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Frage von Dr. Rainer Kraft (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)

dip / rede 23.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Dr. Rainer Kraft (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048) Welche Annahmen zu Investitionskosten, Systemkosten, Brennstoffkosten, Betriebsdauer, gesicherter Leistung und Lebenszyklus-CO2-Emissionen legt die Bundesregierung dem Vergleich zwischen den im Rahmen der Kraftwerksstrategie vorgesehenen neuen steuerbaren Kapazitäten und einer möglichen Wiederinbetriebnahme bzw. Neubebauung bestehender Kernkraftwerksstandorte zugrunde, und falls sie einen solchen Vergleich bislang nicht vorgenommen hat, warum nicht (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/01/20260115-grundsatzeinigung-mit-europaeischen-kommission-ueber-eckpunkte-der-kraftwerksstrategie.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Bundesregierung hat im Rahmen des Gesetzentwurfs zum StromVKG keinen entsprechenden Vergleich angestellt. Deutschland hat 2011 entschieden, die kommerzielle Stromerzeugung aus Kernenergie vollständig zu beenden. Die letzten drei Anlagen wurden 2023 abgeschaltet. Alle deutschen Kernkraftwerke haben bereits eine Stilllegungs- und Abbaugenehmigung erhalten, und der Abbau der Anlagen hat begonnen. Hierbei wurden Teile der Anlagen bereits stillgesetzt und abgebaut.

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