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Schriftliche Frage 18 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern macht sich die Bundesregierung die Forderungen aus der CDU zu einer Anhebung des dritten Tarifeckwerts von 69.878 auf 80.000 Euro…

dip / schriftliche_frage 13.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 18 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern macht sich die Bundesregierung die Forderungen aus der CDU zu einer Anhebung des dritten Tarifeckwerts von 69.878 auf 80.000 Euro… Frage 18 (Sascha Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern macht sich die Bundesregierung die Forderungen aus der CDU zu einer Anhebung des dritten Tarifeckwerts von 69.878 auf 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, ab dem der Spitzensteuersatz greifen soll, zu eigen – insbesondere vor dem Hintergrund der zu erwartenden Mindereinnahmen (vgl. https://table.media/berlin/talkof-the-town/einkommenssteuer-was-der-reformvo rschlag-der-cdu-kosten-wuerde-und-wo-die-herau sforderungen-liegen) –, und welche Überlegungen bestehen, um auch jene Einkommensteuerpflichtigen zu entlasten, die ein zu versteuerndes Einkommen zwischen dem zweiten und dritten Tarifeckwert (also zwischen 12.348 und 69.878 Euro) haben (www.deutschlandfunk.de/unterschiedlich e-reaktionen-auf-steuervorschlaege-von-linneman n-klingbeil-arbeitet-an-entlastungskon-102.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 9. März 2026: Die Bundesregierung nimmt Steuerreformvorschläge aus dem politischen und wissenschaftlichen Raum zur Kenntnis. Nach den zum Jahresanfang 2026 in Kraft getretenen Entlastungen für Einkommensteuerzahlende und Kindergeldbeziehende sind die Beratungen der Bundesregierung über weitere Verbesserungen noch nicht abgeschlossen. Entscheidungen zu Änderungen beim Einkommensteuertarif bedürfen – auch im Kontext der Prüfung der zur Freistellung des Existenzminimums gegebenenfalls notwendigen Tarifanpassungen ab 2027 – einer umfassenden Vorbereitung und werden im Verlauf des Jahres 2026 getroffen.

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