Schriftliche Frage 69 von Raimond Scheirich (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der fortbestehenden hohen Strompreise und des fortschreitenden Ausbaus volatiler Energiequellen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 69 von Raimond Scheirich (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der fortbestehenden hohen Strompreise und des fortschreitenden Ausbaus volatiler Energiequellen…
Frage 69 (Raimond Scheirich, AfD):
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der fortbestehenden hohen Strompreise und des fortschreitenden Ausbaus volatiler Energiequellen die Entscheidung, trotz internationaler Entwicklungen wie der Fortsetzung bzw. des Wiedereinstiegs mehrerer europäischer Staaten in die Kernenergienutzung (z. B. Niederlande, Belgien, Schweiz, Italien) sowie der positiven Bewertung der Kernenergie durch die EU-Taxonomieverordnung, an der vollständigen Beendigung der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland festzuhalten, und welche alternativen Maßnahmen plant sie konkret zur langfristigen Sicherstellung einer kostengünstigen, verlässlichen und nichtwetterabhängigen Energieversorgung?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 4. Juni 2025:
In Deutschland wurde die kommerzielle Nutzung von Kernenergie zur Erzeugung elektrischer Energie beendet. Die drei letzten Kernkraftwerke stellten zum 15. April 2023 endgültig den Leistungsbetrieb ein. Für Deutschland gilt: Der beschleunigte Atomausstieg wurde 2011 in einem breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens gesetzlich beschlossen. Die Entscheidung des Gesetzgebers zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung ist sowohl zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit der Bevölkerung als auch zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch für zukünftige Generationen erfolgt. Um die Versorgungssicherheit im Stromsystem auch in Zukunft dauerhaft zu gewährleisten, plant die Bundesregierung mit mehreren Maßnahmen: • Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien auf die Absicht verständigt, bis 2030 den Bau von bis zu 20 Gigawatt an Gaskraftwerksleistung im Rahmen der zu überarbeitenden Kraftwerksstrategie technologieoffen und schnellstmöglich anzureizen. Die Bundesregierung befindet sich aktuell sowohl in internen Gesprächen als auch in Gesprächen mit der Europäischen Kommission über die konkrete Ausgestaltung der neuen Kraftwerksstrategie (KWS). • In den kommenden Jahren wird die KWS von einem umfassenden Kapazitätsmechanismus abgelöst, der alle relevanten Technologien wettbewerblich adressiert, die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit am Markt beitragen (Kraftwerke, Speicher, flexible Lasten). • Darüber hinaus verfügt Deutschland aktuell über rund 11 Gigawatt an Kraftwerksreserven, die im Fall von Knappheiten im Markt bzw. im Netz eingesetzt werden können.
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