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Schriftliche Frage 143 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bunderegierung – wie von mir befürwortet – bereits geprüft, ob Faktoren des Nutzen- Kosten-Verhältnisses (NKV), das zur Förderung gr…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 143 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bunderegierung – wie von mir befürwortet – bereits geprüft, ob Faktoren des Nutzen- Kosten-Verhältnisses (NKV), das zur Förderung gr… Frage 143 (Swantje Henrike Michaelsen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bunderegierung – wie von mir befürwortet – bereits geprüft, ob Faktoren des Nutzen- Kosten-Verhältnisses (NKV), das zur Förderung großer ÖPNV-Projekte durch Bundesmittel berechnet werden muss, zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Antragseingang festgelegt werden können, um bei Projekten, die sehr weit in der Zukunft liegen, verkehrspolitische Überganglösungen wie zum Beispiel (Pop-up-) Busspuren umsetzen zu können, ohne dass sie das NKV negativ beeinflussen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 3. November 2025: Zuständig für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind die Länder und Kommunen bzw. die von ihnen benannten Aufgabenträger. Dies umfasst Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV. Der Bund unterstützt die Länder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in finanzieller Hinsicht, u. a. über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Für jedes Vorhaben, für das eine anteilige finanzielle Beteiligung des Bundes im Rahmen des GVFG angestrebt wird, ist ein gesamtwirtschaftlicher Nachweis nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung erforderlich. Ausgenommen sind lediglich Vorhaben der Grunderneuerung. Das Bewertungsverfahren beruht auf dem Mitfall/Ohnefall-Prinzip. Für die Beurteilung eines Investitionsvorhabens werden diejenigen Veränderungen ermittelt, die durch die Realisierung des zu prüfenden Vorhabens (Mitfall) gegenüber den Verhältnissen ohne Realisierung des Vorhabens (Ohnefall) hervorgerufen werden. Beide stellen dabei Prognosezustände zu einem Planungshorizont dar. Dabei hat der Ohnefall einen langfristig wirtschaftlich tragfähigen Endzustand darzustellen, in dem auch im ÖPNV-Angebot vorhandene Rationalisierungsreserven auszuschöpfen sind. Dies folgt aus dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

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