Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7745
21. Wahlperiode 28.08.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 24. August 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40, 41
Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 13, 14
Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 60
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Detzer, Sandra, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 43, 44
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 19
Fahl, Fabian, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 30, 46, 73
Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Abgeordnete Nummer
der Frage
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 22
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Jacobi, Fabian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 74, 75
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 36
Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 57
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . 47, 63, 64, 65
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 77
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
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Abgeordnete Nummer
der Frage
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 37
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Polat, Filiz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 27, 78, 79, 80
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59
Reinalter, Anja, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 35, 54
Abgeordnete Nummer
der Frage
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 67, 68
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 69, 70, 71
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 28, 88
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 85, 86, 87
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 51, 52
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Drucksache 21/7745 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Curio, Gottfried, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Hemmelgarn, Udo Theodor (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 14
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Seite
Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 17
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Limburg, Helge
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Reinalter, Anja, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Kaufmann, Malte, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 22
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Bernhard, Marc (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25, 26
Böttger, Janina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Detzer, Sandra, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Fahl, Fabian, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Ladzinski, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7745
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Seite
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 31, 32
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Reinalter, Anja, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Jacobi, Fabian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Goßner, Hans-Jürgen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 39, 40, 41
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Rietenberg, Sylvia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 42, 46
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 49, 51, 53
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Joswig, Julian
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Polat, Filiz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 57, 58
Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Kappert-Gonther, Kirsten, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61, 62
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Bock, Violetta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Drucksache 21/7745 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/7745
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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Schlussfolgerungen zieht der
Staatsminister beim Bundeskanzler und Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram
Weimer aus seiner Forderung, TikTok in
europäische Hände zu überführen (www.welt.de/politik/
deutschland/plus6a621bcfefccf0c0d5536ed6/wolf
ram-weimer-wokismus-und-nationalismus-sind-a
usdruck-derselben-entwicklung.html), für die
Nutzung sozialer Netzwerke durch den Account
„BKM Kultur & Medien“, und nach welchen
Kriterien entscheidet er über die Nutzung und
Gewichtung einzelner Plattformen – insbesondere
X, Bluesky und Mastodon?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 26. August 2026
Die Öffentlichkeitsarbeit des BKM dient der sachgerechten Information
über die Kultur- und Medienpolitik des Bundes. Die Auswahl und
Gewichtung sozialer Netzwerke erfolgt insbesondere nach Reichweite
und Zielgruppen sowie datenschutzrechtlichen Vorgaben.
2. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll TikTok
nach den Vorstellungen von Staatsminister
Dr. Wolfram Weimer in europäische Hände
überführt werden (www.welt.de/politik/deutschland/pl
us6a621bcfefccf0c0d5536ed6/wolfram-weimer-w
okismus-und-nationalismus-sind-ausdruck-dersel
ben-entwicklung.html), und nach welchen
rechtlichen, wirtschaftlichen oder politischen Kriterien
sollen aus Sicht des Staatsministers mögliche
europäische Investoren bzw. Eigentümer
ausgewählt werden?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 26. August 2026
Die Äußerungen des Staatsministers und der Vorteil einer europäischen
Eigentümerstruktur beziehen sich auf Fragen der digitalen Souveränität,
Datensicherheit und des Schutzes vor unzulässiger Einflussnahme. Im
Mittelpunkt steht die grundsätzliche Prüfung einer europäischen
Eigentümerperspektive nach dem Vorbild vergleichbarer Modelle, ohne
Festlegung auf ein konkretes Verfahren.
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3. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Welche konkreten Reformen möchte die
Bundesregierung in dieser Legislatur noch
verabschieden, und welche neuen Chancen bzw. Risiken
ergeben sich durch die Neubesetzungen des
Bundeskabinetts?
Antwort des Staatsministers Philipp Amthor
vom 25. August 2026
Die Bundesregierung hat sich zuletzt mit dem Reformpaket vom 1. Juli
2026 auf eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit, zum Rückbau der Bürokratie, zur Senkung von Steuern und
zum Erhalt des Sozialstaats im Sinne des Koalitionsvertrages
verständigt, die sie auch in der neuen Zusammensetzung des Kabinetts weiter
zügig voranbringen wird.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
4. Abgeordnete
Doris Achelwilm
(Die Linke)
Um wie viel Euro im Jahr soll eine alleinstehende
Person ohne Kinder laut Referentenentwurf zum
Einkommensteuerreformgesetz 2027 im Vergleich
zum Status Quo ent- bzw. belastet werden, bei
einem zu versteuernden Jahreseinkommen von
jeweils 13.000 Euro, 17.000 Euro, 25.000 Euro,
60.000 Euro, 100.000 Euro, 250.000 Euro,
280.000 Euro sowie 500.000 Euro?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 26. August 2026
Die tarifliche Steuerbelastung des zu versteuernden Einkommens ergibt
sich durch Anwendung der entsprechenden Tarifformel des
Einkommensteuertarifs auf das jeweilige zu versteuernde Einkommen.
Der aktuell gültige Einkommensteuertarif ist in § 32a des
Einkommensteuergesetzes gesetzlich normiert. Die geplanten Änderungen/Formeln
zur Berechnung der Einkommensteuer können den Änderungsbefehlen
des Referentenentwurfs entnommen werden. Zur Arbeitserleichterung
kann die tarifliche Steuerbelastung für Jahre bis 2026 mit dem
Steuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bmf-steuerrec
hner.de ermittelt werden.
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5. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund
des vom Bundesministerium für Finanzen und
vom Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz am 16. Juli 2026 angekündigten
gemeinsamen Aktionsplans „Steuer- und
Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ (www.bund
esfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/S
teuern/aktionsplan-gegen-steuer-und-finanzkrimin
alitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=6),
insbesondere zur Erreichung von Punkt sechs
(aggressive Steuergestaltungen, z. B. im Bereich der
Dividendengestaltungen), die am 15. August 2025
vom Wissenschaftlichen Beirat (www.bundesfina
nzministerium.de/Content/DE/Downloads/Minist
erium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/brief-
cum-cum-gestaltungen-wirksam-aufgreifen.pdf
?__blob=publicationFile&v=4) geforderte
Beendigung der weiterhin bestehenden
Steuerarbitrage, also die Ausweitung der Regelungen zur
beschränkten Steuerpflicht des § 49 des
Einkommensteuergesetzes von Dividenden auf
äquivalente Bezüge wie Wertpapierleihgebühren und
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an
Kapitalgesellschaften oder andere Zahlungen, die von
einer in Deutschland steuerpflichtigen Dividende
bzw. der darauf erstatteten Kapitalertragsteuer
abhängen oder von dieser bestimmt werden,
umzusetzen (bitte begründen) oder zieht die
Bundesregierung andere Maßnahmen zur Vermeidung
von Dividendengestaltungen in Erwägung (bitte
auflisten und begründen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 24. August 2026
Auf Grundlage der jährlich durchgeführten Abfrage beim
Bundeszentralamt für Steuern und den Obersten Finanzbehörden der Länder zum
Stand der Aufarbeitung von Cum/Ex- bzw. Cum/Cum-Gestaltungen
wurden zum Stichtag 31. Dezember 2025 keine Fälle aufgegriffen, die
für Zeiträume nach 2016 die Anrechnung oder Erstattung von
Kapitalertragsteuer aus einer Cum/Ex- bzw. Cum/Cum-Gestaltung zum
Gegenstand haben.
Gleichwohl prüft die Bundesregierung im Rahmen des „Aktionsplan:
Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ verschiedene
Maßnahmen zur Stärkung des Verwaltungsvollzugs bei Prüfungen und
Ermittlungen in Steuer- und Steuerstrafverfahren. Teil des Aktionsplans
ist die Errichtung eines Gemeinsamen Zentrums gegen Steuer- und
Finanzkriminalität. Dort sollen Steuerfahnderinnen und -fahnder aus den
Ländern, Finanzermittler des Zolls sowie weitere
Strafverfolgungsbehörden wichtige Verfahren eng koordinieren sowie Erkenntnisse und
Expertise austauschen. Außerdem sollen Prüfungen durch eine Stärkung
des risikoorientierten Prüfungsansatzes verstärkt auf Sachverhalte
konzentriert werden, die Steuergestaltungen oder Steuermissbrauch zum
Gegenstand haben. Im Rahmen des Aktionsplans wird ein besonderer
Fokus auf Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung ge-
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richtet. Neben den Maßnahmen zur Stärkung des Verwaltungsvollzugs
soll im Rahmen des Aktionsplans durch ein Gutachten untersucht
werden, ob und in welchem Umfang weitere gesetzgeberische Maßnahmen
gegen Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung sinnvoll
erscheinen.
6. Abgeordneter
Peter Felser
(AfD)
Welche Begründungen liegen der
Bundesregierung für die im Regierungsentwurf für den
Bundeshaushalt 2027 vorgesehene Steigerung der
Amtsbezüge des Bundespräsidenten auf rund
292.000 Euro sowie die Steigerung der Ausgaben
des Bundespräsidialamtes auf 70,4 Mio. Euro vor,
und welche konkreten Gesamtsummen an
Rückstellungen, Nachzahlungen und zeitlichen
Auszahlungsplänen veranschlagt sie im Gegenzug für
die Beamten, Richter und Soldaten des Bundes,
deren Bezüge im Nachgang zu den Beschlüssen
des Bundesverfassungsgerichts zur
verfassungswidrigen Unteralimentation angepasst werden
müssen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 28. August 2026
Im Bundeshaushalt 2027 (RegE) ist Vorsorge getroffen worden für die
besoldungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025 auf die
Amtsbezüge des Bundespräsidenten.
Die Steigerung der Ausgaben des Bundespräsidialamtes resultieren aus
der Anmietung einer Ausweichliegenschaft im Zuge der notwendigen
Sanierung des Dienstsitzes in Berlin.
Die regierungsinternen Abstimmungen zum Entwurf des
Bundesalimentationsgesetzes sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu
dessen finanziellen Folgen für den Bundeshaushalt können daher zum
jetzigen Zeitpunkt nicht in der gebotenen Präzision getroffen werden.
7. Abgeordneter
Dr. Malte
Kaufmann
(AfD)
Wurde im Rahmen der EU-Taxonomie teilweise
oder vollständig Rechtssicherheit für
Unternehmen und Zulieferer geschaffen, die aus dem
zivilen in den Rüstungsbereich wechseln und zuvor
Kredite im Rahmen der Taxonomie Regelungen
aufgenommen hatten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 25. August 2026
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Klassifikationssystem zur
Einordnung, wann eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig
angesehen werden kann. Eine Beschränkung zur Kreditvergabe oder
Finanzierung eines Sektors, einschließlich des Rüstungsbereichs, ist nicht
enthalten.
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8. Abgeordnete
Sahra Mirow
(Die Linke)
Was hat die Bundesregierung bisher
unternommen, um wie im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD angekündigt, gegen den
Missbrauch sog. Gewerbesteuer-Oasen
vorzugehen, und was konkret plant sie dazu (vgl. https://r
atsinfo.erlangen.de/getfile.asp?id=18284172&typ
e=do)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 26. August 2026
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte und mit dem Neunten Gesetz zur
Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im
Steuerrecht (BGBl. 2026 I Nr. 197) erfolgte Anhebung des Mindesthebesatzes
für die Gewerbesteuer auf 280 Prozent wirkt der rein steuermotivierten
Nutzung von Niedrighebesatzkommunen und den damit verbundenen
haushaltsschädigenden Wirkungen entgegen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftlichen Fragen 3 und 4 der Abgeordneten Karoline Otte auf
Bundestagsdrucksache 21/3685 verwiesen.
9. Abgeordnete
Sahra Mirow
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis über den
Vorschlag des Erlanger Stadtrates, bundesrechtliche
Regelungen einzuführen, um Gewerbesteuer-
Oasen zu unterbinden, und wie positioniert sie sich
zu diesem Vorschlag (vgl. https://ratsinfo.erlange
n.de/getfile.asp?id=18284172&type=do)
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 26. August 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
10. Abgeordnete
Birgit Bessin
(AfD)
Mit welchen Programmen beziehungsweise
Förderinstrumenten förderte der Bund im Jahr 2025
die freiwillige Rückkehr ausreisepflichtiger oder
ausreisewillliger Ausländer mittels sogenannter
Rückkehrprämien beziehungsweise
Rückkehrhilfen und welche zehn Programme
beziehungsweise Förderinstrumente für die Förderung der
freiwilligen Rückkehr ausreisepflichtiger oder
ausreisewillliger Ausländer wiesen im Jahr 2025 die
höchsten Gesamtsummen ausgezahlter
Leistungen auf (bitte jeweils das entsprechende Projekt
und den ausgezahlten Gesamtbetrag im Jahr 2025
angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 27. August 2026
Informationen zu den Programmen der freiwilligen Rückkehr und deren
Leistungsumfang sind über ReturningformGermany.de einsehbar. Im
Jahr 2025 sind über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP
(Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/
Government Assisted Reparation) 16.578 freiwillige Rückkehrende
finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in ihr
Herkunftsland oder der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten
Drittstaat unterstützt worden. Zu den im Jahr 2025 abgeflossenen
Bundesmitteln wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4681 und
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6712, verwiesen.
11. Abgeordnete
Birgit Bessin
(AfD)
Wie viele Abschiebungen sind in den 16
Bundesländern im Jahr 2025 nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils gescheitert (bitte für jedes
Bundesland die Gesamtzahl der Personen angeben,
bei denen die Abschiebung gescheitert ist), und
was waren bundesweit die fünf häufigsten Gründe
für das Scheitern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 27. August 2026
Die erfragten Daten sind in der Tabelle aufgeführt. Die zuständigen
Länder teilen dem Bund die Gründe für das Scheitern einer Abschiebung
nicht mit. Daher liegen der Bundesregierung keine validen Daten zu den
gescheiterten Abschiebungen der Länder vor. Anfragen zu den Gründen
für das Scheitern sind an die Länder zu richten.
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Gescheiterte Rückführungen*
vor Übergabe an die BPOL 2025
Baden-Württemberg 4.367
Bayern 4.158
Berlin 9.610
Brandenburg 299
Bremen 152
Hamburg 651
Hessen 1.176
Mecklenburg-Vorpommern 354
Niedersachsen 2.085
Nordrhein-Westfalen 5.031
Rheinland-Pfalz 966
Saarland 80
Sachsen 1.358
Sachsen-Anhalt 713
Schleswig-Holstein 1.127
Thüringen 647
* Rückführungen sind Abschiebungen und Zurückschiebungen.
12. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Wie viele sicherheitsrelevante Vorfälle mit
unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
1. Januar 2025 an bzw. im unmittelbaren Umfeld
deutscher Verkehrsflughäfen registriert (bitte
Zahlen nach Standorten aufschlüsseln), und welche
konkreten technischen Systeme zur Detektion,
Identifizierung und Abwehr von Drohnen standen
zum jeweiligen Zeitpunkt insbesondere am
Flughafen Leipzig/Halle sowie an den übrigen
betroffenen Verkehrsflughäfen tatsächlich einsatzbereit
zur Verfügung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 26. August 2026
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung ferner zu der
Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage 1 zu den
sicherheitsrelevanten Vorfällen mit unbemannten Luftfahrtsystemen aus Gründen des
Staatswohls nicht offen erfolgen kann, da potentiell Rückschlüsse zum
operativen Vorgehen erfolgen könnten und damit Erfüllung der
Aufgaben erschwert würde. Deshalb sind die entsprechenden Informationen
gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 der VSA als Verschlusssache mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und
werden gesondert übermittelt.
Soweit nach technischen Systemen zur Detektion, Identifizierung und
Abwehr von Drohnen am Flughafen Leipzig/Halle gefragt ist, wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 des
Abgeordneten Sören Pellmann auf Bundestagsdrucksache 21/7573, S. 24
verwiesen.1
1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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Zur im Übrigen eingesetzten und einsatzbereiten Technik wird aus
Gründen des Staatswohls keine Aussage getätigt (BVerfGE 124, 78
[123]). Selbst eine eingestufte Übermittlung wird dem
Geheimhaltungsbedürfnis nicht gerecht, da erhebliche Sicherheitsrisiken aus den
Rückschlüssen der eingesetzten Technik entstünden, falls diese bekannt
werden. Das parlamentarische Informationsinteresse muss hinter dem
Geheimhaltungsinteresse zurückstehen. Die gebotene Abwägung ergibt
hier, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht
hingenommen werden kann, da hoheitliche Aufgaben nachhaltig
mindestens stark erschwert, wenn nicht gar vereitelt würden. Der
zugrundeliegende Sachverhalt verdeutlicht dies.
13. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Welche konkreten Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung zu möglichen Sicherheits- und
Schutzlücken am Flughafen Leipzig/Halle vor,
durch die es in der Nacht vom 4. auf den 5.
August 2026 möglich war, dass eine mit Sprengstoff
und Zünder ausgestattete Drohne auf das
Flughafengelände gelangen konnte, und aus welchen
Gründen konnte die betreffende Drohne nicht
bereits vor Erreichen des sicherheitsrelevanten
Flughafenbereichs erkannt und abgewehrt werden
(www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Press
emitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-06-
08-2026.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 26. August 2026
Die Ereignisse am Flughafen Leipzig/Halle in der Nacht vom 4. auf den
5. August 2026 sind Gegenstand der Ermittlungen des
Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof. Insoweit wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Sören
Pellmann auf Bundestagsdrucksache 21/7573, S. 24 verwiesen.
14. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Welche Behörde war beim Drohnenvorfall am
Flughafen Leipzig/Halle in der Nacht vom 4. auf
den 5. August 2026 konkret für die Detektion,
Bewertung und gegebenenfalls aktive Abwehr der
Drohne zuständig (bitte hierbei auch angeben, zu
welchem Zeitpunkt Bundespolizei, Landespolizei
und gegebenenfalls weitere Sicherheitsbehörden
über den Vorfall informiert wurden), und welche
Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu
ergreifen, um künftig eine unverzügliche
behördenübergreifende Reaktion auf vergleichbare
Drohnenbedrohungen an deutschen
Verkehrsflughäfen sicherzustellen?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 26. August 2026
Die Zuständigkeiten für Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind
gesetzlich klar geregelt. Der Schutz von Flughäfen erfolgt im Rahmen
eines Sicherheitsverbunds zwischen Bundespolizei, Polizeien der
Länder, Luftsicherheitsbehörden, Deutsche Flugsicherung und
Flughafenbetreiber. In Bezug auf den Vorfall am 4. August 2026 am Flughafen
Leipzig/Halle waren die Zuständigkeiten der Behörden im
Sicherheitsverbund jeweils berührt. Der Bundesminister des Innern, Alexander
Dobrindt, hat entschieden, die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei
von derzeit 130 auf künftig 300 Polizistinnen und Polizisten an neun
Standorten zu verdoppeln. Darüber hinaus finden derzeit zwischen Bund
und Ländern Gespräche mit dem Ziel der Erhöhung der
Drohnenabwehrfähigkeit in Deutschland statt.
15. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie viele unerlaubte Einreisen in die
Bundesrepublik Deutschland gab es jährlich seit dem Beginn
der aktuellen Legislaturperiode, und welche zehn
Staatsangehörigkeiten wurden bei den
einreisenden Personen am häufigsten festgestellt (die
Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 28. August 2026
Die aktuelle 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages hat am
25. März 2025 begonnen. Von April bis Dezember 2025 stellte die
Bundespolizei insgesamt 48.304 unerlaubte Einreisen in die Bundesrepublik
Deutschland fest. Von Januar bis Juli 2026 waren es insgesamt 29.019
unerlaubte Einreisen. Dabei sind die zehn am häufigsten festgestellten
Staatsangehörigkeiten der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
April bis Dezember 2025 Januar bis Juli 2026
ukrainisch ukrainisch
afghanisch türkisch
türkisch afghanisch
syrisch syrisch
algerisch algerisch
indisch indisch
marokkanisch marokkanisch
albanisch somalisch
somalisch chinesisch
russisch russisch
Die statistischen Daten beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik
der Bundespolizei (PES). Die Daten der PES können sich aufgrund von
Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen der Qualitätssicherung
auch zukünftig geringfügig ändern.
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16. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Was genau ist der Inhalt des Schreibens der
Bundespolizei an das Hessische Innenministerium
vom 8. Juli 2026, bei dem ich davon ausgehe,
dass dieses Schreiben zugleich an alle
zuständigen Ministerien der Bundesländer ging und das
zumindest Ausführungen zu Vorführungen
afghanischer Staatsangehöriger zu ihrer Identifizierung
im Kontext von Abschiebungen enthalten muss
(vgl. https://fr-hessen.de/wp-content/uploads/202
6/07/2026-07-10_Erlass-Meldungen-AFG.pdf;
bitte so detailliert und nachvollziehbar wie
möglich darstellen, insbesondere, welche
Personengruppen gegebenenfalls – noch – nicht in das
Identifizierungsverfahren zur Vorbereitung von
Abschiebungen einbezogen werden sollen, z. B.
(psychisch) Kranke, Personen mit Bezug zu
Terrororganisationen, Personen mit familiären
Bindungen in Deutschland und welche Rangfolgen
oder Priorisierungen es im Verfahren
gegebenenfalls noch gibt usw.), und wie viele Personen
wurden der Bundespolizei nach aktuellem Stand
durch Rückmeldungen aus den Bundesländern im
Kontext der Vorführung afghanischer
Staatsangehöriger zu ihrer Identifizierung bzw. zur
Vorbereitung von Abschiebungen nach Afghanistan
genannt (bitte zum einen nach Personengruppen –
z. B.: Straftäter, Gefährder, alleinstehende
männliche Erwachsene usw. – und zum anderen nach
Bundesländern differenzieren; falls hierzu keine
Statistik geführt wird, bitte darlegen, warum eine
händische Zählung nicht zumutbar sein soll und
jedenfalls ungefähre Schätzwerte hierzu nennen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 27. August 2026
Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode heißt es: „Nach
Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit
Straftätern und Gefährdern“ (Zeile 3045 bis 3046). Der Fokus lag
dementsprechend zunächst auf der Unterstützung der für aufenthaltsbeendende
Maßnahmen zuständigen Länder hinsichtlich der Rückführung von
Straftätern, ohne sich hierauf zu beschränken.
In Umsetzung des Koalitionsvertrags arbeitet die Bundesregierung
fortlaufend daran, die nach der föderalen Kompetenzverteilung zuständigen
Länder bei Rückführungen nach Afghanistan zu unterstützen. In diesem
Zusammenhang steht der Bund fortlaufend im engen Austausch mit den
Ländern, um die Verfahren – wo erforderlich – anzupassen. Zu
konkreten Inhalten verwaltungsinterner Kommunikation äußert sich die
Bundesregierung nicht, da es sich hierbei um den Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung handelt.
Bis auf Weiteres werden ausschließlich männliche, erwachsene Personen
nach Afghanistan rückgeführt. Dies betrifft Personen, an denen ein
gesteigertes Rückführungsinteresse besteht. Hierbei handelt es sich um die
Umsetzung geltenden Rechts.
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Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg,
Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-
Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen haben seit Beginn des Verfahrens für
insgesamt 1.201 Personen Amtshilfeersuchen übermittelt (Stand: 21. August
2026). Darunter befinden sich überwiegend Straftäter. Seit Beginn des
Verfahrens sind die in der Fragestellung genannten Daten weder
systematisch noch umfassend erfasst worden, da diese ausschließlich den
Zuständigkeitsbereich der betroffenen Landesbehörden betreffen. Eine
Beantwortung im Sinne der Fragestellung kann daher nicht auf einer
validen Datengrundlage erfolgen. Hinsichtlich einzelner Angaben zu den
angemeldeten Personen wird insofern auf die Zuständigkeit der Länder
verwiesen.
17. Abgeordneter
Dr. Gottfried
Curio
(AfD)
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund
der Vorgänge in Köln, wo laut Medienberichten
die lokale Ausländerbehörde das Angebot des
Landes Nordrhein-Westfalen zur Beschaffung von
Reisepapieren für 500 Ausreisepflichtige –
darunter auch Hochkriminelle – unter Verweis auf
ein lokales „Bleiberechtsprogramm“ ausschlug
(www.faz.net/aktuell/politik/inland/hat-koeln-abs
chiebungen-von-500-migranten-aktiv-verhindert-
accg-201114021.html), die Notwendigkeit von
Gesetzesänderungen, um die Ausländerbehörden
auf Kommunal- und Länderebene zwingend auf
den Vollzug der Ausreisepflicht ohne Spielraum
für lokale Abweichungen festzulegen, und hat die
Bundesregierung Kenntnis von Fällen aus den
letzten fünf Jahren, in denen Länder- oder
Kommunalbehörden die angebotene Unterstützung des
Bundes (z. B. bei der Beschaffung von
Reisepapieren, der Identitätsklärung oder der
Organisation der Überführung ins Herkunftsland) beim
Vollzug der Ausreisepflicht ausgeschlagen haben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 27. August 2026
Für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und damit auch für
Abschiebungen sind nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung die
Länder zuständig. Der Bund unterstützt die Länder im Rahmen des
Rückführungsprozesses unter anderem durch die Bundespolizei
beispielsweise bei dem Transport oder der Begleitung von rückzuführenden
Personen sowie bei der Beschaffung von Passersatzpapieren bzw.
Reisedokumenten.
Darüber hinaus haben die die Bundesregierung tragenden Parteien in
ihrem Koalitionsvertrag eine Rückführungsoffensive vereinbart. Im
Rahmen eines kontinuierlichen Austauschs mit den für den Vollzug des
Aufenthaltsgesetzes zuständigen Behörden identifiziert das
Bundesministerium des Innern aktuell diesbezüglich gegebenenfalls erforderliche
Rechtsänderungen, die noch im Ressortkreis abgestimmt werden
müssen.
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Bund und Länder stehen in einem beständigen Austausch über
Unterstützungsmaßnahmen, die dann in jeweiligem Einvernehmen
entschieden werden.
18. Abgeordnete
Jeanne
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit welchen konkreten Maßnahmen will die
Bundesregierung die Detektion und Abwehr von
Drohnen über die Verkehrsflughäfen hinaus auch
in den übrigen Sektoren kritischer Infrastruktur
(etwa Energie, Wasser, Telekommunikation,
Gesundheit sowie Verkehrsträger jenseits des
Luftverkehrs) stärken, und wie viele finanzielle Mittel
plant die Bundesregierung zur Detektion und
Abwehr von Luft-, Überwasser- und
Unterwasserdrohnen ein (bitte aufschlüsseln nach Personal-,
Sach-, Beschaffungs- und Forschungsmitteln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 25. August 2026
Mit Drohnen gehen unterschiedliche Gefahrszenarien für kritische
Infrastrukturen sowie anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen einher.
Diese Fragen sind derzeit Gegenstand von Prüfungen der
Bundesregierung und den Ländern. Entsprechend lassen sich derzeit keine
belastbaren Aussagen zu haushalterischen Auswirkungen treffen.
19. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie lautet der Zeitplan und der Sachstand für die
Erstellung eines nationalen Schutzraumkonzepts
(www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-10
41812)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 28. August 2026
Im Auftrag der 221. Innenministerkonferenz haben die Fachebenen des
Bundesministeriums des Innern und des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein Konzept für öffentliche
Zufluchtsräume und private schutzbietende Räume („Schutzraumkonzept“)
erarbeitet. Dieses wurde im Juli 2026 mit den Ländern in der UAG
„Schutzraum“ auf Arbeitsebene abgestimmt.
Das Schutzraumkonzept soll über AFKzV („Ausschuss für
Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“; ein
Fachgremium des Arbeitskreises V der deutschen
Innenministerkonferenz [IMK] am 15./16. September 2026) und AK V (20./21. Oktober
2026) der Herbst-IMK (2. bis 4. Dezember 2026) zum Beschluss
vorgelegt werden.
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20. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele afghanische Staatsangehörige, die eine
deutsche Aufnahmezusage nach § 22 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder § 23 Absatz 2
AufenthG erhalten hatten, befinden sich nach
Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der
Einreichung dieser Frage in Pakistan und
Afghanistan (bitte nach Land, Hauptpersonen und
Familienangehörigen sowie nach
Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm,
Ortskräfteverfahren und Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 26. August 2026
Der Bundesregierung liegen Informationen zur Anzahl der in
Afghanistan und in Pakistan befindlichen Personen aus den
Aufnahmeverfahren aus Afghanistan vor, soweit sich diese in der Unterstützung der
Bundesregierung befinden.
Mit Stand 20. August 2026 befanden sich aus dem Ortskräfteverfahren
27 Personen (4 Hauptpersonen und 23 Familienangehörige) in der
Unterstützung in Pakistan. Bei allen genannten Personen wurden die
Aufnahmeerklärungen in der Vergangenheit aufgehoben. Keine Person aus
dem Ortskräfteverfahren befand sich mit Stand 20. August 2026 in der
Unterstützung in Afghanistan.
Ebenfalls zum Stichtag 20. August 2026 befanden sich 54 Personen
(10 Hauptpersonen und 44 Familienangehörige) von der sogenannten
Menschenrechtsliste in der Unterstützung in Pakistan. Eine Person von
der sogenannten Menschenrechtsliste befand sich zum Stichtag in der
Unterstützung in Afghanistan. Bei allen genannten Personen wurden die
Aufnahmeerklärungen in der Vergangenheit aufgehoben.
Ebenfalls zum Stichtag 20. August 2026 befanden sich 236 Personen
(30 Hauptpersonen und 206 Familienangehörige) aus dem sogenannten
Überbrückungsprogramm in der Unterstützung in Pakistan. In der
Unterstützung in Afghanistan befanden sich zum Stichtag aus dem
Überbrückungsprogramm 75 Personen (11 Hauptpersonen und 64
Familienangehörige). Von den genannten Personen hielten sich 56 Personen
(8 Hauptpersonen und 48 Familienangehörige) in Afghanistan in der
Unterstützung auf, nachdem sie das Unterstützungsangebot zur
Rückkehr nach Afghanistan wahrgenommen haben und sich derzeit in der
von der Bundesregierung angebotenen bis zu dreimonatigen
Unterstützung in Afghanistan befinden. Bei allen genannten Personen wurden die
Aufnahmeerklärungen in der Vergangenheit aufgehoben.
Aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan befinden sich mit
Stichtag 20. August 2026 195 Personen (37 Hauptpersonen und 158
Familienangehörige) in der Unterstützung in Pakistan. Von den genannten
Personen wurden bei 166 Personen die Aufnahmezusagen aufgehoben.
In der Unterstützung in Afghanistan befanden sich zum Stichtag aus
dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan 14 Personen (2
Hauptpersonen und 12 Familienangehörige). Bei diesen genannten Personen
wurden die Aufnahmezusagen in der Vergangenheit aufgehoben.
Bei den oben genannten Angaben von Hauptpersonen und
Familienangehörigen ist zu berücksichtigen, dass sich in Einzelfällen einzelne
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Personen eines Familienverbundes teilweise getrennt in Afghanistan und
teilweise in Pakistan in der Unterstützung befinden.
Soweit die Unterstützung bei Personen mit aufgehobener
Aufnahmeerklärung bzw. Aufnahmezusage derzeit fortgesetzt wird, erfolgt dies im
Wesentlichen aufgrund laufender Rechtsmittelfristen bzw. laufender
gerichtlicher Verfahren.
21. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Wie vielen Personen, die sich trotz Ermangelung
eines rechtmäßigen Aufenthaltsstatus
rechtswidrig weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland
aufhalten, deren Ausreisepflicht somit zu
vollziehen ist, wurde in den Jahren 2025, 2026
aufgrund dieses Umstandes die Gewährung von
Sozialleistungen, Geld- bzw. Sachleistungen
aberkannt, und gegen wie viele dieser Personen wurde
bzw. wird in den Jahren 2025 und 2026 das
Verfahren zur Abschiebung seitens der
Bundesrepublik Deutschland, mittels Erlass eines Haftbefehls
gemäß Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zur
Abschiebungs- bzw. Sicherungshaft, aktiv betrieben
(bitte die Zahl der erlassenen Haftbefehle in den
Verfahren im Sinne der Fragestellung nach in
Vollzug befindlichen aber noch nicht
vollstreckten, vom Vollzug ausgesetzten, durch
Haftunterbringung vollstreckten, bzw. durch tatsächliche
Ausreise zur Erledigung gebrachten Haftbefehle
gliedern)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. August 2026
Der Bundesregierung liegen zu dieser Fragestellung keine statistischen
Zahlen vor. Für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und damit auch für
Abschiebungen sind nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung
die Länder zuständig.
22. Abgeordneter
Udo Theodor
Hemmelgarn
(AfD)
Wurde seit 2017 russischen Journalisten die
Einreise verweigert, und wenn ja, wie vielen und
welchen (bitte die letzten 20 Fälle die Namen
angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 24. August 2026
Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine
Erkenntnisse vor. Die Bundespolizei erfasst keine statistischen Daten im Sinne
der Fragestellung.
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23. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie viele Personen mit deutsch-israelischer oder
israelischer Staatsangehörigkeit mit Wohnsitz in
Deutschland sind nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils jährlich von 2008 bis heute nach
Israel ausgewandert (bitte als eine
zusammengefasste Gruppe ausweisen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 24. August 2026
Innerhalb der Wanderungsstatistik erfasst das Statische Bundesamt
Fortzüge aus Deutschland in entsprechende Zielländer (Anlage). In dieser
Fachstatistik gelten alle Personen als Ausländer, die nicht Deutsche im
Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind. Deutsche, die
zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht
zur ausländischen Bevölkerung, sondern als Deutsche. Daten zu
Personen mit sowohl deutscher als auch israelischer Staatsangehörigkeit
liegen demnach in der Wanderungsstatistik nicht vor. Daten zu Fortzügen
von Personen mit israelischer Staatsangehörigkeit nach Zielstaaten
liegen ab dem Berichtsjahr 2011 vor.2
24. Abgeordnete
Dr. Irene Mihalic
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern prüft das Bundeskriminalamt derzeit
die Epstein-Files auf in Deutschland verfolgbare
Straftaten, und welche Ergebnisse hat die im
Februar 2026 von der Bundesregierung genannte
andauernde Prüfung bislang ergeben (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche
Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 21/4186)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 26. August 2026
Dem Bundeskriminalamt liegen im Zusammenhang mit den
sogenannten „Epstein-Files“ aktuell keine Erkenntnisse zu strafrechtlich
relevanten Bezügen nach Deutschland vor.
Die deutschen und US-amerikanischen Sicherheitsbehörden arbeiten
auch und gerade im operativen Bereich eng und vertrauensvoll
zusammen. Deshalb werden die US-Partnerbehörden sowohl die Polizei- als
auch die Nachrichtendienste im Rahmen der bestehenden intensiven
Arbeitsbeziehungen informieren, sobald sich aus den sogenannten „Epstein
Files“ Hinweise auf deutsche Täter oder Opfer ergeben. Gleichwohl
haben sich die Bundessicherheitsbehörden in diesem Sinne schon vor
geraumer Zeit vorsorglich an die US-Partnerbehörden gewandt. So wurde
das Federal Bureau of Investigation (FBI) durch das Bundeskriminalamt
(BKA) gebeten, hiesige Behörden bei entsprechenden
Deutschlandbezügen einzubinden.
2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7745 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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25. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele Personen wurden in diesem Jahr bis
zum 31. Juli 2026 (oder aktueller vorhandener
Stichtag) nach Kenntnis der Bundesregierung
nach Afghanistan oder Syrien abgeschoben (bitte
für Afghanistan und Syrien getrennt und nach
einzelnen Monaten aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 24. August 2026
Die erfragten Daten sind in der Tabelle aufgeführt.
Abschiebungen Januar bis Juli 2026
Afghanistan Syrien
Januar 2 3
Februar 20 0
März 5 0
April 28 0
Mai 0 0
Juni 32 0
Juli 34 0
Gesamt 121 3
26. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung, auch vor dem
Hintergrund anhaltender und weiter zunehmender,
durchaus schwerwiegender Angriffe auf Länder
und Kommunen, eine Grundgesetzänderung zur
Stärkung des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) vorzulegen, die das
BSI zur Zentralstelle macht und somit u. a. auch
eine erleichterte Unterstützung bei der Abwehr
schwerwiegender IT-Angriffe durch die
Bundesbehörde ermöglicht, und falls ja, bis wann wird
sie einen entsprechenden Vorschlag vorlegen und
hiermit auf die anderen Fraktionen im Deutschen
Bundestag zugehen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 26. August 2026
Zur Beantwortung der Frage wird zunächst auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5842 verwiesen.
Darüber hinaus gilt Folgendes:
Die Bundesregierung wird den bestehenden verfassungsrechtlichen
Rahmen ausschöpfen, um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern
zu vertiefen. Mit den aktuell 14 bestehenden
Kooperationsvereinbarungen im Bereich der Cyber- und Informationssicherheit arbeitet das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits heute
bilateral mit den Ländern unter Beachtung des verfassungsrechtlichen
Rahmens zusammen. Insbesondere wird auf die bereits durch das Gesetz
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher
Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der
Bundesverwaltung erfolgte und durch den Gesetzentwurf zur Stärkung der
Cybersicherheit angestrebte Erweiterung der Befugnisse des BSI gerade zur
Detektion und Prävention von Cyberangriffen hingewiesen. Darüber
hinaus wird das BSI auch weiterhin personell und finanziell deutlich
gestärkt.
27. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Asylagentur der Europäischen Union der
Bundesregierung die nach Artikel 23 Absatz 4
Unterabsatz 3 der Durchführungsverordnung
(EU) 2025/2055 zu erstellende konsolidierte Liste
mit Blick auf für Überstellungen relevante
Flughäfen zugänglich gemacht (bitte Datum und Form
angeben, andernfalls den Sachstand darlegen),
und wenn ja, welchen Flughafen sowie welche
Empfangsbehörde haben Italien und Griechenland
darin jeweils nach Artikel 23 Absatz 1
Unterabsatz 1 Satz 3 der genannten Verordnung für den
Fall der Untätigkeit des Zielmitgliedstaates
benannt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 27. August 2026
Die konsolidierten Informationen zu den Überstellungsmodalitäten der
einzelnen Mitgliedstaaten stehen den Mitgliedstaaten über einen für die
Asylbehörden zugänglichen Bereich auf der Homepage der
Europäischen Asylagentur (EUAA) zur Verfügung. Allerdings sind diese
Informationen als „EU Confidential“ klassifiziert und daher nicht öffentlich
zugänglich. Für nähere Auskünfte zu den betreffenden Meldungen wird
auf die EUAA verwiesen.
28. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung
nach dem Anschlag auf dem Christopher Street
Day in Berlin, und wurden konkrete Vorschläge
für Maßnahmen aus den Reihen der Opposition
übernommen, und wenn ja, welche (https://taz.de/
Anschlag-auf-den-Berliner-CSD/!6200692/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 26. August 2026
Die Bundesregierung prüft aktuell, welche Konsequenzen aus dem
Anschlag zu ziehen sind.
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29. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Wie positioniert sich die Bundesregierung
verfassungsrechtlich zu der Forderung des Thüringer
Innenministers Georg Maier, im Falle einer
Regierungsbeteiligung der AfD in einem Bundesland
einem demokratisch gewählten
Ministerpräsidenten bzw. Mitgliedern der betreffenden
Landesregierung den Zugang zu bestimmten
Informationen des Verfassungsschutzverbundes,
insbesondere aus den Bereichen Spionageabwehr und
Rechtsextremismus, durch sogenannte Chinese
Walls zu verwehren, und auf welche konkreten
verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen
Rechtsgrundlagen könnte ein solcher Ausschluss
nach Auffassung der Bundesregierung gestützt
werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 26. August 2026
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Sachverhalten.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
30. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über die Entwicklung der humanitären und
sicherheitspolitischen Lage im Sudan in El Obeid und
Nord-Kordofan, und ergreift sie gemeinsam mit
ihren internationalen Partnern Maßnahmen, um
angesichts der zunehmenden Einkesselung der
Stadt, der Angriffe auf Versorgungswege und der
Behinderung humanitärer Hilfe eine
Wiederholung der Belagerung und der anschließenden
Massengewalt gegen die Zivilbevölkerung ähnlich
wie in El Fasher zu verhindern, und wenn ja,
welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 27. August 2026
Die Bundesregierung verfolgt die humanitäre und sicherheitspolitische
Lage in und um El Obeid in Sudan aufmerksam. Die Rapid Support
Forces (RSF) greifen weiterhin El Obeid an, wo sich eine halbe Million
Menschen aufhalten. Die sudanesische Armee (SAF) hat zuletzt eine
wichtige Verbindungsstraße zwischen Omdurman und El Obeid
zurückerobert. Bei den andauernden Kampfhandlungen zwischen RSF und
SAF um El Obeid und die Verbindungsstraße werden häufig auch zivile
Ziele angegriffen und Zivilisten getötet. Drohnenangriffe sind seit
Jahresbeginn, unter anderem in Nord-Kordofan, für einen Großteil der
Opfer unter der Zivilbevölkerung verantwortlich.
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Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck dafür ein, die Lage in
El Obeid und Nord-Kordofan in Sudan zu deeskalieren, den Schutz von
Zivilistinnen und Zivilisten und humanitären Helferinnen und Helfern
zu gewährleisten sowie humanitäres Völkerrecht einzuhalten.
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit Partnern im Rahmen der EU,
der G7 und der Coalition for Atrocity Prevention mehrfach die RSF
aufgefordert, ihre Angriffe auf El Obeid unverzüglich einzustellen. Alle
Konfliktparteien sind verpflichtet sicheren und ungehinderten Zugang
für humanitäre Hilfe zu gewährleisten. Zivilistinnen und Zivilisten
müssen die Möglichkeit haben, das Gebiet sicher zu verlassen.
Die Bundesregierung hat außerdem bereits am 3. Juli 2026 eine
Dringlichkeitsdebatte des Menschenrechtsrates in Genf mit einberufen, um
präventiv die drohende weitere Gewalteskalation in El Obeid auf die
Agenda zu setzen.
31. Abgeordnete
Maren Kaminski
(Die Linke)
Wird die Bundesregierung angesichts der sich
rasant ausbreitenden Ebola-Epidemie in der
Demokratischen Republik Kongo über die in ihrer
Antwort auf meine Schriftliche Frage 66 auf
Bundestagsdrucksache 21/6457 genannten Mittel hinaus
zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung
stellen, insbesondere vor dem Hintergrund der von
der WHO ausgewiesenen Finanzierungslücke in
Höhe von 400 Mio. Dollar (www.afro.who.int/me
dia-centre/statements-commentaries/virus-will-no
t-wait-neither-can-we-two-months-ebola-emergen
cy?utm_source=chatgpt.com), und wenn ja, in
welcher Höhe, und anhand welcher konkreten
epidemiologischen oder sonstigen Kriterien
entscheidet die Bundesregierung über eine weitere
finanzielle und personelle Aufstockung?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 25. August 2026
Die Bundesregierung entscheidet fortlaufend auf Grundlage der von
humanitären Organisationen und Fachinstitutionen formulierten Bedarfe
über die weitere Aufstockung der laufenden Unterstützung von
Maßnahmen zur Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs.
Zusätzlich zu den in der Bezugsfrage genannten Mitteln hat das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) bereits kurz nach Bekanntwerden des Ausbruchs im Juni 2026
ein Unterstützungsmaßnahmen-Paket in Höhe von 9,2 Mio. Euro auf
den Weg gebracht. Inzwischen hat das BMZ weitere 11,8 Mio. Euro für
die Bekämpfung des Ausbruchs bereitgestellt. Weitere Finanzzusagen
im Rahmen der humanitären Hilfe sind derzeit in Prüfung.
Die Bekämpfung des laufenden Ebola-Ausbruchs ist vor allem eine
Herausforderung des humanitären Zugangs und der Organisation der
Präventionsmaßnahmen. Die Bundesregierung unterstützt
Hilfsorganisationen und Partner im Rahmen der humanitären Diplomatie bei der
Bewältigung dieser Herausforderungen.
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32. Abgeordneter
Stefan Keuter
(AfD)
Werden bei der Einreise nach Deutschland bzw.
bei der Visa-Antragsstellung die Online-Konten
der Einreisenden bzw. Visa-Antragssteller aus
Drittstaaten in sozialen Netzwerken geprüft, und
wenn nein, möchte die Bundesregierung dies
ändern (bitte begründen; vgl. www.n-tv.de/politik/U
SA-wollen-verschaerfte-Regeln-fuer-Visa-Antrag
steller-ausweiten-id31168217.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 24. August 2026
Konten in sozialen Medien und Netzwerken werden bei Einreise durch
die Bundespolizei nicht geprüft. Visumanträge werden entlang der
rechtlichen Erteilungsvoraussetzungen anhand der gemachten Angaben und
eingereichten Nachweise geprüft. Antragstellende sind nicht
verpflichtet, ihre Konten und Aktivitäten in sozialen Netzwerken offenzulegen.
Nach dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes
zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung sollen
künftig im Einzelfall öffentlich zugängliche personenbezogene Daten
aus dem Internet mit entscheidungserheblichen Angaben aus dem
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels mittels einer automatisierten
Anwendung zur Datenverarbeitung abgeglichen werden können, soweit
bei diesen einzelnen entscheidungserheblichen Angaben aufgrund
tatsächlicher Anhaltspunkte begründete Zweifel an deren Richtigkeit
bestehen und der Abgleich zur Aufklärung dieser Zweifel erforderlich ist
(§ 90e Absatz 1 AufenthG-E). Der Abgleich dient allein dazu, die
Richtigkeit von bestimmten, im Einzelfall angezweifelten,
entscheidungserheblichen Angaben im Antragsverfahren zu überprüfen und enthält
keine Vorfestlegung in Bezug auf das Ergebnis der Antragsprüfung (vgl.
Bundestagdrucksache 452/26, S. 28 ff.).
33. Abgeordneter
Helge Limburg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus den durch die USA gegen die Präsidentin
des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)
Tomoko Akane und den ranghohen dortigen
Juristen Abdoulaye Seye verhängten Sanktionen, und
welche Schritte unternimmt sie generell und
gegenüber den USA im Besonderen, um die
Angriffe auf die Unabhängigkeit des IStGH zu
unterbinden und dem Völkerstrafrecht zur Geltung zu
verhelfen (www.lto.de/recht/nachrichten/n/usa-sankti
onen-praesidentin-internationaler-strafgerichtsho
f-istgh-praesidentin-tomoko-akane-vermoegenssp
erre?utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_
LEG_NSL_LTO-Daily_DesignEditor_2025_EM
&utm_campaign=wkde_leg_mp_lto_daily_ab13.
05.2019&utm_econtactid=CWOLT00003683099
7&utm_medium=email_newsletter&ut-m_cr
mid=)?
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Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 28. August 2026
Die Bundesregierung ist einer der stärksten Unterstützer des
Internationalen Strafgerichtshofs und des Völkerstrafrechts. Dies ist eine Lehre
der deutschen Geschichte. Um den IStGH finanziell zu stärken, hat die
Bundesregierung den Jahresbeitrag für 2026 früh vollständig gezahlt.
Mit Blick auf Sanktionen der USA wird auf die Antwort der
Bundesregierung vom 27. Februar 2025 auf die Schriftliche Frage 33 der
Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 20/15078 verwiesen.
Die Bundesregierung hat ihre Überzeugung deutlich gemacht, dass der
Internationale Strafgerichtshof die Welt sicherer und gerechter macht
und wird den IStGH und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
gemeinsam mit Partnern als unabhängige Einrichtung verteidigen und schützen.
34. Abgeordneter
Boris Mijatović
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Anstrengungen
unternommen, um eine Unterbringung des UN-Archivs
des ehemaligen Internationalen Strafgerichtshofs
für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in
Deutschland zu ermöglichen (www.zdfheute.de/p
olitik/ausland/jugoslawien-tribunal-den-haag-10
0.html und www.spiegel.de/geschichte/kriegsverb
recher-tribunal-in-den-haag-wohin-mit-den-bewei
sen-fuer-ein-jahrhundertverbrechen-a-5e6e5035-c
d70-485a-bc54-21eb4ee13c25 vom 24. Juni
2026), und wenn ja, inwiefern hat die
Bundesregierung dabei den Standort Nürnberg, wo
historische Bezüge, anerkannte Expertise und
aussichtsreiche Kapazitäten bestehen, im Blick?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 26. August 2026
Die Bundesregierung hat die Frage der Unterbringung des UN-Archivs
des ehemaligen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien und die
damit zusammenhängenden Aspekte inklusive der Standortfrage geprüft
und sich im Lichte der eingeholten Informationen entschieden, keine
Anstrengungen im Sinne der Fragestellung zu unternehmen.
35. Abgeordnete
Dr. Anja Reinalter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In wie vielen Visumverfahren nach §§ 18b und
20a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wurde
eine Entscheidung des Bundesamts für
Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) maßgeblich auf eine
Nichtbewertbarkeit durch die Zentralstelle für
ausländisches Bildungswesen (ZAB) gestützt
(z. B. wegen Fristablaufs ohne Zeugnisbewertung
oder aufgrund der Schließung des Verfahrens),
und welche Maßnahmen trifft die
Bundesregierung, um sicherzustellen, dass ZAB-Verfahren im
Visumkontext innerhalb der in § 20a AufenthG
und den einschlägigen Verwaltungsvorschriften
vorgesehenen Fristen abgeschlossen werden?
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Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 27. August 2026
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Der Ablehnungsgrund wird bei der Entscheidung über den
Antrag auf Erteilung eines Visums nach §§ 18b und 20a des
Aufenthaltsgesetzes statistisch nicht erfasst.
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist eine
Einrichtung der Bundesländer und liegt in der Verantwortung der
Kultusministerkonferenz (KMK).
Im Übrigen sieht § 20a des Aufenthaltsgesetzes keinerlei
Fristenregelung vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
36. Abgeordneter
Dr. Malte
Kaufmann
(AfD)
Sind technische Probleme tatsächlich der Grund
für den Aufenthalt des Luftwaffenflugzeugs, das
unter anderem für Dienstreisen des
Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers und der
Bundestagspräsidentin vorgesehen ist, auf den Seychellen seit
dem 11. August 2026, und falls ja, welche
technischen Probleme sind bei der Maschine der
Bundeswehr genau aufgetreten (bitte unter Angabe
des Zeitpunkts der Notfallmeldung ausführen),
und welche Maßnahmen genau werden derzeit
ergriffen, um die technischen Probleme zu beheben
(BILD.de vom 16. August 2026: „Seit Tagen im
Urlaubsparadies: Was macht dieser
Regierungsflieger auf den Seychellen?“)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 24. August 2026
Die Notfallmeldung erfolgte am 11. August 2026 um 14:50 Uhr
Mitteleuropäischer Sommerzeit. Im Übrigen wird auf das Protokoll der
Regierungspressekonferenz vom 17. August 2026 verwiesen.
37. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welchen Bereichen haben sich bislang nicht
ausreichend Soldat:innen freiwillig für die
Brigade Litauen gemeldet, um alle vorgesehenen
Dienstposten zu füllen (bitte zum einen nach
Dienstgradgruppen und zum anderen nach
Spezialisierungen aufschlüsseln)?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 28. August 2026
Derzeit sind rund 92 Prozent der Dienstposten (DP) in der Brigade
Litauen besetzt. Die derzeitigen Vakanzen haben keine operativen
Auswirkungen.
Der gesamte Personalstand der Brigade, unter Berücksichtigung der in
Deutschland aufzustellenden Verbände, liegt bereits jetzt bei rund
60 Prozent.
Der personelle Aufwuchs für die Brig LTU verläuft weiterhin positiv.
Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch
schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und
insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Die Frage nach den
konkreten Spezialisierungen und den Dienstgradgruppen, aus denen sich
nicht ausreichend Soldatinnen und Soldaten freiwillig für die Brigade
Litauen gemeldet haben, kann aus Gründen des Staatswohls nicht
beantwortet werden.
Die Veröffentlichung solch detaillierter Informationen würde
potenziellen Angreifern wertvolle Einblicke in die Ressourcen und Fähigkeiten
der Brigade Litauen sowie ihre Einsatzbereitschaft gewähren. Dies
könnte erheblichen Einfluss auf die Verteidigungsfähigkeit der Brigade
Litauen und damit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Partner
haben.
Die Brigade Litauen ist ein Teil der NATO-Verteidigungsstruktur in
Osteuropa. Die erfragten Angaben könnten von potenziellen Gegnern
ausgewertet werden, um Schwachstellen zu identifizieren. Die Offenlegung
würde es Angreifern ermöglichen, sich auf auch in der personellen
Ausstattung zum Ausdruck kommende Verteidigungsszenarien einzurichten,
auf die sich die Bundesrepublik Deutschland und ihre Partner
vorbereiten, und ihre Angriffe effektiver zu planen.
Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art
insbesondere vor der aktuellen Sicherheitslage und Bedrohungslage für
so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens
unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der
Verteidigungsfähigkeit nicht ausreichend Rechnung tragen. Aus dem
Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber
dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber
dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
38. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie definiert die Bundesregierung „Smart Meter
Light“, die laut dem „Programm für Aufschwung
und Beschäftigung“ kostengünstig für die Kunden
eingeführt werden sollen, die nicht dem
verpflichtenden Rollout intelligenter Messsysteme (Smart
Meter) unterfallen (www.bundesregierung.de/reso
urce/blob/2196306/2445592/bc8e5e160d879f0bd
d593121a96a45d2/2026-07-02-koaausschuss-dat
a.pdf?download=1; bitte nach konkreten
technischen Komponenten, vorgesehenen Funktionen,
Kommunikationsstandards, Beitrag zur
Netzstabilität, Sicherheitsanforderungen, wer ein solches
System betreiben und einbauen darf [
grundzuständige und/oder wettbewerbliche
Messstellenbetreiber] sowie technischen und funktionalen
Unterschieden zu einem regulären Smart Meter
aufschlüsseln), und welchen Zeitraum hält die
Bundesregierung für die Etablierung sowie die
praktische Verfügbarkeit dieser „Smart Meter
Light“ für realistisch?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 24. August 2026
In der Energiewirtschaft besteht nach Eindruck der Bundesregierung
bislang kein einheitliches Verständnis darüber, wie Smart Meter Light
ausgestaltet werden sollten. Daher werden derzeit verschiedene Optionen
geprüft.
39. Abgeordneter
Marc Bernhard
(AfD)
Auf welcher konkreten Datengrundlage wurden
die verbindlichen Einsparziele für 2030
(1.867 TWh) und 2045 (1.400 TWh) festgelegt,
vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung
in ihrer Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/7281 einräumt, keine vollständigen
Informationen über ungenutzte Energiesparpotenziale zu
besitzen, und liegt dieser Zielfestlegung eine
eigenständige, aktuelle Folgenabschätzung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
zugrunde.
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 26. August 2026
Im Rahmen der laufenden Novellierung des Energieeffizienzgesetzes
(EnEfG) soll, entsprechend einer 1:1-Umsetzung der EED, das
indikative Ziel für das Jahr 2030 die derzeitige Ziel-Regelung ersetzen. Das
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Ziel für 2045 ist bereits im bestehenden EnEfG indikativ und soll in dem
vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf entfallen.
Die indikativen nationalen Energieeffizienzbeiträge der Mitgliedstaaten
ergeben sich aus den Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie EED.
Konkret hat die Europäische Kommission ausführliche Hinweise zur
Berechnung der indikativen nationalen Effizienzbeiträge entsprechend
Artikel 4 und Anhang I EED veröffentlicht (Detailed calculations for the
Member States' indicative national contributions to the Union's energy
efficiency targets, in accordance with Article 4 of the Directive (EU)
2023/1791 on energy efficiency (EED recast)). Grundlage für die
Berechnung des deutschen indikativen Energieeffizienzbeitrags waren die
Auswertungstabellen der AG Energiebilanzen zur Energiebilanz (https://
ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/auswertungstabellen/).
40. Abgeordneter
Marc Bernhard
(AfD)
Welche konkreten Studien oder Gutachten liegen
den Einschätzungen der Bundesregierung in ihrer
Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/7281, in der sie lediglich pauschal erklärt,
Deutschland sei bei den Energieverbrauchszielen
„auf Kurs“, und in ihrer Antwort zu Frage 20
(ebd.), in der sie ohne Beleg davon ausgeht, dass
keine negativen Standorteffekte durch
Abwanderung energieintensiver Industrie entstehen,
zugrunde, und ist die Bundesregierung bereit, diese
Studien oder Gutachten dem Deutschen
Bundestag bis zu einer von ihr zu benennenden Frist
vorzulegen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 25. August 2026
In der Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage
der Abgeordneten Marc Bernhard, Dr. Malte Kaufmann und der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7281 hat sich die
Bundesregierung auf Berechnungen von Gutachtern im Auftrag der
Bundesstelle für Energieeffizienz bezogen. Die Informationen können bei der
Bundesstelle für Energieeffizienz erfragt werden.
Die Antwort zu Frage 20 der Kleinen Anfrage lautet: „Die
Bundesregierung geht nicht davon aus, dass es aufgrund der Vorgaben der EED zu
negativen Effekten für den Standort Deutschland kommt“ Es existieren
verschiedene, öffentliche Gutachten und Forschungsberichte, die
belegen, dass Energieeffizienzmaßnahmen, die EU-Energieeffizienzrichtlinie
(EED) sowie deren nationale Umsetzungen wirtschaftliche Vorteile
bringen. Hierzu gehören insbesondere:
• EU Commission Impact Assessment (abrufbar unter: https://ec.europ
a.eu/transparency/documents-register/detail?ref=SWD(2021)623&lan
g=en).
• International Energy Agency (iea) – Multiple Benefits of Energy
Efficiency (abrufbar unter: www.iea.org/reports/multiple-benefits-of-en
ergy-efficiency-for-business); Multiple Benefits of Energy Efficiency
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(abrufbar unter: www.iea.org/reports/multiple-benefits-of-energy-effi
ciency).
• www.hs-niederrhein.de/swk-e2/detailansicht-nachrichten/deutsche-in
dustrie-kann-40-prozent-endenergie-und-29-milliarden-euro-pro-
jahreinsparen-neue-studie-zeigt-potenzial-von-effizienzmassnahmen/.
41. Abgeordneter
Marc Bernhard
(AfD)
Auf welchen konkreten Speicherzielwert für
Deutschland soll vor dem Hintergrund, dass die
Bundesregierung angesichts zum 10. August 2026
lediglich zu 59 Prozent gefüllter europäischer
Gasspeicher eine Absenkung der
Füllstandsvorgaben erwägt und zugleich zur Finanzierung der
Gasreserve unter anderem eine neue Gasumlage
prüft, die Vorgabe abgesenkt werden, und wie will
sie die Versorgungssicherheit bei einem strengen
Winter ohne eine erneute unmittelbare Belastung
der Gaskunden gewährleisten?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 26. August 2026
Die Bundesregierung beobachtet und analysiert zusammen mit der
Bundesnetzagentur die Lage kontinuierlich. Dazu findet auch ein intensiver
Austausch mit den Marktakteuren statt. Die Versorgungssicherheit ist
derzeit gewährleistet. Es sind ausreichende Gasmengen verfügbar. Die
Gasspeicher in Europa werden kontinuierlich gefüllt.
Auch in Hinblick auf den kommenden Winter werden kontinuierlich alle
Umstände betrachtet und beurteilt, ob die Versorgung gewährleistet
werden kann. Eine Änderung der Gasspeicherfüllstandsverordnung zur
Absenkung der Füllstandsvorgaben ist derzeit nicht geplant.
42. Abgeordnete
Janina Böttger
(Die Linke)
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass
beim Kohleausstieg an Standorten im
mitteldeutschen Revier die Voraussetzungen für ältere
Beschäftigte für den Bezug von Anpassungsgeld
nach § 57 des
Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) erfüllt werden, wenn
Arbeitsplätze bei der MIBRAG früher als im gesetzlichen
Ausstiegspfad vorgesehen aus wirtschaftlichen
Erwägungen wegfallen, (www.mdr.de/nachrichte
n/deutschland/wirtschaft/mibrag-
kohlekraftwerkegedrosselt-eher-abschalten-unwirtschaftlich-10
0.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger
vom 25. August 2026
§ 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) sehen
Anpassungsgeld (APG) nur für ältere Beschäftigte vor, deren Arbeitsplätze
aus den im KVBG genannten Gründen wegfallen. Änderungen an dieser
zentralen rechtlichen Voraussetzung für APG sind nicht vorgesehen.
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43. Abgeordnete
Dr. Sandra Detzer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Ergebnisse hat die bereits im
Mai 2026 angekündigte Prüfung der
Bundesregierung zum US-Gesetzentwurf „Connected Vehicle
Security Act“ geliefert (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 72 der
Abgeordneten Anne Zerr auf Bundestagsdrucksache
21/6098), und wer sind aus Sicht der
Bundesregierung die „relevanten Stellen“, mit denen sie
laut ihrer Antwort auf die o. g. Frage in engem
Austausch steht?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 25. August 2026
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen um den Entwurf für
einen „Connected Vehicles Security Act 2026“ über die deutsche
Botschaft in Washington fortlaufend. Der Wirtschaftsausschuss des Senats
(U.S. Senate Committee on Commerce, Science and Transportation) hat
am 22. Juli 2026 dem Vorschlag zugestimmt. Der weitere
Gesetzgebungsprozess bleibt abzuwarten. Laut Entwurf des US-Senats geht es
um ein geplantes Verbot für chinesische Automobilhersteller,
Personenkraftwagen mit in China entwickelter Konnektivitätssoftware in den
USA zu verkaufen. Das Gesetz betrifft den Verkauf von Fahrzeugen aus
Staaten, die laut den US-Berichten als „ausländische Gegner“ eingestuft
sind. Dazu gehören laut US-Entwurf neben China auch Russland,
Nordkorea und Iran.
Die Bundesregierung steht mit relevanten Akteuren aus der Branche im
kontinuierlichen Austausch.
44. Abgeordnete
Dr. Sandra Detzer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unterstützt die Bundesregierung Bemühungen der
Europäischen Kommission, Anforderungen für
Investitionsprüfungen aus Drittstaaten zu
verschärfen, beispielsweise im Rahmen der
Verhandlungen zum Industrial Accelerator Act (IAA),
auch um Nachteile für deutsche Unternehmen auf
Drittmärkten zu vermeiden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger
vom 21. August 2026
Es sind der Bundesregierung derzeit keine Bemühungen der
Europäischen Kommission bekannt, Anforderungen für die Überprüfung
ausländischer Investitionen aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder
Sicherheit (sogenannte Investitionsprüfung) zu verschärfen. Die letzte
Änderung und teilweise Verschärfung des europäischen Rechtsrahmens
zur Investitionsprüfung erfolgte mit der Verordnung (EU) 2026/1386 des
europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 über die
Überprüfung ausländischer Investitionen in der Union und zur
Aufhebung der Verordnung (EU) 2019/452.
In Bezug auf den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf eines
Industrial Accelerator Act (IAA) unterstützt die Bundesregierung grund-
Vorabfassung - w
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Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
sätzlich die Einführung von Anforderungen an bestimmte
Direktinvestitionen aus Drittstaaten.
45. Abgeordneter
Dr. Fabian Fahl
(Die Linke)
Ist die Bundesregierung weiterhin der
Auffassung, dass ein Unitarisierungsabkommen
zwischen Deutschland und den Niederlanden zur
Nutzung grenzüberschreitender Gaslagerstätten
notwendig ist?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 27. August 2026
Das Unitarisierungsabkommen zwischen den Niederlanden und
Deutschland ist ein völkerrechtliches Abkommen. Es regelt vor allem
technische Fragestellungen. Die Bundesregierung hat hierzu den
Entwurf eines Vertragsgesetzes in den Bundestag eingebracht. Ein
Unitarisierungsabkommen ist das völkerrechtlich übliche Instrument zur
Erschließung grenzüberschreitender Lagerstätten.
Gasförderungen können jedoch auch erfolgen, wenn das
Unitarisierungsabkommen noch nicht in Kraft ist. Die bergrechtlichen
Genehmigungen des Landes Niedersachsen gelten.
46. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
darüber, ob seit dem Beginn des Krieges im Sudan
am 15. April 2023 aus Deutschland in die
Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) exportierte
Rüstungsgüter unmittelbar oder mittelbar in den
Sudan und dort insbesondere an Konfliktparteien
wie die Rapid Support Forces (RSF) gelangt sind,
und welche konkreten Kontrollen des
Endverbleibs von in die VAE exportierten deutschen
Rüstungsgüter hat die Bundesregierung seit Beginn
des Sudan-Krieges durchgeführt (bitte unter
Angabe der Zeitpunkte, betroffenen Rüstungsgüter
sowie die jeweiligen Prüfergebnisse und etwaiger
festgestellter Verstöße oder Hinweise auf eine
Weiterleitung in den Sudan), und falls keine
Endverbleibskontrollen durchgeführt wurden, wie
begründet sich dies?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 26. August 2026
Der Bundesregierung liegen keine über die allgemeine Berichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Die Bundesregierung berichtet in ihren regelmäßigen
Rüstungsexportberichten über abgeschlossene Vor-Ort-Kontrollen (Post-Shipment-
Kontrollen). Sie folgt dabei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts –
BVerfGE 137, 185 vom 21. Oktober 2014 – für den Bereich der
Rüstungsexportkontrolle und sieht zur Wahrung der auswärtigen
Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der verfassungsrechtlich ge-
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schützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen
Unternehmen von weiteren Ausführungen ab.
47. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Beabsichtigt die Bundesregierung, einen EU-
weiten Importstopp für Produkte aus israelischen
Siedlungen in den besetzten palästinensischen
Gebieten zu unterstützen, und falls nein, wie
begründet sie dies vor dem Hintergrund des
Gutachtens des Internationalen Gerichtshofes vom Juli
2024, wonach Drittstaaten Handelsbeziehungen
unterlassen sollen, die zur Aufrechterhaltung der
völkerrechtswidrigen Besatzung beitragen
könnten (www.ipg-journal.de/rubriken/aussen-und-sic
herheitspolitik/artikel/weg-frei-fuer-importstopp-
9179/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger
vom 21. August 2026
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für die Durchsetzung
geltenden EU-Rechts ein, wonach die Handelsvorteile aus dem
Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und Israel nur
innerhalb der völkerrechtlich anerkannten Grenzen von 1967 gelten. Der
letzte Außenministerrat hat gezeigt, dass derzeit weder ein politisches
Mandat noch die erforderlichen Mehrheitsverhältnisse für
darüberhinausgehende Maßnahmen vorliegen.
48. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Welche lokalen Zusammenschlüsse, vergleichbar
mit „Defence Oberberg“, sind der
Bundesregierung bislang bekannt, und in welchem Umfang
erfolgen Begleitung und Beratung hinsichtlich der
Aspekte kritische Infrastruktur,
Sicherheitsüberprüfungen sowie möglicher Preisabsprachen
durch die Unternehmen (www.rundschau-onlin
e.de/region/oberberg/gummersbach/neues-netzwe
rk-defence-oberberg-tagt-bislang-nur-hinter-den-k
ulissen-1346534)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 26. August 2026
Der Bundesregierung sind keine Zusammenschlüsse im Sinne der
Anfrage bekannt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
befindet sich in regelmäßigem Austausch mit Unternehmen und Verbänden
zu Fragen des Schutzes kritischer Infrastrukturen und steht in Kontakt
mit diversen einzelnen Unternehmen im Hinblick auf
Sicherheitsüberprüfungen. Für Sicherheitsüberprüfungen sind die Voraussetzungen und
das Verfahren gesetzlich geregelt.
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49. Abgeordneter
Thomas Ladzinski
(AfD)
Welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung um die vorgesehenen
Gasspeichermengen gemäß der Gasspeicherfüllstandsverordnung
(GasSpFüllstV) mit Stichtag zum 1. November
2026 zu erfüllen, und liegen der Bundesregierung
Pläne für den Fall vor, dass die
Füllstandsvorgaben zum Stichtag 1. November 2026 nicht
erreicht werden, und wenn ja, wie lauten diese?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 27. August 2026
Die Bundesregierung beobachtet und analysiert zusammen mit der
Bundesnetzagentur die Lage kontinuierlich. Dazu findet auch ein intensiver
Austausch mit den Marktakteuren statt. Die Versorgungssicherheit ist
derzeit gewährleistet. Es sind ausreichende Gasmengen verfügbar. Die
Gasspeicher in Europa werden kontinuierlich gefüllt.
Auch in Hinblick auf den kommenden Winter werden kontinuierlich alle
Umstände betrachtet und beurteilt, ob die Versorgung gewährleistet
werden kann.
50. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Hat die Bundesregierung Gespräche mit der
Unternehmensleitung von Dow Chemical sowie mit
der Sächsischen Staatsregierung und ggf. auch
mit Vertretern der kommunalen Ebene geführt,
um die geplante Stilllegung und den Abriss des
Steam-Crackers am Dow-Standort Böhlen zu
verhindern oder eine anderweitige Nutzung
beziehungsweise Übernahme des Crackers zu
ermöglichen, und wenn ja, mit wem und mit welchen
Ergebnissen (bitte Zeitpunkt der jeweiligen
Gespräche angeben), und wenn nein, warum nicht
(www.welt.de/wirtschaft/plus6a5b6829c7223262
7649a427/deutsche-chemie-hier-zerbricht-das-ges
chaeftsmodell-einer-schluesselindustrie.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 28. August 2026
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und
Vertreter der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung,
Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre,
Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts) den
Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Personen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und
elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen
bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
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Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Das US-Unternehmen Dow Chemical gab am 7. Juli 2025 mittels
Pressemitteilung bekannt, den Ethylen-Cracker in Böhlen voraussichtlich im
4. Quartal 2027 stillzulegen. Nach Angaben des Unternehmens erfolgt
ein Stellenabbau mit den von Dow im Januar 2025 angekündigten
Maßnahmen zur Kosteneinsparung.
Seitens der Bundesregierung führte Bundeskanzler Merz am 20. Mai
2025 ein Gespräch mit Jim Fitterling (CEO Dow Chemical) zur Lage
der Chemieindustrie und Produktionsstandorten in Deutschland,
darunter auch den Standort von Dow Chemicals in Böhlen. Bundeskanzler
Merz und Jim Fitterling tauschten sich erneut zu verschiedenen Themen
im Rahmen eines Unternehmerfrühstücks beim World Economic Forum
in Davos am 22. Januar 2026 aus.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) trat nach
Ankündigung der Entscheidung von Dow Chemical auf Fachebene in
den Austausch mit dem Unternehmen. Nach hiesiger Kenntnis steht das
Unternehmen zudem mit dem beteiligten Landeswirtschaftsministerien
im Freistaat Sachsen mit Blick auf mögliche Anschlussprojekte sowie zu
deren Genehmigungen im Austausch.
Wegen der allgemein schwierigen wirtschaftlichen Situation der
chemischen Industrie wurde unter Federführung des BMWE die nationale
Chemieagenda erarbeitet, um Entlastungen u. a. im Bereich der
Energiekosten zu erreichen und mittels des erarbeiteten Maßnahmenkataloges
die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der deutschen
Chemieindustrie auf den Märkten in Europa und in der Welt zu sichern.
Die nationale Chemieagenda adressiert daher Themen, die für
Chemieregionen wie beispielsweise für das Mitteldeutsche Chemiedreieck von
Interesse sind, um sie mit daraus abgeleiteten Maßnahmen bei der
Restrukturierung und Stabilisierung zu unterstützen.
51. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bereitet die Bundesregierung mit der
niederländischen Regierung ein Unitarisierungsabkommen
für die geplante grenzüberschreitende
Gasgewinnung für das Teilfeld N04-A betreffend vor, in
Anbetracht der Tatsache, dass das Unternehmen
ONE-Dyas plant, aus dem grenzüberschreitende
Teilfeld N04-A Gas zu fördern (www.lbeg.nieders
achsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/
vorhabenzur-erdgasforderung-an-der-grenze-zu-deutschlan
d-unterlagen-liegen-aus-fur-projekt-n04-in-der-no
rdsee-250459.html), und wenn ja, für wann ist
eine Unterzeichnung anvisiert?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 24. August 2026
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Vertragsgesetzes zum
Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der
Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden
Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee in den Bundestag eingebracht. Die Bundes-
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regierung bereitet kein weiteres Unitarisierungsabkommen mit der
Regierung des Königreichs der Niederlande vor.
52. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Entwicklung erwartet die
Bundesregierung bei den Gaspreisen an der Börse und für
Endkunden (bitte nach Bestands- und Neukunden
unterscheiden) in den nächsten zwölf Monaten,
insbesondere vor dem Hintergrund der
langfristigen Sperrung der Straße von Hormus und der
Zerstörung von Gas-Export-Infrastruktur (www.agrar
heute.com/energie/gas/gaspreise-steigen-ueber-6
0-euro-neue-gaskrise-fuer-gaskunden-landwirte-6
41894, www.tagesschau.de/ausland/iran-krieg-an
griffe-raffinerien-golfstaaten-100.html), und
welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
hieraus?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 24. August 2026
Die Entwicklung der Gaspreise hängt ab von der Entwicklung von
Nachfrage und Angebot. Sofern die Straße von Hormus weiterhin
geschlossen bleibt, führt dies zu einem geringeren Angebot auf dem
Weltmarkt. Gleichzeitig reagieren aber auch einzelne Nachfrager auf dem
Weltmarkt auf die erhöhten Preise. Darüber hinaus haben weitere
Faktoren wie das Wetter oder geopolitische Faktoren einen Einfluss auf den
künftigen Gaspreis. Auf dem Terminmarkt für Gas bildet sich auf Basis
der Erwartungen der Marktakteure auf der Angebots- und
Nachfrageseite ein Preis. Die Future-Preise für Lieferungen von Gas im kommenden
Jahr entwickeln sich dynamisch. Für weiter in die Zukunft liegende
Liefertermine zeigen die Terminmarktpreise eine fallende Tendenz.
Endverbraucherpreise für Gas setzten sich aus dem Beschaffungspreis,
den Netzentgelten, sowie Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen.
Der Beschaffungspreis schwankt mit dem Großhandelspreis. Die
Netzentgelte sind in den vergangenen Jahren jeweils leicht gestiegen. Die
absolute Höhe hängt jeweils vom individuellen Gasverbrauch ab, vom
Netzgebiet, der Netzanschlussebene und dem Abnahmeverhalten.
Änderungen an der Konzessionsabgabe, der Energiesteuer oder dem
Mehrwertsteuersatz sind nicht geplant. Wie sich der CO2-Preis-Aufschlag
entwickelt, hängt vom Brennstoffemissionshandelsgesetz ab. Änderungen
an diesem Gesetz befinden sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
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53. Abgeordnete
Janine Wissler
(Die Linke)
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das
weiterhin geltende
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) tatsächlich vollzogen
wird, und wie begründet sie insbesondere die vom
ZDF berichtete personelle Unterbesetzung der
zuständigen BAFA-Abteilung sowie Weisungen des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie,
die offenbar zu einer erheblichen Einschränkung
von Prüfungen und Bußgeldverfahren geführt
haben, obwohl eine Änderung bzw. Ablösung des
geltenden Gesetzes bislang nicht vom Deutschen
Bundestag beschlossen wurde (www.zdfheute.de/
politik/deutschland/lieferketten-gesetz-reiche-10
0.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Rouenhoff
vom 26. August 2026
Kontrollen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) finden
weiterhin statt.
Im Jahr 2026 hat sich das BAFA bislang auf die Bearbeitung noch
anhängiger risikobasierter Kontrollen aus den Vorjahren sowie auf die
Bearbeitung von eingehenden Anträgen fokussiert.
Aus Sicht des BMWE besteht keine personelle Unterbesetzung in der
zuständigen Abteilung 7 des BAFA. Es ist ausreichend Personal in
dieser Abteilung vorhanden, um die derzeit aufkommenden Tätigkeiten im
Bereich LkSG zu bearbeiten. Die personelle Ausstattung wird
fortlaufend an den wahrzunehmenden Aufgaben und dem tatsächlichen
Arbeitsanfall ausgerichtet.
Die Weisung der Rechts- und Fachaufsicht an das BAFA vom 26.
September 2025 bezieht sich auf den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts
zur Anpassung des LkSG vom 3. September 2025. Dieser Gesetzentwurf
befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Weisung hat
bis zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens Bestand.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
54. Abgeordnete
Dr. Anja Reinalter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Anträge auf Zeugnisbewertung wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
(ZAB) in den vergangenen zwölf Monaten
bearbeitet, und wie verteilen sich die Ergebnisse
dieser Zeugnisbewertungen auf die Kategorien
„vergleichbar“, „bedingt vergleichbar“, „nicht
vergleichbar“ und „Stornierung aufgrund von
Nichtbewertbarkeit“?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 27. August 2026
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Informationen hierzu könnten ggf. bei der Kultusministerkonferenz erfragt werden
(hier bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, ZAB).
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
55. Abgeordneter
Luke Hoß
(Die Linke)
Wie verteilen sich die 5.526 Geldbußen, die laut
der Antwort auf meine Schriftliche Frage 67 auf
Bundestagsdrucksache 21/2979 im Jahr 2024 zu
einer Eintragung in das Gewerbezentralregister
gemäß § 149 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 der
Gewerbeordnung führten, auf nachfolgende
Bußgeldhöhen: 201 bis 1.000 Euro, 1.001 bis
5.000 Euro, 5.001 bis 10.000 Euro, 10.001 bis
50.000 Euro, 50.001 bis 100.000 Euro, 100.001
bis 500.000 Euro, 500.001 bis 1.000.000 Euro,
1.000.001 bis 5.000.000 Euro, 5.000.001 bis
10.000.000 Euro, mehr als 10.000.000 Euro?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 24. August 2026
Basierend auf einer entsprechenden Auswertung des
Gewerbezentralregisters verteilen sich die 5.526 Bußgeldentscheidungen nach § 149
Absatz 2 Nummer 3 der Gewerbeordnung für das Jahr 2024 wie folgt
auf die verschiedenen Bußgeldhöhen:
201 bis 1.000 Euro: 3.464
1.001 bis 5.000 Euro: 1.585
5.001 bis 10.000 Euro: 190
10.001 bis 50.000 Euro: 169
50.001 bis 100.000 Euro: 15
100.001 bis 500.000 Euro: 39
500.001 bis 1.000.000 Euro: 34
1.000.001 bis 5.000.000 Euro: 23
5.000.001 bis 10.000.000 Euro: 3
über 10.000.000 Euro: 4
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56. Abgeordneter
Fabian Jacobi
(AfD)
Wann ist mit dem Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens des Entwurfs eines Gesetzes zur
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464
hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von
Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU)
2025/794 geänderten Fassung zu rechnen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 27. August 2026
Die Bundesregierung setzt sich für eine zügige Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung
von Unternehmen ein und steht hierzu mit den Fraktionen der
Regierungskoalition in Kontakt. Die weitere Zeitplanung im
parlamentarischen Verfahren obliegt dem Bundestag.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
57. Abgeordnete
Misbah Khan
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob
reguläre Unterrichtseinheiten im aktuellen
Kalenderjahr bis einschließlich 14. August 2026 an
Grundschulen und weiterführenden Schulen
hitzebedingt ausgefallen oder verkürzt worden sind,
und wenn ja, um wie viele Unterrichtseinheiten
handelte es sich dabei (bitte nach Bundesland
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 25. August 2026
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Nach der föderalen Kompetenzordnung der Bundesrepublik
Deutschland fällt das Schulwesen in die ausschließliche Zuständigkeit der
Länder.
Dies umfasst auch die etwaige Erhebung und Auswertung
entsprechender Daten im Rahmen der Schulstatistik.
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58. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Auf welcher sachlichen und empirischen
Grundlage hält die Bundesregierung es für
gerechtfertigt, dass erwachsene männliche Opfer häuslicher
Gewalt vom Rechtsanspruch auf Schutz und
Beratung nach dem Gewalthilfegesetz
ausgeschlossen sind (vgl. Bundesratsdrucksache 74/25, S. 2),
obwohl der ursprüngliche Gesetzentwurf einen
geschlechtsunabhängigen Anspruch vorsah und
im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich
festgestellt wurde, dass auch Jungen und Männer in
beträchtlichem Maß von häuslicher Gewalt
betroffen sind und ihre Bedarfe im Hilfesystem oftmals
nicht angemessen berücksichtigt werden (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/14025, S. 1 f.)?
59. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Aus welchem sachlichen Grund wird nach
Kenntnis der Bundesregierung nach dem
Gewalthilfegesetz einem unterschiedlichen quantitativen
Schutzbedarf durch einen geschlechtsabhängigen
Rechtsanspruch Rechnung getragen (vgl. §§ 2, 3
des Gewalthilfegesetzes), anstatt den
Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung
geschlechtsneutral auszugestalten und die dafür
erforderlichen Kapazitäten entsprechend dem
tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Opfergruppen zu
dimensionieren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 27. August 2026
Die Fragen 58 und 59 werden gemeinsam beantwortet.
Die wesentlichen empirischen Erkenntnisgrundlagen des
Gewalthilfegesetzes (GewHG) ergeben sich aus dem am 27. November 2024 vom
Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf. Der
Regierungsentwurf war geschlechtsneutral ausgestaltet, d. h. der hierin vorgesehene
Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung hätte auf jede Person, die
geschlechtsspezifische oder häusliche Gewalt erlitten hat, erleidet oder
hiervon bedroht ist, unabhängig von ihrem Geschlecht Anwendung
gefunden. Erst im parlamentarischen Verfahren wurde der persönliche
Anwendungsbereich des GewHG auf Frauen mit ihren Kindern beschränkt.
Hinsichtlich des Verlaufs der parlamentarischen Beratungen und der von
den Fraktionen vorgetragenen Erwägungen wird auf
Bundestagsdrucksache 20/14785 verwiesen.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
60. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung ihre Prüfung, was mit
Blick auf die deutsche Rechtslage aus dem Urteil
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom
4. Juni 2026 (C-621/24) folgt (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 57,
Plenarprotokoll 21/85, S. 10.413), inzwischen
abgeschlossen, und wenn ja, welcher
Handlungsbedarf ergibt sich hieraus gegebenenfalls (z. B.
Gesetzesänderungen, Rundschreiben an die
Bundesländer usw., bitte ausführen), und wenn nein, wie
ist eine solch lang andauernde Prüfung zu
begründen angesichts der meines Erachtens klaren Linie
der Rechtsprechung des EuGH zur
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
auch in sogenannten Dublin-Fällen und
angesichts der drastischen Folgen totaler
Leistungseinstellungen für die Betroffenen (bitte ausführen),
und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen
Dienste des Deutschen Bundestages (EU 6 –
30000 – 007 – 0001 vom 13. August 2026), die zu
dem klaren Ergebnis kommt, dass auch nach der
Reform des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems und der Änderung der EU-Aufnahme-
Richtlinie 2024/1346 ein grundrechtlich vorgegebenes
Mindestniveau von Sozialleistungen in Dublin-
Fällen unter keinen Umständen unterschritten
werden darf und eine Kürzung aller Leistungen
auf Null unter Berücksichtigung der
Rechtsprechung des EuGH ausgeschlossen sein dürfte, und
aus der Auffassung des Landessozialgerichts
Baden-Württemberg in einem Beschluss vom
30. Juli 2026 (L 7 AY 3689/25 ER-B), dass § 1
Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 des
Asylbewerberleistungsgesetzes unangewendet bleiben muss (bitte
begründet ausführen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 25. August 2026
Die Prüfung der Auswirkungen des Urteils des Europäischen
Gerichtshofs vom 4. Juni 2026 (C-621/24.) dauert noch an.
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61. Abgeordneter
Jan Feser
(AfD)
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die Zahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) mit gesundheitlichen Einschränkungen
in den letzten zehn Jahren entwickelt, die für die
Dauer der Durchführung eines ärztlichen
Gutachtens zur Feststellung der individuellen
Leistungsfähigkeit (durch den Ärztlichen Dienst der BA
bzw. Jobcenter) vorübergehend nicht für die
Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen (bitte
jeweils die absolute Zahl dieser, vorübergehend von
der Arbeitsvermittlung entbundenen SGB II-
Leistungsberechtigten und den entsprechenden
prozentualen Anteil jener Personengruppe an allen
erwerbsfähigen SGB-II-Leistungsberechtigten
jahresweise ausweisen, sowie die
durchschnittliche Dauer des gesamten medizinischen
Begutachtungsverfahrens bis zur Ergebnismitteilung
im Jahr 2025 angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 27. August 2026
Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine
Erkenntnisse vor.
62. Abgeordneter
Hans-Jürgen
Goßner
(AfD)
Ist die Gewerkschaft der Polizei (GdP) oder sind
Projekte der GdP seit 2015 mit Mitteln des
Bundeshaushalts oder des Europäischen Sozialfonds
bzw. in der aktuellen Förderperiode mit Mitteln
des federführend durch das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales umgesetzten ESF-Plus-
Bundesprogramms gefördert worden, und wenn
ja, in welchem Umfang (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 28. August 2026
Seit dem Jahr 2015 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
keine Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds bzw. aus dem
Europäischen Sozialfonds Plus oder in diesem Zusammenhang aus dem
Bundeshaushalt der Gewerkschaft der Polizei (GdP) oder für Projekte der
GdP bewilligt.
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63. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Wieso behauptet die Bundesregierung öffentlich,
dass „kein Entscheidungsspielraum [...] für die
Höhe der Regelsätze“ besteht
(Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Methodik der
Regelbedarfsermittlung – Fragen und Antworten,
www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/
Methodikder-Regelbedarfsermittlung-FAQ/faq-sozialhilfe-r
egelbedarfsermittlung.html?cms_templateQueryS
tring=methodik+regelbedarf&cms_showNoGeset
zesstatus=true&cms_showNoStatus=true#pm-5-A
usgaben-ermittlung, Antwort auf Frage 3.8), wenn
sie eine Anfrage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz ablehnt mit dem Hinweis auf „mögliche
Ausgestaltungsoptionen der künftigen
Regelbedarfsermittlung“, die gegenwärtig im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales entschieden
werden, und mit dem Hinweis, dass die
Veröffentlichung der Verwaltungsvereinbarung zwischen
dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
und dem Statistischen Bundesamt zur
Durchführung der Sonderauswertung der Einkommens-
und Verbrauchsstichprobe 2023 den
Entscheidungsfindungsprozess über zukünftige
Regelbedarfe beeinträchtigen würde (https://fragdenstaa
t.de/anfrage/sonderauswertung-der-
einkommensund-verbrauchsstichprobe-2023/1134095/anhang/
eingabe-name_geschwaerzt.pdf, S. 3)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 24. August 2026
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 23 auf
Bundestagsdrucksache 21/6151. Wie dort ausgeführt, steht die gesetzlich
vorgegebene Berechnung und Fortschreibung der Regelbedarfe einer
fortlaufenden Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der
bestehenden Systematik der Regelbedarfsermittlung nicht entgegen.
Entsprechend betreffen die im in der Fragestellung genannten Verfahren
nach dem Informationsfreiheitsgesetz angesprochenen möglichen
Ausgestaltungsoptionen nicht die geltenden gesetzlich normierten Vorgaben,
sondern deren Weiterentwicklung.
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64. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Wie bewertet die Bundesregierung die
Auffassung des Instituts für Arbeitsmarkt und
Berufsforschung zum Förderinstrument „Teilhabe am
Arbeitsmarkt“, dass die positiven Ergebnisse dieses
Instruments im Widerspruch stehen zur sinkenden
Zahl der Förderungen (https://iab-forum.de/foerde
rinstrument-teilhabe-am-arbeitsmarkt-erste-positi
ve-befunde-zur-beschaeftigungssituation-nach-fue
nfjaehriger-foerderung/), und wird die
Bundesregierung im Haushalt 2027 die Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit erneut anheben, damit
nicht nur eine Umwidmung von Fördermitteln in
Verwaltungsmittel vermieden wird, sondern die
Eingliederung wirklich effektiv gestärkt wird und
die ursprünglich vom damaligen Bundesminister
für Arbeit und Soziales Hubertus Heil
angestrebten 150.000 Förderungen im sozialen
Arbeitsmarkt erreicht werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 24. August 2026
Neuste Forschungsergebnisse des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung zu § 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
zeigen in der Tat erfreuliche Ergebnisse im Hinblick auf die langfristige
Arbeitsmarktintegration der geförderten Personen, insbesondere unter
Berücksichtigung ihrer besonderen Arbeitsmarktferne. Insofern wertet
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Instrument als
Erfolg. Die konkreten Förderentscheidungen werden in dezentraler
Verantwortung in den Jobcentern und abhängig von den Bedarfslagen vor Ort
getroffen. Der Bund formuliert keine bestimmten Vorgaben zu den
Förderungen vor Ort, steht jedoch mit der Bundesagentur für Arbeit über
die Entwicklung der Förderbestände im Austausch.
Die Zahl von „bis zu 150.000“ Förderungen bezog sich auf alle
Bemühungen der Bundesregierung hinsichtlich des Fortschritts beim Abbau
der Langzeitarbeitslosigkeit im SGB II. Dafür hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Gesamtkonzept „Mit Arbeit“ erarbeitet.
Das Teilhabechancengesetz und der Soziale Arbeitsmarkt bilden den
Kern und sind dennoch nur ein Teil dessen. Zwischen Januar 2018 und
März 2020 ging die Langzeitarbeitslosigkeit um rund 160.000 Personen
auf rund 709.000 zurück.
Im Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 sind insgesamt 9,95 Mrd.
Euro für das Gesamtbudget SGB II, Eingliederungsleistungen und
Verwaltungskosten, veranschlagt. Damit wird der Ansatz auf dem Niveau
des Jahres 2026 verstetigt und dem Koalitionsvertrag entsprochen, der
eine ausreichende Mittelausstattung der Jobcenter vorsieht. Zusammen
mit den Ausgaberesten in Höhe von 350 Mio. Euro stehen dem
Gesamtbudget damit insgesamt bis zu 10,3 Mrd. Euro im Jahr 2026 zur
Verfügung. Zudem wird der Passiv-Aktiv-Transfer mit einem erweiterten
Katalog an förderfähigen Maßnahmen fortgesetzt. Insgesamt stehen bis zu
700 Mio. Euro zusätzlich für Förderungen nach § 44f Absatz 6 SGB II
aus dem Ansatz für das Grundsicherungsgeld zur Verfügung. In den
Ansätzen seit dem Haushaltsjahr 2025 ist die finanzielle Entlastung durch
den Übergang der Zuständigkeit für Maßnahmen zur Förderung der be-
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ruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation von den
Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit berücksichtigt. Die Jobcenter
sollen bei der Verwendung des Gesamtbudgets SGB II in dezentraler
Verantwortung vor Ort entscheiden, ob eher eine maßnahmenorientierte
Eingliederungsstrategie – zulasten des Eingliederungsbudgets – oder
eher eine intensive Betreuung und Vermittlung durch die Beschäftigten
des Jobcenters – zulasten des Verwaltungsbudgets – dem Ziel der
Vermittlung in den Arbeitsmarkt dienlicher erscheint.
65. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu
vor, welche zusätzlichen Kosten entstehen
würden, falls einzelne Regelungen im Zuge der
Einführung der Neuen Grundsicherung durch
Gerichte für verfassungswidrig erklärt und infolgedessen
erneut gesetzliche oder administrative
Anpassungen erforderlich würden, und wenn ja, wie lauten
diese, und wenn nein, warum wurden
entsprechende Berechnungen bislang nicht
vorgenommen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 25. August 2026
Es liefen diesbezüglich keine Berechnungen vor und die
Bundesregierung sieht auch keine Veranlassung für solche.
66. Abgeordneter
Pascal Meiser
(Die Linke)
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen
Bundestages, dass durch sehr hohe
Vermittlungsgebühren, welche teilweise durch Beschäftigte an
private Agenturen für die Vermittlung aus
Drittstaaten nach Deutschland entrichtet werden
müssen, ein Überschreiten der Grenze zur
Zwangsarbeit nach Artikel 4 Absatz 2 der Europäischen
Menschenrechtskonvention möglich ist (vgl.
www.bundestag.de/resource/blob/1194928/WD-
6-044-26-EU-6-086-26.pdf), und in wie vielen
Fällen hat das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle Verfahren wegen Verstoßes gegen
das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
eingeleitet, bei denen durch sehr hohe
Vermittlungsgebühren der Verdacht auf Zwangsarbeit im
Sinne von § 2 Absatz 2 Nummer 3 LkSG bestand
(bitte jährliche Daten seit Inkrafttreten des
Gesetzes im Jahre 2023 ausweisen und bitte
aufschlüsseln, in wie vielen Fällen eine Sanktion im Sinne
von § 24 LkSG gegen Unternehmen verhängt
wurde) zu welchem Ergebnis diese Verfahren
geführt haben; falls bisher keine Verfahren
eingeleitet wurden, bitte erläutern, warum bisher keine
Verfahren eingeleitet wurden)?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 28. August 2026
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Wissenschaftlichen
Dienstes des Deutschen Bundestages, dass das bloße Bestehen hoher
Schulden sowie ungünstiger Arbeitsverhältnisse nicht ohne Weiteres
eine Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) begründet. Wie der
Wissenschaftliche Dienst ausführt, dürfte von einer unfreiwilligen
Arbeitsleistung und infolgedessen von Zwangsarbeit im Sinne der
Vorschrift erst auszugehen sein, „wenn die Intensität der Ausbeutung ein
Ausmaß erreicht, bei dem die mit der beruflichen Tätigkeit verbundenen
Nachteile in einem exzessiven Missverhältnis zu den zu erwartenden
Vorteilen stehen.“ Zudem muss auch aus Sicht der Bundesregierung
berücksichtigt werden, inwieweit ausbeuterische Vermittlungspraktiken
von Arbeitsvermittlungsagenturen dem konkreten Arbeitgeber jeweils
zugerechnet werden können. Letztlich kommt es – wie auch der
Wissenschaftliche Dienst in seinem Bericht bilanziert – auf eine umfassende
Würdigung aller Umstände des Einzelfalls an, wobei die abschließende
Beurteilung den Gerichten obliegt.
Die Fallerfassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) erfolgt nach der Art des jeweiligen Verbotstatbestands und der
betroffenen Sorgfaltspflicht. Eine darüberhinausgehende
Differenzierung erfolgt nicht. Daher liegen gegenwärtig keine geeigneten
Informationen vor, die einen Rückschluss erlauben, wie viele Verfahren durch
das BAFA eröffnet wurden, in denen aufgrund von „sehr hohen
Vermittlungsgebühren der Verdacht auf Zwangsarbeit im Sinne von § 2
Absatz 2 Nummer 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
bestand“.
Das BAFA hat im Zeitraum 1. Januar 2023 bis 24. August 2026 mit
Bezug zum Verbotstatbestand nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 LkSG
insgesamt 153 Verfahren (2023: 18, 2024: 2, 2025: 112, 2026: 21) eröffnet.
Etwaige Sanktionen wurden bislang nicht verhängt.
67. Abgeordnete
Sylvia Rietenberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Über welche aktuellen belastbaren Studien und
Szenarioanalysen zu den kurz-, mittel- und
langfristigen Auswirkungen von generativer und
anderer Künstlicher Intelligenz auf Beschäftigung,
Berufsstruktur und Qualifikationsanforderungen
in Deutschland verfügt die Bundesregierung im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales, und welche konkreten
arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Konsequenzen
(einschließlich für Anpassungen der Instrumente der
Bundesagentur für Arbeit) hat sie daraus seit 2023
gezogen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 27. August 2026
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) analysiert die
technologischen Entwicklungen insbesondere im Bereich der
Künstlichen Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf Arbeit z. B. auf Kom-
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petenzanforderungen, Arbeitsqualität, Produktivität oder Ungleichheit
kontinuierlich, um frühzeitig politische Handlungsbedarfe zu
identifizieren. Dabei werden sowohl einschlägige Studien ausgewertet als auch
eigene Forschungs- und Praxisprojekte umgesetzt. Bereits im Jahr 2020
hat das BMAS zu diesem Zweck das „Observatorium Künstliche
Intelligenz in Arbeit und Gesellschaft“ (kurz: KI-Observatorium) eingerichtet,
um gemeinsam mit Unternehmen, Wissenschaft, Gewerkschaften und
Zivilgesellschaft in mittlerweile mehr als 15 Projekten neben Daten und
Erkenntnissen auch konkrete Lösungen zur menschenzentrierten
Gestaltung von KI zu erarbeiten, z. B. Tools zur Befähigung von Beschäftigten
und Interessenvertretungen, Leitlinien und praxisnahe Handreichungen
für die menschenzentrierte Einführung von KI in Unternehmen oder
Software zur menschlichen Aufsicht von KI. Seit der allgemeinen
Verfügbarkeit generativer KI-Modelle ab etwa 2023 (insbesondere seit der
Veröffentlichung des Chatbots „ChatGPT“ im November 2022) wurde
ein Fokus auf die Auswirkungen generativer KI auf die Arbeitswelt
gelegt. Im Folgenden sind beispielhaft einige Projekte und Studien
aufgeführt:
• Das Projekt „ai:conomics“ (www.aiconomics.eu/) begleitet mit
experimentellen Feldstudien in Großunternehmen die Implementierung
von KI in der konkreten Arbeitspraxis. Dabei werden die
Auswirkungen des KI-Einsatzes auf die Unternehmensziele (z. B.
Produktivitätssteigerung), auf die Arbeitssituation und Anforderungen für
Beschäftigte sowie darauf aufbauend Beschäftigungs- und
Lohnentwicklungen am Arbeitsmarkt untersucht. Der Fokus liegt auf den
Erfolgsfaktoren betrieblicher Transformationsprozesse aus der
Perspektive der Unternehmensführung und der Beschäftigten.
• Mit dem breit angelegten Programm „AI in Work, Innovation,
Productivity, and Skills“ (AI WIPS – https://oecd.ai/en/work-innovation-
productivity-skills) erforscht die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung international vergleichend zentrale
Fragen rund um die Auswirkungen von KI in der Arbeitswelt. Das
Programm wurde von Anfang an maßgeblich durch das BMAS
gefördert.
• Im Projekt „Meinungsmonitor KI“ (www.ki-observatorium.de/rubrik
en/wissen/meinungsforschung-zum-ki-einsatz-in-der-arbeitswelt)
werden kontinuierlich Wahrnehmungen und Einstellungen der
deutschen Bevölkerung zum KI-Einsatz in der Arbeitswelt erhoben.
• Das Projekt „GENKIA“ (www.ki-observatorium.de/fileadmin/Downl
oads/Steckbriefe_Projektlandkarte_Neu/Steckbrief_KI-O-Projekt_GE
NKIA.pdf) untersucht den Einsatz von generativer KI in
ausgewählten Branchen und Berufsfeldern und analysiert die damit
verbundenen Veränderungen der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten und
der Arbeitsorganisation. Schwerpunkte sind die Produktivität durch
den Einsatz von generativer KI sowie resultierende Veränderungen
hinsichtlich Ungleichheiten im Betrieb, auf dem Arbeitsmarkt und in
der Gesellschaft.
• Im Projekt „MenschKI!“ (https://menschki.org/) werden zusammen
mit drei Praxisunternehmen soziotechnische Gestaltungsansätze für
die effektive und reflektierte Nutzung von generativer KI entwickelt
und erprobt. Dabei steht die Entwicklung einer interaktiven Lern- und
Reflexionsplattform im Mittelpunkt, die personalisiertes Lernen der
Beschäftigten im Umgang mit KI unterstützt.
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• Ein Forschungsprojekt des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) untersucht den Kompetenzwandel in Betrieben im
Zusammenhang mit KI. Mit dem Projekt sollen Rückschlüsse gezogen
werden, in welchen Branchen und Regionen sich KI verstärkt
verbreitet und wie sich Tätigkeiten und Kompetenzen der Beschäftigten
ändern. Das Projekt legt Schwerpunkte auf den Zusammenhang von
KI-Kompetenzen mit Fachkräfteengpässen sowie mit der
Beschäftigungs- und Lohnentwicklung.
• Das ESF Plus-Programm Zukunftszentren (https://zukunftszentre
n.de/?gad_source=1&gad_campaignid=24092280237&gclid=EAlaIQ
obChMI_7ep4_SxlgMVpKRoCR15vAAkEAAYASAAEgJcQf
D_BwE) unterstützt bundesweit Unternehmen, insbesondere kleinere
und mittlere Unternehmen (KMU), bei der partizipativen Einführung
digitaler KI-Systeme und sorgt dafür, dass diese gemeinsam mit den
Beschäftigten menschenzentriert gestaltet wird. Zentral für die
Zukunftszentren sind verschiedene Qualifizierungsangebote zum Thema
KI und Digitalisierung.
Die Arbeit des BMAS ist dabei gerade mit Blick auf digitale
Technologien wie KI grundsätzlich vorausschauend ausgerichtet. Im Kontext der
Strategischen Vorausschau des BMAS sind dabei u. a. verschiedene
Tiefenanalysen entstanden, z. B. Technologieszenarien zu generativer KI
(verfügbar unter: www.denkfabrik-bmas.de/fileadmin/Downloads/Publi
kationen/Generative_KI_Technologieszenarien_und_Auswirkungen_au
f_Arbeit_bis_2030.pdf) oder Kurzszenarien zu Mensch-Technik-
Interaktion (verfügbar unter: www.denkfabrik-bmas.de/fileadmin/Downloads/P
ublikationen/Arbeiten_mit_KI_fuenf_Szenarien_2030_bf.pdf). In dem
2026 gestarteten Forschungsprojekt „Schlüsseltechnologien und neue
Arbeitswelten: Perspektiven für Jobs, Innovation und gute Arbeit“
(Informationen verfügbar unter: www.denkfabrik-bmas.de/schwerpunkte/ar
beitsgesellschaft-2040/bmas-forschungsprojekt-zu-schluesseltechnol
ogen) wird zudem untersucht, wie technologische Entwicklungen den
Arbeits- und Wirtschaftsstandort Deutschland zukünftig verändern
werden – und welche Auswirkungen daraus für Beschäftigte und
Unternehmen entstehen. In der Analyse kommen auch Ansätze der Strategischen
Vorausschau zum Einsatz, um die Wechselwirkungen verschiedener
Einflussfaktoren, z. B. zwischen geopolitischen und technologischen
Dynamiken, abbilden zu können.
Auch im Fachkräftemonitoring des BMAS spielen die Auswirkungen
von KI eine wichtige Rolle. KI wird hierbei einerseits als strategisches
Werkzeug zur Abfederung von Fachkräfteengpässen analysiert und
fließt zeitgleich als Treiber des digitalen Wandels und somit
wirtschaftlichen Strukturveränderungen in die mittel- und langfristigen
Arbeitsmarktprognosen ein. Vertiefende Informationen dazu finden sich hier:
www.bmas.de/DE/Arbeit/Fachkraeftesicherung/Fachkraeftemonitoring/f
achkraeftemonitoring.html.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das IAB behalten aktuelle
Entwicklungen und die Studienlage zum Thema KI eng im Blick.
Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und Auswirkungen wie etwa auf
Qualifikationsanforderungen werden fortlaufend analysiert und im Austausch
mit dem BMAS ausgewertet. Publikationen zum Thema „Arbeitsmarkt
und künstliche Intelligenz“ des IAB sind abrufbar unter https://iab.de/the
men/sonderthemen/arbeitsmarkt-und-kuenstliche-intelligenz/publikation
en-zum-thema-arbeitsmarkt-und-kuenstliche-intelligenz/. Ganz
spezifisch hat das IAB Ende 2025 eine Szenario-Analyse zu den potenziellen
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Effekten für den deutschen Arbeitsmarkt veröffentlicht (abrufbar unter:
https://iab.de/publikationen/publikation/?id=15227157).
Zudem hat das BMAS mit Mitteln aus der damaligen KI-Strategie der
Bundesregierung bereits im Jahr 2022 eine KI-
Nachwuchsforschungsgruppe in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA) etabliert. So wurden Kompetenzen, Strukturen und Kapazitäten
innerhalb der BAuA zum Thema KI aufgebaut. Die Fragestellungen der
BAuA umfassen beispielsweise die Methoden und Kriterien hinsichtlich
der erforderlichen herstellerbezogenen Risikobeurteilung für in
Maschinen eingebaute KI.
Die langjährigen und kontinuierlich erhobenen Erkenntnisse werden
fortlaufend ausgewertet und fließen in die Arbeit des BMAS ein. Mit
Blick auf die Frage, wie KI die Arbeit in Betrieben tatsächlich verändert,
zeigt sich auf Basis der Synthese bestehender Mikroevidenz aus dem
vom BMAS seit 2021 geförderten Forschungsprojekt „ai:conomics“,
dass der Einsatz von KI die Produktivität und Qualität der Arbeit
spürbar steigert. Allerdings setzt ein solch erfolgreicher KI-Einsatz voraus,
dass KI-Anwendungen an konkrete Aufgaben und Prozesse angepasst
und Beschäftigte dazu befähigt werden, KI-Ergebnisse kritisch zu
prüfen. Ob die KI-Einführung gelingt, entscheidet sich somit weniger an
der Technik als an der Beteiligung der Beschäftigten, dem Aufbau
entsprechender Kompetenzen und transparenter Führung. Für den
produktiven, sicheren und menschenzentrierten KI-Einsatz ist es daher zentral,
dass Beschäftigte unabhängig von ihrer Arbeitserfahrung und ihrem
Qualifikationsniveau in der Breite befähigt werden, mit KI zu arbeiten.
Denn in der betrieblichen Praxis entsteht der zusätzliche Wert erst aus
der Mensch-Technik-Interaktion. Diesen Befund unterstützt die im
Sommer 2026 veröffentlichte KMU-Bedarfsstudie des Zentrums
Zukunft der Arbeitswelt (ZZA) im Rahmen des ESF Plus-
Förderprogramms Zukunftszentren. Auf der Basis von 1.000 befragten
Geschäftsführenden und Führungskräften in KMU wird Unterstützungsbedarf in
folgenden Feldern verortet: Einsatzmöglichkeiten von KI identifizieren,
KI technisch, rechtlich und organisatorisch in Arbeitsprozesse
integrieren sowie Weiterbildungsangebote erschließen. Die befragten
Unternehmen wünschen sich hierzu insbesondere individuelle Beratung und
Begleitung.
Investitionen in Qualifizierung und Weiterbildung sind genauso wichtig
wie Investitionen in die technische Infrastruktur und gewinnen mit Blick
auf den zunehmenden Einsatz von KI an Bedeutung. Die Instrumente
der Weiterbildungsförderung sind flexibel gestaltet und können auch für
den Erwerb von Kompetenzen im Zusammenhang mit KI genutzt
werden, sofern die allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Mit dem
Aus- und Weiterbildungsgesetz wurde die Fördersystematik vereinfacht
und die Inanspruchnahme erleichtert. Mit dem Qualifizierungsgeld
wurde die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte um ein
Transformationsinstrument erweitert.
Die Instrumente der BA werden ständig evaluiert und – auch mit Blick
auf die Transformation, also technologische und andere Entwicklungen
am Arbeitsmarkt – weiterentwickelt. Beispielsweise wurde im Rahmen
des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der
Arbeitsförderung, das sich aktuell im parlamentarischen Verfahren
befindet, das Instrument der Erprobung einer Beschäftigungsperspektive
eingebracht. Dieses dient dem Gelingen von Beschäftigungsübergängen
insbesondere in Zeiten der Transformation, die unter anderem durch
Entwicklungen im Bereich von KI getrieben ist. Die Erprobungsmög-
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lichkeit stärkt auch Arbeitsmarktdrehscheiben, die regional einen
direkten Übergang von Beschäftigung in Beschäftigung unterstützen, um
Arbeitslosigkeit zu vermeiden und nahtlose Jobübergänge zu erreichen.
Die Beratungs- und Förderangebote der BA spielen dabei eine wichtige
Rolle.
Die Ausbildungsförderinstrumente der BA werden ebenfalls regelmäßig
dahingehend überprüft, ob sie geeignet sind, den Berufseinstieg junger
Menschen – auch mit Blick auf KI-Entwicklungen – zu unterstützen und
ggf. weiterentwickelt.
Die Bundesregierung setzt die Nationale Weiterbildungsstrategie in der
21. Legislaturperiode fort (Bundestagsdrucksache 21/3730). Bis zum
Jahr 2030 soll die Weiterbildungsbeteiligung in der Erwerbsbevölkerung
um 11 Prozentpunkte auf 65 Prozent steigen. Darüber hinaus schlägt das
BMAS in seinem Impulspapier zur Weiterentwicklung der
Fachkräftestrategie (verfügbar unter: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/F
achkraeftestrategie/impulspapier-weiterentwicklung-fachkraeftestrategi
e.pdf?_blob=publicationFile&v=3) vor, Digitalisierung und den Einsatz
von KI als zusätzliches Handlungsfeld für die Fachkräftesicherung zu
berücksichtigen. Im laufenden Konsultationsprozess zur
Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie u. a. mit den Ländern und relevanten
Arbeitsmarktakteuren werden hierzu Erkenntnisse gewonnen und
geeignete Handlungsansätze identifiziert.
68. Abgeordnete
Sylvia Rietenberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Projekte zur Entwicklung oder zum
Einsatz von Künstlicher Intelligenz werden derzeit
im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales gefördert, und wie hoch sind
jeweils die veranschlagten Mittel sowie die bis
zum 31. Dezember 2025 abgeflossenen Ausgaben
(bitte nach Abteilung, Projekt, Laufzeit und
Fördervolumen aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 28. August 2026
Die Antwort für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Im nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales werden derzeit keine Projekte zur Entwicklung oder zum
Einsatz von Künstlicher Intelligenz gefördert.
Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der innerhalb der für die
Beantwortung zur Verfügung stehenden Frist ermittelbaren Informationen.
Aufgrund der kurzen Frist konnten die Angaben nicht in allen Punkten
abschließend bzw. vollständig erhoben und geprüft werden.
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Abteilung
Projekt
Fördervolumen
in TEuro
Laufzeit
bzw.
Laufzeitbeginn
Mittelabfluss
bis 2025
in TEuro
I Zukunftszentren 161.400 06.05.2022
bis
31.12.2028
20.216
VI Digitalisierung und Qualifizierung
pädagogischer Arbeitsprozesse in Zeiten von
Inklusion, drohender
Deprofessionalisierung und eines sich verändernden
Fachkraft-Begriffs in der stationären
Jugendhilfe
1.082 01.04.2024
bis
31.03.2027
297
VI Digitalisierung als Zukunftsweg:
Kompetenzen stärken und Kultur
verändern
727 01.01.2025
bis
31.12.2026
174
VI FutureCare 726 01.10.2024
bis
31.12.2026
198
VI MeKI KUZE 989 01.01.2025
bis
31.12.2027
196
VI Stark durch KI – Learning on the job:
Förderung von KI-Kompetenzen durch
flexible, nachhaltige
Weiterbildungsangebote für (sozial)pädagogische
Fachkräfte zur Bewältigung beruflicher
Herausforderungen.
1.014 01.07.2025
bis
30.06.2028
91
VI Zukunftszellen: KI-Kompetenzen
für dynamische Teams
940 01.04.2025
bis
31.3.2028
141
VI Die AWO Berlin wird wettbewerbsfähig
für eine digitale Zukunft
1.199 01.11.2025
bis
31.10.2028
32
VI Fachkräftegewinnung,
Organisationsentwicklung, Kompetenzmanagement,
Unternehmenskultur, Strategie
483 01.01.2026
bis
30.09.2028
VI KI und Innovation – Die Zukunft der
Sozialwirtschaft gestalten!
01.11.2025
bis
31.10.2028
19
VI Kontaktstelle Datenservice –
Teilprojekt seR
927 01.01.2026
bis
30.09.2028
32
VI Kontaktstelle Datenservice –
Teilprojekt ÜR
202 01.01.2026
bis
30.09.2028
VI NextGenerationVdK – für eine starke und
zukunftsfähige Interessenvertretung
888 01.01.2026
bis
31.10.2028
VI SmartDocs: Intelligente Dokumentation
in der Diakonie
1.127 01.01.2026
bis
30.09.2028
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Abteilung
Projekt
Fördervolumen
in TEuro
Laufzeit
bzw.
Laufzeitbeginn
Mittelabfluss
bis 2025
in TEuro
VI Stark durch KI – Learning on the job:
Förderung von KI-Kompetenzen durch
flexible, nachhaltige
Weiterbildungsangebote für (sozial)pädagogische
Fachkräfte zur Bewältigung beruflicher
Herausforderungen.
1.199 01.11.2025
bis
31.10.2028
36
VI Kita Connect – Innovative Vernetzung
für lebensphasen- und laufbahnorientierte
Personal- und Organisationsentwicklung
in Kitas
1.190 01.04.2025 225
VI Brücken in Beschäftigung –
branchenübergreifende Personaldrehscheiben mit
KMU Beteiligung
1.421 01.10.2025 91
VI Intergenerationaler Wissenstransfer und
Ansätze zur Diversitätsförderung in KMU
durch KI-gestützte Ansätze
555 01.12.2025 18
VI KANU – Kompetenzentwicklung –
Alle mitnehmen, nachhaltig-digital und
umfassend bildend.
1.136 01.10.2025 73
VI Gendergerechte Kommunikation 2.0 900 01.07.2023 475
VI KI-gestützte und barrierefreie
Lernumgebung
1.877 01.08.2025 207
VI Förderung der Automatisierungs- und
Innovationskompetenz in kleineren
Unternehmen durch den Einsatz von
generativen KI-Tools als kointelligente und
kokreative Partner
1.316 01.01.2026 73
VI Digitale Lernwelten und systematische
berufliche Weiterbildung in der
Hafenwirtschaft – LernWeltHafen
1.990 01.08.2025 138
VI SkillSuit – Kameraanzug für
Arbeitsplatznahes Lernen
1.102 01.04.2025 212
VI AusZeit – Ausbildung Zeitgemäß 1.688 01.10.2025 89
VI „Modellentwicklung innovativer
Lernkonzepte im Wandel der Arbeit
für diverse Arbeitnehmergruppen in
den Themen Datenanalyse, künstliche
Intelligenz und VR/AR“
674 01.06.2025 95
D AI4gIV: Augmented Interaction using
AI in Blended Learning Angeboten für
gesetzliche Interessenvertretungen
480 01.01.25
bis
31.12.26
191
D Bessere Berufschancen durch KI-basierte
Kompetenzerfassung und -entwicklung
450 01.01.25
bis
31.05.25
102
D Bessere Berufschancen durch KI-basierte
Kompetenzerfassung und -entwicklung
337 01.06.25
bis
31.08.26
184
D Bessere Chancen für Menschen mit
Behinderungen am Arbeitsmarkt durch
KI-gestützte Informationen zu
Unterstützungsleistungen
430 01.01.25
bis
31.12.26
91
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
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Abteilung
Projekt
Fördervolumen
in TEuro
Laufzeit
bzw.
Laufzeitbeginn
Mittelabfluss
bis 2025
in TEuro
D Chatbot trifft Verwaltung:
Intelligente Dialogsysteme als
Zukunftslösung für gemeinnützige Organisationen
316 01.01.25
bis
31.12.26
198
D KI-Ausbildungsplattform für Jugendliche
und junge Erwachsene
496 01.01.25
bis
31.12.26
207
D KI-basierte AR-Anleitungen 500 01.01.25
bis
31.12.26
183
D KI-gesteuerter MOOC für eine
kompetente Mitbestimmung beim betrieblichen
Einsatz von KI-Systemen
436 01.01.25
bis
31.08.26
197
D Virtuelle Praxisvorbereitung vor Einreise
von internationalen Pflegekräften: Case-
und AI-basierte realistische
Patienteninteraktionen im Herkunftsland erleben
499 01.01.25
bis
31.12.26
160
D Forschungsprojekt: ai:conomics 2.683 01.01.25
bis
31.12.26
821
D Forschungsprojekt:
„Meinungsmonitor KI“ (MeMo:KI)
521 01.09.24
bis
31.08.26
591
D Forschungsprojekt KI-Studios –
KI Erlebniswerkstätten für die
partizipative Gestaltung betrieblicher KI-
Anwendungen
6.500 01.01.23
bis
31.12.26
5.192
D Forschungsprojekt: Mensch KI 1.671 01.01.25
bis
31.12.27
557
D Forschungsprojekt Generative KI in der
Arbeitswelt: Anwendung, Auswirkungen
und Gestaltung (GENKIA)
1.156 01.04.24
bis
30.09.26
653
69. Abgeordnete
Zada Salihović
(Die Linke)
Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2023 bis 2025
sowie nach aktuellem Datenstand im Jahr 2026
jeweils in Sachsen, Ost- und Westdeutschland
regelmäßig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet
(bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und
relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl der
Beschäftigten ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 27. August 2026
Angaben des Statistischen Bundesamtes basierend auf Ergebnissen des
Mikrozensus zu abhängig Beschäftigten mit Sonn- und Feiertagsarbeit
können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ergebnisse
liegen bis zum Berichtsjahr 2025 vor.
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70. Abgeordnete
Zada Salihović
(Die Linke)
Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt
bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 in Sachsen, Gesamt-, Ost-
und Westdeutschland geleistet (bitte jeweils
getrennt angeben und sowohl die absoluten Zahlen
als auch den Anteil an allen Arbeitsstunden
darstellen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 27. August 2026
Angaben des Statistischen Bundesamtes basierend auf Ergebnissen des
Mikrozensus zu geleisteten Überstunden können den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden.
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71. Abgeordnete
Zada Salihović
(Die Linke)
Wie viele Beschäftigte hatten nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2023 bis 2025
sowie nach aktuellem Datenstand im Jahr 2026 in
Sachsen, Ost- und Westdeutschland regelmäßig
überlange Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden
pro Woche (bitte jeweils für jedes Jahr einzeln die
absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die
Gesamtzahl der Beschäftigten ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 27. August 2026
Angaben des Statistischen Bundesamtes basierend auf Ergebnissen des
Mikrozensus zu abhängig Beschäftigten mit überlangen Arbeitszeiten
können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ergebnisse
liegen bis zum Berichtsjahr 2025 vor.
Tabelle: Abhängig Beschäftigte mit überlangen Arbeitszeiten1)
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Deutschland 1.284 3,3 1.185 3,0 1.155 3,0
Früheres Bundesgebiet 1.093 3,5 1.003 3,2 981 3,1
Neue Länder mit Berlin 192 2,7 182 2,6 174 2,5
Sachsen 39 2,2 49 2,7 44 2,5
1) Die normalerweise geleistete Arbeitszeit liegt bei 49 und mehr Stunden pro Woche.
2) zensusrevidiertes Endergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2023.
3) Endergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2024.
4) Erstergebnis der Arbeitskräfteerhebung 2025.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
72. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Über wie viele aktive (aktiv an dieser Planung
beteiligte, nicht an Planungen für andere Projekte
„verliehene“) Planungskräfte verfügte die
Planungsgruppe für die Neubaustrecke Hamburg–
Hannover jeweils zum 31. Juli in den Jahren
2023, 2024, 2025 und 2026 (umgerechnet in
Vollzeit, ohne Planungskräfte, die für andere Projekte
eingesetzt wurden)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 28. August 2026
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG werden im Rahmen des
Projektmanagements Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne der
Arbeitseffizienz entsprechend des Arbeitsanfalls der einzelnen Projekte
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projektübergreifend eingesetzt. Eine konkrete Erfassung des jeweiligen
projektbezogenen Arbeitsanteils und damit genaue Angaben im Sinne
der Fragestellung liegen somit nicht vor.
73. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Wird sich der Bund zur Umsetzung der im Vertrag
von Aachen festgeschriebenen „Reaktivierung der
Eisenbahnverbindung Freiburg–Colmar“ über die
bereits erfolgte Beteiligung an den
Planungskosten hinaus an der Finanzierung der Umsetzung
des Vorhabens einschließlich des Baus der
notwendigen Brücken beteiligen, insbesondere vor
dem Hintergrund des derzeitigen Planungsstopps,
welcher von der Landesregierung Baden-
Württemberg mit einer angespannten Haushaltslage
begründet wird, und falls ja, aus welchen Mitteln
soll dieses Engagement finanziert werden, und
falls nein, aus welchen Gründen nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 27. August 2026
Die im Zusammenhang mit dem Vertrag von Aachen genannte
Reaktivierung der Eisenbahnverbindung Freiburg–Colmar dient primär dem
Nahverkehr. Zur Unterstützung der Länder wurden im Bundeshaushalt
Fördermittel für „Machbarkeitsstudien für grenzüberschreitende
Mobilität zur Umsetzung des Aachener Vertrages“ (Titel 682 01) bereitgestellt,
mit denen Planungen bis zum Abschluss der Vorplanung anteilig
gefördert werden können.
In der Sitzung des Lenkungskreises am 6. Juli 2026 wurden die
Ergebnisse der erweiterten Grundlagenplanung (Leistungsphase 1 HOAI,
anteilig aus den o. g. Mitteln finanziert) des Vorhabens durch die beiden
Eisenbahninfrastrukturunternehmen SNCF Réseau und DB InfraGO AG
präsentiert. Im nächsten Schritt ist zu entscheiden, ob die Vorplanung
(Leistungsphase 2 HOAI) des Projektes beauftragt wird.
In der Sitzung des Lenkungskreises kamen die Partner überein, dass
trotz der positiven Ergebnisse der Grundlagenplanung derzeit nicht über
die Planungsfortführung entschieden werden kann. Es wurde vereinbart,
mögliche Optionen für die Fortführung des Projekts zu erörtern.
Vom Bund wurde im Bundeshaushalt 2026 und im Regierungsentwurf
zum Bundeshaushalt 2027 für den Titel 1202 682 01 Vorsorge mit für
die Weiterführung der Planungen bis zum Abschluss der Vorplanung
getroffen. Insofern gibt es keine haushalterischen Hindernisse für eine
Planungsfortführung, soweit eine Einigung mit der französischen Seite
möglich ist.
Mit fortgeschrittener Planung und einem entsprechenden Antrag kann
nach Abschluss der Planungen der deutsche Anteil für die baulichen
Umsetzung bei Vorlage der Fördervoraussetzungen als
Nahverkehrsvorhaben anteilig mit Bundesmitteln nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden. Über das GVFG-
Bundesprogramm könnten bis zu maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen
Baukosten finanziert werden.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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74. Abgeordneter
Julian Joswig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche der Empfehlungen aus dem im September
2023 vorgelegten Abschlussbericht der
Beschleunigungskommission Mittelrhein, insbesondere zur
Verknüpfung einer beschleunigten Umsetzung
von Maßnahmen zur Abladeoptimierung mit
Naturschutz- und Auenentwicklungsmaßnahmen,
wurden seitdem umgesetzt bzw. aus welchen
Gründen bislang nicht umgesetzt, und welche
Rolle spielten dabei fachliche oder
verfahrensbezogene Einwände der Generaldirektion
Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 28. August 2026
Ausgehend von der Beschleunigungskommission Mittelrhein (BKMR)
hat die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die
vielversprechendsten Beschleunigungshebel für die Maßnahme initiiert. Ein
Schwerpunkt lag auf den Elementen „Verstärkung des Projektteams mit
geeigneten Fachkräften“ sowie „Optimierung der Prozesse im Sinne
einer agilen und schlagkräftigen Projektorganisation“.
Ein wesentlicher Beschleunigungshebel aus dem Handlungsfeld 2:
Schifffahrt, Mensch und Umwelt – mehr Akzeptanz durch „Win-win“
und gute Kommunikation wurde durch die Teilnehmer der BKMR in der
Forcierung von Maßnahmen zur Auenentwicklung gesehen. Einwände
bestehen zu diesem Punkt seitens der GDWS insofern nicht, als dass der
Träger des Vorhabens, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein,
nach Möglichkeit anstrebt, Maßnahmen zur Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie in der gesetzlichen Zuständigkeit des Bundes zur
Unterstützung benachbarter/zusammenhängender Maßnahmen Dritter in den
Auen durchzuführen.
75. Abgeordneter
Julian Joswig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aus welchen Gründen ist der im September 2023
vorgelegte Abschlussbericht der
Beschleunigungskommission Mittelrhein derzeit nicht mehr
öffentlich über die Internetseiten der
Bundesregierung bzw. des zuständigen Geschäftsbereichs
abrufbar, und wo ist der Bericht sonst für die
Öffentlichkeit zugänglich aufzufinden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte
vom 28. August 2026
Im Zuge verschiedener Aktualisierungen der Homepage des
Bundesministeriums für Verkehr wurde der Abschlussbericht der
Beschleunigungskommission Mittelrhein in das online-Archiv verschoben. Es ist
geplant, den Bericht zukünftig über die Homepage des Projektträgers
bereitzustellen.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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76. Abgeordneter
Maximilian Kneller
(AfD)
Weicht der neue Bundesminister für Verkehr
Steffen Bilger von der Position des vorherigen
Verkehrsministers Patrick Schnieder hinsichtlich
der Magnetschwebebahntechnologie ab, und was
ist seine konkrete Position zu dieser Technologie?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 28. August 2026
Wie im Koalitionsvertrag formuliert, soll das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für die Förderung von Magnetschwebebahnen im
Personennahverkehr geöffnet werden.
77. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann werden die vom ehemaligen
Bundesminister für Verkehr Patrick Schnieder angekündigten
Gespräche zwischen der deutschen und
französischen Regierung stattfinden, um einen
Finanzierungsweg für die auf französischer Seite nicht
alleine zu bewältigenden Kosten für das
Bahnprojekt Breisach-Colmar auszuloten, und für welche
Finanzierungsinstrumente für den regionalen
grenzüberschreitenden Schienenverkehr setzt sich
die Bundesregierung in den laufenden
Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen
der EU ein (www.bundestag.de/resource/blob/120
2174/20260612_vorabfassung_protokoll.pdf,
S. 24)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 27. August 2026
Die im Zusammenhang mit dem Vertrag von Aachen genannte
Reaktivierung der Eisenbahnverbindung Freiburg–Colmar dient primär dem
Nahverkehr. Zur Unterstützung der Länder wurden im Bundeshaushalt
Fördermittel für „Machbarkeitsstudien für grenzüberschreitende
Mobilität zur Umsetzung des Aachener Vertrages“ (Titel 682 01) bereitgestellt,
mit denen Planungen bis zum Abschluss der Vorplanung anteilig
gefördert werden können.
In der Sitzung des Lenkungskreises am 6. Juli 2026 wurden die
Ergebnisse der erweiterten Grundlagenplanung (Leistungsphase 1 HOAI,
anteilig aus den o. g. Mitteln finanziert) des Vorhabens durch die beiden
Eisenbahninfrastrukturunternehmen SNCF Réseau und DB InfraGO AG
präsentiert. Im nächsten Schritt ist zu entscheiden, ob die Vorplanung
(Leistungsphase 2 HOAI) des Projektes beauftragt wird.
In der Sitzung des Lenkungskreises kamen die Partner überein, dass
trotz der positiven Ergebnisse der Grundlagenplanung derzeit nicht über
die Planungsfortführung entschieden werden kann. Es wurde vereinbart,
mögliche Optionen für die Fortführung des Projekts zu erörtern.
Vom Bund wurde im Bundeshaushalt 2026 und im Regierungsentwurf
zum Bundeshaushalt 2027 für den Titel 1202 682 01 Vorsorge mit für
die Weiterführung der Planungen bis zum Abschluss der Vorplanung
getroffen. Insofern gibt es keine haushalterischen Hindernisse für eine Pla-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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nungsfortführung, soweit eine Einigung mit der französischen Seite
möglich ist.
Mit fortgeschrittener Planung und einem entsprechenden Antrag kann
nach Abschluss der Planungen der deutsche Anteil für die baulichen
Umsetzung bei Vorlage der Fördervoraussetzungen als
Nahverkehrsvorhaben anteilig mit Bundesmitteln nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden. Über das GVFG-
Bundesprogramm könnten bis zu maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen
Baukosten finanziert werden.
78. Abgeordnete
Filiz Polat
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unte
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- asked ← Rocco Kever (Frage)
- asked ← Sahra Mirow (Frage)
- asked ← Sandra Detzer (Frage)
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- authored ← Silvia Breher (Antwort)
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- part_of_vorgang → Aberkennung von Sozialleistungen für ausreisepflichtige Personen in den Jahren 2025 und 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Abschiebungen im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien im Jahr 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Absenkung der Gasspeicherfüllstandsvorgaben und Sicherstellung der Versorgungssicherheit im Winter (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Afghanische Staatsangehörige mit deutscher Aufnahmezusage in Pakistan (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte im Rahmen des vorzeitigen Kohleausstiegs im mitteldeutschen Revier (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aufnahme der Türkei in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausgestaltung der Höhe von Regelsätzen im Rahmen der Regelbedarfsermittlung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausschluss männlicher Opfer häuslicher Gewalt vom Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswanderung von Personen mit israelischer Staatsangehörigkeit von Deutschland nach Israel seit 2008 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen des Pflegeneuordnungsgesetzes auf Pflege- und Erwerbsarbeit pflegender Angehöriger (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen einer Einbeziehung privat Pflegepflichtversicherter in die soziale Pflegeversicherung auf den Beitragssatz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bearbeitung von Anträgen auf Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in den letzten zwölf Monaten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung für pflegende Angehörige in den Jahren 2023 bis 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Bekämpfung der Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Berücksichtigung von Hilfsangeboten für LSBTIQ* im Rahmen der Stärkung der nationalen Suizidprävention (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Betriebliche Anweisungen der Deutschen Bahn zum Ein- und Ausstieg an Bahnsteigen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bundesmittel für die Förderung der freiwilligen Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer im Jahr 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bußgeldentscheidungen nach § 149 der Gewerbeordnung für das Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Datengrundlage und wissenschaftliche Belege für die Energieeinsparziele 2030/2045 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Definition und technische Ausgestaltung von "Smart Meter Light" im Programm für Aufschwung und Beschäftigung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Deutsch-französische Gespräche zur Finanzierung des Bahnprojekts Breisach-Colmar (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einreiseverweigerungen gegenüber russischen Journalisten seit 2017 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung zur "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung der Anzahl von Leistungsberechtigten nach dem SGB II mit vorübergehendem Ausschluss von der Arbeitsvermittlung wegen ärztlicher (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung der Gaspreise an der Börse und für Endkunden vor dem Hintergrund der Sperrung der Straße von Hormus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung der humanitären und sicherheitspolitischen Lage in El Obeid und Nord-Kordofan im Sudan (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ergebnisse der GIZ-Sonderprüfung 2024 in Madagaskar (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ergebnisse der Prüfung des US-Gesetzentwurfs "Connected Vehicle Security Act" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erhöhung der Bezüge des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erkenntnisse zum Verbleib deutscher Rüstungsexporte in die VAE hinsichtlich des Sudan-Konflikts (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzielle Beteiligung des Bundes an der Reaktivierung der Eisenbahnverbindung Freiburg-Colmar (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung der Gewerkschaft der Polizei aus Mitteln des Bundes bzw. des Europäischen Sozialfonds seit 2015 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Forderung des Staatsministers Wolfram Weimer nach einer europäischen Eigentümerstruktur von TikTok (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Geförderte KI-Projekte im Geschäftsbereich des BMAS (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Geleistete Mehr- und Wochenendarbeit durch Beschäftigte in Sachsen sowie Ost- und Westdeutschland seit 2023 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Hitzebedingter Unterrichtsausfall an Schulen bis zum 14. August 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Konsequenzen aus dem Anschlag auf dem Christopher Street Day in Berlin (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil vom 4. Juni 2026 zu Sozialleistungen in Dublin-Fällen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Konsequenzen aus US-Sanktionen gegen Personal des IStGH (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Konsolidierte Liste der EUAA zu den Rückführungsflughäfen der einzelnen Mitgliedstaaten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kostenschätzungen für sanierungsbedürftige Eisenbahnbrücken im Landkreis Leer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Lokale Unternehmenszusammenschlüsse im Bereich Verteidigung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen gegen den Missbrauch von Gewerbesteuer-Oasen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Erfüllung der Gasspeicherfüllstandsverordnung zum 1. November 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Grundgesetzänderung zur Stärkung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Mehrkosten bei verfassungswidrigen Regelungen der Neuen Grundsicherung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Verwehrung von Informationen des Verfassungsschutzverbundes für Mitglieder AfD-geführter Landesregierungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nichtbewertbarkeit durch die ZAB als Entscheidungsgrundlage in Visumverfahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Notwendigkeit eines Unitarisierungsabkommens mit den Niederlanden zur Nutzung grenzüberschreitender Gaslagerstätten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Personalausstattung der Planungsgruppe für die Neubaustrecke Hamburg-Hannover seit 2023 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position des neuen Bundesministers Steffen Bilger zur Magnetschwebebahntechnologie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Preisentwicklung in der Schweinehaltung und Zahl der Schweinehalter in den letzten zehn Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Projektstart der Förderrichtlinien zur Frauengesundheit und Zeitplan für den Mittelabruf (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung der Epstein-Files auf in Deutschland verfolgbare Straftaten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung eigenwirtschaftlicher Tragfähigkeit gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Schienenpersonenfernverkehr seit Beginn der Legislaturperio (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung von Social-Media-Konten bei Einreisen und Visa-Anträgen aus Drittstaaten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtssicherheit für Unternehmen beim Wechsel vom zivilen in den Rüstungsbereich im Rahmen der EU-Taxonomie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Reformpläne der Bundesregierung für die restliche Wahlperiode (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Risiko von Zwangsarbeit durch hohe Gebühren bei der Vermittlung bzw. Beschäftigung aus Drittstaaten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schließung von Steuerschlupflöchern bei Dividenden über § 49 EStG (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sicherheitsrelevante Drohnenvorfälle an Verkehrsflughäfen seit dem 1. Januar 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stärkung der Detektion und Abwehr von Drohnen in Sektoren der kritischen Infrastruktur (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Steuerliche Be- und Entlastung von Alleinstehenden ohne Kinder durch die geplante Einkommensteuerreform 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Studien und Szenarioanalysen zu den Auswirkungen von KI auf den Arbeitsmarkt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Technische Probleme und Aufenthalt des Luftwaffenflugzeugs für Regierungsflüge auf den Seychellen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umfang und Kriterien der Erfassung afghanischer Staatsangehöriger zur Abschiebung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umgang der Bundesregierung mit dem Abschlussbericht der Beschleunigungskommission Mittelrhein von September 2023 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unerlaubte Einreisen seit Beginn der 21. Wahlperiode (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unitarisierungsabkommen mit den Niederlanden für die grenzüberschreitende Gasförderung im Teilfeld N04-A (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterbesetzte Dienstposten bei der Brigade Litauen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterbringung des UN-Archivs des ehemaligen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützung der Frankfurter Zoologischen Gesellschaft für die Umwandlung des Enguserosambu Community Forest in Tansania (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützung eines EU-weiten Importstopps für Produkte aus israelischen Siedlungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verhinderung der Stilllegung des Steam-Crackers am Dow Chemical-Standort Böhlen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verschärfung der Anforderungen für Investitionsprüfungen aus Drittstaaten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vollzug der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörden (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vollzug des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wissenschaftliche Grundlage für die Aussage von Bundesminister Carsten Schneider zur Reduktion der Treibhausgase durch den Einsatz erneuerba (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan und der Sachstand für die Erstellung eines nationalen Schutzraumkonzepts (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)