Schriftliche Frage 151 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Können mit den eingeplanten Mitteln aus dem Titel 780 04 des Einzelplans 12 in den Jahren 2026, 2027 und 2028 neue Projekte zur Förderung de…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 151 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Können mit den eingeplanten Mitteln aus dem Titel 780 04 des Einzelplans 12 in den Jahren 2026, 2027 und 2028 neue Projekte zur Förderung de…
Frage 151 (Swantje Henrike Michaelsen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Können mit den eingeplanten Mitteln aus dem Titel 780 04 des Einzelplans 12 in den Jahren 2026, 2027 und 2028 neue Projekte zur Förderung des radverkehrstauglichen Ausbaus von Betriebswegen finanziert werden oder sind die Mittel bereits für laufende Maßnahmen gebunden (wenn ja, bitte angeben für welche Jahre)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 5. August 2026:
Im Rahmen der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen haben Maßnahmen mit bestehender vertraglicher Bindung sowie Investitionen in sicherheitsrelevante Anlagen Vorrang. Dies bedeutet, dass über die bereits laufenden und geplanten Maßnahmen im Jahr 2026 (ca. 4 Mio. Euro) und im Jahr 2027 (ca. 6 Mio. Euro) hinausgehende Projekte zunächst zurückgestellt werden. Betriebswege der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) dienen ausschließlich der Unterhaltung der Bundeswasserstraße und stellen keine öffentlichen Radwege dar. Aus der geduldeten Mitbenutzung durch Radfahrende im Rahmen des Gemeingebrauchs oder möglicher Mitfinanzierung des radverkehrstauglichen Ausbaus der Betriebswege entsteht kein Rechtsanspruch.
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