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Finanzierung, Programm und Ausrichtung des Hauses der Kulturen der Welt (Antwort zu Drs. 21/1235)

dip / drucksache 29.08.2025 · WP 21 · 21/1412 · Antwort · Original ↗

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Finanzierung, Programm und Ausrichtung des Hauses der Kulturen der Welt (Antwort zu Drs. 21/1235) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1412 21. Wahlperiode 29.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1235 – Finanzierung, Programm und Ausrichtung des Hauses der Kulturen der Welt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das „Haus der Kulturen der Welt“ (HKW) wurde 1957 als „Kongresshalle“ von der amerikanischen Besatzungsmacht an West-Berlin gestiftet. 1989 erhielt es seinen heutigen Namen und soll seitdem den Zweck einer interkulturellen Begegnungsstätte erfüllen. Wie das Haus selbst angibt, basiert das Programm des HKW auf „migrantisch verorteten Wissensformen“ und orientiert sich an der „emanzipatorische[n] Maxime der Haitianischen Revolution (1791 – 1804)“, jeder Mensch ist ein Mensch („tout moun se moun“; www.hk w.de/the-house/about/about, letzter Aufruf: 22. Juli 2025). Gleichwohl deutet in den Augen der Fragesteller die Eigenbeschreibung des HKW bereits auf eine Diskursverengung hin: „Im Haus der Kulturen der Welt gibt es keinen Raum für Hassreden oder Gewalt jeglicher Art. Es gibt keinen Raum für Ableismus, Altersdiskriminierung, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit, Rassismus, Sexismus, Trans*feindlichkeit und dergleichen“ (s. o.). Ob das HKW weiteren Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie Deutschfeindlichkeit und Christenfeindlichkeit – Phänomenen, die in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile so häufig anzutreffen sind, dass sie von der Bundesregierung in ihrer Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) geführt werden (www.bka.de/SharedDo cs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/2024PMKFallzahle n.pdf?__blob=publicationFile&v=2, letzter Aufruf: 22. Juli 2025) – genauso wenig Raum bieten will, bleibt an dieser Stelle unbestimmt. Das gesamte Programm des HKW weist nach Eindruck der Fragesteller deutliche postkoloniale und migrationsfreundliche Tendenzen auf. So greift etwa die Gesprächsreihe „Heimatisierung“ die Handlungsstrategien migrantischer Communitys und der Antifa auf (www.hkw.de/the-house/press/2025/03-18-20 25-Heimatisierung, letzter Aufruf: 22. Juli 2025). Auch die einseitige Thematisierung tatsächlicher oder vermeintlich fremdenfeindlicher Gewaltakte ist Gegenstand zahlreicher Programmpunkte, wohingegen das weitaus größere Ausmaß migrantischer Gewalt keinerlei Erwähnung findet (vgl. https://www.h kw.de/the-house/about/about; www.hkw.de/programme/heimatization, letzter Aufruf: 22. Juli 2025). Chefkurator der mit deutschen Steuergeldern finanzierten Institution ist derzeit Bonaventure Soh Bejeng Ndikung, der aus Kamerun Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 28. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. stammt (www.hkw.de/the-house/team/bonaventure-soh-bejeng-ndikung, letzter Aufruf: 22. Juli 2025). Im vergangenen Jahr beklagten zwei ehemalige Jurorinnen des Internationalen Literaturpreises, der vom HKW vergeben wird, dass die Preisvergaben nach anti-weißen, rassischen Kriterien vonstattengingen (https://jungefreiheit.de/kul tur/2024/anti-weisser-rassismus-bei-internationalem-literaturpreis-berlin/, letzter Aufruf: 22. Juli 2025). Politische und ethnisch-rassische Kriterien hätten eine maßgebliche Rolle bei der Auswahl gespielt. Die beiden ehemaligen Jurorinnen sagten weiter aus, dass sie ihre Kritik auch gegenüber der HKW- Spitze um den Intendanten Bonaventure Soh Bejeng Ndikung vorgebracht hätten (vgl. https://jungefreiheit.de/kultur/2024/anti-weisser-rassismus-bei-intern ationalem-literaturpreis-berlin/-, letzter Aufruf: 22. Juli 2025). Das HKW wies die Vorwürfe in einer kurzen Stellungnahme zurück (www.hkw.de/the-house/ press/2023/16.05.2024-Stellungnahme-ILP-2024#main, letzter Aufruf: 22. Juli 2025). Ab dem 27. September 2025 werden Jan Böhmermann und die „Gruppe Royale“ unter dem Titel „Die Möglichkeit der Unvernunft“ ein sogenanntes HKW-Takeover durchführen, in dessen Rahmen eine Ausstellung und „ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm mit besonderen Konzerten, Shows, TV- Aufzeichnungen, Performances, Filmvorführungen und Gesprächsrunden“ stattfinden soll (www.hkw.de/programme/die-moeglichkeit-der-unvernunft, letzter Aufruf: 22. Juli 2025). Seit 2001 wird das HKW als national bedeutende Berliner Kultureinrichtung gefördert, wobei der Bund die Finanzierung eigenverantwortlich übernimmt. Im Aufsichtsrat der dem HKW übergeordneten „Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH“ sind neben dem Staatsminister für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer weitere Repräsentanten des Bundes vertreten (www.kbb.eu/aufsichtsrat, letzter Aufruf: 22. Juli 2025). Programm und politische Ausrichtung der Institution liegen demnach im Geschäfts- bzw. Einflussbereich der Bundesregierung.  1. Wie hoch ist das Gesamtbudget des Hauses der Kulturen der Welt in den letzten zehn Jahren einschließlich 2025 gewesen, und auf welche Summe belaufen sich in diesem Zeitraum die Projektförderungen (bitte nach Jahr, Projektname und Kurzbeschreibung des Projektes aufschlüsseln)? Das Haus der Kulturen der Welt (HKW) ist einer von vier Geschäftsbereichen der Kulturveranstaltung des Bundes in Berlin GmbH (KBB). Der Bund fördert die KBB institutionell; diese verteilt die Fördermittel nach internem Schlüssel auf die einzelnen Geschäftsbereiche. Laut Bundeshaushalt sind bzw. waren für die Förderung der KBB in den letzten zehn Jahren folgende Mittel etatisiert. Jahr Fördersumme T Euro 2025 57.014 2024 59.764 2023 54.739 2022 75.723 2021 47.436 2020 44.346 2019 40.889 2018 40.019 Jahr Fördersumme T Euro 2017 37.158 2016 31.389 Das HKW hat in den letzten zehn Jahren (inkl. 2025) zusätzlich folgende Projektförderungen aus dem Haushalt der BKM erhalten. Jahr Projekttitel Fördersumme T Euro 2024-2025 heimaten 3.000 2024 Skarfiten 200 2016-2019 100 Jahre Gegenwart 15.000 2018-2020 Kanon und Weltbilder 2.800 2017-2023 Das Neue Alphabet mit Archiven 16.000 Förderung erhielt das HKW auch durch das Auswärtige Amt. Jahr Fördersumme T Euro 2025 0 2024 500 2023 800 2022 800 2021 1.250 2020 1.250 2019 1.250 2018 1.250 2017 1.250 2016 1.250  2. Welche Behörden, Institutionen, Stiftungen, Sponsoren oder Bundesministerien sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Förderung des HKW beteiligt? Das HKW wird institutionell durch den BKM gefördert und erhielt bis 2024 auch mehrjährige Projektförderung durch das AA. Darüber hinaus generiert das HKW für einzelne Projekte eigenverantwortlich Drittmittel. Eine dezidierte Übersicht zu den Drittmittelgebern liegt der Bundesregierung nicht vor. a) Wie und durch wen wurde über die Berufung von Bonaventure Soh Bejeng Ndikung entschieden? Der Aufsichtsrat der KBB hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2021 einstimmig den Beschluss gefasst, der alleinigen Gesellschafterin Bundesrepublik Deutschland zu empfehlen, einen Geschäftsführeranstellungsvertrag mit Prof. Bonaventure Ndikung zu schließen und diesen zum Geschäftsführer des HKW zu bestellen. Die Gesellschafterin ist diesem Vorschlag gefolgt. b) Wie viele Wochen- oder Monatsarbeitsstunden sind mit ihm vereinbart? Zu Personaleinzelangelegenheiten kann keine Auskunft erteilt werden. c) Wie hoch ist sein monatliches Gehalt? Auf den Beteiligungsbericht der Bundesregierung wird verwiesen: www.bunde sfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/bet eiligungsbericht-des-bundes-2024.html. d) Handelt es sich um einen unbefristeten oder einen befristeten Arbeitsvertrag? Es handelt sich um einen befristeten Arbeitsvertrag. e) Wurde eine Kündigungsfrist vereinbart? Zu Personalangelegenheiten kann keine Auskunft erteilt werden. f) Wurde die Position der Leitung bzw. Intendanz des HKW zuvor öffentlich ausgeschrieben, und wenn ja, wo, und wenn nein, warum nicht? Die Stelle wurde im März 2021 auf folgenden Plattformen öffentlich ausgeschrieben: DIE ZEIT (Print und Online), www.kbb.eu, www.bund.de, www.lin kedin.com. g) Wie viele Bewerbungen gab es auf die Position der Leitung des HKW? Bis zum Bewerbungsende gingen 33 Bewerbungen ein. h) Ist Bonaventure Soh Bejeng Ndikung nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglied in einer politischen Partei, in politischen Vereinen oder politischen Lobbyverbänden in Deutschland, Kamerun oder anderswo? Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis.  3. Wie viele festangestellte und wie viele freiberufliche Mitarbeiter hat das HKW? Laut Stellenplan verfügt das HKW derzeit über 48,7 Vollzeitäquivalente sowie über eine sich regelmäßig verändernde Zahl von befristeten Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeitern.  4. Wurden seit dem Dienstantritt von Bonaventure Soh Bejeng Ndikung programmatisch relevante Positionen (beispielsweise Kuratoren oder Programmgestalter etc.) neu besetzt, und wenn ja, welche Positionen? Intendantenwechsel im Kulturbereich sind regelmäßig mit personellen Veränderungen im programmgestaltenden Bereich verbunden, so auch beim HKW. Aufgrund einer am HKW eigenverantwortlich durchgeführten Umorganisation wurden Positionen und Zuständigkeiten von Kuratorinnen und Kuratoren verändert und verlagert, so dass ein Vergleich mit früheren Strukturen, Positionen und Aufgabenzuschnitten nicht möglich ist.  5. Wer legt die inhaltliche Ausrichtung des Programms des HKW fest?  6. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung dazu gebildet, dass das HKW eine stark befürwortende Sicht auf das Phänomen Migration vertritt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, wie lautet diese?  7. Hat sich die Bundesregierung mit dem vom HKW verwendeten Terminus „migrantisch verortete Wissensformen“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auseinandergesetzt oder sich selbst wissenschaftliche Erkenntnisse dazu beschafft, und wenn ja, welche sind dies ggf., und handelt es sich dabei nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen um eine spezielle Form des Wissens, das Deutschen ohne Migrationshintergrund unzugänglich ist?  9. Ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht jemals der Frage nachgegangen, ob die nach Ansicht der Fragesteller einseitige inhaltliche Ausrichtung des HKW auf Migranten als Opfer von Gewalt und Rassismus, aber nicht auch als Täter, die selbiges gegen Einheimische ausüben bzw. zeigen, vereinbar ist mit den Förderzielen des Bundes, der Neutralitätspflicht für staatlich mitfinanzierte und beaufsichtigte Institutionen und allgemein der im Grundgesetz (Artikel 1) verankerten Menschenwürde (bitte Antwort erläutern)? 10. Inwieweit erfüllt das HKW aus Sicht der Bundesregierung seinen Zweck als „interkulturelle“ Begegnungsstätte, wenn es sich hauptsächlich an „migrantisch orientierten Wissensformen“ ausrichtet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation des HKW etwa im Rahmen der Gesprächsreihe „Heimatisierung“ mit linksextremen Gruppen der Antifa, um deren „Handlungsstrategien“ zu thematisieren (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? 13. Wird sich der Staatsminister für Kultur und Medien fortan dafür einsetzen, dass auch weiße Autoren bei der Auswahl des Internationalen Literaturpreises berücksichtigt werden? Die Fragen 5 bis 7, 9 bis 11 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die künstlerische Arbeit des HKW wird durch die jeweilige Intendanz festgelegt. Das Grundgesetz schützt die Freiheit der künstlerischen Entscheidungen.  8. Soll zum Künstlerbuchfestival auch in diesem Jahr ein Begleitprogramm bzw. Teil des Rahmenprogramms in dem im Jahr 2009 vom Leiter des HKW gegründeten „SAVVY Contemporary in Wedding“ stattfinden, und wenn ja, fließen Mittel aus den Bundeshaushalten an „SAVVY Contemporary“, an den dahinterstehenden Verein oder an den Leiter des HKW Bonaventure Soh Bejeng Ndikung in seiner gleichzeitigen Rolle als Vorstandsvorsitzender des Vereins? Weder ein Künstlerbuchfestival noch dessen Begleitprogramm sind der Bundesregierung bekannt. 12. Wie bewertet der Staatsminister für Kultur und Medien den Vorgang um die Vorwürfe zweier ehemaliger Jurorinnen des Internationalen Literaturpreises aus dem Jahr 2024, wonach Werke und Preisträger nach anti- weißen, rassischen Kriterien ausgewählt worden seien (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 4 der Abgeordneten Dr. Christiane Schenderlein auf Bundestagsdrucksache 20/11501. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 14. Wie hoch ist das zu verausgabende Gesamtbudget für das sogenannte HKW-Takeover durch Jan Böhmermann und die „Gruppe Royale“ ab dem 27. September 2025 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung, welches Gesamtbudget Jan Böhmermann für das Projekt zur Verfügung steht. 15. Welche Aufsichtsrechte besitzt die Bundesregierung für den Fall, dass die Darstellungen, Inhalte und Formate von Jan Böhmermann die Grenzen des Rechts und des respektvollen Miteinanders überschreiten? Die Bundesregierung respektiert die Autonomie der Kultureinrichtungen, deren Leitungen für ein respektvolles Miteinander in ihrem Verantwortungsbereich Sorge zu tragen haben. Es gelten die Regelungen der freiheitlich- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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