Schriftliche Frage 125 von Maximilian Kneller (AfD): Kennt die Bundesregierung den „offenen Brief“, in dem sich mehrere Fachleute aus der Kernenergiebranche an Bundeskanzler Friedrich Merz und…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 125 von Maximilian Kneller (AfD): Kennt die Bundesregierung den „offenen Brief“, in dem sich mehrere Fachleute aus der Kernenergiebranche an Bundeskanzler Friedrich Merz und…
Frage 125 (Maximilian Kneller, AfD):
Kennt die Bundesregierung den „offenen Brief“, in dem sich mehrere Fachleute aus der Kernenergiebranche an Bundeskanzler Friedrich Merz und die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche wenden, und die Aussage, dass Kernkraftwerke in Deutschland wieder in einen betriebsfähigen Zustand versetzt werden können, und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu in Bezug auf die Aussage des Bundeskanzlers, dass der Ausstieg aus der Kernenergie „irreversibel“ sei, und wie genau erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Aussage des Bundeskanzlers und der Einschätzung von Fachleuten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 14. Juli 2026:
Der Bundesregierung sind die Analysen der Radiant Energy Group sowie der offene Brief bekannt. Im Jahr 2011 hat der Deutsche Bundestag mit breiter, parteiübergreifender Mehrheit sowohl der damaligen Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP als auch der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes die Beschleunigung des Ausstiegs aus der Atomenergie beschlossen. Die letzten drei deutschen Atomkraftwerke wurden im Jahr 2023 abgeschaltet. Alle deutschen Atomkraftwerke haben bereits eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erhalten und der Abbau der Anlagen hat begonnen. Hierbei wurden Teile der Anlagen bereits stillgesetzt und abgebaut. Ein Wiedereinstieg in die Nutzung der Atomenergie durch Kernspaltung ist seitdem nicht vereinbart worden und würde zudem dem im Atomgesetz festgelegten Zweck, die Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden, widersprechen.
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