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Schriftliche Frage 5 von Iris Nieland (AfD): Welcher Betrag der institutionellen Bundesförderung der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB) wurde im Jahr 2026 dem Gropius…

dip / schriftliche_frage 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.

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Schriftliche Frage 5 von Iris Nieland (AfD): Welcher Betrag der institutionellen Bundesförderung der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB) wurde im Jahr 2026 dem Gropius… Frage 5 (Iris Nieland, AfD): Welcher Betrag der institutionellen Bundesförderung der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB) wurde im Jahr 2026 dem Gropius Bau zugewiesen (bitte auch den Anteil dieser Mittel für die Ausstellung „Marina Abramović: Balkan Erotic Epic. The Exhibition“ angeben), und welche Vorgaben, Ziele oder Erwartungen macht die Bundesregierung hinsichtlich der inhaltlichen Verwendung der Bundesmittel der KBB durch die einzelnen Geschäftsbereiche? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 12. August 2026: Der Martin-Gropius-Bau gehört zum Geschäftsbereich des Hauses der Berliner Festspiele. Das Haus der Berliner Festspiele ist einer von drei künstlerischen Geschäftsbereichen der Kulturveranstaltung des Bundes in Berlin GmbH (KBB). Der Bund fördert die KBB institutionell. Der Martin-Gropius-Bau verausgabt laut Wirtschaftsplan 2026 Mittel in Höhe von rund 3,6 Mio. Euro. Die Ausstellung „Balkan Erotic Epic“ wird überwiegend aus Mitteln des Hauptstadtkulturfonds und Eintrittsgeldern finanziert. 2025 wurden zur Vorbereitung der Ausstellung zudem 48 T Euro aus institutionellen Mitteln verwendet. Unternehmensgegenstand der KBB ist gemäß des Gesellschaftsvertrages die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Veranstaltungen im kulturellen Bereich in der Hauptstadt Berlin. Dieser Zweck spiegelt sich in wiederkehrenden Festivals, interdisziplinären Schwerpunktprogrammen, Reihen sowie Einzelveranstaltungen wider. Dies schließt die Präsentation herausragender Festspielproduktionen im In- und Ausland sowie vom Gesellschafter veranlasste Sonderveranstaltungen ein. Die Mittel aus der institutionellen Zuwendung müssen für diesen Zweck verwendet werden. Konkrete Vorgaben hinsichtlich der Mittelverwendung werden im Zuwendungsbescheid geregelt. Dieser beinhaltet u. a. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I). Die künstlerische Ausgestaltung des Programms im Martin-Gropius-Bau wird von der Direktorin des Martin-Gropius-Baus und dem Intendanten des Hauses der Berliner Festspiele verantwortet. Die künstlerische Freiheit wird durch Artikel 5 Absatz 3 GG geschützt.

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