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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 07.08.2026 · WP 21 · 21/7509 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7509 21. Wahlperiode 07.08.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 76, 138 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 77, 139 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 51, 140 Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 162 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . 52, 53, 64, 65 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141, 142 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . 8, 100, 130 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 79, 80 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 9 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 20, 21 Fechner, Johannes, Dr. (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 109, 110 Abgeordnete Nummer der Frage Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22, 177 Fischer, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 120, 121 Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 23, 56, 179 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11, 24, 180 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 25, 104, 105, 106 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27, 102 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 30 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 169, 170, 171 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 6, 131 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 82, 164 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 57 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Ursprungsdatei ermöglichte keine Weiterverarbeitung zu einer barrierefreien Bundestagsdrucksache. Abgeordnete Nummer der Frage Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33, 132, 133 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 83, 84 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 111, 112 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 147 Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66, 165 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85, 86, 87 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 67, 178 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60, 88 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 166 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . 90, 134, 135, 136 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 35, 108 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 113 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 61 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 148 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36, 37 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 Metzler, Jan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 149, 150, 151 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 13, 14, 15 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 38, 39 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 68 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 92 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 93 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 70 Abgeordnete Nummer der Frage Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 17, 41 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 115 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 116, 174 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 72 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 73 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 43, 152 Schmidt, Paul, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . 94, 95, 96, 97 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . 44, 45, 74, 176 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 75 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137, 153, 154 Steffen, Till, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 155, 156, 157 Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 182, 183, 184, 185 Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . 46, 47, 123, 124 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . 125, 126, 127, 186 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 98, 158 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 128, 129 Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118, 119 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . 49, 50, 160, 161 Drucksache 21/7509 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Audretsch, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 7, 8, 9 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Seite Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16, 17 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 24 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Frohnmaier, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Koçak, Ferat (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 37 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7509 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 40 Otten, Gerold (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42, 43 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 47, 48 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Komning, Enrico (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 55, 57 Kraft, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Metzler, Jan (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 61 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Schmidt, Paul, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64, 65 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Gumnior, Lena, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 68, 69 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Fechner, Johannes, Dr. (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Fischer, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Drucksache 21/7509 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81, 83 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84, 85 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87, 88 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88, 89 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Steffen, Till, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Seite Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102, 103 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 104 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108, 109 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/7509 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Merendino, Stella (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Steinmüller, Hanna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 115, 116, 117 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 Treuheit, Bastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Drucksache 21/7509 – VI – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass es über die Tatsache, ob es Telefonate zwischen dem 3. und 7. Januar 2026 zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner gegeben hat, unterschiedliche Aussagen seitens Kai Wegners und der Senatskanzlei Berlins auf der einen und Friedrich Merz und des Bundeskanzleramts auf der anderen Seite gibt, und welche Kommunikation gab es konkret zwischen Friedrich Merz bzw. dem Bundeskanzleramt und Kai Wegner bzw. der Senatskanzlei Berlin im betreffenden Zeitraum (bitte auflisten nach Art der Kommunikation, ggf. Gesprächsdauern, Anlässen sowie Themen/Inhalten)? 2. Abgeordneter Andreas Audretsch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist es zutreffend, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung, dass das Bundeskanzleramt dem „Tagesspiegel“ auf seine Anfrage vom 8. Januar 2026 hin wahrheitswidrige Angaben gemacht hat bzw. am 11. März 2026 dem „Tagesspiegel“ Auskünfte „im Interesse der öffentlichen Sicherheit“ verweigert hat? Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 3. August 2026 Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam wie folgt beantwortet. Im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung steht das Bundeskanzleramt in Kontakt mit einer Vielzahl von Akteuren. In diesem Zusammenhang besteht keine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonaten und elektronischer Kommunikation. Eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Am Tag des Anschlags auf das Berliner Stromnetz, dem 3. Januar 2026, und in den Folgetagen haben mehrere Gespräche und andere Formen der Kommunikation auf verschiedenen Ebenen zwischen der Berliner Landesregierung und dem Bundeskanzleramt stattgefunden. Dabei ging es unter anderem um eine mögliche Unterstützung des Landes Berlin durch Bundesbehörden. Der Bundeskanzler war vom ersten Tag an eingebunden und wurde fortlaufend über den Sachstand unterrichtet, hat jedoch – soweit feststellbar – während der Dauer des fragegegenständlichen Stromausfalls in Berlin im Januar 2026 kein persönliches Gespräch mit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. dem Regierenden Bürgermeister von Berlin Wegner geführt. Die Beantwortung der Anfrage des Tagesspiegels vom 8. Januar 2026 erfolgte aufgrund eines Missverständnisses in der Kommunikation. Bei Anschlägen auf die kritische Infrastruktur ist das „Interesse der öffentlichen Sicherheit“ grundsätzlich betroffen. 3. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Wie hoch waren die dem Bund entstandenen Gesamtkosten des Besuchs des Bundeskanzlers Friedrich Merz und seiner Begleitung beim Finale der Wimbledon Championships 2026, und wie schlüsseln sich diese nach den Kostenpositionen Eintrittskarten, An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung, Sicherheits- und Personalkosten, Begleitpersonal sowie sonstigen Ausgaben auf? Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 3. August 2026 Die Gesamtkosten sind innerhalb der für die Beantwortung der Einzelfrage vorgesehenen Frist nicht bezifferbar, weil entsprechende Abrechnungen noch nicht erstellt worden sind. Gemäß § 3 des Bundesreisekostengesetzes können entsprechende Kosten bis zu sechs Monate nach dem Anlass geltend gemacht werden. 4. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) In welcher Höhe sind Mittel des Bundeshaushalts für die Förderung des Projekts „RHINO on TOUR“ (https://kunstmuseum-magdeburg.de/rhin o-on-tour-2/) verausgabt worden (bitte nach Kostenart aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 3. August 2026 Das Projekt „RHINO on TOUR“ war Teil der Gruppen-Ausstellung „Challenged Togethemess: Herausgeforderte Gemeinschaft“ des Kunstmuseums Magdeburg, die die Kulturstiftung des Bundes (KSB) gefördert hat. Die KSB fördert das Projekt „RHINO on TOUR“ mit bis zu 24.200 Euro. Damit werden die für zusätzliche Tour-Orte anfallenden Technikkosten (Soundanlage, Transportkosten, Technikerstunden) sowie eine Aufwandsentschädigung für den Künstler, Druckkosten für die Öffentlichkeitsarbeit bzw. anteilig Honorare von Künstlern im Vermittlungsprogramm finanziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Welche Gesamtkosten sind für Erstellung, Gestaltung, Drucklegung und Verteilung des aus Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit finanzierten, nicht zum Verkauf bestimmten und kostenfrei abgegebenen Buches mit Reden und Interviews des Bundespräsidenten („Nehmt die Feinde der Demokratie ernst!“) entstanden (bitte Gesamtbetrag sowie rechnerische Kosten je Exemplar angeben), und in welcher Auflage wurde das Buch produziert? Antwort der Stellvertretende Chefin des Presse- und Informationsamtes Esther Uleer vom 6. August 2026 Der Bundesregierung sind keine Kosten entstanden. Herausgeber ist das Bundespräsidialamt. 6. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchem Grund wurde die Veranstaltung im Bundeskanzleramt für Engagierte bei der zurückliegenden Hitzewelle, die nach meiner Kenntnis für Freitag, 24. Juli 2026, geplant war, abgesagt, und wann wird diese Veranstaltung ggf. nachgeholt? Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 3. August 2026 Die Veranstaltung wurde aus terminlichen Gründen abgesagt. Ein Nachfolgetermin steht noch nicht fest. 7. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Termine neben dem Finale der All England Lawn Tennis and Croquet Club Wimbledon Championship hat der Bundeskanzler am Sonntag, 12. Juli 2026, wahrgenommen, und welche Kosten waren mit der Nutzung der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung für diese Reise verbunden? Antwort des Staatsministers Philipp Amthor vom 3. August 2026 Der Bundeskanzler hat während des Wimbledon Finales der Männer die Gelegenheit zu einem Gespräch mit dem britischen Thronfolger und dem Präsidenten des Deutschen Tennisbundes genutzt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Stephan Brandner auf Bundestagsdrucksache 21/7311verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 8. Abgeordnete Anne-Mieke Bremer (Die Linke) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verwaltungspraxis der Finanzämter der Länder bezüglich der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von E-Sport-Vereinen sowie Sportvereinen mit E-Sport-Sparten seit Jahresbeginn vor (bitte hierbei auch angeben, in wie vielen Fällen es nach Kenntnis der Bundesregierung dabei zu Abweichungen oder ungleichen Auslegungen zwischen den Finanzämtern kam), und plant die Bundesregierung, kurzfristig durch einen Anwendungserlass zur Abgabenordnung bundesweit einheitliche Kriterien für die Steuerpraxis festzulegen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 6. August 2026 Der Vollzug der Steuergesetze ist nach unserer verfassungsrechtlichen Ordnung Angelegenheit der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Verwaltungspraxis der Finanzämter der Länder bezüglich der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von E-Sport-Vereinen sowie Sportvereinen mit E-Sport-Sparten seit Jahresbeginn vor. Es ist beabsichtigt, den Anwendungserlass zu § 52 der Abgabenordnung hinsichtlich der Förderung des E-Sports zu ergänzen. Dies ist mit den obersten Finanzbehörden der Länder abzustimmen. Ein konkreter Zeitplan hierfür liegt noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 9. Abgeordneter Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung bei ihrem Kabinettsbeschluss zur Erhöhung der Alkoholbesteuerung (siehe www.meininger.de/spirituo sen/politik-und-verbaende/kabinett-beschliesst-er hoehung-der-alkoholsteuer) vom Reformvorschlag der FinanzKommission Gesundheit abgewichen, die eine Steueranhebung ausschließlich bei Spirituosen vorgesehen hat aufgrund einer zu erwartenden stärkeren Wirkung auf den Konsum (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/filea dmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommissio n_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Ers ter_Bericht_20260330.pdf S. 429 bis 433), und inwieweit hat die Bundesregierung vor dem Kabinettsbeschluss eine systematische Folgenabschätzung einer höheren Besteuerung von Schaumwein auf die existenzielle strukturelle Krise des Weinbaus in Deutschland vorgenommen, auch hinsichtlich der Strategie vieler Winzerbetriebe, dem strukturellen Rückgang bei der Nachfrage von Stillwein durch Investitionen in Schaumweinerzeugung zu begegnen (vgl. https://deutscher-wein bauverband.de/position-des-deutschen-weinbauve rbands-e-v-zur-geplanten-erhoehung-der-schaum weinsteuer/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 4. August 2026 Die Bundesregierung hat sich mit dem Eckwertebeschluss vom 29. April 2026 als Ergebnis einer Gesamtabwägung darauf verständigt, wie der notwendige Handlungsbedarf im Bundeshaushalt reduziert wird. Dazu sollten die in der Koalition vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung des Bundeshaushalts bis zum Beschluss des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 soweit umgesetzt werden, dass sie etatreif sind. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am 6. Juli 2026 beschlossen, die Steuersätze des Alkoholsteuergesetzes, des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes und des Alkopopsteuergesetzes im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 zum 1. Januar 2027 um 20 Prozent zu erhöhen. Ungeachtet dessen ist sich die Bundesregierung der schwierigen Situation des deutschen Weinbaus sehr bewusst und unterstützt die Branche mit zahlreichen Maßnahmen. So wird auf Wein auch weiterhin keine Verbrauchsteuer erhoben. Im Übrigen wird auf den Gesetzentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die im Zuge der Investmentsteuerreform abgeschaffte Rechtsformpflicht wieder einzuführen, um die Steuervermeidung mittels GmbH- Investmentfonds zu verhindern (falls sie eine solche Möglichkeit sieht, bitte konkrete Maßnahmen benennen, die EU-konform wären; www.handelsblat t.com/finanzen/steuern-recht/steuern/gmbh-invest mentfonds-bmf-nimmt-steuersparvehikel-der-sup erreichen-ins-visier/100220635.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. August 2026 Die Bundesregierung prüft die Wiedereinführung einer Rechtsformpflicht für inländische Investmentfonds, die ggf. in ähnlicher Weise wie die derzeit für inländische Spezial-Investmentfonds geltende Rechtsformpflicht in § 27 InvStG 2018 oder wie die vor der Reform geltende Rechtsformpflicht in § 1 Absatz 1f des bis Ende 2017 geltenden Investmentsteuergesetzes (InvStG 2004) ausgestaltet werden könnte. Da nur eine Regelung der Rechtsformpflichten für inländische Investmentfonds erwogen wird, sind keine Konflikte mit dem EU-Recht ersichtlich. Die Frage einer EU-Konformität würde sich stellen, wenn auch Rechtsformvorgaben für ausländische Investmentfonds angestrebt würden, was aber nicht der Fall ist. 11. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Welche konkreten Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Defiziten der Beteiligungsführung, z. B. bei der Gematik GmbH und bei der GIZ GmbH, die zu den bekannten Schäden geführt haben (https://correctiv.org/aktuelles/bundes rechnungshof/2025/09/24/bundesrechnungshof-ru egt-gesundheitsministerium-wegen-fehlender-nac hweise/; www.welt.de/politik/deutschland/plus6a 3ce070afe845031b3ad83a/giz-im-jemen-verschwi eg-schaefer-guembel-seinem-aufsichtsrat-details- der-betrugsaffaere.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 4. August 2026 Die Bundesregierung sieht keine strukturellen Defizite in der Beteiligungsführung. Etwaigen Hinweisen gehen die Beteiligungsführungen des Bundes nach und ziehen die entsprechenden Konsequenzen im Einzelfall. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Mit welchen Maßnahmen, wie z. B. dem in den Staaten der Europäischen Union angewendeten, auf künstlicher Intelligenz (KI) basierten Frühwarnsystem Transactional Network Analysis (TNA), wurden in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2022 bis 2026 Delikte der Umsatzsteuerhinterziehung bzw. der rechtswidrigen Erlangung von Umsatzsteuerguthaben durch missbräuchliches Betreiben von Umsatzsteuerreihengeschäften bzw. Umsatzsteuerdreiecksgeschäften (Deliktbereich der sog. Karussellgeschäfte), durch die den öffentlichen Haushalten jährlich durch Ausfälle Schäden in Höhe von zweistelligen Milliardenbeträgen entstehen (www.focus.de/finanzen/steuern/behoerden-sehe n-untaetig-zu-jaehrlich-50-milliarden-euroschade n-so-funktonieren-die-umsatzsteuerkarusselle-de r-eu-abzocker_id_10689671.html), auch außerhalb der Tätigkeiten der Finanzämter für Fahndung und Strafsachen der Länderfinanzverwaltungen, ausermittelt oder schon im Stadium der tatvorbereitenden Handlungen verhindert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 5. August 2026 Die Erhebung und Kontrolle der Umsatzsteuer sowie die Verfolgung von Steuerstraftaten obliegt nach der verfassungsrechtlichen Ordnung den Landesfinanzbehörden. Der Bundesregierung liegen daher die entsprechenden Daten nicht vor. 13. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch war in den vergangenen fünf Jahren jeweils der Anteil der Abfindungsbrennereien beziehungsweise kleinen Verschlussbrennereien, die die für den ermäßigten Steuersatz maßgeblichen Erzeugungsgrenzen von 300 beziehungsweise 400 Litern reinen Alkohols vollständig ausgeschöpft haben (bitte zugleich den jeweiligen Anteil dieser Betriebe am gesamten Alkoholsteueraufkommen angeben), und hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der geplanten Anhebung der ermäßigten Alkoholsteuersätze deren Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Streuobstbewirtschaftung und den Erhalt von Streuobstwiesen geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 4. August 2026 Eine Angabe des Anteils der Abfindungsbrennereien bzw. der Verschlusskleinbrennereien, die die maßgebliche Erzeugungsgrenze vollständig ausgeschöpft haben, und deren Anteil am gesamten Alkoholsteu- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. eraufkommen ist der Bundesregierung nicht möglich, weil diese Daten nicht erfasst werden bzw. nur mit einem sehr erheblichen Ermittlungsaufwand manuell von den Hauptzollämtern ermittelt werden könnten. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der erforderlichen Konsolidierung des Bundeshaushalts entschlossen, zum 1. Januar 2027 unter anderem sowohl die Regelsteuersätze als auch die ermäßigten Steuersätze des Alkoholsteuergesetzes im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 jeweils um 20 Prozent zu erhöhen. Somit bestehen die Vergünstigungen der ermäßigten Steuersätze im Verhältnis zum Regelsteuersatz unverändert fort. 14. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung in Bezug auf die sog. Akivrente aus der Studie der DATEV Economics (www.datev.de/content/dam/ markenassets/unternehmenskommunikation/pdf/d atev-spotlight/2026/03_2026_DATEV_Spotlight_ Besch%C3%A4ftigungsgruppen%20in%20KM U.pdf) wenn dort „ein unmittelbarer Einfluss der Aktivrente [...] nicht erkennbar“ sei in Bezug auf den seit mehreren Jahren anhaltenden Trend beim Rückgang von versicherungspflichtiger Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern, und inwiefern hält Bundeskanzler Friedrich Merz Bundeskanzler vor diesem Hintergrund weiterhin an seiner Bewertung der Aktivrente und ihrer Neuregelung als Erfolg fest (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 21/7311), wenn die Studie nach meiner Auffassung belegt, dass der festgestellte Aufwuchs an Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern in einer Zunahme an versicherungsfreier Beschäftigung begründet ist und damit gerade nicht unter die Neuregelung der Aktivrente fällt, die sich durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung auszeichnet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 5. August 2026 Die Bundesregierung nimmt die o. g. Studie zur Kenntnis. Die genannten DATEV-Daten erfassen schwerpunktmäßig KMU/ausgewählte Branchen und beschreiben entsprechend hierfür Entwicklungen der vergangenen Jahre sowie kurzfristig bis einschließlich März/April 2026. Dabei führt die DATEV-Studie aus: „Insgesamt zeigen die Graphiken, dass die Aktivrente spürbare Beschäftigungseffekte hat, die je nach Unternehmensgröße unterschiedlich ausfallen“. Die Bundesregierung wird die Wirkungen der Aktivrente nach einem Zeitraum von zwei Jahren auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der gesetzten Ziele überprüfen und anschließend dem Deutschen Bundestag Bericht erstatten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Probleme hinsichtlich der Umsetzung der Abrechnungsmethode der Umsatzbesteuerung bei Anlagen für erneuerbare Energien seitens der Verteilnetzbetreiber sind der Bundesregierung bekannt, die im Zusammenhang mit dem BMF- Schreiben vom 31. März 2025 (vgl. www.bundesf inanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BM F_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzste uer-Anwendungserlass/2025-03-31-direktverbrau ch-energieerzeugung.pdf?__blob=publicationFile &v=4) stehen, und falls welche bekannt sind, wie beabsichtigt die Bundesregierung, mehr Rechtsklarheit in dieser Angelegenheit zu schaffen, um unterschiedliche Auslegungen hinsichtlich der Umsatzbesteuerung (z. B. in Bezug auf Eigenverbrauch und Direktverbrauch im Verhältnis zur eingespeisten Menge) zukünftig zu verhindern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 5. August 2026 Bei umsatzsteuerlichen Stromlieferungen, bei denen nicht zur kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe optiert wurde, sind keine Probleme hinsichtlich der Umsetzung der Abrechnungsmethode der Umsatzbesteuerung bekannt. Für die Fälle der kaufmännisch-bilanziellen Weitergabe wird die Thematik derzeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. 16. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Welche konkreten Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucher hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Kraftstoffpreise geprüft (bitte hierbei auch ausführen, zu welchen Ergebnissen sie dabei jeweils gelangt ist), und welche weiteren Schritte beabsichtigt sie auf Grundlage dieser Prüfungen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 3. August 2026 Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher geprüft. Auf Basis dieser Prüfung beabsichtigt die Bundesregierung derzeit keine weiteren kraftstoffspezifischen Entlastungsmaßnahmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Welche Gesamtkosten veranschlagt die Bundesregierung nach aktuellem Stand für die Erweiterung des Bundeskanzleramts sowie für laufende und geplante Neu-, Erweiterungs- und Sanierungsbauten der Bundesministerien insgesamt, und plant sie angesichts der angespannten Haushaltslage Einsparungen oder Verschiebungen bei diesen Bauvorhaben, und wenn ja, in welchem Umfang (vgl. https://kontrafunk.radio/de/sendun g-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafu nk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-21-juli-2026, abgerufen am 24. Juli 2026)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 31. Juli 2026 Die prognostizierten Gesamtkosten für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes liegen weiterhin bei 777 Mio. Euro und für die in Realisierung befindlichen Bauprojekte für die Bundesministerien entsprechend derzeitigem Planungsstand bei rd. 1,597 Mrd. Euro. Einsparmaßnahmen werden kontinuierlich geprüft und wo möglich umgesetzt. Weitere Bau- und Sanierungsmaßnahmen für die Bundesregierung befinden sich noch im Planungsstadium, ohne dass eine Entscheidung zu deren Durchführung getroffen wurde. Daher liegen hierzu insgesamt noch keine belastbaren Kostenangaben vor. Die Bundesregierung richtet ihre Liegenschaften an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit aus. Die in Planung oder im Bau befindlichen Neubauten verfolgen dabei übergeordnet die Ziele der Reduzierung bestehender Anmietungen und der flächeneffizienten, energiesparenden und wirtschaftlichen Unterbringung der Bundeseinrichtungen. Ein wichtiger Baustein besteht darin, die Büroflächen von Bundesbehörden bei Neuunterbringungen und bei Bestandsimmobilien aufgrund der höheren Nutzung mobiler bzw. flexibler Arbeitsformen zu reduzieren. Hierzu hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Reduktion der Flächen bei neuen Bedarfen (unter anderem durch Einführung eines Flächenbudgets) und zur Reduktion der Flächen im Bestand erarbeitet; diese befinden sich bereits in der Umsetzung. Die Bauvorhaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden regelmäßig auf zusätzliche Einsparpotenziale mit dem Ziel geprüft, eine nachhaltige Kostensenkung zu erreichen. 18. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Welcher Betrag der für das Jahr 2025 im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagten Mittel ist nach dem ersten Monitoringbericht, den das Bundesministerium der Finanzen dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 1. Juni 2026 vorgelegt hat, tatsächlich kassenwirksam abgeflossen, und welche Investitionsquote des Kernhaushalts im Sinne des § 4 Absatz 3 des Sondervermögensgesetzes weist die Bundesregierung für den Vollzug des Haushaltsjahres 2026 aus (bitte Soll- und Ist-Werte angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 6. August 2026 Kassenwirksam aus dem SVIK abgeflossen sind im Jahr 2025 23.992.105.501,52 Euro. Dies ist auch in der Haushaltsrechnung des Bundes 2025 dargelegt. Diese ist unter folgendem Link zu finden: www. bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finan zen/Haushalts-und-Vermoegensrechnungen/haushaltsrechnung-2025-ba nd2.pdf?_blob=publicationFile&v=6. Die Investitionsquote des Kernhaushalts (Soll) für das Jahr 2026 im Sinne des § 4 Absatz 3 SVIKG wurde im BMF-Monatsbericht Februar 2026 veröffentlicht. Dieser ist unter folgendem Link zu finden: www.bu ndesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/02/Inhalte/Kap itel-2-Analysen/2-3-sollbericht-2026.html. Der Ist-Wert der Investitionsquote für das Jahr 2026 liegt erst nach Ablauf des Haushaltsjahres 2026 vor. 19. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Liegen der Bundesregierung eigene Schätzungen oder Schätzung Dritter (Statistiken liegen der Bundesregierung nach eigener Auskunft in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 21/7311 ja nicht vor, daher wird nach Schätzungen gefragt) zur vergleichenden durchschnittlichen Steuer- und Abgabenbelastung natürlicher Person entlang bestimmter Einkommensgruppen bzw. -schwellen (z. B. mit einem zu versteuernden Einkommen in Deutschland von 50.000 Euro, 100.000 Euro, 500.000 Euro, 1 Mio. Euro, 10 Mio. Euro, 100 Mio. Euro und 1 Mrd. Euro oder anderer Schwellenwerte) unter Berücksichtigung der in der jeweiligen Einkommensgruppe durchschnitttypischen Einkommenszusammensetzung aus Gewinn- und Erwerbseinkünften vor, und wenn ja, wie lauten diese bzw. wenn nicht, wie ermittelt die Bundesregierung durchschnittliche Entlastungswirkungen als Ziele ihrer steuerlichen Maßnahmen für verschiedene Einkommensschwellenbzw. gruppen im Vergleich (z. B. als Beleg für ihre Aussagen wie „Insbesondere Menschen mit geringen und mittleren Einkommen sowie Familien sollen davon profitieren und künftig mehr Netto vom Brutto haben.“, www.bundesregierun g.de/breg-de/schwerpunkte/reformen-fuer-deutsch land/reformen-steuern-entlastung-2446816)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 5. August 2026 Der Bundesregierung liegen keine Schätzungen im Sinne der Fragestellung vor. Zur Analyse effektiver Steuersätze für typisierte Einkommenshöhen und -zusammensetzungen wird auf Analysen wie „The taxation of labour vs. capital income: A focus on high earners“ der OECD hinge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. wiesen (www.oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2023/0 8/the-taxation-of-labour-vs-capital-income_0d35e3e3/04f8d936-en.pdf). Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 20. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welcher Datengrundlage (Ist- Teilnehmerzahlen, Prognosemodell, Zuwanderungsszenarien) hat das Bundesministerium des Innern/das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Mittelbedarf für Integrationskurse 2027 kalkuliert, und welche Fallzahl an erwarteten Kursteilnehmenden liegt dem Ansatz von 590 Mio. Euro zugrunde? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. August 2026 Für die gegenständliche Datengrundlage wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/5574 verwiesen. Mit dem im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 am 6. Juli 2026 politisch veranschlagten Mittelansatz für den Integrationskurstitel (Kapitel 0603 Titel 684 12) in Höhe von 590 Mio. Euro würden nach derzeitigen Prognosen im Jahr 2027 rund 150.000 neue Teilnehmer finanziert werden können. 21. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Fähigkeiten stellt Deutschland im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens zur aktuellen Waldbrandlage in Frankreich und Spanien zur Verfügung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2026 Im Zuge der Waldbrandlage in Spanien unterstützt Deutschland durch die nachfolgenden Hilfeleistungen über den EU- Katastrophenschutzmechanismus (UCPM): Deutschland unterstützt Spanien mit einer bodengebundenen Einheit zur Vegetationsbrandbekämpfung (sog. GFFF-V-Einheit, Ground Forest Firefighting using Vehicles). Der Einsatz des Moduls erfolgt im Rahmen von Amtshilfe durch das Land Nordrhein-Westfalen für die Bundesrepublik Deutschland, wobei der Bund zusammen mit der EU die Kosten für den Einsatz trägt. Die operative Abwicklung des Einsatzes wird durch das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Bonn sowie der EU koordiniert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Einheit (bestehend aus insgesamt 56 Personen und 21 Fahrzeugen) ist seit dem Morgen des 30. Juli 2026 unterwegs und wird ab 1. August 2026 in der Provinz Zamora, Region Kastilien-León, Nordwestspanien eingesetzt. Die Rückverlegung des Deutschen Waldbrandbekämpfungsmoduls nach Deutschland war für den 3. August 2026 – und im Einvernehmen mit den spanischen Behörden – geplant. Im Zuge der Waldbrandlage in Frankreich unterstützt Deutschland durch die nachfolgende Hilfeleistung über den UCPM: Vom 28. Juli 2026 bis einschließlich 1. August 2026 unterstützte die Bundesregierung seitens des Bundesministeriums der Verteidigung/der Bundeswehr. Konkret handelt es sich hierbei um eine Fähigkeit zur Brandbekämpfung aus der Luft, bestehend aus circa 40 Soldatinnen und Soldaten, zwei CH53-Hubschraubern für Löschmaßnahmen sowie einem begleitenden A400M-Transportflugzeug (für die Abwicklung logistischer Maßnahmen). 22. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Inwiefern sieht der Regierungsentwurf zum KI- Migrationsverwaltungsgesetz (KIMVG) vor, dass KI-gestützte Vorprüfungen im Visa- und Einreiseverfahren mit internationalen Sicherheits-, Terrorismus- oder Gefährderdatenbanken abgeglichen werden, und welche verbindlichen Schutzmechanismen sind vorgesehen, um Fehlklassifikationen, unzureichende Datenqualität und automatisierte Fehlfreigaben durch eine anschließende menschliche Prüfung wirksam auszuschließen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. August 2026 Der Regierungsentwurf zum KI-Migrationsverwaltungsgesetz (KIMVG) sieht nicht vor, dass Anträge im Rahmen der Vorprüfungen im Visa- und Einreiseverfahren KI-gestützt mit internationalen Sicherheits-, Terrorismus- oder Gefährderdatenbanken abgeglichen werden. In allen Visumverfahren werden automatisierte Sicherheitsabfragen in den einschlägigen Datenbanken durchgeführt. Wenn die Abfragen sicherheitsrelevante Erkenntnisse ergeben, wird kein Visum erteilt. Auf die Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage 25 des Abgeordneten Dr. Gottfried Curio auf Bundestagsdrucksache 21/3520 wird im Übrigen verwiesen. Es sind überdies vielfältige Schutzmechanismen vorgesehen, um fehlerhafte Entscheidungen auszuschließen. Die eigenverantwortliche Entscheidung eines Menschen wird durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz nicht ersetzt. Ein Sachbearbeiter prüft die Eingabedaten und trifft die endgültige Entscheidung – ggf. unter Beachtung des Vier- Augen-Prinzips – mit anschließenden regelmäßigen Qualitätskontrollen. Betroffene haben Anspruch auf Rechtsschutz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 23. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung zu erklären, dass die Bild-Zeitung tagesaktuell über Namen und individuelle Verurteilungen afghanischer Straftäter vom Abschiebeflug am 28. Juli 2026 verfügt (Abschiebeflug nach Afghanistan: Das sind die brutalen Täter aus dem Flieger, www.bild.de/politik/inland/abschiebeflug-nach-af ghanistan-das-sind-die-brutalen-taeter-aus-dem-fli eger-6a6885cea17ee9f1dfd81782), und wie bewertet die Bundesregierung dies in Bezug auf eine mögliche Gefährdung der von „Bild“ benannten Personen und die Verletzung derer Persönlichkeitsrechte? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. August 2026 Die Bundesregierung kommentiert Presseberichterstattung grundsätzlich nicht. Ihr liegen keine Erkenntnisse vor, wie die angeführten Informationen an die Bild-Zeitung gelangt sind. Die Bundesregierung gibt zu den in der Berichterstattung genannten Personen keine Stellungnahme ab, auch mit Blick auf den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte. 24. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Bewertet die Bundesregierung die Besetzung der Geschäftsführung bei Bundesunternehmen mit ehemaligen Politikern, z. B. bei der GIZ GmbH, sowie bei Vorständen von Bundesoberbehörden, z. B. bei der Bundesagentur für Arbeit, als sachgerecht und als im Einklang mit dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK), bzw. bei seiner analogen Anwendung, und wenn ja, wie begründet sie dies? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2026 Die Besetzung der in der Frage genannten Positionen erfolgt nach Qualifikation und fachlicher Eignung. Die vorherige Wahrnehmung politischer Mandate, Ämter oder Funktionen steht einer Ernennung dabei nicht entgegen. Der in der Frage in Bezug genommene Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) gilt unmittelbar für Unternehmen, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist und die nicht börsennotiert sind. Zu der konkreten Fragestellung enthält der PCGK keine Regelungen, da diese spezialgesetzlich verfasst sind. Für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretäre gelten dabei Karenzregelungen nach dem Bundesministergesetz (BMinG) (vgl. §§ 6 ff. BMinG, ggf. i. V. m. § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre) und für ehemalige Beamte nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) (vgl. § 105 BBG). Soweit es sich um Mitglieder der Bundesregierung handelt, sind die Inkompatibilitätsregelungen des Bundesministergesetzes zu prü- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. fen und eine Ausnahmegenehmigung der Bundesregierung (nach § 5 Absatz 2 Satz 2 BMinG, ggf. i. V. m. § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre – ParlStG) erforderlich. 25. Abgeordnete Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Gefährder Jugendliche (14 bis 17 Jahre) oder Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) sind, und wenn ja, wie viele Gefährder waren es in den letzten zwei Jahren (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2026 Eine Beauskunftung in der angefragten Aufschlüsselung kann aus den nachstehend aufgeführten Gründen nicht erfolgen. Stattdessen werden die Gesamtzahlen der Gefährder in den letzten zwei Jahren nach den Phänomenbereichen aufgeschlüsselt dargestellt. Phänomenbereich Anzahl Gefährder (Stichtag: 1. Januar 2025) Anzahl Gefährder (Stichtag: 1. Januar 2026) PMK -rechts-  75  65 PMK -links-  12  12 PMK -sonstige Zuordnung-  19  19 PMK -ausländische Ideologie  13  11 PMK -religiöse Ideologie 471 446 Entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern obliegt der Bereich der Gefahrenabwehr grundsätzlich den Ländern. Die polizeiliche Einstufung von Personen als Gefährder oder Relevante Personen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität wird dementsprechend von den örtlich zuständigen Polizeibehörden vorgenommen. Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass eine weitere Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen kann. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt nach konkreter Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurück. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend: Bei der Einstufung einer Person als Gefährder oder Relevante Person handelt es sich um eine gefahrenabwehrrechtliche und verdeckte Maßnahme. Die Einstufung darf dem Betroffenen aus polizeitaktischen Erwägungen nicht bekannt werden, da der Zweck etwaiger nach Polizeirecht durchgeführter verdeckter Maßnahmen ansonsten gefährdet ist. Aufgrund des zum Teil kleinen Personenpools könnte eine Veröffentlichung der geforderten Informationen geeignet sein, Rückschlüsse auf die Einstufung als Gefährder/Relevante Person dieser Personen zu ermöglichen und damit das polizeitaktische Instrument der Kategorisierung von Gefährdern und Relevanten Personen sowie die Wirk- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. samkeit von entsprechend initiierten Standardmaßnahmen zu gefährden. Darüber hinaus wären damit Rückschlüsse auf interne Arbeitsabläufe und sonstige Systematiken sowie die strategische Ausrichtung der Arbeit des Bundeskriminalamtes (BKA), aber auch der Polizeien der Länder, möglich. Dies würde die polizeiliche Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Aus den vorgenannten kompetenziellen sowie polizeitaktischen Gründen, die eine Geheimschutzbedürftigkeit begründen, nimmt die Bundesregierung zu Details, welche über die absoluten Zahlen von Gefährdern und Relevanten Personen hinausgehen, einschließlich etwaiger Differenzierungen z. B. nach Alter oder Bundeslandverteilung, keine Stellung. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Polizeibehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen des Staatswohls der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die erfragten Informationen für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Denn die gewünschten Angaben könnten bei Bekanntwerden zu einer Änderung des Kommunikationsverhaltens der Betroffenen führen und damit eine weitere Aufklärung bzw. das Monitoring von Gefährdern und Relevanten Personen erheblich beeinträchtigen bzw. sogar unmöglich machen. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das Staatswohl nicht in Kauf genommen werden. 26. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Wie erklärt die Bundesregierung, dass nach einer bürointernen Auswertung der Antworten auf meine bislang 52 Schriftlichen Einzelfragen in der 21. Wahlperiode lediglich 24 Fragen vollständig, jedoch 20 Fragen nur teilweise und acht Fragen überhaupt nicht in ihrem eigentlichen Fragekern beantwortet wurden, und hält sie es für notwendig, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um künftig eine vollständige, sachgerechte und dem parlamentarischen Fragerecht entsprechende Beantwortung meiner Schriftlichen Fragen sicherzustellen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. August 2026 Die Bundesregierung misst dem Parlamentarischen Fragewesen höchste Bedeutung bei. Es ist stets ihr Anliegen, Fragen aus dem Parlament substanziell, umfassend und fristgerecht zu beantworten. Dabei beachtet die Bundesregierung die sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebenden Anforderungen an die Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Grundsätzlich gilt, dass die Bundesregierung eine Antwort verweigern kann, wenn ein vom Bundesverfassungsgericht anerkannter Verweigerungsgrund vorliegt. Diese Entscheidung ist im Einzelfall ausführlich, nachvollziehbar und plausibel zu begründen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Der vorliegenden Schriftlichen Frage ist nicht zu entnehmen, aus welchen Gründen aus der Sicht des Fragestellers „20 Fragen nur teilweise und acht Fragen überhaupt nicht in ihrem eigentlichen Fragekern beantwortet wurden“ (Zitat aus der hier vorliegenden Schriftlichen Frage 26). Da der Fragesteller, soweit ersichtlich, auch keine entsprechenden Nachfragen an die Bundesregierung richtete und ein vermeintlich fehlerhaftes oder unvollständiges Antwortverhalten kritisierte, kann hier nur eine allgemeine Antwort erfolgen. Gemäß § 105 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) i. V. m. Anlage 4 Nr. 14 sind Schriftliche Fragen binnen einer Woche zu beantworten. In der Praxis nimmt die Detailtiefe Schriftlicher Fragen ständig zu. Innerhalb dieser kurzen Antwortfrist sind zeitintensive Recherchen und umfassende Ressortabfragen unter Einbeziehung der Geschäftsbereichsbehörden jedoch häufig nicht möglich. Dies kann dazu führen, dass Schriftliche Fragen nicht oder nicht vollständig beantwortet werden. Eine Fristverlängerung ist gemäß § 104 Absatz 2 GOBT nur für die Beantwortung Kleiner Anfragen vorgesehen. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Fragen von der Bundesregierung anders interpretiert und ausgelegt werden als vom Fragesteller intendiert. Eine aus fachlicher Sicht vollständige und richtige Antwort könnte ggf. vom Fragesteller als nicht „dem eigentlichen Fragekern“ entsprechend bewertet werden. 27. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Welche konkreten Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt ergriffen, um Abschiebehindernisse abzubauen, und welche messbaren Auswirkungen hatten diese Maßnahmen bislang auf die Zahl tatsächlich vollzogener Abschiebungen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2026 Für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und damit auch für Abschiebungen sind die Länder zuständig. Der Bund unterstützt die Länder dennoch auf vielfältige Weise an unterschiedlichen Stellen des Rückführungsprozesses, beispielsweise im Rahmen der Passersatzpapierbeschaffung oder bei der Sicherheitsbegleitung von Rückzuführenden auf dem Luftweg. Zudem vollzieht die Bundespolizei in originärer Zuständigkeit Abschiebungsmaßnahmen in die EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten, gegebenenfalls unter Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Sicherung der Abschiebung. Im Zuge der Novellierung des Bundespolizeigesetzes ist eine Ausweitung der Haftantragsbefugnis vorgesehen. Die Bundesregierung unterstützt die effektive Durchführung von Rückführungen auch durch gesetzgeberische Maßnahmen, beispielsweise die Abschaffung des Pflichtbeistands bei der Anordnung der Abschiebungshaft oder neue Möglichkeiten der Aufenthaltsbeschränkung für die Sicherung der Überstellung in Sekundärmigrationszentren. Die Bundesregierung hat zudem auf europäischer Ebene ausdrücklich die Schaffung eines effektiven Rückehrsystems in der Rückkehrverord- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. nung unterstützt und setzt sich gemeinsam mit anderen EU- Mitgliedstaaten für die Einrichtung von sog. Return Hubs in Drittstaaten ein. Nicht zuletzt hat die Bundesregierung in Umsetzung des Koalitionsvertrages in technischen Gesprächen mit der afghanischen De-facto- Regierung eine Einigung über regelmäßige, direkte Rückführungen nach Afghanistan getroffen. In dieser Legislaturperiode wurden bereits 204 vollziehbar ausreisepflichtige, männliche afghanische Staatsangehörige, die größtenteils in Deutschland strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, nach Afghanistan abgeschoben. 28. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie vielen Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen im Zeitraum 1. bis 31. Mai 2026 zur Stellung eines Asylantrags die Einreise gestattet, obwohl sie nicht über Papiere verfügten, die zur Einreise nach Deutschland berechtigten (bitte nach Nachbarland aufschlüsseln, aus denen die Einreise erfolgte)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. August 2026 Im Sinne der Fragestellung leitete die Bundespolizei im Zeitraum 1. bis 31. Mai 2026 insgesamt 85 Personen an die zuständigen Behörden weiter. Die erbetene statistische Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Weiterleitung an Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Ausländerbehörden nach Asylgesuch gegenüber Bundespolizei nach unerlaubter Einreise Landgrenze zu Mai 2026 Belgien  2 Frankreich 24 Luxemburg  4 Niederlande  3 Polen 10 Schweiz 32 Tschechien  5 Österreich  5 Gesamt 85 Die statistischen Daten beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Daten der PES können aufgrund etwaiger Nacherfassungen Anpassungen unterliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 29. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie viele Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen im Zeitraum 1. bis 30. Juni 2026 zurückgewiesen (bitte nach Nachbarland aufschlüsseln, in das die Zurückweisung erfolgte)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. August 2026 Zurückweisungen an den Landgrenzen Juni 2026 Österreich   419 Belgien    60 Schweiz   401 Tschechien   129 Dänemark    30 Frankreich   488 Luxemburg    57 Niederlande   134 Polen   249 Gesamt 1.967 Die statistischen Daten beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Daten der PES können aufgrund etwaiger Nacherfassungen Anpassungen unterliegen. 30. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Wie viele russische Staatsbürger erhielten in den Jahren 2024 und 2025 die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 4. August 2026 Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. In der Zeile „Deutschland“ sind auch die eingebürgerten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland (Einbürgerungen nach §§ 13, 14 und 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes) und mit bisheriger Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation enthalten. In der Auswertung nicht enthalten sind Spätaussiedler und Personen, die durch Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bei den Ergebnissen für das Berichtsjahr 2025 handelt es sich um vorläufige Ergebnisse. Land Jahr 2024 2025 Anzahl Deutschland 12.980 19.661 Baden-Württemberg  1.620  2.081 Bayern  3.250  4.135 Berlin  1.515  3.334 Brandenburg    255    505 Bremen    105    102 Hamburg    525    840 Hessen    875    628 Mecklenburg-Vorpommern    100    163 Niedersachsen    990  1.670 Nordrhein-Westfalen  2.295  3.841 Rheinland-Pfalz    500    852 Saarland     60     35 Sachsen    310    437 Sachsen-Anhalt    135    233 Schleswig-Holstein    340    520 Thüringen    100    262 31. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Wie viele Personen wurden im zweiten Halbjahr 2025 und im ersten Halbjahr 2026 in Mecklenburg-Vorpommern eingebürgert (bitte die Gesamtzahl sowie die fünf häufigsten vorherigen Staatsangehörigkeiten angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. August 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Gemäß § 36 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) werden über die Einbürgerungen jährliche Erhebungen jeweils für das vorausgegangene Kalenderjahr durchgeführt. Die Gesamtzahl der im Jahr 2025 in Mecklenburg-Vorpommern erfolgten Einbürgerungen kann der durch das Statistische Bundesamt veröffentlichten Einbürgerungsstatistik 2025 entnommen werden, die über den Link: www.destatis.de/DE/ Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Publ ikationen/_publikationen-innen-einbuergerungen.html abrufbar ist. Die Tabelle 12511-24 enthält eine Aufschlüsselung nach Bundesländern sowie den jeweiligen Herkunftsstaaten der eingebürgerten Personen. Bei den Angaben der Einbürgerungsstatistik 2025 handelt es sich um vorläufige Ergebnisse. Zu den im ersten Halbjahr 2026 erfolgten Einbürgerungen liegen keine Daten vor. Die Einbürgerungsstatistik 2026 wird im kommenden Jahr durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 32. Abgeordneter Robin Jünger (AfD) Hat die Bundesregierung geprüft, ob durch die Bündelung von Zuständigkeiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Bundespolizei sowie weiterer Bundesstellen in einer organisatorisch eigenständigen Bundesstruktur Verfahrensdauer, Vollzugsquote, Verwaltungsaufwand und Koordinierungsaufwand reduziert werden könnten, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese Prüfungen gelangt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. August 2026 Im Bereich der Bundesbehörden finden kontinuierliche Prüfungen von Prozessen und Abläufen der Aufgabenwahrnehmung mit dem Ziel statt, die Aufgaben effektiver und effizienter wahrzunehmen bzw. bei neuen Aufgabenstellungen diese zügig abbilden zu können. In den Rahmen dieser Prüfungen wird regelmäßig auch die Fragestellung einbezogen, ob Veränderungen von Zuständigkeiten, die Reduzierung von Schnittstellen oder Veränderungen der Zusammenarbeitsprozesse Vorteile für die Aufgabenwahrnehmung zeigen können. Die heutige Aufstellung der genannten Behörden ist dabei Ergebnis dieser Prüfungen. Sie ist dabei nicht statisch, sondern, wie angeführt, auch weiterhin Gegenstand regelmäßiger Prozessbetrachtungen. 33. Abgeordneter Robin Jünger (AfD) Welche digitalen Verwaltungsverfahren, gemeinsamen Fallbearbeitungssysteme oder organisationsübergreifenden Datenstrukturen hält die Bundesregierung für erforderlich, um im Rahmen eines behördenübergreifenden Reallabors den gesamten Verwaltungsprozess von der Identitätsfeststellung bis zur Aufenthaltsbeendigung medienbruchfrei abzubilden, und welche rechtlichen oder technischen Hindernisse wurden hierbei bislang identifiziert? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. August 2026 Seitens der Bundesregierung wird die Digitalisierung der Migrationsverwaltung weiter umgesetzt. Es bestehen derzeit keine konkreten Planungen zur Einrichtung von behördenübergreifenden Reallaboren im Sinne der Fragestellung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 34. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit der in den vergangenen fünf Jahren von der Violence Prevention Network gGmbH (VPN) im Bereich Islamismus durchgeführten Deradikalisierungsmaßnahmen vor, insbesondere zur Zahl der Teilnehmer, der erfolgreich abgeschlossenen, abgebrochenen oder erfolglos beendeten Teilnahmen sowie zu während oder nach der Teilnahme begangenen islamistisch motivierten Straftaten, und in welcher Höhe wurde VPN in diesem Zeitraum jährlich aus Bundesmitteln sowie nach Kenntnis der Bundesregierung aus Landesmitteln gefördert? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2026 Maßnahmen der Deradikalisierung sowie die Gefahrenabwehr und die Erfassung von Straftaten fallen primär in die Zuständigkeit der Länder. Zu Teilnehmerzahlen an Deradikalisierungsmaßnahmen der Violence Prevention Network gGmbH (VPN) im Bereich Islamismus sowie zu während oder nach der Teilnahme begangenen islamistisch motivierten Straftaten liegen der Bundesregierung die auf Internetseite von VPN veröffentlichten Angaben vor (https://violence-prevention-network.de/ue ber-uns/publikationen/evaluationsberichte/). Auch Informationen zu Wirksamkeit und Evaluation von Beratungsangeboten von VPN können der 0. g. Internetseite entnommen werden. Grundsätzlich sei darauf hingewiesen, dass Fallzahlen bzw. Outputgrößen lediglich einen Anhaltspunkt für die Wirksamkeit einer Deradikalisierungsmaßnahme bieten, jedoch nicht die Komplexität der Fälle abbilden können. Aus Bundesmitteln wurden in den Jahren 2022 bis 2026 Projekte des Trägers VPN zu verschiedenen Aspekten der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention sowie der politischen Bildung in verschiedenen Phänomenbereichen und mit unterschiedlichen Zielgruppen, wie beispielsweise radikalisierungsgefährdete und radikalisierte Personen, potenzielle Aussteiger, Angehörige und Bezugspersonen sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus verschiedenen pädagogischen Bereichen, der Kinder- und Jugendhilfe oder justiziellen Kontexten, gefördert. Außerdem hat VPN in den Jahren 2025 und 2026 Mittel aus der Richtlinienförderung erhalten. Die Höhe der jährlich bewilligten Förderungen aus Bundesmitteln einschließlich Zuschüsse zu Landesmitteln ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Zur Höhe jährlicher Förderungen aus Landesmitteln liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Jahr Höhe der Förderung aus Bundesmitteln 2026 5.483T Euro 2025 5.801T Euro 2024 6.845T Euro 2023 5.580T Euro 2022 4.256T Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 35. Abgeordneter Helge Limburg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie lange beträgt nach Auffassung der Bundesregierung die maximal mögliche Zeitspanne zwischen Amtsübernahme von Bundesministern und deren nachträglicher Vereidigung, und wie bewertet sie die geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich des aktuellen Vorgehens in dieser Sache? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2026 Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes regelt, dass der Bundeskanzler und die Bundesminister bei der Amtsübernahme vor dem Deutschen Bundestag den in Artikel 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid leisten. Eine einfachgesetzliche Regelung zur Pflicht zur Eidesleistung von Mitgliedern der Bundesregierung findet sich in § 3 des Bundesministergesetzes. Weder das Grundgesetz noch das Bundesministergesetz sehen eine konkrete Zeitvorgabe vor. In der Staatspraxis finden sich sowohl Fälle, in denen die Vereidigung im Rahmen einer Sondersitzung vorgenommen wurde, als auch Fälle, in denen – wie hier beabsichtigt – die Vereidigung in der ersten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages im Anschluss an eine sitzungsfreie Zeit stattfand. 36. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Wurde das Verbreiten des Beitrags des Journalisten der Süddeutschen Zeitung, Bernd Kramer, mit dem Inhalt „Sieg Heil, liebe CDU“ (www.bild.de/ politik/inland/zeitung-distanziert-sich-sz-hat-aerg er-wegen-hitler-spruechen-gegen-merz-67979d22 59448f2fa9a4222b) nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst, wobei nach Angaben des Rechtsanwalts Markus Haintz die Staatsanwaltschaft Berlin die Tat zunächst nicht verfolgen wollte und auf die Beschwerde hin das Verfahren nun gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1.000 Euro eingestellt wurde (https://x.com/H aintz_MediaLaw/status/2082108582850428985) (bitte alle durch den KPMD erfassten Daten zu diesem Fall und insbesondere die eindeutige Ordnungsnummer, Tatzeit, Tatort, Sachverhaltsdarstellung, Tatmittel, Zähldelikt, Nebendelikte, Phänomenbereich, alle Ober- und Unterthemenfelder, alle Angriffsziele, und ggf. eine Einstufung als extremistisch, Daten der KTA-PMK-Erstmeldung, KTA-PMK-Nachtragsmeldung und KTA-PMK- Abschlussmeldung angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2026 Für die Beantwortung der Schriftlichen Frage wurde auf Zahlenmaterial des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) zurückgegriffen. Die Staatsschutzdienststellen melden dem zuständigen Landeskriminalamt (LKA) meldepflichtige Straftaten unverzüglich. Dies erfolgt durch Übersendung der in Fällen Politisch motivierten Kriminalität obligatorischen „Kriminaltaktischen Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KTA-PMK) unter Beachtung der „Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität“. Im Sinne der Fragestellung weist der aktuelle Meldebestand des KPMD- PMK folgende KTA-Meldung des LKA Berlin auf: Tatzeit/ Feststellzeit Zähldelikt Deliktsqualität Phänomenbereich Tatmittel 26. Januar 2025, 12:00 Uhr § 86a StGB Staatsschutzdelikt PMK -sonstige Zuordnung- Untertatmittel „Internet“ und „Soziales Netzwerk“ im Obertatmittel „Informationstechnik“ Hinsichtlich etwaiger weiterer Informationen zum Sachverhalt wird auf die zuständige Landesbehörde verwiesen. 37. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Welche Werte für das Feld „Volkszugehörigkeit“, die nach der „Ausfüllanleitung zur Kriminaltaktischen Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KTA-PMK)“ des Bundeskriminalamts unter „Ermittelte(r) Tatverdächtige(r)“ einzutragen sind, wurden seit dem 1. Januar 2025 verzeichnet, und wie oft waren diese „Volkszugehörigkeiten“ jeweils vertreten (bitte die 14 am häufigsten verzeichneten „Volkszugehörigkeiten“ angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. August 2026 Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder „Themenfeldern“ zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. In der PMK-Fallzahlendatei des BKA wird lediglich ein Teil der in der kriminaltaktischen Anfrage Politisch motivierter Kriminalität (KTA- PMK) enthaltenen Daten verarbeitet. Angaben zur „Volkszugehörigkeit“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. gehören in der PMK-Fallzahlendatei.des BKA nicht zum Datenkranz und stehen daher nicht automatisiert auswertbar zur Verfügung. Eine Beauskunftung aus der PMK-Fallzahlendatei des BKA ist daher nicht möglich. 38. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Bundespolizisten sind jeweils pro Monat seit Juni 2025 an deutschen Außengrenzen zur Kontrolle von Einreisenden bis heute eingesetzt worden (bitte nach einzelnen Monaten aufgeschlüsselt und unter Angabe der monatlichen Gesamteinsatzstundenzahl)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. August 2026 Die Bundespolizei nimmt ihren gesetzlichen Auftrag integrativ und lageorientiert nach wechselnden Aufgabenschwerpunkten wahr (u. a. Aufgaben der Bahnpolizei, Grenzpolizei, Luftsicherheit). Daher ist die Anzahl der ausschließlich im grenzpolizeilichen Aufgabenbereich eingesetzten Angehörigen der Bundespolizei im Sinne der Fragestellung nicht detailliert bezifferbar. Statistische Daten im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Im Übrigen setzt die Bundespolizei derzeit im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen landseiteigen deutschen Grenzen bis zu 13.500 Einsatzkräfte ein. 39. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele islamistische Gefährder, gewaltorientierte Islamisten und welches islamistisches Personenpotential zählen deutsche Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell (bitte unter Angabe des Stichtags), und wie viele davon haben jeweils die deutsche Staatsangehörigkeit, eine ausländische Staatsangehörigkeit (bitte unter zusätzlicher Angabe der fünf häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten) sowie eine deutsche und eine ausländische Staatsangehörigkeit? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. August 2026 Mit Stand 1. Juli 2026 sind 410 Personen als Gefährder im Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) Religiöse Ideologie eingestuft. Davon haben 144 die deutsche Staatsangehörigkeit, 100 eine deutsche sowie weitere Staatsangehörigkeit(en) und 166 keine deutsche Staatsangehörigkeit. Die häufigsten Staatsangehörigkeiten bei den nicht-deutschen Personen sind syrisch, türkisch, irakisch, russisch und afghanisch. Bezüglich des Gesamtpersonenpotenzials Islamismus und des gewaltorientierten Personenpotenzials wird auf den Verfassungsschutzbericht 2025 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Staatsangehörigkeit von durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gemäß § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) bearbeiteten Personen wird grundsätzlich erfasst, sofern dies möglich ist. Für die Bearbeitung einer Person an sich ist die Staatsangehörigkeit jedoch zweitrangig, da in der Regel kein Unterschied in der nachrichtendienstlichen Bearbeitung von deutschen und nicht deutschen Staatsangehörigen besteht. Eine statistische Erfassung im Sinne der Anfrage, wie viele Personen des islamistischen Gesamtpersonenpotenzials oder des gewaltorientierten islamistischen Personenpotenzials die deutsche, eine ausländische oder sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, trägt daher nicht zur Aufklärung des islamistischen Gefährdungspotenzials bei und ist somit nicht vom Beobachtungsauftrag gemäß § 3 Absatz 1 BVerfSchG gedeckt. Statistische Daten im Sinne der Anfrage liegen dementsprechend nicht vor. Darüber hinaus ist anzumerken, dass es sich bei dem im Verfassungsschutzbericht ausgewiesenen Personenpotenzial nicht um exakte Kennzahlen handelt in dem Sinne, dass jede Person namentlich genannt werden kann bzw. ein erwiesen extremistisches Individuum hinter jeder dieser Zahlen steht. Die Nennung der Zahlen dient vielmehr der Einschätzung des Ausmaßes der Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch den Islamismus in quantitativer Hinsicht. Eine solche Gefährdung geht auch von namentlich nicht bekannten Mitgliedern, Anhängern und Unterstützern extremistischer Personenzusammenschlüsse aus. Mit der Unterrichtung über die mögliche Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch den Islamismus in quantitativer Hinsicht kommt das BfV seiner Frühwarnfunktion nach, Bedrohungen im Vorfeld einzuschätzen und die Verfassung durch Aufklärung zu schützen. 40. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Durch welche Verfahren bzw. Steuerungsmechanismen (Krisen- und Organisationsstäbe, Bund- Länder-Gespräche, Lagebilder, Sachstandsberichte oder sonstigen Instrumente) überprüft die Bundesregierung den Fortschritt der den Bundesländern obliegenden Koordinierung von Maßnahmen (als zivile Komplementärplanungen) zur Unterstützung des Operationsplans Deutschland (OPLAN DEU), und welche Erkenntnisse bzw. Ergebnisse liegen hieraus vor (bitte den jeweils aktuellen Stand der Vorbereitung der Maßnahmen nach Ländern differenziert gelistet, soweit möglich)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. August 2026 Der OPLAN DEU bildet den militärischen Anteil der Gesamtverteidigung. Mit Blick auf die konkrete länderbezogene Umsetzung des OPLAN DEU finden die Abstimmungen durch das Operative Führungskommando der Bundeswehr, über die Landeskommandos mit den Ländern statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Das Bundesministerium des Innern koordiniert die zivile Verteidigung, zum Beispiel im Rahmen des gemeinsamen Arbeitsprogramms Zivile Verteidigung (ZV). Das Arbeitsprogramm ZV Länder bildet dabei die länderübergreifenden Arbeitsgruppen bzw. Fachthemen zur zivilen Verteidigung ab. 41. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Wie viele ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland auf, und plant der Bundesminister des Innern konkrete Maßnahmen, um die von ihm nach der tödlichen Messerattacke auf einen Studenten in Trier angekündigte Forcierung der Abschiebungen nach Afghanistan tatsächlich umzusetzen, und wenn ja, welche (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/sind-nic ht-fur-alle-psychisch-kranken-zustandig- dobrindtbekraftigt-nach-messerangriff-in-trier-seinen-absc hiebekurs-15862246.html, abgerufen am 24. Juli 2026)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. August 2026 Ausweislich des Ausländerzentralregisters waren zum Stichtag 30. Juni 2026 insgesamt 15.343 afghanische Staatsangehörige (vollziehbar) ausreisepflichtig (davon 11.410 geduldet). In Umsetzung des Koalitionsvertrags arbeitet die Bundesregierung fortlaufend daran, die nach der föderalen Kompetenzverteilung zuständigen Länder auch bei Rückführungen nach Afghanistan zu unterstützen. Die Bundesregierung hat in technischen Gesprächen mit der afghanischen De-facto-Regierung eine Einigung über regelmäßige, direkte Rückführungen nach Afghanistan getroffen. In dieser Legislaturperiode wurden bereits 204 vollziehbar ausreisepflichtige, männliche afghanische Staatsangehörige, die größtenteils in Deutschland strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, nach Afghanistan abgeschoben. Das Bundesministerium des Innern setzt sich kontinuierlich für eine Verstetigung, Verbesserung und einen Ausbau der Prozesse ein. 42. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Sieht die Bundesregierung in der gegenwärtigen Abwanderung gutqualifizierter Deutscher aus der Bundesrepublik, die laut Medienberichten absehbar weitergehen wird, ein politisches Problem (www.welt.de/wirtschaft/plus6a38faadaf14c0b52 89626f9/auswandern-jetzt-zeigt-sich-wer-die-bun desrepublik-wirklich-verlaesst.html), und wenn nein, weshalb nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. August 2026 Bei der Entscheidung, dauerhaft oder temporär aus Deutschland auszuwandern, handelt es sich um eine komplexe persönliche Entscheidung, die von zahlreichen individuellen Faktoren abhängig ist. Dies gilt auch im Fall von Hochqualifizierten. Der Bundesregierung ist es ein wesentliches Anliegen, in Deutschland attraktive Rahmenbedingungen für Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten sowie ein attraktives Land für deutsche wie für internationale Fachkräfte zu sein. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Rahmenbedingungen dafür wird die Bundesregierung weiter verbessern. Die Bundesregierung setzt sich daher unter anderem dafür ein, dass Deutschland ein innovativer Wirtschaftsstandort mit guten Beschäftigungs- und Lebensbedingungen ist. Mit Blick auf die tatsächliche Realisierung von Zu- und Fortzügen nach und aus Deutschland wird auf die amtliche Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes verwiesen, mit Blick auf deren Bewertung auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 17 des Abgeordneten Pierre Lamely auf Bundestagsdrucksache 21/1324 und die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 60 des Abgeordneten Dr. Markus Reichel, Plenarprotokoll 20/81. 43. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Welche Gründe führten dazu, dass das Bundesministerium des Innern nach mir vorliegenden Informationen überraschend 5 Mio. Euro an BAMF-Mitteln für das erfolgreiche Fachkräftevorbereitungsprogramm des Goethe-Instituts, mit dem Menschen seit Jahren weltweit sprachlich sowie interkulturell auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vorbereitet werden, gestrichen hat, sodass das Programm insgesamt wegfällt und die bereits ausgegebenen Mittel in Höhe von 3,8 Mio. Euro nun an anderer Stelle im Goethe-Institut eingespart werden müssen, und welche anderen Maßnahmen und Programme im Bereich der Integrationsarbeit und Fachkräfteeinwanderung sind ebenfalls von Einsparungen betroffen (bitte die Höhe der jeweiligen Einsparungen angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. August 2026 Das Goethe-Institut e. V. hat mit Datum vom 6. Dezember 2024 einen Antrag auf Projektförderung aus dem Asyl-, Integrations- und Migrations-Fonds (AMIF 2021–2027) bei der AMIF-Verwaltungsbehörde im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt. Auf Antrag des Goethe-Instituts wurde am 14. August 2025 ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zum 1. Oktober 2025 für das Projekt zugelassen. Dem Goethe-Institut wurde keine Förderzusage im Sinne von § 38 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) (Zusicherung) gegeben. Die Kommunikation umfasste den konkreten Hinweis, dass das finanzielle Risiko bei einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn auf Trägerseite liegt („Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erfolgt stets auf eigenes finanziel- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. les Risiko [...] und ist keine Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021–2027 und keine Förderzusage.“). Durch das zuständige Bewilligungszentrum wurde zum Antrag eingehend beraten und es wurden umfangreiche Nachlieferungsbitten mit detaillierten Hinweisen zu Verbesserungspotenzial beim Antrag mitgeteilt. Die Rückmeldungen des Goethe Instituts waren jedoch inhaltlich nicht ausreichend. Nach gründlicher Prüfung des Antrags wurde durch die AMIF-Verwaltungsbehörde festgestellt, dass der Antrag die zu erreichende Mindestpunktzahl im Rahmen der Projektbewertung verfehlt hat und somit nicht zuwendungsfähig war. Der Antrag wurde mit Datum vom 28. Mai 2026 abgelehnt. Gegen diesen Ablehnungsbescheid wurde durch das Goethe-Institut Widerspruch eingelegt, dieser wird aktuell durch die AMIF-Verwaltungsbehörde geprüft. Die Ablehnungsentscheidung der AMIF-Verwaltungsbehörde hat keinen Einfluss auf andere Maßnahmen. Die nun frei werdenden Mittel fließen nicht dem Bundeshaushalt zu, sondern können durch die AMIF- Verwaltungsbehörde nach Abschluss des Verfahrens für andere Maßnahmen neu ausgereicht werden. 44. Abgeordnete Evelyn Schötz (Die Linke) Auf welche konkreten Erkenntnisse, Evaluationen oder statistischen Erhebungen stützt die Bundesregierung die geplanten Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes, insbesondere die Einführung eines Erfordernisses eines „berechtigten Interesses“, und welche Missbrauchsfälle oder sonstigen Defizite des geltenden Rechts wurden hierbei konkret festgestellt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage 19 des Abgeordneten Thomas Fetsch auf Bundestagsdrucksache 21/7180 verwiesen. 45. Abgeordnete Evelyn Schötz (Die Linke) Welche Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz prüft die Bundesregierung derzeit neben der Einführung eines Erfordernisses eines „berechtigten Interesses“, insbesondere im Hinblick auf Gebühren, Ablehnungsgründe oder den Anwendungsbereich des Gesetzes, und welche Ziele verfolgt sie jeweils mit den geplanten Änderungen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2026 Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislatur- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. periode zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter maßgeblicher Berücksichtigung der Punkte, die sich aus dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 ergeben. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, das IFG mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung zu reformieren. Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses soll das IFG unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) weiterentwickelt und an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden. Dazu gehört auch, die Auskunftsansprüche nach dem IFG so auszugestalten, dass Handhabbarkeit für die Verwaltung, Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden. In Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und außen gilt es die staatliche Resilienz zu erhöhen und dem besonderen Schutzbedarf etwa der Kritischen Infrastrukturen stärker Rechnung zu tragen. Die Überarbeitung soll außerdem die bisherigen Erfahrungen auch zu dem mit den Auskunftsfragen verbundenen Aufwand in den Blick nehmen. 46. Abgeordneter Thomas Stephan (AfD) Welche Kosten entstehen nach Schätzung der Bundesregierung, dass die am 29. Juli 2026 ernannten Bundesminister erst im September 2026 gemäß Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes vor dem Deutschen Bundestag vereidigt werden, durch Amtsbezüge, möglicherweise durch eine vorgezogene, kommissarische Wahrnehmung ihrer Amtsgeschäfte in Bezug auf zusätzliche Personal-, Reise-, Sicherheits-, Organisations- und Sitzungsaufwendungen sowie sonstige aus der vor der Vereidigung resultierende Maßnahmen (bitte nach Position und Höhe der Kosten aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2026 Durch eine auf die Ernennung der Bundesministerinnen und Bundesminister folgende Vereidigung im September entstehen keine zusätzlichen Kosten im Sinne der Fragestellung. 47. Abgeordneter Thomas Stephan (AfD) Werden die am 29. Juli 2026 ernannten, aber erst im September nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes vor dem Deutschen Bundestag zu vereidigenden Bundesminister bis zu ihrer Vereidigung bereits kommissarisch in ihren Geschäftsbereichen leitende Aufgaben durchführen, wie zum Beispiel an Kabinettsbeschlüssen mitwirken, Weisungen erteilen, Rechtsverordnungen, Verwaltungsakte oder sonstige ministerielle Entscheidungen verantworten sowie die Bundesrepublik Deutschland auf nationaler oder europäischer Ebene vertreten sollen (bitte aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2026 Eine im Sinne der Fragestellung kommissarische Aufgabenwahrnehmung liegt bei den am 29. Juli 2026 ernannten Bundesministern für Gesundheit und für Verkehr sowie bei der Bundesministerin für besondere Aufgaben nicht vor. Die Bundesminister für Gesundheit und für Verkehr sowie die Bundesministerin für besondere Aufgaben wurden am 29. Juli 2026 durch den Bundespräsidenten gemäß Artikel 64 Absatz 1 des Grundgesetzes ernannt. Dabei erfolgte die Aushändigung der Ernennungsurkunde gemäß § 2 Absatz 1 des Bundesministergesetzes. Damit hat das Amtsverhältnis des Bundesministers für Gesundheit, des Bundesministers für Verkehr und der Bundesministerin für besondere Aufgaben gemäß § 2 Absatz 2 des Bundesministergesetzes und die rechtliche Befugnis zur Wahrnehmung von Amtsgeschäften begonnen. 48. Abgeordneter Sven Wendorf (AfD) Liegen der Bundesregierung irgendwelche Erkenntnisse darüber vor, dass staatliche Akteure (z. B. Russland) gezielt vor Wahlen in Deutschland islamistische Terrorattacken (insbesondere zum Zwecke der Wahlbeeinflussung) organisieren, wie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (www.zdfheute.de/politik/deutschland/anschlaeg e-deutschland-russland-hinweise-100.html) sowie von SPD-Politikern (https://x.com/Karl_Lauterba ch/status/2082079008225722812) vermutet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. August 2026 Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, sie hat dies aber stets im Blick. 49. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der kürzlich wiederaufgenommenen Direktflüge zwischen Deutschland und Syrien, die aktuelle Sicherheitslage in Deutschland, und inwiefern zieht sie auf dieser Grundlage eine Ausweitung von Rückführungen abgelehnter Asylbewerber nach Syrien in Betracht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. August 2026 Die Bundesregierung beobachtet das Migrationsgeschehen nach Deutschland fortlaufend. Die Bundespolizei nimmt im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung an den luftseitigen Schengen-Außengrenzen Grenzkontrollen nach Maßgabe des Schengener Grenzkodex vor. Das betrifft auch grenzkontrollpflichtige Flüge aus Syrien. Bei festgestellten Personen, die die Einreiseivoraussetzungen nicht erfüllen, werden einreiseverhindernde Maßnahmen auf Grundlage Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. des konkreten Einzelfalls geprüft und vollzogen. Für eine Rückführung ist die Ausreisepflicht des Betroffenen und das Nichtvorliegen von Abschiebungshindernissen maßgeblich. Zuständig für aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind die Länder. 50. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) Plant die Bundesregierung die Wiederaufnahme des Flugverkehrs nach Syrien zum Anlass zu nehmen, um verstärkt Abschiebungen bzw. freiwillige Rückführungen syrischer Staatsangehöriger zu prüfen oder umzusetzen, und wenn ja, in welchem Zeitraum? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. August 2026 Mit der Arabischen Republik Syrien befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen, um weitere Rückführungen nach Syrien zu ermöglichen. Die Möglichkeit von Direktflügen wird insbesondere für freiwillige Rückkehrer die Ausreise erleichtern. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 51. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern spielen nach Kenntnis der Bundesregierung neben dem Wiederaufbau des Landes Fragen rund um Aufarbeitung und einen Übergang zu einem freien, friedlichen, inklusiven und demokratischen Syrien, in dem alle Bevölkerungsgruppen – unabhängig des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit und Ethnie – repräsentiert werden und Rechte und Schutz genießen, eine Rolle bei der Rückkehrbereitschaft von Syrerinnen und Syrern aus Deutschland, und inwiefern engagiert sich die Bundesregierung insbesondere im Rahmen des jüngst gebildeten Deutsch-Syrischen Joint Committee in Damaskus im Zusammenhang mit diesen Fragen (www.auswaertiges-amt.de/de/ newsroom/geyr-deutsch-syrisches-joint-committe e-2779000)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 3. August 2026 Aus Sicht der Bundesregierung sind eine weitere Verbesserung der Sicherheitslage in Syrien, der Wiederaufbau des im Krieg massiv zerstörten Landes, eine Erholung der Wirtschaft sowie die Festigung staatlicher Institutionen, die die Rechte aller Bevölkerungsgruppen gewährleisten, wichtige Rahmenbedingungen für eine freiwillige und nachhaltige Rückkehr. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung unterstützt die syrische Regierung dabei, diese Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Das ist auch eines der zentralen Ziele des im März 2026 vereinbarten deutsch-syrischen Aktionsplans, an dessen Umsetzung der gemeinsame Ausschuss arbeitet. 52. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit 2020 Minenräumbemühungen bzw. Minenaktionen in welchen Staaten finanziell unterstützt (bitte jeweils unter Angabe des Haushaltstitels und des Jahres)? 53. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Welche Institutionen und Organisationen für die Durchführung und Koordinierung von Minenaktionen und für die Informationsarbeit im Bereich Minen und Minenräumung hat die Bundesregierung seit 2020 in welchem Umfang finanziert (bitte unter Angabe der Haushaltstitel)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. August 2026 Die Fragen 52 und 53 werden zusammen wie folgt beantwortet. Für die Jahre 2020 bis 2024 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/990 verwiesen. Für das Jahr 2025 wird auf den Jahresabrüstungsbericht 2025 auf Bundestagsdrucksache 21/5850 verwiesen. Angaben zu Zahlungen für das Haushaltsjahr 2026 können erst nach Abschluss des Haushaltsjahres übermittelt werden. Die Finanzierung erfolgte aus dem Haushaltstitel 0501-687 32. 54. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann ist voraussichtlich mit einem Ergebnis der völkerrechtlichen Überprüfung der Bundesregierung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 21/5249) des US-Angriffs auf Venezuela und der Entführung des damaligen venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro und seiner Ehefrau am 3. Januar 2026 zu rechnen, und welche Punkte sind nach Ansicht der Bundesregierung juristisch besonders komplex bzw. völkerrechtlich strittig? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 7. August 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 29 des Abgeordneten Torben Braga der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6571 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 55. Abgeordneter Markus Frohnmaier (AfD) Welche Formen der Einmischung durch die Vereinigten Staaten in deutsche Wahlen meint der Bundeskanzler Friedrich Merz bei seiner diesbezüglichen Forderung danach, dass sich die Vereinigten Staaten nicht in deutsche Wahlen einmischen sollen (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/artic le6a57cb35a4dd37e74df56739/botschaft-an-unser e-freunde-moechte-nicht-dass-sich-die-amerikanis che-regierung-in-die-deutschen-wahlen-einmisch t-betont-merz.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. August 2026 Der Bundeskanzler hat in seiner Äußerung auf den Grundsatz hingewiesen, dass Wahlen in Deutschland nicht Gegenstand ausländischer Einflussnahme sein dürfen. 56. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über frühere Funktionen oder Ämter für die Taliban bei denjenigen Personen, denen sie die Einreise nach Deutschland zur Wahrnehmung von Aufgaben in den afghanischen Vertretungen (Botschaft Berlin, Generalkonsulate Bonn und München) bereits gestattet hat (Tagesspiegel, 10. November 2025, www.tagesspiegel.de/internationale s/diplomatischer-balanceakt-der-bundesrepublik-a fghanistan-reaktiviert-konsulat-in-bonn--mit-talib an-vertreter-14800376.html), sowie bei den bis zu vier weiteren Personen, deren Einreise sie zu diesem Zweck vorgesehen hat (Tagesspiegel, 22. Juni 2026, www.tagesspiegel.de/politik/fur-mehr-ab schiebungen-weitere-taliban-diplomaten-durfen-n ach-deutschland-kommen-15743206.html), und liegen ihr Erkenntnisse darüber vor, ob diese Personen an terroristischen Taten beteiligt waren, Mitglied einer als terroristisch eingestuften Vereinigung waren oder auf einschlägigen Sanktionsoder Terrorlisten der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union geführt werden oder wurden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 6. August 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Stefan Keuter auf Bundestagsdrucksache 21/2876 verwiesen. Visa werden grundsätzlich nur erteilt, wenn die Sicherheitsabfragen keine Bedenken ergeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 57. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern hat die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Aserbaidschan, insbesondere die Vielzahl politischer Gefangener, darunter zahlreiche Journalistinnen und Journalisten unabhängiger Medien (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/ ursula-von-der-leyen-in-baku-menschenrechte-in- aserbaidschan-accg-200982219.html), bei der von Bundeskanzler Friedrich Merz am 21. Juli 2026 angekündigten Vertiefung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Aserbaidschan berücksichtigt, und welche konkreten menschenrechtlichen Anforderungen stellt die Bundesregierung an diese Zusammenarbeit? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. August 2026 Die Bundesregierung thematisiert die Menschenrechtslage kontinuierlich in bilateralen Gesprächen mit der aserbaidschanischen Regierung, die grundsätzlich der Vertraulichkeit unterliegen. Zudem ist die menschenrechtliche Situation in der Republik Aserbaidschan regelmäßig Gegenstand des Austauschs in den Gremien der Europäischen Union und des Europarats. Die am 21. Juli 2026 Unterzeichnete Strategische Agenda der Bilateralen Partnerschaft unterstreicht mit ihrem direkten Bezug die Bedeutung der Schlussakte von Helsinki und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten für die bilateralen Beziehungen. 58. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Welche finanziellen Aufwendungen sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit Delegationsoder Dienstreisen zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in Mexiko, Kanada und den USA entstanden (bitte nach Ressorts und Kostenarten aufschlüsseln), und welche Ressorts sowie nachgeordnete Behörden haben Bedienstete, Mitglieder oder sonstige Vertreter der Bundesregierung zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 entsandt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 6. August 2026 Eine abschließende Aufstellung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Die Frist zur Abrechnung von Dienst- und Delegationsreisen läuft bis zum Ende des Haushaltsjahres. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 59. Abgeordneter Ferat Koçak (Die Linke) Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt die Bundesregierung die seit dem 5. Juni 2026 auf den Internetseiten deutscher Visastellen in der Türkei und in Marokko veröffentlichte Einschätzung, wonach die tatsächlichen Sprachkenntnisse von Visumantragstellenden gegenwärtig nicht rechtssicher auf Grundlage von Zertifikaten der telc gGmbH festgestellt werden können, und auf welcher Rechtsgrundlage oder aufgrund welcher internen Weisung wurde entschieden, telc- Zertifikate bei Visumverfahren in der Türkei und in Marokko nicht mehr bzw. nur eingeschränkt zu berücksichtigen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 6. August 2026 Die Visastellen in der Türkei und in Marokko haben in den letzten Monaten – unabhängig voneinander – eine signifikante Häufung von Fällen verzeichnet, in denen das jeweils vom Anbieter telc gGmbH zertifizierte Sprachniveau erheblich von den tatsächlich im persönlichen Gespräch feststellbaren Sprachkenntnissen der Antragstellenden abwich. Die betroffenen Visastellen können die Feststellung der tatsächlichen Sprachkenntnisse daher gegenwärtig nicht rechtssicher allein auf der Grundlage von Zertifikaten des Anbieters telc gGmbH vornehmen. In der Regel werden ergänzend weitere Sprachzertifikate bzw. Sprachnachweise nachgefordert. Diese Maßnahme wird durch die Visastellen fortlaufend überprüft. 60. Abgeordneter Dr. Rainer Kraft (AfD) Welche konkreten diplomatischen Initiativen hat die Bundesregierung seit der deutsch- australischen 2+2-Erklärung vom 8. Juni 2026 ergriffen, um die dort unterstützte sinnvolle Beteiligung Taiwans an internationalen Organisationen als Mitglied, Beobachter oder Gast voranzutreiben, und bei welchen Organisationen hält sie eine solche Beteiligung unter Beibehaltung ihrer Ein- China-Politik kurzfristig für erreichbar (www.aus waertiges-amt.de/de/newsroom/2774488-277 4488)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 7. August 2026 Im Rahmen ihrer Ein-China-Politik unterstützt die Bundesregierung die sachbezogene Mitarbeit Taiwans in internationalen Organisationen. Diese Unterstützung bringt die Bundesregierung regelmäßig in bilateralen Gesprächen und multilateralen Foren zum Ausdruck. Konkret setzt sich die Bundesregierung beispielsweise für Taiwans sachbezogene Mitarbeit in der Weltgesundheitsorganisation und Taiwans Teilnahme als Beobachter an der Weltgesundheitsversammlung ein. Dies Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. spiegelt sich auch in den Statements der Bundesregierung bei den jährlichen Weltgesundheitsversammlungen wider. 61. Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von Seiten der neuen, ultrarechten chilenischen Regierung unter Präsident José Antonio Kast geäußerten Absicht, die geplante Gedenkstätte für die Opfer der Colonia Dignidad zu stoppen und die von der Vorgängerregierung dafür auf den Weg gebrachte Enteignung des Sektengeländes rückgängig zu machen, für die deutsch-chilenischen Beziehungen ebenso wie hinsichtlich einer Unterstützung zur Schaffung von Gedenkorten etwa in Deutschland? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 4. August 2026 Die chilenische Regierung unter Präsident Kast hat den von der Vorgängerregierung angestoßenen Enteignungsprozess von Teilen des Geländes der ehemaligen „Colonia Dignidad“ vorläufig gestoppt. Das betrifft aber nicht das grundsätzliche Vorhaben, eine Gedenkstätte für die Opfer möglichst auf dem Gelände der ehemaligen „Colonia Dignidad“ zu errichten. Die chilenische Regierung hat öffentlich bestätigt, weiter an dem Ziel der Errichtung einer Gedenkstätte festzuhalten. Hierzu steht die Bundesregierung mit der chilenischen Regierung im Dialog. 62. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass es keine von den USA verhängte Blockade gegen die Republik Kuba gibt und inwieweit stünde eine solche Haltung im Widerspruch zum alljährlichen Abstimmungsverhalten der Bundesrepublik Deutschland in der Generalversammlung der Vereinten Nationen zugunsten des Antrages der Republik Kuba zur Verurteilung der US-Blockade (www.berliner-zeitung.de/article/wadephul- keinekuba-blockade-deutschland-verurteilt-33-jahren-u no-10173395)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 3. August 2026 Der US-Präsident hat mit Executive Order 14380 vom 29. Januar 2026 erläutert, dass Staaten, die Kuba mit Öl beliefern, mit Zöllen belegt werden können. Die Androhung einer Verhängung von Zöllen oder der Erlass von Wirtschaftssanktionen stellen keine „Blockade“ im völkerrechtlichen Sinn dar. Die genannte Resolution der VN-Generalversammlung hat die US- Sanktionen gegen Kuba zum Gegenstand. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 63. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Wurde bzw. wird die Nichtregierungsorganisation „Islamic Relief Deutschland“ und bzw. oder einzelne von „Islamic Relief Deutschland“ betreute bzw. verantwortete Projekte auch (www.welt.de/p olitik/deutschland/article6a58cea97a35912eb9adc 56e/islamic-relief-berlin-foerdert-muslimisches-se elsorge-telefon-mit-135-000-euro-im-jahr-kritik-v on-cdu.html) mit Bundesmitteln gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 3. August 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7057 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 64. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie viele Minen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung an der innerdeutschen Grenze bis 1989 verlegt, und wie viele Minen konnten seit 1989 an der innerdeutschen Grenze beseitigt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 4. August 2026 Durch die ehemaligen Grenztruppen der DDR wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 1.322.700 (Antipersonen-)Minen verlegt, die bis 1995 nahezu vollständig geräumt wurden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 13/1023 verwiesen. 65. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Welche Risiken bestehen nach Auffassung der Bundesregierung durch die ggf. noch vorhandenen Minen an der innerdeutschen Grenze für die Bevölkerung, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung um diese Minen zu beseitigen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 4. August 2026 Seit 1995 gilt die Grenze als minenfrei. Die Bundesregierung schätzt das Restrisiko für die Bevölkerung als äußerst gering ein, vergleichbar mit dem Auffinden von Kampfmittelaltlasten aus dem 2. Weltkrieg. Aktive Maßnahmen zur weiteren Suche werden von der Bundesregierung derzeit weder durchgeführt, noch geplant. 66. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) In welchem Umfang unterstützten bundesdeutsche Einsatzkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in den Waldbrandgebieten Frankreichs, Schottlands, Spaniens, der Türkei und ggfs. weiteren europäischen Ländern, und wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Kapazitäten für vergleichbare Katastrophenlagen angesichts andauernder Hitze- und Dürre im Bundesgebiet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 7. August 2026 Im Zuge der Waldbrandlage in Spanien unterstützte Deutschland über den EU-Katastrophenschutzmechanismus mit einer bodengebundenen Einheit zur Vegetationsbrandbekämpfung. Diese umfasste insgesamt 56 Personen und 21 Fahrzeuge und wurde vom 1. August 2026 bis zum 3. August 2026 eingesetzt. Im Zuge der Waldbrandlage in Frankreich unterstützte Deutschland über den EU-Katastrophenschutzmechanismus vom 28. Juli 2026 bis einschließlich 1. August 2026 durch Brandbekämpfung aus der Luft. Eingesetzt wurden 40 Soldatinnen und Soldaten, zwei CH-53-Hubschrauber sowie ein begleitender A400M für den Lufttransport von Personal und Material. Im Rahmen der Waldbrandlagen in Schottland und der Türkei sowie in anderen europäischen Staaten erfolgen zum aktuellen Zeitpunkt keine Hilfeleistungen. Unterstützungsleistungen hinsichtlich der aktuellen Waldbrände sind auf der Seite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe einsehbar: www.bbk.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/202 6/07/pm-31-waldbraende-ucpm.html. Auf nationaler Ebene in Deutschland werden die Kapazitäten im Sinne der Fragestellung grundsätzlich als gut bewertet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 67. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkrete weitere technische und logistische Unterstützung hat die Bundesregierung Frankreich zur Bekämpfung der aktuellen Waldbrände zusätzlich zu den am 27. Juli 2026 entsandten zwei CH-53-Transporthubschraubern und dem mittels eines A400M zur Militärbasis Cazaux verlegten Löschgeräts angeboten oder bereits geleistet, und welche zusätzliche Unterstützung leisten nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer bereits oder haben sie in Aussicht gestellt (www.bmvg.de/de/presse/bundeswehr-unter stuetzt-feuerloescharbeiten-frankreich-6138484)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 5. August 2026 Die Bundesregierung unterstützt Frankreich über den EU- Katastrophenschutzmechanismus. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe koordiniert die deutschen Hilfsmaßnahmen. Betroffene Staaten melden konkrete Bedarfe zur Unterstützung bei der Bewältigung von Katastrophenlagen über den EU-Katastrophenschutzmechanismus. Anschließend können andere Staaten auf diese konkreten Bedarfe reagieren und Unterstützung anbieten, welche der betroffene Staat annehmen kann. Innerhalb des EU-Katastrophenschutzmechanismus besteht darüber hinaus keine Möglichkeit, proaktive Angebote im Sinne der Fragestellung an betroffene Staaten zu unterbreiten. Durch diese Funktionsweise ist gewährleistet, dass erforderliche Hilfe zur Unterstützung passgenau eingesetzt werden kann. Die Bundesregierung hat über den EU-Katastrophenschutzmechanismus Frankreich zusätzlich sechs Waldbrand-Tanklöschfahrzeuge, drei Kommandowagen, zwei Gerätewagen Logistik sowie einen Gerätewagen Führung angeboten. Diese Fähigkeiten wurden von Frankreich nicht in Anspruch genommen. Unterstützungsleistungen an Frankreich hinsichtlich der aktuellen Waldbrände sind auf der Seite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe einsehbar: www.bbk.bund.de/SharedDocs/Pressemitte ilungen/DE/2026/07/pm-31-waldbraende-ucpm.html. Im Übrigen dient das parlamentarische Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages der politischen Kontrolle der Bundesregierung. Es erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung haben. Mit Rücksicht auf die vom Grundgesetz vorgenommene Kompetenzverteilung nimmt die Bundesregierung zu Fragen, die Aktivitäten im Zuständigkeitsbereich der Länder betreffen, grundsätzlich keine Stellung. 68. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie erklärt die Bundesregierung, dass die vor knapp zehn Monaten als „zeitnah“ angekündigte Finalisierung der Rechtsverordnung zum Haar- und Barterlass (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 88 auf Bundestagsdrucksache 21/2141) bis heute nicht erfolgt ist, und wann wird sie nun verabschiedet? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 7. August 2026 Die internen Abstimmungsprozesse zum Erlass einer Verordnung im Sinne der Fragestellung dauern noch an. Der Entwurf befindet sich mit dem Ziel einer rechtssicheren, insbesondere verfassungs- und europarechtskonformen Umsetzung, erneut im ministeriellen Billigungsgang. 69. Abgeordneter Gerold Otten (AfD) Aus welchem Haushaltstitel finanziert die Bundesregierung 50.000 Angriffsdrohnen im Wert von 90 Mio. Euro, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Drohnen nicht gegen Ziele auf russischem Hoheitsgebiet eingesetzt werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 3. August 2026 Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine politisch, finanziell, humanitär, zivil und militärisch, solange es nötig ist. Dazu gehören ebenfalls militärisch nutzbare Drohnen. Die Finanzierung solcher Lieferungen erfolgt mit Mitteln der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (Kapitel 6002 Titel 687 06). Aufgrund der erforderlichen Vertraulichkeit in der Zusammenarbeit mit der Ukraine bei der Ausübung ihres Selbstverteidigungsrechts gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg sieht die Bundesregierung von Angaben zu Stückzahlen ab. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Sören Pellmann auf Bundestagsdrucksache 21/6164 verwiesen. 70. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Welche konkreten Zielvorgaben oder ministeriellen Leitfäden hat die Bundesregierung im Zuge der Erstellung des Operationsplans Deutschland (OPLAN DEU) an die Bundesländer übermittelt, um eine harmonisierte Einbindung der Kommunen bei der Bereitstellung von Logistikkapazitäten (insbesondere bezüglich der Bereitstellung von kommunalen Flächen für Convoi Support Center, der Absicherung strategischer Marschrouten und der Vorhaltung von Treibstoffreserven) sicherzustellen, und welche Rückmeldungen der Länder liegen der Bundesregierung hierzu vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 4. August 2026 Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 71 auf Bundestagsdrucksache 21/1089 und zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 21/6731 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Übrigen beantwortet die Bundesregierung die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (BVerfGE 124, 161, 193). Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird hier durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Fragen zu konkreten Zielvorgaben bzw. Leitfäden der Bundesregierung für die Bundesländer zur Bereitstellung von Logistikkapazitäten im Kontext der Erstellung des Operationsplans Deutschland und zu den entsprechenden Rückmeldungen der Bundesländer können aus Gründen des Staatswohls nicht beantwortet werden. Die Veröffentlichung der erfragten Informationen würde Einblicke in die Ressourcen und Planungen der Bundesregierung und der Länder zur Verlegung von Truppen im Rahmen der Drehscheibe Deutschland gewähren. Dies würde sämtliche Planungen und die Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen untergraben und dadurch die Sicherheit eigener und verbündeter transitierender Streitkräfte sowie des Unterstützungspersonals ebenso wie die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland in erheblichem Maße gefährden. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und damit der Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art insbesondere vor der aktuellen Sicherheitslage und Bedrohungslage für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen derart berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. 71. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) In welchen Bereichen sieht das Bundesministerium der Verteidigung ein bestimmtes Geschlecht als wesentliche und entscheidende Voraussetzung für die auszuübende Verwendung an, so dass § 6 Absatz 3 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes greift, und anhand welcher Kriterien wird diese Entscheidung getroffen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 6. August 2026 Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung bestehen bei der Personalauswahl keine geschlechtsspezifischen Einschränkungen für Verwendungen in einzelnen Bereichen im Sinne des § 6 Absatz 3 des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes. 72. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Wie viele Fälle gab es jeweils in Jahren 2024 und 2025 in denen es im Bundesministerium der Verteidigung und den ihm unmittelbar nachgeordneten Dienststellen sowie in Dienststellen der Streitkräfte oder Bundeswehrverwaltung dazu gekommen ist, dass die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten bzw. deren Stellvertreterin unbesetzt waren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 6. August 2026 Im Jahr 2024 kam es im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zu insgesamt zwölf Fällen, in denen das Amt einer Gleichstellungsbeauftragten beziehungsweise einer Stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten unbesetzt war. Für das Jahr 2025 belief sich die Anzahl auf insgesamt achtzehn Fälle. Die Angaben berücksichtigten sowohl die Vakanzen der militärischen, als auch der zivilen Amtsinhaberinnen. Dabei war das Amt einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in keinem der oben genannten Einzelfälle längerfristig vakant. 73. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bei welchen Beschaffungsprojekten/ Fähigkeitendimensionen bzw. Produkten und Unternehmen registriert das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eine Rüstungsinflation, und wie beabsichtigt das BMVg einer solchen Rüstungsinflation im Sinne der Bundeswehr, wie auch im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu begegnen (bitte die Gesamtzahl der Produkte angeben, bei denen Rüstungsinflation festgestellt wurde, und die fünf Produkte mit der stärksten Preissteigerung nach Produkt, Jahren der Beschaffung und Vergleichswerten [Stückpreise der jüngsten Bestellung und der letzten Bestellung vor der sog. Zeitenwende] aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 3. August 2026 Das Bundesministerium der Verteidigung registriert bei einzelnen Rüstungsgütern und rüstungsnahen Dienstleitungen Preissteigerungen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und liegen überwiegend außerhalb des Einflussbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung. Hierzu gehören etwa die weltweit gestiegene Bedrohungslage, negative Auswirkungen auf Lieferketten und Rohstoffversorgung, gestiegene Energiepreise und Produktionskosten. Um dem zu begegnen werden Aufträge entsprechend vergäbe- und preisrechtlicher Vorgaben und soweit möglich im Wettbewerb durchgeführt. Sollte eine Preisbildung im Wettbewerb nicht möglich sein, werden die Angebote im Hinblick auf die Angemessenheit der Kalkulationsansätze ausgewertet. Zusätzlich wird im Rahmen der Reformagenda Rüstung daran gearbeitet, die Preiskontrolle des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) weiter zu optimieren und Möglichkeiten der Weiterentwicklung des deutschen Preisrechts geprüft. Darüber hinaus ist eine Beantwortung der Frage in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Daten zur Rüstungsinflation werden statistisch nicht erfasst. Die für eine Beantwortung erforderliche manuelle Auswertung sämtlicher Verträge der letzten Jahre – allein im Jahr 2025 wurden rund 12.000 Verträge geschlossen – ist innerhalb des zur Beantwortung von Schriftlichen Fragen vorgesehenen Zeitrahmens nicht leistbar. 74. Abgeordnete Evelyn Schötz (Die Linke) Welche Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie mit Standorten in der Metropolregion Nürnberg haben seit 2022 Aufträge des Bundes erhalten, und welches Auftragsvolumen entfällt dabei auf Unternehmen in der Region? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 3. August 2026 Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.1 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Diese Informationen werden daher als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt. Auf die diesbezügliche Anlage wird verwiesen. 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 75. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Welche Voraussetzungen mussten nach den Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung erfüllt sein, damit Charlotte Merz auf dem Flug von Berlin nach Köln am 8. Juli 2026 mitbefördert werden konnte, und inwiefern waren diese Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 7. August 2026 Nach den Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs vom 10. März 2021 in Verbindung mit den Erläuterungen des BMVg vom 19. Mai 2021 darf der Bundeskanzler ein Luftfahrzeug der Flugbereitschaft BMVg anfordern und sich begleiten lassen. Auf Basis einer solchen Anforderung hat Charlotte Merz Bundeskanzler Friedrich Merz als Dienstreisende des Bundes zum NATO-Gipfel nach Ankara begleitet. Maschine und Crew flogen plangemäß zum Abschluss des Einsatzes zurück zum Heimatstandort Köln-Wahn. Die Begleitung durch Dienstreisende umfasst dabei gemäß den Erläuterungen zur Anwendung der Richtlinien auch die notwendige Zu- und Rückführung der Luftfahrzeuge vor bzw. nach Beförderung der bzw. des Anforderungsberechtigten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 76. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deckt der Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit (StromFlexG) nach Einschätzung der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Zielsetzung (Zeile 999-1009) vollständig ab, wonach Energiespeicher als im „überragenden öffentlichen Interesse“ anerkannt und im Zusammenhang mit privilegierten Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen ebenfalls privilegiert werden sollen, und wenn ja, wie, und wenn nein, wieso nicht, und sind weitere gesetzgeberische Schritte hierzu geplant, und wenn ja, bis wann sollen diese erfolgen, und wenn nein, warum nicht? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. August 2026 Energiespeicheranlagen liegen bereits nach § 11c Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im überragenden öffentlichen Interesse. Bis die Stromversorgung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, soll der beschleunigte Ausbau von Energiespeicheranlagen als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführende Schutzgüterabwägung eingebracht werden (vgl. § 11c Satz 2 EnWG). Eine Wiederholung der Gewichtung nach § 11c EnWG im Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist regelungstechnisch nicht erforderlich. 77. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie oft hat der sogenannte Round Table Flugtreibstoffe zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Verkehr, sowie Vertretern der Mineralölwirtschaft und der Luftverkehrswirtschaft inzwischen getagt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 48 auf Bundestagsdrucksache 21/6098 und Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 47, Plenarprotokoll 21/85; bitte Daten und Ministerbeteiligung auflisten), und existieren inzwischen Vorsorgemaßnahmen für den Fall einer Kerosinmangellage, insbesondere im Hinblick auf die weiterhin angespannte Lage an der Straße von Hormus? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. August 2026 Der Round Table Flugtreibstoffe hat einmalig am 20. April 2026 stattgefunden. Wie Ihnen bereits auf Ihre Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 21/7434 geantwortet wurde, unterliegt die Energieversorgung Deutschlands einem engmaschigen Monitoring des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die internationale Lage ist angespannt. Für die Bundesregierung hat die jederzeitige Gewährleistung der Versorgungssicherheit höchste Priorität. 78. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Welcher Kreis von Gästinnen und Gästen wird zu dem von der Bundesregierung am 19. und 20. Oktober 2026 in Berlin geplanten „Invest in Germany Summit 2026“ (https://invest-in-german y.com/) eingeladen, und werden Mitglieder des Bundestages aus den fachlich zuständigen Bundestagsausschüssen Finanzen, Haushalt und Wirtschaft und Energie unter den geladenen Gästen sein? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 31. Juli 2026 Der Invest in Germany Summit folgt internationalen und Europäischen Beispielen und soll den direkten Dialog zwischen internationalen Investoren und der Bundesregierung unterstützen. Insofern zielt das Treffen zuallererst auf Führungspersönlichkeiten bedeutender Unternehmen aus dem In- und Ausland sowie Finanzinvestoren ab. Die finale Gästeliste befindet sich noch in Bearbeitung. 79. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Wieso plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für PV-Dachanlagen unter 25 Kilowattpeak (kWp) die feste Einspeisevergütung zu streichen, in Anbetracht der Tatsache, dass die die Förderung ersetzende Direktvermarktung derzeit noch teuer und komplex ist und dieses PV-Anlagensegment (PV-Dachanlagen bis 25 kWp) allerdings 32 Prozent der Solarleistung in Deutschland ausmacht und damit eine wichtige Säule der Energiewende darstellt und Expertinnen und Experten vor einem Markteinbruch bei Umstellung auf Direktvermarktung ohne eine wirtschaftlich tragfähige Alternative warnen (www.ag ora-energiewende.de/fileadmin/Projekte/2026/202 6-07_DE_PV_auf_Dach/A-EW_419_Vom_Haus dach_in_den_Strommarkt_WEB.pdf), und erwägt die Bundesregierung ähnlich dem Vorschlag, der in der oben zitierten Studie vorgebracht wird, eine Übergangsfrist für die feste Einspeisevergütung bis Ende 2030 einzuräumen, um für kleine PV- Batteriesysteme den Übergang in die Direktvermarktung erfolgreich zu gestalten, um Zeit zu schaffen, dass die derzeit noch nicht massengeschäftstauglichen Mess-, Steuerungs- und Abwicklungsprozesse flächendeckend verfügbarer werden und Dienstleistungs- und Transaktionskosten der Direktvermarktung sinken, in Anbetracht der Tatsache, dass auch die fiskalischen Einsparpotenziale der festen Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen bis 25 kWp gering sind und in der oben zitierten Studie von Agora Energiewende und Fraunhofer ISE errechnet wurde, dass bei einer Verlängerung im Jahr 2030 lediglich rund 160 Mio. Euro zusätzlicher Kosten anfallen würden und somit nach Auffassung des Fragestellenden diese geringen Einsparpotenziale in keinem Verhältnis zum Risiko eines deutlichen Einbruchs beim Ausbau kleiner PV-Dachanlagen stehen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. August 2026 Wir verweisen auf die Pressemitteilung und insbesondere auf die Begründung im Gesetzentwurf selbst, in der die Maßnahmen und Übergangsregelungen begründet und die Auswirkungen auf den Haushalt abgeschätzt wurden. Die Pressemitteilung ist unter dem nachstehenden Link abrufbar, sie enthält überdies einen weiterführenden Link zu dem angesprochenen Gesetzentwurf: www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pr essemitteilungen/2026/07/20260729-eeg-novelle-und-netzanschlusspake t.html. 80. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung den im Entwurf eines „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ („Netzanschlusspaket“) vom 29. Juli 2026 nach meiner Auffassung grundlegend vollzogenen Paradigmenwechsel im deutschen Energierecht, zukünftig statt eines verlässlichen Netzanschlussanspruchs für Erneuerbare Energien und eines Netzausbaus, der sich an den politisch gesetzten Ausbauzielen orientiert, die Logik umzukehren und den Verteilernetzbetreiber die Befugnis zu erteilen Netzbereiche für bis zu 6 Jahre als kapazitätslimitiert ausweisen, wobei dann in diesen Gebieten für neue Anlagen der Anspruch auf Entschädigung im Falle von Redispatch-Maßnahmen für 10 bis 20 Prozent der jährlichen Stromproduktion entfallen würde, und wieso verknüpft die Bundesregierung nicht die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzgebieten durch die Verteilernetzbetreiber mit verbindlichen öffentlich zugänglichen Ausbau- und und Abhilfefahrplänen inklusive von Überprüfungsmeilensteinen sowie Sanktionen bei vermeidbaren Verzögerungen für Verteilnetzbetreiber, könnte doch, wie von mir befürwortet, ein verbindlicher Abhilfefahrplan für kapazitätslimitierte Gebiete den Druck auf die Verteilernetzbetreiber erhöhen das Stromnetz in ihrer Zuständigkeit auszubauen und zu ertüchtigen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. August 2026 Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf des „Netzanschlusspakets“ lässt die Pflicht der Netzbetreiber zum bedarfsgerechten Netzausbau unberührt. Im Hinblick auf kapazitätslimitierte Umspannwerke und Leitungsabschnitte fordert er sogar einen prioritären Ausbau, um Kapazitätslimitierungen möglichst schnell zu beseitigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Der im Gesetzentwurf verankerte modifizierte Netzanschlussanspruch dient der räumlichen Steuerung von neuen Erneuerbare-Energien- Anlagen, weg von kapazitätslimitierten Umspannwerken und Leitungsabschnitten, hin zu solchen, die noch über Kapazitäten verfügen. Dadurch soll der netzseitige Abregelungsbedarf reduziert werden, dessen Kosten von den Stromkundinnen und Stromkunden in Deutschland zu tragen sind. 81. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Welche abstrakten oder konkreten Szenarien liegen der „Sicherheitsplattform Strom“ zugrunde, die der Übertragungsnetzbetreiber Amprion im Auftrag der Bundesnetzagentur aufbauen und betreiben soll, um im Fall „langanhaltender Energiemangellagen und Krisensituationen“ mit einer Dauer von „mehreren Tagen bis Wochen“ durch Produktionseinschränkungen stromintensiver Betriebe wie insbesondere der Chemie-, Metall-, Papier- oder Lebensmittelindustrie die Stromversorgung trotz Mangellage aufrecht zu erhalten und einen Blackout zu verhindern (www.apollo-new s.net/geheimplan-energiekrise-bundesnetzagentu r-bereitet-sich-auf-strommangel-ueber-mehrere-ta ge-bis-wochen-vor/; bitte ausführen; soweit es hierbei mehr als 28 solcher Szenarien gibt, nur die 28 Szenarien von Strommangellagen mit der längsten zugrunde gelegten Dauer angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 5. August 2026 Die Konzeption der Sicherheitsplattform Strom erfolgt vor dem Hintergrund der Regelungen aus dem Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz – EnSiG) für das Szenario einer Gefährdung oder Störung der Energieversorgung im Sinne von § 1 Absatz 1 EnSiG. 82. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie ist die in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 88 auf Bundestagsdrucksache 21/7052 vertretene Auffassung der Bundesregierung, wonach der Erhalt des marktwirtschaftlichen Preissignals ein zentrales Element zur Setzung von Anreizen für Energieeffizienz sei, damit vereinbar, dass sie einen zeitlich befristeten Tankrabatt eingeführt hat, der das Preissignal für fossile Kraftstoffe abschwächte, und welche konkreten Maßnahmen, auch solche auf Vorschlag der Task Force, beabsichtigt sie stattdessen bei künftig anhaltend hohen Preisen für fossile Energieträger zu ergreifen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 3. August 2026 Die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe um rund 17 Eurocent pro Liter im Mai und Juni 2026 war eine befristete Sofortmaßnahme zur kurzfristigen Abfederung eines außergewöhnlichen Preisschocks. Die Maßnahme hat private Haushalte und Unternehmen in einer akuten Belastungssituation schnell und unbürokratisch entlastet und ihnen die Möglichkeit gegeben, sich auf veränderte Preisniveaus von Kraftstoffen einzustellen. Mit dieser Maßnahme konnten Preise weiterhin an sich schnell ändernde Bedingungen auf dem Weltmarkt, aber auch an unterschiedliche regionale oder sogar lokale wirtschaftliche Umstände angepasst werden. Die Kraftstoffpreise in Deutschland lagen in dem Zeitraum im EU-Mittelfeld. Bei dem Vergleich ist zu berücksichtigen, dass einige andere Mitgliedstaaten parallel vorübergehende Maßnahmen zur Senkung von Kraftstoffpreisen ergriffen haben. Dies zeigen die Preisdaten des Statistischen Bundesamtes: www.dashboard-konjunktur.de/konj unktur. Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung an ihrer in der Antwort vom 6. Juli 2026 auf die Schriftliche Frage 88 auf Bundestagdrucksache 21/7052, S. 55 geäußerten Einschätzung fest, dass der Erhalt des marktwirtschaftlichen Preissignals ein zentrales Element ist, um Anreize für Energieeffizienz zu setzen und beabsichtigt derzeit keine weiteren kraftstoffspezifischen Entlastungsmaßnahmen. 83. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der höchstmögliche kumulierte Abregelungswert einer Erneuerbare-Energie-Anlage (durch Zusammenspiel der unterschiedlichen Regelungen kumuliert verursachte Abregelung in Prozent des erzeugten Stroms der Anlage), wenn die in aktuellen Entwürfen des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) und des Netzanschlusspaketes vorgesehenen gesetzlichen Änderungen (unter anderem eine entschädigungsfreie Abregelung in netzlimitierten Gebieten und eine bundesweite Wirkleistungsbegrenzung von PV- Freiflächenanlagen auf 70 Prozent) umgesetzt werden, wie in den aktuellen Referentenentwürfen geplant und ggf. gemeinsam mit bereits bestehenden Regelungen zur Abregelung von EE-Erzeugung wirken? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. August 2026 Die Instrumente des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Netzanschlusspakets haben im Hinblick auf die Fragestellung selbständige Wirkmechanismen und Ansatzpunkte: Der im Netzanschlusspaket vorgesehene modifizierte Netzanschlussanspruch in kapazitätslimitierten Netzgebieten unter temporärem Verzicht auf die Redispatchvergütung ist ein Instrument der regionalen Steuerung des Erneuerbare-Energien-Zubaus und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf Abregelungsvolumina einzelner Anlagen. Wird der Anlagen- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. zubau aus definierten Hotspots in weniger belastete Netzgebiete verlagert, können Abregelungen perspektivisch vermieden werden. Die bundesweite Wirkleistungsbegrenzung ist eine gesetzliche Begrenzung der Netzanschlusskapazität und stellt keine Abregelung dar. Da die Begrenzung der Netzanschlussleistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen insbesondere Einspeisespitzen erfasst, können im Einzelfall Abregelungen vermieden werden. Die in der EEG-Novelle (EEG 2027) enthaltene Regelung zur dauerhaften Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt bezieht sich auf Photovoltaik-Dachanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 100 Kilowatt. 84. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was ist der Stand der Umsetzung des Projektes Concrete Chemicals in Schwedt, insbesondere mit Blick auf die Veräußerung oder Verpachtung der zur Umsetzung des Projektes notwendigen Flächen, und wie ist der Stand bei weiteren Investitionsanfragen am Standort? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. August 2026 Im April 2026 wurden Ingenieursstudien für den Anlagenbau des Projektes beauftragt. Das Unternehmen hat noch keine Final Investment Decision (FID) getroffen, der Produktionsstart ist für 2030 anvisiert. Bei der PCK-Raffinerie muss eine Grundstückbereitstellung von den Gesellschaftern (Shell, Eni und Rosneft Deutschland) gebilligt werden. Die Bundesnetzagentur als Treuhänderin von Rosneft Deutschland prüft den dazu gestellten Antrag von Rosneft Deutschland und wird die Prüfung abschließen, sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Dies ist bisher noch nicht der Fall. Zu nicht näher spezifizierten „weiteren Investitionsanfragen am Standort“ kann sich die Bunderegierung nicht äußern. 85. Abgeordneter Enrico Komning (AfD) Sind in den Kalenderjahren 2020 bis einschließlich 2026 finanzielle Mittel des Bundes (direkte Zuwendungen, Projektzuschüsse, Innovationsprämien oder Forschungsförderung) an die Volkswagen Aktiengesellschaft oder an mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. des Aktiengesetzes verbundene Tochterunternehmen geflossen, und wenn ja, wie hoch ist die Summe dieser Mittel (bitte nach Kalenderjahren und den jeweiligen Empfängergesellschaften aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. August 2026 Ja, in den Kalenderjahren 2020 bis einschließlich 2026 sind finanzielle Mittel des Bundes in Form direkter Zuwendungen, Projektzuschüsse, In- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. novationsprämien oder Forschungsförderung an die Volkswagen Aktiengesellschaft oder an mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. des Aktiengesetzes verbundene Tochterunternehmen geflossen. Für eine vollständige Ermittlung und Aufschlüsselung dieser Mittel muss zunächst für jedes Kalenderjahr des Abfragezeitraums der jeweils maßgebliche und aufgrund von Veränderungen der Konzern- und Beteiligungsstruktur wechselnde Kreis der Tochterunternehmen bestimmt werden. Anschließend müssen sämtliche in Betracht kommenden Empfängergesellschaften in den Datenbeständen der zuständigen Bundesministerien, nachgeordneten Behörden und Projektträger geprüft und die ermittelten Zahlungen nach Kalenderjahren und Empfängergesellschaften zusammengeführt werden. Eine solche umfassende Erhebung war innerhalb der für die Beantwortung einer Schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich. Die Angaben in der nachfolgenden Tabelle beschränken sich daher auf die innerhalb der Frist ermittelten Förderfälle. Kalenderjahr Empfängergesellschaft Ausgezahlte Bundesmittel (in Euro) 2020 Volkswagen Aktiengesellschaft 3.519.642,11 Euro 2021 Volkswagen Aktiengesellschaft 3.588.660,68 Euro 2022 Volkswagen Aktiengesellschaft 3.651.291,19 Euro 2023 Volkswagen Aktiengesellschaft 4.656.154,29 Euro 2024 Volkswagen Aktiengesellschaft 5.263.612,20 Euro 2025 Volkswagen Aktiengesellschaft 3.972.902,82 Euro 2026 Volkswagen Aktiengesellschaft 1.158.478,20 Euro 2020 AUDI Aktiengesellschaft 930.651,12 Euro 2021 AUDI Aktiengesellschaft 2.364.472,32 Euro 2022 AUDI Aktiengesellschaft 2.030.457,17 Euro 2023 AUDI Aktiengesellschaft 2.323.091,71 Euro 2024 AUDI Aktiengesellschaft 2.847.737,30 Euro 2025 AUDI Aktiengesellschaft 1.353.944,90 Euro 2026 AUDI Aktiengesellschaft 680.309,87 Euro 2023 Audi Berlin GmbH 21.785,00 Euro 2022 Audi Planung GmbH 36.990,64 Euro 2023 Audi Planung GmbH 14.246,12 Euro 2024 Audi Planung GmbH 3.335,62 Euro 2020 Audi Sport GmbH 5.085,64 Euro 2020 CARIAD SE 46.554,63 Euro 2022 CARIAD SE 279.890,01 Euro 2023 CARIAD SE 563.539,48 Euro 2024 CARIAD SE 1.144.092,24 Euro 2025 CARIAD SE 1.298.244,52 Euro 2026 CARIAD SE 400.217,87 Euro 2021 Cellforce Group GmbH 1.615.665,29 Euro 2022 Cellforce Group GmbH 6.404.400,06 Euro 2023 Cellforce Group GmbH 14.945.177,37 Euro 2024 Cellforce Group GmbH 9.632.716,63 Euro 2020 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft 834.197,91 Euro 2021 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft 1.976.923,05 Euro 2022 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft 1.956.993,25 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kalenderjahr Empfängergesellschaft Ausgezahlte Bundesmittel (in Euro) 2023 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft 1.234.380,79 Euro 2024 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft 438.019,49 Euro 2025 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft 422.205,90 Euro 2026 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft 226.440,11 Euro 2023 inpro Innovationsgesellschaft für fortgeschrittene Produktionssysteme in der Fahrzeugindustrie mbH 133.858,07 Euro 2024 inpro Innovationsgesellschaft für fortgeschrittene Produktionssysteme in der Fahrzeugindustrie mbH 195.007,16 Euro 2025 inpro Innovationsgesellschaft für fortgeschrittene Produktionssysteme in der Fahrzeugindustrie mbH 62.121,77 Euro 2026 inpro Innovationsgesellschaft für fortgeschrittene Produktionssysteme in der Fahrzeugindustrie mbH 43.443,00 Euro 2020 MAN Energy Solutions SE

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