Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7180
21. Wahlperiode 17.07.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 13. Juli 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 84
Badum, Lisa
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 59, 121
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 111
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 122
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18
Detzer, Sandra, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 61, 62, 63, 64
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 98
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Abgeordnete Nummer
der Frage
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
Fetsch, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 80
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
Fischer, Simone
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 130, 131
Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 77
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 21, 22, 23, 114
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 45
Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 124
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 46, 47, 53
Hoppenstedt, Hendrik, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . 54, 55
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 27, 28, 29, 48
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141, 142
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 87, 132
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 101, 133
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31, 32
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 33, 82, 116
Abgeordnete Nummer
der Frage
Lang, Ricarda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
Lemke, Steffi
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 51
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 88, 117, 134
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 126, 127
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 66, 67, 68
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 34, 35, 83
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 118
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90, 91
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 70
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 92
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Raue, Arne (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Reinalter, Anja, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Abgeordnete Nummer
der Frage
Rudzka, Angela (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Schauws, Ulle
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 95, 136
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
Schmidt, Jan Wenzel
(fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 71, 105, 109
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 144
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 39, 40
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 14
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 73, 74
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 75, 129
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 106, 107
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 108, 138
Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96
Zimmer, Diana (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Zirwes, Jörg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Drucksache 21/7180 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Raue, Arne (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Stein, Sandra
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10
Fetsch, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12, 13
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16
Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 20
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Seite
Notz, Konstantin von, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Schönberger, Marlene
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 23, 24
Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Zimmer, Diana (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Emmerich, Marcel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27
Kaddor, Lamya
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Lemke, Steffi
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Hoppenstedt, Hendrik, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . 31, 32
Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Zirwes, Jörg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 34
Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7180
Seite
Detzer, Sandra, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 35, 36, 37
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Lührmann, Anna, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 40
Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Uhlig, Katrin
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Fetsch, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 48
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Seite
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53
Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Reinalter, Anja, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Rudzka, Angela (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Schauws, Ulle
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Lang, Ricarda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 65
Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 68
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 70
Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Drucksache 21/7180 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Mijatović, Boris
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Winklmann, Tina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 76
Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77
Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Lübcke, Andrea, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 79, 80
Michaelsen, Swantje Henrike
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Fischer, Simone
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 82, 83
Seite
Khan, Misbah
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Schauws, Ulle
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Wagner, Johannes
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91, 92
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/7180
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Welche Treffen haben Mitglieder der
Bundesregierung seit Amtsantritt der Bundesregierung
mit Vertreterinnen und Vertretern des Abraham
Accords Institute durchgeführt (bitte für jedes
Treffen Datum, teilnehmende Mitglieder der
Bundesregierung, teilnehmende Vertreterinnen und
Vertreter des Abraham Accords Institute sowie
den Anlass bzw. Gegenstand des Treffens
angeben)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 14. Juli 2026
Seit Amtsantritt der Bundesregierung haben sich keine Mitglieder der
Bundesregierung mit den gesetzlichen Vertretern des Abraham Accords
Institute in deren Eigenschaft als Repräsentanten der GmbH getroffen.
2. Abgeordneter
Vinzenz Glaser
(Die Linke)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
zur Umsetzung der aus Bundesmitteln geförderten
Projekte des Abraham Accords Institute vor (bitte
für jede seit 2025 bewilligte Förderung unter
Angabe der Förderhöhe die beantragten Maßnahmen,
den jeweiligen Umsetzungsstand, die Ergebnisse
der Verwendungs- und Erfolgskontrolle,
festgestellte Abweichungen zwischen Förderantrag und
Projektumsetzung sowie gegebenenfalls daraus
gezogene förderrechtliche Konsequenzen
angeben)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 14. Juli 2026
Für die Abraham Accords Institute GmbH hat der Haushaltsgesetzgeber
im Haushaltsjahr 2025 im parlamentarischen Verfahren Mittel i. H. v. bis
zu 250.000 Euro etatisiert. Auf dieser Grundlage hat der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien eine Zuwendung für das
Projekt „Dialog für Zukunft: Kulturelle und Akademische Kooperationen
für global gelebte Toleranz“ i. H. v. 249.661,12 Euro bewilligt. Bisher
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zum Umsetzungsstand
vor, da der Verwendungsnachweis und der Bericht zur Erfolgskontrolle
noch nicht vorliegen.
Frist für den Verwendungsnachweis des Projektes aus dem Jahr 2025 ist
der 31. Dezember 2026 und für den Bericht zur Erfolgskontrolle der
30. September 2026.
3. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Mit welcher Summe förderte der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien,
Dr. Wolfram Weimer, den Aktionstag
„Zusammenhalt in Vielfalt“, der am 21. Mai 2026
bundesweit stattfand (www.kulturelle-integration.de/a
ktionstag-zusammenhalt-in-vielfalt/; bitte
aufschlüsseln nach den geförderten Teilnehmern)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 15. Juli 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 1 des Abgeordneten Rainer Galla auf Bundestagsdrucksache
21/6571 verwiesen.
4. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Trifft es nach Informationen der Bundesregierung
zu, dass der damalige „Kanzleramtschef und
Aufseher über die deutschen Nachrichtendienste“,
Wolfgang Schmidt, die Hinweise ausländischer
Nachrichtendienste bezüglich der bevorstehenden
Sprengung von Nord Stream zwar erhalten hat
und dennoch seitens Deutschlands „keine
Vorsorgemaßnahmen (...), keine verstärkte
Überwachung, keine Marinepatrouillen“ implementiert
worden sind (vgl. www.cicero.de/aussenpolitik/no
rd-stream-attentat-auf-der-anklagebank-die-ukr
aine)?
Antwort des Bundesministers Thorsten Frei
vom 10. Juli 2026
Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch
schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und
insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Gegenstand Ihrer Frage
sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl
berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden
können.
Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte birgt
die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem
Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit
ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche
Bekanntgabe von Informationen zum Kenntnisstand ausländischer
Nachrichtendienste und der konkreten Zusammenarbeit hätte durch die
damit einhergehende Kenntnisnahme durch Unbefugte erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit der
Nachrichtendienste des Bundes mit ausländischen Nachrichtendiensten.
Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von
ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden
signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die
Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik
Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im
Ausland. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der
Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag der
Nachrichtendienste des Bundes nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte.
Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die
Sicherheit und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie für
die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes jedoch
unerlässlich.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde auch in
diesem Fall nicht ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der
angeforderten Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die
Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes ausreichend
Rechnung zu tragen. Die angefragten Inhalte beziehen sich auf die
Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten, weshalb eine Bekanntgabe
auch gegenüber nur einem begrenzten Empfängerkreis ihrem
Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Denn bei Bekanntwerden der
schutzbedürftigen Informationen wäre kein Ersatz durch andere
Instrumente der Informationsgewinnung mehr möglich.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht
überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten
gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Nachrichtendienste des
Bundes zurückstehen.
Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als
Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu
verstehen.
5. Abgeordneter
Ruben Rupp
(AfD)
Seit wann wusste der Chef des
Bundeskanzleramtes Thorsten Frei von der anstehenden
„Abstimmung im Bundesrat“, die seine zugesagte
Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für
Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen
Bundestages am 8. Juli 2026 unmöglich machte
(so die mündliche Mitteilung des
Ausschussvorsitzenden Hansjörg Durz zu Beginn der
Ausschusssitzung gegen 14:35 Uhr; vgl. auch www.b
undestag.de/resource/blob/1192024/TO-31-Sitzun
g.pdf), und kann die Bundesregierung präzisieren,
um was für einen priorisierten Termin zur
fraglichen Zeit es sich im Bundesrat handelte (vgl.
www.bundesrat.de/DE/termine/termine-nod
e.html, Stand 8. Juli 2026)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister
vom 15. Juli 2026
Am 8. Juli 2026 hat der Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei
zum fraglichen Zeitpunkt keinen Termin im Bundesrat wahrgenommen.
Die Obleute des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung
hatten beschlossen, den für den 8. Juli ursprünglich angesetzten TOP 1
„Gespräch mit Bundesminister Thorsten Frei zum Thema
Staatsmodernisierung sowie zu den digitalpolitischen Vorhaben des
Bundeskanzleramtes“ von der Tagesordnung abzusetzen.
Eine Teilnahme an der Ausschusssitzung des Deutschen Bundestages
war dem Chef des Bundeskanzleramtes aufgrund einer dienstlichen
Terminkollision in Vorbereitung der Sitzung des Bundesrates am 10. Juli
2026 nicht möglich. Bundesminister Frei hat angeboten, das Gespräch
mit dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des
Deutschen Bundestages zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.
6. Abgeordneter
Sven Wendorf
(AfD)
In welcher Höhe wurden für den Tränenpalast in
Berlin in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils
Bundesmittel aufgewendet, und wie verteilen sich
diese Aufwendungen auf die Nutzung des
Gebäudes einerseits und den Betrieb der dortigen
Ausstellung andererseits?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 13. Juli 2026
Die Aufwendungen des Bundes verteilen sich wie folgt auf die Nutzung
des Gebäudes und den Betrieb der Ausstellung (Angaben in Euro):
2020 2021 2022 2023 2024 2025
Nutzung des Gebäudes 328.642 348.144 361.711 402.971 411.880 419.105
Betrieb der Ausstellung 425.000 435.000 468.000 495.000 507.000 516.000
753.642 783.144 829.711 897.971 918.880 935.105
7. Abgeordneter
Sven Wendorf
(AfD)
Wann endet der gegenwärtige Miet-
beziehungsweise Nutzungsvertrag für den Tränenpalast, und
welche konkreten Maßnahmen (z. B.
Verlängerung, Erwerb) werden von der Bundesregierung
zur dauerhaften Sicherung des Standorts über das
Vertragsende hinaus geprüft oder bereits verfolgt?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer
vom 13. Juli 2026
Der Mietvertrag zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
und der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
zum „Tränenpalast“ in Berlin endet zum 31. Dezember 2029. Das
weitere Vorgehen befindet sich zurzeit in Abstimmung.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
8. Abgeordneter
Jorrit Bosch
(Die Linke)
Welche Zahl an E-Dienstwagen (bitte nach
Elektro- und extern aufladbaren
Hybridelektrofahrzeugen unterschieden) werden jeweils für die Jahre
2026 und 2027 unterstellt, sodass laut Anlage 12
der Kabinettvorlage des Bundesministeriums der
Finanzen II A 1 - H 1120/00443
(Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027), Lfd. Nummer 9,
die Steuervergünstigung von 627 Mio. Euro im
Jahr 2025 auf 729 Mio. Euro in 2026 und auf
803 Mio. Euro in 2027 steigen soll, und wie viele
E-Dienstwagen waren es im Jahr 2025 (bitte für
Elektro- und extern aufladbare
Hybridelektrofahrzeuge getrennt angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 16. Juli 2026
Die Schätzungen zu den genannten steuerlichen Regelungen zur
Förderung der Elektromobilität gehen in den Kassenjahren 2025 bis 2027 von
einer gleichbleibenden Anzahl von rund 375.000 extern aufladbaren
Hybridelektrofahrzeugen aus. Bei reinen Elektrofahrzeugen wird
angenommen, dass deren Anzahl von rund 490.000 im Jahr 2025 und rund
585.000 im Jahr 2026 auf rund 645.000 im Jahr 2027 ansteigt.
9. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
Nimmt die Bundesregierung, analog zu
Untersuchungen des dänischen Finanzministeriums
(https://fm.dk/udgivelser/2023/september/oekono
misk-analyse-indvandreres-nettobidrag-til-de-offe
ntlige-finanser-i-2019-revideret-version-septembe
r-2023/), eine Messung der fiskalischen
(Lebenszyklus-)Bilanz verschiedener Zuwanderergruppen
in Deutschland vor, und wenn ja, welche
Monitoringinstrumente nutzt sie dabei, und welche
wichtigen Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf.
aus der Analyse dieser Daten hinsichtlich der
Steuerung der (Arbeitsmarkt-)Migration nach
Deutschland abgeleitet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 14. Juli 2026
Nein.
10. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Welche staatlichen Fördermittel erhält das
Bündnis „widersetzen“ auf welcher rechtlichen
Grundlage (aufgeschlüsselt für die vergangenen drei
Jahre nach Fördersumme und Programm), und
inwiefern hält die Bundesregierung diese
Förderfähigkeit für weiterhin gegeben mit Blick auf die
durch den Sprecher des Bündnisses
ausgesprochene Drohung an CDU und BSW sowie die
Ablehnung einer Verurteilung von Gewalt gegen
Journalisten, sofern diese für rechtskonservative oder
AfD-nahe Medien berichten (www.welt.de/politi
k/deutschland/article6a4b36edad32e994f875ce19/
erfurt-nach-gescheiterter-blockade-von-afd-parteit
ag-aktivisten-drohen-jetzt-cdu-und-bsw.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 16. Juli 2026
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche
Frage 41 des Abgeordneten Martin Reichardt, Plenarprotokoll 21/79,
verwiesen.
11. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung, dass nach
dem aktuellen Flüchtlingskostenbericht des
Bundes die Ausgaben des Bundes für Flucht und
Migration im Jahr 2025 mit rund 24,8 Mrd. Euro
erneut über den jeweiligen Einzelplänen des
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend sowie des
Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
liegen (www.cicero.de/innenpolitik/fluchtlingskos
tenbericht-der-bund-zahlt-mehr-fur-asyl-als-fur-bi
ldung-und-forschung?amp), und welche
konkreten Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für
künftige Priorisierungen im Bundeshaushalt,
insbesondere im Hinblick auf die langfristige
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands durch Investitionen
in Bildung, Forschung und Innovation?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 15. Juli 2026
Gegenstand des Berichts der Bundesregierung über Maßnahmen des
Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der
Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die
Länder ist die Bundesbeteiligung an den flüchtlingsbezogenen Kosten
von Ländern und Kommunen und die Mittelverwendung durch die
Länder.
Gleichzeitig ist in diesem Bericht nachrichtlich auch das – im Übrigen
gegenüber den Vorjahren deutlich rückläufige – Gesamtvolumen der
flüchtlingsbezogenen Ausgaben und Mindereinnahmen des Bundes
dargestellt, das über die länderbezogenen Maßnahmen hinaus u. a. auch
Ausgaben für Fluchtursachenbekämpfung und Integrationsleistungen
enthält.
Die Veranschlagung dieser Maßnahmen im Bundeshaushalt erfolgt
sachgerecht und entspricht den haushaltsrechtlichen Erfordernissen. Zugleich
führt die Bundesregierung mit dem Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2027 die Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit sowie
ihre Investitionsoffensive zur Modernisierung des Landes weiter fort
und setzt damit entscheidende Prioritäten im Hinblick auf die
langfristige Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Diese Investitionsoffensive wird
auch in den Folgejahren konsequent weitergeführt.
12. Abgeordneter
Arne Raue
(AfD)
In welchem Umfang wurden Vermögenswerte aus
nachrichtenlosen Konten verstorbener Personen
seit 2020 für staatliche Zwecke genutzt, und in
wie vielen Fällen hiervon hat die
Bundesregierung oder eine nachgeordnete Behörde aktiv nach
möglichen Erben gesucht, bevor auf
entsprechende Vermögenswerte zugegriffen wurde?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 16. Juli 2026
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Sollte sich
Ihre Frage auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer beziehen, ist
darauf hinzuweisen, dass die Ertrags- und Verwaltungshoheit über die
Erbschafts- und Schenkungsteuer den Ländern obliegt. Bei den Ländern
handelt es sich nicht um nachgeordnete Behörden im Sinne der Frage.
13. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(fraktionslos)
Welcher Anteil der für 2026 vorgesehenen Mittel
aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und
Klimaneutralität ist nach aktuellem Stand aus
Sachsen-Anhalt tatsächlich abgerufen worden,
seit die Vereinfachung des Vergaberechts zum
1. Juli 2026 in Kraft getreten ist?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 16. Juli 2026
Bis einschließlich 10. Juli 2026 sind von Sachsen-Anhalt noch keine
Mittel abgerufen worden. Der Mittelabruf ist ein nachgelagerter
Indikator und nur von begrenzter Aussagekraft für den Stand der Umsetzung
des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes, so
können die Länder z. B. Maßnahmen zunächst vorfinanzieren und die Mittel
erst später abrufen.
14. Abgeordnete
Sandra Stein
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welchen Zeitplan visiert die Bundesregierung –
vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages
zwischen CDU, CSU und SPD (Zeile 957) und
der Ankündigung des Abgeordneten Daniel
Bettermann (SPD) in der Plenarsitzung des
Deutschen Bundestages am 21. Mai 2026 zum
Tagesordnungspunkt 17 „Für ein Handwerk mit
Zukunft“ (Plenarprotokoll 21/80, S. 9650), dass die
SPD-Fraktion an einer Stromsteuersenkung auf
das europäische Mindestmaß für alle Betriebe und
Haushalte arbeite – für die Umsetzung der
Stromsteuersenkung an?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 15. Juli 2026
Zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Senkung der
Energiepreise hat die Bundesregierung bereits eine Reihe von
Maßnahmen ergriffen. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 31 des Abgeordneten Michael
Kellner, Plenarprotokoll 21/64, S. 7756 C, verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
15. Abgeordnete
Dr. Christina
Baum
(AfD)
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2025 jeweils
in Deutschland als Asylberechtigte im Sinne des
Artikels 16a Absatz 1 des Grundgesetzes
anerkannt worden, und wie viele Personen sind im
selben Zeitraum jährlich insgesamt als
Asylsuchende nach Deutschland eingereist?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 15. Juli 2026
Wie viele Personen wann explizit als Asylsuchende nach Deutschland
eingereist sind, wird statistisch nicht erfasst. Die Asylgeschäftsstatistik
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zählt
Asylanträge nach dem Zeitpunkt der Asylantragstellung und
Asylentscheidungen nach dem Zeitpunkt der Entscheidung des BAMF. Daten in
diesem Sinne sind öffentlich verfügbar und können, differenziert nach
Jahren, z. B. der Asylgeschäftsstatistik des BAMF unter folgendem Link
entnommen werden: www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/As
ylGesStatistik/asylgeschaeftssstatistik-node.html.
16. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Welche Kosten sind dem Bund im
Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz anlässlich des
Bundesparteitages der AfD am 4. und 5. Juli 2026 in
Erfurt entstanden (Gesamtkosten des
Polizeieinsatzes einschließlich der Kosten – nach Kenntnis
der Bundesregierung – der beteiligten Länder),
und wie gliedern sich diese Kosten auf (Personal
[Anzahl Polizeibeamte], Reise-, Unterbringungs-,
Verpflegungs-, Fahrzeug-, Technik- sowie
sonstigen Einsatzkosten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Juli 2026
Die zur Deckung der mit den Einsatzmaßnahmen im originären
Aufgabenbereich verbundenen Ausgabemittel sind im Kapitel 0625 der
Bundespolizei veranschlagt.
Eine gesonderte Kostenerfassung solcher Einsatzmaßnahmen erfolgt
grundsätzlich nicht. Die der Bundespolizei aus der Unterstützung des
Freistaates Thüringen entstandenen Mehrkosten werden nach Abschluss
aller Einsatzmaßnahmen erhoben und sodann gemäß § 11 Absatz 4
Satz 3 des Bundespolizeigesetzes gegenüber dem Freistaat geltend
gemacht.
Zu den entstandenen Kosten der beteiligten Länder liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
17. Abgeordneter
Marcus Bühl
(AfD)
Wie hoch war die Anzahl von Überstunden bei
der Bundespolizei im zweiten Halbjahr 2025 und
im ersten Halbjahr 2026 (bitte nach Direktionen
auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Juli 2026
Die gewünschten Informationen können der beigefügten Anlage
entnommen werden.1
Hierzu ergehen folgende Hinweise:
a) Es werden drei Arbeitszeitkonten dargestellt: Gleitzeit- und
Überarbeitszeitsalden, Mehrarbeit nach § 11 des
Bundespolizeibeamtengesetzes und Mehrarbeit nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes.
b) Die dargestellten Überstunden beruhen auf den fortgeschriebenen
Salden aller Arbeitszeitkonten zum genannten Stichtag und enthalten
sowohl geleistete als auch bereits abgebaute Überstunden.
c) Die Angaben berücksichtigen Polizeivollzugsbeamtinnen und -
beamte, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte und Tarifbeschäftigte.
1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7180 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
18. Abgeordneter
Marcus Bühl
(AfD)
Wie viele Polizeivollzugsbeamte der
Bundespolizei gehen 2027, 2028, 2029 und 2030
altersbedingt in den Ruhestand?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Juli 2026
Die Ruhestände können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Kalenderjahr Anzahl Ruhestände
2027 911
2028 851
2029 1.029
2030 1.167
19. Abgeordneter
Thomas Fetsch
(AfD)
Wie beurteilt die Bundesregierung im Einzelnen
die Inhalte des jüngsten unter dem Aspekt
„Bürokratierückbau“ gefassten Beschlusses zu Ziffer 32
des Koalitionsausschusses („Ein Programm für
Aufschwung und Beschäftigung“) mit Blick auf
eine mögliche Novelle des
Informationsfreiheitsgesetzes Bund (IFG), insbesondere im
Spannungsverhältnis von möglichem Abbau von
Informationsrechten und Bürokratieabbau, und wie
ließen sich die in Ziffer 32 zum Ausdruck
kommenden Änderungsvorschläge politisch und rechtlich
rechtfertigen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. Juli 2026
Die Bundesregierung sieht den genannten Beschluss des
Koalitionsausschusses, der im Abschnitt „Bürokratierückbau“ aufgenommen wurde,
als Grundlage, das Informationsfreiheitsgesetz Bund unter Wahrung des
Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen weiterzuentwickeln
und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Die im Beschluss
des Koalitionsausschusses enthaltenen Kriterien werden im Rahmen der
notwendigen rechtlichen Anpassungen einbezogen. Im Übrigen hat die
Bundesregierung in verschiedensten Zusammenhängen deutlich
gemacht, dass veränderte Rahmenbedingungen durch hybride
Bedrohungen und erhöhte Anforderungen an Resilienz auch staatliche
Maßnahmen erfordern.
20. Abgeordneter
Ates Gürpinar
(Die Linke)
Welche Vorgaben bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung für den Umgang der
Polizeibehörden auf Bundes- und Länderebene mit
Cannabis, insbesondere im Hinblick auf etwaige
Unterschiede im polizeilichen Vorgehen gegenüber
Personen, die Cannabis zu medizinischen Zwecken
konsumieren, und solchen, die Cannabis zu
nichtmedizinischen Zwecken konsumieren, und in
welcher Form sind diese Vorgaben geregelt (z. B.
durch Dienstanordnungen,
Verwaltungsvorschriften oder Verordnungen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 16. Juli 2026
Die Vorgaben für die Polizeibehörden des Bundes richten sich für
Konsumcannabis nach den Bestimmungen des Konsumcannabisgesetzes
(KCanG) und für Medizinalcannabis nach den Bestimmungen des
Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). Hinsichtlich des Konsums von
Cannabis gelten die Konsumverbote § 5 KCanG bzw. § 24 MedCanG.
Im Bereich des Straßenverkehrs handelt ordnungswidrig, wer
vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder
mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat (§ 24a Absatz 2 des
Straßenverkehrsgesetzes – StVG). Dies gilt nicht, wenn der erhöhte Wert aus
der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten
Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels, wie zum Beispiel
Medizinalcannabis, herrührt (§ 24a Absatz 4 StVG).
21. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
Welcher Personalaufwand entstand dem
Bundeskriminalamt im Bereich Personenschutz für alle
im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien
(AfD, CDU, Die Linke, FDP, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, SPD) bei deren
Bundesparteitagen in den Jahren 2023 bis 2026 (bitte nach
Kalenderjahr und Parteien gliedern), und wie erklärt
sich die Bundesregierung mögliche Unterschiede
in der Verteilung dieses Personaleinsatzes?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Juli 2026
Der für den Personenschutz erforderliche Personalaufwand des
Bundeskriminalamtes (BKA) bei Bundesparteitagen der im Bundestag
vertretenen politischen Parteien richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden
Schutzpersonen, deren individueller Gefährdungslage und der von den
zuständigen Landesbehörden festgestellten Gefährdungslage für die
jeweilige Veranstaltung.
Aus diesen Parametern wird unabhängig von der Partei für die jeweilige
Veranstaltung ein entsprechendes Schutzkonzept erarbeitet, das sich
über die eingestuften Schutzpersonen hinaus auch auf die anderen, in die
Zuständigkeit des BKA fallenden, nicht dauerhaft eingestuften
Schutzpersonen erstreckt. Unterschiede ergeben sich mithin auch aus der Größe
der jeweiligen Bundestagsfraktion bzw. dem Anteil der am jeweiligen
Bundesparteitag teilnehmenden Mandatsträger.
Eine weitere Beantwortung im Sinne einer detaillierten Aufschlüsselung
des Personalaufwandes kann aus Gründen des Staatswohls nicht
erfolgen, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Schutzmaßnahmen der
Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des BKA, im Hinblick auf deren
künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Die
Sicherungsgruppe gewährleistet gerade durch die Ausübung offener und
verdeckter Personenschutzmaßnahmen den Schutz von Leib und Leben der
Mitglieder der Bundesregierung. Durch die Offenlegung von Art und
Umfang von Maßnahmen der Sicherungsgruppe können unmittelbare
Rückschlüsse auf die Einsatztaktik und Fähigkeiten des
Personenschutzes gezogen werden. Dies könnte Personen im In- und Ausland in die
Lage versetzen, gezielte gefährdende Ansatzpunkte insbesondere auch,
hinsichtlich auf die Beurteilung der jeweiligen Gefährdungslage, der
Einsatztaktik sowie die personellen und ggf. auch logistischen
Aufwendungen ziehen und somit die Schutzmaßnahmen des BKA erschweren
oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dadurch könnten die zur
effektiven Gefahrenabwehr notwendigen taktischen und technischen
Fähigkeiten des BKA in erheblicher Weise negativ beeinflusst und somit
auch zukünftige Maßnahmen erheblich erschwert bzw. unmöglich
werden. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BKA nachhaltig
beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland bedeuten.
Aus der sorgfältigen Abwägung der Informationsrechte des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die
künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BKA sowie den
daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine
Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern
wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem
Bekanntwerden die Einsatzfähigkeit und Methodik der
Sicherungsgruppe nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr gegeben wäre. Hieraus
ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den
Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
22. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
Wie hat sich die Anzahl der
Bundespolizeiinspektionen/-reviere mit bahnpolizeilichem Bezug in
den Jahren 2005 bis 2025 verändert (bitte
tabellarisch auflisten), und wie erklärt sich die
Bundesregierung eine mögliche Veränderung dieser
Standortanzahl in Zusammenhang mit der
Entwicklung der steigenden Anzahl an
Gewaltdelikten im Bahnbetrieb, deren Prävention der
Bundespolizei obliegt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Juli 2026
Seit der Neuorganisation der Bundespolizei (2008) hat sich die Anzahl
der Bundespolizeiinspektionen/-reviere mit bahnpolizeilichem Bezug
nicht verändert. Informationen über den Sachstand vor 2008 liegen nicht
mehr vor.
Gewaltdelikte im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich werden ganz
überwiegend auf Bahnhöfen in Großstädten und Ballungsräumen begangen.
Auf diesen kriminalitätsbelasteten Bahnhöfen ist die Bundespolizei
durch bestehende Dienststellen präsent und kann durch eine
lageorientierte Anpassung polizeilicher Maßnahmen und/oder des
Kräfteportfolios auf sich verändernde örtliche Kriminalitätsbelastungen reagieren.
23. Abgeordneter
Lars Haise
(AfD)
Welcher Kostenaufwand entstand dem
Bundeskriminalamt im Bereich Personenschutz für alle im
Deutschen Bundestag vertretenen Parteien (AfD,
CDU, Die Linke, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, SPD) bei deren Bundesparteitagen in den
Jahren 2023 bis 2026 (bitte nach Kalenderjahr,
Kostenaufwand und Parteien gliedern), und wie
erklärt sich die Bundesregierung mögliche
Unterschiede in der Verteilung dieses
Kostenaufwandes?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 17. Juli 2026
Das Bundeskriminalamt (BKA) gewährleistet gemäß § 6 des Gesetzes
über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und
der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
(Bundeskriminalamtgesetz – BKAG) den erforderlichen Personenschutz unter anderem
für die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes, dazu zählen auch
die Maßnahmen der Begleitung von eingestuften Schutzpersonen zu
Bundesparteitagen. Die Kosten des BKA für Einsätze im originären
Aufgabenbereich werden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen
getragen und in der Regel nicht einsatzbezogen gesondert erfasst.
24. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie viele Gewaltdelikte (einschließlich einfacher
Körperverletzungen) wurden gegen
Pressevertreter sowie Medienschaffende nach Kenntnis der
Bundesregierung vom 1. Januar 2026 bis zum
30. Juni 2026 erfasst (bitte nach
Phänomenbereich aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 17. Juli 2026
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte
Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das
Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei
erfasst. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den
Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder
Themenfeldern zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und
Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten
Phänomenbereich (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-,
-sonstige Zuordnung-) abgebildet.
Berufe bzw. Berufsgruppen werden in der Fallzahlenanwendung des
BKA bezogen auf Opfer bzw. Tatverdächtige nicht abgebildet.
Gewaltdelikte gegen „Medienschaffende“ sind mithin nicht
automatisiert trennscharf in der Fallzahlendatei des BKA auswertbar.
Für den Tatzeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2026 wurde mit dem
Oberangriffsziel „Medien“ (Stichtag: 31. Mai 2026) ein
Körperverletzungsdelikt erfasst und dem Phänomenbereich Politisch motivierter
Kriminalität -ausländische Ideologie- zugeordnet.
Aufgrund der Vorbereitungsmaßnahmen zur technischen
Weiterentwicklung des KPMD-PMK wurden für das laufende Tatzeitjahr 2026 bislang
weniger Sachverhalte als in den Vorjahren durch die Länder an das BKA
gemeldet und werden seit der technischen Umstellung seit 1. Juni 2026
sukzessive nachgemeldet; daher ist eine Vergleichbarkeit zum
Vorjahreszeitraum nicht gegeben.
25. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie hoch ist die jeweilige Anzahl an Gefährdern
und Relevanten Personen zum Stichtag 30. Juni
2026 in den einzelnen Phänomenbereichen im
Vergleich zum Vorjahresstichtag?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 17. Juli 2026
Da die Erhebung der Anzahl an Gefährdern und Relevanten Personen
grundsätzlich zum Monatsanfang erfolgt, wurde auf den Stichtag 1. Juli
zurückgegriffen. Die Zahlen ergeben sich aus der nachstehenden
Tabelle.
Phänomenbereich 1. Juli 2025 1. Juli 2026
PMK -links- 10 Gefährder
54 Relevante Personen
17 Gefährder
51 Relevante Personen
PMK -rechts- 71 Gefährder
167 Relevante Personen
65 Gefährder
164 Relevante Personen
PMK -ausländische Ideologie 13 Gefährder
33 Relevante Personen
7 Gefährder
27 Relevante Personen
PMK -religiöse Ideologie 449 Gefährder
485 Relevante Personen
410 Gefährder
440 Relevante Personen
PMK -sonstige Zuordnung 19 Gefährder
24 Relevante Personen
19 Gefährder
26 Relevante Personen
26. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Wie viele Personen aus den
Hauptasylherkunftsländern, die seit 2015 nach Deutschland eingereist
sind, wurden im genannten Zeitraum durch
deutsche Gerichte rechtskräftig verurteilt (bitte den
prozentualen Anteil dieser Verurteilten an der
gesamten in Deutschland lebenden
Bevölkerungsgruppe der jeweiligen Herkunftsländer angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 16. Juli 2026
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der
Fragestellung vor.
27. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Aufgaben haben die im
November 2025 nach Jerusalem entsendeten
Polizeibeamtinnen und -beamten auf palästinensischer
und israelischer Seite übernommen (www.zeit.de/
politik/deutschland/2025-11/deutschland-gazastre
ifen-palaestinensergebiete-polizisten-alexander-d
obrindt-johann-wadephul), und wie wird von der
Bundesregierung sichergestellt, dass deutsche
Polizistinnen und Polizisten nicht an
menschenrechtsverletzenden Aktionen beispielsweise der
Yamam-Einheiten beteiligt sind oder diese durch
Kooperation und Zusammenarbeit billigen (www
1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/playbook-g
aza-israels-krieg-im-libanon-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Juli 2026
Das Engagement der Bundesregierung dient der Förderung von Frieden
und Stabilität in der Region. Eine wichtige Grundvoraussetzung zur
politischen Realisierung einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung ist die
Übernahme von Sicherheitsverantwortung durch die Palästinensische
Behörde in den Palästinensischen Gebieten. Das US-geführte Office of
the Security Coordinator for Israel and the Palestinian Authority (OSC)
in Jerusalem existiert seit 2005. Das Kernanliegen des OSC besteht in
der Rekrutierung, Ausbildung und Ausstattung von Sicherheitskräften,
die im Westjordanland Sicherheitsverantwortung übernehmen können.
Bezugspunkt für die Arbeit des OSC sind die Oslo-Abkommen. Das
OSC unterstützt und berät in enger Abstimmung mit Israel den
polizeilichen Teil der Palästinensischen Behörde bei der Polizeiausbildung und
der polizeilichen Aufgabenerfüllung im Westjordanland. Neben den
USA und Deutschland sind weitere Staaten unter dem Dach des OSC
engagiert.
Der Auftrag des deutschen Expertenteams besteht zunächst darin, unter
Berücksichtigung der bereits vorhandenen Akteure und der nach dem
Waffenstillstand neu gebildeten Strukturen vor Ort, einen möglichen
deutschen Beitrag bei der Stärkung der zivilen Sicherheitsbehörden in
den Palästinensischen Gebieten konkret auszuarbeiten. Eine
Kooperation mit Einsatzkräften der Yamam ist nicht vorgesehen.
Unabhängig davon, besteht zwischen der deutschen Spezialeinheit
GSG 9 und der Yamam eine historisch gewachsene Kooperation, die
durch verschiedene Formate der Zusammenarbeit, wie gemeinsame
Fortbildungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausche geprägt ist. Hierbei
orientieren sich die Angehörigen der GSG 9 an den Werten der
deutschen Verfassung und zeichnen sich durch rechtssicheres Handeln und
eine hohe interkulturelle Kompetenz aus, welche die GSG 9 auch im
Umgang mit internationalen Partnern beachtet.
28. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kriterien und Berechnungsgrundlagen
wird die Bundesregierung der Bemessung
künftiger finanzieller Rückkehrhilfen für freiwillige
Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach Syrien
zugrunde legen, und wie begründet sie deren
Auswahl (www.spiegel.de/politik/deutschland/migrati
on-mehr-syrer-verlieren-schutzstatus-a-11ffa207-
8fc3-42d9-81f1-a26a224bdc52?sara_ref=re-so-ap
p-sh)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 15. Juli 2026
Die freiwillige Rückkehr ist ein wichtiges Element der Rückkehrpolitik
der Bundesregierung. Die Bundesregierung beobachtet ein anhaltendes
Interesse an der freiwilligen Rückkehr nach Syrien. In Deutschland
existieren bereits verschiedene nichtherkunftslandspezifische Programme
zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr. Bezüglich der
Weiterentwicklung dieser Programme gibt es keine Festlegungen oder
Entscheidungen.
29. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Strategie verfolgt das Bundesministerium
des Innern gegen die zunehmende Online-
Radikalisierung von Kindern und Jugendlichen, und
welches sind die aus Sicht der Bundesregierung
erfolgversprechendsten präventiven Maßnahmen,
um Kinder- und Jugendliche online vor
Radikalisierung zu schützen (www.zeit.de/news/2026-07/
07/telegram-gruppen-treiben-turbo-radikalisie
rung)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 17. Juli 2026
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 3
der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/3825 verwiesen.
30. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Waren oder sind an den Ermittlungen zum
Waffenfund in Remscheid im Oktober 2025, in dessen
Zusammenhang am 6. Juli 2026 der Prozess
gegen drei Beschuldigte vor dem Landgericht
Wuppertal begann, Bundesermittlungsbehörden
beteiligt, und welche Erkenntnisse hat die
Bundesregierung darüber, inwiefern die
Beschuldigten politische und/oder geschäftliche
Verbindungen in den Phänomenbereich der Rockerszene,
des Rechtsextremismus und/oder in die
Reichsbürgerszene aufweisen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 15. Juli 2026
Das Bundeskriminalamt (BKA) unterstützte die Ermittlungen im
Rahmen seiner Zentralstellenfunktion im Bereich der internationalen
Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten.
Zu den Beschuldigten sind der Bundesregierung keine Verbindungen in
die Rockerszene, in den Bereich des Rechtsextremismus oder in die
Reichsbürgerszene bekannt.
31. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung
oder ihr nachgeordnete Behörden darüber,
inwieweit die im Zusammenhang mit dem Waffenfund
in Remscheid im Oktober 2025 sichergestellten
insgesamt 300 scharfen Waffen, Sprengmittel und
100.000 Schuss Munition bzw. Teile dessen aus
dem europäischen bzw. außereuropäischen
Ausland bezogen wurden sowie ob unter den
aufgefunden Waffen, Sprengmitteln und Munition
Bestände der Bundeswehr, der NATO und/oder aus
Bundespolizeibehörden sichergestellt wurden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 15. Juli 2026
Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine
abschließenden Erkenntnisse vor.
32. Abgeordneter
Jan Köstering
(Die Linke)
In welchem Umfang haben sich Unternehmen und
Institutionen aus dem Bereich der Kritischen
Infrastruktur bis zum Stichtag 17. Juli 2026 auf
den gesetzlich geforderten Wegen über das
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe registrieren können, und wie
zuverlässig standen die technischen
Registrierungsmöglichkeiten bis zum Stichtag bereit?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 14. Juli 2026
Betreiber müssen kritische Anlagen gemäß § 8 Absatz 1 des
Dachgesetzes zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-
DachG) bei dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe über eine gemeinsam von dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe eingerichtete Registrierungsmöglichkeit registrieren.
Am 12. Juni 2026 wurde im Deutschen Bundestag in der zweiten und
dritten Lesung eine Änderung des § 8 Absatz 1 KRITISDachG
dahingehend angenommen, dass Betreiber sich drei Monate, nachdem ihre
Anlage als kritisch gilt, registrieren müssen. Die Änderung des KRITIS-
DachG soll zeitnah in Kraft treten. Das bedeutet, dass Betreiber kritische
Anlagen drei Monate nach Inkrafttreten der sich derzeit in Abstimmung
befindenden Rechtsverordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen
gemäß § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 KRITISDachG registrieren müssen.
Die technischen Registrierungsmöglichkeiten für kritische Anlagen
werden bei Inkrafttreten der Rechtsverordnung bereitstehen.
33. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Inwiefern wird im Rahmen eines Asyl- bzw.
Aufenthaltsverfahrens geklärt, ob die Antragsteller in
ihrem Herkunftsland möglicherweise eine
Haftstrafe zu verbüßen haben bzw. vorbestraft sind,
und welche Zahlen liegen der Bundesregierung
diesbezüglich seit 2020 vor (bitte nach Jahren
aufschlüsseln) (www.welt.de/vermischtes/article6
a47835a2e8f13ca8ed2abf0/stade-fatih-g-soll-in-d
er-tuerkei-aus-dem-gefaengnis-geflohen-sein-beh
oerden-ermittelten-wegen-sexualdelikts.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 14. Juli 2026
Im Asylverfahren erfolgt eine Klärung im Sinne der Fragestellung dann,
wenn dieser Sachverhalt für die anhand der jeweiligen Umstände des
Einzelfalls zu treffende Entscheidung über den Asylantrag relevant ist.
Im Rahmen der seit dem 12. Juni 2026 durchzuführenden
Sicherheitskontrolle im Sinne des Artikels 15 der Verordnung (EU) 2024/1356
werden überdies mehrere EU-Datenbanken abgefragt, unter anderem das
Schengener Informationssystem (SIS), welches als gemeinsame
europäische Fahndungsdatenbank fungiert.
Begangene Straftaten können relevant für die Entscheidung über den
Asylantrag sein, vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 47 des Abgeordneten Johannes Huber auf
Bundestagsdrucksache 20/11833. Im Aufenthaltsverfahren wird sowohl für die
Erteilung als auch für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels in der
Regel vorausgesetzt, dass kein Ausweisungsinteresse besteht (vgl. § 5
Absatz 1 und § 8 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG). Die in
§ 54 AufenthG aufgeführten Tatbestandsalternativen für ein besonders
schweres Ausweisungsinteresse, welche an rechtskräftige
Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten anknüpfen, setzen allesamt eine
Verurteilung durch ein deutsches Gericht voraus. Davon abgesehen können im
Herkunftsland begangene Straftaten auch über die Generalklausel des
§ 54 Absatz 2 Nummer 10 AufenthG zu einem schweren
Ausweisungsinteresse führen. Im Übrigen wird auf die o. g. Antwort auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Johannes Huber verwiesen.
Zahlen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor,
da Angaben hierzu statistisch nicht erfasst werden.
34. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Welche konkreten Reformschritte prüft die
Bundesregierung, um die strafrechtliche und
sicherheitsrechtliche Handhabe gegen ausländische
Einflussoperationen und verdeckte Agententätigkeit
zu stärken, insbesondere im Hinblick auf die
§§ 99, 100 des Strafgesetzbuches und die
Befugnisse nach dem Gesetz über den
Bundesnachrichtendienst (BNDG) und dem Gesetz über die
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in
Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über
das Bundesamt für Verfassungsschutz
(Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG), und sieht
das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz Anpassungsbedarf, um hybride
Bedrohungen schneller und effektiver zu
sanktionieren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Juli 2026
Mit dem am 2. April 2026 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur
Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit (BGBl.
2026 I Nr. 95) ist ein neuer § 87a (Ausübung fremder Einflussnahme
und darauf gerichtete Agententätigkeit) in das Strafgesetzbuch (StGB)
eingeführt worden, um transnationale Repression und andere Formen
der illegitimen Einflussnahme ausländischer Staaten wirksamer
bekämpfen zu können. Zudem wurde der Regelstrafrahmen des § 99 Absatz 1
StGB (Geheimdienstliche Agententätigkeit) auf Freiheitsstrafe von
sechs Monaten bis zu zehn Jahren (bisher: Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder Geldstrafe) erhöht, um auf eine zunehmende Gefährdung
der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch Spionagestraftaten
tat- und schuldangemessen reagieren zu können. Im Übrigen prüft die
Bundesregierung fortlaufend, ob weiterer gesetzlicher
Anpassungsbedarf besteht.
35. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die
verfassungsrechtliche Zulässigkeit vertiefter
Sicherheitskooperationen zwischen Polizei,
Nachrichtendiensten und internationalen Partnerdiensten,
insbesondere im Hinblick auf das
Trennungsgebot, den Schutz des Kernbereichs privater
Lebensgestaltung und die Vorgaben des Artikels 10
des Grundgesetzes, und sieht das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Reformbedarf, um die verfassungsrechtliche Balance
zwischen Sicherheit und Freiheit zu
gewährleisten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 13. Juli 2026
Bei der informationellen Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden
und Nachrichtendiensten sowie deren Zusammenarbeit mit
ausländischen Partnerbehörden sind die jeweils anzuwendenden Befugnisse bei
der Übermittlung personenbezogener Daten maßgebend. Diese sind
auch Ausfluss des informationellen Trennungsprinzips. Spezielle
Schutzvorgaben, etwa aufgrund der Anforderungen des Artikels 10 des
Grundgesetzes oder hinsichtlich des Kernbereichs privater
Lebensgestaltung sind im jeweiligen Fachrecht abgebildet und werden in der
Durchführungspraxis berücksichtigt.
36. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele ukrainische Staatsbürger, die über einen
Schutzstatus in Deutschland verfügen, waren nach
Kenntnis der Bundesregierung zuvor in Polen
registriert oder hatten sich dort aufgehalten, und wie
viele Ukrainer beziehen derzeit (bitte Stichtag
angeben) in Deutschland existenzsichernde
Leistungen (bitte aufgeschlüsselt nach der staatlichen
Grundsicherung (Bürgergeld) gemäß dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 15. Juli 2026
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse im Sinne
der ersten Teilfrage vor.
Zu Angaben betreffend ukrainische Staatsangehörige, die
Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, wird
auf die Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
„Übergreifende Statistik zu Personen mit der Staatsangehörigkeit
Ukraine“ verwiesen (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suc
he/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=25122&topic_f=ust-uebergreifen
de-statistik-ukraine, siehe Tabellenblatt „RLB_ELB_BG“). Zum 31.
Dezember 2024 bezogen laut amtlicher Statistik 27.130 Ukrainerinnen und
Ukrainer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Aktuellere Daten liegen noch nicht vor.
37. Abgeordneter
Dr. Konstantin von
Notz
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gehen die Strafverfolgungsbehörden den neuen
Ermittlungsansätzen im Fall einer seit rund zehn
Jahren vermissten deutsche Staatsbürgerin, die im
Komplex um die sogenannten Epstein-Files sehr
konkret Erwähnung findet, nach Kenntnis der
Bundesregierung nach, und ist die Entscheidung,
ob ein Ermittlungsverfahren durch eine
zuständige Staatsanwaltschaft eingeleitet/weiterverfolgt
wird, nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
gefallen (vgl. „Von Notz zu ZDF-Recherche:
„Dem muss nachgegangen werden“ vom 11. Juni
2026 abrufbar unter www.zdfheute.de/panorama/
kriminalitaet/epstein-deutsche-vermisste-aufklaer
ung-von-notz-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 17. Juli 2026
Der Vermisstensachverhalt ist dem Bundeskriminalamt in Wahrnehmung
seiner Zentralstellenfunktion und internationalen Koordinationsfunktion
bekannt.
Nach der föderalen Kompetenzverteilung des Grundgesetzes sind die
Länder originär für die Strafverfolgung zuständig. Aufgrund dessen
nimmt die Bundesregierung zu Sachverhalten die Länder betreffend
keine Stellung.
38. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie
viele Kinder und Jugendliche in den Jahren 2002
bis 2025 Opfer einer (fremdverschuldeten)
Gewalttat in Deutschland geworden sind (www.md
r.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/bitterfeld/
obduktion-bestaetigt-6-jaehrige-aus-osternienbur
g-starb-durch-gewalt,osternienburger-land-kind-g
estorben-100.html), und wenn ja, welche sind
dies, und in wie vielen Fällen wurden die Opfer
tödlich verletzt (bitte jeweils nach Kalenderjahr
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 15. Juli 2026
Informationen zu erfassten Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik
(PKS) ab dem Berichtsjahr 2000 können den Tabellen T91 als Zeitreihe
entnommen werden, die öffentlich verfügbar und über die Internetseite
des Bundeskriminalamts (BKA) unter nachfolgendem Link abrufbar
sind. Die Daten können der Tabelle nach Alter aufgeschlüsselt
entnommen werden: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebil
der/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2025/pksTabellen_Interpretationsh
ilfen/Zeitreihen/zeitreihen_node.html. (Fremdverschuldete) Gewalttaten
existieren als festgelegte Kategorie nicht in der PKS. Zur Annäherung
der im Sinne der Frage erbetenen Zahlen zu (fremdverschuldeten)
Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche eignet sich die Betrachtung des
Summenschlüssels 892000 Gewaltkriminalität sowie der
Oberschlüssel 030000 fahrlässige Tötung – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – in der
oben referenzierten Tabelle.
Der Summenschlüssel Gewaltkriminalität umfasst dabei folgende
Straftatenschlüssel:
– 010000 Mord § 211 des Strafgesetzbuches (StGB)
– 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB
– 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff
im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177,
178 StGB
– 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf
Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB
– 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB
– 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung
weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB
– 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB
– 234000 Geiselnahme § 239b StGB
– 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB
Oben genannte Straftatenschlüssel des Summenschlüssels
Gewaltkriminalität sind ebenfalls in der Tabelle T91 als Zeitreihe aufgenommen und
die dazu erfassten Opferzahlen einzeln auslesbar. Ausgenommen davon
ist der Straftatenschlüssel 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr
§ 316c StGB, da zu diesem Schlüssel keine Opfererfassung erfolgt.
Bei der Interpretation im Jahresvergleich muss zum Schlüssel 111000
und deren Unterschlüssel Folgendes beachtet werden: Mit dem
„Fünfzigsten Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des
Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ vom 4. November 2016
(u. a. Grundsatz „Nein heißt Nein“ in § 177 StGB) wurden im
Sexualstrafrecht bisherige Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände
geschaffen. Im PKS-Straftatenkatalog erfolgten bereits 2017 erste
Umsetzungen. Die weiteren Anpassungen sind im PKS-Straftatenkatalog
2018 enthalten. Dies hat zur Folge, dass der Vergleich mit den Vorjahren
nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist.
Hinsichtlich der Interpretation von Opferzahlen vollendeter Fälle muss
darüber hinaus Folgendes beachtet werden: Wurden bei einem
vollendeten Fall mehrere Opfer erfasst, so muss die Straftat nur bei mindestens
einem Opfer vollendet sein. Die anderen Opfer werden dennoch unter
diesem Fall gezählt, so dass alle Opfer eines vollendeten Falls
ausgewiesen werden. Mit Hinblick auf die Anzahl erfasster Opfer bei vollendeten
Tötungsdelikten bedeutet dies, dass die Zahl der tatsächlich zu Tode
gekommener Opfer geringer sein kann.
Seit dem Berichtsjahr 2024 können mit der Erfassung des
Verletzungsgrades genauere Angaben zu den Opfern des vollendeten Delikts
gegeben werden.
Eine Auswertung der erfassten tödlich verletzten Kinder (0 < 14 Jahre)
und Jugendlichen (14 < 18 Jahre) in der PKS zeigt folgende
Opferzahlen:
Im Berichtsjahr 2025 sind 56 Kinder im Kontext der Gewaltkriminalität
und 48 durch eine fahrlässige Tötung gestorben. 18 Jugendliche sind im
Kontext der Gewaltkriminalität gestorben und sieben durch eine
fahrlässige Tötung.
Im Berichtsjahr 2024 sind 50 Kinder im Kontext der Gewaltkriminalität
und 81 durch eine fahrlässige Tötung gestorben. Elf Jugendliche sind im
Kontext der Gewaltkriminalität gestorben und neun durch eine
fahrlässige Tötung.
Der jährlich, zuletzt für das Jahr 2024 von dem Statistischen Bundesamt
herausgegebene Statistische Bericht Strafverfolgung (zuvor Fachserie 10
Reihe 3 = Strafverfolgungsstatistik) weist die in Deutschland
Abgeurteilten und Verurteilten wegen Straftaten, von denen Kinder betroffen
waren, nach Art der Straftat und Zahl der Opfer aus.
Der aktuelle Bericht sowie ältere Berichte sind unter folgendem Link
öffentlich zugänglich: www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspfl
ege/Publikationen/Downloads-Strafverfolgung-Strafvollzug/statistische
r-bericht-strafverfolgung-2100300247005.html.
Die Fachserie 10 Reihe 3 ist über die Statistische Bibliothek unter
folgendem Link öffentlich zugänglich: www.statistischebibliothek.de/mir/r
eceive/DESerie_mods_00000107.
39. Abgeordnete
Marlene
Schönberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über die Teilnahmen deutscher
Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten und AfD-
Funktionsträgerinnen und -Funktionsträgern, insbesondere
von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, an
Veranstaltungen rechtsextremistischer
Organisationen in Österreich seit 2024, und welche
Erkenntnisse liegen ihr über die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit deutscher und
österreichischer rechtsextremistischer Akteurinnen und
Akteure vor?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 15. Juli 2026
Aufgrund der gemeinsamen Sprache und der räumlichen Nähe bestehen
bereits langjährige Verbindungen zwischen deutschen und
österreichischen Rechtsextremisten.
Es ist bekannt, dass im Bereich der Neuen Rechten entsprechende
Kontakte bestehen und ein Austausch mit deutschen Rechtsextremisten
sowie auch AfD-Funktionsträgern stattfindet. Es sind Teilnahmen
deutscher Personen an Veranstaltungen in Österreich sowie Kennverhältnisse
zwischen Personen aus beiden Ländern bekannt. Ebenso kann auch in
Deutschland die anhaltende Verbreitung extremistischer Inhalte durch
das in Österreich ansässige Medium „AUF1“ festgestellt werden.
Auch besteht grundsätzlich eine enge Kooperation von deutschen und
österreichischen Aktivisten der „Identitären Bewegung“. So nehmen
deutsche „identitäre“ Kader regelmäßig an Veranstaltungen der
„Identitären Bewegung“ in Österreich teil. Insbesondere zu Veranstaltungen mit
großer öffentlicher Aufmerksamkeit wird unter den deutschsprachigen
„identitären“ Aktivisten zur Teilnahme und damit zu gegenseitiger
Unterstützung aufgerufen. Dies zeigt sich aktuell exemplarisch an der
Mobilisierung für die jährlich anstehende sogenannte „identitäre“
Sommerdemonstration in Wien am 25. Juli 2026. Darüber hinaus existieren
zwischen Funktionären der „Alternative für Deutschland“ (AfD,
Verdachtsfall) und österreichischen Rechtsextremisten vereinzelt personelle
Verbindungen. Bestandteil dieser Verbindungen sind u. a.
Veranstaltungsbesuche.
Weiterhin sind Kontakte zwischen deutschen und österreichischen
Rechtsextremisten im Bereich des gewaltbereiten Rechtsextremismus
und der Hooligan-Fanszene bekannt, welche auch durch regelmäßige
Treffen und gemeinsame Unternehmungen gefestigt werden. Vereinzelt
nahmen österreichische Rechtsextremisten im Jahr 2025 an Störaktionen
im Zusammenhang mit „Christopher Street Day“-(CSD-)
Veranstaltungen in Deutschland teil.
Eine generelle statistische Erfassung von Teilnahmen der
angesprochenen Personengruppen an rechtsextremistischen Veranstaltungen in
Österreich findet nicht statt. Eine entsprechende Übermittlung derartiger
Erkenntnisse erfolgt in der Regel sachverhaltsbezogen insbesondere in
Fällen strafrechtlicher Relevanz.
40. Abgeordnete
Marlene
Schönberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zu welchem exakten Zeitpunkt wird der künftige
Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches
Leben in Deutschland und den Kampf gegen
Antisemitismus sein Amt antreten, und wer wurde
bzw. wird am Auswahlprozess beteiligt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 17. Juli 2026
Die Nachfolge des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches
Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus ist nicht
entschieden. Die oder der Beauftragte wird durch das Bundeskabinett
bestellt.
41. Abgeordneter
Tobias Teich
(AfD)
Plant die Bundesregierung eine Erweiterung der
Befugnisse des Bundesamtes für
Verfassungsschutz zum verdeckten Zugriff auf
informationstechnische Systeme, und wenn ja, auf welcher
gesetzlichen Grundlage sowie mit welchen
Kontrollmechanismen soll ausgeschlossen werden,
dass hierbei Daten oder Systeme der Betroffenen
verändert oder manipuliert werden können?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 17. Juli 2026
Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Nachrichtendienstrechts
befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Die Fraktionen des deutschen
Bundestages sind entsprechend § 48 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien informiert worden. Der Gesetzentwurf ist
zudem auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern
veröffentlicht.
42. Abgeordnete
Diana Zimmer
(AfD)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung die Gesamtkosten aller Polizeieinsätze im
Zusammenhang mit dem Bundesparteitag der
AfD am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt
einschließlich der Absicherung von Versammlungen und
Gegendemonstrationen, und welcher Anteil
entfiel jeweils auf die Bundespolizei sowie auf die
Polizeien der Länder?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries
vom 14. Juli 2026
Die zur Deckung der mit den Einsatzmaßnahmen im originären
Aufgabenbereich verbundenen Ausgabemittel sind im Kapitel 0625 der
Bundespolizei veranschlagt.
Eine gesonderte Kostenerfassung solcher Einsatzmaßnahmen erfolgt
grundsätzlich nicht. Die der Bundespolizei aus der Unterstützung des
Freistaates Thüringen entstandenen Mehrkosten werden nach Abschluss
aller Einsatzmaßnahmen erhoben und sodann gemäß § 11 Absatz 4
Satz 3 des Bundespolizeigesetzes gegenüber dem Freistaat geltend
gemacht.
Zu den entstandenen Kosten der beteiligten Länder liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
43. Abgeordneter
Torben Braga
(AfD)
Wie viele willkürliche Festnahmen von deutschen
Staatsbürgern hat es in Russland seit dem 24.
Februar 2022 gegeben, und wie viele deutsche
Staatsbürger befinden sich aktuell in Russland in
Haft (bitte die Gründe nennen, falls hierzu der
Bundesregierung Erkenntnisse vorliegen; vgl.
www.n-tv.de/ticker/Bundesregierung-spricht-nun-
Reisewarnung-fuer-ganz-Russland-aus-id3103438
2.html)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 14. Juli 2026
Der Bundesregierung ist eine niedrige zweistellige Zahl deutscher
Staatsangehöriger bekannt, die sich in der Russischen Föderation in
Untersuchungs- oder Strafvollzugshaft befinden.
Zu den Gründen der Inhaftierungen können zum Schutz der Betroffenen,
zur Sicherstellung der rechtlichen und konsularischen Betreuung sowie
mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Inhaftierten, keine
weitergehenden Angaben gemacht werden.
44. Abgeordneter
Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Absprachen mit der
pakistanischen Regierung darüber getroffen, dass
afghanische Staatsangehörige aus deutschen
Aufnahmeprogrammen, die noch auf Entscheidungen
im Verwaltungsgerichtsverfahren warten, von
seitens der pakistanischen Regierung angekündigten
Verhaftungs- und Abschiebemaßnahmen ab dem
11. Juli 2026 ausgenommen und geschützt sind,
und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 13. Juli 2026
Die Bundesregierung hat sich kontinuierlich für den Schutz der
Personen in der Unterstützung des Dienstleisters in Pakistan eingesetzt und tut
das weiterhin. Die Bundesregierung stand und steht weiterhin in
hochrangigem Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der pakistanischen
Regierung.
45. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Wie viele Kunst- und Kulturgüter, die nach dem
Zweiten Weltkrieg als sogenannte Beutekunst in
die Sowjetunion verbracht wurden, befanden sich
nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum
Beginn des Krieges im Jahr 2022 auf dem heutigen
Staatsgebiet der Ukraine, wie beispielsweise im
Kiewer Museum für westliche und östliche Kunst
(Chanenko Museum) (vgl. www.zeit.de/1991/29/
die-kriegsgefangene-kunst)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 15. Juli 2026
Der Bundesregierung liegen keine Daten über die durch Moskau
vorgenommene Verteilung von Kunst- und Kulturgütern, die nach dem
Zweiten Weltkrieg in die Sowjetunion verbracht wurden, auf die damaligen
Unionsrepubliken, darunter die ehemalige Ukrainische Sozialistische
Sowjetrepublik, vor.
46. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Welche konkreten biologischen Erregerstämme
wurden im Rahmen der Projekte des „Deutschen
Biosicherheitsprogramms“ (oder anderer vom
Auswärtigen Amt finanzierter Kooperationen) in
ukrainischen Laboren (insbesondere an den
Standorten Charkiw, Kiew, Odessa und Lwiw)
seit dem Jahr 2013 isoliert, genetisch verändert
oder in dortigen Probenarchiven hinterlegt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 15. Juli 2026
Im Rahmen des Deutschen Biosicherheitsprojektes wurden mit einem
ukrainischen Partnerinstitut Umweltproben auf Bacillus anthracis, den
Erreger des Milzbrandes, untersucht. Aus einer Probe konnte das
Bakterium isoliert werden. In weitergehenden Analysen konnte das Isolat als
enger Verwandter des in Impfstoffen verwendeten Stammes STI
identifiziert werden. Wie dieser, war auch das Isolat attenuiert, also in seinen
krankmachenden Eigenschaften stark abgeschwächt. Der isolierte
Stamm wurde nach Beendigung der Analysen zerstört. Eine Aufnahme
in die Stammsammlung des ukrainischen Partnerinstitutes erfolgte nicht.
Im Rahmen der Projekte des Deutschen Biosicherheitsprogramms und
anderer vom Auswärtigen Amt finanzierter Kooperationen mit
ukrainischen Laboren wurden keine Stämme von biologischen Erregern
genetisch verändert.
47. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Wurden an den im Rahmen des „Deutschen
Biosicherheitsprogramms“ in der Ukraine beteiligten
deutschen Bundesinstituten (insbesondere dem
Robert Koch-Institut und dem Bernhard-Nocht-
Institut für Tropenmedizin – BNI) oder an deren
ukrainischen Partnerlaboren seit 2020
Experimente durchgeführt oder wissenschaftlich begleitet,
die unter die Kategorie der sicherheitsrelevanten
„Gain-of-Function“-Forschung
(Funktionsgewinnung von Erregern zur künstlichen Erhöhung der
Virulenz, Letalität oder Übertragbarkeit) fallen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 15. Juli 2026
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen deutschen und ukrainischen
Institutionen seit 2020 im vom Auswärtigen Amt geförderten
„Deutschen Biosicherheitsprogramm“ wurden keine Experimente im Sinne
der Fragestellung durchgeführt oder wissenschaftlich begleitet.
48. Abgeordnete
Lamya Kaddor
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
über mögliche (eingefrorene oder
beschlagnahmte) Vermögenswerte des ehemaligen syrischen
Präsidenten Baschar al-Assad oder dessen Familie
in Deutschland vor, und plant die
Bundesregierung in Anlehnung an die Ankündigung des
französischen Präsidenten einer Rückzahlung
unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte der Assad-
Familie in Frankreich an den syrischen Staat,
ähnliche Schritte für in Deutschland eingefrorene bzw.
beschlagnahmte Vermögenswerte zu unternehmen
(www.spiegel.de/ausland/frankreich-will-
syrienmillionen-aus-assad-vermoegen-zurueckgeben-a-
11b657df-2e3c-412b-8a84-bb02a2c93ec3)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 16. Juli 2026
Die Bundesregierung steht zu möglichen syrischen eingefrorenen
Vermögenswerten in der Bundesrepublik Deutschland im Austausch mit der
syrischen Regierung. Zu den in Ihrer Frage erwähnten Vermögenswerten
der Assad-Familie ist festzuhalten, dass in der Europäischen Union
Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die aufgrund einer Individuallistung
unter einer EU-Sanktionsverordnung eingefroren sind, für die Dauer der
Listung eingefroren bleiben. Grundsätzlich gilt, dass auf diese
Vermögenswerte nicht zugegriffen wird, bis die relevante EU-Sanktionslistung
aufgehoben wird, es sei denn, die relevante Sanktionsverordnung sieht
entsprechende Ausnahmen – z. B. im Falle von humanitären Fragen –
vor, oder eine entsprechende Genehmigung wurde gemäß der
anwendbaren Sanktionsverordnung durch die zuständige Behörde erteilt.
49. Abgeordnete
Ina Latendorf
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den von
der Menschenrechtsorganisation FIAN
dokumentierten Vorwürfen schwerwiegender
Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den
Aktivitäten des deutschen Unternehmens
Amatheon in Sambia, und wenn ja, hat sie eine Prüfung
des Sachverhalts vorgenommen, und hat sie ggf.
Verwaltungs-, Untersuchungs- oder sonstige
Maßnahmen ergriffen oder eingeleitet, um eine
mögliche Verantwortlichkeit des Unternehmens zu
klären und ihrer im Gesetz über den Auswärtigen
Dienst verankerten Verpflichtung zur Wahrung
der unverletzlichen und unveräußerlichen
Menschenrechte nachzukommen und diese
gegebenenfalls durchzusetzen, und wenn ja, welche (vgl.
www.fian.de/aktuelles/pressemitteilung-
massivemenschenrechtsverletzungen-bei-deutschem-agrar
investor-amatheon-in-sambia/)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 17. Juli 2026
Der Bundesregierung sind die Vorwürfe von
Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens
Amatheon in Sambia bekannt.
Die Bundesregierung weist im Zusammenhang mit Vorwürfen von
Menschenrechtsverletzungen gegenüber deutschen Unternehmen auf das
außergerichtliche Mediationsverfahren der OECD sowie das
Beschwerdeverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
gegen Unternehmen, die gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
verstoßen, hin.
50. Abgeordnete
Steffi Lemke
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass auch auf ihr
Drängen hin die Anpassung der
europarechtswidrigen Property Law in Albanien als Closing
Benchmark für das Kapitel 27 in den
Beitrittsverhandlungen Albaniens mit der EU aufgenommen
wurde (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 38 des Abgeordneten Boris
Mijatović auf Bundestagsdrucksache 21/6164),
aus der Tatsache, dass im Vjosa-Delta
europarechtswidrige Bauten vor Abschluss von Cluster 3
durchgeführt werden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 16. Juli 2026
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 des
Abgeordneten Boris Mijatović auf Bundestagsdrucksache 21/6834 wird
verwiesen.
Die Bundesregierung verfolgt einen leistungsbasierten Ansatz bei den
Beitrittsverhandlungen mit allen Kandidatenländern.
Die Bundesregierung setzt sich für die zügige Anpassung Albaniens an
EU-Standards sowie die Einhaltung des Acquis bereits während des
Beitrittsprozesses auch im Bereich Umwelt- und Naturschutz ein. Sie
verweist auf die Erfüllung der sogenannten Abschlusskriterien mit Bezug
zu Kapitel 27 (Umwelt) als zentrale Bedingung für den erfolgreichen
Abschluss der EU-Beitrittsverhandlungen.
51. Abgeordnete
Steffi Lemke
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass es
Ermittlungen der albanischen
Sonderstaatsanwaltschaft für Antikorruption in Bezug auf die
Entscheidungen zum Bauprojekt der Familie Trump
im Vjosa-Delta gibt, und sind diese Ermittlungen
für die Einschätzung der Bundesregierung
hinsichtlich der Beitrittsreife Albaniens relevant?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch
vom 16. Juli 2026
Die Bundesregierung hat Kenntnis von der Presseberichterstattung über
ein Verfahren der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und
Organisierte Kriminalität zu dem genannten Bauprojekt und verfolgt diese
weiterhin aufmerksam.
Laufende Gerichtsverfahren und vorläufige Erkenntnisse aus diesen
kommentiert die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
Zum Aspekt der EU-Erweiterung wird auf die Antwort zu Frage 50
verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
52. Abgeordnete
Jeanne
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Firmen und/oder Nationen verfügen über
die IP-Rechte (Intellectual Property Rights) der
bisher entwickelten Technologien aus dem
Rüstungsprojekt FCAS (bitte aufschlüsseln nach den
sieben Pillars www.bdli.de/sites/default/files/202
1-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf), und über
welche FCAS-Pillars soll beim deutsch-
französischen Ministerrat am 17. Juli in Berlin
entschieden werden (https://briefing.table.media/r/2ECosf
M1459680ms20107.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 17. Juli 2026
Im Rahmen des deutsch-französischen Ministerrats sind keine
Entscheidungen im Sinne der Fragestellung vorgesehen.
Im Übrigen kann die Beantwortung in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick
auf die Grundrechte der beteiligten Firmen erforderlich.2 Nach § 2
Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 1.
November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf
diese Frage würde das durch Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes
geschützte Recht der betroffenen Firmen auf Wahrung von
Betriebsgeheimnissen berühren.
53. Abgeordnete
Nicole Höchst
(AfD)
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu
dem Vorschlag der Europäischen Kommission für
eine Verordnung zur Einrichtung des Programms
für agile und schnelle Verteidigungsinnovation
(AGILE, COM(2026) 135 final) im Hinblick auf
eine mögliche Überschreitung der EU-
Kompetenzen im Bereich der nationalen
Rüstungsbeschaffung und der Definition militärischer Bedarfe der
Mitgliedstaaten, und wie plant die
Bundesregierung sicherzustellen, dass innovative deutsche
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie
Start-ups im Verteidigungsbereich einen fairen
und unbürokratischen Zugang zu den
Fördermitteln erhalten, ohne gegenüber stark staatlich
gelenkten Wettbewerbern aus anderen EU-
Mitgliedstaaten benachteiligt zu werden?
2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 15. Juli 2026
Die vorgeschlagene Verordnung AGILE stellt einen zielführenden
Schritt zur Stärkung der europäischen Verteidigungsfähigkeit und zur
Förderung von Innovationen in diesem Bereich dar. Sie betont die
Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der
Industrie und anderen relevanten Akteuren sowie die Notwendigkeit,
Synergien mit anderen EU-Programmen zu schaffen.
Das vorgeschlagene Programm wahrt das Subsidiaritätsprinzip, da die
angestrebten Ziele aufgrund der bestehenden Fragmentierung nationaler
Förderlandschaften auf Unionsebene wirksamer erreicht werden
könnten. Ein EU-weiter Ansatz schafft einen klaren Mehrwert durch
Skalierung, Koordination und die gemeinsame Ausrichtung industrieller
Bedarfe.
Die Bundesregierung bringt sich aktiv in die Erarbeitung des AGILE-
Arbeitsprogrammes ein.
54. Abgeordneter
Dr. Hendrik
Hoppenstedt
(CDU/CSU)
Wie hoch war das jährliche Auftragsvolumen der
Bundeswehr für den Einsatz von
Zeitarbeitspersonal in Truppenküchen in den Jahren 2022 bis
2025 (bitte jahresweise angeben), und welche
Zuschlagskriterien einschließlich ihrer jeweiligen
Gewichtung werden bei der Vergabe dieser
Aufträge angewendet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 16. Juli 2026
Das Auftragsvolumen im Sinne der Fragestellung ist der nachstehenden
Tabelle zu entnehmen.
Jahr Auftragsvolumen netto
(gerundet in Euro)
2022 5.460.000
2023 9.412.000
2024 18.065.000
2025 17.906.000
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Für die Vergabe der Leistungen ist die Erfüllung der fachlichen
Anforderungen ausschlaggebend. Es gilt das Angebot als das wirtschaftlichste,
welches bei Abdeckung der Anforderungen den günstigsten Preis
ausweist.
55. Abgeordneter
Dr. Hendrik
Hoppenstedt
(CDU/CSU)
Wie stellt die Bundesregierung bei
Vergabeverfahren für den Einsatz von Zeitarbeitspersonal in
Truppenküchen der Bundeswehr die
Gleichbehandlung aller registrierten Unternehmen sicher,
und wie viele Unternehmen wurden in den Jahren
2022 bis 2025 ganz oder teilweise von der
Teilnahme an entsprechenden Ausschreibungen oder
von der Vergabe weiterer Aufträge
ausgeschlossen (bitte jahresweise angeben und die jeweiligen
Ausschlussgründe nach Kategorien
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 16. Juli 2026
Bei Vergabeverfahren für den Einsatz von Zeitarbeitspersonal in
Truppenküchen der Bundeswehr wird die Gleichbehandlung im Sinne der
Fragestellung durch einheitliche Vergabeunterlagen, transparente
Ausschreibungs- und Auswahlkriterien, objektive Bewertungen sowie den
gleichen Zugang zu allen Informationen sichergestellt.
In den Jahren 2022 bis 2025 wurden keine Unternehmen bei
Vergabeverfahren für den Einsatz von Zeitarbeitspersonal in Truppenküchen der
Bundeswehr ausgeschlossen.
56. Abgeordneter
Andreas Paul
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung das Tragen
einer Bundeswehruniform im Hinblick auf die
Einhaltung des Uniformtrageverbots bei
politischen Veranstaltungen gemäß § 15 Absatz 3 des
Soldatengesetzes sowie den Bestimmungen der
Uniformtrageerlaubnis (UTE) außerhalb eines
Wehrdienstverhältnisses, wie beispielsweise
durch den Bundestagsabgeordneten Esra
Limbacher im Rahmen des Veteranentages des
Deutschen Bundestages am 21. Juni 2026 bei
einer Podiumsdiskussion von Abgeordneten mit
dem Titel „Veteranen und Gesellschaft – Was
können wir voneinander lernen? Gespräch mit
Mitgliedern des Verteidigungsausschusses“, und
lag für diese spezifische Teilnahme eine
Ausnahmegenehmigung für ihn vor, um die uniformierte
Teilnahme zu ermöglichen (bitte benennen:
Status, Uniformtrageerlaubnis, erteilende Stelle,
Rechtsgrundlage, Anlass und Reichweite der
Erlaubnis)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid
vom 16. Juli 2026
Der jährliche Nationale Veteranentag ist keine politische Veranstaltung
gemäß § 15 Absatz 3 des Soldatengesetzes, sondern ein zentraler
Gedenk- und Aktionstag zur Würdigung aller aktiven und ehemaligen
Soldatinnen und Soldaten.
Inhaber eines Reservistenausweises mit einer allgemeinen
Uniformtrageerlaubnis sind gemäß § 3 Nummer 3 der Uniformverordnung
berechtigt, bei entsprechenden Veranstaltungen Uniform zu tragen.
57. Abgeordneter
Jörg Zirwes
(AfD)
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr,
dass zivile technische Tarifbeschäftigte der
Bundeswehr, insbesondere an sicherheitspolitisch
bedeutsamen Standorten der Luftwaffe wie dem
Fliegerhorst Büchel, wegen der nur bis zum
31. Dezember 2027 gesicherten Geltung des
Tarifvertrags über sozialverträgliche
Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung
der Bundeswehr bereits vorzeitig kündigen oder
sich beruflich anderweitig orientieren, und welche
konkreten Maßnahmen plant sie, um rechtzeitig
vor dem Jahr 2028 Planungssicherheit zu schaffen
und den Verlust dringend benötigter ziviler
technischer Fachkräfte zu verhindern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Sebastian Hartmann
vom 13. Juli 2026
Zur Bindung des benötigten Fachpersonals werden die tariflichen und
außertariflichen Personalbindungsinstrumente genutzt.
Die konkreten Maßnahmen sind bei jeder betroffenen Person
unterschiedlich und hängen insbesondere von den Fähigkeiten der Person ab.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
58. Abgeordnete
Gökay Akbulut
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung den sogenannten Great
Sea Interconnector, ein geplantes
Stromverbindungsprojekt zwischen den Elektrizitätsnetzen
Griechenlands, Zyperns und Israels, bislang
politisch, finanziell oder im Rahmen von EU-
Institutionen unterstützt, und wenn ja, in welcher
Form, und wie begründet sie eine solche
Unterstützung angesichts bestehender geopolitischer
Spannungen im östlichen Mittelmeer sowie der
energiepolitischen Aufwertung Israels vor dem
Hintergrund des Krieges in Gaza und im Libanon
und der damit verbundenen völkerrechtlichen
Vorwürfe?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 13. Juli 2026
Die Bundesregierung hat bisher keinen Unterstützungsbrief, der für die
Finanzierung des Projekts im Rahmen der Connecting Europa Facility
notwendig ist, ausgestellt.
59. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung vor Einbringung des
Strom-Versorgungssicherheits- und
Kapazitätengesetzes gemäß § 7 der Bundeshaushaltsordnung
(BHO) untersucht, ob bereits vorhandene
dezentrale, nicht netzgekoppelte Kraftwerkskapazitäten
kosteneffizient zur Absicherung von
Dunkelflauten genutzt werden können, und falls nein, warum
wurde auf eine entsprechende
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 Absatz 2 BHO
verzichtet?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 13. Juli 2026
Bei allen finanzwirksamen Maßnahmen des Bundes verpflichtet § 7 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO) zur Beachtung des Grundsatzes der
Wirtschaftlichkeit. Gemäß den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur
BHO ist eine Maßnahme dann finanzwirksam, wenn sie die Einnahmen
oder die Ausgaben des Bundeshaushaltes entweder einzeln oder
kumulativ unmittelbar oder mittelbar beeinflusst. Die Finanzierung des Strom-
Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) soll
dagegen über eine Umlage auf den Stromverbrauch erfolgen. Denn die
EU-beihilferechtlichen Vorgaben sehen vor, dass
Kapazitätsmechanismen, dazu zählt das StromVKG, verursachergerecht von den
Marktteilnehmern finanziert werden. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
gemäß § 7 Absatz 2 BHO ist daher für das StromVKG nicht vorzusehen.
60. Abgeordneter
Lorenz Gösta
Beutin
(Die Linke)
Inwiefern hat sich die Bundesregierung 2022
während den beihilferechtlichen Verhandlungen
mit der EU-Kommission zur Rekapitalisierung
des Energieunternehmens Uniper SE für eine
Alternative (z. B. einen Umstrukturierungsplan)
statt der verpflichtenden Verringerung der
Beteiligung auf höchstens 25 Prozent plus einen Anteil
bis spätestens Ende 2028 eingesetzt, und welche
alternativen Umstrukturierungsmaßnahmen zur
Reprivatisierung wurden vor dem Hintergrund,
dass es in der Pressemitteilung der EU-
Kommission vom 20. Dezember 2022 (https://ec .europ
a.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_
7830) heißt, Deutschland müsse einen
„glaubwürdigen Ausstiegsplan“ vorlegen, „[a]ndernfalls
muss Deutschland einen Umstrukturierungsplan
bei der Kommission anmelden.“, hier konkret
diskutiert?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 16. Juli 2026
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Stabilisierung des Energieversorgers Uniper diverse
Handlungsoptionen vertieft geprüft. Gewählt wurde die wirtschaftlichste
Handlungsoption, welche eine sichere Gasversorgung in Deutschland
gewährleisten und einen Dominoeffekt für die Stadtwerke bei der
Ersatzbeschaffung ausbleibender Gaslieferungen vermeiden konnte. Im
Rahmen der Beihilfeprüfung hat die EU-Kommission einen raschen
erneuten Ausstieg aus der Bundesbeteiligung zur Begrenzung möglicher
Wettbewerbsverzerrungen gefordert. Die Bundesregierung hat sich zur
Umsetzung dieser Vorgabe verpflichtet, bis Ende 2023 einen
glaubwürdigen Ausstiegsplan vorzulegen. Sie ist dieser Verpflichtung
nachgekommen.
61. Abgeordnete
Dr. Sandra Detzer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welcher Form wurde die Bundesregierung im
Vorfeld über die drohende Schließung des für die
heimische Wertschöpfungskette (u. a. Halbleiter
und Photovoltaik) strategisch bedeutsamen letzten
deutschen Rohsilizium-Werks in Pocking
informiert (bitte den Zeitpunkt der Informierung
angeben), und welche konkreten Bemühungen oder
Unterstützungsangebote gab es seitens der
Bundesregierung, um den Standort vor dem
Hintergrund der gravierenden Rohstoffabhängigkeit von
der Volksrepublik China zu erhalten?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 13. Juli 2026
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter
diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in
anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder
rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen
und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder
entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.
Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stand die
Bundesregierung auch im Austausch mit der Unternehmensgruppe AMG Critical
Materials, zu der die RW silicium GmbH gehört. Kenntnis von einer
etwaigen Schließungsabsicht des Werks von RW silicium in Pocking
erlangte die Bundesregierung allerdings erst durch Presseberichte im
Januar 2025. Vor diesem Zeitpunkt lagen keine konkreten Hinweise oder
Anfragen vor, die eine gezielte Vorbereitung von
Unterstützungsmaßnahmen ermöglicht hätten.
Die Bundesregierung legt großen Wert auf den Erhalt von
Arbeitsplätzen und die Förderung von Unternehmen in Deutschland, besonders im
Rohstoffsektor. Im Rahmen der bestehenden Dialoge werden
grundsätzlich mögliche Handlungsoptionen erörtert, sobald entsprechende
Informationen vorliegen. Sollte sich in Zukunft ein konkreter
Unterstützungsbedarf ergeben, wird die Bundesregierung – im Einklang mit den
geltenden rechtlichen und politischen Vorgaben – prüfen, welche Maßnahmen
im Sinne einer nachhaltigen Arbeitsplatzsicherung ergriffen werden
können.
62. Abgeordnete
Dr. Sandra Detzer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Kriterien oder Schwellenwerte
legt die Bundesregierung der im „Programm für
Aufschwung und Beschäftigung“ angekündigten,
sektorweiten Anwendung von Anti-Dumping-
und Anti-Subventions-Maßnahmen zugrunde, und
für welche spezifischen Wirtschaftssektoren wird
sie sich auf europäischer Ebene prioritär für
derartige Schutzinstrumente einsetzen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 13. Juli 2026
Nach Artikel 207 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union liegen die Handelspolitik und die
handelspolitischen Schutzinstrumente in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU.
Das bestehende Handelsschutzinstrumentarium der EU ist von
zunehmender Bedeutung. Eine detaillierte Bestandsaufnahme findet sich in
dem jährlichen Bericht der Europäischen Kommission zur Nutzung der
Handelsschutzinstrumente. Der Bericht für 2025 wird im Spätsommer
oder Herbst 2026 erwartet.
Die Zahlen zeigen, dass die Europäische Kommission das bestehende
Instrumentarium verstärkt nutzt und bestimmte Sektoren im Fokus
stehen. Darüber hinaus prüft die Europäische Kommission derzeit
verschiedene Ansätze, um die Effizienz des bestehenden Instrumentariums
und dessen Anwendung zu heben. Dies umfasst die Untersuchung,
inwieweit der produktbezogene Anwendungsbereich von Maßnahmen
breiter gefasst werden kann, insbesondere, ob Wertschöpfungsketten in
den Blick genommen werden können.
Die Bundesregierung unterstützt die Nutzung von
Handelsschutzinstrumenten, wo immer es gerechtfertigt und im Unionsinteresse ist.
63. Abgeordnete
Dr. Sandra Detzer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie plant die Bundesregierung, die im
„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“
genannten „verpflichtenden Vorgaben für einen
Technologietransfer“ bei Investitionen aus
bestimmten Drittstaaten in kritische Infrastrukturen
rechtlich auszugestalten, und anhand welcher
konkreten Indikatoren soll der dadurch erhoffte
Zugewinn an wirtschaftlicher Souveränität
gemessen werden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 14. Juli 2026
Die Bundesregierung prüft derzeit die Umsetzung des in Ihrer Frage
wiedergegebenen Passus aus dem „Programm Aufschwung und
Beschäftigung“. Hierbei wird es insbesondere darum gehen, mit welchen
Maßnahmen und Instrumenten die beschriebene Zielsetzung
bestmöglich erreicht werden kann.
64. Abgeordnete
Dr. Sandra Detzer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In wie viele und welche übergeordneten
Wirtschaftssektoren und Warengruppen untergliedert
sich die innerhalb der Bundesregierung
erarbeitete, etwa zwölfseitige Liste zum Aufzeigen von
US-Abhängigkeiten von Deutschland, und
inwieweit wurden die betroffenen Unternehmen
bezüglich ihrer Listung konsultiert?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 15. Juli 2026
Die Bundesregierung bittet um Verständnis dafür, dass sie keine
Auskunft zu der fortlaufenden Analyse gegenseitiger wirtschaftlicher
Verflechtungen Deutschlands und der Europäischen Union mit spezifischen
Handelspartnern teilen kann. Noch nicht abgeschlossene Vorgänge von
strategischer Bedeutung, die die Abstimmung verschiedener betroffener
Bundesressorts betreffen, unterliegen dem Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen
Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht,
wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen
führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen.
65. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Was ist der Inhalt des neuen Förderantrags zur
Sicherung der Energieversorgung
Nordostdeutschlands sowie für Innovationsvorhaben im
Zusammenhang mit der PCK Raffinerie GmbH in
Schwedt, den die Bundesregierung laut ihrer
Antwort zu den Fragen 3 bis 6 der Kleinen Anfrage
der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
21/7088 der Europäischen Kommission zur
Prüfung übermittelt hat (bitte wesentliche Ziele,
Zeitplan und finanziellen Umfang gesamt und nach
Einzelzielen darstellen)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 16. Juli 2026
Der in der Antwort zu den Fragen 3 bis 6 der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7088 erwähnte Antrag, der
der Europäischen Kommission zur Prüfung vorliegt, ist der Antrag auf
Basis des Zukunftspakets zur Ertüchtigung der Pipeline Rostock–
Schwedt. Dieser Antrag ruht aktuell. Ein neuer Förderantrag liegt derzeit
nicht vor.
66. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Warum wurde das Effizienzregister für
Rechenzentren nicht, wie in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/6259 angekündigt, im Juni 2026
veröffentlich, und wann wird das Effizienzregister
öffentlich einsehbar sein?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 15. Juli 2026
Der öffentlich einsehbare Teil des Registers soll zeitnah in den Live-
Betrieb gehen. Grund für die Verzögerung ist, dass die technische
Abnahme – anders als geplant – noch nicht erfolgen konnte.
67. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Informationen wird der öffentlich
zugängliche Teil des Energieeffizienzregisters umfassen,
und fallen darunter auch die individuellen Daten
einzelner Rechenzentren, die gemäß § 13 des
Energieeffizienzgesetzes zur individuellen
Veröffentlichung der Informationen verpflichtet sind?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 17. Juli 2026
Der geplante öffentliche Teil des Energieeffizienzregisters für
Rechenzentren wird aggregierte und anonymisierte Daten aus den an das
Register gemeldeten Daten enthalten.
Die Veröffentlichung individueller Daten zu einzelnen Rechenzentren,
die der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben, wird derzeit
noch geprüft.
68. Abgeordnete
Dr. Anna
Lührmann
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Gesamtkapazität und welcher
Gesamtenergieverbrauch von Rechenzentren ergeben sich
aus den im Energieeffizienzregister für
Rechenzentren für das Jahr 2025 gemeldeten Daten?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 16. Juli 2026
Im Energieeffizienzregister für Rechenzentren wurden für das
Berichtsjahr 2025, mit Stand 13. Juli 2026, Nennanschlussleistungen der
Informationstechnik in Höhe von insgesamt 1.546 Megawatt und ein
Gesamtenergieverbrauch in Höhe von 7.218 Gigawattstunden gemeldet.
69. Abgeordneter
Reinhard Mixl
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen
Füllstand der Gasspeicher in Deutschland, und
aus welchen Gründen ist der Füllstand der
Gasspeicher in Deutschland aus Sicht der
Bundesregierung deutlich niedriger als im europäischen
Durchschnitt?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 17. Juli 2026
Die deutschen und europäischen Gasspeicher sind jahreszeitgemäß
ausreichend gefüllt. Aktuell wurden bereits ca. 74 Prozent der deutschen
Speicherkapazitäten für den nächsten Winter von Gashändlern gebucht
und der Füllstand lag am 14. Juli bei 44,5 Prozent, sodass der im
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angestrebte durchschnittliche Füllstand
von 70 Prozent erreicht werden kann.
Die Wintervorsorge liegt in der Verantwortung der Händler, Lieferanten
und Versorger, die ihre privaten, vertraglichen Lieferverpflichtungen
gegenüber ihren Kunden gegen Preis- und Mengenrisiken absichern
müssen. Dazu stehen ihnen neben Speichern eben auch Importverträge
(Pipeline und Flüssigerdgas – Liquefied Natural Gas oder LNG) sowie
Termingeschäfte und der Spotmarkt zur Verfügung. Darüber hinaus hat
Deutschland in den letzten Jahren durch den Aufbau der LNG-
Importinfrastruktur zusätzliche Flexibilität gewonnen, wodurch der
Speicherbedarf gesunken ist. Zudem ist der Gasverbrauch in Deutschland
allgemein zurückgegangen. Daher sieht die Bundesregierung keine
Notwendigkeit, Maßnahmen zur Speicherbefüllung zu ergreifen (§§ 35a ff.
EnWG).
Die Füllstände in den Mitgliedstaaten weichen stark voneinander ab.
Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Manche Mitgliedstaaten
verfügen über geringere Speicherkapazitäten, die sich vergleichsweise
schnell befüllen lassen. Beispielsweise verfügen Belgien, Dänemark,
Luxemburg, Polen und Tschechien gemeinsam nur über etwa 80 Prozent
der deutschen Speicherkapazitäten. In anderen Mitgliedstaaten wie
Frankreich und Italien wird der Gasspeichermarkt mit über 1 Mrd. Euro
jährlich stark subventioniert.
70. Abgeordneter
Edgar Naujok
(AfD)
Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete und
gezielte Maßnahmen, um eine jederzeit sichere,
bezahlbare und wettbewerbsfähige
Energieversorgung für die kritische digitale Infrastruktur
sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund
aktueller Einschätzungen der OECD, wonach der
Ausbau energieintensiver Rechenzentren den
Strombedarf signifikant erhöhen und
Stromversorgungssysteme mit einem hohen Anteil
fluktuierender erneuerbarer Energien ohne ausreichende
gesicherte Erzeugungskapazitäten vor erhebliche
Herausforderungen stellen können (www.nzz.ch/
wirtschaft/die-oecd-warnt-ohne-kernkraft-wird-di
e-energiewende-finanziell-untragbar-ld.1001
3836), und wenn ja, in welcher Weise und
innerhalb welchen Zeitraums?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 14. Juli 2026
Am 9. Juli hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Sicherung der
Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“
(StromVKG)“ verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird erstmals in
Deutschland ein Kapazitätsmarkt eingeführt.
Ein Kapazitätsmarkt hat zum Ziel, ausreichend Kapazitäten vorzuhalten,
sodass jederzeit ein Ausgleich zwischen Stromerzeugung und -nachfrage
möglich ist. Nach den Vorgaben des Gesetzes liegt der Bestimmung des
Ausschreibungsvolumens im Kapazitätsmarkt ein
Versorgungssicherheitsmonitoring zugrunde. Dieses Monitoring berücksichtigt die
Entwicklung der Stromnachfrage in den kommenden zehn Jahren,
einschließlich der Rechenzentren.
Somit sorgt der Kapazitätsmarkt dafür, dass auch zukünftig ausreichend
steuerbare Kapazitäten vorhanden sind, auch wenn der Stromverbrauch
beispielsweise durch den Ausbau von Rechenzentren ansteigen sollte.
Die ersten Ausschreibungen im Rahmen des StromVKG finden 2026
und 2027 statt, die letzte ist für 2029 geplant. Mit diesen
Ausschreibungen wird der vollständige Kapazitätsbedarf für den Zeitraum November
2031 bis Oktober 2032 adressiert, abzüglich der bereits anderweitig
adressierten und geförderten Kapazitäten.
Zudem soll bereits im kommenden Jahr ein umfassender
Kapazitätsmarkt eingeführt werden, der den Kapazitätsbedarf ab 2032 adressiert
und so die sichere Versorgung gewährleistet.
71. Abgeordneter
Jan Wenzel
Schmidt
(fraktionslos)
Welche konkreten Maßnahmen sieht der derzeit
beratene Gesetzentwurf zur Stabilisierung der
Stromversorgung zur Absicherung der
Netzstabilität in Zeiten geringer Wind- und
Solareinspeisung vor?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 14. Juli 2026
Der im Deutschen Bundestag beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur
Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer
Kapazitäten (StromVKG) zielt auf die sichere und zuverlässige
Versorgung mit Elektrizität. Dafür wird ein Kapazitätsmarkt für das Jahr 2031
eingeführt, um jederzeit ausreichend gesicherte elektrische Leistung zur
Deckung der Stromnachfrage bereitzustellen. Dies umfasst gerade auch
Zeiten mit geringer Wind- und Solareinspeisung bei gleichzeitig hoher
Nachfrage.
Die konkreten Maßnahmen gliedern sich in drei unterschiedlich
ausgestaltete Ausschreibungen von sicher verfügbaren Kapazitäten:
Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten mit der besonderen Anforderung,
steuerbare Leistung über längere Zeiten unterbrechungsfrei bereitstellen
zu können; Ausschreibungen für zusätzliche Erzeugungskapazitäten,
ohne eine entsprechende strikte Zeitvorgabe; nachfolgende
technologieoffene Ausschreibungen für Kapazitäten, um den Gesamtbedarf an
gesicherter Leistung zu decken.
Um sicherzustellen, dass diese neuen Kapazitäten darüber hinaus auch
die Netzstabilität stützen, werden weitergehende Anforderungen zur
Erbringung von Systemdienstleistungen, insb. die Bereitstellung von
Momentanreserve, gestellt. Über eine regionale Steuerung, den Netzbonus,
wird angereizt, dass die neuen Langezeitkapazitäten dort gebaut werden,
wo sie für ein stabiles und klimafreundliches Energiesystem gebraucht
werden.
72. Abgeordneter
Stefan Schröder
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem
Hintergrund des Vertrauens- und Bestandsschutzes
für bereits im Jahr 2025 in Betrieb genommene
private Photovoltaikanlagen den am 27. Mai 2026
vorgestellten Zwischenstand der
Bundesnetzagentur zur Netzentgeltreform „AgNes“, wonach
Betreiber privater Photovoltaikanlagen künftig über
einen erhöhten Grundpreis pauschal mit
zusätzlichen Kosten belastet werden könnten, und
beabsichtigt die Bundesregierung, sich für eine
gesetzliche Regelung einzusetzen, die für vor
Inkrafttreten einer solchen Reform angemeldete private
Photovoltaikanlagen einen langfristigen
Bestandsschutz gegenüber solchen prosumerbezogenen
Zusatzgrundpreisen vorsieht?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 13. Juli 2026
Die Bundesnetzagentur führt das Festlegungsverfahren „AgNes“ in ihrer
Funktion als unabhängige Regulierungsbehörde. Nach der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss die Ausgestaltung der
Systematik der Netzentgelte der nationalen Regulierungsbehörde überlassen
bleiben. Diese ist bei ihren Entscheidungen nicht nur ans nationale
Recht, sondern vor allem auch an die normativen Vorgaben des
Unionsrechts gebunden, unter anderem an das Gebot der
Diskriminierungsfreiheit. Eine unterschiedliche Behandlung einzelner Gruppen von
Netznutzern kann aus Sachgründen gerechtfertigt sein, vorliegend etwa wegen
der Erwägung, dass sog. Prosumer stärker an der Finanzierung der
Netzkosten zu beteiligen sind, weil sie wie auch „reine Verbraucher“
jederzeit die volle Leistung des Netzes für ihre Versorgung in Anspruch
nehmen können.
Das Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur ist noch nicht
abgeschlossen. Alle betroffenen Akteure werden nach der Veröffentlichung
des Festlegungsentwurfs erneut die Möglichkeit haben, zu den
beabsichtigten Regelungen Stellung zu nehmen. Nach aktuellem Stand schätzt
die Bundesnetzagentur, dass die aus dem angedachten
Grundpreisaufschlag resultierende zusätzliche Belastung für Prosumer – ungeachtet
regionaler Unterschiede – voraussichtlich nicht mehr als 100 Euro im Jahr
betragen wird.
Zur Frage, ob und in welchem Umfang parallel zu Festlegungen der
Bundesnetzagentur auch gesetzliche Regelungen bzw.
Gesetzesanpassungen in zulässigem Umfang zielführend sein können, stehen
Bundesnetzagentur und Bundesregierung in regelmäßigem Austausch.
73. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung, weiterhin die
Maßnahmen der bestehenden Nationalen
Wasserstoffstrategie (NWS) umzusetzen, und wenn nein, auf
welche Grundlage sollen weitere Vorhaben der
Bundesregierung im Bereich des
Wasserstoffhochlaufs aufgebaut werden?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 16. Juli 2026
Die Bundesregierung verfolgt weiterhin einen substanziellen
Wasserstoffhochlauf in Deutschland. Dieser soll – auch basierend auf den
Ergebnissen des Monitoring-Berichts zur Energiewende vom September
2025 – realistisch, pragmatisch und kosteneffizient gestaltet werden.
Ziel ist ein dauerhaft wirtschaftlich tragfähiger Wasserstoffmarkt.
Die Bundesregierung hat daher in dieser Legislatur bereits zahlreiche
Maßnahmen ergriffen beziehungsweise arbeitet an deren Umsetzung,
wie das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, die Implementierung einer
Unterquote für erneuerbaren Wasserstoff (RFNBO) bei der
Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor und die Umsetzung des EU
Gas/H2 Binnenmarktpaktes im Rahmen einer Novelle des
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Weitere Maßnahmen zur gezielten Beförderung
des Wasserstoffhochlaufs prüft die Bundesregierung, insbesondere was
die Senkung der Erzeugungskosten, die Reduzierung der Kostenlücke
und die Absicherung der Nachfrage betrifft.
74. Abgeordnete
Katrin Uhlig
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hält die Bundesregierung weiterhin an dem
Ausbauziel von zehn Gigawatt installierte
Elektrolyseleistung der Nationalen Wasserstoffstrategie
(NWS) fest, und wenn nein, welches neue Ziel
setzt sich die Bundesregierung (bitte die
Beweggründe benennen)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 16. Juli 2026
Der Wasserstoffhochlauf entwickelt sich langsamer als noch in der
Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) angenommen. Nach aktuellen
Prognosen wird das Ziel von 10 GW installierte inländische
Elektrolysekapazität erst nach 2030 erreicht werden.
Die Marktentwicklungen und die im Zuge der NWS ergriffenen
Maßnahmen haben bisher nicht zur notwendigen Ausbaudynamik geführt.
Daher konzentriert die Bundesregierung – basierend auf den
Ergebnissen des Monitoring-Berichts zur Energiewende vom September 2025 –
Maßnahmen in einem ersten Schritt auf Märkte, in denen schon jetzt
Zahlungsbereitschaft für Wasserstoff vorhanden ist (z. B. mit der
Umsetzung der RED III im Verkehrsbereich insbesondere mit Blick auf die
Raffinerien), als auch auf Märkte, die mit vertretbarem finanziellem
Aufwand erschließbar sind. In der Umsetzung werden die bisherigen
fixen Ausbauziele durch flexible ersetzt, die sich an konkreten Projekten
auf Nachfrageseite in Deutschland orientieren.
75. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Stimmen die Medienberichte, wonach die
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Katherina Reiche der Verschiebung der
Methanverordnung (Methan-VO) zugestimmt hat,
obwohl es hierüber keine Einigung innerhalb der
Bundesregierung gab (https://table.media/europe/
news/methanverordnung-gas-lobby-beruft-sich-au
f-reiche), und wenn ja, hat Katherina Reiche
damit gegen die Geschäftsordnung der
Bundesregierung verstoßen, und wird die Bundesregierung
sich von nun an dafür einsetzen, dass die
Methanverordnung – wie vom Bundesminister für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit Carsten Schneider gefordert – so
umgesetzt wird, wie von der EU-Kommission
vorgeschlagen (www.handelsblatt.com/politik/deutschl
and/energie-eu-methanverordnung-entzweit-die-b
undesregierung/100235269.html)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 14. Juli 2026
Über laufende interne Abstimmungsverfahren gibt die Bundesregierung
grundsätzlich keine Auskunft. Zur Methan-VO ist in der
Bundesregierung ein Umsetzungsgesetz in Arbeit.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
76. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Hat die Bundesregierung die im Jahr 2017 in
Davos gegründete Initiative CEPI (Coalition for
Epidemic Preparedness Innovations) jemals finanziell
gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte
aufgeschlüsselt nach Zeitraum angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 17. Juli 2026
Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der Impfstoff-
Initiative Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) und
stellte bzw. stellt CEPI in den Jahren 2017 bis 2030 insgesamt 690 Mio.
Euro zur Verfügung.
77. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Welche Kompensation in Form von
Geldleistungen, Reisekosten, erlassenen Mitgliedsbeiträgen,
freiem Eintritt zu kostenpflichtigen
Veranstaltungen (auch wenn sie im Kontext von
Beiratssitzungen stehen) oder anderen Sach- und
Dienstleistungen hat die Bundesministerin für Forschung,
Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär für ihr
Ehrenamt im Verwaltungsbeirat des FC Bayern
München e. V. seit Übernahme ihres jeweiligen
Ministeramts jeweils erhalten, und hat die
Bundesregierung für diese Ehrenämter jeweils gemäß
§ 5 Absatz 2 des Bundesministergesetzes eine
Ausnahme zugelassen (ggf. bitte angeben, wann
und in welcher Form)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 16. Juli 2026
Die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Dorothee Bär erhält keine Aufwandsentschädigung in ihrer Funktion als
Mitglied des Verwaltungsbeirats. In diesem Zusammenhang wird darauf
hingewiesen, dass es sich bei der Mitgliedschaft im Verwaltungsbeirat
des FC Bayern München e. V. zwar um eine ehrenamtliche Tätigkeit
handelt, aber nicht um ein öffentliches Ehrenamt im Sinne des § 5
Absatz 2 des Bundesministergesetzes, für das eine Ausnahme zuzulassen
wäre. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre
Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 21/6098 verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
78. Abgeordneter
Stephan Brandner
(AfD)
Wie häufig haben Bundesminister der Justiz in
dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 30.
Juni 2026 von ihrem Weisungsrecht nach § 147
Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes
gegenüber dem Generalbundesanwalt Gebrauch
gemacht (www.sueddeutsche.de/panorama/weisung
sbefugnis-generalstaatsanwaelte-fordern-mehr-un
abhaengigkeit-von-politik-dpa.urn-newsml-dpa-c
om-20090101-260603-930-169093) (die Antwort
bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 15. Juli 2026
Im fragegegenständlichen Zeitraum hat das Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz in einem Einzelfall von seinem
Weisungsrecht nach § 147 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes Gebrauch
gemacht. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung vom
12. August 2024 auf die Schriftliche Frage 48 des Abgeordneten
Christoph de Vries auf Bundestagsdrucksache 20/12558 verwiesen.
79. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung
über die Entwicklung der Anzahl von
Familiengerichtsverfahren in Zusammenhang mit dem
Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der
Geschlechtsentwicklung seit Inkrafttreten des
Gesetzes im Mai 2021, und in wie vielen Fällen
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
Operationen in diesem Zusammenhang zugelassen bzw.
abgelehnt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 15. Juli 2026
Nach der der Bundesregierung vorliegenden Familiengerichtsstatistik
des Statistischen Bundesamtes haben die Familiengerichte in den Jahren
2023 und 2024 insgesamt 71 Verfahren nach § 1631e des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) erledigt, wobei 26 auf das Jahr 2023 und 45 auf
das Jahr 2024 entfielen. Aussagekräftige Erkenntnisse für die Zeit davor
liegen der Bundesregierung mangels statistischer Erfassung nicht vor.
Im Rahmen des Evaluierungsauftrags (vergleiche Artikel 6 des Gesetzes
zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung) hat
das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die
Landesjustizverwaltungen gebeten, die in ihrem jeweiligen
Zuständigkeitsbereich ergangenen Entscheidungen der Familiengerichte nach § 1631e
BGB zu übermitteln. Alle übersandten Entscheidungen haben im
Ergebnis die elterliche Einwilligung in die operativen Eingriffe genehmigt
beziehungsweise, in einem Fall, für genehmigungsfrei erachtet. Ob es
daneben ablehnende Entscheidungen gab, ist der Bundesregierung nicht
bekannt.
80. Abgeordneter
Thomas Fetsch
(AfD)
Hat sich Bundesregierung vor dem Hintergrund
der Tatsache, dass „Gewähr der Wahrung der
verfassungsmäßigen Ordnung“ schon heute nach
Auffassung der Bundesnotarkammer
Bestellungsvoraussetzung für das Notaramt ist, bereits
eine eigene Position zu dem Beschluss zu
TOP I.26 der Länderjustizministerkonferenz vom
11./12. Juni 2026 in Hamburg, welcher besagt,
dass in die Bundesnotarordnung (BNotO) – dort
wahrscheinlich in § 5 – eine Klausel
aufgenommen werden möge, die genau dies ausdrücklich
als Bestellungsvoraussetzung ausformuliert,
erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese, und wie sieht
oder sähe eine solche Prüfung im Einzelfall
konkret aus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 15. Juli 2026
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
prüft derzeit, ob und gegebenenfalls wie der Beschluss der 97.
Konferenz der Landesjustizministerinnen und -minister vom 11./12. Juni 2026
in Hamburg zu TOP I.26 in der Bundesnotarordnung umgesetzt werden
kann. Eine Entscheidung darüber ist noch nicht getroffen.
Das BMJV hat zunächst den betroffenen Berufsverbänden Gelegenheit
zur Stellungnahme gegeben.
81. Abgeordneter
Luke Hoß
(Die Linke)
Hat sich die Bundesregierung eine eigene
Auffassung zu der Frage gebildet, ob die Stellung der
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organe
der Rechtspflege (§ 1 der
Bundesrechtsanwaltsordnung) mit einer sogenannten Contempt-of-
Court-Regelung vereinbar ist, die es dem
Tatgericht erlauben würde, ein Ordnungsgeld gegen
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, nicht
jedoch gegen andere Prozessbeteiligte, wie etwa die
Staatsanwaltschaft, zu verhängen, wie es derzeit
in der Expertenkommission zur Reform der
Strafprozessordnung diskutiert wird, und wenn ja, wie
lautet diese (www.beck-aktuell.de/aus-der-njw/ko
lumne/strafen-fuer-strafverteidigung-2026-07-06?
utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LE
G_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_L
TO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOL
T000041020414&utm_medium=email_newsletter
&utm_crmid=)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 14. Juli 2026
Die im September 2025 von der Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz eingesetzte Expertenkommission aus Wissenschaft
und Praxis unter Beteiligung der Länder erarbeitet derzeit Vorschläge für
eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung, um
Strafverfahren unter Wahrung der Beschuldigtenrechte effizienter zu gestalten.
Dabei erörtert die Kommission eine Vielzahl von Vorschlägen, darunter
auch zu der Frage, ob und gegebenenfalls wie rollenüberschreitendes
Verhalten von Prozessbeteiligten im Strafverfahren Gegenstand
gesetzlicher Regelungen werden sollte. Durch die Beteiligung von
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesrechtsanwaltskammer, des Deutschen
Anwaltvereins, des Vereins Deutsche Strafverteidiger e. V. und der
Strafverteidigervereinigungen an der Kommission und ihren Arbeitsgruppen
ist sichergestellt, dass in den Beratungen und bei den daraus
resultierenden Vorschlägen die Stellung der Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege hinreichend beachtet wird. Die
Arbeiten der Kommission auch zu diesem Punkt sind noch nicht
abgeschlossen. Die Bundesregierung wird sich mit den Vorschlägen der
Expertenkommission befassen, wenn der Abschlussbericht vorliegt.
82. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Hält der Bundeskanzler Friedrich Merz den
besonderen strafrechtlichen Schutz von Personen
des politischen Lebens nach § 188 des
Strafgesetzbuches in seiner geltenden Fassung für
sachgerecht, und beabsichtigt die
Bundesregierung, angesichts der erneuten öffentlichen
Diskussion über diese Vorschrift (vgl. Welt TV, „Stimme
am Morgen“, Interview mit dem CDU-
Generalsekretär, Juni 2026, www.bild.de/politik/inland/
cdugeneral-wettert-gegen-politiker-schutzparagrafen-
6a21426b287133c3b6122e8b) eine Änderung
oder Aufhebung auf den Weg zu bringen (bitte
begründen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 14. Juli 2026
Die Bundesregierung beobachtet fortlaufend, auch unter
Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und Diskussionen, die Anwendung von
§ 188 des Strafgesetzbuches in der Praxis. Die Bundesregierung prüft
zurzeit, wie den hinsichtlich der Vorschrift und ihrer Anwendung
geltend gemachten Bedenken Rechnung getragen werden kann.
83. Abgeordneter
Knuth Meyer-
Soltau
(AfD)
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle
strafrechtliche Einordnung von Straßenblockaden
durch klima- oder gesellschaftspolitische
Aktivistinnen und Aktivisten, insbesondere im Hinblick
auf Nötigung (§ 240 des Strafgesetzbuches –
StGB) und gefährliche Eingriffe in den
Straßenverkehr (§ 315b StGB), und plant das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
gesetzgeberische Anpassungen, um die
Strafverfolgung zu vereinheitlichen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 13. Juli 2026
Die strafrechtliche Einordnung von Straßenblockaden obliegt den
zuständigen Strafverfolgungsbehörden und unabhängigen Gerichten. Es ist
allein deren Aufgabe, die Gesetze verbindlich auszulegen, im konkreten
Einzelfall anzuwenden und gegebenenfalls eine angemessene Strafe zu
verhängen. Für die Strafverfolgung sind grundsätzlich die Länder
zuständig.
Aus Sicht der Bundesregierung besteht insoweit derzeit kein
gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
84. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Worin unterscheidet sich aus Sicht der
Bundesregierung die Organisation des Schulunterrichts
grundlegend von der eines Hochschulstudiums,
und wie will sie diese strukturellen Unterschiede
berücksichtigen, wenn sie den geplanten Vorrang
infrastruktureller Bildungsassistenz (Kinder- und
Jugendhilfe-Strukturreformgesetz) sowie das
geplante regelhafte „Pooling“ von
Teilhabeleistungen (Dialogprozess Eingliederungshilfe)
ausgestaltet, damit Hochschulen nicht überlastet
werden und Studierende trotzdem die Unterstützung
bekommen, die sie brauchen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 16. Juli 2026
Die Regelungen zur infrastrukturellen Bildungsassistenz, wie sie im
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und
Jugendhilfe enthalten sind, wurden nach fachlicher Prüfung und unter
Berücksichtigung von Rückmeldungen zum Thema Hochschule und Assistenz
auf Kindertageseinrichtungen und Schulen begrenzt.
In den Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe ist
vorgesehen, dass die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen zur
Teilhabe an Bildung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch der
Regelfall werden soll, soweit dies den individuellen Bedarf der
Leistungsberechtigten deckt und für diese zumutbar ist. Wenn der Bedarf nur mit
einer individuellen Unterstützung gedeckt werden kann, ist diese auch
weiterhin zu gewähren.
85. Abgeordneter
Timon Dzienus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Kinder erhalten aktuell nach Kenntnis
der Bundesregierung den Sofortzuschlag (bitte
nach Anspruch nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch, dem Asylbewerberleistungsgesetz und § 6a
des Bundeskindergeldgesetzes aufschlüsseln), und
plant die Bundesregierung, neben der im
Anschreiben zur Kabinettsvorlage zum
Haushaltsentwurf 2027 angekündigten Abschaffung des
Sofortzuschlags im Kinderzuschlag, den
Sofortzuschlag auch in weiteren Rechtskreisen
abzuschaffen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 14. Juli 2026
Alle Kinder im Kinderzuschlags-Bezug haben Anspruch auf den
Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro. Aufgrund der Systematik der
Berechnung des Kinderzuschlags kann jedoch nicht ausgewiesen werden, wie
viele Kinder den Sofortzuschlag tatsächlich erhalten.
Im Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhielten im
aktuellen Berichtsmonat März 2026 rund 1,88 Millionen Personen in
Bedarfsgemeinschaften den Sofortzuschlag.
Im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt keine statistische Erfassung der Personen,
die einen Sofortzuschlag erhalten. Anspruchsberechtigt sind dort jedoch
alle Kinder unter 18 Jahren. Nach dem aktuellstem Datenstand zum
Jahresende 2024 betrifft dies in der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
Dritten Kapitel SGB XII 23.385 Leistungsempfangende und nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz 135.660 Leistungsempfangende.
Die Bundesregierung überprüft im Zusammenhang mit der
vorgesehenen Abschaffung des Sofortzuschlags im Kinderzuschlag auch die
Regelungen zum Sofortzuschlag im SGB II, im SGB XII und im
Asylbewerberleistungsgesetz. Im Übrigen wird auf die Begründung zum Entwurf
des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 verwiesen.
86. Abgeordnete
Mandy Eißing
(Die Linke)
Wird die Förderrichtlinie zu „Demokratie leben!“
vor dem Start des Interessenbekundungsverfahren
am 3. August 2026 veröffentlicht, und wenn nein,
wann wird sie veröffentlicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 15. Juli 2026
Das Interessenbekundungsverfahren hat mit der Veröffentlichung der
Förderaufrufe im Juni 2026 begonnen. Die Förderrichtlinie wurde dem
Bundesrechnungshof zur Anhörung übermittelt und kann gemäß § 103
Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung erst anschießend im
Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden.
Ein konkretes Datum kann daher derzeit nicht genannt werden.
87. Abgeordnete
Misbah Khan
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird die neue Förderrichtlinie des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ noch vor Beginn
des Interessenbekundungsverfahrens für die
Programmebene „Bund“ am 3. August 2026
fertiggestellt und veröffentlicht, und wenn nein, welche
Auswirkungen hätte dies nach Ansicht der
Bundesregierung auf das
Interessenbekundungsverfahren?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 16. Juli 2026
Das Interessenbekundungsverfahren unter anderem für die
Programmebene „Bund“ hat mit der Veröffentlichung der Förderaufrufe im Juni
2026 begonnen. Die Förderkriterien liegen mit den veröffentlichten
Förderauf rufen vor.
Die Förderrichtlinie wurde dem Bundesrechnungshof übermittelt und
kann gemäß § 103 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung erst nach
Anhörung des Bundesrechnungshofs im Gemeinsamen Ministerialblatt
veröffentlicht werden.
88. Abgeordnete
Denise Loop
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit welchen Maßnahmen und wie vielen Mitteln
fördert der Bund Schwimmkurse und den Erwerb
der Schwimmfähigkeit von Kindern und
Jugendlichen seit 2025 (Mittel nach Maßnahmen
aufgeschlüsselt)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 13. Juli 2026
Der Bund hat seit 2025 keine Schwimmkurse oder sonstige unmittelbar
der Förderung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
dienenden Maßnahmen gefördert. Mit dem Modellvorhaben
„Deutschland lernt Schwimmen“ des Bundeskanzleramts befindet sich jedoch
eine entsprechende Maßnahme in Vorbereitung.
Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend über die Deutsche Sportjugend als
Zentralstelle die Deutsche Schwimmjugend mit Mitteln aus dem Kinder- und
Jugendplan des Bundes (KJP). Zudem erhält die Deutsche Lebens-
Rettungs-Gesellschaft-Jugend eine jährliche Förderung aus Mitteln des KJP.
Diese Fördermittel dienen jedoch nicht der unmittelbaren Finanzierung
von Schwimmkursen oder sonstigen Maßnahmen zum Erwerb der
Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Sie werden vielmehr
für Bildungs-, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im
Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Sport beziehungsweise der
Jugendverbandsarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
eingesetzt, die teilweise auch Bezüge zur Schwimmfähigkeit aufweisen.
89. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Inwiefern werden bei den von der
Bundesregierung geplanten Änderungen beim Elterngeld
(www.welt.de/politik/deutschland/article6a4c50e
5b2ab39bc4a3236da/elterngeld-prien-will-
dauerdes-bezugs-deutlich-reduzieren-und-knuepft-ausz
ahlung-an-bedingung.html?source=puerto-reco-
2_ABC-V50.5.B_schlagzeilen) die Interessen von
selbstständigen Müttern berücksichtigt, wie 2025
im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD
vereinbart (Zeile 3144), und welche Maßnahmen
plant die Bundesregierung ggf., um den ebd.
vereinbarten Mutterschutz für Selbstständige zu
verbessern (Zeile 3247 ff.)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 15. Juli 2026
Ein Gesetzentwurf zur Elterngeld- und Mutterschutzreform befindet sich
derzeit in der Ressortabstimmung und ist Gegenstand der internen
Beratungen innerhalb der Bundesregierung. Vor Abschluss dieser
Abstimmungen können zu konkreten Regelungen keine Aussagen getroffen
werden.
90. Abgeordnete
Sahra Mirow
(Die Linke)
Inwiefern geht die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der mir vorliegenden aktuellen Berichte
aus der Fachpraxis, wonach sich Kommunen im
Vorfeld der vollständigen Umsetzung des
Gewalthilfegesetzes (GewHG) zunehmend aus der
freiwilligen Finanzierung von
Gewaltschutzeinrichtungen zurückziehen, weiterhin von einem
tatsächlichen Ausbau des Hilfesystems –
insbesondere im Hinblick auf die intersektionale Öffnung
für vulnerable Gruppen wie drogengebrauchende,
psychisch erkrankte und wohnungslose Frauen –
aus, und wie stellt sie im Dialog mit den Ländern,
etwa im Bund-Länder-Arbeitskreis (BLAK
GewHG), sicher, dass die vorgesehenen
Umsatzsteuermehreinnahmen der Länder in Höhe von
rund 2,6 Mrd. Euro (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die
Linke auf Bundestagsdrucksache 21/6674) nicht
lediglich kommunale Kürzungen kompensieren,
sondern dem im GewHG intendierten
bedarfsgerechten Ausbau dienen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 17. Juli 2026
Die Bundesregierung geht im Zuge der Umsetzung des
Gewalthilfegesetzes (GewHG) von einem bundesweiten Ausbau der Schutz- und
Beratungsangebote für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
betroffene Frauen und ihren Kindern durch die Länder aus. Ab 1. Januar
2027 sind die Länder verpflichtet, ein Netz an ausreichenden,
niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechten Schutz- und
Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung sicherzustellen (§ 5
Absatz 1 GewHG). Am 1. Januar 2032 wird ein Anspruch auf Schutz
und fachliche Beratung (§ 3 GewHG) für alle gewaltbetroffenen Frauen
mit ihren Kindern in Kraft treten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt
müssen bundesweit die erforderlichen Schutz- und Beratungsangebote
geschaffen worden sein, um allen Frauen mit ihren Kindern ein
Unterstützungsangebot unterbreiten zu können.
Dies gilt auch für betroffene Frauen mit besonderen Bedarfen im Sinne
des § 5 Absatz 1 GewHG. Ihr individueller Unterstützungsbedarf ist
durch die Länder bei der Unterbreitung von Schutz- und
Beratungsangeboten zu berücksichtigen, um im Einzelfall ein geeignetes sowie
angesichts der Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsziele angemessenes
Angebot zu unterbreiten.
Die Länder führen nach dem Grundgesetz das GewHG als eigene
Angelegenheit aus und tragen die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung
dieser Aufgabe ergeben. Vor diesem Hintergrund erhalten die Länder zur
Unterstützung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung insgesamt
voraussichtlich etwa 2,6 Mrd. Euro Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer im
Zeitraum von 2027 bis 2036 zu Lasten des Bundes. Es handelt sich hierbei
um eigene Steuereinnahmen der Länder, die der Deckung des
allgemeinen Finanzbedarfs dienen.
Im Rahmen ihrer Finanzierungsverantwortung sind die Länder an
gesetzliche Vorgaben des GewHG gebunden.
Die Finanzierungsverantwortung der Länder gilt dabei unabhängig von
möglicherweise entfallenden Finanzierungsbeiträgen der Kommunen
zum Hilfesystem. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des
GewHG durch eine aufgabenangemessene Bereitstellung von
Landeshaushaltsmitteln ist regelmäßig Erörterungsgegenstand zwischen Bund
und Ländern, u. a. im Bund-Länder-Arbeitskreis zur Umsetzung des
Gewalthilfegesetzes (BLAK GewHG).
Gemäß § 8 GewHG sind die Länder zudem verpflichtet,
Finanzierungskonzepte für die notwendige Fortentwicklung des Netzes aus Schutz-
und Beratungsangeboten aufzustellen und dem Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend darüber zu berichten.
Das GewHG sieht eine erstmalige Aufstellung von
Finanzierungskonzepten noch im Jahr 2026 vor (§ 8 Absatz 3 Satz 1 GewHG), sowie eine
erstmalige Berichtslegung zum 30. Juni 2029 (§ 8 Absatz 3 Satz 2
GewHG).
91. Abgeordnete
Sahra Mirow
(Die Linke)
Wie können nach Einschätzung der
Bundesregierung allgemeine Hilfsdienste, wie insbesondere
die Wohnungsnotfallhilfe, im Rahmen des
Gewalthilfegesetzes (GewHG) finanziell ausgestattet
werden, um die gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 3
GewHG vorgesehene strukturierte
Vernetzungsarbeit (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf
Bundestagsdrucksache 21/6674) aktiv und
ressourcengedeckt leisten zu können, da eine wirksame
Vernetzung erfahrungsgemäß nicht nur beim
spezialisierten Hilfesystem (Schutzeinrichtungen und
Fachberatungsstellen im Sinne von § 2 Absatz 4
GewHG), sondern ebenso in den kooperierenden
allgemeinen Diensten personelle und finanzielle
Kapazitäten bindet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 17. Juli 2026
„Andere“ Hilfsdienste im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 3 des
Gewalthilfegesetzes (GewHG) sind nicht zentraler Regelungsgegenstand
des GewHG. Das GewHG trifft Kooperations- und
Vernetzungsregelungen für Einrichtungen nach dem GewHG (§ 2 Absatz 4 GewHG), die
Schutz- und Beratungsangebote bei geschlechtsspezifischer und
häuslicher Gewalt bereitstellen, mit anderen Hilfsdiensten.
Das GewHG sichert die Finanzierung von Schutzeinrichtungen und
Fachberatungsstellen im Sinne des § 2 Absatz 4 GewHG, indem Träger
von Einrichtungen, die zur Sicherstellung des Netzes an Schutz- und
Beratungsangeboten entsprechend der jeweiligen
Landesentwicklungsplanung (§ 8 GewHG) erforderlich sind, ab dem 1. Januar 2027 einen
Anspruch auf eine angemessene öffentliche Finanzierung haben. Die
Länder, die für die Ausführung des GewHG die Verwaltungs- und
Finanzierungszuständigkeit innehaben, treffen entsprechende landesrechtliche
Regelungen, um diesen Finanzierungsanspruch zu erfüllen.
Vor dem Hintergrund ihrer Aufgaben aus dem GewHG erhalten die
Länder zu Lasten des Bundes insgesamt voraussichtlich etwa 2,6 Mrd. Euro
Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer im Zeitraum von 2027 bis 2036.
Die Finanzierung von anderen Hilfsdiensten erfolgt außerhalb des
Rahmens des GewHG. Soweit Leistungen der Wohnungsnotfallhilfe als
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den
§§ 67 ff. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch erbracht werden,
bleiben diese Regelungen durch das GewHG unberührt. Das GewHG
enthält insoweit keine Regelungen zur Finanzierung dieser Leistungen.
92. Abgeordnete
Kerstin Przygodda
(AfD)
Liegen dem Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend die konkreten
Ergebnisse des in den Jahren 2023 und 2024 vom
Deutschen Zentrum für Integrations- und
Migrationsforschung DeZIM e. V. durchgeführten
Projekts „Wie viele Zwangsehen gibt es in
Deutschland?“ vor (www.dezim-institut.de/projekte/wie-v
iele-zwangsehen-gibt-es-in-deutschland-1-33/),
und wenn ja, weshalb fanden diese keinen
Eingang in die vom Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend im
Dezember 2025 neu herausgegebene Studie
„Zwangsverheiratung wirksam bekämpfen – Betroffene
wirksam schützen“ (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/se
rvice/publikationen/zwangsverheiratung-bekaemp
fen-betroffene-wirksam-schuetzen-80742)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 17. Juli 2026
Die Ergebnisse der Studie „Wie viele Zwangsehen gibt es in
Deutschland?“ des Deutschen Zentrums für Integrations- und
Migrationsforschung e.V. (DeZIM) wurden bislang noch nicht veröffentlicht und
liegen dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ) entsprechend nicht vor. Die betreffende Studie
befindet sich derzeit im wissenschaftlichen Publikationsverfahren. Im
Rahmen dieses Verfahrens werden die Forschungsergebnisse einer
unabhängigen fachwissenschaftlichen Begutachtung (Peer-Review) unterzogen.
Ziel des Verfahrens ist die Prüfung der wissenschaftlichen Qualität, der
methodischen Nachvollziehbarkeit sowie der Plausibilität und
Belastbarkeit der Ergebnisse vor einer Veröffentlichung. Dem BMBFSFJ
ist nicht bekannt, wann dieser unabhängige Prozess abgeschlossen sein
wird.
Bei der zitierten Handreichung für die Kinder- und Jugendhilfe
„Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen“
handelt es sich um ein Produkt, das erstmalig 2009 von Bund, Ländern und
Kommunen sowie von Unterstützungseinrichtungen für Betroffene von
Zwangsheirat erarbeitet und 2018 neugefasst wurde. Im Dezember 2025
erfolgte ein Nachdruck dieser Broschüre.
93. Abgeordnete
Dr. Anja Reinalter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen der
Hitzerekorde in Kalenderwoche 26 des Jahres
2026 für Bildung und Betreuung, insbesondere im
Hinblick auf hitzebedingte Unterrichtsausfälle,
eingeschränkte Ganztags- und
Betreuungsangebote, gesundheitliche Belastungen von Kindern und
Beschäftigten sowie Auswirkungen auf die
Bildungsgerechtigkeit, und plant sie Maßnahmen,
um Länder und Kommunen bei Investitionen in
Hitzeschutz und klimaresiliente Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen zu unterstützen, und
wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 16. Juli 2026
Die Bundesregierung nimmt die Folgen der Hitzerekorde in
Kalenderwoche 26 des Jahres 2026 für Bildung und Betreuung zur Kenntnis. Die
Ausgestaltung von Bildung und Betreuung an Schulen sowie
Schulbauten sind im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland eine
Angelegenheit der Länder bzw. der Schulträger.
Mit der Schaffung des Sondervermögens „Infrastruktur und
Klimaneutralität“ hat der Bund die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen,
dass in den kommenden Jahren erhebliche Investitionsmittel zur
Verfügung stehen, die ausdrücklich auch für die Bildungsinfrastruktur
vorgesehen sind.
Die Länder legen selbst fest, wie die ihnen zustehenden Mittel aus dem
Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro verwendet werden und
welche Anteile sie den Kommunen zur Verfügung stellen.
94. Abgeordnete
Angela Rudzka
(AfD)
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
darüber vor, ob bei der Gewalttat in Stade
Personen involviert waren, die zugleich persönliche
Beziehungen zu den betroffenen Familien
unterhielten und beruflich oder ehrenamtlich für aus
Bundesmitteln geförderte Beratungs- oder
Unterstützungsstrukturen tätig waren, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
hieraus für die Anforderungen an Neutralität,
Transparenz und die Vermeidung von
Interessenkonflikten bei öffentlich geförderten
Beratungsangeboten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 13. Juli 2026
Der Bundesregierung liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine amtlichen
Informationen zu dieser Fragestellung vor.
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen bei der Aufarbeitung
des Vorfalls in Stade aufmerksam und beteiligt sich darüber hinaus nicht
an Spekulationen.
95. Abgeordnete
Ulle Schauws
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Artikel der EU-
Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) gelten nach Einschätzung der
Bundesregierung mit Ablauf der Umsetzungsfrist am
7. Juni 2026 für öffentliche und private
Arbeitgeber gegenüber Stellenbewerbern und
Stellenbewerberinnen sowie Arbeitnehmern und
Arbeitnehmerinnen trotz versäumter Umsetzung seitens
der Bundesregierung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 14. Juli 2026
Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 970/2023 (ETRL) richtet sich an
die Mitgliedstaaten und muss von diesen in nationales Recht umgesetzt
werden. Sie entfaltet daher grundsätzlich keine unmittelbare Wirkung
zwischen privaten Akteuren. Nationales Bestandsrecht ist im Einzelfall
richtlinienkonform auszulegen.
Ausnahmsweise können einzelne Regelungen der ETRL im Verhältnis
zwischen Beschäftigten und einem öffentlichen Arbeitgeber bzw.
Dienstherren unmittelbare Wirkung entfalten.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes setzt dies
voraus, dass die Umsetzungsfrist abgelaufen ist, die Richtlinie nicht
fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurde und die
jeweilige Richtlinienbestimmung inhaltlich hinreichend genau sowie unbedingt
ist. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist für jede Regelung der ETRL
gesondert zu prüfen.
96. Abgeordneter
Christian Zaum
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung bereits eine
Auffassung dazu gebildet, ob sogenannte „digitale
Hausmeister“ an Schulen – also niedrigschwellige
technische Ansprechpartner zur Unterstützung
von Lehrkräften bei digitalen Unterrichtsmitteln,
Endgeräten, Lernplattforme, schulischer IT-
Infrastruktur sowie grundlegenden
Verwaltungstätigkeiten – einen Beitrag zur Entlastung von
Lehrkräften leisten könnten, und falls ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Mareike Lotte Wulf
vom 16. Juli 2026
Die Bundesregierung sieht die Schaffung professioneller
Unterstützungsstrukturen im Bereich der IT-Administration und des technischen
Supports an Schulen als einen möglichen Beitrag zur Entlastung von
Lehrkräften und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit digitaler
Infrastrukturen.
In den Gesprächen zwischen Bund und Ländern zum Digitalpakt 2.0
wurden Fragen zur Entlastung von Lehrkräften durch einen technischen
Support im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten der
Finan
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
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- part_of_vorgang → Gewaltdelikte gegen Pressevertreter bzw. Medienschaffende seit Januar 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Grundlage für die Antwort auf eine schriftliche Frage aus dem November 2022 zum Ursprung des Corona-Virus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Hitzebedingte Gesundheitsbelastungen und Arbeitsunfälle von Beschäftigten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Höhe der Miete für den "Tränenpalast" in Berlin (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kenntnisstand des ehemaligen Kanzleramtschefs Wolfgang Schmidt zu Warnhinweisen vor der Sprengung der Nord-Stream-Pipeline (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kinder und Familien mit Bezug des Kindersofortzuschlags (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten aller Polizeieinsätze im Rahmen des Bundesparteitags der AfD in Erfurt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten des BKA für Personenschutz bei Bundesparteitagen seit 2023 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten des Polizeieinsatzes beim AfD-Bundesparteitag in Erfurt am 4. und 5. Juli 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kosten des YouTube-Videos "Schulessen schafft Zukunft" als Teil einer Informationskampagne des BMZ (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kostenumlage bei Anordnung einer Schlepperannahmepflicht an der Schleuse Brunsbüttel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kriterien für sektorweite Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kriterien zur Feststellung fehlender Mitwirkung von Leistungsbeziehern der neuen Grundsicherung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Lärmvorsorge beim Ausbau der Bahnstrecke Hanau - Fulda (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Liste zur Aufzeigung von US-Abhängigkeiten von Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen des Gesetzentwurfs zur Stabilisierung der Stromversorgung bei Dunkelflauten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur sicheren Energieversorgung kritischer digitaler Infrastruktur (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mittelabruf in Sachsen-Anhalt aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Einführung eines Sozialtickets im ÖPNV (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Maximaldauer einer sachgrundloser Befristung Im Fall der Umsetzung der Einigung des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Reform des Informationsfreiheitsgesetzes im Rahmen des Bürokratieabbaus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Möglicher Vertrag zwischen dem BMV und dem Freistaat Thüringen über Ausbau und Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Schienenverbindung zwi (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Munitionsbedingte Altlasten auf der Oderinsel bei Küstrin-Kietz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Neuer Förderantrag zur Energieversorgung Nordostdeutschlands sowie für Innovationsvorhaben im Zusammenhang mit der PCK Raffinerie in Schwedt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nichtberücksichtigung der Ergebnisse eines Projekts des DeZIM e. V. zu Zwangsehen in einer Studie des BMBFSFJ (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nichtunterzeichnung des gemeinsamen EU-Positionspapiers zur Revision des europäischen Emissionshandelssystems (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nutzung von Vermögenswerten aus nachrichtenlosen Konten von verstorbenen Personen seit 2020 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Öffentliche Ausgaben für Flucht und Migration im Vergleich zu den Etats von Bundesministerien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Personaleinsatz des BKA für Personenschutz bei Bundesparteitagen seit 2023 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Planungssicherheit für zivile technische Fachkräfte der Bundeswehr (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Polizeiliche Vorgaben zum Umgang mit Konsumenten von medizinischem bzw. nicht-medizinischem Cannabis (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prognose für die Anzahl von steuerbegünstigten Elektrofahrzeugen als Dienstwagen für die Jahre 2026 bis 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Property-Law-Reform als EU-Beitrittskriterium für Albanien vor dem Hintergrund von Bauten im Vjosa-Delta (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung dezentraler Kraftwerkskapazitäten vor Einbringung des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung von Vor- bzw. Haftstrafen im Herkunftsland des Asylantragstellers (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Pünktlichkeitsentwicklung im Fernverkehr am Bahnhof Schwandorf in den vergangenen fünf Jahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rechtliche Ausgestaltung verpflichtender Technologietransfer-Vorgaben bei Drittstaats-Investitionen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Registrierung von Unternehmen und Institutionen der Kritischen Infrastruktur beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Renaturierungsmaßnahmen an der Schwarzen Elster (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rettungsdiensteinsätze und Notaufnahmebelastung während der Hitzewelle in der 26. Kalenderwoche 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Reversibilität des Atomausstiegs (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Risiko der Zweckentfremdung von Bild- und Sensordaten von Advanced Driver Drowsiness Warning-Systemen chinesischer Fahrzeuge (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Sachgerechtigkeit des besonderen strafrechtlichen Schutzes von Personen des politischen Lebens (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schließung des Rohsilizium-Werks Pocking (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schließung von Bahnübergängen im Zuge des Streckenausbaus im Oberland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schutz von Kindern und Jugendlichen vor einer Radikalisierung im Internet (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Situation in Pflegeheimen bei Hitze (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Stärkung des Schutzes vor ausländischen Einflüssen und Agenten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Strafrechtliche Einordnung von Straßenblockaden durch Aktivisten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Tatbeteiligung weiterer Personen an dem Mehrfachmord in einer Jugendeinrichtung in Stade (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnahme von deutschen Rechtsextremisten und Funktionsträgern der AfD an rechtsextremen Veranstaltungen in Österreich seit 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Treffen von Mitgliedern der Bundesregierung mit dem Abraham Accords Institute (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Treffen von Mitgliedern der Bundesregierung mit dem Direktor des Center for LNG, Charlie Riedl, im Zusammenhang mit der EU-Methanverordnung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ukrainische Schutzsuchende in Deutschland mit einer polnischen Vorregistrierung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzungsstand der neuen Grundsicherung in den Jobcentern (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unternehmen bzw. Staaten mit IP-Rechten an FCAS-Rüstungstechnologien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterschiede zwischen Schulunterricht und Hochschulstudium im Rahmen der geplanten Bildungsassistenz-Reform (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützung des Great Sea Interconnector (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Untersuchung von Erregerstämmen in ukrainischen Laboren im Rahmen des Deutschen Biosicherheitsprogramms (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Urlaubsgeld und Urlaubstage von Beschäftigten in der Privatwirtschaft (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verbleib von sowjetischer "Beutekunst" in der Ukraine (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vereinbarkeit einer Contempt-of-Court-Regelung mit der Stellung von Rechtsanwälten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vereinbarkeit hoher Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren für Sportveranstaltungen mit dem Ziel der Sportförderung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verfassungsmäßigkeitsklausel für das Notaramt in der Bundesnotarordnung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vermögenswerte der Familie Assad in Deutschland und mögliche Rückzahlung an Syrien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veröffentlichung der Förderrichtlinie zum Bundesprogramm "Demokratie leben!" vor dem Interessenbekundungsverfahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Veröffentlichung der Förderrichtlinie zum Bundesprogramm "Demokratie leben!" vor dem Interessenbekundungsverfahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verpflichtung von Grundsicherungsempfängern zu einem Bezug des Deutschlandtickets (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verschiebung der Methanverordnung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Einrichtung des Programms für agile und schnelle Verteidigungsinnovation (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des deutschen Unternehmens Amatheon in Sambia (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Weisungen der Bundesminister der Justiz gegenüber dem Generalbundesanwalt seit 2010 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zahl der Kinder mit Sofortzuschlag im Rahmen des Kinderzuschlags-Bezugs (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan für die Umsetzung einer Senkung der Stromsteuer (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zentralisierung des Genehmigungsverfahrens für Tierversuche (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zulässigkeit von vertieften Sicherheitskooperationen zwischen Polizei und Nachrichtendiensten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)