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Zur Position der Bundesregierung zur Kritik am Bauhaus und zu den Folgen der architektonischen Moderne (Antwort zu Drs. 21/7805)

dip / drucksache 16.09.2026 · WP 21 · 21/8045 · Antwort · Original ↗

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Zur Position der Bundesregierung zur Kritik am Bauhaus und zu den Folgen der architektonischen Moderne (Antwort zu Drs. 21/7805) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8045 21. Wahlperiode 16.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7805 – Zur Position der Bundesregierung zur Kritik am Bauhaus und zu den Folgen der architektonischen Moderne V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das 1919 gegründete Bauhaus gehört zu den international einflussreichsten deutschen Kunst-, Design- und Architekturschulen des 20. Jahrhunderts. Seine Vertreter entwickelten neue Ansätze zur Verbindung von Kunst, Handwerk, industrieller Fertigung und Architektur. Insbesondere seit der von Walter Gropius 1923 eingeleiteten stärkeren Hinwendung zur Rationalisierung und Serienproduktion verband sich mit dem Bauhaus das soziale Versprechen, moderne Wohn- und Lebensqualität – Licht, Luft, Hygiene, Heizung, Funktionalität und gutes Design – breiteren Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen. Zugleich war das historische Bauhaus keine homogene Stil- oder Denkschule, sondern ein von unterschiedlichen künstlerischen und gesellschaftlichen Vorstellungen geprägtes Experimentierfeld. Nach der Schließung des Bauhauses in Dessau 1932 und seiner endgültigen Auflösung 1933 verbreiteten emigrierte Bauhausangehörige dessen Ideen international. Das Bauhaus wurde damit zu einem deutschen Kulturexport von weltweiter Bedeutung. Seine Verfolgung durch die Nationalsozialisten gehört ebenso unzweifelhaft zu seiner Geschichte. Im Rahmen der Beratungen zum Bundeshaushalt erklärte der Staatsminister für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, mit Blick auf einen Antrag der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt (Landtagsdrucksache 8/4681 vom 15. Oktober 2024), am 9. Juli 2025 im Deutschen Bundestag, wer die Bauhausästhetik als einen „Irrweg der Moderne“ bezeichne, verkenne eine bedeutende Leistung der deutschen kulturellen Avantgarde. Das Bauhaus sei eine deutsche „Weltmarke“. Darüber hinaus sagte der Kulturstaatsminister: „Wer das also attackiert, der knüpft direkt an die Verfolgung der Bauhausträger durch die NSDAP an.“ Er verwies dabei auf die Verfolgung von Bauhausvertretern wie Lyonel Feininger, Wassily Kandinsky, Paul Klee und Oskar Schlemmer durch die Nationalsozialisten (Staatsminister für Kultur und Medien: Bundestagsdebatte zum Haushalt 2025, https://kulturstaatsminister.de/pres se/bundestagsdebatte-zum-haushalt-2025; letzter Zugriff: 21. August 2026). Diese Position wurde im August 2026 durch das auf Initiative des Kulturstaatsministers veröffentlichte „Bauhaus-Manifest 2026“ in einen breiteren Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 16. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. kulturpolitischen Zusammenhang gestellt. Verbände und Institutionen aus Kultur, Design, Handwerk, Architektur und Kirchen treten darin für „Freiheit, Offenheit und Kreativität“ ein. Das Manifest versteht sich ausdrücklich als kultur- und gesellschaftspolitisches Bekenntnis zur Freiheit des künstlerischen Denkens, zur Offenheit gegenüber neuen Ideen und zu der Überzeugung, dass kulturelle Innovation zur Entwicklung einer demokratischen Gesellschaft beitragen könne. Zugleich sollen die Prinzipien des Bauhauses gegen „demokratiefeindliche Angriffe“ verteidigt werden (Staatsminister für Kultur und Medien: Bauhaus-Manifest 2026, 20. August 2026, https://kulturstaatsminister.de/b auhaus-manifest-2026; letzter Zugriff: 26. August 2026). Der Architekturkritiker Dankwart Guratzsch hat diese politische Stilisierung des Bauhauses in der „Welt“ kritisiert und insbesondere auf die widersprüchliche politische Geschichte der Institution hingewiesen. Er hinterfragt die Erhebung des Bauhauses zum historischen Symbol für „Freiheit“ und „Offenheit“ sowie die Ableitung eines für die Gegenwart maßgeblichen „gesellschaftspolitischen Impetus“ aus seiner Geschichte (Dankwart Guratzsch: Warum es problematisch ist, das Bauhaus als Bollwerk der „Freiheit“ zu stilisieren, Die Welt, 26. August 2026, www.welt.de/kultur/plus6a858ffce532e82cc4f2a63d/sachse n-anhalt-vor-der-wahl-warum-es-problematisch-ist-das-bauhaus-als-bollwerk- der-freiheit-zu-stilisieren.html; letzter Zugriff: 27. August 2026). Die Fragesteller halten die historische Erinnerung an die nationalsozialistische Verfolgung des Bauhauses und seiner Vertreter für notwendig. Sie sehen jedoch die Gefahr, dass durch eine unmittelbare Verknüpfung gegenwärtiger Kritik am Bauhaus beziehungsweise an den Folgen der architektonischen Moderne mit der nationalsozialistischen Bauhausfeindschaft unterschiedliche Formen und historische Kontexte der Bauhauskritik nicht hinreichend voneinander unterschieden werden. Nach Auffassung der Fragesteller bedarf auch die gegenwärtig teilweise vorgenommene Gleichsetzung des historischen Bauhauses mit „Freiheit“, „Offenheit“ und einer bestimmten gesellschaftspolitischen Haltung einer differenzierten historischen Betrachtung. Das von 1928 bis 1930 von Hannes Meyer geleitete Bauhaus war zeitweise von erheblichen politischen Auseinandersetzungen geprägt. Meyer bekannte sich zum Marxismus und Kommunismus und verlieh seiner Arbeit am Bauhaus ausdrücklich einen gesellschaftspolitischen Anspruch. Walter Gropius hatte demgegenüber darauf Wert gelegt, das Bauhaus nicht parteipolitisch festzulegen. Wassily Kandinsky zählte zu den Bauhausmeistern, die Meyers marxistisch geprägte Ausrichtung der Schule kritisch sahen. Die Geschichte des Bauhauses lässt sich daher nach Auffassung der Fragesteller ebenso wenig auf eine geradlinige Geschichte liberaler Freiheit reduzieren wie auf eine Geschichte politischer Radikalität (Guratzsch, a. a. O.). Eine freiheitliche Erinnerungskultur sollte deshalb auch die politischen Spannungen und Widersprüche innerhalb des historischen Bauhauses berücksichtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn aus dessen Geschichte ein gegenwärtiger „gesellschaftspolitischer Impetus“ abgeleitet und das Bauhaus zum Symbol aktueller politischer Auseinandersetzungen erhoben wird (Bauhaus- Manifest 2026, a. a. O.). Kritik an bestimmten Prinzipien der architektonischen Moderne, insbesondere an der Funktionstrennung, seriellen Bauweise, autogerechten Stadtplanung, der Auflösung traditioneller Straßenräume, dem Verlust regionaler Eigenarten sowie einer als monoton empfundenen Gestaltung, ist nicht auf die nationalsozialistische Ablehnung des Bauhauses beschränkt. Auch nach 1945 wurden entsprechende Entwicklungen aus unterschiedlichen politischen, ästhetischen und kulturphilosophischen Perspektiven kritisiert. Die Kritik an den Folgen der Moderne kann deshalb nach Auffassung der Fragesteller nicht allein aufgrund historischer Überschneidungen einzelner Argumentationsmuster einer politischen oder ideologischen Tradition zugerechnet werden. Hinzu kommt, dass grundlegende Kritik an bestimmten Folgen moderner Architektur auch von Walter Gropius selbst geäußert wurde. Guratzsch verweist darauf, dass Gropius 1953 rückblickend feststellte, seine Generation habe „wahre Greuel von reglementierten Wohnhaussiedlungen produziert“. Bereits 1952 hatte Gropius die „Krankheit unserer heutigen Städte und Siedlungen“ als Ergebnis eines Versagens bezeichnet, „menschliche Grundbedürfnisse über wirtschaftliche und industrielle Forderungen zu stellen“. Gropius warnte darüber hinaus vor einer Überhöhung der technischen Zivilisation und schrieb 1952, die Gesellschaft bete ihre „neuesten Idole, die Maschinen“ derart an, dass sie Gefahr laufe, ihre „echten Wertbegriffe zu verlieren“. Diese Selbstkritik spricht nach Auffassung der Fragesteller dafür, das Bauhauserbe als Gegenstand einer offenen und auch kritischen Auseinandersetzung zu behandeln (Guratzsch, a. a. O.). Nach Auffassung der Fragesteller ist jedoch zu prüfen, ob sich ursprünglich experimentelle Methoden der Moderne im Verlauf des 20. Jahrhunderts zu institutionell verfestigten ästhetischen Leitbildern entwickelten. Kritiker verweisen in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Funktionstrennung, die Auflösung gewachsener Straßenräume, die Dominanz verkehrsgerechter Planung, den Verlust von Nutzungsmischung sowie auf eine Zurückdrängung von Ornament, regionaler Eigenart, handwerklicher Gestaltung und traditionellen Vorstellungen von Schönheit und Vertrautheit. Die Fragesteller teilen insofern die Auffassung, dass nicht das historische Bauhaus als solches für sämtliche Fehlentwicklungen moderner Architektur verantwortlich gemacht werden kann. Eine kritische Auseinandersetzung sollte vielmehr danach fragen, inwieweit aus einem ursprünglich offenen Experiment im weiteren Verlauf eine normative Vorstellung davon entstand, welche Architektur als fortschrittlich und fachlich legitim zu gelten habe. Der Architekt Daniel Yakubovich fasst diese Unterscheidung mit der These zusammen: „Das Bauhaus war nicht der Irrweg der Moderne. Der Irrweg begann dort, wo aus dem Experiment Bauhaus ein Dogma der Moderne wurde“ (Daniel Yakubovich, Bauhaus deutsch denken, Junge Freiheit, Nr. 35/2026, 21. August 2026, S. 13). Vor diesem Hintergrund halten die Fragesteller es für problematisch, wenn die historische Verfolgung des Bauhauses in der Zeit des Nationalsozialismus in der gegenwärtigen politischen Auseinandersetzung so herangezogen wird, dass der Eindruck entstehen kann, grundsätzliche Kritik am Bauhaus oder an dessen tatsächlichen oder vermeintlichen Nachwirkungen knüpfe bereits „direkt“ an die nationalsozialistische Verfolgung an (Staatsminister für Kultur und Medien: Bundestagsdebatte zum Haushalt 2025, a. a. O.). Die notwendige historische Erinnerung darf nach Auffassung der Fragesteller nicht dazu führen, dass ästhetische, architekturhistorische oder städtebauliche Kritik politisch delegitimiert wird. Die Geschichte erklärt die besondere Sensibilität der Debatte, kann aber die inhaltliche Auseinandersetzung mit Architektur nicht ersetzen. In diesem Sinne darf die historische Parallele nicht zu einem Argument werden, das die Moderne gegen Kritik immunisiert. Dies gilt umso mehr, weil der Kulturstaatsminister selbst zu Beginn seiner Amtszeit im Deutschen Bundestag für eine freiheitliche Kulturpolitik eintrat, die auf „Freiheit im Denken“ und die „Schönheit des Zweifels“ setze und Kultur nicht als Instrument staatlich vorgegebener politischer Zwecke verstehe (Staatsminister für Kultur und Medien, Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler mit anschließender Aussprache, Bundestagsdrucksachen 21/3, Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode, 3. Sitzung, Berlin, Mittwoch, 14. Mai 2025, S. 111; letzter Zugriff: 20. August 2026). Aus Sicht der Fragesteller stellt sich daher die Frage, wie diese programmatische Offenheit mit der pauschalen Aussage vereinbar ist, gegenwärtige „Attacken“ auf das Bauhaus knüpften „direkt“ an dessen Verfolgung durch die NSDAP an (Staatsminister für Kultur und Medien: Bundestagsdebatte zum Haushalt 2025, a. a. O.). Eine kritische Historisierung des Bauhauses darf nach Auffassung der Fragesteller weder dessen nationalsozialistische Verfolgung relativieren noch die politischen und ästhetischen Widersprüche seiner eigenen Geschichte ausblenden. Die Fragesteller sind der Auffassung, dass weder eine staatlich privilegierte modernistische Ästhetik noch eine staatlich privilegierte traditionalistische Gegenästhetik Ziel einer freiheitlichen Kulturpolitik sein sollte. Die Alternative besteht nicht zwingend zwischen Bauhaus und Tradition, sondern zwischen ästhetischem Pluralismus und ästhetischem Dogmatismus. Moderne Architektur kann qualitätsvolle Stadträume hervorbringen, ebenso wie traditionelle oder historisierende Architektur misslingen kann. Entscheidend sind nach Auffassung der Fragesteller unter anderem Maßstab, Ortsbezug, handwerkliche und gestalterische Qualität, Funktionalität, Dauerhaftigkeit sowie die Fähigkeit von Architektur und Städtebau, Identifikation und Aufenthaltsqualität zu ermöglichen.  1. Teilt die Bundesregierung die am 9. Juli 2025 von Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer im Deutschen Bundestag vertretene Auffassung, wonach derjenige, der das Bauhaus beziehungsweise dessen Ästhetik „attackiert“, „direkt an die Verfolgung der Bauhausträger durch die NSDAP“ anknüpft, und wenn ja, a) wie begründet sie diese Aussage im Einzelnen, b) welche konkreten Äußerungen, Forderungen oder Argumentationsmuster gegen das Bauhaus müssen nach ihrer Auffassung vorliegen, damit von einem solchen „direkten“ Anknüpfen gesprochen werden kann (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?  2. Unterscheidet die Bundesregierung zwischen a) nationalsozialistischer beziehungsweise völkischer Ablehnung des Bauhauses, b) kulturkonservativer Kritik an bestimmten Prinzipien der Moderne, c) architekturtheoretischer Kritik am Funktionalismus, d) städtebaulicher Kritik an den Folgen der Nachkriegsmoderne, und e) Kritik an einer möglichen institutionellen Dominanz modernistischer Gestaltungsprinzipien, und hält sie – wenn ja – Kritik an Funktionalismus, serieller Architektur, Flachdach, Ornamentverzicht, Funktionstrennung oder autogerechter Stadtplanung grundsätzlich für einen legitimen Gegenstand einer demokratischen kultur- und architekturpolitischen Debatte (bitte jeweils begründen)?  3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die nationalsozialistische Verfolgung des Bauhauses für dessen historische Bewertung von wesentlicher Bedeutung ist, daraus jedoch nicht folgt, dass gegenwärtige ästhetische oder städtebauliche Kritik an Bauhausprinzipien oder an späteren Erscheinungsformen der Moderne mit nationalsozialistischer Bauhausfeindschaft gleichgesetzt werden kann, und sieht sie umgekehrt die Gefahr, dass eine solche Gleichsetzung sachliche ästhetische, architekturhistorische oder städtebauliche Kritik politisch delegitimieren oder erschweren kann (bitte jeweils begründen)?  4. Wie vereinbart die Bundesregierung die Aussage des Kulturstaatsministers, Angriffe auf das Bauhaus knüpften „direkt“ an dessen Verfolgung durch die NSDAP an, mit seinem im Deutschen Bundestag formulierten kulturpolitischen Anspruch, für „Freiheit im Denken“ und die „Schönheit des Zweifels“ einzutreten, und umfasst dieser Anspruch nach Auffassung der Bundesregierung auch eine grundsätzliche Kritik am Bauhaus und an den Folgen der architektonischen Moderne (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung nimmt keine ästhetischen, kunsthistorischen, architektonischen oder städtebaulichen Bewertungen vor. Vielmehr ist es Aufgabe der Bundesregierung, Kultureinrichtungen im Sinne der Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Forschung gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes zu schützen und zu verteidigen, vor allem dort, wo sie angegriffen werden. Wenn diese Angriffe rhetorisch an die Zeit des Nationalsozialismus anknüpfen, wie bei der Formulierung „Irrweg der Moderne“, besteht ein direkter Zusammenhang, den es so auch zu benennen gilt.  5. Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der unterschiedlichen politischen und künstlerischen Positionen innerhalb des historischen Bauhauses die im auf Initiative des Kulturstaatsministers veröffentlichten „Bauhaus-Manifest 2026“ vorgenommene Zuordnung des Bauhauses zu „Freiheit, Offenheit und Kreativität“ sowie die Berufung auf einen für die Gegenwart maßgeblichen „gesellschaftspolitischen Impetus“ der Bauhausvordenker (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Vertreibung und Zerschlagung des Bauhauses durch den Nationalsozialismus verdeutlichen, dass das Bauhaus für eine freiheitliche, weltoffene und demokratische Grundhaltung steht, die einen Gegenentwurf zu jeglichem Nationalismus bildet. Deshalb formuliert das Bauhaus-Manifest 2026: „Das Bauhaus steht für eine geistige, soziale wie ästhetische Offenheit und kontinuierliche Erneuerung. Es steht für Austausch, transnationale Vernetzung und wechselseitige Inspiration. Diese Offenheit ist eine große Stärke deutscher Kultur und bereichert Deutschland. Kulturfeindlichen Nationalismus lehnen wir ab.“ (vgl. Punkt 6 des Bauhaus-Manifests: https://adk.de/projekt/bauhaus-manifest-2026).  6. Wie bewertet die Bundesregierung die politische Entwicklung des Bauhauses unter seinem Direktor Hannes Meyer von 1928 bis 1930, insbesondere dessen Bekenntnis zum Marxismus und Kommunismus sowie die von Zeitgenossen, darunter Wassily Kandinsky, kritisierte Politisierung der Hochschule, hält sie es angesichts der unterschiedlichen politischen und künstlerischen Positionen der Bauhausdirektoren Walter Gropius, Hannes Meyer und Ludwig Mies van der Rohe für historisch angemessen, dem Bauhaus insgesamt einen einheitlichen „gesellschaftspolitischen Impetus“ zuzuschreiben, und wenn ja, worin bestand dieser nach ihrer Auffassung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?  7. Wie bewertet die Bundesregierung die spätere Selbstkritik Walter Gropius’ an den Ergebnissen moderner Architektur und Stadtplanung, insbesondere seine Äußerungen von 1952 über die „Krankheit unserer heutigen Städte und Siedlungen“ und von 1953 über die „wahren Greuel von reglementierten Wohnhaussiedlungen“, welche Bedeutung misst sie diesen Aussagen für die heutige Bewertung des Bauhauserbes bei, und teilt sie die Auffassung, dass diese Selbstkritik zeigt, dass eine kritische Auseinandersetzung mit den Folgen der architektonischen Moderne nicht grundsätzlich als Angriff auf das Bauhaus oder dessen historische Bedeutung verstanden werden kann (bitte jeweils begründen)?  8. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den nach 1945 unter anderem von Wolf Jobst Siedler (z. B.: Die gemordete Stadt, 1964), Léon Krier (z. B.: Architecture: Choice or Fate, 1998, erweiterte Ausgabe 2007) und Roger Scruton (z. B.: Why Beauty Matters, 2009, https://vimeo.com/ 549715999; letzter Zugriff: 27. August 2026) vorgebrachten Einwänden gegen Funktionalismus und bestimmte Entwicklungen moderner Architektur und Stadtplanung für die deutsche Architekturgeschichte und eine pluralistische Architektur- und Kulturdebatte bei?  9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass insbesondere die Kritik an monotonen Großsiedlungen, an der Funktionstrennung, der autogerechten Stadt, dem Verlust historischer Straßen- und Platzräume sowie regionaler Bautraditionen unabhängig von parteipolitischen oder ideologischen Positionierungen sachlich diskutiert werden kann, und wenn nein, warum nicht? 10. In welchem Verhältnis sieht die Bundesregierung das historische Bauhaus zu anderen Strömungen der architektonischen Moderne, insbesondere zum Deutschen Werkbund, zum Neuen Bauen und zu den Congrès Internationaux d’Architecture Moderne (CIAM), sowie zu späteren Entwicklungen des Städtebaus nach 1945, etwa Funktionstrennung, seriellem Wohnungsbau und autogerechter Stadtplanung? 11. Hält die Bundesregierung eine monokausale Herleitung problematischer Entwicklungen der Nachkriegsarchitektur aus dem historischen Bauhaus für architekturhistorisch angemessen, und wenn ja, wie begründet sie dies? Die Fragen 6 bis 11 werden zusammen beantwortet. Die Ideen des Bauhauses umfassen die unterschiedlichsten Strömungen. In ihrer jüngsten gemeinsamen Stellungnahme „Bauhaus weiterdenken“ vom 1. September 2026 halten die drei Bauhaus-Direktorinnen in Weimar, Dessau und Berlin fest: „Das Bauhaus lässt sich weder auf einen einheitlichen Stil noch auf eine eindimensionale Erzählung reduzieren“ (www.bauhaus.de/ueber-uns/b auhaus-weiterdenken/). Deshalb erfahren die Ideen und Strömungen des Bauhauses auch die unterschiedlichsten kulturgeschichtlichen Rezeptionen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Fragen 1 bis 4 verwiesen. 12. Sieht die Bundesregierung umgekehrt die Gefahr einer unkritischen Heroisierung des Bauhauses, wenn dessen internationale Bedeutung und Verfolgungsgeschichte dazu führen, dass Kritik an seinen ästhetischen, gesellschaftspolitischen oder städtebaulichen Vorstellungen nur eingeschränkt geführt wird, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung sieht keine „Gefahr einer unkritischen Heroisierung des Bauhauses“, da sich insbesondere die drei Bauhaus-Einrichtungen in Weimar, Dessau und Berlin wissenschaftlich immer wieder neu mit dem Bauhaus, seinen Ideen, Strömungen und verschiedenen Rezeptionen kritisch auseinandersetzen. Exemplarisch seien hier u. a. die jüngsten Sonderausstellungen der Klassik Stiftung Weimar genannt: „Vergessene Bauhaus-Frauen. Lebensschicksale in den 1930er und 1940er Jahren“ (2021/2022), „Bauhaus und Nationalsozialismus“ (2024) sowie aktuell „Bauhaus und Politik“ (2025 bis 2027). Auch das Jubiläumsprogramm „An die Substanz. Bauhaus Dessau 100“ der Stiftung Bauhaus Dessau setzt sich kritisch mit dem historischen Erbe des Bauhauses auseinander. 13. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem ästhetischen Pluralismus in der Architektur- und Kulturpolitik bei, und sollte die öffentliche Hand bei eigenen Bauvorhaben grundsätzlich offen gegenüber modernen, klassischen, traditionellen und regional geprägten Architekturrichtungen sein? 14. Welche Rolle sollten nach Auffassung der Bundesregierung Kriterien wie regionale Bautradition, Ortsbezug, menschlicher Maßstab, Kleinteiligkeit, Materialqualität, handwerkliche Gestaltung, Schönheit und die Akzeptanz durch die örtliche Bevölkerung bei öffentlichen Bauvorhaben spielen? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Bauvorhaben der öffentlichen Hand finden im Rahmen von Ideen- und Planungswettbewerben statt, die neben der Funktionalität des geplanten Baus auch städtebauliche und regionale Bezüge umfassen. Grundlage bildet die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), die u. a. die Einbindung einer unabhängigen Jury im Rahmen eines Architekturwettbewerbs vorsieht. Die Richtlinie sichert so einen fairen, transparenten und fachlich qualifizierten Wettbewerb um die beste städtebauliche oder architektonische Lösung. Damit ist auch eine Offenheit für verschiedene Perspektiven und gestalterische Handschriften gegeben. 15. Hält die Bundesregierung es für kulturpolitisch wünschenswert, dass auch die kritische Wirkungsgeschichte des Bauhauses – einschließlich der Debatten über Funktionalismus, Nachkriegsstädtebau, Großsiedlungen und die Kritik an der architektonischen Moderne – in öffentlich geförderten Ausstellungen, Veranstaltungen und wissenschaftlichen Projekten dargestellt wird, und wenn nein, warum nicht? 16. Welche Projekte beziehungsweise Institutionen fördert die Bundesregierung gegenwärtig oder plant sie zu fördern, die sich kritisch mit der Wirkungsgeschichte des Bauhauses und der architektonischen Moderne auseinandersetzen, und beabsichtigt sie dabei, neben der Würdigung der internationalen Bedeutung und der nationalsozialistischen Verfolgung des Bauhauses auch dessen innere politische Konflikte, die unterschiedlichen Positionen seiner Direktoren sowie die spätere Selbstkritik Walter Gropius’ an bestimmten Folgen der Moderne zu thematisieren (bitte jeweils begründen)? Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hält eine kritische Auseinandersetzung, wie sie von den drei Bauhaus-Einrichtungen in Weimar, Dessau und Berlin unabhängig und selbstverantwortlich vorgenommen wird, für richtig und wichtig. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung liegt dabei allein bei den Kultureinrichtungen. Die Bundesregierung macht hier bewusst keine inhaltlichen Vorgaben, auch mit Blick auf Artikel 5 des Grundgesetzes. Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 4 sowie die Antwort auf Frage 12 wird verwiesen. 17. Welche konkreten Maßnahmen sind mit der Ankündigung des Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimers verbunden, das Kulturerbe des Bauhauses während der laufenden Legislaturperiode „in besonderer Weise pflegen und sichtbar machen“ zu wollen, und welche Haushaltsmittel sind hierfür vorgesehen (Staatsminister für Kultur und Medien: Bundestagsdebatte zum Haushalt 2025, Bundestagsdrucksache 21/17, Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode, 17. Sitzung, Berlin, Mittwoch, 9. Juli 2025, S. 1615; letzter Zugriff: 20. August 2026)? Eine konkrete Maßnahme, um das Bauhaus sichtbar zu machen, ist beispielsweise das öffentliche Eintreten für das Bauhaus, wie jüngst durch das Bauhaus Manifest 2026 gemeinsam mit zahlreichen Kultur- und Wirtschaftsverbänden sowie beiden Kirchen. Mehr als 3.750 Einzelunterstützer haben das Bauhaus Manifest mittlerweile unterschrieben (https://adk.de/projekt/bauhaus-manifest- 2026). Um das Kulturerbe des Bauhauses in besonderer Weise zu pflegen, fördert die Bundesregierung beispielsweise die Stiftung Bauhaus Dessau institutionell mit 2,122 Mio. Euro jährlich (Haushalt 2025 und 2026), der Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 sieht eine institutionelle Förderung des Bundes von 2,230 Mio. Euro vor. 18. Teilt die Bundesregierung abschließend die Auffassung, dass eine freiheitliche Kulturpolitik sowohl die historische Verantwortung gegenüber den von den Nationalsozialisten verfolgten Künstlern und Institutionen wahrnehmen als auch eine offene, gegebenenfalls fundamentale Kritik an deren künstlerischem oder architektonischem Erbe ermöglichen muss, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Fragen 15 bis 16 wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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