026 Es sind der Bundesregierung derzeit keine Bemühungen der Europäischen Kommission bekannt, Anforderungen für die Überprüfung ausländischer Investitionen aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit (sogenannte Investitionsprüfung) zu verschärfen. Die letzte Änderung und teilweise Verschärfung des europäischen Rechtsrahmens zur Investitionsprüfung erfolgte mit der Verordnung (EU) 2026/1386 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 über die Überprüfung ausländischer Investitionen in der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/452. In Bezug auf den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf eines Industrial Accelerator Act (IAA) unterstützt die Bundesregierung grund- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. sätzlich die Einführung von Anforderungen an bestimmte Direktinvestitionen aus Drittstaaten. 45. Abgeordneter Dr. Fabian Fahl (Die Linke) Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass ein Unitarisierungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Nutzung grenzüberschreitender Gaslagerstätten notwendig ist? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 27. August 2026 Das Unitarisierungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland ist ein völkerrechtliches Abkommen. Es regelt vor allem technische Fragestellungen. Die Bundesregierung hat hierzu den Entwurf eines Vertragsgesetzes in den Bundestag eingebracht. Ein Unitarisierungsabkommen ist das völkerrechtlich übliche Instrument zur Erschließung grenzüberschreitender Lagerstätten. Gasförderungen können jedoch auch erfolgen, wenn das Unitarisierungsabkommen noch nicht in Kraft ist. Die bergrechtlichen Genehmigungen des Landes Niedersachsen gelten. 46. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob seit dem Beginn des Krieges im Sudan am 15. April 2023 aus Deutschland in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) exportierte Rüstungsgüter unmittelbar oder mittelbar in den Sudan und dort insbesondere an Konfliktparteien wie die Rapid Support Forces (RSF) gelangt sind, und welche konkreten Kontrollen des Endverbleibs von in die VAE exportierten deutschen Rüstungsgüter hat die Bundesregierung seit Beginn des Sudan-Krieges durchgeführt (bitte unter Angabe der Zeitpunkte, betroffenen Rüstungsgüter sowie die jeweiligen Prüfergebnisse und etwaiger festgestellter Verstöße oder Hinweise auf eine Weiterleitung in den Sudan), und falls keine Endverbleibskontrollen durchgeführt wurden, wie begründet sich dies? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 26. August 2026 Der Bundesregierung liegen keine über die allgemeine Berichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die Bundesregierung berichtet in ihren regelmäßigen Rüstungsexportberichten über abgeschlossene Vor-Ort-Kontrollen (Post-Shipment- Kontrollen). Sie folgt dabei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – BVerfGE 137, 185 vom 21. Oktober 2014 – für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle und sieht zur Wahrung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der verfassungsrechtlich ge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. schützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen von weiteren Ausführungen ab. 47. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Beabsichtigt die Bundesregierung, einen EU- weiten Importstopp für Produkte aus israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten zu unterstützen, und falls nein, wie begründet sie dies vor dem Hintergrund des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofes vom Juli 2024, wonach Drittstaaten Handelsbeziehungen unterlassen sollen, die zur Aufrechterhaltung der völkerrechtswidrigen Besatzung beitragen könnten (www.ipg-journal.de/rubriken/aussen-und-sic herheitspolitik/artikel/weg-frei-fuer-importstopp- 9179/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger vom 21. August 2026 Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für die Durchsetzung geltenden EU-Rechts ein, wonach die Handelsvorteile aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Israel nur innerhalb der völkerrechtlich anerkannten Grenzen von 1967 gelten. Der letzte Außenministerrat hat gezeigt, dass derzeit weder ein politisches Mandat noch die erforderlichen Mehrheitsverhältnisse für darüberhinausgehende Maßnahmen vorliegen. 48. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Welche lokalen Zusammenschlüsse, vergleichbar mit „Defence Oberberg“, sind der Bundesregierung bislang bekannt, und in welchem Umfang erfolgen Begleitung und Beratung hinsichtlich der Aspekte kritische Infrastruktur, Sicherheitsüberprüfungen sowie möglicher Preisabsprachen durch die Unternehmen (www.rundschau-onlin e.de/region/oberberg/gummersbach/neues-netzwe rk-defence-oberberg-tagt-bislang-nur-hinter-den-k ulissen-1346534)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 26. August 2026 Der Bundesregierung sind keine Zusammenschlüsse im Sinne der Anfrage bekannt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie befindet sich in regelmäßigem Austausch mit Unternehmen und Verbänden zu Fragen des Schutzes kritischer Infrastrukturen und steht in Kontakt mit diversen einzelnen Unternehmen im Hinblick auf Sicherheitsüberprüfungen. Für Sicherheitsüberprüfungen sind die Voraussetzungen und das Verfahren gesetzlich geregelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 49. Abgeordneter Thomas Ladzinski (AfD) Welche  Maßnahmen  ergreift  die   Bundesregierung um die vorgesehenen Gasspeichermengen gemäß der Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) mit Stichtag zum 1. November 2026 zu erfüllen, und liegen der Bundesregierung Pläne für den Fall vor, dass die Füllstandsvorgaben zum Stichtag 1. November 2026 nicht erreicht werden, und wenn ja, wie lauten diese? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 27. August 2026 Die Bundesregierung beobachtet und analysiert zusammen mit der Bundesnetzagentur die Lage kontinuierlich. Dazu findet auch ein intensiver Austausch mit den Marktakteuren statt. Die Versorgungssicherheit ist derzeit gewährleistet. Es sind ausreichende Gasmengen verfügbar. Die Gasspeicher in Europa werden kontinuierlich gefüllt. Auch in Hinblick auf den kommenden Winter werden kontinuierlich alle Umstände betrachtet und beurteilt, ob die Versorgung gewährleistet werden kann. 50. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Hat die Bundesregierung Gespräche mit der Unternehmensleitung von Dow Chemical sowie mit der Sächsischen Staatsregierung und ggf. auch mit Vertretern der kommunalen Ebene geführt, um die geplante Stilllegung und den Abriss des Steam-Crackers am Dow-Standort Böhlen zu verhindern oder eine anderweitige Nutzung beziehungsweise Übernahme des Crackers zu ermöglichen, und wenn ja, mit wem und mit welchen Ergebnissen (bitte Zeitpunkt der jeweiligen Gespräche angeben), und wenn nein, warum nicht (www.welt.de/wirtschaft/plus6a5b6829c7223262 7649a427/deutsche-chemie-hier-zerbricht-das-ges chaeftsmodell-einer-schluesselindustrie.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. August 2026 Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts) den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Personen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Das US-Unternehmen Dow Chemical gab am 7. Juli 2025 mittels Pressemitteilung bekannt, den Ethylen-Cracker in Böhlen voraussichtlich im 4. Quartal 2027 stillzulegen. Nach Angaben des Unternehmens erfolgt ein Stellenabbau mit den von Dow im Januar 2025 angekündigten Maßnahmen zur Kosteneinsparung. Seitens der Bundesregierung führte Bundeskanzler Merz am 20. Mai 2025 ein Gespräch mit Jim Fitterling (CEO Dow Chemical) zur Lage der Chemieindustrie und Produktionsstandorten in Deutschland, darunter auch den Standort von Dow Chemicals in Böhlen. Bundeskanzler Merz und Jim Fitterling tauschten sich erneut zu verschiedenen Themen im Rahmen eines Unternehmerfrühstücks beim World Economic Forum in Davos am 22. Januar 2026 aus. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) trat nach Ankündigung der Entscheidung von Dow Chemical auf Fachebene in den Austausch mit dem Unternehmen. Nach hiesiger Kenntnis steht das Unternehmen zudem mit dem beteiligten Landeswirtschaftsministerien im Freistaat Sachsen mit Blick auf mögliche Anschlussprojekte sowie zu deren Genehmigungen im Austausch. Wegen der allgemein schwierigen wirtschaftlichen Situation der chemischen Industrie wurde unter Federführung des BMWE die nationale Chemieagenda erarbeitet, um Entlastungen u. a. im Bereich der Energiekosten zu erreichen und mittels des erarbeiteten Maßnahmenkataloges die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der deutschen Chemieindustrie auf den Märkten in Europa und in der Welt zu sichern. Die nationale Chemieagenda adressiert daher Themen, die für Chemieregionen wie beispielsweise für das Mitteldeutsche Chemiedreieck von Interesse sind, um sie mit daraus abgeleiteten Maßnahmen bei der Restrukturierung und Stabilisierung zu unterstützen. 51. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bereitet die Bundesregierung mit der niederländischen Regierung ein Unitarisierungsabkommen für die geplante grenzüberschreitende Gasgewinnung für das Teilfeld N04-A betreffend vor, in Anbetracht der Tatsache, dass das Unternehmen ONE-Dyas plant, aus dem grenzüberschreitende Teilfeld N04-A Gas zu fördern (www.lbeg.nieders achsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/ vorhabenzur-erdgasforderung-an-der-grenze-zu-deutschlan d-unterlagen-liegen-aus-fur-projekt-n04-in-der-no rdsee-250459.html), und wenn ja, für wann ist eine Unterzeichnung anvisiert? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. August 2026 Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Vertragsgesetzes zum Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee in den Bundestag eingebracht. Die Bundes- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. regierung bereitet kein weiteres Unitarisierungsabkommen mit der Regierung des Königreichs der Niederlande vor. 52. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung bei den Gaspreisen an der Börse und für Endkunden (bitte nach Bestands- und Neukunden unterscheiden) in den nächsten zwölf Monaten, insbesondere vor dem Hintergrund der langfristigen Sperrung der Straße von Hormus und der Zerstörung von Gas-Export-Infrastruktur (www.agrar heute.com/energie/gas/gaspreise-steigen-ueber-6 0-euro-neue-gaskrise-fuer-gaskunden-landwirte-6 41894, www.tagesschau.de/ausland/iran-krieg-an griffe-raffinerien-golfstaaten-100.html), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 24. August 2026 Die Entwicklung der Gaspreise hängt ab von der Entwicklung von Nachfrage und Angebot. Sofern die Straße von Hormus weiterhin geschlossen bleibt, führt dies zu einem geringeren Angebot auf dem Weltmarkt. Gleichzeitig reagieren aber auch einzelne Nachfrager auf dem Weltmarkt auf die erhöhten Preise. Darüber hinaus haben weitere Faktoren wie das Wetter oder geopolitische Faktoren einen Einfluss auf den künftigen Gaspreis. Auf dem Terminmarkt für Gas bildet sich auf Basis der Erwartungen der Marktakteure auf der Angebots- und Nachfrageseite ein Preis. Die Future-Preise für Lieferungen von Gas im kommenden Jahr entwickeln sich dynamisch. Für weiter in die Zukunft liegende Liefertermine zeigen die Terminmarktpreise eine fallende Tendenz. Endverbraucherpreise für Gas setzten sich aus dem Beschaffungspreis, den Netzentgelten, sowie Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen. Der Beschaffungspreis schwankt mit dem Großhandelspreis. Die Netzentgelte sind in den vergangenen Jahren jeweils leicht gestiegen. Die absolute Höhe hängt jeweils vom individuellen Gasverbrauch ab, vom Netzgebiet, der Netzanschlussebene und dem Abnahmeverhalten. Änderungen an der Konzessionsabgabe, der Energiesteuer oder dem Mehrwertsteuersatz sind nicht geplant. Wie sich der CO2-Preis-Aufschlag entwickelt, hängt vom Brennstoffemissionshandelsgesetz ab. Änderungen an diesem Gesetz befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 53. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das weiterhin geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) tatsächlich vollzogen wird, und wie begründet sie insbesondere die vom ZDF berichtete personelle Unterbesetzung der zuständigen BAFA-Abteilung sowie Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die offenbar zu einer erheblichen Einschränkung von Prüfungen und Bußgeldverfahren geführt haben, obwohl eine Änderung bzw. Ablösung des geltenden Gesetzes bislang nicht vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde (www.zdfheute.de/ politik/deutschland/lieferketten-gesetz-reiche-10 0.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Rouenhoff vom 26. August 2026 Kontrollen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) finden weiterhin statt. Im Jahr 2026 hat sich das BAFA bislang auf die Bearbeitung noch anhängiger risikobasierter Kontrollen aus den Vorjahren sowie auf die Bearbeitung von eingehenden Anträgen fokussiert. Aus Sicht des BMWE besteht keine personelle Unterbesetzung in der zuständigen Abteilung 7 des BAFA. Es ist ausreichend Personal in dieser Abteilung vorhanden, um die derzeit aufkommenden Tätigkeiten im Bereich LkSG zu bearbeiten. Die personelle Ausstattung wird fortlaufend an den wahrzunehmenden Aufgaben und dem tatsächlichen Arbeitsanfall ausgerichtet. Die Weisung der Rechts- und Fachaufsicht an das BAFA vom 26. September 2025 bezieht sich auf den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur Anpassung des LkSG vom 3. September 2025. Dieser Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Weisung hat bis zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens Bestand. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 54. Abgeordnete Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Anträge auf Zeugnisbewertung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in den vergangenen zwölf Monaten bearbeitet, und wie verteilen sich die Ergebnisse dieser Zeugnisbewertungen auf die Kategorien „vergleichbar“, „bedingt vergleichbar“, „nicht vergleichbar“ und „Stornierung aufgrund von Nichtbewertbarkeit“? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 27. August 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Informationen hierzu könnten ggf. bei der Kultusministerkonferenz erfragt werden (hier bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, ZAB). Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 55. Abgeordneter Luke Hoß (Die Linke) Wie verteilen sich die 5.526 Geldbußen, die laut der Antwort auf meine Schriftliche Frage 67 auf Bundestagsdrucksache 21/2979 im Jahr 2024 zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister gemäß § 149 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung führten, auf nachfolgende Bußgeldhöhen: 201 bis 1.000 Euro, 1.001 bis 5.000 Euro, 5.001 bis 10.000 Euro, 10.001 bis 50.000 Euro, 50.001 bis 100.000 Euro, 100.001 bis 500.000 Euro, 500.001 bis 1.000.000 Euro, 1.000.001 bis 5.000.000 Euro, 5.000.001 bis 10.000.000 Euro, mehr als 10.000.000 Euro? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 24. August 2026 Basierend auf einer entsprechenden Auswertung des Gewerbezentralregisters verteilen sich die 5.526 Bußgeldentscheidungen nach § 149 Absatz 2 Nummer 3 der Gewerbeordnung für das Jahr 2024 wie folgt auf die verschiedenen Bußgeldhöhen: 201 bis 1.000 Euro: 3.464 1.001 bis 5.000 Euro: 1.585 5.001 bis 10.000 Euro:   190 10.001 bis 50.000 Euro:   169 50.001 bis 100.000 Euro:    15 100.001 bis 500.000 Euro:    39 500.001 bis 1.000.000 Euro:    34 1.000.001 bis 5.000.000 Euro:    23 5.000.001 bis 10.000.000 Euro:     3 über 10.000.000 Euro:     4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 56. Abgeordneter Fabian Jacobi (AfD) Wann ist mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung zu rechnen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 27. August 2026 Die Bundesregierung setzt sich für eine zügige Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ein und steht hierzu mit den Fraktionen der Regierungskoalition in Kontakt. Die weitere Zeitplanung im parlamentarischen Verfahren obliegt dem Bundestag. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 57. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob reguläre Unterrichtseinheiten im aktuellen Kalenderjahr bis einschließlich 14. August 2026 an Grundschulen und weiterführenden Schulen hitzebedingt ausgefallen oder verkürzt worden sind, und wenn ja, um wie viele Unterrichtseinheiten handelte es sich dabei (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 25. August 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Nach der föderalen Kompetenzordnung der Bundesrepublik Deutschland fällt das Schulwesen in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder. Dies umfasst auch die etwaige Erhebung und Auswertung entsprechender Daten im Rahmen der Schulstatistik. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 58. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Auf welcher sachlichen und empirischen Grundlage hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass erwachsene männliche Opfer häuslicher Gewalt vom Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung nach dem Gewalthilfegesetz ausgeschlossen sind (vgl. Bundesratsdrucksache 74/25, S. 2), obwohl der ursprüngliche Gesetzentwurf einen geschlechtsunabhängigen Anspruch vorsah und im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich festgestellt wurde, dass auch Jungen und Männer in beträchtlichem Maß von häuslicher Gewalt betroffen sind und ihre Bedarfe im Hilfesystem oftmals nicht angemessen berücksichtigt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 20/14025, S. 1 f.)? 59. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Aus welchem sachlichen Grund wird nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Gewalthilfegesetz einem unterschiedlichen quantitativen Schutzbedarf durch einen geschlechtsabhängigen Rechtsanspruch Rechnung getragen (vgl. §§ 2, 3 des Gewalthilfegesetzes), anstatt den Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung geschlechtsneutral auszugestalten und die dafür erforderlichen Kapazitäten entsprechend dem tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Opfergruppen zu dimensionieren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 27. August 2026 Die Fragen 58 und 59 werden gemeinsam beantwortet. Die wesentlichen empirischen Erkenntnisgrundlagen des Gewalthilfegesetzes (GewHG) ergeben sich aus dem am 27. November 2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf. Der Regierungsentwurf war geschlechtsneutral ausgestaltet, d. h. der hierin vorgesehene Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung hätte auf jede Person, die geschlechtsspezifische oder häusliche Gewalt erlitten hat, erleidet oder hiervon bedroht ist, unabhängig von ihrem Geschlecht Anwendung gefunden. Erst im parlamentarischen Verfahren wurde der persönliche Anwendungsbereich des GewHG auf Frauen mit ihren Kindern beschränkt. Hinsichtlich des Verlaufs der parlamentarischen Beratungen und der von den Fraktionen vorgetragenen Erwägungen wird auf Bundestagsdrucksache 20/14785 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 60. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Hat die Bundesregierung ihre Prüfung, was mit Blick auf die deutsche Rechtslage aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juni 2026 (C-621/24) folgt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 57, Plenarprotokoll 21/85, S. 10.413), inzwischen abgeschlossen, und wenn ja, welcher Handlungsbedarf ergibt sich hieraus gegebenenfalls (z. B. Gesetzesänderungen, Rundschreiben an die Bundesländer usw., bitte ausführen), und wenn nein, wie ist eine solch lang andauernde Prüfung zu begründen angesichts der meines Erachtens klaren Linie der Rechtsprechung des EuGH zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auch in sogenannten Dublin-Fällen und angesichts der drastischen Folgen totaler Leistungseinstellungen für die Betroffenen (bitte ausführen), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (EU 6 – 30000 – 007 – 0001 vom 13. August 2026), die zu dem klaren Ergebnis kommt, dass auch nach der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und der Änderung der EU-Aufnahme- Richtlinie 2024/1346 ein grundrechtlich vorgegebenes Mindestniveau von Sozialleistungen in Dublin- Fällen unter keinen Umständen unterschritten werden darf und eine Kürzung aller Leistungen auf Null unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH ausgeschlossen sein dürfte, und aus der Auffassung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg in einem Beschluss vom 30. Juli 2026 (L 7 AY 3689/25 ER-B), dass § 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes unangewendet bleiben muss (bitte begründet ausführen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 25. August 2026 Die Prüfung der Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juni 2026 (C-621/24.) dauert noch an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 61. Abgeordneter Jan Feser (AfD) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) mit gesundheitlichen Einschränkungen in den letzten zehn Jahren entwickelt, die für die Dauer der Durchführung eines ärztlichen Gutachtens zur Feststellung der individuellen Leistungsfähigkeit (durch den Ärztlichen Dienst der BA bzw. Jobcenter) vorübergehend nicht für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen (bitte jeweils die absolute Zahl dieser, vorübergehend von der Arbeitsvermittlung entbundenen SGB II- Leistungsberechtigten und den entsprechenden prozentualen Anteil jener Personengruppe an allen erwerbsfähigen SGB-II-Leistungsberechtigten jahresweise ausweisen, sowie die durchschnittliche Dauer des gesamten medizinischen Begutachtungsverfahrens bis zur Ergebnismitteilung im Jahr 2025 angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 27. August 2026 Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine Erkenntnisse vor. 62. Abgeordneter Hans-Jürgen Goßner (AfD) Ist die Gewerkschaft der Polizei (GdP) oder sind Projekte der GdP seit 2015 mit Mitteln des Bundeshaushalts oder des Europäischen Sozialfonds bzw. in der aktuellen Förderperiode mit Mitteln des federführend durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzten ESF-Plus- Bundesprogramms gefördert worden, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 28. August 2026 Seit dem Jahr 2015 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales keine Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds bzw. aus dem Europäischen Sozialfonds Plus oder in diesem Zusammenhang aus dem Bundeshaushalt der Gewerkschaft der Polizei (GdP) oder für Projekte der GdP bewilligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 63. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Wieso behauptet die Bundesregierung öffentlich, dass „kein Entscheidungsspielraum [...] für die Höhe der Regelsätze“ besteht (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Methodik der Regelbedarfsermittlung – Fragen und Antworten, www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/ Methodikder-Regelbedarfsermittlung-FAQ/faq-sozialhilfe-r egelbedarfsermittlung.html?cms_templateQueryS tring=methodik+regelbedarf&cms_showNoGeset zesstatus=true&cms_showNoStatus=true#pm-5-A usgaben-ermittlung, Antwort auf Frage 3.8), wenn sie eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ablehnt mit dem Hinweis auf „mögliche Ausgestaltungsoptionen der künftigen Regelbedarfsermittlung“, die gegenwärtig im Bundesministerium für Arbeit und Soziales entschieden werden, und mit dem Hinweis, dass die Veröffentlichung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Statistischen Bundesamt zur Durchführung der Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 den Entscheidungsfindungsprozess über zukünftige Regelbedarfe beeinträchtigen würde (https://fragdenstaa t.de/anfrage/sonderauswertung-der- einkommensund-verbrauchsstichprobe-2023/1134095/anhang/ eingabe-name_geschwaerzt.pdf, S. 3)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 24. August 2026 Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 21/6151. Wie dort ausgeführt, steht die gesetzlich vorgegebene Berechnung und Fortschreibung der Regelbedarfe einer fortlaufenden Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der bestehenden Systematik der Regelbedarfsermittlung nicht entgegen. Entsprechend betreffen die im in der Fragestellung genannten Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz angesprochenen möglichen Ausgestaltungsoptionen nicht die geltenden gesetzlich normierten Vorgaben, sondern deren Weiterentwicklung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 64. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung zum Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, dass die positiven Ergebnisse dieses Instruments im Widerspruch stehen zur sinkenden Zahl der Förderungen (https://iab-forum.de/foerde rinstrument-teilhabe-am-arbeitsmarkt-erste-positi ve-befunde-zur-beschaeftigungssituation-nach-fue nfjaehriger-foerderung/), und wird die Bundesregierung im Haushalt 2027 die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erneut anheben, damit nicht nur eine Umwidmung von Fördermitteln in Verwaltungsmittel vermieden wird, sondern die Eingliederung wirklich effektiv gestärkt wird und die ursprünglich vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil angestrebten 150.000 Förderungen im sozialen Arbeitsmarkt erreicht werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 24. August 2026 Neuste Forschungsergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zu § 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zeigen in der Tat erfreuliche Ergebnisse im Hinblick auf die langfristige Arbeitsmarktintegration der geförderten Personen, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer besonderen Arbeitsmarktferne. Insofern wertet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Instrument als Erfolg. Die konkreten Förderentscheidungen werden in dezentraler Verantwortung in den Jobcentern und abhängig von den Bedarfslagen vor Ort getroffen. Der Bund formuliert keine bestimmten Vorgaben zu den Förderungen vor Ort, steht jedoch mit der Bundesagentur für Arbeit über die Entwicklung der Förderbestände im Austausch. Die Zahl von „bis zu 150.000“ Förderungen bezog sich auf alle Bemühungen der Bundesregierung hinsichtlich des Fortschritts beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II. Dafür hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Gesamtkonzept „Mit Arbeit“ erarbeitet. Das Teilhabechancengesetz und der Soziale Arbeitsmarkt bilden den Kern und sind dennoch nur ein Teil dessen. Zwischen Januar 2018 und März 2020 ging die Langzeitarbeitslosigkeit um rund 160.000 Personen auf rund 709.000 zurück. Im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 sind insgesamt 9,95 Mrd. Euro für das Gesamtbudget SGB II, Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten, veranschlagt. Damit wird der Ansatz auf dem Niveau des Jahres 2026 verstetigt und dem Koalitionsvertrag entsprochen, der eine ausreichende Mittelausstattung der Jobcenter vorsieht. Zusammen mit den Ausgaberesten in Höhe von 350 Mio. Euro stehen dem Gesamtbudget damit insgesamt bis zu 10,3 Mrd. Euro im Jahr 2026 zur Verfügung. Zudem wird der Passiv-Aktiv-Transfer mit einem erweiterten Katalog an förderfähigen Maßnahmen fortgesetzt. Insgesamt stehen bis zu 700 Mio. Euro zusätzlich für Förderungen nach § 44f Absatz 6 SGB II aus dem Ansatz für das Grundsicherungsgeld zur Verfügung. In den Ansätzen seit dem Haushaltsjahr 2025 ist die finanzielle Entlastung durch den Übergang der Zuständigkeit für Maßnahmen zur Förderung der be- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. ruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit berücksichtigt. Die Jobcenter sollen bei der Verwendung des Gesamtbudgets SGB II in dezentraler Verantwortung vor Ort entscheiden, ob eher eine maßnahmenorientierte Eingliederungsstrategie – zulasten des Eingliederungsbudgets – oder eher eine intensive Betreuung und Vermittlung durch die Beschäftigten des Jobcenters – zulasten des Verwaltungsbudgets – dem Ziel der Vermittlung in den Arbeitsmarkt dienlicher erscheint. 65. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, welche zusätzlichen Kosten entstehen würden, falls einzelne Regelungen im Zuge der Einführung der Neuen Grundsicherung durch Gerichte für verfassungswidrig erklärt und infolgedessen erneut gesetzliche oder administrative Anpassungen erforderlich würden, und wenn ja, wie lauten diese, und wenn nein, warum wurden entsprechende Berechnungen bislang nicht vorgenommen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 25. August 2026 Es liefen diesbezüglich keine Berechnungen vor und die Bundesregierung sieht auch keine Veranlassung für solche. 66. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, dass durch sehr hohe Vermittlungsgebühren, welche teilweise durch Beschäftigte an private Agenturen für die Vermittlung aus Drittstaaten nach Deutschland entrichtet werden müssen, ein Überschreiten der Grenze zur Zwangsarbeit nach Artikel 4 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention möglich ist (vgl. www.bundestag.de/resource/blob/1194928/WD- 6-044-26-EU-6-086-26.pdf), und in wie vielen Fällen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Verfahren wegen Verstoßes gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eingeleitet, bei denen durch sehr hohe Vermittlungsgebühren der Verdacht auf Zwangsarbeit im Sinne von § 2 Absatz 2 Nummer 3 LkSG bestand (bitte jährliche Daten seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 2023 ausweisen und bitte aufschlüsseln, in wie vielen Fällen eine Sanktion im Sinne von § 24 LkSG gegen Unternehmen verhängt wurde) zu welchem Ergebnis diese Verfahren geführt haben; falls bisher keine Verfahren eingeleitet wurden, bitte erläutern, warum bisher keine Verfahren eingeleitet wurden)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 28. August 2026 Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, dass das bloße Bestehen hoher Schulden sowie ungünstiger Arbeitsverhältnisse nicht ohne Weiteres eine Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) begründet. Wie der Wissenschaftliche Dienst ausführt, dürfte von einer unfreiwilligen Arbeitsleistung und infolgedessen von Zwangsarbeit im Sinne der Vorschrift erst auszugehen sein, „wenn die Intensität der Ausbeutung ein Ausmaß erreicht, bei dem die mit der beruflichen Tätigkeit verbundenen Nachteile in einem exzessiven Missverhältnis zu den zu erwartenden Vorteilen stehen.“ Zudem muss auch aus Sicht der Bundesregierung berücksichtigt werden, inwieweit ausbeuterische Vermittlungspraktiken von Arbeitsvermittlungsagenturen dem konkreten Arbeitgeber jeweils zugerechnet werden können. Letztlich kommt es – wie auch der Wissenschaftliche Dienst in seinem Bericht bilanziert – auf eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls an, wobei die abschließende Beurteilung den Gerichten obliegt. Die Fallerfassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgt nach der Art des jeweiligen Verbotstatbestands und der betroffenen Sorgfaltspflicht. Eine darüberhinausgehende Differenzierung erfolgt nicht. Daher liegen gegenwärtig keine geeigneten Informationen vor, die einen Rückschluss erlauben, wie viele Verfahren durch das BAFA eröffnet wurden, in denen aufgrund von „sehr hohen Vermittlungsgebühren der Verdacht auf Zwangsarbeit im Sinne von § 2 Absatz 2 Nummer 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bestand“. Das BAFA hat im Zeitraum 1. Januar 2023 bis 24. August 2026 mit Bezug zum Verbotstatbestand nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 LkSG insgesamt 153 Verfahren (2023: 18, 2024: 2, 2025: 112, 2026: 21) eröffnet. Etwaige Sanktionen wurden bislang nicht verhängt. 67. Abgeordnete Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Über welche aktuellen belastbaren Studien und Szenarioanalysen zu den kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen von generativer und anderer Künstlicher Intelligenz auf Beschäftigung, Berufsstruktur und Qualifikationsanforderungen in Deutschland verfügt die Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, und welche konkreten arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Konsequenzen (einschließlich für Anpassungen der Instrumente der Bundesagentur für Arbeit) hat sie daraus seit 2023 gezogen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 27. August 2026 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) analysiert die technologischen Entwicklungen insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf Arbeit z. B. auf Kom- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. petenzanforderungen, Arbeitsqualität, Produktivität oder Ungleichheit kontinuierlich, um frühzeitig politische Handlungsbedarfe zu identifizieren. Dabei werden sowohl einschlägige Studien ausgewertet als auch eigene Forschungs- und Praxisprojekte umgesetzt. Bereits im Jahr 2020 hat das BMAS zu diesem Zweck das „Observatorium Künstliche Intelligenz in Arbeit und Gesellschaft“ (kurz: KI-Observatorium) eingerichtet, um gemeinsam mit Unternehmen, Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft in mittlerweile mehr als 15 Projekten neben Daten und Erkenntnissen auch konkrete Lösungen zur menschenzentrierten Gestaltung von KI zu erarbeiten, z. B. Tools zur Befähigung von Beschäftigten und Interessenvertretungen, Leitlinien und praxisnahe Handreichungen für die menschenzentrierte Einführung von KI in Unternehmen oder Software zur menschlichen Aufsicht von KI. Seit der allgemeinen Verfügbarkeit generativer KI-Modelle ab etwa 2023 (insbesondere seit der Veröffentlichung des Chatbots „ChatGPT“ im November 2022) wurde ein Fokus auf die Auswirkungen generativer KI auf die Arbeitswelt gelegt. Im Folgenden sind beispielhaft einige Projekte und Studien aufgeführt: • Das Projekt „ai:conomics“ (www.aiconomics.eu/) begleitet mit experimentellen Feldstudien in Großunternehmen die Implementierung von KI in der konkreten Arbeitspraxis. Dabei werden die Auswirkungen des KI-Einsatzes auf die Unternehmensziele (z. B. Produktivitätssteigerung), auf die Arbeitssituation und Anforderungen für Beschäftigte sowie darauf aufbauend Beschäftigungs- und Lohnentwicklungen am Arbeitsmarkt untersucht. Der Fokus liegt auf den Erfolgsfaktoren betrieblicher Transformationsprozesse aus der Perspektive der Unternehmensführung und der Beschäftigten. • Mit dem breit angelegten Programm „AI in Work, Innovation, Productivity, and Skills“ (AI WIPS – https://oecd.ai/en/work-innovation- productivity-skills) erforscht die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung international vergleichend zentrale Fragen rund um die Auswirkungen von KI in der Arbeitswelt. Das Programm wurde von Anfang an maßgeblich durch das BMAS gefördert. • Im Projekt „Meinungsmonitor KI“ (www.ki-observatorium.de/rubrik en/wissen/meinungsforschung-zum-ki-einsatz-in-der-arbeitswelt) werden kontinuierlich Wahrnehmungen und Einstellungen der deutschen Bevölkerung zum KI-Einsatz in der Arbeitswelt erhoben. • Das Projekt „GENKIA“ (www.ki-observatorium.de/fileadmin/Downl oads/Steckbriefe_Projektlandkarte_Neu/Steckbrief_KI-O-Projekt_GE NKIA.pdf) untersucht den Einsatz von generativer KI in ausgewählten Branchen und Berufsfeldern und analysiert die damit verbundenen Veränderungen der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten und der Arbeitsorganisation. Schwerpunkte sind die Produktivität durch den Einsatz von generativer KI sowie resultierende Veränderungen hinsichtlich Ungleichheiten im Betrieb, auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft. • Im Projekt „MenschKI!“ (https://menschki.org/) werden zusammen mit drei Praxisunternehmen soziotechnische Gestaltungsansätze für die effektive und reflektierte Nutzung von generativer KI entwickelt und erprobt. Dabei steht die Entwicklung einer interaktiven Lern- und Reflexionsplattform im Mittelpunkt, die personalisiertes Lernen der Beschäftigten im Umgang mit KI unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. • Ein Forschungsprojekt des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersucht den Kompetenzwandel in Betrieben im Zusammenhang mit KI. Mit dem Projekt sollen Rückschlüsse gezogen werden, in welchen Branchen und Regionen sich KI verstärkt verbreitet und wie sich Tätigkeiten und Kompetenzen der Beschäftigten ändern. Das Projekt legt Schwerpunkte auf den Zusammenhang von KI-Kompetenzen mit Fachkräfteengpässen sowie mit der Beschäftigungs- und Lohnentwicklung. • Das ESF Plus-Programm Zukunftszentren (https://zukunftszentre n.de/?gad_source=1&gad_campaignid=24092280237&gclid=EAlaIQ obChMI_7ep4_SxlgMVpKRoCR15vAAkEAAYASAAEgJcQf D_BwE) unterstützt bundesweit Unternehmen, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), bei der partizipativen Einführung digitaler KI-Systeme und sorgt dafür, dass diese gemeinsam mit den Beschäftigten menschenzentriert gestaltet wird. Zentral für die Zukunftszentren sind verschiedene Qualifizierungsangebote zum Thema KI und Digitalisierung. Die Arbeit des BMAS ist dabei gerade mit Blick auf digitale Technologien wie KI grundsätzlich vorausschauend ausgerichtet. Im Kontext der Strategischen Vorausschau des BMAS sind dabei u. a. verschiedene Tiefenanalysen entstanden, z. B. Technologieszenarien zu generativer KI (verfügbar unter: www.denkfabrik-bmas.de/fileadmin/Downloads/Publi kationen/Generative_KI_Technologieszenarien_und_Auswirkungen_au f_Arbeit_bis_2030.pdf) oder Kurzszenarien zu Mensch-Technik- Interaktion (verfügbar unter: www.denkfabrik-bmas.de/fileadmin/Downloads/P ublikationen/Arbeiten_mit_KI_fuenf_Szenarien_2030_bf.pdf). In dem 2026 gestarteten Forschungsprojekt „Schlüsseltechnologien und neue Arbeitswelten: Perspektiven für Jobs, Innovation und gute Arbeit“ (Informationen verfügbar unter: www.denkfabrik-bmas.de/schwerpunkte/ar beitsgesellschaft-2040/bmas-forschungsprojekt-zu-schluesseltechnol ogen) wird zudem untersucht, wie technologische Entwicklungen den Arbeits- und Wirtschaftsstandort Deutschland zukünftig verändern werden – und welche Auswirkungen daraus für Beschäftigte und Unternehmen entstehen. In der Analyse kommen auch Ansätze der Strategischen Vorausschau zum Einsatz, um die Wechselwirkungen verschiedener Einflussfaktoren, z. B. zwischen geopolitischen und technologischen Dynamiken, abbilden zu können. Auch im Fachkräftemonitoring des BMAS spielen die Auswirkungen von KI eine wichtige Rolle. KI wird hierbei einerseits als strategisches Werkzeug zur Abfederung von Fachkräfteengpässen analysiert und fließt zeitgleich als Treiber des digitalen Wandels und somit wirtschaftlichen Strukturveränderungen in die mittel- und langfristigen Arbeitsmarktprognosen ein. Vertiefende Informationen dazu finden sich hier: www.bmas.de/DE/Arbeit/Fachkraeftesicherung/Fachkraeftemonitoring/f achkraeftemonitoring.html. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das IAB behalten aktuelle Entwicklungen und die Studienlage zum Thema KI eng im Blick. Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und Auswirkungen wie etwa auf Qualifikationsanforderungen werden fortlaufend analysiert und im Austausch mit dem BMAS ausgewertet. Publikationen zum Thema „Arbeitsmarkt und künstliche Intelligenz“ des IAB sind abrufbar unter https://iab.de/the men/sonderthemen/arbeitsmarkt-und-kuenstliche-intelligenz/publikation en-zum-thema-arbeitsmarkt-und-kuenstliche-intelligenz/. Ganz spezifisch hat das IAB Ende 2025 eine Szenario-Analyse zu den potenziellen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Effekten für den deutschen Arbeitsmarkt veröffentlicht (abrufbar unter: https://iab.de/publikationen/publikation/?id=15227157). Zudem hat das BMAS mit Mitteln aus der damaligen KI-Strategie der Bundesregierung bereits im Jahr 2022 eine KI- Nachwuchsforschungsgruppe in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) etabliert. So wurden Kompetenzen, Strukturen und Kapazitäten innerhalb der BAuA zum Thema KI aufgebaut. Die Fragestellungen der BAuA umfassen beispielsweise die Methoden und Kriterien hinsichtlich der erforderlichen herstellerbezogenen Risikobeurteilung für in Maschinen eingebaute KI. Die langjährigen und kontinuierlich erhobenen Erkenntnisse werden fortlaufend ausgewertet und fließen in die Arbeit des BMAS ein. Mit Blick auf die Frage, wie KI die Arbeit in Betrieben tatsächlich verändert, zeigt sich auf Basis der Synthese bestehender Mikroevidenz aus dem vom BMAS seit 2021 geförderten Forschungsprojekt „ai:conomics“, dass der Einsatz von KI die Produktivität und Qualität der Arbeit spürbar steigert. Allerdings setzt ein solch erfolgreicher KI-Einsatz voraus, dass KI-Anwendungen an konkrete Aufgaben und Prozesse angepasst und Beschäftigte dazu befähigt werden, KI-Ergebnisse kritisch zu prüfen. Ob die KI-Einführung gelingt, entscheidet sich somit weniger an der Technik als an der Beteiligung der Beschäftigten, dem Aufbau entsprechender Kompetenzen und transparenter Führung. Für den produktiven, sicheren und menschenzentrierten KI-Einsatz ist es daher zentral, dass Beschäftigte unabhängig von ihrer Arbeitserfahrung und ihrem Qualifikationsniveau in der Breite befähigt werden, mit KI zu arbeiten. Denn in der betrieblichen Praxis entsteht der zusätzliche Wert erst aus der Mensch-Technik-Interaktion. Diesen Befund unterstützt die im Sommer 2026 veröffentlichte KMU-Bedarfsstudie des Zentrums Zukunft der Arbeitswelt (ZZA) im Rahmen des ESF Plus- Förderprogramms Zukunftszentren. Auf der Basis von 1.000 befragten Geschäftsführenden und Führungskräften in KMU wird Unterstützungsbedarf in folgenden Feldern verortet: Einsatzmöglichkeiten von KI identifizieren, KI technisch, rechtlich und organisatorisch in Arbeitsprozesse integrieren sowie Weiterbildungsangebote erschließen. Die befragten Unternehmen wünschen sich hierzu insbesondere individuelle Beratung und Begleitung. Investitionen in Qualifizierung und Weiterbildung sind genauso wichtig wie Investitionen in die technische Infrastruktur und gewinnen mit Blick auf den zunehmenden Einsatz von KI an Bedeutung. Die Instrumente der Weiterbildungsförderung sind flexibel gestaltet und können auch für den Erwerb von Kompetenzen im Zusammenhang mit KI genutzt werden, sofern die allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz wurde die Fördersystematik vereinfacht und die Inanspruchnahme erleichtert. Mit dem Qualifizierungsgeld wurde die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte um ein Transformationsinstrument erweitert. Die Instrumente der BA werden ständig evaluiert und – auch mit Blick auf die Transformation, also technologische und andere Entwicklungen am Arbeitsmarkt – weiterentwickelt. Beispielsweise wurde im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung, das sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet, das Instrument der Erprobung einer Beschäftigungsperspektive eingebracht. Dieses dient dem Gelingen von Beschäftigungsübergängen insbesondere in Zeiten der Transformation, die unter anderem durch Entwicklungen im Bereich von KI getrieben ist. Die Erprobungsmög- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. lichkeit stärkt auch Arbeitsmarktdrehscheiben, die regional einen direkten Übergang von Beschäftigung in Beschäftigung unterstützen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und nahtlose Jobübergänge zu erreichen. Die Beratungs- und Förderangebote der BA spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Ausbildungsförderinstrumente der BA werden ebenfalls regelmäßig dahingehend überprüft, ob sie geeignet sind, den Berufseinstieg junger Menschen – auch mit Blick auf KI-Entwicklungen – zu unterstützen und ggf. weiterentwickelt. Die Bundesregierung setzt die Nationale Weiterbildungsstrategie in der 21. Legislaturperiode fort (Bundestagsdrucksache 21/3730). Bis zum Jahr 2030 soll die Weiterbildungsbeteiligung in der Erwerbsbevölkerung um 11 Prozentpunkte auf 65 Prozent steigen. Darüber hinaus schlägt das BMAS in seinem Impulspapier zur Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie (verfügbar unter: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/F achkraeftestrategie/impulspapier-weiterentwicklung-fachkraeftestrategi e.pdf?_blob=publicationFile&v=3) vor, Digitalisierung und den Einsatz von KI als zusätzliches Handlungsfeld für die Fachkräftesicherung zu berücksichtigen. Im laufenden Konsultationsprozess zur Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie u. a. mit den Ländern und relevanten Arbeitsmarktakteuren werden hierzu Erkenntnisse gewonnen und geeignete Handlungsansätze identifiziert. 68. Abgeordnete Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Projekte zur Entwicklung oder zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz werden derzeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefördert, und wie hoch sind jeweils die veranschlagten Mittel sowie die bis zum 31. Dezember 2025 abgeflossenen Ausgaben (bitte nach Abteilung, Projekt, Laufzeit und Fördervolumen aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 28. August 2026 Die Antwort für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Im nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden derzeit keine Projekte zur Entwicklung oder zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz gefördert. Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der innerhalb der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Frist ermittelbaren Informationen. Aufgrund der kurzen Frist konnten die Angaben nicht in allen Punkten abschließend bzw. vollständig erhoben und geprüft werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Abteilung Projekt Fördervolumen in TEuro Laufzeit bzw. Laufzeitbeginn Mittelabfluss bis 2025 in TEuro I Zukunftszentren 161.400 06.05.2022 bis 31.12.2028 20.216 VI Digitalisierung und Qualifizierung pädagogischer Arbeitsprozesse in Zeiten von Inklusion, drohender Deprofessionalisierung und eines sich verändernden Fachkraft-Begriffs in der stationären Jugendhilfe   1.082 01.04.2024 bis 31.03.2027    297 VI Digitalisierung als Zukunftsweg: Kompetenzen stärken und Kultur verändern     727 01.01.2025 bis 31.12.2026    174 VI FutureCare     726 01.10.2024 bis 31.12.2026    198 VI MeKI KUZE     989 01.01.2025 bis 31.12.2027    196 VI Stark durch KI – Learning on the job: Förderung von KI-Kompetenzen durch flexible, nachhaltige Weiterbildungsangebote für (sozial)pädagogische Fachkräfte zur Bewältigung beruflicher Herausforderungen.   1.014 01.07.2025 bis 30.06.2028     91 VI Zukunftszellen: KI-Kompetenzen für dynamische Teams     940 01.04.2025 bis 31.3.2028    141 VI Die AWO Berlin wird wettbewerbsfähig für eine digitale Zukunft   1.199 01.11.2025 bis 31.10.2028     32 VI Fachkräftegewinnung, Organisationsentwicklung, Kompetenzmanagement, Unternehmenskultur, Strategie     483 01.01.2026 bis 30.09.2028 VI KI und Innovation – Die Zukunft der Sozialwirtschaft gestalten! 01.11.2025 bis 31.10.2028     19 VI Kontaktstelle Datenservice – Teilprojekt seR     927 01.01.2026 bis 30.09.2028 32 VI Kontaktstelle Datenservice – Teilprojekt ÜR     202 01.01.2026 bis 30.09.2028 VI NextGenerationVdK – für eine starke und zukunftsfähige Interessenvertretung     888 01.01.2026 bis 31.10.2028 VI SmartDocs: Intelligente Dokumentation in der Diakonie   1.127 01.01.2026 bis 30.09.2028 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Abteilung Projekt Fördervolumen in TEuro Laufzeit bzw. Laufzeitbeginn Mittelabfluss bis 2025 in TEuro VI Stark durch KI – Learning on the job: Förderung von KI-Kompetenzen durch flexible, nachhaltige Weiterbildungsangebote für (sozial)pädagogische Fachkräfte zur Bewältigung beruflicher Herausforderungen.   1.199 01.11.2025 bis 31.10.2028     36 VI Kita Connect – Innovative Vernetzung für lebensphasen- und laufbahnorientierte Personal- und Organisationsentwicklung in Kitas   1.190 01.04.2025    225 VI Brücken in Beschäftigung – branchenübergreifende Personaldrehscheiben mit KMU Beteiligung   1.421 01.10.2025     91 VI Intergenerationaler Wissenstransfer und Ansätze zur Diversitätsförderung in KMU durch KI-gestützte Ansätze     555 01.12.2025     18 VI KANU – Kompetenzentwicklung – Alle mitnehmen, nachhaltig-digital und umfassend bildend.   1.136 01.10.2025     73 VI Gendergerechte Kommunikation 2.0     900 01.07.2023    475 VI KI-gestützte und barrierefreie Lernumgebung   1.877 01.08.2025    207 VI Förderung der Automatisierungs- und Innovationskompetenz in kleineren Unternehmen durch den Einsatz von generativen KI-Tools als kointelligente und kokreative Partner   1.316 01.01.2026     73 VI Digitale Lernwelten und systematische berufliche Weiterbildung in der Hafenwirtschaft – LernWeltHafen   1.990 01.08.2025    138 VI SkillSuit – Kameraanzug für Arbeitsplatznahes Lernen   1.102 01.04.2025    212 VI AusZeit – Ausbildung Zeitgemäß   1.688 01.10.2025     89 VI „Modellentwicklung innovativer Lernkonzepte im Wandel der Arbeit für diverse Arbeitnehmergruppen in den Themen Datenanalyse, künstliche Intelligenz und VR/AR“     674 01.06.2025     95 D AI4gIV: Augmented Interaction using AI in Blended Learning Angeboten für gesetzliche Interessenvertretungen     480 01.01.25 bis 31.12.26    191 D Bessere Berufschancen durch KI-basierte Kompetenzerfassung und -entwicklung     450 01.01.25 bis 31.05.25    102 D Bessere Berufschancen durch KI-basierte Kompetenzerfassung und -entwicklung     337 01.06.25 bis 31.08.26    184 D Bessere Chancen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt durch KI-gestützte Informationen zu Unterstützungsleistungen     430 01.01.25 bis 31.12.26     91 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Abteilung Projekt Fördervolumen in TEuro Laufzeit bzw. Laufzeitbeginn Mittelabfluss bis 2025 in TEuro D Chatbot trifft Verwaltung: Intelligente Dialogsysteme als Zukunftslösung für gemeinnützige Organisationen     316 01.01.25 bis 31.12.26    198 D KI-Ausbildungsplattform für Jugendliche und junge Erwachsene     496 01.01.25 bis 31.12.26    207 D KI-basierte AR-Anleitungen     500 01.01.25 bis 31.12.26    183 D KI-gesteuerter MOOC für eine kompetente Mitbestimmung beim betrieblichen Einsatz von KI-Systemen     436 01.01.25 bis 31.08.26    197 D Virtuelle Praxisvorbereitung vor Einreise von internationalen Pflegekräften: Case- und AI-basierte realistische Patienteninteraktionen im Herkunftsland erleben     499 01.01.25 bis 31.12.26    160 D Forschungsprojekt: ai:conomics   2.683 01.01.25 bis 31.12.26    821 D Forschungsprojekt: „Meinungsmonitor KI“ (MeMo:KI)     521 01.09.24 bis 31.08.26    591 D Forschungsprojekt KI-Studios – KI Erlebniswerkstätten für die partizipative Gestaltung betrieblicher KI- Anwendungen   6.500 01.01.23 bis 31.12.26  5.192 D Forschungsprojekt: Mensch KI   1.671 01.01.25 bis 31.12.27    557 D Forschungsprojekt Generative KI in der Arbeitswelt: Anwendung, Auswirkungen und Gestaltung (GENKIA)   1.156 01.04.24 bis 30.09.26    653 69. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis 2025 sowie nach aktuellem Datenstand im Jahr 2026 jeweils in Sachsen, Ost- und Westdeutschland regelmäßig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 27. August 2026 Angaben des Statistischen Bundesamtes basierend auf Ergebnissen des Mikrozensus zu abhängig Beschäftigten mit Sonn- und Feiertagsarbeit können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ergebnisse liegen bis zum Berichtsjahr 2025 vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ta be lle : A bh än gi g B es ch äf tig te m it m in de st en s g el eg en tli ch A rb ei t a n Sa m st ag s- , S on nu nd F ei er ta gs ar be it1) , E nd er ge bn is d er A rb ei ts kr äf te - er he bu ng 2 02 3* R eg io n Sa m st ag en in 1 .0 00 So nn -/ Fe ie rt ag en in 1 .0 00 ga nz en W oc he ne nd en in 1 .0 00 Sa m st ag en in P ro ze nt So nn -/ Fe ie rt ag en in P ro ze nt ga nz en W oc he ne nd en in P ro ze nt D eu ts ch la nd 9. 85 3 6. 20 7 5. 31 3 25 ,4 16 ,0 13 ,7 Fr üh er es B un de sg eb ie t 7. 93 8 4. 97 1 4. 21 3 25 ,0 15 ,7 13 ,3 N eu e Lä nd er m it B er lin 1. 91 6 1. 23 6 1. 10 0 27 ,1 17 ,5 15 ,6 Sa ch se n   52 3   32 6   29 2 29 ,1 18 ,1 16 ,3 1) Pe rs on en , d ie im z ur üc kl ie ge nd en M on at a n m in de st en s e in em d ie se r T ag e ge ar be ite t h ab en . * ze ns us re vi di er te s E nd er ge bn is 2 02 3. Q ue lle : S ta tis tis ch es B un de sa m t Ta be lle : A bh än gi g B es ch äf tig te m it m in de st en s g el eg en tli ch A rb ei t a n Sa m st ag s- , S on nu nd F ei er ta gs ar be it1) , E nd er ge bn is d er A rb ei ts kr äf te er he bu ng 2 02 4 R eg io n Sa m st ag en in 1 .0 00 So nn -/ Fe ie rt ag en in 1 .0 00 ga nz en W oc he ne nd en in 1 .0 00 Sa m st ag en in P ro ze nt So nn -/ Fe ie rt ag en in P ro ze nt ga nz en W oc he ne nd en in P ro ze nt D eu ts ch la nd 9. 76 7 6. 25 1 5. 31 8 25 ,1 16 ,1 13 ,7 Fr üh er es B un de sg eb ie t 7. 88 1 5. 00 6 4. 22 7 24 ,8 15 ,7 13 ,3 N eu e Lä nd er m it B er lin 1. 88 6 1. 24 5 1. 09 1 26 ,6 17 ,6 15 ,4 Sa ch se n   50 5   33 1   29 4 28 ,2 18 ,5 16 ,4 1) Pe rs on en , d ie im z ur üc kl ie ge nd en M on at a n m in de st en s e in em d ie se r T ag e ge ar be ite t h ab en . Q ue lle : S ta tis tis ch es B un de sa m t Ta be lle : A bh än gi g B es ch äf tig te m it m in de st en s g el eg en tli ch A rb ei t a n Sa m st ag s- , S on nu nd F ei er ta gs ar be it1) , E rs te rg eb ni s d er A rb ei ts kr äf te er he bu ng 2 02 5 R eg io n Sa m st ag en in 1 .0 00 So nn -/ Fe ie rt ag en in 1 .0 00 ga nz en W oc he ne nd en in 1 .0 00 Sa m st ag en in P ro ze nt So nn -/ Fe ie rt ag en in P ro ze nt ga nz en W oc he ne nd en in P ro ze nt D eu ts ch la nd 9. 60 0 6. 26 9 5. 29 3 24 ,6 16 ,1 13 ,6 Fr üh er es B un de sg eb ie t 7. 78 6 5. 07 0 4. 24 0 24 ,4 15 ,9 13 ,3 N eu e Lä nd er m it B er lin 1. 81 4 1. 19 9 1. 05 3 25 ,8 17 ,0 15 ,0 Sa ch se n   49 4   30 9   28 2 27 ,8 17 ,4 15 ,9 1) Pe rs on en , d ie im z ur üc kl ie ge nd en M on at a n m in de st en s e in em d ie se r T ag e ge ar be ite t h ab en . Q ue lle : S ta tis tis ch es B un de sa m t Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 70. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 in Sachsen, Gesamt-, Ost- und Westdeutschland geleistet (bitte jeweils getrennt angeben und sowohl die absoluten Zahlen als auch den Anteil an allen Arbeitsstunden darstellen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 27. August 2026 Angaben des Statistischen Bundesamtes basierend auf Ergebnissen des Mikrozensus zu geleisteten Überstunden können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Ta be lle : J äh rli ch g el ei st et e A rb ei ts st un de n1) u nd Ü be rs tu nd en a bh än gi g B es ch äf tig te r, Er st er ge bn is d er A rb ei ts kr äf te er he bu ng 2 02 5 R eg io n A rb ei ts - st un de n in 1 .0 00 Ü be rs tu nd en in sg es am t in 1 .0 00 Ü be rs tu nd en in sg es am t in P ro ze nt be za hl te Ü be rs tu nd en in 1 .0 00 be za hl te Ü be rs tu nd en in P ro ze nt un be za hl te Ü be rs tu nd en in 1 .0 00 un be za hl te Ü be rs tu nd en in P ro ze nt D eu ts ch la nd 58 .8 51 .1 48 61 7. 33 6 1, 0 24 8. 39 5 0, 4 36 8. 94 1 0, 6 Fr üh er es B un de sg eb ie t 47 .7 72 .1 61 52 2. 19 1 1, 1 20 7. 72 4 0, 4 31 4. 46 7 0, 7 N eu e Lä nd er m it B er lin 11 .0 78 .9 88  9 5. 14 5 0, 9  4 0. 67 1 0, 4  5 4. 47 4 0, 5 Sa ch se n  2 .7 28 .9 02  2 1. 36 9 0, 8    9. 92 1 0, 4  1 1. 44 7 0, 4 1) A rb ei ts st un de n be re ch ne t a uf B as is d er in d er B er ic ht sw oc he ta ts äc hl ic h ge le is te te n A rb ei ts ze it vo n ab hä ng ig B es ch äf tig te n; B ev öl ke ru ng in H au pt w oh ns itz ha us ha lte n. Q ue lle : S ta tis tis ch es B un de sa m t Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 71. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Wie viele Beschäftigte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023 bis 2025 sowie nach aktuellem Datenstand im Jahr 2026 in Sachsen, Ost- und Westdeutschland regelmäßig überlange Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden pro Woche (bitte jeweils für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 27. August 2026 Angaben des Statistischen Bundesamtes basierend auf Ergebnissen des Mikrozensus zu abhängig Beschäftigten mit überlangen Arbeitszeiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ergebnisse liegen bis zum Berichtsjahr 2025 vor. Tabelle: Abhängig Beschäftigte mit überlangen Arbeitszeiten1) Region 20232) in 1.000 20232) in Prozent 20243) in 1.000 20243) in Prozent 20254) in 1.000 20254) in Prozent Deutschland 1.284 3,3 1.185 3,0 1.155 3,0 Früheres Bundesgebiet 1.093 3,5 1.003 3,2   981 3,1 Neue Länder mit Berlin   192 2,7   182 2,6   174 2,5 Sachsen    39 2,2    49 2,7    44 2,5 1) Die normalerweise geleistete Arbeitszeit liegt bei 49 und mehr Stunden pro Woche. 2) zensusrevidiertes Endergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2023. 3) Endergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2024. 4) Erstergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2025. Quelle: Statistisches Bundesamt Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 72. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Über wie viele aktive (aktiv an dieser Planung beteiligte, nicht an Planungen für andere Projekte „verliehene“) Planungskräfte verfügte die Planungsgruppe für die Neubaustrecke Hamburg– Hannover jeweils zum 31. Juli in den Jahren 2023, 2024, 2025 und 2026 (umgerechnet in Vollzeit, ohne Planungskräfte, die für andere Projekte eingesetzt wurden)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 28. August 2026 Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG werden im Rahmen des Projektmanagements Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne der Arbeitseffizienz entsprechend des Arbeitsanfalls der einzelnen Projekte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. projektübergreifend eingesetzt. Eine konkrete Erfassung des jeweiligen projektbezogenen Arbeitsanteils und damit genaue Angaben im Sinne der Fragestellung liegen somit nicht vor. 73. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Wird sich der Bund zur Umsetzung der im Vertrag von Aachen festgeschriebenen „Reaktivierung der Eisenbahnverbindung Freiburg–Colmar“ über die bereits erfolgte Beteiligung an den Planungskosten hinaus an der Finanzierung der Umsetzung des Vorhabens einschließlich des Baus der notwendigen Brücken beteiligen, insbesondere vor dem Hintergrund des derzeitigen Planungsstopps, welcher von der Landesregierung Baden- Württemberg mit einer angespannten Haushaltslage begründet wird, und falls ja, aus welchen Mitteln soll dieses Engagement finanziert werden, und falls nein, aus welchen Gründen nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 27. August 2026 Die im Zusammenhang mit dem Vertrag von Aachen genannte Reaktivierung der Eisenbahnverbindung Freiburg–Colmar dient primär dem Nahverkehr. Zur Unterstützung der Länder wurden im Bundeshaushalt Fördermittel für „Machbarkeitsstudien für grenzüberschreitende Mobilität zur Umsetzung des Aachener Vertrages“ (Titel 682 01) bereitgestellt, mit denen Planungen bis zum Abschluss der Vorplanung anteilig gefördert werden können. In der Sitzung des Lenkungskreises am 6. Juli 2026 wurden die Ergebnisse der erweiterten Grundlagenplanung (Leistungsphase 1 HOAI, anteilig aus den o. g. Mitteln finanziert) des Vorhabens durch die beiden Eisenbahninfrastrukturunternehmen SNCF Réseau und DB InfraGO AG präsentiert. Im nächsten Schritt ist zu entscheiden, ob die Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) des Projektes beauftragt wird. In der Sitzung des Lenkungskreises kamen die Partner überein, dass trotz der positiven Ergebnisse der Grundlagenplanung derzeit nicht über die Planungsfortführung entschieden werden kann. Es wurde vereinbart, mögliche Optionen für die Fortführung des Projekts zu erörtern. Vom Bund wurde im Bundeshaushalt 2026 und im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 für den Titel 1202 682 01 Vorsorge mit für die Weiterführung der Planungen bis zum Abschluss der Vorplanung getroffen. Insofern gibt es keine haushalterischen Hindernisse für eine Planungsfortführung, soweit eine Einigung mit der französischen Seite möglich ist. Mit fortgeschrittener Planung und einem entsprechenden Antrag kann nach Abschluss der Planungen der deutsche Anteil für die baulichen Umsetzung bei Vorlage der Fördervoraussetzungen als Nahverkehrsvorhaben anteilig mit Bundesmitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden. Über das GVFG- Bundesprogramm könnten bis zu maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten finanziert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 74. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche der Empfehlungen aus dem im September 2023 vorgelegten Abschlussbericht der Beschleunigungskommission Mittelrhein, insbesondere zur Verknüpfung einer beschleunigten Umsetzung von Maßnahmen zur Abladeoptimierung mit Naturschutz- und Auenentwicklungsmaßnahmen, wurden seitdem umgesetzt bzw. aus welchen Gründen bislang nicht umgesetzt, und welche Rolle spielten dabei fachliche oder verfahrensbezogene Einwände der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 28. August 2026 Ausgehend von der Beschleunigungskommission Mittelrhein (BKMR) hat die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die vielversprechendsten Beschleunigungshebel für die Maßnahme initiiert. Ein Schwerpunkt lag auf den Elementen „Verstärkung des Projektteams mit geeigneten Fachkräften“ sowie „Optimierung der Prozesse im Sinne einer agilen und schlagkräftigen Projektorganisation“. Ein wesentlicher Beschleunigungshebel aus dem Handlungsfeld 2: Schifffahrt, Mensch und Umwelt – mehr Akzeptanz durch „Win-win“ und gute Kommunikation wurde durch die Teilnehmer der BKMR in der Forcierung von Maßnahmen zur Auenentwicklung gesehen. Einwände bestehen zu diesem Punkt seitens der GDWS insofern nicht, als dass der Träger des Vorhabens, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein, nach Möglichkeit anstrebt, Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in der gesetzlichen Zuständigkeit des Bundes zur Unterstützung benachbarter/zusammenhängender Maßnahmen Dritter in den Auen durchzuführen. 75. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen ist der im September 2023 vorgelegte Abschlussbericht der Beschleunigungskommission Mittelrhein derzeit nicht mehr öffentlich über die Internetseiten der Bundesregierung bzw. des zuständigen Geschäftsbereichs abrufbar, und wo ist der Bericht sonst für die Öffentlichkeit zugänglich aufzufinden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 28. August 2026 Im Zuge verschiedener Aktualisierungen der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr wurde der Abschlussbericht der Beschleunigungskommission Mittelrhein in das online-Archiv verschoben. Es ist geplant, den Bericht zukünftig über die Homepage des Projektträgers bereitzustellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 76. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Weicht der neue Bundesminister für Verkehr Steffen Bilger von der Position des vorherigen Verkehrsministers Patrick Schnieder hinsichtlich der Magnetschwebebahntechnologie ab, und was ist seine konkrete Position zu dieser Technologie? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 28. August 2026 Wie im Koalitionsvertrag formuliert, soll das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für die Förderung von Magnetschwebebahnen im Personennahverkehr geöffnet werden. 77. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann werden die vom ehemaligen Bundesminister für Verkehr Patrick Schnieder angekündigten Gespräche zwischen der deutschen und französischen Regierung stattfinden, um einen Finanzierungsweg für die auf französischer Seite nicht alleine zu bewältigenden Kosten für das Bahnprojekt Breisach-Colmar auszuloten, und für welche Finanzierungsinstrumente für den regionalen grenzüberschreitenden Schienenverkehr setzt sich die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU ein (www.bundestag.de/resource/blob/120 2174/20260612_vorabfassung_protokoll.pdf, S. 24)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 27. August 2026 Die im Zusammenhang mit dem Vertrag von Aachen genannte Reaktivierung der Eisenbahnverbindung Freiburg–Colmar dient primär dem Nahverkehr. Zur Unterstützung der Länder wurden im Bundeshaushalt Fördermittel für „Machbarkeitsstudien für grenzüberschreitende Mobilität zur Umsetzung des Aachener Vertrages“ (Titel 682 01) bereitgestellt, mit denen Planungen bis zum Abschluss der Vorplanung anteilig gefördert werden können. In der Sitzung des Lenkungskreises am 6. Juli 2026 wurden die Ergebnisse der erweiterten Grundlagenplanung (Leistungsphase 1 HOAI, anteilig aus den o. g. Mitteln finanziert) des Vorhabens durch die beiden Eisenbahninfrastrukturunternehmen SNCF Réseau und DB InfraGO AG präsentiert. Im nächsten Schritt ist zu entscheiden, ob die Vorplanung (Leistungsphase 2 HOAI) des Projektes beauftragt wird. In der Sitzung des Lenkungskreises kamen die Partner überein, dass trotz der positiven Ergebnisse der Grundlagenplanung derzeit nicht über die Planungsfortführung entschieden werden kann. Es wurde vereinbart, mögliche Optionen für die Fortführung des Projekts zu erörtern. Vom Bund wurde im Bundeshaushalt 2026 und im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 für den Titel 1202 682 01 Vorsorge mit für die Weiterführung der Planungen bis zum Abschluss der Vorplanung getroffen. Insofern gibt es keine haushalterischen Hindernisse für eine Pla- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. nungsfortführung, soweit eine Einigung mit der französischen Seite möglich ist. Mit fortgeschrittener Planung und einem entsprechenden Antrag kann nach Abschluss der Planungen der deutsche Anteil für die baulichen Umsetzung bei Vorlage der Fördervoraussetzungen als Nahverkehrsvorhaben anteilig mit Bundesmitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden. Über das GVFG- Bundesprogramm könnten bis zu maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten finanziert werden. 78. Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unte

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen