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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 17.07.2026 · WP 21 · 21/7180 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7180 21. Wahlperiode 17.07.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 84 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 59, 121 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 111 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 122 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 61, 62, 63, 64 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76, 98 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Abgeordnete Nummer der Frage Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 Fetsch, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 80 Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Fischer, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 130, 131 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 77 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 21, 22, 23, 114 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 45 Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 46, 47, 53 Hoppenstedt, Hendrik, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . 54, 55 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 27, 28, 29, 48 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141, 142 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 87, 132 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 101, 133 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31, 32 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 33, 82, 116 Abgeordnete Nummer der Frage Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 88, 117, 134 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 126, 127 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 66, 67, 68 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 34, 35, 83 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 118 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90, 91 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 70 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38, 92 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Raue, Arne (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Abgeordnete Nummer der Frage Rudzka, Angela (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 95, 136 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 71, 105, 109 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 39, 40 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 14 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 73, 74 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 75, 129 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 106, 107 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 108, 138 Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 Zimmer, Diana (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Zirwes, Jörg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Drucksache 21/7180 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Wendorf, Sven (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Raue, Arne (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Stein, Sandra (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Bühl, Marcus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10 Fetsch, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12, 13 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Köstering, Jan (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 20 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Seite Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Schönberger, Marlene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 23, 24 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Zimmer, Diana (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Emmerich, Marcel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26, 27 Kaddor, Lamya (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Latendorf, Ina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Lemke, Steffi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Höchst, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Hoppenstedt, Hendrik, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . 31, 32 Paul, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Zirwes, Jörg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Akbulut, Gökay (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 34 Beutin, Lorenz Gösta (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7180 Seite Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 35, 36, 37 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Lührmann, Anna, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Naujok, Edgar (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 40 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Brandner, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Fetsch, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Meyer-Soltau, Knuth (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 48 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Seite Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52, 53 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Reinalter, Anja, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Rudzka, Angela (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Zaum, Christian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Feser, Jan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 65 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Schmidt, Jan Wenzel (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 68 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 70 Bessin, Birgit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Drucksache 21/7180 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Kaminski, Maren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Mijatović, Boris (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Pantisano, Luigi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Winklmann, Tina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 76 Bosch, Jorrit (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 79, 80 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Fischer, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 82, 83 Seite Khan, Misbah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Schiller, Manfred (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Fey, Katrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91, 92 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/7180 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche Treffen haben Mitglieder der Bundesregierung seit Amtsantritt der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern des Abraham Accords Institute durchgeführt (bitte für jedes Treffen Datum, teilnehmende Mitglieder der Bundesregierung, teilnehmende Vertreterinnen und Vertreter des Abraham Accords Institute sowie den Anlass bzw. Gegenstand des Treffens angeben)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 14. Juli 2026 Seit Amtsantritt der Bundesregierung haben sich keine Mitglieder der Bundesregierung mit den gesetzlichen Vertretern des Abraham Accords Institute in deren Eigenschaft als Repräsentanten der GmbH getroffen. 2. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Umsetzung der aus Bundesmitteln geförderten Projekte des Abraham Accords Institute vor (bitte für jede seit 2025 bewilligte Förderung unter Angabe der Förderhöhe die beantragten Maßnahmen, den jeweiligen Umsetzungsstand, die Ergebnisse der Verwendungs- und Erfolgskontrolle, festgestellte Abweichungen zwischen Förderantrag und Projektumsetzung sowie gegebenenfalls daraus gezogene förderrechtliche Konsequenzen angeben)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 14. Juli 2026 Für die Abraham Accords Institute GmbH hat der Haushaltsgesetzgeber im Haushaltsjahr 2025 im parlamentarischen Verfahren Mittel i. H. v. bis zu 250.000 Euro etatisiert. Auf dieser Grundlage hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien eine Zuwendung für das Projekt „Dialog für Zukunft: Kulturelle und Akademische Kooperationen für global gelebte Toleranz“ i. H. v. 249.661,12 Euro bewilligt. Bisher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zum Umsetzungsstand vor, da der Verwendungsnachweis und der Bericht zur Erfolgskontrolle noch nicht vorliegen. Frist für den Verwendungsnachweis des Projektes aus dem Jahr 2025 ist der 31. Dezember 2026 und für den Bericht zur Erfolgskontrolle der 30. September 2026. 3. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Mit welcher Summe förderte der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer, den Aktionstag „Zusammenhalt in Vielfalt“, der am 21. Mai 2026 bundesweit stattfand (www.kulturelle-integration.de/a ktionstag-zusammenhalt-in-vielfalt/; bitte aufschlüsseln nach den geförderten Teilnehmern)? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 15. Juli 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 des Abgeordneten Rainer Galla auf Bundestagsdrucksache 21/6571 verwiesen. 4. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Trifft es nach Informationen der Bundesregierung zu, dass der damalige „Kanzleramtschef und Aufseher über die deutschen Nachrichtendienste“, Wolfgang Schmidt, die Hinweise ausländischer Nachrichtendienste bezüglich der bevorstehenden Sprengung von Nord Stream zwar erhalten hat und dennoch seitens Deutschlands „keine Vorsorgemaßnahmen (...), keine verstärkte Überwachung, keine Marinepatrouillen“ implementiert worden sind (vgl. www.cicero.de/aussenpolitik/no rd-stream-attentat-auf-der-anklagebank-die-ukr aine)? Antwort des Bundesministers Thorsten Frei vom 10. Juli 2026 Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Gegenstand Ihrer Frage sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zum Kenntnisstand ausländischer Nachrichtendienste und der konkreten Zusammenarbeit hätte durch die damit einhergehende Kenntnisnahme durch Unbefugte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes mit ausländischen Nachrichtendiensten. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag der Nachrichtendienste des Bundes nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland sowie für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes jedoch unerlässlich. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde auch in diesem Fall nicht ausreichen, um der erheblichen Sensibilität der angeforderten Informationen im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes ausreichend Rechnung zu tragen. Die angefragten Inhalte beziehen sich auf die Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten, weshalb eine Bekanntgabe auch gegenüber nur einem begrenzten Empfängerkreis ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Denn bei Bekanntwerden der schutzbedürftigen Informationen wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung mehr möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Nachrichtendienste des Bundes zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen. 5. Abgeordneter Ruben Rupp (AfD) Seit wann wusste der Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei von der anstehenden „Abstimmung im Bundesrat“, die seine zugesagte Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2026 unmöglich machte (so die mündliche Mitteilung des Ausschussvorsitzenden Hansjörg Durz zu Beginn der Ausschusssitzung gegen 14:35 Uhr; vgl. auch www.b undestag.de/resource/blob/1192024/TO-31-Sitzun g.pdf), und kann die Bundesregierung präzisieren, um was für einen priorisierten Termin zur fraglichen Zeit es sich im Bundesrat handelte (vgl. www.bundesrat.de/DE/termine/termine-nod e.html, Stand 8. Juli 2026)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 15. Juli 2026 Am 8. Juli 2026 hat der Chef des Bundeskanzleramtes Thorsten Frei zum fraglichen Zeitpunkt keinen Termin im Bundesrat wahrgenommen. Die Obleute des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung hatten beschlossen, den für den 8. Juli ursprünglich angesetzten TOP 1 „Gespräch mit Bundesminister Thorsten Frei zum Thema Staatsmodernisierung sowie zu den digitalpolitischen Vorhaben des Bundeskanzleramtes“ von der Tagesordnung abzusetzen. Eine Teilnahme an der Ausschusssitzung des Deutschen Bundestages war dem Chef des Bundeskanzleramtes aufgrund einer dienstlichen Terminkollision in Vorbereitung der Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2026 nicht möglich. Bundesminister Frei hat angeboten, das Gespräch mit dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung des Deutschen Bundestages zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen. 6. Abgeordneter Sven Wendorf (AfD) In welcher Höhe wurden für den Tränenpalast in Berlin in den Jahren 2020 bis 2025 jeweils Bundesmittel aufgewendet, und wie verteilen sich diese Aufwendungen auf die Nutzung des Gebäudes einerseits und den Betrieb der dortigen Ausstellung andererseits? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 13. Juli 2026 Die Aufwendungen des Bundes verteilen sich wie folgt auf die Nutzung des Gebäudes und den Betrieb der Ausstellung (Angaben in Euro): 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Nutzung des Gebäudes 328.642 348.144 361.711 402.971 411.880 419.105 Betrieb der Ausstellung 425.000 435.000 468.000 495.000 507.000 516.000 753.642 783.144 829.711 897.971 918.880 935.105 7. Abgeordneter Sven Wendorf (AfD) Wann endet der gegenwärtige Miet- beziehungsweise Nutzungsvertrag für den Tränenpalast, und welche konkreten Maßnahmen (z. B. Verlängerung, Erwerb) werden von der Bundesregierung zur dauerhaften Sicherung des Standorts über das Vertragsende hinaus geprüft oder bereits verfolgt? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 13. Juli 2026 Der Mietvertrag zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zum „Tränenpalast“ in Berlin endet zum 31. Dezember 2029. Das weitere Vorgehen befindet sich zurzeit in Abstimmung. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 8. Abgeordneter Jorrit Bosch (Die Linke) Welche Zahl an E-Dienstwagen (bitte nach Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen unterschieden) werden jeweils für die Jahre 2026 und 2027 unterstellt, sodass laut Anlage 12 der Kabinettvorlage des Bundesministeriums der Finanzen II A 1 - H 1120/00443 (Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027), Lfd. Nummer 9, die Steuervergünstigung von 627 Mio. Euro im Jahr 2025 auf 729 Mio. Euro in 2026 und auf 803 Mio. Euro in 2027 steigen soll, und wie viele E-Dienstwagen waren es im Jahr 2025 (bitte für Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge getrennt angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 16. Juli 2026 Die Schätzungen zu den genannten steuerlichen Regelungen zur Förderung der Elektromobilität gehen in den Kassenjahren 2025 bis 2027 von einer gleichbleibenden Anzahl von rund 375.000 extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen aus. Bei reinen Elektrofahrzeugen wird angenommen, dass deren Anzahl von rund 490.000 im Jahr 2025 und rund 585.000 im Jahr 2026 auf rund 645.000 im Jahr 2027 ansteigt. 9. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Nimmt die Bundesregierung, analog zu Untersuchungen des dänischen Finanzministeriums (https://fm.dk/udgivelser/2023/september/oekono misk-analyse-indvandreres-nettobidrag-til-de-offe ntlige-finanser-i-2019-revideret-version-septembe r-2023/), eine Messung der fiskalischen (Lebenszyklus-)Bilanz verschiedener Zuwanderergruppen in Deutschland vor, und wenn ja, welche Monitoringinstrumente nutzt sie dabei, und welche wichtigen Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. aus der Analyse dieser Daten hinsichtlich der Steuerung der (Arbeitsmarkt-)Migration nach Deutschland abgeleitet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 14. Juli 2026 Nein. 10. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Welche staatlichen Fördermittel erhält das Bündnis „widersetzen“ auf welcher rechtlichen Grundlage (aufgeschlüsselt für die vergangenen drei Jahre nach Fördersumme und Programm), und inwiefern hält die Bundesregierung diese Förderfähigkeit für weiterhin gegeben mit Blick auf die durch den Sprecher des Bündnisses ausgesprochene Drohung an CDU und BSW sowie die Ablehnung einer Verurteilung von Gewalt gegen Journalisten, sofern diese für rechtskonservative oder AfD-nahe Medien berichten (www.welt.de/politi k/deutschland/article6a4b36edad32e994f875ce19/ erfurt-nach-gescheiterter-blockade-von-afd-parteit ag-aktivisten-drohen-jetzt-cdu-und-bsw.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 16. Juli 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 41 des Abgeordneten Martin Reichardt, Plenarprotokoll 21/79, verwiesen. 11. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung, dass nach dem aktuellen Flüchtlingskostenbericht des Bundes die Ausgaben des Bundes für Flucht und Migration im Jahr 2025 mit rund 24,8 Mrd. Euro erneut über den jeweiligen Einzelplänen des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt liegen (www.cicero.de/innenpolitik/fluchtlingskos tenbericht-der-bund-zahlt-mehr-fur-asyl-als-fur-bi ldung-und-forschung?amp), und welche konkreten Schlussfolgerungen zieht sie hieraus für künftige Priorisierungen im Bundeshaushalt, insbesondere im Hinblick auf die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands durch Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 15. Juli 2026 Gegenstand des Berichts der Bundesregierung über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder ist die Bundesbeteiligung an den flüchtlingsbezogenen Kosten von Ländern und Kommunen und die Mittelverwendung durch die Länder. Gleichzeitig ist in diesem Bericht nachrichtlich auch das – im Übrigen gegenüber den Vorjahren deutlich rückläufige – Gesamtvolumen der flüchtlingsbezogenen Ausgaben und Mindereinnahmen des Bundes dargestellt, das über die länderbezogenen Maßnahmen hinaus u. a. auch Ausgaben für Fluchtursachenbekämpfung und Integrationsleistungen enthält. Die Veranschlagung dieser Maßnahmen im Bundeshaushalt erfolgt sachgerecht und entspricht den haushaltsrechtlichen Erfordernissen. Zugleich führt die Bundesregierung mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 die Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit sowie ihre Investitionsoffensive zur Modernisierung des Landes weiter fort und setzt damit entscheidende Prioritäten im Hinblick auf die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Diese Investitionsoffensive wird auch in den Folgejahren konsequent weitergeführt. 12. Abgeordneter Arne Raue (AfD) In welchem Umfang wurden Vermögenswerte aus nachrichtenlosen Konten verstorbener Personen seit 2020 für staatliche Zwecke genutzt, und in wie vielen Fällen hiervon hat die Bundesregierung oder eine nachgeordnete Behörde aktiv nach möglichen Erben gesucht, bevor auf entsprechende Vermögenswerte zugegriffen wurde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 16. Juli 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Sollte sich Ihre Frage auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer beziehen, ist darauf hinzuweisen, dass die Ertrags- und Verwaltungshoheit über die Erbschafts- und Schenkungsteuer den Ländern obliegt. Bei den Ländern handelt es sich nicht um nachgeordnete Behörden im Sinne der Frage. 13. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos) Welcher Anteil der für 2026 vorgesehenen Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ist nach aktuellem Stand aus Sachsen-Anhalt tatsächlich abgerufen worden, seit die Vereinfachung des Vergaberechts zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 16. Juli 2026 Bis einschließlich 10. Juli 2026 sind von Sachsen-Anhalt noch keine Mittel abgerufen worden. Der Mittelabruf ist ein nachgelagerter Indikator und nur von begrenzter Aussagekraft für den Stand der Umsetzung des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes, so können die Länder z. B. Maßnahmen zunächst vorfinanzieren und die Mittel erst später abrufen. 14. Abgeordnete Sandra Stein (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welchen Zeitplan visiert die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD (Zeile 957) und der Ankündigung des Abgeordneten Daniel Bettermann (SPD) in der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 21. Mai 2026 zum Tagesordnungspunkt 17 „Für ein Handwerk mit Zukunft“ (Plenarprotokoll 21/80, S. 9650), dass die SPD-Fraktion an einer Stromsteuersenkung auf das europäische Mindestmaß für alle Betriebe und Haushalte arbeite – für die Umsetzung der Stromsteuersenkung an? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 15. Juli 2026 Zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Senkung der Energiepreise hat die Bundesregierung bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 31 des Abgeordneten Michael Kellner, Plenarprotokoll 21/64, S. 7756 C, verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 15. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2025 jeweils in Deutschland als Asylberechtigte im Sinne des Artikels 16a Absatz 1 des Grundgesetzes anerkannt worden, und wie viele Personen sind im selben Zeitraum jährlich insgesamt als Asylsuchende nach Deutschland eingereist? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Juli 2026 Wie viele Personen wann explizit als Asylsuchende nach Deutschland eingereist sind, wird statistisch nicht erfasst. Die Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zählt Asylanträge nach dem Zeitpunkt der Asylantragstellung und Asylentscheidungen nach dem Zeitpunkt der Entscheidung des BAMF. Daten in diesem Sinne sind öffentlich verfügbar und können, differenziert nach Jahren, z. B. der Asylgeschäftsstatistik des BAMF unter folgendem Link entnommen werden: www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/As ylGesStatistik/asylgeschaeftssstatistik-node.html. 16. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Welche Kosten sind dem Bund im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz anlässlich des Bundesparteitages der AfD am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt entstanden (Gesamtkosten des Polizeieinsatzes einschließlich der Kosten – nach Kenntnis der Bundesregierung – der beteiligten Länder), und wie gliedern sich diese Kosten auf (Personal [Anzahl Polizeibeamte], Reise-, Unterbringungs-, Verpflegungs-, Fahrzeug-, Technik- sowie sonstigen Einsatzkosten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Juli 2026 Die zur Deckung der mit den Einsatzmaßnahmen im originären Aufgabenbereich verbundenen Ausgabemittel sind im Kapitel 0625 der Bundespolizei veranschlagt. Eine gesonderte Kostenerfassung solcher Einsatzmaßnahmen erfolgt grundsätzlich nicht. Die der Bundespolizei aus der Unterstützung des Freistaates Thüringen entstandenen Mehrkosten werden nach Abschluss aller Einsatzmaßnahmen erhoben und sodann gemäß § 11 Absatz 4 Satz 3 des Bundespolizeigesetzes gegenüber dem Freistaat geltend gemacht. Zu den entstandenen Kosten der beteiligten Länder liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 17. Abgeordneter Marcus Bühl (AfD) Wie hoch war die Anzahl von Überstunden bei der Bundespolizei im zweiten Halbjahr 2025 und im ersten Halbjahr 2026 (bitte nach Direktionen auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Juli 2026 Die gewünschten Informationen können der beigefügten Anlage entnommen werden.1 Hierzu ergehen folgende Hinweise: a) Es werden drei Arbeitszeitkonten dargestellt: Gleitzeit- und Überarbeitszeitsalden, Mehrarbeit nach § 11 des Bundespolizeibeamtengesetzes und Mehrarbeit nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes. b) Die dargestellten Überstunden beruhen auf den fortgeschriebenen Salden aller Arbeitszeitkonten zum genannten Stichtag und enthalten sowohl geleistete als auch bereits abgebaute Überstunden. c) Die Angaben berücksichtigen Polizeivollzugsbeamtinnen und - beamte, Verwaltungsbeamtinnen und -beamte und Tarifbeschäftigte. 1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7180 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 18. Abgeordneter Marcus Bühl (AfD) Wie viele Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei gehen 2027, 2028, 2029 und 2030 altersbedingt in den Ruhestand? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Juli 2026 Die Ruhestände können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Kalenderjahr Anzahl Ruhestände 2027   911 2028   851 2029 1.029 2030 1.167 19. Abgeordneter Thomas Fetsch (AfD) Wie beurteilt die Bundesregierung im Einzelnen die Inhalte des jüngsten unter dem Aspekt „Bürokratierückbau“ gefassten Beschlusses zu Ziffer 32 des Koalitionsausschusses („Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“) mit Blick auf eine mögliche Novelle des Informationsfreiheitsgesetzes Bund (IFG), insbesondere im Spannungsverhältnis von möglichem Abbau von Informationsrechten und Bürokratieabbau, und wie ließen sich die in Ziffer 32 zum Ausdruck kommenden Änderungsvorschläge politisch und rechtlich rechtfertigen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Juli 2026 Die Bundesregierung sieht den genannten Beschluss des Koalitionsausschusses, der im Abschnitt „Bürokratierückbau“ aufgenommen wurde, als Grundlage, das Informationsfreiheitsgesetz Bund unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen weiterzuentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Die im Beschluss des Koalitionsausschusses enthaltenen Kriterien werden im Rahmen der notwendigen rechtlichen Anpassungen einbezogen. Im Übrigen hat die Bundesregierung in verschiedensten Zusammenhängen deutlich gemacht, dass veränderte Rahmenbedingungen durch hybride Bedrohungen und erhöhte Anforderungen an Resilienz auch staatliche Maßnahmen erfordern. 20. Abgeordneter Ates Gürpinar (Die Linke) Welche Vorgaben bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Umgang der Polizeibehörden auf Bundes- und Länderebene mit Cannabis, insbesondere im Hinblick auf etwaige Unterschiede im polizeilichen Vorgehen gegenüber Personen, die Cannabis zu medizinischen Zwecken konsumieren, und solchen, die Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken konsumieren, und in welcher Form sind diese Vorgaben geregelt (z. B. durch Dienstanordnungen, Verwaltungsvorschriften oder Verordnungen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. Juli 2026 Die Vorgaben für die Polizeibehörden des Bundes richten sich für Konsumcannabis nach den Bestimmungen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und für Medizinalcannabis nach den Bestimmungen des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). Hinsichtlich des Konsums von Cannabis gelten die Konsumverbote § 5 KCanG bzw. § 24 MedCanG. Im Bereich des Straßenverkehrs handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat (§ 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes – StVG). Dies gilt nicht, wenn der erhöhte Wert aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels, wie zum Beispiel Medizinalcannabis, herrührt (§ 24a Absatz 4 StVG). 21. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Welcher Personalaufwand entstand dem Bundeskriminalamt im Bereich Personenschutz für alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien (AfD, CDU, Die Linke, FDP, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD) bei deren Bundesparteitagen in den Jahren 2023 bis 2026 (bitte nach Kalenderjahr und Parteien gliedern), und wie erklärt sich die Bundesregierung mögliche Unterschiede in der Verteilung dieses Personaleinsatzes? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Juli 2026 Der für den Personenschutz erforderliche Personalaufwand des Bundeskriminalamtes (BKA) bei Bundesparteitagen der im Bundestag vertretenen politischen Parteien richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Schutzpersonen, deren individueller Gefährdungslage und der von den zuständigen Landesbehörden festgestellten Gefährdungslage für die jeweilige Veranstaltung. Aus diesen Parametern wird unabhängig von der Partei für die jeweilige Veranstaltung ein entsprechendes Schutzkonzept erarbeitet, das sich über die eingestuften Schutzpersonen hinaus auch auf die anderen, in die Zuständigkeit des BKA fallenden, nicht dauerhaft eingestuften Schutzpersonen erstreckt. Unterschiede ergeben sich mithin auch aus der Größe der jeweiligen Bundestagsfraktion bzw. dem Anteil der am jeweiligen Bundesparteitag teilnehmenden Mandatsträger. Eine weitere Beantwortung im Sinne einer detaillierten Aufschlüsselung des Personalaufwandes kann aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Schutzmaßnahmen der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des BKA, im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Die Sicherungsgruppe gewährleistet gerade durch die Ausübung offener und verdeckter Personenschutzmaßnahmen den Schutz von Leib und Leben der Mitglieder der Bundesregierung. Durch die Offenlegung von Art und Umfang von Maßnahmen der Sicherungsgruppe können unmittelbare Rückschlüsse auf die Einsatztaktik und Fähigkeiten des Personenschutzes gezogen werden. Dies könnte Personen im In- und Ausland in die Lage versetzen, gezielte gefährdende Ansatzpunkte insbesondere auch, hinsichtlich auf die Beurteilung der jeweiligen Gefährdungslage, der Einsatztaktik sowie die personellen und ggf. auch logistischen Aufwendungen ziehen und somit die Schutzmaßnahmen des BKA erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dadurch könnten die zur effektiven Gefahrenabwehr notwendigen taktischen und technischen Fähigkeiten des BKA in erheblicher Weise negativ beeinflusst und somit auch zukünftige Maßnahmen erheblich erschwert bzw. unmöglich werden. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BKA nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Aus der sorgfältigen Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BKA sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem Bekanntwerden die Einsatzfähigkeit und Methodik der Sicherungsgruppe nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr gegeben wäre. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen. 22. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Wie hat sich die Anzahl der Bundespolizeiinspektionen/-reviere mit bahnpolizeilichem Bezug in den Jahren 2005 bis 2025 verändert (bitte tabellarisch auflisten), und wie erklärt sich die Bundesregierung eine mögliche Veränderung dieser Standortanzahl in Zusammenhang mit der Entwicklung der steigenden Anzahl an Gewaltdelikten im Bahnbetrieb, deren Prävention der Bundespolizei obliegt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Juli 2026 Seit der Neuorganisation der Bundespolizei (2008) hat sich die Anzahl der Bundespolizeiinspektionen/-reviere mit bahnpolizeilichem Bezug nicht verändert. Informationen über den Sachstand vor 2008 liegen nicht mehr vor. Gewaltdelikte im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich werden ganz überwiegend auf Bahnhöfen in Großstädten und Ballungsräumen begangen. Auf diesen kriminalitätsbelasteten Bahnhöfen ist die Bundespolizei durch bestehende Dienststellen präsent und kann durch eine lageorientierte Anpassung polizeilicher Maßnahmen und/oder des Kräfteportfolios auf sich verändernde örtliche Kriminalitätsbelastungen reagieren. 23. Abgeordneter Lars Haise (AfD) Welcher Kostenaufwand entstand dem Bundeskriminalamt im Bereich Personenschutz für alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien (AfD, CDU, Die Linke, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SPD) bei deren Bundesparteitagen in den Jahren 2023 bis 2026 (bitte nach Kalenderjahr, Kostenaufwand und Parteien gliedern), und wie erklärt sich die Bundesregierung mögliche Unterschiede in der Verteilung dieses Kostenaufwandes? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juli 2026 Das Bundeskriminalamt (BKA) gewährleistet gemäß § 6 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz – BKAG) den erforderlichen Personenschutz unter anderem für die Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes, dazu zählen auch die Maßnahmen der Begleitung von eingestuften Schutzpersonen zu Bundesparteitagen. Die Kosten des BKA für Einsätze im originären Aufgabenbereich werden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen getragen und in der Regel nicht einsatzbezogen gesondert erfasst. 24. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie viele Gewaltdelikte (einschließlich einfacher Körperverletzungen) wurden gegen Pressevertreter sowie Medienschaffende nach Kenntnis der Bundesregierung vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2026 erfasst (bitte nach Phänomenbereich aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juli 2026 Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder Themenfeldern zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. Berufe bzw. Berufsgruppen werden in der Fallzahlenanwendung des BKA bezogen auf Opfer bzw. Tatverdächtige nicht abgebildet. Gewaltdelikte gegen „Medienschaffende“ sind mithin nicht automatisiert trennscharf in der Fallzahlendatei des BKA auswertbar. Für den Tatzeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2026 wurde mit dem Oberangriffsziel „Medien“ (Stichtag: 31. Mai 2026) ein Körperverletzungsdelikt erfasst und dem Phänomenbereich Politisch motivierter Kriminalität -ausländische Ideologie- zugeordnet. Aufgrund der Vorbereitungsmaßnahmen zur technischen Weiterentwicklung des KPMD-PMK wurden für das laufende Tatzeitjahr 2026 bislang weniger Sachverhalte als in den Vorjahren durch die Länder an das BKA gemeldet und werden seit der technischen Umstellung seit 1. Juni 2026 sukzessive nachgemeldet; daher ist eine Vergleichbarkeit zum Vorjahreszeitraum nicht gegeben. 25. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie hoch ist die jeweilige Anzahl an Gefährdern und Relevanten Personen zum Stichtag 30. Juni 2026 in den einzelnen Phänomenbereichen im Vergleich zum Vorjahresstichtag? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juli 2026 Da die Erhebung der Anzahl an Gefährdern und Relevanten Personen grundsätzlich zum Monatsanfang erfolgt, wurde auf den Stichtag 1. Juli zurückgegriffen. Die Zahlen ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. Phänomenbereich 1. Juli 2025 1. Juli 2026 PMK -links- 10 Gefährder 54 Relevante Personen 17 Gefährder 51 Relevante Personen PMK -rechts- 71 Gefährder 167 Relevante Personen 65 Gefährder 164 Relevante Personen PMK -ausländische Ideologie 13 Gefährder 33 Relevante Personen 7 Gefährder 27 Relevante Personen PMK -religiöse Ideologie 449 Gefährder 485 Relevante Personen 410 Gefährder 440 Relevante Personen PMK -sonstige Zuordnung 19 Gefährder 24 Relevante Personen 19 Gefährder 26 Relevante Personen 26. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Wie viele Personen aus den Hauptasylherkunftsländern, die seit 2015 nach Deutschland eingereist sind, wurden im genannten Zeitraum durch deutsche Gerichte rechtskräftig verurteilt (bitte den prozentualen Anteil dieser Verurteilten an der gesamten in Deutschland lebenden Bevölkerungsgruppe der jeweiligen Herkunftsländer angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 16. Juli 2026 Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der Fragestellung vor. 27. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Aufgaben haben die im November 2025 nach Jerusalem entsendeten Polizeibeamtinnen und -beamten auf palästinensischer und israelischer Seite übernommen (www.zeit.de/ politik/deutschland/2025-11/deutschland-gazastre ifen-palaestinensergebiete-polizisten-alexander-d obrindt-johann-wadephul), und wie wird von der Bundesregierung sichergestellt, dass deutsche Polizistinnen und Polizisten nicht an menschenrechtsverletzenden Aktionen beispielsweise der Yamam-Einheiten beteiligt sind oder diese durch Kooperation und Zusammenarbeit billigen (www 1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/playbook-g aza-israels-krieg-im-libanon-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Juli 2026 Das Engagement der Bundesregierung dient der Förderung von Frieden und Stabilität in der Region. Eine wichtige Grundvoraussetzung zur politischen Realisierung einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung ist die Übernahme von Sicherheitsverantwortung durch die Palästinensische Behörde in den Palästinensischen Gebieten. Das US-geführte Office of the Security Coordinator for Israel and the Palestinian Authority (OSC) in Jerusalem existiert seit 2005. Das Kernanliegen des OSC besteht in der Rekrutierung, Ausbildung und Ausstattung von Sicherheitskräften, die im Westjordanland Sicherheitsverantwortung übernehmen können. Bezugspunkt für die Arbeit des OSC sind die Oslo-Abkommen. Das OSC unterstützt und berät in enger Abstimmung mit Israel den polizeilichen Teil der Palästinensischen Behörde bei der Polizeiausbildung und der polizeilichen Aufgabenerfüllung im Westjordanland. Neben den USA und Deutschland sind weitere Staaten unter dem Dach des OSC engagiert. Der Auftrag des deutschen Expertenteams besteht zunächst darin, unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Akteure und der nach dem Waffenstillstand neu gebildeten Strukturen vor Ort, einen möglichen deutschen Beitrag bei der Stärkung der zivilen Sicherheitsbehörden in den Palästinensischen Gebieten konkret auszuarbeiten. Eine Kooperation mit Einsatzkräften der Yamam ist nicht vorgesehen. Unabhängig davon, besteht zwischen der deutschen Spezialeinheit GSG 9 und der Yamam eine historisch gewachsene Kooperation, die durch verschiedene Formate der Zusammenarbeit, wie gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen und Erfahrungsaustausche geprägt ist. Hierbei orientieren sich die Angehörigen der GSG 9 an den Werten der deutschen Verfassung und zeichnen sich durch rechtssicheres Handeln und eine hohe interkulturelle Kompetenz aus, welche die GSG 9 auch im Umgang mit internationalen Partnern beachtet. 28. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kriterien und Berechnungsgrundlagen wird die Bundesregierung der Bemessung künftiger finanzieller Rückkehrhilfen für freiwillige Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach Syrien zugrunde legen, und wie begründet sie deren Auswahl (www.spiegel.de/politik/deutschland/migrati on-mehr-syrer-verlieren-schutzstatus-a-11ffa207- 8fc3-42d9-81f1-a26a224bdc52?sara_ref=re-so-ap p-sh)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Juli 2026 Die freiwillige Rückkehr ist ein wichtiges Element der Rückkehrpolitik der Bundesregierung. Die Bundesregierung beobachtet ein anhaltendes Interesse an der freiwilligen Rückkehr nach Syrien. In Deutschland existieren bereits verschiedene nichtherkunftslandspezifische Programme zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr. Bezüglich der Weiterentwicklung dieser Programme gibt es keine Festlegungen oder Entscheidungen. 29. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Strategie verfolgt das Bundesministerium des Innern gegen die zunehmende Online- Radikalisierung von Kindern und Jugendlichen, und welches sind die aus Sicht der Bundesregierung erfolgversprechendsten präventiven Maßnahmen, um Kinder- und Jugendliche online vor Radikalisierung zu schützen (www.zeit.de/news/2026-07/ 07/telegram-gruppen-treiben-turbo-radikalisie rung)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juli 2026 Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3825 verwiesen. 30. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Waren oder sind an den Ermittlungen zum Waffenfund in Remscheid im Oktober 2025, in dessen Zusammenhang am 6. Juli 2026 der Prozess gegen drei Beschuldigte vor dem Landgericht Wuppertal begann, Bundesermittlungsbehörden beteiligt, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die Beschuldigten politische und/oder geschäftliche Verbindungen in den Phänomenbereich der Rockerszene, des Rechtsextremismus und/oder in die Reichsbürgerszene aufweisen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Juli 2026 Das Bundeskriminalamt (BKA) unterstützte die Ermittlungen im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion im Bereich der internationalen Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten. Zu den Beschuldigten sind der Bundesregierung keine Verbindungen in die Rockerszene, in den Bereich des Rechtsextremismus oder in die Reichsbürgerszene bekannt. 31. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden darüber, inwieweit die im Zusammenhang mit dem Waffenfund in Remscheid im Oktober 2025 sichergestellten insgesamt 300 scharfen Waffen, Sprengmittel und 100.000 Schuss Munition bzw. Teile dessen aus dem europäischen bzw. außereuropäischen Ausland bezogen wurden sowie ob unter den aufgefunden Waffen, Sprengmitteln und Munition Bestände der Bundeswehr, der NATO und/oder aus Bundespolizeibehörden sichergestellt wurden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Juli 2026 Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine abschließenden Erkenntnisse vor. 32. Abgeordneter Jan Köstering (Die Linke) In welchem Umfang haben sich Unternehmen und Institutionen aus dem Bereich der Kritischen Infrastruktur bis zum Stichtag 17. Juli 2026 auf den gesetzlich geforderten Wegen über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe registrieren können, und wie zuverlässig standen die technischen Registrierungsmöglichkeiten bis zum Stichtag bereit? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 14. Juli 2026 Betreiber müssen kritische Anlagen gemäß § 8 Absatz 1 des Dachgesetzes zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS- DachG) bei dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über eine gemeinsam von dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtete Registrierungsmöglichkeit registrieren. Am 12. Juni 2026 wurde im Deutschen Bundestag in der zweiten und dritten Lesung eine Änderung des § 8 Absatz 1 KRITISDachG dahingehend angenommen, dass Betreiber sich drei Monate, nachdem ihre Anlage als kritisch gilt, registrieren müssen. Die Änderung des KRITIS- DachG soll zeitnah in Kraft treten. Das bedeutet, dass Betreiber kritische Anlagen drei Monate nach Inkrafttreten der sich derzeit in Abstimmung befindenden Rechtsverordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen gemäß § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 KRITISDachG registrieren müssen. Die technischen Registrierungsmöglichkeiten für kritische Anlagen werden bei Inkrafttreten der Rechtsverordnung bereitstehen. 33. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Inwiefern wird im Rahmen eines Asyl- bzw. Aufenthaltsverfahrens geklärt, ob die Antragsteller in ihrem Herkunftsland möglicherweise eine Haftstrafe zu verbüßen haben bzw. vorbestraft sind, und welche Zahlen liegen der Bundesregierung diesbezüglich seit 2020 vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln) (www.welt.de/vermischtes/article6 a47835a2e8f13ca8ed2abf0/stade-fatih-g-soll-in-d er-tuerkei-aus-dem-gefaengnis-geflohen-sein-beh oerden-ermittelten-wegen-sexualdelikts.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 14. Juli 2026 Im Asylverfahren erfolgt eine Klärung im Sinne der Fragestellung dann, wenn dieser Sachverhalt für die anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu treffende Entscheidung über den Asylantrag relevant ist. Im Rahmen der seit dem 12. Juni 2026 durchzuführenden Sicherheitskontrolle im Sinne des Artikels 15 der Verordnung (EU) 2024/1356 werden überdies mehrere EU-Datenbanken abgefragt, unter anderem das Schengener Informationssystem (SIS), welches als gemeinsame europäische Fahndungsdatenbank fungiert. Begangene Straftaten können relevant für die Entscheidung über den Asylantrag sein, vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 47 des Abgeordneten Johannes Huber auf Bundestagsdrucksache 20/11833. Im Aufenthaltsverfahren wird sowohl für die Erteilung als auch für die Verlängerung eines Aufenthaltstitels in der Regel vorausgesetzt, dass kein Ausweisungsinteresse besteht (vgl. § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG). Die in § 54 AufenthG aufgeführten Tatbestandsalternativen für ein besonders schweres Ausweisungsinteresse, welche an rechtskräftige Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten anknüpfen, setzen allesamt eine Verurteilung durch ein deutsches Gericht voraus. Davon abgesehen können im Herkunftsland begangene Straftaten auch über die Generalklausel des § 54 Absatz 2 Nummer 10 AufenthG zu einem schweren Ausweisungsinteresse führen. Im Übrigen wird auf die o. g. Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Johannes Huber verwiesen. Zahlen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor, da Angaben hierzu statistisch nicht erfasst werden. 34. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Welche konkreten Reformschritte prüft die Bundesregierung, um die strafrechtliche und sicherheitsrechtliche Handhabe gegen ausländische Einflussoperationen und verdeckte Agententätigkeit zu stärken, insbesondere im Hinblick auf die §§ 99, 100 des Strafgesetzbuches und die Befugnisse nach dem Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) und dem Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG), und sieht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Anpassungsbedarf, um hybride Bedrohungen schneller und effektiver zu sanktionieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Juli 2026 Mit dem am 2. April 2026 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit (BGBl. 2026 I Nr. 95) ist ein neuer § 87a (Ausübung fremder Einflussnahme und darauf gerichtete Agententätigkeit) in das Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt worden, um transnationale Repression und andere Formen der illegitimen Einflussnahme ausländischer Staaten wirksamer bekämpfen zu können. Zudem wurde der Regelstrafrahmen des § 99 Absatz 1 StGB (Geheimdienstliche Agententätigkeit) auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (bisher: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe) erhöht, um auf eine zunehmende Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch Spionagestraftaten tat- und schuldangemessen reagieren zu können. Im Übrigen prüft die Bundesregierung fortlaufend, ob weiterer gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht. 35. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die verfassungsrechtliche Zulässigkeit vertiefter Sicherheitskooperationen zwischen Polizei, Nachrichtendiensten und internationalen Partnerdiensten, insbesondere im Hinblick auf das Trennungsgebot, den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und die Vorgaben des Artikels 10 des Grundgesetzes, und sieht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Reformbedarf, um die verfassungsrechtliche Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Juli 2026 Bei der informationellen Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten sowie deren Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerbehörden sind die jeweils anzuwendenden Befugnisse bei der Übermittlung personenbezogener Daten maßgebend. Diese sind auch Ausfluss des informationellen Trennungsprinzips. Spezielle Schutzvorgaben, etwa aufgrund der Anforderungen des Artikels 10 des Grundgesetzes oder hinsichtlich des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sind im jeweiligen Fachrecht abgebildet und werden in der Durchführungspraxis berücksichtigt. 36. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele ukrainische Staatsbürger, die über einen Schutzstatus in Deutschland verfügen, waren nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor in Polen registriert oder hatten sich dort aufgehalten, und wie viele Ukrainer beziehen derzeit (bitte Stichtag angeben) in Deutschland existenzsichernde Leistungen (bitte aufgeschlüsselt nach der staatlichen Grundsicherung (Bürgergeld) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Juli 2026 Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse im Sinne der ersten Teilfrage vor. Zu Angaben betreffend ukrainische Staatsangehörige, die Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, wird auf die Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Übergreifende Statistik zu Personen mit der Staatsangehörigkeit Ukraine“ verwiesen (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suc he/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=25122&topic_f=ust-uebergreifen de-statistik-ukraine, siehe Tabellenblatt „RLB_ELB_BG“). Zum 31. Dezember 2024 bezogen laut amtlicher Statistik 27.130 Ukrainerinnen und Ukrainer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Aktuellere Daten liegen noch nicht vor. 37. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gehen die Strafverfolgungsbehörden den neuen Ermittlungsansätzen im Fall einer seit rund zehn Jahren vermissten deutsche Staatsbürgerin, die im Komplex um die sogenannten Epstein-Files sehr konkret Erwähnung findet, nach Kenntnis der Bundesregierung nach, und ist die Entscheidung, ob ein Ermittlungsverfahren durch eine zuständige Staatsanwaltschaft eingeleitet/weiterverfolgt wird, nach Kenntnis der Bundesregierung bereits gefallen (vgl. „Von Notz zu ZDF-Recherche: „Dem muss nachgegangen werden“ vom 11. Juni 2026 abrufbar unter www.zdfheute.de/panorama/ kriminalitaet/epstein-deutsche-vermisste-aufklaer ung-von-notz-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juli 2026 Der Vermisstensachverhalt ist dem Bundeskriminalamt in Wahrnehmung seiner Zentralstellenfunktion und internationalen Koordinationsfunktion bekannt. Nach der föderalen Kompetenzverteilung des Grundgesetzes sind die Länder originär für die Strafverfolgung zuständig. Aufgrund dessen nimmt die Bundesregierung zu Sachverhalten die Länder betreffend keine Stellung. 38. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Kinder und Jugendliche in den Jahren 2002 bis 2025 Opfer einer (fremdverschuldeten) Gewalttat in Deutschland geworden sind (www.md r.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/bitterfeld/ obduktion-bestaetigt-6-jaehrige-aus-osternienbur g-starb-durch-gewalt,osternienburger-land-kind-g estorben-100.html), und wenn ja, welche sind dies, und in wie vielen Fällen wurden die Opfer tödlich verletzt (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Juli 2026 Informationen zu erfassten Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ab dem Berichtsjahr 2000 können den Tabellen T91 als Zeitreihe entnommen werden, die öffentlich verfügbar und über die Internetseite des Bundeskriminalamts (BKA) unter nachfolgendem Link abrufbar sind. Die Daten können der Tabelle nach Alter aufgeschlüsselt entnommen werden: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebil der/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2025/pksTabellen_Interpretationsh ilfen/Zeitreihen/zeitreihen_node.html. (Fremdverschuldete) Gewalttaten existieren als festgelegte Kategorie nicht in der PKS. Zur Annäherung der im Sinne der Frage erbetenen Zahlen zu (fremdverschuldeten) Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche eignet sich die Betrachtung des Summenschlüssels 892000 Gewaltkriminalität sowie der Oberschlüssel 030000 fahrlässige Tötung – nicht i. V. m. Verkehrsunfall – in der oben referenzierten Tabelle. Der Summenschlüssel Gewaltkriminalität umfasst dabei folgende Straftatenschlüssel: – 010000 Mord § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) – 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB – 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB – 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB – 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB – 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB – 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB – 234000 Geiselnahme § 239b StGB – 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB Oben genannte Straftatenschlüssel des Summenschlüssels Gewaltkriminalität sind ebenfalls in der Tabelle T91 als Zeitreihe aufgenommen und die dazu erfassten Opferzahlen einzeln auslesbar. Ausgenommen davon ist der Straftatenschlüssel 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB, da zu diesem Schlüssel keine Opfererfassung erfolgt. Bei der Interpretation im Jahresvergleich muss zum Schlüssel 111000 und deren Unterschlüssel Folgendes beachtet werden: Mit dem „Fünfzigsten Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ vom 4. November 2016 (u. a. Grundsatz „Nein heißt Nein“ in § 177 StGB) wurden im Sexualstrafrecht bisherige Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände geschaffen. Im PKS-Straftatenkatalog erfolgten bereits 2017 erste Umsetzungen. Die weiteren Anpassungen sind im PKS-Straftatenkatalog 2018 enthalten. Dies hat zur Folge, dass der Vergleich mit den Vorjahren nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist. Hinsichtlich der Interpretation von Opferzahlen vollendeter Fälle muss darüber hinaus Folgendes beachtet werden: Wurden bei einem vollendeten Fall mehrere Opfer erfasst, so muss die Straftat nur bei mindestens einem Opfer vollendet sein. Die anderen Opfer werden dennoch unter diesem Fall gezählt, so dass alle Opfer eines vollendeten Falls ausgewiesen werden. Mit Hinblick auf die Anzahl erfasster Opfer bei vollendeten Tötungsdelikten bedeutet dies, dass die Zahl der tatsächlich zu Tode gekommener Opfer geringer sein kann. Seit dem Berichtsjahr 2024 können mit der Erfassung des Verletzungsgrades genauere Angaben zu den Opfern des vollendeten Delikts gegeben werden. Eine Auswertung der erfassten tödlich verletzten Kinder (0 < 14 Jahre) und Jugendlichen (14 < 18 Jahre) in der PKS zeigt folgende Opferzahlen: Im Berichtsjahr 2025 sind 56 Kinder im Kontext der Gewaltkriminalität und 48 durch eine fahrlässige Tötung gestorben. 18 Jugendliche sind im Kontext der Gewaltkriminalität gestorben und sieben durch eine fahrlässige Tötung. Im Berichtsjahr 2024 sind 50 Kinder im Kontext der Gewaltkriminalität und 81 durch eine fahrlässige Tötung gestorben. Elf Jugendliche sind im Kontext der Gewaltkriminalität gestorben und neun durch eine fahrlässige Tötung. Der jährlich, zuletzt für das Jahr 2024 von dem Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistische Bericht Strafverfolgung (zuvor Fachserie 10 Reihe 3 = Strafverfolgungsstatistik) weist die in Deutschland Abgeurteilten und Verurteilten wegen Straftaten, von denen Kinder betroffen waren, nach Art der Straftat und Zahl der Opfer aus. Der aktuelle Bericht sowie ältere Berichte sind unter folgendem Link öffentlich zugänglich: www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspfl ege/Publikationen/Downloads-Strafverfolgung-Strafvollzug/statistische r-bericht-strafverfolgung-2100300247005.html. Die Fachserie 10 Reihe 3 ist über die Statistische Bibliothek unter folgendem Link öffentlich zugänglich: www.statistischebibliothek.de/mir/r eceive/DESerie_mods_00000107. 39. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahmen deutscher Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten und AfD- Funktionsträgerinnen und -Funktionsträgern, insbesondere von Mitgliedern des Deutschen Bundestages, an Veranstaltungen rechtsextremistischer Organisationen in Österreich seit 2024, und welche Erkenntnisse liegen ihr über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit deutscher und österreichischer rechtsextremistischer Akteurinnen und Akteure vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 15. Juli 2026 Aufgrund der gemeinsamen Sprache und der räumlichen Nähe bestehen bereits langjährige Verbindungen zwischen deutschen und österreichischen Rechtsextremisten. Es ist bekannt, dass im Bereich der Neuen Rechten entsprechende Kontakte bestehen und ein Austausch mit deutschen Rechtsextremisten sowie auch AfD-Funktionsträgern stattfindet. Es sind Teilnahmen deutscher Personen an Veranstaltungen in Österreich sowie Kennverhältnisse zwischen Personen aus beiden Ländern bekannt. Ebenso kann auch in Deutschland die anhaltende Verbreitung extremistischer Inhalte durch das in Österreich ansässige Medium „AUF1“ festgestellt werden. Auch besteht grundsätzlich eine enge Kooperation von deutschen und österreichischen Aktivisten der „Identitären Bewegung“. So nehmen deutsche „identitäre“ Kader regelmäßig an Veranstaltungen der „Identitären Bewegung“ in Österreich teil. Insbesondere zu Veranstaltungen mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit wird unter den deutschsprachigen „identitären“ Aktivisten zur Teilnahme und damit zu gegenseitiger Unterstützung aufgerufen. Dies zeigt sich aktuell exemplarisch an der Mobilisierung für die jährlich anstehende sogenannte „identitäre“ Sommerdemonstration in Wien am 25. Juli 2026. Darüber hinaus existieren zwischen Funktionären der „Alternative für Deutschland“ (AfD, Verdachtsfall) und österreichischen Rechtsextremisten vereinzelt personelle Verbindungen. Bestandteil dieser Verbindungen sind u. a. Veranstaltungsbesuche. Weiterhin sind Kontakte zwischen deutschen und österreichischen Rechtsextremisten im Bereich des gewaltbereiten Rechtsextremismus und der Hooligan-Fanszene bekannt, welche auch durch regelmäßige Treffen und gemeinsame Unternehmungen gefestigt werden. Vereinzelt nahmen österreichische Rechtsextremisten im Jahr 2025 an Störaktionen im Zusammenhang mit „Christopher Street Day“-(CSD-) Veranstaltungen in Deutschland teil. Eine generelle statistische Erfassung von Teilnahmen der angesprochenen Personengruppen an rechtsextremistischen Veranstaltungen in Österreich findet nicht statt. Eine entsprechende Übermittlung derartiger Erkenntnisse erfolgt in der Regel sachverhaltsbezogen insbesondere in Fällen strafrechtlicher Relevanz. 40. Abgeordnete Marlene Schönberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zu welchem exakten Zeitpunkt wird der künftige Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus sein Amt antreten, und wer wurde bzw. wird am Auswahlprozess beteiligt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. Juli 2026 Die Nachfolge des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus ist nicht entschieden. Die oder der Beauftragte wird durch das Bundeskabinett bestellt. 41. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Plant die Bundesregierung eine Erweiterung der Befugnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme, und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage sowie mit welchen Kontrollmechanismen soll ausgeschlossen werden, dass hierbei Daten oder Systeme der Betroffenen verändert oder manipuliert werden können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juli 2026 Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Nachrichtendienstrechts befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Die Fraktionen des deutschen Bundestages sind entsprechend § 48 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien informiert worden. Der Gesetzentwurf ist zudem auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern veröffentlicht. 42. Abgeordnete Diana Zimmer (AfD) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten aller Polizeieinsätze im Zusammenhang mit dem Bundesparteitag der AfD am 4. und 5. Juli 2026 in Erfurt einschließlich der Absicherung von Versammlungen und Gegendemonstrationen, und welcher Anteil entfiel jeweils auf die Bundespolizei sowie auf die Polizeien der Länder? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 14. Juli 2026 Die zur Deckung der mit den Einsatzmaßnahmen im originären Aufgabenbereich verbundenen Ausgabemittel sind im Kapitel 0625 der Bundespolizei veranschlagt. Eine gesonderte Kostenerfassung solcher Einsatzmaßnahmen erfolgt grundsätzlich nicht. Die der Bundespolizei aus der Unterstützung des Freistaates Thüringen entstandenen Mehrkosten werden nach Abschluss aller Einsatzmaßnahmen erhoben und sodann gemäß § 11 Absatz 4 Satz 3 des Bundespolizeigesetzes gegenüber dem Freistaat geltend gemacht. Zu den entstandenen Kosten der beteiligten Länder liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 43. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Wie viele willkürliche Festnahmen von deutschen Staatsbürgern hat es in Russland seit dem 24. Februar 2022 gegeben, und wie viele deutsche Staatsbürger befinden sich aktuell in Russland in Haft (bitte die Gründe nennen, falls hierzu der Bundesregierung Erkenntnisse vorliegen; vgl. www.n-tv.de/ticker/Bundesregierung-spricht-nun- Reisewarnung-fuer-ganz-Russland-aus-id3103438 2.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 14. Juli 2026 Der Bundesregierung ist eine niedrige zweistellige Zahl deutscher Staatsangehöriger bekannt, die sich in der Russischen Föderation in Untersuchungs- oder Strafvollzugshaft befinden. Zu den Gründen der Inhaftierungen können zum Schutz der Betroffenen, zur Sicherstellung der rechtlichen und konsularischen Betreuung sowie mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der Inhaftierten, keine weitergehenden Angaben gemacht werden. 44. Abgeordneter Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Absprachen mit der pakistanischen Regierung darüber getroffen, dass afghanische Staatsangehörige aus deutschen Aufnahmeprogrammen, die noch auf Entscheidungen im Verwaltungsgerichtsverfahren warten, von seitens der pakistanischen Regierung angekündigten Verhaftungs- und Abschiebemaßnahmen ab dem 11. Juli 2026 ausgenommen und geschützt sind, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. Juli 2026 Die Bundesregierung hat sich kontinuierlich für den Schutz der Personen in der Unterstützung des Dienstleisters in Pakistan eingesetzt und tut das weiterhin. Die Bundesregierung stand und steht weiterhin in hochrangigem Kontakt mit Vertreterinnen und Vertretern der pakistanischen Regierung. 45. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Wie viele Kunst- und Kulturgüter, die nach dem Zweiten Weltkrieg als sogenannte Beutekunst in die Sowjetunion verbracht wurden, befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Beginn des Krieges im Jahr 2022 auf dem heutigen Staatsgebiet der Ukraine, wie beispielsweise im Kiewer Museum für westliche und östliche Kunst (Chanenko Museum) (vgl. www.zeit.de/1991/29/ die-kriegsgefangene-kunst)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 15. Juli 2026 Der Bundesregierung liegen keine Daten über die durch Moskau vorgenommene Verteilung von Kunst- und Kulturgütern, die nach dem Zweiten Weltkrieg in die Sowjetunion verbracht wurden, auf die damaligen Unionsrepubliken, darunter die ehemalige Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik, vor. 46. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Welche konkreten biologischen Erregerstämme wurden im Rahmen der Projekte des „Deutschen Biosicherheitsprogramms“ (oder anderer vom Auswärtigen Amt finanzierter Kooperationen) in ukrainischen Laboren (insbesondere an den Standorten Charkiw, Kiew, Odessa und Lwiw) seit dem Jahr 2013 isoliert, genetisch verändert oder in dortigen Probenarchiven hinterlegt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 15. Juli 2026 Im Rahmen des Deutschen Biosicherheitsprojektes wurden mit einem ukrainischen Partnerinstitut Umweltproben auf Bacillus anthracis, den Erreger des Milzbrandes, untersucht. Aus einer Probe konnte das Bakterium isoliert werden. In weitergehenden Analysen konnte das Isolat als enger Verwandter des in Impfstoffen verwendeten Stammes STI identifiziert werden. Wie dieser, war auch das Isolat attenuiert, also in seinen krankmachenden Eigenschaften stark abgeschwächt. Der isolierte Stamm wurde nach Beendigung der Analysen zerstört. Eine Aufnahme in die Stammsammlung des ukrainischen Partnerinstitutes erfolgte nicht. Im Rahmen der Projekte des Deutschen Biosicherheitsprogramms und anderer vom Auswärtigen Amt finanzierter Kooperationen mit ukrainischen Laboren wurden keine Stämme von biologischen Erregern genetisch verändert. 47. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Wurden an den im Rahmen des „Deutschen Biosicherheitsprogramms“ in der Ukraine beteiligten deutschen Bundesinstituten (insbesondere dem Robert Koch-Institut und dem Bernhard-Nocht- Institut für Tropenmedizin – BNI) oder an deren ukrainischen Partnerlaboren seit 2020 Experimente durchgeführt oder wissenschaftlich begleitet, die unter die Kategorie der sicherheitsrelevanten „Gain-of-Function“-Forschung (Funktionsgewinnung von Erregern zur künstlichen Erhöhung der Virulenz, Letalität oder Übertragbarkeit) fallen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 15. Juli 2026 Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen deutschen und ukrainischen Institutionen seit 2020 im vom Auswärtigen Amt geförderten „Deutschen Biosicherheitsprogramm“ wurden keine Experimente im Sinne der Fragestellung durchgeführt oder wissenschaftlich begleitet. 48. Abgeordnete Lamya Kaddor (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche (eingefrorene oder beschlagnahmte) Vermögenswerte des ehemaligen syrischen Präsidenten Baschar al-Assad oder dessen Familie in Deutschland vor, und plant die Bundesregierung in Anlehnung an die Ankündigung des französischen Präsidenten einer Rückzahlung unrechtmäßig erworbener Vermögenswerte der Assad- Familie in Frankreich an den syrischen Staat, ähnliche Schritte für in Deutschland eingefrorene bzw. beschlagnahmte Vermögenswerte zu unternehmen (www.spiegel.de/ausland/frankreich-will- syrienmillionen-aus-assad-vermoegen-zurueckgeben-a- 11b657df-2e3c-412b-8a84-bb02a2c93ec3)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 16. Juli 2026 Die Bundesregierung steht zu möglichen syrischen eingefrorenen Vermögenswerten in der Bundesrepublik Deutschland im Austausch mit der syrischen Regierung. Zu den in Ihrer Frage erwähnten Vermögenswerten der Assad-Familie ist festzuhalten, dass in der Europäischen Union Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die aufgrund einer Individuallistung unter einer EU-Sanktionsverordnung eingefroren sind, für die Dauer der Listung eingefroren bleiben. Grundsätzlich gilt, dass auf diese Vermögenswerte nicht zugegriffen wird, bis die relevante EU-Sanktionslistung aufgehoben wird, es sei denn, die relevante Sanktionsverordnung sieht entsprechende Ausnahmen – z. B. im Falle von humanitären Fragen – vor, oder eine entsprechende Genehmigung wurde gemäß der anwendbaren Sanktionsverordnung durch die zuständige Behörde erteilt. 49. Abgeordnete Ina Latendorf (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis von den von der Menschenrechtsorganisation FIAN dokumentierten Vorwürfen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des deutschen Unternehmens Amatheon in Sambia, und wenn ja, hat sie eine Prüfung des Sachverhalts vorgenommen, und hat sie ggf. Verwaltungs-, Untersuchungs- oder sonstige Maßnahmen ergriffen oder eingeleitet, um eine mögliche Verantwortlichkeit des Unternehmens zu klären und ihrer im Gesetz über den Auswärtigen Dienst verankerten Verpflichtung zur Wahrung der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte nachzukommen und diese gegebenenfalls durchzusetzen, und wenn ja, welche (vgl. www.fian.de/aktuelles/pressemitteilung- massivemenschenrechtsverletzungen-bei-deutschem-agrar investor-amatheon-in-sambia/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 17. Juli 2026 Der Bundesregierung sind die Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens Amatheon in Sambia bekannt. Die Bundesregierung weist im Zusammenhang mit Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen gegenüber deutschen Unternehmen auf das außergerichtliche Mediationsverfahren der OECD sowie das Beschwerdeverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gegen Unternehmen, die gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verstoßen, hin. 50. Abgeordnete Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass auch auf ihr Drängen hin die Anpassung der europarechtswidrigen Property Law in Albanien als Closing Benchmark für das Kapitel 27 in den Beitrittsverhandlungen Albaniens mit der EU aufgenommen wurde (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 38 des Abgeordneten Boris Mijatović auf Bundestagsdrucksache 21/6164), aus der Tatsache, dass im Vjosa-Delta europarechtswidrige Bauten vor Abschluss von Cluster 3 durchgeführt werden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. Juli 2026 Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 des Abgeordneten Boris Mijatović auf Bundestagsdrucksache 21/6834 wird verwiesen. Die Bundesregierung verfolgt einen leistungsbasierten Ansatz bei den Beitrittsverhandlungen mit allen Kandidatenländern. Die Bundesregierung setzt sich für die zügige Anpassung Albaniens an EU-Standards sowie die Einhaltung des Acquis bereits während des Beitrittsprozesses auch im Bereich Umwelt- und Naturschutz ein. Sie verweist auf die Erfüllung der sogenannten Abschlusskriterien mit Bezug zu Kapitel 27 (Umwelt) als zentrale Bedingung für den erfolgreichen Abschluss der EU-Beitrittsverhandlungen. 51. Abgeordnete Steffi Lemke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass es Ermittlungen der albanischen Sonderstaatsanwaltschaft für Antikorruption in Bezug auf die Entscheidungen zum Bauprojekt der Familie Trump im Vjosa-Delta gibt, und sind diese Ermittlungen für die Einschätzung der Bundesregierung hinsichtlich der Beitrittsreife Albaniens relevant? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. Juli 2026 Die Bundesregierung hat Kenntnis von der Presseberichterstattung über ein Verfahren der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und Organisierte Kriminalität zu dem genannten Bauprojekt und verfolgt diese weiterhin aufmerksam. Laufende Gerichtsverfahren und vorläufige Erkenntnisse aus diesen kommentiert die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Zum Aspekt der EU-Erweiterung wird auf die Antwort zu Frage 50 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 52. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Firmen und/oder Nationen verfügen über die IP-Rechte (Intellectual Property Rights) der bisher entwickelten Technologien aus dem Rüstungsprojekt FCAS (bitte aufschlüsseln nach den sieben Pillars www.bdli.de/sites/default/files/202 1-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf), und über welche FCAS-Pillars soll beim deutsch- französischen Ministerrat am 17. Juli in Berlin entschieden werden (https://briefing.table.media/r/2ECosf M1459680ms20107.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 17. Juli 2026 Im Rahmen des deutsch-französischen Ministerrats sind keine Entscheidungen im Sinne der Fragestellung vorgesehen. Im Übrigen kann die Beantwortung in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf die Grundrechte der beteiligten Firmen erforderlich.2 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde das durch Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützte Recht der betroffenen Firmen auf Wahrung von Betriebsgeheimnissen berühren. 53. Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Einrichtung des Programms für agile und schnelle Verteidigungsinnovation (AGILE, COM(2026) 135 final) im Hinblick auf eine mögliche Überschreitung der EU- Kompetenzen im Bereich der nationalen Rüstungsbeschaffung und der Definition militärischer Bedarfe der Mitgliedstaaten, und wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass innovative deutsche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups im Verteidigungsbereich einen fairen und unbürokratischen Zugang zu den Fördermitteln erhalten, ohne gegenüber stark staatlich gelenkten Wettbewerbern aus anderen EU- Mitgliedstaaten benachteiligt zu werden? 2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 15. Juli 2026 Die vorgeschlagene Verordnung AGILE stellt einen zielführenden Schritt zur Stärkung der europäischen Verteidigungsfähigkeit und zur Förderung von Innovationen in diesem Bereich dar. Sie betont die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Industrie und anderen relevanten Akteuren sowie die Notwendigkeit, Synergien mit anderen EU-Programmen zu schaffen. Das vorgeschlagene Programm wahrt das Subsidiaritätsprinzip, da die angestrebten Ziele aufgrund der bestehenden Fragmentierung nationaler Förderlandschaften auf Unionsebene wirksamer erreicht werden könnten. Ein EU-weiter Ansatz schafft einen klaren Mehrwert durch Skalierung, Koordination und die gemeinsame Ausrichtung industrieller Bedarfe. Die Bundesregierung bringt sich aktiv in die Erarbeitung des AGILE- Arbeitsprogrammes ein. 54. Abgeordneter Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) Wie hoch war das jährliche Auftragsvolumen der Bundeswehr für den Einsatz von Zeitarbeitspersonal in Truppenküchen in den Jahren 2022 bis 2025 (bitte jahresweise angeben), und welche Zuschlagskriterien einschließlich ihrer jeweiligen Gewichtung werden bei der Vergabe dieser Aufträge angewendet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. Juli 2026 Das Auftragsvolumen im Sinne der Fragestellung ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Auftragsvolumen netto (gerundet in Euro) 2022  5.460.000 2023  9.412.000 2024 18.065.000 2025 17.906.000 Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für die Vergabe der Leistungen ist die Erfüllung der fachlichen Anforderungen ausschlaggebend. Es gilt das Angebot als das wirtschaftlichste, welches bei Abdeckung der Anforderungen den günstigsten Preis ausweist. 55. Abgeordneter Dr. Hendrik Hoppenstedt (CDU/CSU) Wie stellt die Bundesregierung bei Vergabeverfahren für den Einsatz von Zeitarbeitspersonal in Truppenküchen der Bundeswehr die Gleichbehandlung aller registrierten Unternehmen sicher, und wie viele Unternehmen wurden in den Jahren 2022 bis 2025 ganz oder teilweise von der Teilnahme an entsprechenden Ausschreibungen oder von der Vergabe weiterer Aufträge ausgeschlossen (bitte jahresweise angeben und die jeweiligen Ausschlussgründe nach Kategorien aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. Juli 2026 Bei Vergabeverfahren für den Einsatz von Zeitarbeitspersonal in Truppenküchen der Bundeswehr wird die Gleichbehandlung im Sinne der Fragestellung durch einheitliche Vergabeunterlagen, transparente Ausschreibungs- und Auswahlkriterien, objektive Bewertungen sowie den gleichen Zugang zu allen Informationen sichergestellt. In den Jahren 2022 bis 2025 wurden keine Unternehmen bei Vergabeverfahren für den Einsatz von Zeitarbeitspersonal in Truppenküchen der Bundeswehr ausgeschlossen. 56. Abgeordneter Andreas Paul (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung das Tragen einer Bundeswehruniform im Hinblick auf die Einhaltung des Uniformtrageverbots bei politischen Veranstaltungen gemäß § 15 Absatz 3 des Soldatengesetzes sowie den Bestimmungen der Uniformtrageerlaubnis (UTE) außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses, wie beispielsweise durch den Bundestagsabgeordneten Esra Limbacher im Rahmen des Veteranentages des Deutschen Bundestages am 21. Juni 2026 bei einer Podiumsdiskussion von Abgeordneten mit dem Titel „Veteranen und Gesellschaft – Was können wir voneinander lernen? Gespräch mit Mitgliedern des Verteidigungsausschusses“, und lag für diese spezifische Teilnahme eine Ausnahmegenehmigung für ihn vor, um die uniformierte Teilnahme zu ermöglichen (bitte benennen: Status, Uniformtrageerlaubnis, erteilende Stelle, Rechtsgrundlage, Anlass und Reichweite der Erlaubnis)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 16. Juli 2026 Der jährliche Nationale Veteranentag ist keine politische Veranstaltung gemäß § 15 Absatz 3 des Soldatengesetzes, sondern ein zentraler Gedenk- und Aktionstag zur Würdigung aller aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten. Inhaber eines Reservistenausweises mit einer allgemeinen Uniformtrageerlaubnis sind gemäß § 3 Nummer 3 der Uniformverordnung berechtigt, bei entsprechenden Veranstaltungen Uniform zu tragen. 57. Abgeordneter Jörg Zirwes (AfD) Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass zivile technische Tarifbeschäftigte der Bundeswehr, insbesondere an sicherheitspolitisch bedeutsamen Standorten der Luftwaffe wie dem Fliegerhorst Büchel, wegen der nur bis zum 31. Dezember 2027 gesicherten Geltung des Tarifvertrags über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr bereits vorzeitig kündigen oder sich beruflich anderweitig orientieren, und welche konkreten Maßnahmen plant sie, um rechtzeitig vor dem Jahr 2028 Planungssicherheit zu schaffen und den Verlust dringend benötigter ziviler technischer Fachkräfte zu verhindern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 13. Juli 2026 Zur Bindung des benötigten Fachpersonals werden die tariflichen und außertariflichen Personalbindungsinstrumente genutzt. Die konkreten Maßnahmen sind bei jeder betroffenen Person unterschiedlich und hängen insbesondere von den Fähigkeiten der Person ab. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 58. Abgeordnete Gökay Akbulut (Die Linke) Hat die Bundesregierung den sogenannten Great Sea Interconnector, ein geplantes Stromverbindungsprojekt zwischen den Elektrizitätsnetzen Griechenlands, Zyperns und Israels, bislang politisch, finanziell oder im Rahmen von EU- Institutionen unterstützt, und wenn ja, in welcher Form, und wie begründet sie eine solche Unterstützung angesichts bestehender geopolitischer Spannungen im östlichen Mittelmeer sowie der energiepolitischen Aufwertung Israels vor dem Hintergrund des Krieges in Gaza und im Libanon und der damit verbundenen völkerrechtlichen Vorwürfe? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. Juli 2026 Die Bundesregierung hat bisher keinen Unterstützungsbrief, der für die Finanzierung des Projekts im Rahmen der Connecting Europa Facility notwendig ist, ausgestellt. 59. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung vor Einbringung des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes gemäß § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) untersucht, ob bereits vorhandene dezentrale, nicht netzgekoppelte Kraftwerkskapazitäten kosteneffizient zur Absicherung von Dunkelflauten genutzt werden können, und falls nein, warum wurde auf eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 Absatz 2 BHO verzichtet? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. Juli 2026 Bei allen finanzwirksamen Maßnahmen des Bundes verpflichtet § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zur Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit. Gemäß den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur BHO ist eine Maßnahme dann finanzwirksam, wenn sie die Einnahmen oder die Ausgaben des Bundeshaushaltes entweder einzeln oder kumulativ unmittelbar oder mittelbar beeinflusst. Die Finanzierung des Strom- Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) soll dagegen über eine Umlage auf den Stromverbrauch erfolgen. Denn die EU-beihilferechtlichen Vorgaben sehen vor, dass Kapazitätsmechanismen, dazu zählt das StromVKG, verursachergerecht von den Marktteilnehmern finanziert werden. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 Absatz 2 BHO ist daher für das StromVKG nicht vorzusehen. 60. Abgeordneter Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) Inwiefern hat sich die Bundesregierung 2022 während den beihilferechtlichen Verhandlungen mit der EU-Kommission zur Rekapitalisierung des Energieunternehmens Uniper SE für eine Alternative (z. B. einen Umstrukturierungsplan) statt der verpflichtenden Verringerung der Beteiligung auf höchstens 25 Prozent plus einen Anteil bis spätestens Ende 2028 eingesetzt, und welche alternativen Umstrukturierungsmaßnahmen zur Reprivatisierung wurden vor dem Hintergrund, dass es in der Pressemitteilung der EU- Kommission vom 20. Dezember 2022 (https://ec .europ a.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_ 7830) heißt, Deutschland müsse einen „glaubwürdigen Ausstiegsplan“ vorlegen, „[a]ndernfalls muss Deutschland einen Umstrukturierungsplan bei der Kommission anmelden.“, hier konkret diskutiert? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Juli 2026 Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Stabilisierung des Energieversorgers Uniper diverse Handlungsoptionen vertieft geprüft. Gewählt wurde die wirtschaftlichste Handlungsoption, welche eine sichere Gasversorgung in Deutschland gewährleisten und einen Dominoeffekt für die Stadtwerke bei der Ersatzbeschaffung ausbleibender Gaslieferungen vermeiden konnte. Im Rahmen der Beihilfeprüfung hat die EU-Kommission einen raschen erneuten Ausstieg aus der Bundesbeteiligung zur Begrenzung möglicher Wettbewerbsverzerrungen gefordert. Die Bundesregierung hat sich zur Umsetzung dieser Vorgabe verpflichtet, bis Ende 2023 einen glaubwürdigen Ausstiegsplan vorzulegen. Sie ist dieser Verpflichtung nachgekommen. 61. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welcher Form wurde die Bundesregierung im Vorfeld über die drohende Schließung des für die heimische Wertschöpfungskette (u. a. Halbleiter und Photovoltaik) strategisch bedeutsamen letzten deutschen Rohsilizium-Werks in Pocking informiert (bitte den Zeitpunkt der Informierung angeben), und welche konkreten Bemühungen oder Unterstützungsangebote gab es seitens der Bundesregierung, um den Standort vor dem Hintergrund der gravierenden Rohstoffabhängigkeit von der Volksrepublik China zu erhalten? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. Juli 2026 Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stand die Bundesregierung auch im Austausch mit der Unternehmensgruppe AMG Critical Materials, zu der die RW silicium GmbH gehört. Kenntnis von einer etwaigen Schließungsabsicht des Werks von RW silicium in Pocking erlangte die Bundesregierung allerdings erst durch Presseberichte im Januar 2025. Vor diesem Zeitpunkt lagen keine konkreten Hinweise oder Anfragen vor, die eine gezielte Vorbereitung von Unterstützungsmaßnahmen ermöglicht hätten. Die Bundesregierung legt großen Wert auf den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Förderung von Unternehmen in Deutschland, besonders im Rohstoffsektor. Im Rahmen der bestehenden Dialoge werden grundsätzlich mögliche Handlungsoptionen erörtert, sobald entsprechende Informationen vorliegen. Sollte sich in Zukunft ein konkreter Unterstützungsbedarf ergeben, wird die Bundesregierung – im Einklang mit den geltenden rechtlichen und politischen Vorgaben – prüfen, welche Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Arbeitsplatzsicherung ergriffen werden können. 62. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Kriterien oder Schwellenwerte legt die Bundesregierung der im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ angekündigten, sektorweiten Anwendung von Anti-Dumping- und Anti-Subventions-Maßnahmen zugrunde, und für welche spezifischen Wirtschaftssektoren wird sie sich auf europäischer Ebene prioritär für derartige Schutzinstrumente einsetzen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 13. Juli 2026 Nach Artikel 207 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union liegen die Handelspolitik und die handelspolitischen Schutzinstrumente in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU. Das bestehende Handelsschutzinstrumentarium der EU ist von zunehmender Bedeutung. Eine detaillierte Bestandsaufnahme findet sich in dem jährlichen Bericht der Europäischen Kommission zur Nutzung der Handelsschutzinstrumente. Der Bericht für 2025 wird im Spätsommer oder Herbst 2026 erwartet. Die Zahlen zeigen, dass die Europäische Kommission das bestehende Instrumentarium verstärkt nutzt und bestimmte Sektoren im Fokus stehen. Darüber hinaus prüft die Europäische Kommission derzeit verschiedene Ansätze, um die Effizienz des bestehenden Instrumentariums und dessen Anwendung zu heben. Dies umfasst die Untersuchung, inwieweit der produktbezogene Anwendungsbereich von Maßnahmen breiter gefasst werden kann, insbesondere, ob Wertschöpfungsketten in den Blick genommen werden können. Die Bundesregierung unterstützt die Nutzung von Handelsschutzinstrumenten, wo immer es gerechtfertigt und im Unionsinteresse ist. 63. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie plant die Bundesregierung, die im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ genannten „verpflichtenden Vorgaben für einen Technologietransfer“ bei Investitionen aus bestimmten Drittstaaten in kritische Infrastrukturen rechtlich auszugestalten, und anhand welcher konkreten Indikatoren soll der dadurch erhoffte Zugewinn an wirtschaftlicher Souveränität gemessen werden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 14. Juli 2026 Die Bundesregierung prüft derzeit die Umsetzung des in Ihrer Frage wiedergegebenen Passus aus dem „Programm Aufschwung und Beschäftigung“. Hierbei wird es insbesondere darum gehen, mit welchen Maßnahmen und Instrumenten die beschriebene Zielsetzung bestmöglich erreicht werden kann. 64. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In wie viele und welche übergeordneten Wirtschaftssektoren und Warengruppen untergliedert sich die innerhalb der Bundesregierung erarbeitete, etwa zwölfseitige Liste zum Aufzeigen von US-Abhängigkeiten von Deutschland, und inwieweit wurden die betroffenen Unternehmen bezüglich ihrer Listung konsultiert? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 15. Juli 2026 Die Bundesregierung bittet um Verständnis dafür, dass sie keine Auskunft zu der fortlaufenden Analyse gegenseitiger wirtschaftlicher Verflechtungen Deutschlands und der Europäischen Union mit spezifischen Handelspartnern teilen kann. Noch nicht abgeschlossene Vorgänge von strategischer Bedeutung, die die Abstimmung verschiedener betroffener Bundesressorts betreffen, unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. 65. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Was ist der Inhalt des neuen Förderantrags zur Sicherung der Energieversorgung Nordostdeutschlands sowie für Innovationsvorhaben im Zusammenhang mit der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt, den die Bundesregierung laut ihrer Antwort zu den Fragen 3 bis 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7088 der Europäischen Kommission zur Prüfung übermittelt hat (bitte wesentliche Ziele, Zeitplan und finanziellen Umfang gesamt und nach Einzelzielen darstellen)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Juli 2026 Der in der Antwort zu den Fragen 3 bis 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/7088 erwähnte Antrag, der der Europäischen Kommission zur Prüfung vorliegt, ist der Antrag auf Basis des Zukunftspakets zur Ertüchtigung der Pipeline Rostock– Schwedt. Dieser Antrag ruht aktuell. Ein neuer Förderantrag liegt derzeit nicht vor. 66. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum wurde das Effizienzregister für Rechenzentren nicht, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6259 angekündigt, im Juni 2026 veröffentlich, und wann wird das Effizienzregister öffentlich einsehbar sein? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. Juli 2026 Der öffentlich einsehbare Teil des Registers soll zeitnah in den Live- Betrieb gehen. Grund für die Verzögerung ist, dass die technische Abnahme – anders als geplant – noch nicht erfolgen konnte. 67. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Informationen wird der öffentlich zugängliche Teil des Energieeffizienzregisters umfassen, und fallen darunter auch die individuellen Daten einzelner Rechenzentren, die gemäß § 13 des Energieeffizienzgesetzes zur individuellen Veröffentlichung der Informationen verpflichtet sind? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. Juli 2026 Der geplante öffentliche Teil des Energieeffizienzregisters für Rechenzentren wird aggregierte und anonymisierte Daten aus den an das Register gemeldeten Daten enthalten. Die Veröffentlichung individueller Daten zu einzelnen Rechenzentren, die der Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben, wird derzeit noch geprüft. 68. Abgeordnete Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Gesamtkapazität und welcher Gesamtenergieverbrauch von Rechenzentren ergeben sich aus den im Energieeffizienzregister für Rechenzentren für das Jahr 2025 gemeldeten Daten? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Juli 2026 Im Energieeffizienzregister für Rechenzentren wurden für das Berichtsjahr 2025, mit Stand 13. Juli 2026, Nennanschlussleistungen der Informationstechnik in Höhe von insgesamt 1.546 Megawatt und ein Gesamtenergieverbrauch in Höhe von 7.218 Gigawattstunden gemeldet. 69. Abgeordneter Reinhard Mixl (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Füllstand der Gasspeicher in Deutschland, und aus welchen Gründen ist der Füllstand der Gasspeicher in Deutschland aus Sicht der Bundesregierung deutlich niedriger als im europäischen Durchschnitt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 17. Juli 2026 Die deutschen und europäischen Gasspeicher sind jahreszeitgemäß ausreichend gefüllt. Aktuell wurden bereits ca. 74 Prozent der deutschen Speicherkapazitäten für den nächsten Winter von Gashändlern gebucht und der Füllstand lag am 14. Juli bei 44,5 Prozent, sodass der im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angestrebte durchschnittliche Füllstand von 70 Prozent erreicht werden kann. Die Wintervorsorge liegt in der Verantwortung der Händler, Lieferanten und Versorger, die ihre privaten, vertraglichen Lieferverpflichtungen gegenüber ihren Kunden gegen Preis- und Mengenrisiken absichern müssen. Dazu stehen ihnen neben Speichern eben auch Importverträge (Pipeline und Flüssigerdgas – Liquefied Natural Gas oder LNG) sowie Termingeschäfte und der Spotmarkt zur Verfügung. Darüber hinaus hat Deutschland in den letzten Jahren durch den Aufbau der LNG- Importinfrastruktur zusätzliche Flexibilität gewonnen, wodurch der Speicherbedarf gesunken ist. Zudem ist der Gasverbrauch in Deutschland allgemein zurückgegangen. Daher sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, Maßnahmen zur Speicherbefüllung zu ergreifen (§§ 35a ff. EnWG). Die Füllstände in den Mitgliedstaaten weichen stark voneinander ab. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Manche Mitgliedstaaten verfügen über geringere Speicherkapazitäten, die sich vergleichsweise schnell befüllen lassen. Beispielsweise verfügen Belgien, Dänemark, Luxemburg, Polen und Tschechien gemeinsam nur über etwa 80 Prozent der deutschen Speicherkapazitäten. In anderen Mitgliedstaaten wie Frankreich und Italien wird der Gasspeichermarkt mit über 1 Mrd. Euro jährlich stark subventioniert. 70. Abgeordneter Edgar Naujok (AfD) Beabsichtigt die Bundesregierung konkrete und gezielte Maßnahmen, um eine jederzeit sichere, bezahlbare und wettbewerbsfähige Energieversorgung für die kritische digitale Infrastruktur sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Einschätzungen der OECD, wonach der Ausbau energieintensiver Rechenzentren den Strombedarf signifikant erhöhen und Stromversorgungssysteme mit einem hohen Anteil fluktuierender erneuerbarer Energien ohne ausreichende gesicherte Erzeugungskapazitäten vor erhebliche Herausforderungen stellen können (www.nzz.ch/ wirtschaft/die-oecd-warnt-ohne-kernkraft-wird-di e-energiewende-finanziell-untragbar-ld.1001 3836), und wenn ja, in welcher Weise und innerhalb welchen Zeitraums? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. Juli 2026 Am 9. Juli hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“ (StromVKG)“ verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird erstmals in Deutschland ein Kapazitätsmarkt eingeführt. Ein Kapazitätsmarkt hat zum Ziel, ausreichend Kapazitäten vorzuhalten, sodass jederzeit ein Ausgleich zwischen Stromerzeugung und -nachfrage möglich ist. Nach den Vorgaben des Gesetzes liegt der Bestimmung des Ausschreibungsvolumens im Kapazitätsmarkt ein Versorgungssicherheitsmonitoring zugrunde. Dieses Monitoring berücksichtigt die Entwicklung der Stromnachfrage in den kommenden zehn Jahren, einschließlich der Rechenzentren. Somit sorgt der Kapazitätsmarkt dafür, dass auch zukünftig ausreichend steuerbare Kapazitäten vorhanden sind, auch wenn der Stromverbrauch beispielsweise durch den Ausbau von Rechenzentren ansteigen sollte. Die ersten Ausschreibungen im Rahmen des StromVKG finden 2026 und 2027 statt, die letzte ist für 2029 geplant. Mit diesen Ausschreibungen wird der vollständige Kapazitätsbedarf für den Zeitraum November 2031 bis Oktober 2032 adressiert, abzüglich der bereits anderweitig adressierten und geförderten Kapazitäten. Zudem soll bereits im kommenden Jahr ein umfassender Kapazitätsmarkt eingeführt werden, der den Kapazitätsbedarf ab 2032 adressiert und so die sichere Versorgung gewährleistet. 71. Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos) Welche konkreten Maßnahmen sieht der derzeit beratene Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Stromversorgung zur Absicherung der Netzstabilität in Zeiten geringer Wind- und Solareinspeisung vor? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. Juli 2026 Der im Deutschen Bundestag beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) zielt auf die sichere und zuverlässige Versorgung mit Elektrizität. Dafür wird ein Kapazitätsmarkt für das Jahr 2031 eingeführt, um jederzeit ausreichend gesicherte elektrische Leistung zur Deckung der Stromnachfrage bereitzustellen. Dies umfasst gerade auch Zeiten mit geringer Wind- und Solareinspeisung bei gleichzeitig hoher Nachfrage. Die konkreten Maßnahmen gliedern sich in drei unterschiedlich ausgestaltete Ausschreibungen von sicher verfügbaren Kapazitäten: Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten mit der besonderen Anforderung, steuerbare Leistung über längere Zeiten unterbrechungsfrei bereitstellen zu können; Ausschreibungen für zusätzliche Erzeugungskapazitäten, ohne eine entsprechende strikte Zeitvorgabe; nachfolgende technologieoffene Ausschreibungen für Kapazitäten, um den Gesamtbedarf an gesicherter Leistung zu decken. Um sicherzustellen, dass diese neuen Kapazitäten darüber hinaus auch die Netzstabilität stützen, werden weitergehende Anforderungen zur Erbringung von Systemdienstleistungen, insb. die Bereitstellung von Momentanreserve, gestellt. Über eine regionale Steuerung, den Netzbonus, wird angereizt, dass die neuen Langezeitkapazitäten dort gebaut werden, wo sie für ein stabiles und klimafreundliches Energiesystem gebraucht werden. 72. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Vertrauens- und Bestandsschutzes für bereits im Jahr 2025 in Betrieb genommene private Photovoltaikanlagen den am 27. Mai 2026 vorgestellten Zwischenstand der Bundesnetzagentur zur Netzentgeltreform „AgNes“, wonach Betreiber privater Photovoltaikanlagen künftig über einen erhöhten Grundpreis pauschal mit zusätzlichen Kosten belastet werden könnten, und beabsichtigt die Bundesregierung, sich für eine gesetzliche Regelung einzusetzen, die für vor Inkrafttreten einer solchen Reform angemeldete private Photovoltaikanlagen einen langfristigen Bestandsschutz gegenüber solchen prosumerbezogenen Zusatzgrundpreisen vorsieht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 13. Juli 2026 Die Bundesnetzagentur führt das Festlegungsverfahren „AgNes“ in ihrer Funktion als unabhängige Regulierungsbehörde. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss die Ausgestaltung der Systematik der Netzentgelte der nationalen Regulierungsbehörde überlassen bleiben. Diese ist bei ihren Entscheidungen nicht nur ans nationale Recht, sondern vor allem auch an die normativen Vorgaben des Unionsrechts gebunden, unter anderem an das Gebot der Diskriminierungsfreiheit. Eine unterschiedliche Behandlung einzelner Gruppen von Netznutzern kann aus Sachgründen gerechtfertigt sein, vorliegend etwa wegen der Erwägung, dass sog. Prosumer stärker an der Finanzierung der Netzkosten zu beteiligen sind, weil sie wie auch „reine Verbraucher“ jederzeit die volle Leistung des Netzes für ihre Versorgung in Anspruch nehmen können. Das Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur ist noch nicht abgeschlossen. Alle betroffenen Akteure werden nach der Veröffentlichung des Festlegungsentwurfs erneut die Möglichkeit haben, zu den beabsichtigten Regelungen Stellung zu nehmen. Nach aktuellem Stand schätzt die Bundesnetzagentur, dass die aus dem angedachten Grundpreisaufschlag resultierende zusätzliche Belastung für Prosumer – ungeachtet regionaler Unterschiede – voraussichtlich nicht mehr als 100 Euro im Jahr betragen wird. Zur Frage, ob und in welchem Umfang parallel zu Festlegungen der Bundesnetzagentur auch gesetzliche Regelungen bzw. Gesetzesanpassungen in zulässigem Umfang zielführend sein können, stehen Bundesnetzagentur und Bundesregierung in regelmäßigem Austausch. 73. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung, weiterhin die Maßnahmen der bestehenden Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) umzusetzen, und wenn nein, auf welche Grundlage sollen weitere Vorhaben der Bundesregierung im Bereich des Wasserstoffhochlaufs aufgebaut werden? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Juli 2026 Die Bundesregierung verfolgt weiterhin einen substanziellen Wasserstoffhochlauf in Deutschland. Dieser soll – auch basierend auf den Ergebnissen des Monitoring-Berichts zur Energiewende vom September 2025 – realistisch, pragmatisch und kosteneffizient gestaltet werden. Ziel ist ein dauerhaft wirtschaftlich tragfähiger Wasserstoffmarkt. Die Bundesregierung hat daher in dieser Legislatur bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen beziehungsweise arbeitet an deren Umsetzung, wie das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, die Implementierung einer Unterquote für erneuerbaren Wasserstoff (RFNBO) bei der Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor und die Umsetzung des EU Gas/H2 Binnenmarktpaktes im Rahmen einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Weitere Maßnahmen zur gezielten Beförderung des Wasserstoffhochlaufs prüft die Bundesregierung, insbesondere was die Senkung der Erzeugungskosten, die Reduzierung der Kostenlücke und die Absicherung der Nachfrage betrifft. 74. Abgeordnete Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hält die Bundesregierung weiterhin an dem Ausbauziel von zehn Gigawatt installierte Elektrolyseleistung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) fest, und wenn nein, welches neue Ziel setzt sich die Bundesregierung (bitte die Beweggründe benennen)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Juli 2026 Der Wasserstoffhochlauf entwickelt sich langsamer als noch in der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) angenommen. Nach aktuellen Prognosen wird das Ziel von 10 GW installierte inländische Elektrolysekapazität erst nach 2030 erreicht werden. Die Marktentwicklungen und die im Zuge der NWS ergriffenen Maßnahmen haben bisher nicht zur notwendigen Ausbaudynamik geführt. Daher konzentriert die Bundesregierung – basierend auf den Ergebnissen des Monitoring-Berichts zur Energiewende vom September 2025 – Maßnahmen in einem ersten Schritt auf Märkte, in denen schon jetzt Zahlungsbereitschaft für Wasserstoff vorhanden ist (z. B. mit der Umsetzung der RED III im Verkehrsbereich insbesondere mit Blick auf die Raffinerien), als auch auf Märkte, die mit vertretbarem finanziellem Aufwand erschließbar sind. In der Umsetzung werden die bisherigen fixen Ausbauziele durch flexible ersetzt, die sich an konkreten Projekten auf Nachfrageseite in Deutschland orientieren. 75. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stimmen die Medienberichte, wonach die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche der Verschiebung der Methanverordnung (Methan-VO) zugestimmt hat, obwohl es hierüber keine Einigung innerhalb der Bundesregierung gab (https://table.media/europe/ news/methanverordnung-gas-lobby-beruft-sich-au f-reiche), und wenn ja, hat Katherina Reiche damit gegen die Geschäftsordnung der Bundesregierung verstoßen, und wird die Bundesregierung sich von nun an dafür einsetzen, dass die Methanverordnung – wie vom Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider gefordert – so umgesetzt wird, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen (www.handelsblatt.com/politik/deutschl and/energie-eu-methanverordnung-entzweit-die-b undesregierung/100235269.html)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 14. Juli 2026 Über laufende interne Abstimmungsverfahren gibt die Bundesregierung grundsätzlich keine Auskunft. Zur Methan-VO ist in der Bundesregierung ein Umsetzungsgesetz in Arbeit. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 76. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Hat die Bundesregierung die im Jahr 2017 in Davos gegründete Initiative CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations) jemals finanziell gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte aufgeschlüsselt nach Zeitraum angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 17. Juli 2026 Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der Impfstoff- Initiative Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) und stellte bzw. stellt CEPI in den Jahren 2017 bis 2030 insgesamt 690 Mio. Euro zur Verfügung. 77. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Welche Kompensation in Form von Geldleistungen, Reisekosten, erlassenen Mitgliedsbeiträgen, freiem Eintritt zu kostenpflichtigen Veranstaltungen (auch wenn sie im Kontext von Beiratssitzungen stehen) oder anderen Sach- und Dienstleistungen hat die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär für ihr Ehrenamt im Verwaltungsbeirat des FC Bayern München e. V. seit Übernahme ihres jeweiligen Ministeramts jeweils erhalten, und hat die Bundesregierung für diese Ehrenämter jeweils gemäß § 5 Absatz 2 des Bundesministergesetzes eine Ausnahme zugelassen (ggf. bitte angeben, wann und in welcher Form)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 16. Juli 2026 Die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär erhält keine Aufwandsentschädigung in ihrer Funktion als Mitglied des Verwaltungsbeirats. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Mitgliedschaft im Verwaltungsbeirat des FC Bayern München e. V. zwar um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, aber nicht um ein öffentliches Ehrenamt im Sinne des § 5 Absatz 2 des Bundesministergesetzes, für das eine Ausnahme zuzulassen wäre. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 21/6098 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 78. Abgeordneter Stephan Brandner (AfD) Wie häufig haben Bundesminister der Justiz in dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 30. Juni 2026 von ihrem Weisungsrecht nach § 147 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes gegenüber dem Generalbundesanwalt Gebrauch gemacht (www.sueddeutsche.de/panorama/weisung sbefugnis-generalstaatsanwaelte-fordern-mehr-un abhaengigkeit-von-politik-dpa.urn-newsml-dpa-c om-20090101-260603-930-169093) (die Antwort bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 15. Juli 2026 Im fragegegenständlichen Zeitraum hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einem Einzelfall von seinem Weisungsrecht nach § 147 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes Gebrauch gemacht. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 12. August 2024 auf die Schriftliche Frage 48 des Abgeordneten Christoph de Vries auf Bundestagsdrucksache 20/12558 verwiesen. 79. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Anzahl von Familiengerichtsverfahren in Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung seit Inkrafttreten des Gesetzes im Mai 2021, und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Operationen in diesem Zusammenhang zugelassen bzw. abgelehnt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 15. Juli 2026 Nach der der Bundesregierung vorliegenden Familiengerichtsstatistik des Statistischen Bundesamtes haben die Familiengerichte in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 71 Verfahren nach § 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erledigt, wobei 26 auf das Jahr 2023 und 45 auf das Jahr 2024 entfielen. Aussagekräftige Erkenntnisse für die Zeit davor liegen der Bundesregierung mangels statistischer Erfassung nicht vor. Im Rahmen des Evaluierungsauftrags (vergleiche Artikel 6 des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung) hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Landesjustizverwaltungen gebeten, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich ergangenen Entscheidungen der Familiengerichte nach § 1631e BGB zu übermitteln. Alle übersandten Entscheidungen haben im Ergebnis die elterliche Einwilligung in die operativen Eingriffe genehmigt beziehungsweise, in einem Fall, für genehmigungsfrei erachtet. Ob es daneben ablehnende Entscheidungen gab, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 80. Abgeordneter Thomas Fetsch (AfD) Hat sich Bundesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass „Gewähr der Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung“ schon heute nach Auffassung der Bundesnotarkammer Bestellungsvoraussetzung für das Notaramt ist, bereits eine eigene Position zu dem Beschluss zu TOP I.26 der Länderjustizministerkonferenz vom 11./12. Juni 2026 in Hamburg, welcher besagt, dass in die Bundesnotarordnung (BNotO) – dort wahrscheinlich in § 5 – eine Klausel aufgenommen werden möge, die genau dies ausdrücklich als Bestellungsvoraussetzung ausformuliert, erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese, und wie sieht oder sähe eine solche Prüfung im Einzelfall konkret aus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 15. Juli 2026 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) prüft derzeit, ob und gegebenenfalls wie der Beschluss der 97. Konferenz der Landesjustizministerinnen und -minister vom 11./12. Juni 2026 in Hamburg zu TOP I.26 in der Bundesnotarordnung umgesetzt werden kann. Eine Entscheidung darüber ist noch nicht getroffen. Das BMJV hat zunächst den betroffenen Berufsverbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 81. Abgeordneter Luke Hoß (Die Linke) Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der Frage gebildet, ob die Stellung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege (§ 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) mit einer sogenannten Contempt-of- Court-Regelung vereinbar ist, die es dem Tatgericht erlauben würde, ein Ordnungsgeld gegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, nicht jedoch gegen andere Prozessbeteiligte, wie etwa die Staatsanwaltschaft, zu verhängen, wie es derzeit in der Expertenkommission zur Reform der Strafprozessordnung diskutiert wird, und wenn ja, wie lautet diese (www.beck-aktuell.de/aus-der-njw/ko lumne/strafen-fuer-strafverteidigung-2026-07-06? utm_source=Eloqua&utm_content=WKDE_LE G_LTO_Presseschau&utm_campaign=WKDE_L TO_Presseschau_2025&utm_econtactid=CWOL T000041020414&utm_medium=email_newsletter &utm_crmid=)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 14. Juli 2026 Die im September 2025 von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Expertenkommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder erarbeitet derzeit Vorschläge für eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung, um Strafverfahren unter Wahrung der Beschuldigtenrechte effizienter zu gestalten. Dabei erörtert die Kommission eine Vielzahl von Vorschlägen, darunter auch zu der Frage, ob und gegebenenfalls wie rollenüberschreitendes Verhalten von Prozessbeteiligten im Strafverfahren Gegenstand gesetzlicher Regelungen werden sollte. Durch die Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesrechtsanwaltskammer, des Deutschen Anwaltvereins, des Vereins Deutsche Strafverteidiger e. V. und der Strafverteidigervereinigungen an der Kommission und ihren Arbeitsgruppen ist sichergestellt, dass in den Beratungen und bei den daraus resultierenden Vorschlägen die Stellung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege hinreichend beachtet wird. Die Arbeiten der Kommission auch zu diesem Punkt sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird sich mit den Vorschlägen der Expertenkommission befassen, wenn der Abschlussbericht vorliegt. 82. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Hält der Bundeskanzler Friedrich Merz den besonderen strafrechtlichen Schutz von Personen des politischen Lebens nach § 188 des Strafgesetzbuches in seiner geltenden Fassung für sachgerecht, und beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der erneuten öffentlichen Diskussion über diese Vorschrift (vgl. Welt TV, „Stimme am Morgen“, Interview mit dem CDU- Generalsekretär, Juni 2026, www.bild.de/politik/inland/ cdugeneral-wettert-gegen-politiker-schutzparagrafen- 6a21426b287133c3b6122e8b) eine Änderung oder Aufhebung auf den Weg zu bringen (bitte begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 14. Juli 2026 Die Bundesregierung beobachtet fortlaufend, auch unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und Diskussionen, die Anwendung von § 188 des Strafgesetzbuches in der Praxis. Die Bundesregierung prüft zurzeit, wie den hinsichtlich der Vorschrift und ihrer Anwendung geltend gemachten Bedenken Rechnung getragen werden kann. 83. Abgeordneter Knuth Meyer- Soltau (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle strafrechtliche Einordnung von Straßenblockaden durch klima- oder gesellschaftspolitische Aktivistinnen und Aktivisten, insbesondere im Hinblick auf Nötigung (§ 240 des Strafgesetzbuches – StGB) und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), und plant das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gesetzgeberische Anpassungen, um die Strafverfolgung zu vereinheitlichen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 13. Juli 2026 Die strafrechtliche Einordnung von Straßenblockaden obliegt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden und unabhängigen Gerichten. Es ist allein deren Aufgabe, die Gesetze verbindlich auszulegen, im konkreten Einzelfall anzuwenden und gegebenenfalls eine angemessene Strafe zu verhängen. Für die Strafverfolgung sind grundsätzlich die Länder zuständig. Aus Sicht der Bundesregierung besteht insoweit derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 84. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Worin unterscheidet sich aus Sicht der Bundesregierung die Organisation des Schulunterrichts grundlegend von der eines Hochschulstudiums, und wie will sie diese strukturellen Unterschiede berücksichtigen, wenn sie den geplanten Vorrang infrastruktureller Bildungsassistenz (Kinder- und Jugendhilfe-Strukturreformgesetz) sowie das geplante regelhafte „Pooling“ von Teilhabeleistungen (Dialogprozess Eingliederungshilfe) ausgestaltet, damit Hochschulen nicht überlastet werden und Studierende trotzdem die Unterstützung bekommen, die sie brauchen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 16. Juli 2026 Die Regelungen zur infrastrukturellen Bildungsassistenz, wie sie im Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe enthalten sind, wurden nach fachlicher Prüfung und unter Berücksichtigung von Rückmeldungen zum Thema Hochschule und Assistenz auf Kindertageseinrichtungen und Schulen begrenzt. In den Empfehlungen aus dem Dialogprozess Eingliederungshilfe ist vorgesehen, dass die gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch der Regelfall werden soll, soweit dies den individuellen Bedarf der Leistungsberechtigten deckt und für diese zumutbar ist. Wenn der Bedarf nur mit einer individuellen Unterstützung gedeckt werden kann, ist diese auch weiterhin zu gewähren. 85. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Kinder erhalten aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung den Sofortzuschlag (bitte nach Anspruch nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, dem Asylbewerberleistungsgesetz und § 6a des Bundeskindergeldgesetzes aufschlüsseln), und plant die Bundesregierung, neben der im Anschreiben zur Kabinettsvorlage zum Haushaltsentwurf 2027 angekündigten Abschaffung des Sofortzuschlags im Kinderzuschlag, den Sofortzuschlag auch in weiteren Rechtskreisen abzuschaffen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 14. Juli 2026 Alle Kinder im Kinderzuschlags-Bezug haben Anspruch auf den Sofortzuschlag in Höhe von 25 Euro. Aufgrund der Systematik der Berechnung des Kinderzuschlags kann jedoch nicht ausgewiesen werden, wie viele Kinder den Sofortzuschlag tatsächlich erhalten. Im Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhielten im aktuellen Berichtsmonat März 2026 rund 1,88 Millionen Personen in Bedarfsgemeinschaften den Sofortzuschlag. Im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt keine statistische Erfassung der Personen, die einen Sofortzuschlag erhalten. Anspruchsberechtigt sind dort jedoch alle Kinder unter 18 Jahren. Nach dem aktuellstem Datenstand zum Jahresende 2024 betrifft dies in der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII 23.385 Leistungsempfangende und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 135.660 Leistungsempfangende. Die Bundesregierung überprüft im Zusammenhang mit der vorgesehenen Abschaffung des Sofortzuschlags im Kinderzuschlag auch die Regelungen zum Sofortzuschlag im SGB II, im SGB XII und im Asylbewerberleistungsgesetz. Im Übrigen wird auf die Begründung zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 verwiesen. 86. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Wird die Förderrichtlinie zu „Demokratie leben!“ vor dem Start des Interessenbekundungsverfahren am 3. August 2026 veröffentlicht, und wenn nein, wann wird sie veröffentlicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 15. Juli 2026 Das Interessenbekundungsverfahren hat mit der Veröffentlichung der Förderaufrufe im Juni 2026 begonnen. Die Förderrichtlinie wurde dem Bundesrechnungshof zur Anhörung übermittelt und kann gemäß § 103 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung erst anschießend im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden. Ein konkretes Datum kann daher derzeit nicht genannt werden. 87. Abgeordnete Misbah Khan (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die neue Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ noch vor Beginn des Interessenbekundungsverfahrens für die Programmebene „Bund“ am 3. August 2026 fertiggestellt und veröffentlicht, und wenn nein, welche Auswirkungen hätte dies nach Ansicht der Bundesregierung auf das Interessenbekundungsverfahren? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 16. Juli 2026 Das Interessenbekundungsverfahren unter anderem für die Programmebene „Bund“ hat mit der Veröffentlichung der Förderaufrufe im Juni 2026 begonnen. Die Förderkriterien liegen mit den veröffentlichten Förderauf rufen vor. Die Förderrichtlinie wurde dem Bundesrechnungshof übermittelt und kann gemäß § 103 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung erst nach Anhörung des Bundesrechnungshofs im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden. 88. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welchen Maßnahmen und wie vielen Mitteln fördert der Bund Schwimmkurse und den Erwerb der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen seit 2025 (Mittel nach Maßnahmen aufgeschlüsselt)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 13. Juli 2026 Der Bund hat seit 2025 keine Schwimmkurse oder sonstige unmittelbar der Förderung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen dienenden Maßnahmen gefördert. Mit dem Modellvorhaben „Deutschland lernt Schwimmen“ des Bundeskanzleramts befindet sich jedoch eine entsprechende Maßnahme in Vorbereitung. Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Deutsche Sportjugend als Zentralstelle die Deutsche Schwimmjugend mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP). Zudem erhält die Deutsche Lebens- Rettungs-Gesellschaft-Jugend eine jährliche Förderung aus Mitteln des KJP. Diese Fördermittel dienen jedoch nicht der unmittelbaren Finanzierung von Schwimmkursen oder sonstigen Maßnahmen zum Erwerb der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Sie werden vielmehr für Bildungs-, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Sport beziehungsweise der Jugendverbandsarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eingesetzt, die teilweise auch Bezüge zur Schwimmfähigkeit aufweisen. 89. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Inwiefern werden bei den von der Bundesregierung geplanten Änderungen beim Elterngeld (www.welt.de/politik/deutschland/article6a4c50e 5b2ab39bc4a3236da/elterngeld-prien-will- dauerdes-bezugs-deutlich-reduzieren-und-knuepft-ausz ahlung-an-bedingung.html?source=puerto-reco- 2_ABC-V50.5.B_schlagzeilen) die Interessen von selbstständigen Müttern berücksichtigt, wie 2025 im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart (Zeile 3144), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um den ebd. vereinbarten Mutterschutz für Selbstständige zu verbessern (Zeile 3247 ff.)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 15. Juli 2026 Ein Gesetzentwurf zur Elterngeld- und Mutterschutzreform befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und ist Gegenstand der internen Beratungen innerhalb der Bundesregierung. Vor Abschluss dieser Abstimmungen können zu konkreten Regelungen keine Aussagen getroffen werden. 90. Abgeordnete Sahra Mirow (Die Linke) Inwiefern geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der mir vorliegenden aktuellen Berichte aus der Fachpraxis, wonach sich Kommunen im Vorfeld der vollständigen Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) zunehmend aus der freiwilligen Finanzierung von Gewaltschutzeinrichtungen zurückziehen, weiterhin von einem tatsächlichen Ausbau des Hilfesystems – insbesondere im Hinblick auf die intersektionale Öffnung für vulnerable Gruppen wie drogengebrauchende, psychisch erkrankte und wohnungslose Frauen – aus, und wie stellt sie im Dialog mit den Ländern, etwa im Bund-Länder-Arbeitskreis (BLAK GewHG), sicher, dass die vorgesehenen Umsatzsteuermehreinnahmen der Länder in Höhe von rund 2,6 Mrd. Euro (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/6674) nicht lediglich kommunale Kürzungen kompensieren, sondern dem im GewHG intendierten bedarfsgerechten Ausbau dienen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 17. Juli 2026 Die Bundesregierung geht im Zuge der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) von einem bundesweiten Ausbau der Schutz- und Beratungsangebote für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihren Kindern durch die Länder aus. Ab 1. Januar 2027 sind die Länder verpflichtet, ein Netz an ausreichenden, niedrigschwelligen, fachlichen sowie bedarfsgerechten Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung sicherzustellen (§ 5 Absatz 1 GewHG). Am 1. Januar 2032 wird ein Anspruch auf Schutz und fachliche Beratung (§ 3 GewHG) für alle gewaltbetroffenen Frauen mit ihren Kindern in Kraft treten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen bundesweit die erforderlichen Schutz- und Beratungsangebote geschaffen worden sein, um allen Frauen mit ihren Kindern ein Unterstützungsangebot unterbreiten zu können. Dies gilt auch für betroffene Frauen mit besonderen Bedarfen im Sinne des § 5 Absatz 1 GewHG. Ihr individueller Unterstützungsbedarf ist durch die Länder bei der Unterbreitung von Schutz- und Beratungsangeboten zu berücksichtigen, um im Einzelfall ein geeignetes sowie angesichts der Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsziele angemessenes Angebot zu unterbreiten. Die Länder führen nach dem Grundgesetz das GewHG als eigene Angelegenheit aus und tragen die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung dieser Aufgabe ergeben. Vor diesem Hintergrund erhalten die Länder zur Unterstützung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung insgesamt voraussichtlich etwa 2,6 Mrd. Euro Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer im Zeitraum von 2027 bis 2036 zu Lasten des Bundes. Es handelt sich hierbei um eigene Steuereinnahmen der Länder, die der Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs dienen. Im Rahmen ihrer Finanzierungsverantwortung sind die Länder an gesetzliche Vorgaben des GewHG gebunden. Die Finanzierungsverantwortung der Länder gilt dabei unabhängig von möglicherweise entfallenden Finanzierungsbeiträgen der Kommunen zum Hilfesystem. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des GewHG durch eine aufgabenangemessene Bereitstellung von Landeshaushaltsmitteln ist regelmäßig Erörterungsgegenstand zwischen Bund und Ländern, u. a. im Bund-Länder-Arbeitskreis zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (BLAK GewHG). Gemäß § 8 GewHG sind die Länder zudem verpflichtet, Finanzierungskonzepte für die notwendige Fortentwicklung des Netzes aus Schutz- und Beratungsangeboten aufzustellen und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend darüber zu berichten. Das GewHG sieht eine erstmalige Aufstellung von Finanzierungskonzepten noch im Jahr 2026 vor (§ 8 Absatz 3 Satz 1 GewHG), sowie eine erstmalige Berichtslegung zum 30. Juni 2029 (§ 8 Absatz 3 Satz 2 GewHG). 91. Abgeordnete Sahra Mirow (Die Linke) Wie können nach Einschätzung der Bundesregierung allgemeine Hilfsdienste, wie insbesondere die Wohnungsnotfallhilfe, im Rahmen des Gewalthilfegesetzes (GewHG) finanziell ausgestattet werden, um die gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 3 GewHG vorgesehene strukturierte Vernetzungsarbeit (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/6674) aktiv und ressourcengedeckt leisten zu können, da eine wirksame Vernetzung erfahrungsgemäß nicht nur beim spezialisierten Hilfesystem (Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen im Sinne von § 2 Absatz 4 GewHG), sondern ebenso in den kooperierenden allgemeinen Diensten personelle und finanzielle Kapazitäten bindet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 17. Juli 2026 „Andere“ Hilfsdienste im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 3 des Gewalthilfegesetzes (GewHG) sind nicht zentraler Regelungsgegenstand des GewHG. Das GewHG trifft Kooperations- und Vernetzungsregelungen für Einrichtungen nach dem GewHG (§ 2 Absatz 4 GewHG), die Schutz- und Beratungsangebote bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bereitstellen, mit anderen Hilfsdiensten. Das GewHG sichert die Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen im Sinne des § 2 Absatz 4 GewHG, indem Träger von Einrichtungen, die zur Sicherstellung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten entsprechend der jeweiligen Landesentwicklungsplanung (§ 8 GewHG) erforderlich sind, ab dem 1. Januar 2027 einen Anspruch auf eine angemessene öffentliche Finanzierung haben. Die Länder, die für die Ausführung des GewHG die Verwaltungs- und Finanzierungszuständigkeit innehaben, treffen entsprechende landesrechtliche Regelungen, um diesen Finanzierungsanspruch zu erfüllen. Vor dem Hintergrund ihrer Aufgaben aus dem GewHG erhalten die Länder zu Lasten des Bundes insgesamt voraussichtlich etwa 2,6 Mrd. Euro Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer im Zeitraum von 2027 bis 2036. Die Finanzierung von anderen Hilfsdiensten erfolgt außerhalb des Rahmens des GewHG. Soweit Leistungen der Wohnungsnotfallhilfe als Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch erbracht werden, bleiben diese Regelungen durch das GewHG unberührt. Das GewHG enthält insoweit keine Regelungen zur Finanzierung dieser Leistungen. 92. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Liegen dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die konkreten Ergebnisse des in den Jahren 2023 und 2024 vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung DeZIM e. V. durchgeführten Projekts „Wie viele Zwangsehen gibt es in Deutschland?“ vor (www.dezim-institut.de/projekte/wie-v iele-zwangsehen-gibt-es-in-deutschland-1-33/), und wenn ja, weshalb fanden diese keinen Eingang in die vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Dezember 2025 neu herausgegebene Studie „Zwangsverheiratung wirksam bekämpfen – Betroffene wirksam schützen“ (www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/se rvice/publikationen/zwangsverheiratung-bekaemp fen-betroffene-wirksam-schuetzen-80742)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 17. Juli 2026 Die Ergebnisse der Studie „Wie viele Zwangsehen gibt es in Deutschland?“ des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung e.V. (DeZIM) wurden bislang noch nicht veröffentlicht und liegen dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) entsprechend nicht vor. Die betreffende Studie befindet sich derzeit im wissenschaftlichen Publikationsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Forschungsergebnisse einer unabhängigen fachwissenschaftlichen Begutachtung (Peer-Review) unterzogen. Ziel des Verfahrens ist die Prüfung der wissenschaftlichen Qualität, der methodischen Nachvollziehbarkeit sowie der Plausibilität und Belastbarkeit der Ergebnisse vor einer Veröffentlichung. Dem BMBFSFJ ist nicht bekannt, wann dieser unabhängige Prozess abgeschlossen sein wird. Bei der zitierten Handreichung für die Kinder- und Jugendhilfe „Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen“ handelt es sich um ein Produkt, das erstmalig 2009 von Bund, Ländern und Kommunen sowie von Unterstützungseinrichtungen für Betroffene von Zwangsheirat erarbeitet und 2018 neugefasst wurde. Im Dezember 2025 erfolgte ein Nachdruck dieser Broschüre. 93. Abgeordnete Dr. Anja Reinalter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die Folgen der Hitzerekorde in Kalenderwoche 26 des Jahres 2026 für Bildung und Betreuung, insbesondere im Hinblick auf hitzebedingte Unterrichtsausfälle, eingeschränkte Ganztags- und Betreuungsangebote, gesundheitliche Belastungen von Kindern und Beschäftigten sowie Auswirkungen auf die Bildungsgerechtigkeit, und plant sie Maßnahmen, um Länder und Kommunen bei Investitionen in Hitzeschutz und klimaresiliente Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu unterstützen, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 16. Juli 2026 Die Bundesregierung nimmt die Folgen der Hitzerekorde in Kalenderwoche 26 des Jahres 2026 für Bildung und Betreuung zur Kenntnis. Die Ausgestaltung von Bildung und Betreuung an Schulen sowie Schulbauten sind im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland eine Angelegenheit der Länder bzw. der Schulträger. Mit der Schaffung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ hat der Bund die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den kommenden Jahren erhebliche Investitionsmittel zur Verfügung stehen, die ausdrücklich auch für die Bildungsinfrastruktur vorgesehen sind. Die Länder legen selbst fest, wie die ihnen zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro verwendet werden und welche Anteile sie den Kommunen zur Verfügung stellen. 94. Abgeordnete Angela Rudzka (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob bei der Gewalttat in Stade Personen involviert waren, die zugleich persönliche Beziehungen zu den betroffenen Familien unterhielten und beruflich oder ehrenamtlich für aus Bundesmitteln geförderte Beratungs- oder Unterstützungsstrukturen tätig waren, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus für die Anforderungen an Neutralität, Transparenz und die Vermeidung von Interessenkonflikten bei öffentlich geförderten Beratungsangeboten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 13. Juli 2026 Der Bundesregierung liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine amtlichen Informationen zu dieser Fragestellung vor. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen bei der Aufarbeitung des Vorfalls in Stade aufmerksam und beteiligt sich darüber hinaus nicht an Spekulationen. 95. Abgeordnete Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Artikel der EU- Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) gelten nach Einschätzung der Bundesregierung mit Ablauf der Umsetzungsfrist am 7. Juni 2026 für öffentliche und private Arbeitgeber gegenüber Stellenbewerbern und Stellenbewerberinnen sowie Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen trotz versäumter Umsetzung seitens der Bundesregierung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 14. Juli 2026 Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 970/2023 (ETRL) richtet sich an die Mitgliedstaaten und muss von diesen in nationales Recht umgesetzt werden. Sie entfaltet daher grundsätzlich keine unmittelbare Wirkung zwischen privaten Akteuren. Nationales Bestandsrecht ist im Einzelfall richtlinienkonform auszulegen. Ausnahmsweise können einzelne Regelungen der ETRL im Verhältnis zwischen Beschäftigten und einem öffentlichen Arbeitgeber bzw. Dienstherren unmittelbare Wirkung entfalten. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes setzt dies voraus, dass die Umsetzungsfrist abgelaufen ist, die Richtlinie nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurde und die jeweilige Richtlinienbestimmung inhaltlich hinreichend genau sowie unbedingt ist. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist für jede Regelung der ETRL gesondert zu prüfen. 96. Abgeordneter Christian Zaum (AfD) Hat sich die Bundesregierung bereits eine Auffassung dazu gebildet, ob sogenannte „digitale Hausmeister“ an Schulen – also niedrigschwellige technische Ansprechpartner zur Unterstützung von Lehrkräften bei digitalen Unterrichtsmitteln, Endgeräten, Lernplattforme, schulischer IT- Infrastruktur sowie grundlegenden Verwaltungstätigkeiten – einen Beitrag zur Entlastung von Lehrkräften leisten könnten, und falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 16. Juli 2026 Die Bundesregierung sieht die Schaffung professioneller Unterstützungsstrukturen im Bereich der IT-Administration und des technischen Supports an Schulen als einen möglichen Beitrag zur Entlastung von Lehrkräften und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit digitaler Infrastrukturen. In den Gesprächen zwischen Bund und Ländern zum Digitalpakt 2.0 wurden Fragen zur Entlastung von Lehrkräften durch einen technischen Support im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten der Finan

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