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Schriftliche Frage 22 von Hauke Finger (AfD): Wie viele Beratungsfälle hat die „starke Stelle“ seit Aufnahme des operativen Betriebs am 1. August 2024 bis zum Stichtag 31. Mai 2026 insge…

dip / schriftliche_frage 03.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 22 von Hauke Finger (AfD): Wie viele Beratungsfälle hat die „starke Stelle“ seit Aufnahme des operativen Betriebs am 1. August 2024 bis zum Stichtag 31. Mai 2026 insge… Frage 22 (Hauke Finger, AfD): Wie viele Beratungsfälle hat die „starke Stelle“ seit Aufnahme des operativen Betriebs am 1. August 2024 bis zum Stichtag 31. Mai 2026 insgesamt verzeichnet, und welche Fördermittel wurden in diesem Zeitraum vom Bundesministerium des Innern (BMI) bzw. über die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) für die „starke Stelle“ abgerufen bzw. ausgezahlt (bitte hierbei auch die durchschnittlichen Förderkosten je Beratungsfall in diesem Zeitraum angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 30. Juni 2026: Seit Aufnahme des operativen Betriebs hat die bundesweite Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger („starke Stelle“) bis zum Stichtag 31. Mai 2026 insgesamt 320 Beratungsfälle abschließend bearbeitet, welche über die offiziellen Kontaktwege (telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular) eingegangen sind. Zahlenmäßig nicht berücksichtigt sind hierbei diejenigen Beratungen, welche sich jeweils am Rande oder im Anschluss an Veranstaltungen ergeben, bei denen sich die starke Stelle mit ihrem Angebot vorstellt. Neben der Verweisberatung gehören Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit zu den Aufgaben der starken Stelle. Hierzu zählen insbesondere der Austausch mit Sicherheitsbehörden, Justiz, Verwaltung und weiteren relevanten Akteuren, die Identifizierung bestehender Unterstützungsangebote für kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger sowie die weitere Bekanntmachung der starken Stelle durch die Mitwirkung an Fachveranstaltungen und eigenen Informationsangeboten. Die starke Stelle wird durch das Bundesministerium des Innern im Rahmen einer temporären Projektförderung für die Dauer von fünf Haushaltsjahren mit einem Gesamtfördervolumen von 1,06 Mio. Euro finanziert. Die jährliche Fördersumme betrug im Haushaltsjahr 2024 242.000 Euro, seit dem Haushaltsjahr 2026 beläuft sich diese auf 272.000 Euro. Sämtliche Aufgaben der starken Stelle sind integraler Bestandteil des Gesamtbetriebs. Eine Aufschlüsselung einzelner Tätigkeiten nach Förderkosten ist daher nicht möglich.

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