Schriftliche Frage 181 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe stellt der Bund im Zeitraum 2025 bis 2029 Mittel für die Sanierung und Erneuerung des Straßenoberbaus (ggf. differenzieren n…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 181 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe stellt der Bund im Zeitraum 2025 bis 2029 Mittel für die Sanierung und Erneuerung des Straßenoberbaus (ggf. differenzieren n…
Frage 181 (Swantje Henrike Michaelsen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In welcher Höhe stellt der Bund im Zeitraum 2025 bis 2029 Mittel für die Sanierung und Erneuerung des Straßenoberbaus (ggf. differenzieren nach den jeweiligen Bestandteilen des Oberbaus) für Bundesautobahnen zur Verfügung, und wie hoch ist der Mittelbedarf für diesen Zweck im Zeitraum 2025 bis 2029 auf Basis der Erhaltungsbedarfsprognose, um turnusmäßige Sanierungen am Straßenoberbau der Bundesautobahnen durchführen zu können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 6. Oktober 2025:
Der Bund stellt der Autobahn GmbH des Bundes im Zeitraum 2025 bis 2029 rd. 24,948 Mrd. Euro für die Erhaltung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung zur Verfügung. Eine Aufteilung der Erhaltungsmittel auf Bauwerke, Fahrbahnen und sonstige Anlagenteile findet haushalterisch nicht statt. Der Mittelbedarf für die bauliche Erhaltung der Fahrbahnen – also einer Teilmenge der Gesamterhaltungsaufwendungen – wird durch die Erhaltungsbedarfsprognose vorausberechnet. Für den Zeitraum von 2025 bis 2029 weist die Erhaltungsbedarfsprognose für die Fahrbahnen der Bundesautobahnen einen Bedarf von 13,406 Mrd. Euro aus.
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