Zur Position der Bundesregierung zur Kritik am Bauhaus und zu den Folgen der architektonischen Moderne (Antwort zu Drs. 21/7805)
Text
Zur Position der Bundesregierung zur Kritik am Bauhaus und zu den Folgen der architektonischen Moderne (Antwort zu Drs. 21/7805)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8045
21. Wahlperiode 16.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin
Renner, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7805 –
Zur Position der Bundesregierung zur Kritik am Bauhaus und zu den Folgen der
architektonischen Moderne
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das 1919 gegründete Bauhaus gehört zu den international einflussreichsten
deutschen Kunst-, Design- und Architekturschulen des 20. Jahrhunderts. Seine
Vertreter entwickelten neue Ansätze zur Verbindung von Kunst, Handwerk,
industrieller Fertigung und Architektur. Insbesondere seit der von Walter
Gropius 1923 eingeleiteten stärkeren Hinwendung zur Rationalisierung und
Serienproduktion verband sich mit dem Bauhaus das soziale Versprechen,
moderne Wohn- und Lebensqualität – Licht, Luft, Hygiene, Heizung, Funktionalität
und gutes Design – breiteren Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen.
Zugleich war das historische Bauhaus keine homogene Stil- oder Denkschule,
sondern ein von unterschiedlichen künstlerischen und gesellschaftlichen
Vorstellungen geprägtes Experimentierfeld.
Nach der Schließung des Bauhauses in Dessau 1932 und seiner endgültigen
Auflösung 1933 verbreiteten emigrierte Bauhausangehörige dessen Ideen
international. Das Bauhaus wurde damit zu einem deutschen Kulturexport von
weltweiter Bedeutung. Seine Verfolgung durch die Nationalsozialisten gehört
ebenso unzweifelhaft zu seiner Geschichte.
Im Rahmen der Beratungen zum Bundeshaushalt erklärte der Staatsminister
für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, mit Blick auf einen Antrag der
AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt (Landtagsdrucksache 8/4681
vom 15. Oktober 2024), am 9. Juli 2025 im Deutschen Bundestag, wer die
Bauhausästhetik als einen „Irrweg der Moderne“ bezeichne, verkenne eine
bedeutende Leistung der deutschen kulturellen Avantgarde. Das Bauhaus sei
eine deutsche „Weltmarke“. Darüber hinaus sagte der Kulturstaatsminister:
„Wer das also attackiert, der knüpft direkt an die Verfolgung der
Bauhausträger durch die NSDAP an.“ Er verwies dabei auf die Verfolgung von
Bauhausvertretern wie Lyonel Feininger, Wassily Kandinsky, Paul Klee und Oskar
Schlemmer durch die Nationalsozialisten (Staatsminister für Kultur und
Medien: Bundestagsdebatte zum Haushalt 2025, https://kulturstaatsminister.de/pres
se/bundestagsdebatte-zum-haushalt-2025; letzter Zugriff: 21. August 2026).
Diese Position wurde im August 2026 durch das auf Initiative des
Kulturstaatsministers veröffentlichte „Bauhaus-Manifest 2026“ in einen breiteren
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 16. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kulturpolitischen Zusammenhang gestellt. Verbände und Institutionen aus
Kultur, Design, Handwerk, Architektur und Kirchen treten darin für „Freiheit,
Offenheit und Kreativität“ ein. Das Manifest versteht sich ausdrücklich als
kultur- und gesellschaftspolitisches Bekenntnis zur Freiheit des künstlerischen
Denkens, zur Offenheit gegenüber neuen Ideen und zu der Überzeugung, dass
kulturelle Innovation zur Entwicklung einer demokratischen Gesellschaft
beitragen könne. Zugleich sollen die Prinzipien des Bauhauses gegen
„demokratiefeindliche Angriffe“ verteidigt werden (Staatsminister für Kultur und
Medien: Bauhaus-Manifest 2026, 20. August 2026, https://kulturstaatsminister.de/b
auhaus-manifest-2026; letzter Zugriff: 26. August 2026).
Der Architekturkritiker Dankwart Guratzsch hat diese politische Stilisierung
des Bauhauses in der „Welt“ kritisiert und insbesondere auf die
widersprüchliche politische Geschichte der Institution hingewiesen. Er hinterfragt die
Erhebung des Bauhauses zum historischen Symbol für „Freiheit“ und „Offenheit“
sowie die Ableitung eines für die Gegenwart maßgeblichen
„gesellschaftspolitischen Impetus“ aus seiner Geschichte (Dankwart Guratzsch: Warum es
problematisch ist, das Bauhaus als Bollwerk der „Freiheit“ zu stilisieren, Die Welt,
26. August 2026, www.welt.de/kultur/plus6a858ffce532e82cc4f2a63d/sachse
n-anhalt-vor-der-wahl-warum-es-problematisch-ist-das-bauhaus-als-bollwerk-
der-freiheit-zu-stilisieren.html; letzter Zugriff: 27. August 2026).
Die Fragesteller halten die historische Erinnerung an die nationalsozialistische
Verfolgung des Bauhauses und seiner Vertreter für notwendig. Sie sehen
jedoch die Gefahr, dass durch eine unmittelbare Verknüpfung gegenwärtiger
Kritik am Bauhaus beziehungsweise an den Folgen der architektonischen
Moderne mit der nationalsozialistischen Bauhausfeindschaft unterschiedliche
Formen und historische Kontexte der Bauhauskritik nicht hinreichend
voneinander unterschieden werden.
Nach Auffassung der Fragesteller bedarf auch die gegenwärtig teilweise
vorgenommene Gleichsetzung des historischen Bauhauses mit „Freiheit“,
„Offenheit“ und einer bestimmten gesellschaftspolitischen Haltung einer
differenzierten historischen Betrachtung. Das von 1928 bis 1930 von Hannes Meyer
geleitete Bauhaus war zeitweise von erheblichen politischen
Auseinandersetzungen geprägt. Meyer bekannte sich zum Marxismus und Kommunismus und
verlieh seiner Arbeit am Bauhaus ausdrücklich einen gesellschaftspolitischen
Anspruch. Walter Gropius hatte demgegenüber darauf Wert gelegt, das
Bauhaus nicht parteipolitisch festzulegen. Wassily Kandinsky zählte zu den
Bauhausmeistern, die Meyers marxistisch geprägte Ausrichtung der Schule
kritisch sahen. Die Geschichte des Bauhauses lässt sich daher nach Auffassung
der Fragesteller ebenso wenig auf eine geradlinige Geschichte liberaler
Freiheit reduzieren wie auf eine Geschichte politischer Radikalität (Guratzsch,
a. a. O.).
Eine freiheitliche Erinnerungskultur sollte deshalb auch die politischen
Spannungen und Widersprüche innerhalb des historischen Bauhauses
berücksichtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn aus dessen Geschichte ein
gegenwärtiger „gesellschaftspolitischer Impetus“ abgeleitet und das Bauhaus zum
Symbol aktueller politischer Auseinandersetzungen erhoben wird (Bauhaus-
Manifest 2026, a. a. O.).
Kritik an bestimmten Prinzipien der architektonischen Moderne, insbesondere
an der Funktionstrennung, seriellen Bauweise, autogerechten Stadtplanung,
der Auflösung traditioneller Straßenräume, dem Verlust regionaler Eigenarten
sowie einer als monoton empfundenen Gestaltung, ist nicht auf die
nationalsozialistische Ablehnung des Bauhauses beschränkt. Auch nach 1945 wurden
entsprechende Entwicklungen aus unterschiedlichen politischen, ästhetischen
und kulturphilosophischen Perspektiven kritisiert. Die Kritik an den Folgen
der Moderne kann deshalb nach Auffassung der Fragesteller nicht allein
aufgrund historischer Überschneidungen einzelner Argumentationsmuster einer
politischen oder ideologischen Tradition zugerechnet werden.
Hinzu kommt, dass grundlegende Kritik an bestimmten Folgen moderner
Architektur auch von Walter Gropius selbst geäußert wurde. Guratzsch verweist
darauf, dass Gropius 1953 rückblickend feststellte, seine Generation habe
„wahre Greuel von reglementierten Wohnhaussiedlungen produziert“. Bereits
1952 hatte Gropius die „Krankheit unserer heutigen Städte und Siedlungen“
als Ergebnis eines Versagens bezeichnet, „menschliche Grundbedürfnisse über
wirtschaftliche und industrielle Forderungen zu stellen“. Gropius warnte
darüber hinaus vor einer Überhöhung der technischen Zivilisation und schrieb
1952, die Gesellschaft bete ihre „neuesten Idole, die Maschinen“ derart an,
dass sie Gefahr laufe, ihre „echten Wertbegriffe zu verlieren“. Diese
Selbstkritik spricht nach Auffassung der Fragesteller dafür, das Bauhauserbe als
Gegenstand einer offenen und auch kritischen Auseinandersetzung zu behandeln
(Guratzsch, a. a. O.).
Nach Auffassung der Fragesteller ist jedoch zu prüfen, ob sich ursprünglich
experimentelle Methoden der Moderne im Verlauf des 20. Jahrhunderts zu
institutionell verfestigten ästhetischen Leitbildern entwickelten. Kritiker
verweisen in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Funktionstrennung, die
Auflösung gewachsener Straßenräume, die Dominanz verkehrsgerechter
Planung, den Verlust von Nutzungsmischung sowie auf eine Zurückdrängung von
Ornament, regionaler Eigenart, handwerklicher Gestaltung und traditionellen
Vorstellungen von Schönheit und Vertrautheit.
Die Fragesteller teilen insofern die Auffassung, dass nicht das historische
Bauhaus als solches für sämtliche Fehlentwicklungen moderner Architektur
verantwortlich gemacht werden kann. Eine kritische Auseinandersetzung
sollte vielmehr danach fragen, inwieweit aus einem ursprünglich offenen
Experiment im weiteren Verlauf eine normative Vorstellung davon entstand, welche
Architektur als fortschrittlich und fachlich legitim zu gelten habe. Der
Architekt Daniel Yakubovich fasst diese Unterscheidung mit der These zusammen:
„Das Bauhaus war nicht der Irrweg der Moderne. Der Irrweg begann dort, wo
aus dem Experiment Bauhaus ein Dogma der Moderne wurde“ (Daniel
Yakubovich, Bauhaus deutsch denken, Junge Freiheit, Nr. 35/2026, 21. August
2026, S. 13).
Vor diesem Hintergrund halten die Fragesteller es für problematisch, wenn die
historische Verfolgung des Bauhauses in der Zeit des Nationalsozialismus in
der gegenwärtigen politischen Auseinandersetzung so herangezogen wird,
dass der Eindruck entstehen kann, grundsätzliche Kritik am Bauhaus oder an
dessen tatsächlichen oder vermeintlichen Nachwirkungen knüpfe bereits
„direkt“ an die nationalsozialistische Verfolgung an (Staatsminister für Kultur
und Medien: Bundestagsdebatte zum Haushalt 2025, a. a. O.).
Die notwendige historische Erinnerung darf nach Auffassung der Fragesteller
nicht dazu führen, dass ästhetische, architekturhistorische oder städtebauliche
Kritik politisch delegitimiert wird. Die Geschichte erklärt die besondere
Sensibilität der Debatte, kann aber die inhaltliche Auseinandersetzung mit
Architektur nicht ersetzen. In diesem Sinne darf die historische Parallele nicht zu
einem Argument werden, das die Moderne gegen Kritik immunisiert.
Dies gilt umso mehr, weil der Kulturstaatsminister selbst zu Beginn seiner
Amtszeit im Deutschen Bundestag für eine freiheitliche Kulturpolitik eintrat,
die auf „Freiheit im Denken“ und die „Schönheit des Zweifels“ setze und
Kultur nicht als Instrument staatlich vorgegebener politischer Zwecke verstehe
(Staatsminister für Kultur und Medien, Abgabe einer Regierungserklärung
durch den Bundeskanzler mit anschließender Aussprache,
Bundestagsdrucksachen 21/3, Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode, 3. Sitzung, Berlin,
Mittwoch, 14. Mai 2025, S. 111; letzter Zugriff: 20. August 2026). Aus Sicht der
Fragesteller stellt sich daher die Frage, wie diese programmatische Offenheit
mit der pauschalen Aussage vereinbar ist, gegenwärtige „Attacken“ auf das
Bauhaus knüpften „direkt“ an dessen Verfolgung durch die NSDAP an
(Staatsminister für Kultur und Medien: Bundestagsdebatte zum Haushalt
2025, a. a. O.).
Eine kritische Historisierung des Bauhauses darf nach Auffassung der
Fragesteller weder dessen nationalsozialistische Verfolgung relativieren noch die
politischen und ästhetischen Widersprüche seiner eigenen Geschichte
ausblenden.
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass weder eine staatlich privilegierte
modernistische Ästhetik noch eine staatlich privilegierte traditionalistische
Gegenästhetik Ziel einer freiheitlichen Kulturpolitik sein sollte. Die
Alternative besteht nicht zwingend zwischen Bauhaus und Tradition, sondern
zwischen ästhetischem Pluralismus und ästhetischem Dogmatismus. Moderne
Architektur kann qualitätsvolle Stadträume hervorbringen, ebenso wie
traditionelle oder historisierende Architektur misslingen kann. Entscheidend sind
nach Auffassung der Fragesteller unter anderem Maßstab, Ortsbezug,
handwerkliche und gestalterische Qualität, Funktionalität, Dauerhaftigkeit sowie
die Fähigkeit von Architektur und Städtebau, Identifikation und
Aufenthaltsqualität zu ermöglichen.
1. Teilt die Bundesregierung die am 9. Juli 2025 von Kulturstaatsminister
Dr. Wolfram Weimer im Deutschen Bundestag vertretene Auffassung,
wonach derjenige, der das Bauhaus beziehungsweise dessen Ästhetik
„attackiert“, „direkt an die Verfolgung der Bauhausträger durch die
NSDAP“ anknüpft, und wenn ja,
a) wie begründet sie diese Aussage im Einzelnen,
b) welche konkreten Äußerungen, Forderungen oder
Argumentationsmuster gegen das Bauhaus müssen nach ihrer Auffassung vorliegen,
damit von einem solchen „direkten“ Anknüpfen gesprochen werden
kann (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Unterscheidet die Bundesregierung zwischen
a) nationalsozialistischer beziehungsweise völkischer Ablehnung des
Bauhauses,
b) kulturkonservativer Kritik an bestimmten Prinzipien der Moderne,
c) architekturtheoretischer Kritik am Funktionalismus,
d) städtebaulicher Kritik an den Folgen der Nachkriegsmoderne, und
e) Kritik an einer möglichen institutionellen Dominanz modernistischer
Gestaltungsprinzipien,
und hält sie – wenn ja – Kritik an Funktionalismus, serieller Architektur,
Flachdach, Ornamentverzicht, Funktionstrennung oder autogerechter
Stadtplanung grundsätzlich für einen legitimen Gegenstand einer
demokratischen kultur- und architekturpolitischen Debatte (bitte jeweils
begründen)?
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die nationalsozialistische
Verfolgung des Bauhauses für dessen historische Bewertung von
wesentlicher Bedeutung ist, daraus jedoch nicht folgt, dass gegenwärtige
ästhetische oder städtebauliche Kritik an Bauhausprinzipien oder an späteren
Erscheinungsformen der Moderne mit nationalsozialistischer
Bauhausfeindschaft gleichgesetzt werden kann, und sieht sie umgekehrt die
Gefahr, dass eine solche Gleichsetzung sachliche ästhetische,
architekturhistorische oder städtebauliche Kritik politisch delegitimieren oder
erschweren kann (bitte jeweils begründen)?
4. Wie vereinbart die Bundesregierung die Aussage des
Kulturstaatsministers, Angriffe auf das Bauhaus knüpften „direkt“ an dessen Verfolgung
durch die NSDAP an, mit seinem im Deutschen Bundestag formulierten
kulturpolitischen Anspruch, für „Freiheit im Denken“ und die „Schönheit
des Zweifels“ einzutreten, und umfasst dieser Anspruch nach Auffassung
der Bundesregierung auch eine grundsätzliche Kritik am Bauhaus und an
den Folgen der architektonischen Moderne (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt keine ästhetischen, kunsthistorischen,
architektonischen oder städtebaulichen Bewertungen vor. Vielmehr ist es Aufgabe der
Bundesregierung, Kultureinrichtungen im Sinne der Freiheit von Kunst,
Wissenschaft und Forschung gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes zu schützen und
zu verteidigen, vor allem dort, wo sie angegriffen werden. Wenn diese Angriffe
rhetorisch an die Zeit des Nationalsozialismus anknüpfen, wie bei der
Formulierung „Irrweg der Moderne“, besteht ein direkter Zusammenhang, den es so
auch zu benennen gilt.
5. Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
unterschiedlichen politischen und künstlerischen Positionen innerhalb des
historischen Bauhauses die im auf Initiative des Kulturstaatsministers
veröffentlichten „Bauhaus-Manifest 2026“ vorgenommene Zuordnung des
Bauhauses zu „Freiheit, Offenheit und Kreativität“ sowie die Berufung
auf einen für die Gegenwart maßgeblichen „gesellschaftspolitischen
Impetus“ der Bauhausvordenker (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Vertreibung und Zerschlagung des Bauhauses durch den
Nationalsozialismus verdeutlichen, dass das Bauhaus für eine freiheitliche, weltoffene und
demokratische Grundhaltung steht, die einen Gegenentwurf zu jeglichem
Nationalismus bildet. Deshalb formuliert das Bauhaus-Manifest 2026: „Das Bauhaus
steht für eine geistige, soziale wie ästhetische Offenheit und kontinuierliche
Erneuerung. Es steht für Austausch, transnationale Vernetzung und wechselseitige
Inspiration. Diese Offenheit ist eine große Stärke deutscher Kultur und
bereichert Deutschland. Kulturfeindlichen Nationalismus lehnen wir ab.“ (vgl.
Punkt 6 des Bauhaus-Manifests: https://adk.de/projekt/bauhaus-manifest-2026).
6. Wie bewertet die Bundesregierung die politische Entwicklung des
Bauhauses unter seinem Direktor Hannes Meyer von 1928 bis 1930,
insbesondere dessen Bekenntnis zum Marxismus und Kommunismus sowie
die von Zeitgenossen, darunter Wassily Kandinsky, kritisierte
Politisierung der Hochschule, hält sie es angesichts der unterschiedlichen
politischen und künstlerischen Positionen der Bauhausdirektoren Walter
Gropius, Hannes Meyer und Ludwig Mies van der Rohe für historisch
angemessen, dem Bauhaus insgesamt einen einheitlichen
„gesellschaftspolitischen Impetus“ zuzuschreiben, und wenn ja, worin bestand dieser nach
ihrer Auffassung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die spätere Selbstkritik Walter
Gropius’ an den Ergebnissen moderner Architektur und Stadtplanung,
insbesondere seine Äußerungen von 1952 über die „Krankheit unserer
heutigen Städte und Siedlungen“ und von 1953 über die „wahren Greuel von
reglementierten Wohnhaussiedlungen“, welche Bedeutung misst sie
diesen Aussagen für die heutige Bewertung des Bauhauserbes bei, und teilt
sie die Auffassung, dass diese Selbstkritik zeigt, dass eine kritische
Auseinandersetzung mit den Folgen der architektonischen Moderne nicht
grundsätzlich als Angriff auf das Bauhaus oder dessen historische
Bedeutung verstanden werden kann (bitte jeweils begründen)?
8. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den nach 1945 unter
anderem von Wolf Jobst Siedler (z. B.: Die gemordete Stadt, 1964), Léon
Krier (z. B.: Architecture: Choice or Fate, 1998, erweiterte Ausgabe 2007)
und Roger Scruton (z. B.: Why Beauty Matters, 2009, https://vimeo.com/
549715999; letzter Zugriff: 27. August 2026) vorgebrachten Einwänden
gegen Funktionalismus und bestimmte Entwicklungen moderner
Architektur und Stadtplanung für die deutsche Architekturgeschichte und eine
pluralistische Architektur- und Kulturdebatte bei?
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass insbesondere die Kritik
an monotonen Großsiedlungen, an der Funktionstrennung, der
autogerechten Stadt, dem Verlust historischer Straßen- und Platzräume sowie
regionaler Bautraditionen unabhängig von parteipolitischen oder
ideologischen Positionierungen sachlich diskutiert werden kann, und wenn
nein, warum nicht?
10. In welchem Verhältnis sieht die Bundesregierung das historische
Bauhaus zu anderen Strömungen der architektonischen Moderne,
insbesondere zum Deutschen Werkbund, zum Neuen Bauen und zu den Congrès
Internationaux d’Architecture Moderne (CIAM), sowie zu späteren
Entwicklungen des Städtebaus nach 1945, etwa Funktionstrennung,
seriellem Wohnungsbau und autogerechter Stadtplanung?
11. Hält die Bundesregierung eine monokausale Herleitung problematischer
Entwicklungen der Nachkriegsarchitektur aus dem historischen Bauhaus
für architekturhistorisch angemessen, und wenn ja, wie begründet sie
dies?
Die Fragen 6 bis 11 werden zusammen beantwortet.
Die Ideen des Bauhauses umfassen die unterschiedlichsten Strömungen. In
ihrer jüngsten gemeinsamen Stellungnahme „Bauhaus weiterdenken“ vom
1. September 2026 halten die drei Bauhaus-Direktorinnen in Weimar, Dessau
und Berlin fest: „Das Bauhaus lässt sich weder auf einen einheitlichen Stil noch
auf eine eindimensionale Erzählung reduzieren“ (www.bauhaus.de/ueber-uns/b
auhaus-weiterdenken/). Deshalb erfahren die Ideen und Strömungen des
Bauhauses auch die unterschiedlichsten kulturgeschichtlichen Rezeptionen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Fragen 1 bis 4 verwiesen.
12. Sieht die Bundesregierung umgekehrt die Gefahr einer unkritischen
Heroisierung des Bauhauses, wenn dessen internationale Bedeutung und
Verfolgungsgeschichte dazu führen, dass Kritik an seinen ästhetischen,
gesellschaftspolitischen oder städtebaulichen Vorstellungen nur
eingeschränkt geführt wird, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung sieht keine „Gefahr einer unkritischen Heroisierung des
Bauhauses“, da sich insbesondere die drei Bauhaus-Einrichtungen in Weimar,
Dessau und Berlin wissenschaftlich immer wieder neu mit dem Bauhaus,
seinen Ideen, Strömungen und verschiedenen Rezeptionen kritisch
auseinandersetzen. Exemplarisch seien hier u. a. die jüngsten Sonderausstellungen der Klassik
Stiftung Weimar genannt: „Vergessene Bauhaus-Frauen. Lebensschicksale in
den 1930er und 1940er Jahren“ (2021/2022), „Bauhaus und
Nationalsozialismus“ (2024) sowie aktuell „Bauhaus und Politik“ (2025 bis 2027). Auch das
Jubiläumsprogramm „An die Substanz. Bauhaus Dessau 100“ der Stiftung
Bauhaus Dessau setzt sich kritisch mit dem historischen Erbe des Bauhauses
auseinander.
13. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem ästhetischen
Pluralismus in der Architektur- und Kulturpolitik bei, und sollte die öffentliche
Hand bei eigenen Bauvorhaben grundsätzlich offen gegenüber
modernen, klassischen, traditionellen und regional geprägten
Architekturrichtungen sein?
14. Welche Rolle sollten nach Auffassung der Bundesregierung Kriterien
wie regionale Bautradition, Ortsbezug, menschlicher Maßstab,
Kleinteiligkeit, Materialqualität, handwerkliche Gestaltung, Schönheit und die
Akzeptanz durch die örtliche Bevölkerung bei öffentlichen Bauvorhaben
spielen?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Bauvorhaben der öffentlichen Hand finden im Rahmen von Ideen- und
Planungswettbewerben statt, die neben der Funktionalität des geplanten Baus auch
städtebauliche und regionale Bezüge umfassen. Grundlage bildet die Richtlinie
für Planungswettbewerbe (RPW 2013), die u. a. die Einbindung einer
unabhängigen Jury im Rahmen eines Architekturwettbewerbs vorsieht. Die
Richtlinie sichert so einen fairen, transparenten und fachlich qualifizierten
Wettbewerb um die beste städtebauliche oder architektonische Lösung. Damit ist auch
eine Offenheit für verschiedene Perspektiven und gestalterische Handschriften
gegeben.
15. Hält die Bundesregierung es für kulturpolitisch wünschenswert, dass
auch die kritische Wirkungsgeschichte des Bauhauses – einschließlich
der Debatten über Funktionalismus, Nachkriegsstädtebau,
Großsiedlungen und die Kritik an der architektonischen Moderne – in öffentlich
geförderten Ausstellungen, Veranstaltungen und wissenschaftlichen
Projekten dargestellt wird, und wenn nein, warum nicht?
16. Welche Projekte beziehungsweise Institutionen fördert die
Bundesregierung gegenwärtig oder plant sie zu fördern, die sich kritisch mit der
Wirkungsgeschichte des Bauhauses und der architektonischen Moderne
auseinandersetzen, und beabsichtigt sie dabei, neben der Würdigung der
internationalen Bedeutung und der nationalsozialistischen Verfolgung
des Bauhauses auch dessen innere politische Konflikte, die
unterschiedlichen Positionen seiner Direktoren sowie die spätere Selbstkritik Walter
Gropius’ an bestimmten Folgen der Moderne zu thematisieren (bitte
jeweils begründen)?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hält eine kritische Auseinandersetzung, wie sie von den
drei Bauhaus-Einrichtungen in Weimar, Dessau und Berlin unabhängig und
selbstverantwortlich vorgenommen wird, für richtig und wichtig. Die
inhaltliche Schwerpunktsetzung liegt dabei allein bei den Kultureinrichtungen. Die
Bundesregierung macht hier bewusst keine inhaltlichen Vorgaben, auch mit
Blick auf Artikel 5 des Grundgesetzes. Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 4
sowie die Antwort auf Frage 12 wird verwiesen.
17. Welche konkreten Maßnahmen sind mit der Ankündigung des
Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimers verbunden, das Kulturerbe des
Bauhauses während der laufenden Legislaturperiode „in besonderer
Weise pflegen und sichtbar machen“ zu wollen, und welche Haushaltsmittel
sind hierfür vorgesehen (Staatsminister für Kultur und Medien:
Bundestagsdebatte zum Haushalt 2025, Bundestagsdrucksache 21/17, Deutscher
Bundestag, 21. Wahlperiode, 17. Sitzung, Berlin, Mittwoch, 9. Juli 2025,
S. 1615; letzter Zugriff: 20. August 2026)?
Eine konkrete Maßnahme, um das Bauhaus sichtbar zu machen, ist
beispielsweise das öffentliche Eintreten für das Bauhaus, wie jüngst durch das Bauhaus
Manifest 2026 gemeinsam mit zahlreichen Kultur- und Wirtschaftsverbänden
sowie beiden Kirchen. Mehr als 3.750 Einzelunterstützer haben das Bauhaus
Manifest mittlerweile unterschrieben (https://adk.de/projekt/bauhaus-manifest-
2026).
Um das Kulturerbe des Bauhauses in besonderer Weise zu pflegen, fördert die
Bundesregierung beispielsweise die Stiftung Bauhaus Dessau institutionell mit
2,122 Mio. Euro jährlich (Haushalt 2025 und 2026), der Regierungsentwurf für
den Haushalt 2027 sieht eine institutionelle Förderung des Bundes von
2,230 Mio. Euro vor.
18. Teilt die Bundesregierung abschließend die Auffassung, dass eine
freiheitliche Kulturpolitik sowohl die historische Verantwortung gegenüber
den von den Nationalsozialisten verfolgten Künstlern und Institutionen
wahrnehmen als auch eine offene, gegebenenfalls fundamentale Kritik an
deren künstlerischem oder architektonischem Erbe ermöglichen muss,
und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Fragen 15 bis 16 wird verwiesen.
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